Die Bayerische Verfassung sieht eine Eigentumsgarantie vor. Es geht um den Schutz von Arbeitsplätzen, die Wertschöpfung im Inland und das Weiterführen eines Betriebes. Laut Umfragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ist gerade die Belastung durch die Erbschaftsteuer ein wesentliches Hindernis bei der Unternehmensnachfolge.
Die Verfassung sieht eben keine Pflicht zur Erhebung einer Erbschaftsteuer vor. Das wissen Sie vielleicht noch gar nicht, obwohl es in vielen Ländern immer noch die Sozialdemokratie gibt.
Viele Länder in Europa erheben gar keine Erbschaftsteuer, weil es sich bei der Erbschaftsteuer um eine Substanzsteuer handelt. Sie ist auch eine Ländersteuer. Deswegen müssen wir genau hinschauen, was wir belasten. Die Länderhoheit darf zum Ausdruck kommen. Wir haben eine eigene bayerische Verantwortung, und die lassen wir zum Tragen kommen. Sie wollen nichts anderes als Erbsen zählen.
Gerade bei einer Substanzsteuer ist das überzogen; denn – das wissen Sie auch – es gilt das Übermaßverbot. Eine Steuer darf den Bürger nicht im Übermaß belasten. Wenn Steuersätze von bis zu 50 % greifen – und das bei einer Substanzsteuer –, ist das eine extrem starke Belastung. Das können auch Sie nicht leugnen. Wir haben an dieser Stelle eine besondere Verantwortung. Schreiben Sie es doch einmal mit: Steuerliche Macht dient nicht der Zerstörung, sondern der Bewahrung. Herr Kollege Kränzlein, schreiben Sie es mit, dann brauchen Sie es das nächste Mal nicht mehr von mir zu hören. In Bayern und Deutschland haben wenige Menschen mit Fleiß, Disziplin und Leistung ein großes Vermögen aufgebaut.
Bauen Sie nicht immer Klischees auf. – Jetzt komme ich zur regionalen Besonderheit. In Bayern haben wir wahrscheinlich das höchste Wertniveau mit den höchsten Preisen in ganz Deutschland. Das ist etwas ganz Entscheidendes. Diese Menschen müs
Unternehmensvermögen dürfen nicht beschädigt werden. Unternehmensvermögen dienen den Menschen am meisten. Arbeitsplätze und betriebliche Abläufe sollen erhalten bleiben. Das ist der Sinn und Zweck der Steuerentlastung. Laut einer Studie der Sozialforschung ist das für rund 70 % der Menschen ein wesentlicher Faktor.
Sie wollen alltägliche Geschäftspraktiken pönalisieren und eine Steuer auf eine Steuer erheben. Damit setzen Sie Arbeitsplätze aufs Spiel. Da machen wir von der CSU nicht mit.
Abschließend möchte ich noch einen weiteren Aspekt nennen. Die Anträge von SPD und GRÜNEN vereint die heimliche Sehnsucht nach einer Welt ohne mühsamen Wettbewerb.
Sie reden von einer Vereinheitlichung und Angleichung der Steuergesetze. Ich sage Ihnen: Wettbewerb per se schadet eben nicht. Im Standortwettbewerb darf und muss der Staat auch in fiskalischen Fragen maßvoll und legal handeln.
Irland ist etwas ganz anderes. Das verwechseln Sie immer. Kein einziger Cent wäre nach Deutschland oder Bayern geflossen. Sie verwechseln quasi "apples with pears". Merken Sie sich das.
Wettbewerb ist wie eine Fitnesskur. Wettbewerb verhindert Ineffizienzen. Wettbewerb entlastet auch Unternehmen. Hören Sie bitte auf, irgendwelche pseudomoralischen Hürden aufzubauen. Sie sind auf dem Holzweg.
Das alles wurde bei der Erbschaftsteuer nicht beachtet. Die Praxis wurde nicht gehört. Durch die fehlende Anhörung ist das nicht geschehen. Wir von der CSU haben in diesem Hohen Haus immer das große Ganze im Blick und lehnen deshalb Ihre Anträge ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine "Weihnachtsstimmung". Ich bin wirklich entsetzt. Herr Kollege Fackler, Sie sagen im Brustton der Überzeugung, die Opposition sei auf dem Holzweg. Dann sinnieren Sie über das Ende der Sozialdemokraten. Lieber Herr Kollege Fackler, ich wäre fast versucht zu sagen, man müsste mal die Distanz zwischen Hirn und Brett nachmessen. – Ich werde es nicht tun.
Wenn Sie solche Dinge anbringen, muss man ein wenig deutlicher werden. Herr Kollege Fackler, zumindest haben Sie offensichtlich tief und fest geschlafen, als dieses Thema im Haushaltsausschuss behandelt wurde. Ansonsten hätten Sie bemerkt, dass die Anträge, nicht Gesetzentwürfe, von SPD und GRÜNEN befürwortet wurden, während die CSU und die FREIEN WÄHLER diese Anträge abgelehnt haben. Wenn Sie von Opposition sprechen, zeigt das nicht gerade, dass Sie diesen Beratungen besonders aufmerksam gelauscht haben.
Zur Sache selber: Selbstverständlich sind die Handhabung und Auslegung von Steuergesetzen Ländersache. Darüber ist keinerlei Diskussion zulässig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, die Verwaltung ist Ländersache. Herr Kollege Dr. Kränzlein, selbstverständlich ist es nicht skandalös, dass die Rechtsanwendung in Deutschland unterschiedlich und uneinheitlich ist. Das ist schlichtweg die Konsequenz eines funktionierenden Föderalismus.
Jetzt kommt der Satz mit dem Erst-recht-Schluss: Wenn Arbeitseinkommen schon besteuert werden, dann erst recht ererbtes Vermögen. Lieber Herr Kollege Dr. Kränzlein, wir haben beide Jura studiert. Wir lernen schon im ersten Semester: Hüte dich vor dem Erst-recht-Schluss. Das hier ist ein solches Beispiel. Ich sage Ihnen: Wenn Arbeitseinkommen schon besteuert worden sind, dann kann man sie nicht ein zweites Mal der Steuer, nämlich der Erbschaftsteuer, unterwerfen.
Selbstverständlich ist es richtig, dass die bayerische Finanzverwaltung im Rahmen des rechtlich Zulässigen vertretbare Spielräume zugunsten von Arbeitsplätzen und Unternehmen nutzt. Wir stehen nun einmal im Wettbewerb. Wenn wir 100 km nach Süden
gehen, sind wir in Österreich. Österreich hat eben keine Erbschaftsteuer. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, im Übrigen ist Österreich seit 1945 fast ausschließlich sozialdemokratisch regiert worden.
Herr Kollege Kränzlein, Sie sagen völlig richtig, was da passiert, das ist ein völlig unhaltbarer Zustand. Möglicherweise ist dieses Steuergesetz schon wieder verfassungswidrig, wie viele seiner Vorgänger.
Deswegen sagen wir FREIEN WÄHLER: Weg mit dieser Erbschaftsteuer! Wir brauchen keine Erbschaftsteuer. Das hat überhaupt nichts mit der Verschonung von großen Vermögen oder Millionären zu tun, Herr Kollege.
Herr Kollege, schauen Sie doch einmal in das Gesetz: Ab 20.000 Euro zahlen Sie 30 % Erbschaftsteuer, es sei denn, es handelt sich um einen nahen Verwandten. Gerade im Großraum München kann das fatale Folgen haben.
Wenn Sie eine Immobilie erben, die Jahr für Jahr im Wert steigt; wenn Sie diese Immobilie erben und bewohnen, dann müssen Sie plötzlich 30 % des Wertes an Erbschaftsteuer zahlen, nur weil Sie mit dem Erblasser nicht verwandt sind. Diese Immobilie müssen Sie verkaufen; denn ab einem bestimmten Alter bekommen Sie gar nicht mehr den Kredit, um diese Immobilie abzuzahlen. Das sind die tatsächlichen Auswirkungen der Erbschaftsteuer. Da geht es nicht um eine Schere zwischen Arm und Reich, sondern es geht um die Abschaffung einer Substanzsteuer, die in das Vermögen eingreift, aber nicht in den Erwerb. Das ist systemwidrig.
Wir sagen: Weg mit der Erbschaftsteuer; denn dann sparen wir uns all diese Debatten. Dann sparen wir uns viel Bürokratie. Dann sparen wir uns viel Streit: Die Welt wird gerechter, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt beide Dringlichkeitsanträge zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/18270 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die CSUFraktion und die FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/18251 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Susann Biedefeld, Stefan Schuster, Dr. Christoph Rabenstein und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Verzicht auf die Sperre frei werdender Stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales nach Art. 6b des Haushaltsgesetzes 2017/2018", Drucksache 17/17552, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 65, mit Nein haben gestimmt 83. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Damit ist die Sitzung für heute geschlossen. Wir wünschen einen schönen Abend. Zum Parlamentarischen Abend um 19.00 Uhr bitten wir Sie hinüber.