Das bedeutet ganz konkret: Beim ersten Antrag – das ist die Drucksache 17/17797 – haben wir mit Ablehnung gestimmt, beim zweiten Antrag – das ist die Drucksache 17/17798 – ebenfalls mit Ablehnung. Beim dritten Antrag – das ist die Drucksache 17/17799 – haben wir mit Enthaltung gestimmt, beim Antrag auf Drucksache 17/18139 ebenfalls mit Enthaltung. Glauben Sie uns: Wir haben ernsthaft darüber diskutiert.
Ich möchte Ihnen allen an dieser Stelle wirklich frohe, gesegnete Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr wünschen.
Danke schön, Kollege Professor Bauer. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Kollege Hartmann das Wort. Bitte sehr.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss hier schon einmal feststellen: Wir haben das Jahr 2017. Als ich die Protokolle der Sitzungen der federführenden Aus
schüsse gelesen habe, habe ich echt das Gefühl gehabt, dass die eine oder andere Fraktion nicht im Jahre 2017 angekommen ist.
Ich möchte ganz kurz auf die Anträge eingehen. Bevor ich darauf eingehe, möchte ich ganz kurz auf die Aussagen des Kollegen von der CSU und des Kollegen von den FREIEN WÄHLERN eingehen. Sie haben hier richtig Bestimmungen aus dem Grundgesetz zitiert. Das ist vollkommen richtig. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass das noch nicht ausreicht, um das Grundgesetz, das das Fundament unseres Zusammenlebens ist, wirklich mit Leben zu erfüllen. Wir brauchen immer auch politische Maßnahmen, um die Bestimmungen des Grundgesetzes in Realität umsetzen zu können. Genau da setzen die Anträge der SPD an.
Ich möchte besonders auf die Pflegeheime eingehen. Sie haben gesagt, Sie hätten drei Pflegeheime angerufen. Ich glaube nicht, dass Sie damit die Situation richtig beschreiben. Allein in München – ich habe mir die Zahl herausgesucht – leben 6.500 homosexuelle Menschen, die älter als 75 sind. Das werden altersbedingt immer noch mehr. Das ist eine eigene Generation. Wir haben erst vor ein paar Monaten hier im Bayerischen Landtag über den § 175 des Strafgesetzbuches diskutiert. Wir haben auch darüber diskutiert, dass diese Bestimmung letztendlich erst im Zuge der Wiedervereinigung endgültig in Deutschland verschwunden ist. Das ist noch gar nicht so lange her. Der eine oder andere Kollege von Ihnen saß damals schon hier im Landtag. Deshalb ist es doch kein Vorwurf an die Pflegeeinrichtungen, wenn wir fordern, dass wir dort in der Aus- und Weiterbildung dieses Thema berücksichtigen, um die Bedürfnisse abdecken zu können. Das ist doch kein Vorwurf, sondern das heißt, dass wir der Realität ins Gesicht sehen und dementsprechend politisch handeln.
Etwas schmunzeln musste ich – das habe ich auch im Protokoll gelesen – über die Ausführungen zur Gesundheitsberichterstattung der Bayerischen Staatsregierung. Da gibt es ein Kapitel, das sich "Daten für Taten" nennt. Genau dafür wollen wir Daten erheben, um es nachher machen zu können. Sie haben gerade davon gesprochen, Sie bräuchten das alles nicht. In anderen Bereichen machen wir es genauso. Warum behandeln wir dieses Thema nicht ernsthaft? – Kollegin Zacharias hat es bereits gesagt: Wir haben Studien, die belegen, dass für queere Menschen das Suizid- und das Drogenmissbrauchsrisiko deutlich höher
Ich möchte auf einen weiteren Bereich eingehen. Damit könnten wir den ganzen Abend füllen, ich möchte es aber kurz machen. Ich habe in diesem Bayerischen Landtag schon viele Debatten über die Außenpolitik der CSU erlebt. Der Noch-Ministerpräsident Seehofer war in Ungarn bei Orbán und in Russland bei Putin. Dort war es nie ein Thema, dass man sich mit bestimmten Vorstellungen und Werten einbringt. Was hat er aber gemacht? – Er hat Orbán eingeladen und besucht und war sich mit ihm gemeinsam darin einig, wie man Europa abschottet. Die Frage, wie man Menschenrechte voranbringt und wie man dafür sorgen kann, dass in Russland Schwule und Lesben auf der Straße keine Angst haben müssen, dass dort keine staatliche Verfolgung stattfindet, ist doch unser aller Anliegen, und das kann man doch ansprechen, wenn man Putin in Russland besucht. Das kann man doch machen.
Sie haben im Ausschuss gesagt, dies sei der falsche Ort, die Staatsregierung habe dort keine Möglichkeiten. Der Ministerpräsident hat, glaube ich, Orbán, aber auch Putin sogar zweimal besucht. Da kann man doch so ein Thema ansprechen. Es ist unser aller Pflicht, nicht wegzuschauen, wenn Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und verfolgt werden. Dagegen müssen wir ganz klar aufschreien. Das müssen wir tun, und das gilt auch in Russland und auf der ganzen Welt.
Vielen Dank, Kollege Hartmann. – Jetzt folgt Frau Kollegin Heckner für die CSU-Fraktion. Bitte schön.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss ich mich schon darüber wundern, welche Anträge hier im Plenum hochgezogen werden. Wir haben im Bildungs-Arbeitskreis den Antrag zu den Altenpflegeschulen behandelt und konnten beim besten Willen keinen großen Handlungsbedarf erkennen. Eigentlich konnten wir überhaupt keinen Handlungsbedarf erkennen, und ich gehe davon aus, dass auch die SPD lesen kann. In den Lehrplanrichtlinien wird ganz eindeutig auf die sexuelle Orientierung Bezug genommen, und dazu werde ich noch einiges sagen. Die sexuelle Orientierung wird in der Ausbildung unserer Altenpflegerinnen und Altenpfleger selbstverständlich berücksichtigt, auch wenn nicht in jedem fünften Satz etwas von Homosexualität steht. Nach dieser Lehrplanrichtlinie werden unsere Altenpflegeschülerinnen
und -schüler zur individuellen Entwicklung ihrer eigenen Persönlichkeit angehalten, und dazu gehört auch die Entwicklung von Wertorientierungen, die gerade in einem sozialen Beruf eine Selbstverständlichkeit ist. Berufsethische Aspekte spielen in der Ausbildung, bezogen auf das Berufsbild, natürlich genauso eine Rolle wie Glaubens- und Lebensfragen.
Ich darf aus diesen Richtlinien zitieren, dass zum Beispiel auf das friedliche Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen Identität Rücksicht genommen werden soll. Die Gewährleistung der Menschenrechte ist dabei ein elementarer Bestandteil dieser Ausbildung. Das bedeutet nicht nur eine Hinführung zur Achtung der jeweiligen sexuellen Orientierung – mein Kollege Vogel hat schon darauf hingewiesen –, sondern selbstverständlich ist damit auch verbunden, dass mögliche Traumata, die jemandem in der Vergangenheit wegen der sexuellen Orientierung zugefügt worden sind, genauso wie Kriegstraumata berücksichtigt werden. Bei Menschen mit einem hohen Lebensalter haben wir die unterschiedlichsten Lebensläufe und die unterschiedlichsten Lebenserfahrungen zu berücksichtigen. Dass die Ausbildung auch darauf abzielt, ist ganz normal.
Frau Zacharias, Sie haben Ihren eigenen Antrag so abgewandelt, dass alle in der Altenpflege Tätigen nochmals geschult werden sollen. So steht es in Ihrem Antrag zwar nicht, aber das ist doch Lebenswirklichkeit, dass man bei dieser Tätigkeit auf die einzelnen zu Pflegenden Rücksicht nimmt, dass man die veränderten Geschlechterrollen den Pflegerinnen und Pflegern in ihrer besonderen Situation vermittelt. Die Biografien von pflegebedürftigen Menschen sind so unterschiedlich, dass ich einen ganz hohen Respekt vor den Pflegerinnen und Pflegern habe, die auf diese Besonderheiten Rücksicht nehmen und dafür auch gut ausgebildet werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Queer zu sein, ist etwas ganz Normales, und das sollte es auch in Bayern sein. Eigentlich ist es auch in Bayern normal. Schwul, lesbisch, transident, bisexuell, intersexuell, diese Vielfalt gibt es auch in Bayern. Das ist gut so. Allerdings tut die Staatsregierung dafür nichts. Sie unternimmt nichts gegen bestehende Diskriminierungsmuster. Handeln Sie endlich!
Vor über einem halben Jahr habe ich einen Antrag auf Bestellung eines Beauftragten für queere Angelegenheiten eingereicht. Der ist noch nicht einmal behandelt worden. Die dringend notwendige Koordinierungsstelle, die in Anlehnung an die Stadt München eingerichtet werden sollte, wo wirklich wertvolle Arbeit geleistet wird, hatten Sie schon abgelehnt. Einen Beauftragten oder eine Beauftragte zu benennen, würde genau dem entsprechen, was Sie in anderen Bereichen auch machen. Dort, wo Diskriminierung vorliegt und Handlungsbedarf gegeben ist, benennt die Staatsregierung einen Beauftragten. Das möchte ich auch für den queeren Bereich.
Queere Politik ist Querschnittspolitik. Deswegen ist es wichtig, dass es einen Menschen gibt – eine Koordinierungsstelle wäre noch besser, aber die haben Sie abgelehnt –, der genau diesen Querschnitt vom Schulhof bis zur Pflege, wo es sicher noch Handlungsbedarf gibt, auch wenn es in den Richtlinien steht, sieht.
Von daher bin sich sehr dankbar, dass die SPD immer wieder queere Themen aufgreift – danke schön. Über den Antrag zu Russland bin ich aber doch etwas erstaunt. Ich streite keineswegs ab, dass es in Russland Gesetzesentwicklungen hin zu massiven homophoben Strukturen gibt, die mehr als bedenklich sind. Wenn Menschen von dort bei uns Asyl beantragen, muss das endlich stärker berücksichtigt werden. Die Menschen, die schwul, lesbisch, bisexuell oder transident sind, werden wirklich verfolgt. Genau diesen Menschen müssen wir Schutz gewähren. Fast hätte ich auch Ihren Parteikollegen Gerhard Schröder erwähnt. Das muss ich jetzt ganz bestimmt nicht mehr. Ich meine es ernst.
Ich hätte mir folgenden politischen Antrag gewünscht: Keine weiteren sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Schwule, Lesben, Bisexuelle und Journalisten sind in diesen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nicht sicher. Es darf keine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten geben – egal, wie die zukünftige Koalition in Berlin heißt, ob GroKo, KoKo oder schwarz-grüne Minderheitsregierung.
Danke schön, Frau Kollegin Stamm. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, über die Voten der federführenden Ausschüsse abzustimmen. Die federführenden Ausschüsse für Gesundheit und Pflege, Bildung und Kultus und Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfehlen die Anträge zur Ablehnung.
Ich lasse jetzt über die Ausschussvoten abstimmen. Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die fraktionslose Kollegin Stamm schließt sich dem SPD-Votum an. Gibt es Gegenstimmen? – Frau Kollegin Schmidt (FREIE WÄHLER) stimmt dem Ausschussvotum nicht zu. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge auf den Drucksachen 17/17797 bis 17/17799 und der Antrag auf Drucksache 17/18139 sind damit abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Altersarmutsgefährdung ernst nehmen - Bayerisches Konzept auf den Weg bringen! (Drs. 17/15852)
Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Ilona Deckwerth, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. (SPD) Anstrengungen zur Armutsbekämpfung in Bayern verstärken - gleiche Teilhabechancen für alle ermöglichen! (Drs. 17/15822)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Verteilung der Redezeiten darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Kollege Dr. Fahn. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Warum behandeln wir dieses Thema heute noch mal im Landtag? – Zum einen handelt es sich um ein sehr aktuelles Thema, selbst PLENUM.TV berichtete darüber. Zum anderen haben wir unseren Antrag umformuliert. Aktuelle Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 beweisen eindrucksvoll, was es für Menschen bedeutet, unterhalb der offiziellen Armutsgrenze zu leben. Rund 53 % dieser Haushalte können sich keinen einwöchigen Urlaub leisten. Rund 32 % leiden in ihren Wohnungen, sofern vorhanden, unter Lärm aus der Umgebung, 21 % haben Feuchtigkeit oder Fäulnis in der Wohnung, 15,4 % – das sind die Zahlen in Zeiten der Digitalisierung – haben keinen Internetanschluss, und 17 % können nicht ausreichend heizen. Speziell ältere Menschen, die all ihr Lebtag von ihrem Ersparten lebten und beispielsweise in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie gearbeitet hatten, stehen vor dem
Problem der Altersarmut. Da sie zu wenig oder fast gar nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben, stehen diese Leute im Alter sprichwörtlich vor dem Nichts. Das ist keine Skandalisierung, sondern einfach Fakt.
Auch in Bayern sind die Altersarmut und die Altersarmutsgefährdung ein Problem, welches nicht kleingeredet werden darf. Sogar im Jahr 2015 waren noch 16,7 % der Über-65-Jährigen von Altersarmut bedroht. Heute will ich es relativ kurz machen, weil wir den Antrag im Sozialausschuss bereits behandelt haben. Zusammenfassend kann man sagen, dass zu geringes Einkommen, eine schlechte Bildung, geringe Erwerbstätigkeit – Arbeitslose, Mütter –, Singledasein oder sogar Selbstständigkeit Ursachen für Altersarmut sind.
Wichtig sind auch die Zahlen aus dem Sozialbericht 2017. Wir benötigen eine gezielte Bestandsaufnahme und einen Überblick über bereits getroffene Maßnahmen. Deshalb haben wir unseren Antrag insgesamt umformuliert. Er lautet jetzt:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Daten und Fakten zur Altersarmut aus dem Sozialbericht sowie zu bereits ergriffenen Maßnahmen zielgerichtet in mündlicher und schriftlicher Form zu berichten, um dann aufgrund des gegebenen Berichts erforderliche weitere Maßnahmen zum Abbau der Altersarmut einzuleiten.
Wir wünschen uns auch, dass im Verlauf der parlamentarischen Beratungen – diese beginnen mit dem Bericht im Sozialausschuss – auch die Sozialverbände und die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden. Ihre Positionen zum Thema Altersarmut sind uns sehr wichtig: Altersarmut darf in einem reichen Bayern nicht zur Gewohnheit werden. Der Ausspruch unseres – bald früheren – Ministerpräsidenten Seehofer, Bayern sei die Vorstufe zum Paradies, wird nach dem Bericht der Staatsregierung wohl der Vergangenheit angehören. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, den wir verändert haben, damit wir das Thema zielgerichtet im Sozialausschuss diskutieren können.
Herr Kollege Dr. Fahn, herzlichen Dank. – Für die SPD-Fraktion darf ich Frau Kollegin Weikert das Wort erteilen. Bitte schön.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Leider habe ich durch das Gemurmel hier im Saal die Umformulierung von Herrn Fahn nicht verstanden. Bei mir ist angekommen, dass er seinen Antrag in einen Berichtsantrag umwandelt.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) – Alles klar. – Kolleginnen und Kollegen, das Thema dieses Antrages begleitet uns schon zwei Tage, angefangen von der Aktuellen Stunde über die Einbringung des Nachtragshaushalts bis hin zu den Dringlichkeitsanträgen. Überall war die Armutsgefährdung in Bayern Thema. Insofern kann ich mich bei diesem Thema kurz fassen. Ich verweise auf das Protokoll und insbesondere auf die Beiträge meiner Kolleginnen und Kollegen Natascha Kohnen, Doris Rauscher, Harald Güller und aller anderen, die dazu gesprochen haben.
Ich will vielleicht noch einen Aspekt nennen, der noch nicht so stark zur Sprache kam. Frau Staatsministerin, es geht nicht nur um die Armut und die Armutsgefährdung von bestimmten Personengruppen. Das ist das eine. Das kam in der Diskussion ausdrücklich zur Geltung. Es gibt auch eine stärkere Armutsgefährdung innerhalb der Regierungsbezirke. Das wissen Sie. Das wurde im Sozialbericht herausgearbeitet. Weil ich aus Nürnberg komme, möchte ich daran erinnern, dass wir in Mittelfranken die höchste Armutsgefährdungsquote haben. Deshalb bedarf es dort besonderer Anstrengungen.