zung. Allerdings ist für mich die Begründung etwas ergänzungswürdig. Es ist nämlich nicht so, dass die Staatsregierung versucht, Geflüchtete ohne gute Bleibeperspektive auszugrenzen, nein, sie grenzt auch Geflüchtete mit guter bis sehr guter Bleibeperspektive aus. Man muss nur einmal deren Bemühungen betrachten.
Ich erinnere nur an meine Bemühungen für die sogenannten 3+2-Fälle. Die wollte Innenstaatssekretär Eck persönlich klären. Ein kleiner Teil von ihnen ist auch geklärt worden, zumindest im Ministerium. Was die Behörden vor Ort machen, ist dann noch etwas anderes. Da habe ich das Gefühl, sie wollten sich dafür rächen, dass aus dem Ministerium eine Anweisung kam.
Heute stapeln sich auf dem Tisch meines Büros die Fälle von jungen Asylbewerbern, die keine Ausbildung beginnen können, obwohl sie sich hervorragend eingebracht haben. Sie haben in kurzer Zeit hervorragend Deutsch gelernt, sie sind nicht straffällig geworden, nicht einmal schwarzgefahren, und versuchen jetzt, einen Platz in dieser Gesellschaft zu finden. Sie versuchen dies, obwohl man ihnen alle Steine der Welt in den Weg gelegt hat.
Die Handwerksbetriebe suchen händeringend nach jungen Männern. Wir reden ständig mit ihnen. Die Handwerksmeister setzen sich für die Geflüchteten ein; sie gehen mit ihnen zu den Behörden. Jedesmal kommt lapidar eine Antwort aus dem Innenministerium – bzw. fast jedesmal –, dass es bei diesem Fall nicht geht.
Verehrte Damen und Herren der CSU, das Unverständnis bei denjenigen, die alles richtig gemacht haben, die Deutsch gelernt und sich eingebracht haben, wächst immer mehr. Inzwischen häufen sich die Meldungen, dass junge Asylbewerber, die einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben – leider ist der Kollege Weidenbusch, der sich gerade so aufgeregt hat, nicht mehr im Raum –
und eben keine Genehmigung bekommen, immer depressiver werden, und das ist kein Wunder. Die Idee 3+2 stammt aus Bayern.
Torpedieren Sie das jetzt nicht auch noch! Geben Sie den jungen Menschen und den vielen, die sich ehrenamtlich für sie engagieren, endlich eine Perspektive, indem Sie das Bundesgesetz auch in Bayern gelten lassen! So einfach wäre das.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sehr, sehr schade: Wir haben hier menschliche Schicksale im Mittelpunkt, und wenn ich nun ab und zu in diesen Beiträgen vollkommen sinnlose und überflüssige Polemik höre, ist das – ich sage es noch einmal – wirklich sehr, sehr schade.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, die Dinge absolut ins rechte Licht zu rücken. Unser Minister und auch ich haben hier zugesagt, dass all die Fälle, die vermeintlich irgendwo nicht korrekt und bis ins letzte Detail abgearbeitet wurden, geprüft werden. Wir haben dies getan. Und wenn wir nur irgendwo den Hauch einer Möglichkeit gesehen haben, Entgegenkommen zu zeigen, dann ist das letztlich auch geschehen. Mir sind ordnerweise Unterlagen gegeben worden.
Und jetzt sage ich Ihnen an dieser Stelle: Es gilt Gesetz, Recht und Ordnung. Wir haben Richtlinien, und wir haben Vollzugsverordnungen, ohne Wenn und Aber. Wenn diese Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, können wir nicht alle vier Wochen diese Dinge hier im Detail immer wieder neu diskutieren. Die Grundvoraussetzungen ändern sich dadurch nicht.
Übrigens werden solche Vorwürfe von der Kollegin Hiersemann einfach so in den Raum gestellt, und die Opposition klatscht dazu. Glauben Sie denn, ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin oder ein Beamter oder eine Beamtin hätte nur im Geringsten irgendwo Freude daran, die Anträge negativ zu bescheiden?
Nein! Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeitern und Beamten dafür, wie vorzüglich sie ihre Arbeit machen. Sie sind fleißig und tüchtig und sind letztendlich bis an die Schmerzgrenze belastet, wenn sie diese Dinge abzuarbeiten haben. Ich danke herzlich dafür an dieser Stelle.
Bei diesem Bayreuther Fall, liebe Frau Kollegin Hiersemann, handelt es sich eindeutig ohne Wenn und Aber um einen hartnäckigen Identitätsverweigerer. Das ist durch den Bayerischen VGH letztendlich festgestellt worden: hartnäckige – wörtlich ausgeschrieben! – Verweigerungshaltung. Die Person hat sich der Identitätsfeststellung mehrfach verweigert. Er hat eine beglaubigte Tazkira über ein Jahr vorsätzlich den Behörden vorenthalten.
Sagen Sie, ob es normal ist, wenn man in einem fremden Land letztendlich um Arbeitserlaubnis ersucht und nicht dazu beiträgt. Man kann doch die Dinge nicht einfach ein Jahr vorsätzlich zurückhalten.
Er legte die beglaubigte Tazkira erst nach dem vergeblichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung vor.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diese Dinge nicht immer so hinzustellen, als laufe von dieser Seite alles vollkommen neutral und hilfsbereit ab.
Neun Straftäter! Erstens: gemeinschaftliche Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung. Zweitens: gemeinschaftliche Körperverletzung. Drittens: Beleidigung. Viertens: gefährliche Körperverletzung, Diebstahl. Fünftens: Beleidigung und Körperverletzung.
Sechstens: Urkundenfälschung. Siebstens: Körperverletzung; Verstoß gegen das Waffengesetz, Diebstahl. Achtens: Leistungserschleichung. Neuntens: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Verbindung mit Körperverletzung.
Liebe Damen und Herren, wir als Freistaat Bayern sind vorbildlich im Bereich der Asyl- und Ausländerpolitik. Wir tun das meiste für die Integration. Deshalb
Ich bitte Sie alle herzlich, das zur Kenntnis zu nehmen. Die Grundlagen sind Gesetze, Richtlinien und Vollzugshinweise der Bundesgesetzgebung. Daran können Sie jederzeit mitwirken. Im Hinblick auf die Identitätsfeststellung bitte ich um Verständnis: Die Identität einer Person, die sich in unserem Land aufhält, muss bekannt sein. Für Fälle, bei denen die Identität der Person nicht geklärt ist, gibt es bei uns im Freistaat Bayern die richtigen Wege.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihren Redebeitrag. – Mir liegen jetzt drei Wünsche nach Zwischenbemerkungen vor, und zwar in der Reihenfolge Frau Kamm, Frau Claudia Stamm und Frau Hiersemann. Bitte schön, Frau Kamm.
Sehr geehrter Herr Eck, es bringt nichts, einem positiven Fall einen negativen Fall gegenüberzustellen. Ein großes Problem bei der 3+2-Regelung war doch, dass sehr viele Ausländerbehörden monatelang mit der Genehmigung des Ausbildungsvertrages gewartet haben. Zum Teil liegt das an der Organisation der Ausländerbehörden. Sie haben nach wie vor in den ZABs eine große Zahl von Stellen nicht besetzt. In Deggendorf besteht zum Beispiel eine Regelung, dass die Menschen unten beim Pförtner ihr Anliegen vorbringen. Dann warten die Menschen beim Pförtner, bis der Sachbearbeiter oben entschieden hat. Die Leute kommen dann mit irgendeinem Bescheid vom Sachbearbeiter zurück. Sie können keine Fragen stellen und bekommen keine Information.
Viele Geflüchtete, sofern sie nicht mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Helferinnen und Helfern zu den Ausländerbehörden gehen, haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen. Behaupten Sie bitte nicht, hier ginge es bloß um bundesweite Regelungen. In Bayern gibt es sehr viele restriktive Vollzugsvorschriften und Vollzugshinweise aus dem Bayerischen Innenministerium.
Liebe Frau Kamm, ich kann Ihren Beitrag mit wenigen Worten beantworten. Nennen Sie mir bitte den konkreten Fall, bei dem durch eine monatelange Wartezeit die 3+2-Regelung nicht zur Anwendung gekommen ist. Wir werden diesen Fall selbstverständlich noch einmal in die Prüfung geben.
Da ich keine Zeit habe, sage ich nur ganz kurz: Offenbar gilt in anderen Bundesländern ein anderes Bundesrecht. Sie wissen auch, dass hier von Bayern ein schwammiger Begriff in das Gesetz reinverhandelt wurde. Ich habe mich gemeldet, weil Sie gesagt haben, Bayern täte sehr viel und am meisten für die Integration.
Ja, das ist richtig. Die ehrenamtlichen Bayerinnen und Bayern sind genial, obwohl ihnen alle Steine in den Weg gelegt werden. Heute sind schon sehr viele Wünsche für Weihnachten geäußert worden. Ich wünsche mir ganz ernsthaft, dass die CSU und die Staatsregierung dieses Engagement nicht nur in Sonntagsreden anerkennen, sondern endlich die Ehrenamtlichen bei ihrer Arbeit für Geflüchtete unterstützen und sie nicht weiter ausbrennen lassen.
Liebe Frau Stamm, das war keine Frage Ihrerseits, sondern eine Feststellung. Auch ich habe einen Weihnachtswunsch: Sie sollten bei Ihren zukünftigen Anträgen und Wortbeiträgen Ihr Hauptaugenmerk nicht auf die Kritik an der Bayerischen Staatsregierung konzentrieren. Was wir für das Ehrenamt tun, ist vorzüglich und ausgezeichnet.