Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/19793) - Erste Lesung

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Damit kommen wir gleich zur Verweisung in den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist ebenso der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Ilona Deckwerth u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz (Drs. 17/19755) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit hat die SPD-Fraktion elf Minuten Redezeit. Ich eröffne die Aussprache. Hierzu erteile ich Frau Kollegin Rauscher das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es in Erster Lesung um ein Gesetz für eine starke, selbstständige und politisch aktive Generation der Seniorinnen und Senioren auch für Bayern. Das möchten zumindest wir als SPD-Landtagsfraktion. Das Gesetz dient engagierten Seniorinnen und Senioren, die für ihre eigenen Belange eintreten, und zwar in strukturierter Art und Weise. Mit dem schlanken, aber robus

ten Gesetz wird sichergestellt, dass die Stimme der Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen wirklich Gehör findet. Dafür braucht es verlässliche Strukturen in jeder bayerischen Kommune durch ein Bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz.

Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel schreitet, wie wir alle wissen, immer stärker voran. Heute leben in Bayern rund 2,6 Millionen Menschen über 65 Jahren. Das ist ein Anteil von rund 20 % der bayerischen Bevölkerung. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik werden im Jahr 2035 über 30 % der Menschen in Bayern dieser Altersgruppe angehören, das sind rund vier Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Für sie müssen wir aus unserer Sicht schon heute die Weichen richtig stellen. Dazu gehört auch ein Instrumentenkasten für politische und gesellschaftliche Mitgestaltung.

Wenn Menschen älter werden oder das Rentenalter erreichen, heißt das nicht automatisch, dass sie gesellschaftsunfähig und überflüssig werden oder nicht mehr mitreden wollen. Ganz im Gegenteil: Die Zeiten haben sich doch deutlich verändert. Die bayerischen Seniorinnen und Senioren sind in sehr vielen verschiedenen Bereichen unglaublich engagiert. Ein Drittel der Seniorinnen und Senioren engagiert sich sozial in Vereinen oder unterschiedlichen Projekten. Sie kümmern sich natürlich auch um ihre Enkelkinder, wenn der Kita-Platz fehlt, oder um hilfsbedürftige Menschen. Jene, die sich bisher nicht engagiert haben, zeigen grundsätzlich dennoch eine hohe Bereitschaft, sich zu engagieren. Laut Freiwilligensurvey Bayern wären 16 % der über 65-Jährigen zu freiwilligem Engagement durchaus bereit. Warum engagieren sie sich bisher aber nicht? Es fehlt anscheinend leider immer noch zu oft an der notwendigen Unterstützung, an Begleitung, an Vernetzung und in den Kommunen am wirklichen Willen politischer Teilhabe.

Dabei ist doch eigentlich klar, dass die Senioren ein geballtes gesellschaftliches Potenzial darstellen, ein Potenzial an Expertenwissen, Erfahrungswissen, Bildung, das sie einbringen wollen. Das muss doch unterstützt werden. Davon profitieren einerseits die Senioren; denn wer weiß besser, was ältere Menschen brauchen, sich wünschen und welchen Bedarf sie in ihrem Lebensabschnitt haben, damit sie ein gutes Leben führen können? Andererseits profitiert davon auch die ganze Gesellschaft, weil ältere Menschen mit ihrer Erfahrung deutlich dazu beitragen können, dass genau das, was für diese Generation heute noch nicht gut läuft – und davon gibt es einiges –, sich positiv verändern kann.

(Beifall bei der SPD)

Genau deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich die ältere Generation für ihre Themen einsetzen und politisch aktiv sein kann.

Ein Blick auf die bayerischen Kommunen zeigt aber, dass nicht alle Seniorinnen und Senioren die gleichen Möglichkeiten haben, sich einzubringen. Das sehe ich immer wieder, wenn ich in meiner Funktion als seniorenpolitische Sprecherin meiner Fraktion in Bayern unterwegs bin. 18 von 71 Landkreisen haben eine gewählte Vertretung in Form eines Seniorenrats oder beirats. 40 Landkreise haben einen kommunalen Seniorenbeauftragten oder eine Seniorenbeauftragte. 19 Landkreise haben aber keinerlei Form von Seniorenvertretung. Das heißt, Senioren treten in fast einem Drittel der Landkreise in Bayern in politischen Gremien nicht auf.

In vielen Kommunen läuft es schon sehr gut. Dort wurde das große Potenzial der Senioren vor Ort auch erkannt. Engagement ist dort gewollt. Das ist in ungefähr 300 Gemeinden der Fall. In fast 400 Gemeinden gibt es aber keinerlei Form der Seniorenvertretung. Nicht einmal einen Seniorenbeauftragten der Kommune bzw. des Stadt- oder Gemeinderats gibt es dort. Viel zu oft hängt die Vertretung der Seniorinnen und Senioren noch von den kommunalen Strukturen ab. Oftmals hängt sie leider auch vom Goodwill eines Bürgermeisters ab. Auch das ist die bittere Realität. Für die Kommunen besteht momentan keinerlei Verpflichtung zur Einrichtung und Förderung einer Seniorenvertretung. Das muss sich aus unserer Sicht künftig ändern.

(Beifall bei der SPD)

Wirklich gewollte Teilhabe und Mitwirkung brauchen verlässliche Strukturen, damit diese Mitwirkung auch zum Blühen kommen kann. Das setzt natürlich voraus, dass Mitwirkung gewollt ist. Das ist eine grundsätzliche Voraussetzung.

Mit unserem Gesetz schaffen wir auf kommunaler und auf Landesebene das nötige Gehör für Seniorinnen und Senioren. Zum einen wollen wir demokratisch gewählte Seniorenvertretungen in allen Kommunen. Die Kommunen, in denen es mit der Beteiligung schon gut läuft, dürfen gerne an ihren erfolgreichen Strukturen festhalten. Für die Kommunen, die bisher kein Engagement zugelassen haben, möchten wir künftig die Möglichkeit schaffen, dass sich die Generation über 60 engagieren kann, wenn sie es möchte. Jede Kommune soll dabei die Gegebenheiten vor Ort aufgreifen und berücksichtigen können. Damit ist sichergestellt, dass auch wirklich jede Kommune mitmachen kann. Sie muss lediglich Strukturen für Beteiligung schaffen.

Das muss aus unserer Sicht in ganz Bayern selbstverständlich werden.

(Beifall bei der SPD)

Uns geht es dabei nicht darum, die Kommunen zu gängeln und ihnen das Leben mit neuen Vorschriften schwerzumachen. Uns geht es darum, dass allen Senioren verlässliche Möglichkeiten der Beteiligung angeboten werden, egal, wo in Bayern sie wohnen.

Wo hat die kommunale Selbstverwaltung Grenzen, und wo hat die Mitwirkung Vorrang? Diese Frage muss man stellen dürfen. Wir sehen für die Mitwirkungsmöglichkeiten einen deutlichen Vorrang.

(Beifall bei der SPD)

Seniorenpolitische Themen sollen künftig aber nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene eine Rolle spielen. Deshalb wollen wir auch auf Landesebene einen Seniorenrat einrichten. Kommunale Seniorenvertreter sollen sich gemeinsam mit weiteren Verbänden, zum Beispiel dem VdK, dem Bayerischen Gemeindetag oder auch der Ärztekammer, an einen Tisch setzen, um ihre Anliegen gegenüber der Landesebene zu formulieren. Als Schnittstelle zwischen der Politik und den kommunalen Seniorenvertretungen fordern wir mit unserem Gesetz einen Seniorenbeauftragten oder eine Seniorenbeauftragte. Wie zum Beispiel unsere Behindertenbeauftragte soll ein Seniorenbeauftragter auf Landesebene dafür sorgen, dass die Belange und Themen der Senioren hier kontinuierlich in den politischen Betrieb eingespeist werden. Das heißt auch, dass sich der Seniorenbeauftragte um Eingaben und Beschwerden kümmert und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen und für alle Belange, die Senioren betreffen, anstößt. Wir wollen eine vom Landtag gewählte unabhängige Ansprechperson für ältere Menschen, um deren Anliegen auf Landesebene direkt Gehör zu verschaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ältere Generation muss endlich auch die politische Durchschlagskraft bekommen, die ihrem Anteil an unserer Bevölkerung angemessen ist. Ältere sollen sich einbringen können, wann immer sie es wollen, egal, wo in Bayern sie leben. Unser Seniorenmitwirkungsgesetz bietet dafür die Rahmenbedingungen und greift die Forderungen der bereits aktiven Seniorenvertretungen mit auf. Eine verlässliche Form von Seniorenvertretung fordert zum Beispiel auch die Landesseniorenvertretung Bayerns. Sie sagt, ein bayerisches Seniorengesetz sei überfällig, Bayern sei in Sachen Seniorenpolitik nicht ganz up to date.

Wir meinen, es ist Zeit, dass sich das in Bayern ändert. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hamburg oder in Thüringen, gibt es schon längst ein Seniorenmitwirkungsgesetz ganz nach dem Motto: Nicht über uns ohne uns. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, freuen uns auf eine konstruktive Beratung mit Augenmaß auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs. Dazu lade ich Sie alle ein.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat nun für die CSU-Fraktion Herr Kollege Dr. Goppel.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich gehöre zu den wenigen in diesem Haus, die bei diesem Thema schon ziemlich lange unterwegs sind und schon sehr lange an allen Beratungen teilnehmen. Ich erinnere mich ganz gut an die Legislaturperiode, in der wir auf den Antrag der SPD hin miteinander den Senat, das Gremium der Alten im Land, abgeschafft haben. Die CSU hat mitgemacht, Herr Ministerpräsident Stoiber hat das damals auch für richtig gehalten. Bis zuletzt habe ich persönlich dagegen gekämpft, weil ich der Meinung war und bin, dass die älteren Mitbürger in unserem Land ihre "Gremien" brauchen. Abgeschafft haben wir den Senat mit wenigen Gegenstimmen. Meine war dabei.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der Senat war aber kein Seniorenrat!)

Entschuldigung, wenn alle über 40 sein müssen, braucht man gar nicht lange irgendwelche Gremien zu erfinden.

(Volkmar Halbleib (SPD): 65 ist aber etwas anderes!)

Sie erfinden Strukturen am laufenden Band und wollen an dieser Stelle plötzlich eine Veränderung unseres bisherigen Verhaltens. Zuvor haben Sie aber genau diese Strukturen gerne abgeschafft. Das war ein Alleinstellungsmerkmal nach Maßgabe Wilhelm Hoegner, Verfassungsautor! Ich darf Sie daran erinnern: Der gehörte zur SPD. Er hat den Senat eingeführt, ein Gremium, mit dem Leute über 40 Jahren in die Lage versetzt wurden, alle Überlegungen, die der Landtag und die Staatsregierung anstellten, mit einer Stellungnahme zu versehen und darauf hinzuweisen, was sie – die Alten – denken! Ihr seid ein bisschen zu flott oder ein bisschen zu langsam; ihr macht das verkehrt; wir hätten es gern anders. – Dieses Hohe Haus hat dieses Gremium mit den Stimmen der meisten seiner Vertreter abgeschafft. Frau Kollegin Stamm, ich glaube, wir beide sind die einzigen aus dieser Zeit, die noch da sind. Ich kann mich noch gut an die Diskus

sion erinnern, die wir mehrere Jahre lang geführt haben.

(Zuruf von der SPD)

Ich weiß. Sie sind alt genug. Sie brauchen keine eigene Vertretung; Sie vertreten sich selbst.

Ihr Parteifreund oder besser gesagt Genosse Wilhelm Hoegner – "genossen" ist die Vergangenheitsform von "genießen" – hat den Senat in Bayern als besondere Art des Umgangs miteinander eingeführt. Dieses Thema ist interessant. Frau Rauscher, wir werden sicherlich eine intensive Diskussion führen, aber sicherlich nicht mit dem Ergebnis, dass wir eine eigene Vertretung einführen müssten. Das ist die Idee eines Ministerialdirigenten aus dem Arbeitsministerium, der es in den 20 Jahren seines eigenen Einsatzes nicht geschafft hat, sie durchzusetzen.

(Doris Rauscher (SPD): Nehmen Sie das Ergebnis doch nicht vorweg!)

Wir müssen das ganz nüchtern betrachten: Ein Mitarbeiter des Arbeitsministeriums gebiert diese Idee, nachdem er in den Ruhestand gegangen ist. Unter solchen Startkonditionen wollen Sie das Parlament überzeugen? Das ist eigenwillig und eigenartig. Jeder darf dazu denken, was er will. Ich persönlich habe etwas dagegen, wenn nachträglich versucht wird, etwas aus der eigenen Amtszeit nachzuschieben.

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie sprechen in Rätseln!)

Schauen wir in die Gemeinderäte: Die Posten der Gemeinderäte sind sehr oft mit Vertretern aus der älteren Generation besetzt. Das Durchschnittsalter ist schon deshalb relativ hoch, weil Leute bis 18 Jahre dieses Amt gar nicht ausüben dürfen. An dieser Situation würde sich durch die Einführung einer gesetzlichen Vertretung gar nichts ändern. Noch einmal: Der Senat wurde abgeschafft, weil gesagt wurde: Die Älteren brauchen wir nicht eigens. Wir in der CSU haben danach nichts gemacht, weil die Leute in den Räten sitzen. Von sich aus haben von rund 2.000 Gemeinden 1.400 gesagt: Wir brauchen solche Räte. Viele dieser Gemeinden haben aber auch festgestellt, dass sie sowieso mit Älteren gut besetzt sind und deshalb kein eigenes Ratsgremium brauchen. Jetzt kommen Sie und sagen: Wir wollen ein eigenes Gremium. Herr Kollege Dr. Reichhart hat gesagt, wir Älteren würden die Jüngeren ausbeuten und sollten uns solche Eigeninitiativen deshalb abschminken. Tatsächlich ist es so, dass wir in dieser Frage miteinander fighten, aber in der Gesellschaft und nicht im Parlament.

Ich stelle fest: Ein Fünftel der Gemeinden hat keinen Seniorenbeirat und keinen Seniorenbeauftragten. Insgesamt drei Fünftel der Gemeinden verfügen über einen Seniorenbeauftragten. 15 % der Gemeinden haben beide Einrichtungen. Nur zwei von zehn Gemeinden haben keinen eigenen Vertreter. Unter diesen Konditionen können die Themen des Alltags gut vertreten werden.

Im Übrigen wurden die momentanen Gesetze von Leuten gemacht, die heute Senioren sind. Das müssen wir ganz nüchtern sehen. Wir dürfen nicht sagen: Bis 18 darf keiner, und ab 60 kann jeder zu jeder Zeit mitreden. Sie haben selbst gesagt, dass allerdings auf freiwilliger Basis alles möglich ist. Da gab und gibt es keine Probleme. Jetzt brauchen wir aber nach Ansicht der SPD eine Vorschrift.

Bei den Älteren ist es so, dass sich sehr viele darauf verlassen, dass die nächste Generation übernimmt. Jenen geht es wieder um einen zusätzlichen Rechtsanspruch. Ich möchte eines ganz deutlich sagen: Mit Ihrem Gesetzentwurf tun Sie so, als ob wir bisher untätig waren.

(Doris Rauscher (SPD): Das sagen Sie!)

Ich zeige Ihnen jetzt einmal, wie untätig wir sind. In der Staatsregierung sind zu diesem Thema etliche Bände entstanden, in denen all das, was Sie beklagen, drinsteht. Darin kommt auch Herr Wölfl vor, der jetzt seine Benennung haben will, weil er im Ministerium nichts mehr zu melden hat. Deswegen möchte er jetzt ein eigenes Gremium schaffen. Ich bin dagegen, und dabei bleibe ich auch. Ich wäre einverstanden mit einem Rechtsanspruch auf einzelne neue Positionen, die miteinander abgeredet sind. Genau das geschieht in den Gremien der Landesseniorenvertretung ohnehin. Wir haben also diese Möglichkeit, Ihren Forderungen nachzukommen.

Noch einmal: Die CSU steht nicht an, mit Ihnen darüber zu beraten, ob es Möglichkeiten gibt, das, was wir bereits praktizieren, zu verbessern. Wir können auch Gemeinde- und Kommunalpolitiker anregen, sich etwas einfallen zu lassen. Allerdings sind nicht nur die von der CSU geführten Kommunalgremien diejenigen, die keinen Seniorenbeirat haben, sondern es sind Kommunalpolitiker aller Parteien. Ich habe extra nachgeschaut. Das ist quer durch Bayern überall gleich. Das ist eine Frage, die die jeweilige Gemeinde selbst beurteilen muss.

Ich gehe davon aus, dass wir bei diesem Thema keine weiteren gesetzlichen Regelungen brauchen. Wir alle beklagen den ganzen Tag, dass wir zu viele davon haben: noch mehr Bürokratie, noch mehr Berichte, noch mehr Gegenberichte, noch mehr Frage

stellungen? Wann wollen wir eigentlich noch etwas selbst tun, statt dauernd zu prüfen. – Ich wünsche mir, dass diejenigen, die 40 Jahre lang gestaltet haben, um Rat gefragt werden, aber nicht in der Form, dass sie zukünftig zum eigenständigen Gesetzgebungsorgan gemacht werden. Der Nachwuchs soll vielmehr später aus seiner eigenen Entscheidung die richtigen Schlüsse ziehen. Über die Errichtung eines zeitgemäßen Landesseniorenrates werden wir sprechen müssen. Bis jetzt sehe ich für dieses Gremium keine Notwendigkeit außer der Tatsache, dass der lange nicht genug reüssierte Beamte im Ministerium glaubt, sich selbst zusätzlichen Einfluss verschaffen zu müssen, der ihm nach seinem Ausscheiden fehlt.