stellungen? Wann wollen wir eigentlich noch etwas selbst tun, statt dauernd zu prüfen. – Ich wünsche mir, dass diejenigen, die 40 Jahre lang gestaltet haben, um Rat gefragt werden, aber nicht in der Form, dass sie zukünftig zum eigenständigen Gesetzgebungsorgan gemacht werden. Der Nachwuchs soll vielmehr später aus seiner eigenen Entscheidung die richtigen Schlüsse ziehen. Über die Errichtung eines zeitgemäßen Landesseniorenrates werden wir sprechen müssen. Bis jetzt sehe ich für dieses Gremium keine Notwendigkeit außer der Tatsache, dass der lange nicht genug reüssierte Beamte im Ministerium glaubt, sich selbst zusätzlichen Einfluss verschaffen zu müssen, der ihm nach seinem Ausscheiden fehlt.
Nein, nicht "Vorsicht". Ich habe mitbekommen, wie das in den letzten beiden Jahren gelaufen ist. Zwei Jahre lang haben wir nichts gehört. Jetzt hören wir: Wir brauchen einen eigenen Rat – nach 20 Jahren?
(Volkmar Halbleib (SPD): Ihr schlechtes Verhältnis zu Herrn Wölfl kann kein Grund sein, jetzt diesen Gesetzentwurf abzulehnen!)
Ich habe den Wunsch, dass wir alle miteinander versuchen, Lösungen zu finden. Wir lehnen Ihre Forderung nicht rundweg ab. Die Frage lautet, ob ein solches Gremium notwendig ist. Ich habe Ihnen signalisiert, dass wir darüber diskutieren werden. Ich glaube schon jetzt, dass solche Gremien nicht notwendig sind. Sie sind der Meinung, dass die Einzelmeinung des Herrn Wölfl ein Grund wäre, dieses Gremium einzuführen. Diese Debatte werden wir miteinander führen.
Lieber Herr Halbleib, Sie sind genau drei Wochen, nachdem Herr Wölfl seinen Vorschlag vorgelegt hat, mit einem eigenen Gesetzentwurf gekommen. Da liegt diese Schlussfolgerungen nahe, und dass Sie diesen Punkt erwähnen, legt nahe, dass ich doch recht habe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Goppel, Sie haben vier- oder fünfmal Herrn Franz Wölfl erwähnt. Ich muss ihn jetzt einmal verteidigen. Dieser
Vorschlag stammt nicht nur von Herrn Wölfl, sondern vom gesamten Vorstand der Landesseniorenvertretung. Dort wirken Sie auch mit. Das ist nicht nur die Position von Herrn Franz Wölfl, sondern die Position der gesamten Landesseniorenvertretung Bayern. Ich unterstütze diese Position. Die LSVB hat allen Fraktionen entsprechende Infos gegeben. Sie hat auch die SPD dazu gebracht, diesen Gesetzentwurf einzubringen, sodass wir heute über das Thema Senioren reden. Ich muss sagen: Wir reden im Landtag insgesamt zu wenig über die Senioren, obwohl sie insgesamt die größte Bevölkerungsgruppe sind.
Gott sei Dank gibt es in Bayern diese LSVB. Sie hat inzwischen viele Initiativen gestartet. Herr Dr. Goppel, Sie sind auch dabei, ich glaube, Sie sind sogar ein Mitglied. Wir loben die LSVB, aber trotzdem hakt es. Sie ist personell überlastet. Die Geschäftsstelle ist personell unterbesetzt. Dringend erforderliches Personal kann nicht eingestellt werden, weil es am Geld fehlt. Das Sozialministerium hat keine Möglichkeit, die Mittel aufzustocken. Für die LSVB gibt es nicht einmal einen eigenen Haushaltstitel. Die FREIEN WÄHLER haben deshalb im letzten Jahr einen Antrag gestellt, dass sie einen Haushaltstitel bekommt. Leider wurde dieser Antrag von der CSU abgelehnt.
Wir stellen zu diesem Thema immer wieder Anträge. Die LSVB bekommt Geld, nämlich rund 120.000 Euro pro Jahr. Das ist aber für diese so wichtige Landesseniorenvertretung eine unbefriedigende Situation. Deswegen begrüßen wir diese Initiative der LSVB. – Frau Rauscher wundert sich, dass ich noch nichts über den Gesetzentwurf der SPD gesagt habe.
Ja, das wird noch kommen. – Es ist so, die Anregungen hat nämlich die LSVB gegeben. Ich denke, das Rollenbild der Senioren wurde bisher im Landtag noch nicht diskutiert. Das müssen wir aber machen. Auch die Bayerische Verfassung erwähnt diese Bevölkerungsgruppe mit keinem Wort. Es gibt auch noch keine Landesgesetze, die die Belange älterer Menschen in den Mittelpunkt stellen. Es gibt aber, und da hat Frau Rauscher recht, circa 500 Gemeinden und 20 Landkreise, in denen es bislang noch keine Interessenvertretung für Senioren gibt. Auch ein Landesseniorenbeirat fehlt, ebenso wie der eigene Haushaltstitel. Wir brauchen stärkere Mitwirkungsrechte für die Senioren im Freistaat.
Nun kommen wir zu dem Gesetzentwurf der SPD, den wir grundsätzlich begrüßen. Das tun wir auch vor dem Hintergrund, dass das nun auch ein Thema im
Landtag ist. Manche Punkte sind uns aber etwas zu aufgebläht. Nehmen wir beispielsweise Artikel 5 unter die Lupe. Dort wird gefordert, Vertreter aller gesellschaftlichen und politischen Gruppen sollen vertreten sein, angefangen bei den kommunalen Spitzenverbänden bis hin zur freien Wohlfahrtspflege. Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Bayerische Seniorinnen- und Seniorenrat wie ein Vorstand mit Vorsitzenden und Beisitzern ausgestattet ist. Das ist übrigens auch ein Gesetzesvorschlag der LSVB, dass in der Landesseniorenvertretung auch Seniorenbeiräte der Kommunen vertreten sind. Herr Goppel, darüber sollten wir diskutieren; denn das ist ein wichtiger Punkt. Sie sind genauso wie ich Senior. Wir können schauen, wie wir diese Bevölkerungsgruppe stärker nach vorne bringen.
Wir müssen auch über den im Gesetzentwurf der SPD enthaltenen Bayerischen Seniorenbeauftragten diskutieren. Der ist diesem Gremium vorgeschaltet. Im Ausschuss müssen wir die Frage diskutieren, ob es hier zu Interessenkonflikten kommen kann. Falls ja, wer gibt dann die Richtung vor? Uns scheint der Vorschlag der LSVB zielführender, weil die Arbeit, die sie machen, dann ein bisschen gesetzlich verankert ist. Wir werden den Gesetzentwurf im Sozialausschuss noch ausführlich diskutieren. Herr Goppel, das ist ein Punkt, über den wir reden sollten. Die LSVB macht gute Arbeit. Sie sind an dieser guten Arbeit beteiligt. Schauen wir also einmal, wie wir diese Interessensvertretung vielleicht auch gesetzlich stärker verankern können. Ich glaube, das hat diese Gruppe verdient. Herr Franz Wölfl ist ein sehr kompetenter Mann. Ich glaube nicht, dass er versucht, etwas, was er nicht hat durchsetzen können, jetzt in der LSVB zu machen. Ich glaube, es ist vielmehr die Überzeugung der LSVB und des Vorstandes und kein Alleingang von Herrn Franz Wölfl. – Haben Sie eine Frage, Herr Goppel?
Lassen Sie mich festhalten: In den letzten zwei Jahren habe ich nicht mehr sehr viel mit der Landesseniorenvertretung zu tun gehabt. Vorher war ich dort als Vertreter des Landtags.
Insoweit haben die Senioren selbst den Grundstein dafür gelegt, dass wir nichts Zusätzliches zu machen brauchen. So, wie Sie das Thema aufgreifen wollen, will ich die alternative Sichtweise ausdrücklich festhalten. Den Rat habe ich als Einzelmitglied inzwischen verlassen, bin ausgetreten,
Was soll ich dazu sagen, Herr Goppel? Warum sind Sie ausgetreten? – Und nun bekommen Sie auch noch Beifall von der CSU dafür, dass Sie ausgetreten sind.
Wenn Sie Senior sind, dann müssen Sie doch so wie ich Mitglied der LSVB sein, um dort mitwirken zu können. Wer ist denn jetzt von der CSU drin, nachdem Sie ausgeschieden sind? – Sie haben doch die Erfahrung von 40 Jahren. Da müssen Sie diese Erfahrung hier im Landtag doch auch einbringen.
Herr Goppel, überlegen Sie sich das doch bitte noch einmal. Ich glaube, es war falsch, dass Sie ausgetreten sind.
Danke schön. Jetzt für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Herr Kollege Dr. Runge. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf werden ein berechtigtes Anliegen und ein vernünftiges Ziel verfolgt, nämlich die Partizipation von Menschen älteren Semesters. Sie sollen am politischen Geschehen mitwirken, gerade im Vorfeld von Entscheidungsfindungen, insbesondere bei seniorenspezifischen Fra
gestellungen. Wie wir den Gesetzentwurf lesen, sollen eine gewisse Verbindlichkeit und eine Standardisierung eingezogen werden. Bei der Beurteilung des Gesetzentwurfs sind für uns verschiedene Fragen aufzuwerfen, wie beispielsweise: Wo gibt es Defizite und damit Handlungsbedarf? Sind die vorgeschlagenen institutionellen Regelungen und die vorgeschlagenen Institute zielführend?
Ich möchte auf die Kernpunkte des Gesetzentwurfs eingehen. Das ist zum einen der Senioren- und Seniorinnenrat auf Landesebene. Wir werden uns in der Debatte sicher damit auseinandersetzen, wie die Vorschläge zur Zusammensetzung dieses Gremiums sind und wie die Zuständigkeiten sein sollen.
Der nächste Pfeiler wäre ein vom Landtag gewählter Seniorenbeauftragter. Wir stellen uns die Frage, ob das tatsächlich Sinn macht. Auch darüber werden wir mit Ihnen diskutieren, Frau Rauscher, und auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt komme ich zu einem Punkt, der in unserer Debatte am heftigsten diskutiert wurde, als wir uns zum ersten Mal mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben. Es geht um die verpflichtende Bestellung von Seniorenbeiräten bei den Kommunen, also auf kommunaler Ebene. Im Gesetzentwurf ist "sollen" formuliert, aber dieses Sollen macht an und für sich nur dann Sinn, wenn es als ein Müssen zu verstehen ist. Dazu gibt es bei uns mehrheitlich heftige Vorbehalte, auch bei mir persönlich. Ich sage ganz klar: Kommunale Selbstverwaltung heißt Selbstverwaltung und nicht Fremdverwaltung, und das heißt auch nicht mehr und mehr fremdbestimmte Verwaltung. Es gibt auch die kommunale Organisationshoheit. Auch dazu passt das gar nicht, wenn per Gesetz Vorgaben gemacht werden, welche Beiräte zwingend sein müssen und welche fakultativ sein können. Wir meinen, die Kommunen, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Kreisräte sollen selbst entscheiden, welche Beiräte sie sich an ihre Seite stellen.
Mit einer vergleichbaren Legitimation, Frau Kollegin, müsste man dann nämlich auch sagen, dass auch Ausländer- und Integrationsbeiräte, Behindertenbeiräte oder Jugendbeiräte verpflichtend eingeführt werden. Außerdem gibt es Beiräte zu vielen Sachgebieten, beispielsweise Sozialbeiräte, Umweltbeiräte und viele mehr. Auch da könnte man dann das Fass aufmachen und sagen, diese Beiräte müssen eingeführt werden. Zur Klarstellung: Wir haben nichts gegen Beiräte, im Gegenteil. Wir wollen aber nicht, dass solche Gremien den Kommunen aufoktroyiert werden.
Ich bringe dazu ein Beispiel aus dem wirklichen Leben: meine Heimatgemeinde Gröbenzell. In der Verwaltung haben wir selbstverständlich Ansprechpartner für Senioren und für Seniorenfragen. Wir haben im Gemeinderat einen Seniorenreferenten. Wir haben jedes Jahr die Seniorenbürgerversammlung. Wir haben auch die reguläre Bürgerversammlung, die ist bei uns aber, wie in vielen anderen Kommunen auch, eine Seniorenbürgerversammlung, was die Teilnehmer anbelangt. Wir haben den Gemeinderat. Der Gemeinderat ist auch ein Seniorenrat. Als ich 1984 als Gemeinde- und Kreisrat angefangen habe, war ich noch nicht ganz so alt. Ja, ich kann sagen: Damals war ich noch jung. Heute, 34 Jahre später, bin ich alt. Es gibt im Gemeinderat aber noch elf ältere Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Sitzungsperiode in zwei Jahren zu Ende ist, dann ist mehr als die Hälfte des Gemeinderates über 60 Jahre alt, manche Mitglieder sind dann sogar deutlich darüber. In den Kreistagen sieht das ganz genauso aus. Deshalb können Sie nicht behaupten, dass seniorenpolitische Fragen in diesen Gremien zu wenig beleuchtet würden.
Herr Goppel, ein kleiner Verweis: Die Ausführungen zum Senat haben nicht so ganz gepasst. Die Geschichte war ein bisschen anders.
Was Ihre Einlassungen zu den Gemeinderäten anbelangt: Schon seit vielen Jahren dürfen bei uns auch 18- und 19-Jährige in die Gemeinderäte gewählt werden. Sie müssen nicht erst 21 Jahre alt sein.
Wie gesagt, eine zu geringe Beleuchtung seniorenspezifischer Fragestellungen in kommunalen Gremien können wir in Bayern sicher nicht manifestieren. Wir werden uns wohlwollend, aber auch kritisch reflektierend mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Ich kann aber bereits jetzt sagen, dass wir nicht mit jedem Punkt einverstanden sind.