Es geht damit weiter, dass Schule qualitativ hochwertig sein muss und Schulen nicht alleingelassen werden dürfen; dazu habe ich schon eine Menge gesagt.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Grundschulabi muss endlich abgeschafft werden. Wir stellen seit Langem fest, dass der Übertritt an die weiterführenden Schulen und die soziale Herkunft stark zusammenhängen. Während Kinder von Akademikern geradezu aufgefordert werden, den Übertritt zu wagen, werden Kinder aus prekären Familien behindert. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich ändern. Wir müssen den Druck auf die Familien, auf die Eltern abschaffen und lieber Hilfssysteme für die Kinder an den Schulen einrichten, damit wir alle Kinder mitnehmen können.
Insgesamt kann ich Sie nur bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt noch eine Menge zu tun.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meinen Ausführungen möglichst nah an den Dringlichkeitsantrag halten. Die Vorrednerin der SPD hat viele Teile erwähnt hat, die überhaupt nicht dazugehören. Ich möchte mich nicht dem Vorwurf aussetzen, dass ich eine Themaverfehlung begehe.
Wenn man den vorliegenden Dringlichkeitsantrag liest, könnte man meinen, er ist in den Wahlkampfzeiten eine kleine Sammlung nach dem Motto "Wünsch dir was" und aus der Oppositionsarbeit der vergangenen Wochen, Monate und Jahre gegriffen. Wenn man aber genauer hinsieht, stößt man bereits beim ersten Punkt auf ein erhebliches Informationsdefizit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil man bei der örtlichen SPD offensichtlich nicht mitbekommt, was man in den Sondierungsverhandlungen in Berlin von SPD-Seite aus macht.
Ich möchte zu der Nummer 1 darauf hinweisen – Frau Kollegin Strohmayr hat es auch erwähnt –, dass hier
von einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz gesprochen wird. Wenn es diesen gäbe, würde das die gewachsene Betreuungsstruktur in Bayern zerstören, insbesondere die Angebote der Jugendhilfe. Deswegen muss man feststellen, dass nicht nur die CSU in ihrem Bundestagswahlprogramm, dem Bayernplan, sondern auch die Sondierer der SPD auf Bundesebene Folgendes festgehalten haben:
Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen.
Frau Kollegin Strohmayr, wir machen viel für den Ganztag. Daran ist eine Projektgruppe in der CSUFraktion maßgeblich beteiligt, der die Kollegin Brendel-Fischer, die Kollegin Heckner und die Kollegin Kerstin Schreyer angehören, die das Thema über Jahre vorangebracht hat. Liebe Kollegen, hier ist etwas vorangegangen, und man kann in puncto Ganztag sagen, dass alle genehmigungsfähigen Anträge genehmigt werden. Ich beziehe mich nur auf euren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Ich komme zu Nummer 2: Kostenfreiheit des Schulwegs. Auch hier wurde sehr fein austariert, und zu unterstellen, sozial Schwächere würden im Regen stehen gelassen, ist falsch. Frau Kollegin Strohmayr, es gibt selbst über die 11. Jahrgangsstufe hinaus eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro pro Jahr, und es gibt Härtefallregelungen, die ausdrücklich festgeschrieben sind. Alle mit einem Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder oder Familien, die in den Genuss der Härtefallregelungen kommen, werden von den Beförderungskosten in vollem Umfang freigestellt.
Dann komme ich zu Nummer 3: die umfassende Lernmittelfreiheit und insbesondere die digitale Hard- und Software für Schüler. Jetzt müsste man natürlich auch all das lesen, was vonseiten der Staatsregierung und der Regierungsfraktion auf den Weg gebracht wird. Wir haben nicht nur eine umfassende Lernmittelfreiheit, die über die kommunale Verwaltungsschiene abgewickelt wird und bei der die Mittel, die der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt, zweckgebunden verwendet werden müssen, sondern auch nur kleine Ausnahmen davon, nämlich bei Atlanten, Formelsammlungen, Arbeitsblättern usw. Allerdings ist auch hier für
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II und mit den Maßnahmen im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 im Bereich der digitalen Unterstützung ein mehrjähriges Förderprogramm für digitale Klassenzimmer und zur Verbesserung der IT-Ausstattung auf den Weg gebracht. Wir reden nicht nur von digitalem Unterricht, sondern wir werden auch die Lernplattformen wie Mebis zu einer breiteren Nutzung als bisher bringen. Wir vergessen auch nicht die schulische Systembetreuung. Warum also ein Dringlichkeitsantrag, wenn man nur zu lesen bräuchte, was auf den Weg gebracht wurde?
Die Nummer 4 betrifft das kostenfreie, gesunde Mittagessen an Schulen. Hier lohnt der Blick auf eine Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der SPD, Drucksache 17/8046. Darin wird viel Erhellendes auch für diejenigen dargelegt, die meinen, es wäre vor Ort nichts geboten. Statistisch kostet das Mittagessen in 24 % der befragten Schulen weniger als 3,00 Euro, in 40 % der Schulen zwischen 3,00 Euro und 3,49 Euro, und in 28 % der Schulen liegt der Ausgabepreis zwischen 3,50 Euro bis 3,99 Euro. Lediglich in 8 % der Schulen beträgt der Preis 4,00 Euro und mehr. Da ein Mittagessen etwas kostet, aber auch hier die sozial Schwächeren nicht im Regen stehen gelassen werden, kann für diese Kosten nach § 28 Absatz 6 Nummer 1 des SGB II ein Zuschuss im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Jobcentern bzw. den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ich komme zu Nummer 5: pädagogisches Zusatzpersonal, Erzieher, Psychologen und Sonderpädagogen an allen Schulen – ein abendfüllendes Thema. Ich weise auf die Drucksache 17/7977 hin, die Schriftliche Anfrage eines Kollegen, der früher bei den FREIEN WÄHLERN war, wobei die Antworten nach wie vor gelten.
Wenn man die diversen Informationen liest, die im Internet verfügbar sind – Frau Kollegin Strohmayr, hören Sie doch einmal zu, wenn ich Ihnen auf Ihre Fragen eine Antwort geben möchte –, bemerkt man, dass in der Tat sehr viel getan wurde, sodass Bayern bei der Jugendsozialarbeit an Schulen im Bundesvergleich unbestritten führend ist.
Aufgrund der Zunahme – und das wäre jetzt tatsächlich eine Kritik wert, wenn man nichts gemacht hätte, aber auch das stößt ins Leere – von Migration, also der gestiegenen Zahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, wurde von der Staatsregierung am 09.10.2015 beschlossen, den Ausbau der Jugendsozialarbeit zu beschleunigen und Einsatzorte mit einem hohen Migrantenanteil zu priorisieren. Das ist eine beständige Kritik.
Jährlich wurden 1,9 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, und bereits zum Ende des Jahres 2018 – das ist übrigens das Jahr, in dem wir uns aktuell befinden – werden Freistaat und Kommunen das Ziel von 1.000 Stellen, die sogenannten Vollzeitäquivalente, erreicht haben. Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden rund 17,5 Millionen Euro bzw. 18,22 Millionen Euro bereitgestellt, und der bayernweite Ausbaustand beläuft sich auf 814 Stellen an insgesamt über 1.000 Einsatzorten.
Zur Nummer 6: Abschaffung der verbindlichen Übertrittsempfehlung aus dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Verkürzung. Das Übertrittsverfahren umfasst erheblich mehr. Es umfasst nicht nur das Übertrittszeugnis mit Noten, sondern auch eine Schullaufbahnempfehlung und die Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts. Den Elternwillen haben wir erweitert. Das Ganze ist wohlabgewogen, weil die Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten und Talenten entsprechend in der Schulart nach der Grundschule weitermachen sollen, wo sie ihre Heimat haben werden.
Es gibt eine hohe Zustimmung zu dem Übertrittsverfahren, wie wir es haben. Das ist in der letzten OnlineBefragung – zuletzt die siebte Befragung 2016 – nachzulesen, wonach die Übertrittsempfehlung in der vorliegenden Form für alle Kinder positiv aufgenommen wurde. Viel wichtiger ist das pädagogische Element, dass nämlich die Verlässlichkeit, also die Validität des Übertrittsverfahrens, außerordentlich hoch liegt. Da haben wir in unserem differenzierten und durchlässigen Bildungswesen in der Tat etwas, worum uns andere Länder in Deutschland beneiden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie jetzt sagen, Ihr Text, Ihr Titel ist "Zeit für Gerechtigkeit", dann kann ich sagen: Bildung in Bayern ist gerecht. Die Angebote stehen allen offen.
Wir fördern passgenau, und wir fördern – das ist wichtig für die bayerischen Schüler – auf einem hohen Ni
veau. Wir fördern aber auch durch Fordern. Deswegen stehen wir für die hohe Qualität im bayerischen Bildungswesen, nicht für irgendein Leipziger Allerlei, schon gar nicht dort, wo man uns mit gutem Grund um das beneidet, was wir in der bayerischen Bildungslandschaft anbieten können. So weit für die Zukunft: Da sehe ich für die SPD nicht rot, sondern schwarz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich mir den Dringlichkeitsantrag angeschaut habe, hat er mich von der Formulierung her ein bisschen überrascht. Frau Strohmayr, in der Analyse ist vieles richtig, was wir auch teilen. Auch bei den Forderungen, die enthalten sind, kann man bei dem einen oder anderen mitgehen. Mich hat aber das Vorgehen ein bisschen gewundert, in einen Antrag im Grunde genommen alles, was in der Schule an Themen da ist und was bisher mit Familienpolitik zu tun hat, hineinzupacken und nur eine ganz kurze Begründung zu liefern. Das fand ich etwas erstaunlich. Ich glaube, dann können die Dinge nicht differenziert rübergebracht werden. Ich mache das ähnlich wie der Kollege Waschler und gehe die einzelnen Punkte durch.
Der erste Punkt betrifft einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Ganztagsschulplatz. Natürlich sind auch wir für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz. Aber die Begründung lautet: "um die Betreuung zu sichern und Nachhilfe überflüssig zu machen". Das ist doch nicht der Kern von Ganztagsschule. Der Kern von Ganztagsschule ist, gute Bildung und ein Konzept anzubieten, das die Kinder den ganzen Tag begleitet, aber nicht, Betreuung zu sichern und Nachhilfe überflüssig zu machen. Ich weiß, dass Sie das nicht so verkürzt meinen, aber so steht es im Antrag.
Über Kostenfreiheit für den Schulweg haben wir uns auch schon Gedanken gemacht und einen Antrag gestellt. Ihr Antrag geht weiter. Aber es kann doch nicht eine Kostenfreiheit für jeden beliebigen Schulweg sein. Übertrieben formuliert könnte ich sagen: Wenn das Kind mit dem Hubschrauber in die Schule gebracht wird, werden die Kosten erstattet. – Natürlich nicht! Wir haben doch im Bildungsausschuss darüber diskutiert, wie das gemeint ist, wenn jemand die Kinder mit dem Auto hinfährt. Das alles kommt in dem Antrag nicht zum Tragen.
Ähnlich verhält es sich mit der Lernmittelfreiheit. Da stellt sich natürlich die Frage: Was sind Lernmittel? Da hat man im Grunde genommen eine Definition. Da muss man natürlich überlegen: Ist Hardware Lernmittel? Ist es nur die Software? Wollen wir alles zur Verfügung stellen?
Ähnlich ist es auch beim kostenfreien gesunden Mittagessen. Auch da stellen sich mir Fragen. Natürlich bin ich für ein gesundes Mittagessen. Ich bin für Mittagessen an der Schule. Aber müssen wir es für alle kostenfrei stellen, auch für denjenigen, der 100.000 Euro im Jahr verdient? Dieser kann zwei oder drei Euro am Tag für das Kind ausgeben. Das sind Fragen, die man sich stellt.
Bei Nummer 5, "pädagogisches Zusatzpersonal", sind wir dabei. Dazu haben wir schon viele Anfragen und Anträge gestellt. Aber dann steht drin: "Schulsozialarbeiter, Erzieher, Psychologen und Sonderpädagogen an allen Schulen". Alle an einer Schule, oder jeweils nur der eine? – Das ist mir alles ein bisschen zu unspezifisch.
Auch bei der letzten Forderung, der nach der Abschaffung einer verbindlichen Übertrittsempfehlung, kann man weidlich diskutieren, wie man das gestaltet. Aber sie einfach nur abschaffen? Wollen Sie das in anderen Fächern haben? Wollen Sie es gar nicht haben? Wie soll man das dann gestalten? Dazu kommt mir ein bisschen zu wenig.
Der Wille, der im Antrag zum Ausdruck kommt, sei anerkannt. Das ist sicherlich richtig. Wir brauchen gerade in der heutigen Zeit Schulen, die noch mehr auf die unterschiedlichen Familiensituationen reagieren. Wir brauchen den Rechtsanspruch auf Ganztagsschulen. Wir brauchen sicherlich viel größere Anstrengungen im Bereich digitale Bildung, als die Staatsregierung im Moment anbietet. Wir brauchen auch Schulsozialarbeiter, Erzieher und Psychologen. Aber da müssen wir uns jeden einzelnen Punkt, wie wir es auch im Bildungsausschuss machen, gesondert anschauen und mit Anträgen und Gesetzen unterfüttern. Deshalb werden wir FREIE WÄHLER, die von der Zielrichtung her vieles unterstützen, uns bei diesem Antrag enthalten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landtagswahl steht vor der Tür. Alle Parteien sind in der Vorbereitung. Manche wählen ihre Spitzenkandidaten durch die Basis, andere küren sie mit Getöse, je nachdem. Wir schrei
ben gerade vermutlich alle unsere Wahlprogramme. Wir machen das bei unserem Wahlprogramm so, dass wir den Text auch Externen geben, damit sie sich das gerade im Hinblick auf die Konkretisierung, auf die Umsetzung einmal anschauen. Ein Stück weit kommt mir dieser Dringlichkeitsantrag wie eine Zusammenfassung des Wahlprogramms vor oder vielleicht wie eine Auflistung von verschiedenen Wünschen, die man hat. Wünschen hat manchmal schon geholfen; aber für einen Antrag ist es doch ziemlich dünn, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber man kann diesen Antrag natürlich auch als Zusammenfassung der Arbeitsagenda der Opposition lesen, weil tatsächlich alle Oppositionsfraktionen in der letzten Legislaturperiode zu allen Punkten Gesetzentwürfe eingebracht, Konzepte vorgestellt und Finanzierungsvorschläge gemacht haben. Von daher kann man diesem Antrag vielleicht einfach applaudieren als Ausdruck für die gute Arbeit der Opposition in diesem Bayerischen Landtag. – Wenn die Opposition applaudieren würde, wäre es noch besser.
Ich denke, der Applaus beim nächsten Punkt ist mir gewiss. Man kann diesen Antrag auch als Liste der Versäumnisse dieser Staatsregierung in den letzten fünf Jahren lesen. Bei all diesen Punkten ist von dieser Seite des Hauses her nichts passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will die einzelnen Punkte kurz ansprechen. Ich fange mit Nummer 2 an: Kostenfreiheit für den Schulweg. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es ist sicherlich kompliziert, wir werden uns noch mal um die Situation der Auszubildenden kümmern; aber das ist ein wichtiges Thema, das etwas mit Bildungsgerechtigkeit zu tun hat. Bildungsgerechtigkeit heißt, dass man überhaupt zur Schule kommt und sich das leisten kann. Das ist in einer sich immer mehr ausdifferenzierenden Schullandschaft, zum Teil in Regionen mit rückläufiger Bevölkerungszahl, wichtiger denn je. Das ist also ein wichtiges Thema, auf das wir alle gesetzt haben.
Nummer 3 – Lernmittelfreiheit: Ja, auch darum geht es. Wir werden uns in Zeiten der Digitalisierung miteinander noch einmal Gedanken darüber machen müssen, was das tatsächlich heißt, inwiefern es persönliche Lernmittel sind, inwiefern das die Aufgabe der Kommunen ist und vor allem, wie die Finanzierung vonseiten des Landes funktioniert. Da ist eine
große Baustelle benannt, die wir zum Teil schon bearbeitet haben, die uns aber sicherlich bleiben wird.