Bitte dableiben, Herr Kollege Ritt! – Wir haben eine weitere Zwischenbemerkung des Kollegen Streibl. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Kollege Ritt! Jetzt haben wir vom Frankenschnellweg gehört, von NOx und diversen Studien, von den Grenzwerten bei NO2. Allerdings habe ich den Verdacht: Das geht an dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag etwas vorbei.
Die Überschrift des Antrags lautet: "Was Recht ist, muss Recht bleiben. Keine Rechtsverweigerung der Staatsregierung …" Ich glaube, wir alle hier im Raum wissen doch, was ein Rechtsstaat ist. Was ist von einer Regierung zu halten, die sich nicht an einen Richterspruch, an Rechtsprechung hält? – Darum geht’s doch, dass hier ein Gericht geurteilt und die Staatsregierung mit einem Zwangsgeld belegt hat, dass sie hier handeln soll. Wie stehen Sie zu dieser Thematik?
Ich habe es aufgezeigt: In der Folge hat es Weiterentwicklungen gegeben. Jetzt sind wir bei der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Hält sich die Regierung an das, was ein Gericht sagt? – Jürgen Mistol (GRÜNE): Es geht um das Münchner Urteil! – Weitere Zurufe – Glocke der Präsidentin)
-Moment! Es geht auch bei dem Leipziger Gerichtsurteil, das in den nächsten Stunden fallen wird, nicht um die Fahrverbote. Es geht letztendlich um die Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne, damit wir die Grenzwerte in den Griff bekommen.
Ich sage Ihnen heute schon – der Kollege Scheuenstuhl ist jetzt leider nicht da – und kann Ihnen garantieren, dass wir die Grenzwerte im Jahr 2021 im Griff haben. Genauso war es beim Feinstaub; da hatten wir eine ähnliche Situation. Wir hatten Überschreitungen, und seit 2012 haben wir keine Überschreitung mehr.
Und beim NO2 wird es genauso kommen. Ich habe es Ihnen vorhin in meinem Beitrag aufgezeigt: 60 Meter neben der Messstelle ist nichts mehr. An der Mess
(Jürgen Mistol (GRÜNE): Um das geht’s doch gar nicht! – Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) – Glocke der Präsidentin)
Herr Kollege Ritt, einen Augenblick bitte. Ich will ein bisschen Ruhe schaffen. – Also, da kann sich ein Redner hier ja wirklich nicht mehr konzentrieren. – Bitte, Herr Kollege. Jetzt sind Sie wieder dran.
Danke sehr, Frau Präsidentin. – Deshalb gibt es die Weiterschreibung der Luftreinhaltepläne. Das war eine Forderung, der wird dadurch nachgekommen, dass wir in den nächsten Jahren, wenn die Luftreinhaltepläne greifen, keine Überschreitungen mehr haben. 2020/2021 werden wir keine Überschreitungen mehr bei den NO2-Grenzwerten haben. Warum? – Weil die Flotten getauscht werden. Lkw-Flotten werden massiv getauscht. Ich sage es einmal ganz einfach: Euro-6-Fahrzeuge reinigen die Luft. Eigentlich müssten wir so ein Fahrzeug die Landshuter Allee permanent hinauf- und hinunterfahren lassen, weil es die Luft reinigt.
Da können Sie lachen, Herr Kollege von Brunn. Das, was so ein Fahrzeug abgibt, ist wesentlich weniger als das, was so ein Fahrzeug einsaugt.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich darf jetzt in den Wortmeldungen fortfahren. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Florian von Brunn. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut über ein wichtiges Thema, das die Gesundheit und die Lebensqualität vieler Menschen betrifft, nämlich über den Stickstoffdioxidausstoß durch den Autoverkehr, der insbesondere in den beiden bayerischen Ballungsräumen München und Nürnberg-Fürth-Erlangen die Grenzwerte massiv und dauerhaft überschreitet. Bereits im Oktober 2012 hat das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil deutlich
gemacht, dass die Maßnahmen der CSU-Staatsregierung zur Luftreinhaltung nicht ausreichen. Genau das wurde in den Verwaltungsgerichtsurteilen vom September 2016 und vom Februar 2017 noch einmal bekräftigt. In dem Urteil vom 27. Februar 2017 hat das Gericht ausdrücklich gefordert, das Instrument der Fahrverbote als Möglichkeit im Luftreinhalteplan festzuschreiben. Ich verstehe das als Ultima Ratio, als letztes Mittel, um reagieren zu können, wenn die Grenzwerte gesetzeswidrig überschritten werden. Ende Januar dieses Jahres – das ist also noch gar nicht lange her – hat das Verwaltungsgericht München mit sehr deutlichen Worten die Nichteinhaltung dieser genannten Urteile kritisiert. Ein Unding, hat die Vorsitzende Richterin gesagt. Fast möchte man den Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe zitieren, der gesagt hat, dass es eigentlich in Europa sonst nur in Polen vorkommt, dass sich eine Regierung in dieser Art und Weise über Recht und Gerichtsurteile hinwegsetzt.
Ich muss daraus folgern: Erstens. Diese Staatsregierung missachtet ganz bewusst geltendes Recht und Gerichtsurteile. Zweitens. Besser als Fahrverbote sind, und darin sind wir uns hoffentlich einig, umweltfreundliche Alternativen, die wir den Menschen anbieten können. Diese Staatsregierung schafft es aber seit Jahren nicht, die Alternativen auszubauen, um die Probleme damit in den Griff zu bekommen.
Das erste Urteil in Sachen Luftreinhaltung stammt aus dem Jahr 2012. Im gleichen Jahr hat die Staatsregierung das sogenannte 13-Punkte-Sofortprogramm verkündet, mit dem der öffentliche Verkehr im Großraum München verbessert und ausgebaut werden sollte. Das ist ganz typisch für die CSU, hier wird ein wichtigtuerischer Name verwendet – Sofortprogramm –, aber dahinter steckt, wie so oft bei Ihnen, heiße Luft. Die Mehrzahl der damals beschlossenen Maßnahmen ist nämlich bis heute nicht umgesetzt. Eine einzige Maßnahme ist fertig, eine Maßnahme befindet sich im Bau. In den allermeisten Fällen ist aber noch nicht einmal mit dem Bau begonnen worden. Auch Ihr zweites Versagen ist offensichtlich. Auch darüber haben wir im Bayerischen Landtag schon diskutiert. Es geht um emissionsfreie Antriebe. Natürlich kann man argumentieren, man kann neue Lastwagen die Landshuter Allee rauf- und runterfahren lassen, denn diese würden die Luft reinigen. Ich glaube aber, es wäre doch vernünftig, darüber zu diskutieren, wie man moderne emissionsfreie Antriebe auf die Straße bekommt.
Dazu hat der amtierende Ministerpräsident im Jahr 2008 angekündigt – und das möchte ich an dieser Stelle schon einmal sagen –, Herr Seehofer hat
gesagt: Im Jahr 2020 werden in Bayern 200.000 Elektrofahrzeuge auf den Straßen fahren. – Am 1. Januar 2017 waren es aber gerade einmal etwas über 8.000.
Dazu muss man gar nichts mehr sagen; denn der Widerspruch zwischen großspurigen Ankündigungen und jämmerlichem Versagen ist doch offenkundig.
Ja, das ist schön. Aber, Herr Kollege Ritt, welche Fahrzeuge fahren Sie denn in Ihrer Firma? Vielleicht können Sie uns nachher auch darüber aufklären, welche Abgasnormen Ihre Fahrzeuge einhalten.
Ihr Versagen in der Verkehrspolitik hat dazu geführt, dass jetzt Fahrverbote drohen. Die Leidtragenden dieses Versagens der CSU-Staatsregierung und der bekannten Betrügereien mancher Autokonzerne sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es ist höchste Zeit, dass im Interesse dieser Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Ergebnisse des sogenannten Diesel-Gipfels umgesetzt werden, sondern dass viel mehr getan wird. Zum Beispiel müssen die Autohersteller in die Pflicht genommen werden. Die müssen selbstverständlich für die Hardware-Nachrüstung aufkommen, nicht der Steuerzahler und auch nicht der Autokunde. Das ist doch ganz logisch.
Außerdem brauchen wir eine echte Verkehrswende. Dazu gehört vor allem, dass wir den Menschen eine umweltfreundliche Alternative zum Auto anbieten, die S-Bahn-Netze ausbauen, die U-Bahn und die Trambahn, den öffentlichen Verkehr in den bayerischen Großstädten insgesamt. Das muss vorangetrieben und beschleunigt werden. Wir brauchen den Ausbau einer emissionsfreien Mobilität in Bayern. Dabei möchte ich mich heute aber nicht einseitig auf die EMobilität festlegen. Außerdem müssen wir den Kommunen das geeignete Instrument in die Hand geben, um im Notfall reagieren zu können, als Ultima Ratio, als letztes Mittel. Dieses Mittel ist ganz logisch die Blaue Plakette. Kurzfristige Fahrverbote sind nur eine Ultima Ratio, ein letztes Mittel, aber nicht die Lösung unserer Probleme. Ich denke, das habe ich klargemacht.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es selbstverständlich: Geltendes Recht und Gerichtsurteile müssen eingehalten werden, auch von
dieser Staatsregierung, um die Gesundheit der betroffenen Menschen zu schützen, ebenso wie die Umwelt. Deswegen werden wir dem Antrag der GRÜNEN selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der FREIEN WÄHLER, Herr Prof. Dr. Piazolo. Bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mehr als ärgerlich, wenn immer häufiger Urteile nicht umgesetzt werden. Das gilt nicht nur für die Urteile, die heute genannt werden und die heute hier im Gespräch sind, sondern das gilt selbstverständlich auch für das eine oder andere Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs. Das ist mehr als ärgerlich, weil sich die Justiz dagegen auch nicht wehren kann; denn sie hat kein Selbstbefassungsrecht. Sie muss in solchen Fällen immer warten, bis es zu einer Klage kommt. Das war hier auch der Fall. Das erste Urteil erging 2012. Das zieht sich bis jetzt. Das ist eines der großen Probleme.
Es liegt aber, das möchte ich hier ganz deutlich sagen, an vielen. Wenn ich an das letzte halbe Jahr denke, dann habe ich den Eindruck, hier in Bayern gibt es keine funktionierende Staatsregierung. Im vergangenen halben Jahr habe ich, lieber Herr Kreuzer, weil Sie gerade so schauen, den Ministerpräsidenten hier im Hause kaum gesehen. Dieser Ministerpräsident ist nicht mehr in Bayern. Er ist nur noch in Berlin. Das ist aber nicht seine Aufgabe.
Das merkt man dieser Staatsregierung auch an. Das merkt man auch in diesem Bereich, der dringend ist, weil es um die Luftreinheit geht. Man merkt, dass die Staatsregierung nichts tut. Diesen Vorwurf kann ich aber auch andern nicht ersparen, der Bundesregierung nicht und auch nicht der SPD. Die SPD ist seit Langem Teil der Bundesregierung. Da hätte man einige Dinge tun können. In diesem Fall kommt der Antrag von den GRÜNEN.
Ich möchte hier einmal deutlich sagen: Das erste Gerichtsurteil ist aus dem Jahr 2012. Damals waren die GRÜNEN hier in der Stadt München noch mit an der Regierung. Herr Kollege von Brunn hat vorhin den UBahn-Ausbau angesprochen. In München ist diesbezüglich in den letzten 20 Jahren herzlich wenig passiert. Wenn ich mich umschaue, dann sehe ich auch in München keine E-Busse. Also, da hätte man viel tun können. Jetzt wird die Verantwortung bei diesem
Ich muss allerdings ganz deutlich sagen, den Vogel hat heute Herr Kollege Ritt abgeschossen, der einfach verkündet: Lassen wir die Landshuter Allee einfach mehr Autos entlangfahren, die wirbeln den Staub auf, dann haben wir andere Werte. – Das ist schon zynisch, das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Damit fördert man keine Luftreinheit, sondern damit senkt man kurzfristig die Werte. Den Menschen nutzt das aber überhaupt nichts, lieber Kollege. Das ist ein zynischer Vorschlag, das möchte ich hier ganz deutlich zum Ausdruck bringen.
Wir werden uns bei diesem Antrag aus folgendem Grund enthalten: Ich halte den Antrag an sich für sehr sinnvoll. Kollege Streibl hat es vorhin schon in seiner Zwischenbemerkung gesagt. Natürlich wollen wir, dass sich die Staatsregierung an Urteile hält, wie es in diesem Antrag steht. Das ist in letzter Zeit nicht geschehen. Da kann man auf die heutige Verhandlung in Leipzig verweisen und sagen, wir wissen noch nicht einmal, ob die Rechtsgrundlage hält. Das mag sein. Trotzdem ist es sehr bedauerlich und ernst zu nehmen, wenn von einem Gericht Zwangsgelder gegen den Freistaat Bayern verhängt werden. Da sollten alle, aber auch alle Lichter angehen, und die Staatsregierung sollte im Interesse von Demokratievermittlung und Gewaltenteilung deutlich machen, dass sie die Justiz anerkennt, und nicht sagen, die 4.000 Euro zahlen wir aus der Portokasse, und dann warten wir einfach ab, was passiert, das tut uns nicht weh. Wenn Sie das Schulklassen im Sozialkundeunterricht erklären wollen, tun Sie sich sehr schwer. Sie verstoßen damit deutlich und sehenden Auges gegen die Gewaltenteilung.