Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsordnung sieht auch vor, dass die Fraktionen abwechselnd Aktuelle Stunden beantragen können. Das heißt, jede vierte Aktuelle Stunde kann von Ihnen beantragt werden. Das ist mehr als genug, nachdem Sie aktuell nach dem Austritt nicht einmal mehr ein Zehntel aller Abgeordneten stellen. Sie sind mit Aktuellen Stunden gut bedient. Sie sollten nicht provozieren, dass wir darüber nachdenken, Rechte einzuschränken,
Wer so etwas macht wie Sie, braucht sich nicht zu wundern, wenn darüber nachgedacht wird. Wir wollen das nicht. Das sage ich ganz klar. Wir schätzen auch die Arbeit der Opposition. Opposition ist wichtig. Wenn Sie aber nicht aufhören, im Plenum puren Wahlkampf zu betreiben, haben Sie selbst die Konsequenzen zu tragen.
Natürlich bitte ich, den Antrag der GRÜNEN entsprechend der Geschäftsordnung mit dieser Gegenrede als erledigt zu betrachten.
Danke schön, Herr Kollege Zellmeier. – Mir liegen jetzt zwei weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER vor, und ich nehme an, dass mir die Vollversammlung folgt, wenn ich gemäß parlamentarischem Brauch diese weiteren Gegenreden zulasse. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann erteile ich nun dem Kollegen Halbleib das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es in einem Parlament schon wichtig, wie wir unser Selbstverständnis definieren. Dazu gehört, dass wir gerade im Hinblick auf vieles, was wir im Zusammenhang mit Parlamentsreformen diskutiert haben, die Aktuellen Stunden, weil sie ein wichtiges Instrument für den Bürger sind, auch jeweils nutzen, um aktuelle Themen anzusprechen.
Es spricht Bände, wenn die CSU-Fraktion nun schon zum zweiten Mal hintereinander genau diese Aktualität in einem lebendigen Parlament verweigert. Dies kann natürlich auf die Zeit des Interregnums zurückgehen – der eine Ministerpräsident ist noch nicht weg, der andere noch nicht da –; es kann auch ein Stück weit darauf zurückzuführen sein, dass man sich dem Diskurs im Parlament nicht stellen will. Zumindest ist es sehr bedauerlich, dass man angesichts der Vielzahl von aktuellen Themen, die diskutiert werden, zwar am politischen Aschermittwoch Themen landespolitischer Art anspricht, nicht aber dann, wenn die Geschäftsordnung das Recht dazu einräumt. Das ist zumindest seltsam, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion.
Insofern hätten wir uns gewünscht, dass man im Rahmen eines lebendigen Parlaments die zur Verfügung stehenden Instrumente auch nutzt und dass nicht zum zweiten Mal hintereinander passiert, dass die Regierungsfraktion darauf verzichtet. Man muss sich schon Gedanken machen, wie man die Geschäftsordnung gemeinsam weiterentwickelt, damit zumindest die Aktualität – dafür ist die Aktuelle Stunde ja da – genutzt wird. Darüber werden wir interfraktionell reden, auch mit Ihnen, Kollegen der CSU. Ich glaube, wir finden auch sinnvolle Lösungen. Es kann aber kein Dauerzustand sein, dass sich die Regierungsfraktion in diesem Punkt verweigert.
Ob es zu dieser Beurteilung eines Geschäftsordnungsantrags bedarf oder ob es ausreicht, darauf hinzuweisen, dass über ein aktuelles Thema am Nachmittag debattiert wird – auch von Ihrer Fraktion wurde unmissverständlich ein Antrag eingereicht –, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich glaube, dass der Hinweis genügt hätte. Es ist aber schon ein wichtiges Thema, unser Landesparlament lebendig zu halten. Deswegen mein Appell an die Regierungsfraktion, dieses Parlament dahin gehend ernst zu nehmen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Halbleib. – Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Streibl das Wort. Bitte schön, Herr Streibl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung, ob es aus Sicht der CSU-Fraktion aktuelle Themen gibt oder nicht, bleibt dieser Fraktion überlassen, und ob sie diese diskutieren möchte oder nicht, liegt in der Souveränität der Fraktion, die wir auch so respektieren müssen. Nach unserem Geschmack gäbe es genug aktuelle Themen in unserem Land, die
In § 65 Absatz 3 ist ganz klar geregelt, dass die Fraktionen nacheinander das Recht haben, Aktuelle Stunden zu beantragen, und dass eine Aktuelle Stunde entfällt, soweit die antragsberechtigte Fraktion von ihrem Recht keinen Gebrauch macht. – Ende. Von daher liegt es letztlich in der Entscheidung einer Fraktion, eine Aktuelle Stunde abzuhalten oder nicht. Man kann nicht einfach sagen: Dann okkupieren wir von der Opposition diese Aktuelle Stunde. Es wäre schön, wenn das gehen würde, aber unsere Geschäftsordnung gibt das nicht her.
Eine weitere Überlegung wäre, dass man in einer Aktuellen Stunde vielleicht auch noch ein anderes Thema einbringen könnte. Dann würde der Wettlauf der restlichen Fraktionen starten, wer in diese Aktuelle Stunde hineingrätschen könnte. Wenn wir die nächste Geschäftsordnung beraten, können wir über diesen Fall diskutieren und vielleicht eine Lösung finden. Dies geht aber nicht jetzt hier mit Geschäftsordnungsanträgen. Daher werden wir den Antrag ablehnen und uns geschäftsordnungskonform verhalten.
Vielen Dank, Herr Kollege Streibl. – Nachdem nun der Kollege Zellmeier für die CSU-Fraktion ausdrücklich mit Verweis auf den entsprechenden Geschäftsordnungsparagrafen der Erweiterung der Tagesordnung widersprochen hat und auch die beiden Kollegen Streibl und Halbleib in ihren inhaltlichen Ausführungen sehr deutlich gemacht haben, dass sie keine Erweiterung der Tagesordnung wünschen, bleibt es bei dem geplanten Ablauf, und wir kommen direkt zu Tagesordnungspunkt 2, der Abstimmungsliste.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Von der Abstimmung ausgenommen sind die Listennummern 3, 8 und 11, die auf Wunsch der Abgeordneten bzw. der Fraktionen im Plenum am 14. März beraten werden sollen. Die Anträge betreffen die Kennzeichnungspflicht bzw. die individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen im Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Fraktionslose Abgeordnete sind zurzeit nicht im Raum. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 17/14651) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Norbert Dünkel u. a. (CSU) (Drs. 17/19265)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Norbert Dünkel u. a. (CSU), Klaus Adelt, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Harry Scheuenstuhl u. a. (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Jürgen Mistol, Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/19479)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältes
tenrat 72 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unser erster Redner ist Herr Kollege Lorenz. Bitte schön, Herr Lorenz.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kollegen! Nach den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 hat das Staatsministerium des Innern einen Erfahrungsbericht erstellt und kam zu dem Ergebnis, dass sich die bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Wesentlichen bewährt haben. Zugleich wurden jedoch auch einige Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet. Die Ergebnisse des Erfahrungsberichts waren die Grundlage für die Überarbeitung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes.
Zweitens. Die Regelung der Verfahrensweise bei weniger als 50 Urnenwählern in einzelnen Stimmbezirken.
Drittens. Eine Regelung, wonach Stimmen aus der Briefwahl nicht einfach dadurch ungültig werden, dass die wählende Person ihr Wahlrecht nachträglich verliert.
Viertens. Vorgesehen ist außerdem eine Abschaffung der Wählbarkeitshindernisse von amtierenden Bürgermeistern und Landräten.
Sechstens. Ein wichtiger Punkt ist uns auch die Abschaffung der Listennachfolge als Bezugspunkt einer Ungültigerklärung. Das klingt relativ harmlos. Es hat sich aber oft gezeigt, dass es in vielen Fällen zu einer Nachwahl kam. Aus unserer Sicht ist das nicht sinnvoll in Fällen, in denen ein Formfehler nur einen geringen Einfluss auf das Wahlergebnis hat. Ich nenne als Beispiel die Nachfolge von Leuten, die gar nicht gewählt werden. In solchen Fällen sollte es nicht zu einer Nachwahl kommen. Wir haben das geändert. Die Schranke der Erheblichkeit ist wesentlich nach oben gesetzt worden.