Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion abstimmen, das ist der Antrag auf Drucksache 17/21247. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER sowie Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) und Herr Kollege Günther Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen damit zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU auf Drucksache 17/21277. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte Sie, jetzt die Stimmkarten einzuwerfen. Die Abstimmung ist eröffnet. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt. Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit ich die Sitzung wieder aufnehmen kann.
Zum weiteren Ablauf der Sitzung möchte ich, weil auch schon Nachfragen kamen, das Hohe Haus darüber informieren, dass sich die Tagesordnungspunkte 19 mit 22, das sind die Anträge zu den Neonicotinoiden auf den Drucksachen 17/19273, 17/19819, 17/19641 und 17/19622, erledigt haben.
Die Tagesordnungspunkte 13 bis 15, das sind die Anträge zur Kennzeichnungspflicht für bayerische Polizeibeamte auf den Drucksachen 17/18990, 17/19244 und 17/19264, werden im Einvernehmen der Fraktionen auf die Plenarsitzung am 18. April 2018 verschoben.
Schließlich haben wir noch den Antrag unter Tagesordnungspunkt 18. Das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Frauenfeindlich motivierte Kriminalität erfassen und bekämpfen", Drucksache 17/18888. Auch dieser Antrag wurde in Übereinstimmung aller Fraktionen verschoben. – Diese Informationen habe ich bekannt gegeben, damit es keine weiteren Irritationen gibt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Florian von Brunn und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Bienen retten! Einsatz von Neonicotinoiden beenden", Drucksache 17/21274, bekannt. Mit Ja haben 54 gestimmt, mit Nein 79. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe bekannt, dass die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/21249 mit 17/21255 sowie auf den Drucksachen 17/21279 mit 17/21281 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen werden.
Dann darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Bernhard Seidenath und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Situation der Pflege durch Personaluntergrenzen verbessern!", Drucksache 17/21277, bekannt geben. Mit Ja haben 122 gestimmt. Niemand hat mit Nein gestimmt. Stimmenthaltungen gab es 11. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag mit großer Mehrheit angenommen. – Ich bedanke mich.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch (Drs. 17/16760) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/20613)
Antrag der Abgeordneten Erwin Huber, Dr. Florian Herrmann, Dr. Otto Hünnerkopf u. a. (CSU) Anreizpaket zum Flächensparen (Drs. 17/20450)
Ich eröffne die Aussprache. Als Erstem darf ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Kollegen Stümpfig das Wort erteilen. Bitte schön.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Mai 2017 haben wir unseren Gesetzentwurf zur Einführung einer Höchstgrenze für den Flächenverbrauch eingereicht. Uns geht es um Folgendes: Wir wollen knapp fünf Hektar als Höchstgrenze festgeschrieben haben. Momentan sind wir bei der doppelten Fläche, das sind rund zehn Hektar. Dieser enorme Flächenfraß verursacht massive Probleme. In der Landwirtschaft hatten wir in den letzten 20 Jahren eine Abnahme der Fläche um 7 %. Vielen Landwirten wurde der Boden unter den Füßen weggezogen, sie haben Existenzprobleme und müssen auf der ihnen verbliebenen Fläche intensiver wirtschaften. Wir haben massive Nachteile in der Natur, ich verweise auf den Artenschwund. Wir haben Nachteile beim Wasserhaushalt. Heute ist im Übrigen Weltwassertag. Bei all diesen Themen steht Bayern nicht gut da. CSU und Staatsregierung haben dies zu verantworten, und das wollen wir GRÜNE ändern.
Dieser sorglose Umgang mit Fläche kann so nicht weitergehen. 40 % unserer Gewerbegebiete im Freistaat stehen leer. Jede dritte neue Ausweisung ist defizitär. So geht das wirklich nicht weiter.
Bayern hat, genauso wie der Bund, eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Der Freistaat hat sich zu dem Ziel bekannt, dass pro Tag maximal 30 Hektar Fläche verbraucht werden. Wenn man sich aber anschaut, was Bayern macht, dann sieht man, dass der Freistaat im Gegensatz zu Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg oder anderen sich um das Ziel des Flächenschutzes überhaupt nicht schert.
Im Gegenteil, das Instrument, das wir dafür haben, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, das wird zerschossen. Das Anbindegebot wird sogar gelockert. Im letzten Jahr haben wir dieses Thema hier im Haus rauf und runter diskutiert. Das Anbindegebot wird noch einmal gelockert, aber heute legt die CSU ein Anreizpaket zum Flächensparen vor. Wenn Sie es mit dem Flächensparen aber wirklich ernst meinen würden, dann hätten Sie die Lockerung des Anbindege
Der Wachstumswahnsinn à la CSU geht weiter. Der Schutz unserer schönen Heimat kommt unter die Räder. Wenn unser neuer Ministerpräsident jetzt davon redet, dass er Bayern managen will, dann können wir nur sagen: Das lässt nichts Gutes erahnen. – Wir GRÜNEN wollen Vielfalt. Wir wollen die Schönheit von Bayern erhalten.
Schauen wir auf die Zahlen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat rückblickend auf die letzten zehn Jahre errechnet, dass wir einen Verlust an landwirtschaftlicher Fläche von 12,5 Hektar pro Tag hatten. Das war der Durchschnitt. Im Wirtschaftsausschuss haben wir sehr viel über Wohnungsbau diskutiert. Frau Haderthauer, wir haben uns dazu einen Schlagabtausch geliefert. Die Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik zeigen, dass der Flächenverlustanteil, der auf den Wohnungsbau zurückging, in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei 45 % lag. Das ist relativ hoch. Aber wir hatten einen richtigen Bauboom. Die Zinsen waren sehr niedrig. Das war vorher nicht so. Was wurde gebaut? Wo wurde es gebaut? – Das war nicht der Geschosswohnungsbau in den Ballungsräumen, den wir eigentlich brauchen. Das war der Bau von Einfamilienhäusern. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat eine ganz aktuelle Studie zu diesem Thema gemacht. Das Institut hat sich angeschaut, wo der Baubedarf gedeckt wird und wo nicht. In Bayern haben nur sechs Landkreise im Speckgürtel von München, Nürnberg, Erlangen, Fürth, der Landkreis Fürth, ein paar kreisfreie Städte wie Augsburg, Kaufbeuren, Kempten sowie weitere zwei, drei Landkreise den Baubedarf nicht erfüllt. Alle anderen erfüllen und übererfüllen den Baubedarf – und wie. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele geben: Bad Kissingen in Unterfranken liegt 586 % über dem Baubedarf, Rhön-Grabfeld 400 %, Main-Spessart 327 % und Neustadt an der Waldnaab 304 %. Das übersteigt den eigentlichen Bedarf in unglaublichem Maße. Das Institut schlussfolgert, dass doppelt so viele Einfamilienhäuser gebaut werden als benötigt werden.
Auf dem Land werden Einfamilienhäuser gebaut, wir brauchen aber den Geschosswohnungsbau in der Stadt. Die entscheidende Frage lautet: Ist unser Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, im Hinblick auf den benötigten Geschosswohnungsbau ein Problem? – Die klare Ansage lautet: Nein, er ist kein Problem. Wir sind dankbar, dass die SPD in Nürnberg eine Anfrage gestellt hat. Erst vor Kurzem hat die Stadt Nürn
berg geantwortet. Sie hatte die letzten Jahre einen Flächenbedarf von 50 Hektar pro Jahr für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Wenn man das auf die Stadt Nürnberg herunterbricht, kommt man auf eine Fläche von 75 Hektar, die die Stadt zur Verfügung hätte. Das liegt weit darüber. Die Verwaltung sagt: Diese Fläche hätten wir in der Stadt Nürnberg gar nicht. Wir könnten diese Flächen gar nicht zubauen, weil sie gar nicht da sind. Brachflächen, Revitalisierung und Nachverdichtung sind noch gar nicht dabei. Klare Ansage: Es geht. Wir können es machen. Das ist der richtige Weg. Wir müssen nur wollen. Wir können es steuern.
Ich komme zu den rechtlichen Fragen. Im Ausschuss haben wir sie rauf und runter diskutiert. Ja, der Gesetzentwurf ist vereinbar mit der Verfassung. Wir haben ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Herr Huber war so freundlich und hat für die CSUFraktion ein Gutachten von Prof. Kment eingeholt. Dieses Gutachten sagt auch ganz klar, dass der Gesetzentwurf mit der Verfassung vereinbar ist.
Das ist das Mindeste, um das Ziel zu erreichen. Alternative Maßnahmen haben versagt. Der Landtag verfügt über die Gesetzgebungskompetenz zur Raumordnung. Der Bund hat den Ländern bewusst diesen Freiraum gelassen. Der Eingriff in die kommunale Planungshoheit ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn ein übergeordnetes Ziel, wie zum Beispiel der Bodenschutz, vorliegt. Somit ist alles in bester Ordnung.
Mit unserem Änderungsantrag haben wir den Handel mit Flächenzertifikaten aus unserem Gesetzentwurf herausgenommen. Wir wollen den Instrumentenkasten, der zum Ziel führt, offenlassen.
Im Pariser Abkommen ist das genauso. Dort wird ein Zwei-Grad-Ziel für den Klimaschutz festgeschrieben. Wie die Länder dort hinkommen, bleibt offen. Deshalb begrüßen wir die beantragte Anhörung der SPD. Dort gilt es, die Instrumente zu schärfen.
Abschließend komme ich noch ganz kurz zum CSUAntrag, den wir ablehnen. Da steht nichts Neues und nichts Substanzielles drin – nur Wiederholungen. Was die CSU-Fraktion bisher auf den Weg gebracht hat, hat nichts gebracht. Im Antrag werden größere An
strengungen beschrieben, es werden jedoch keine Mittel eingestellt. Die einzige Maßnahme auf dem Papier, die in den letzten Jahren etwas gebracht hat, war die Umstellung der Berechnungsmethode – ansonsten nichts. Das Beste, was man zu Ihrem Antrag noch sagen kann: Er ist nicht schädlich. Diesen Nebelkerzen werden wir aber auf keinen Fall zustimmen. Sie müssen wirklich nachliefern. Den Flächenverbrauch wollen wir GRÜNE ernsthaft begrenzen. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetzesentwurf zu.
Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Huber das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Huber.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss mit einer Formalität anfangen. Es ist ein Unterschied, ob man ein politisches Ziel proklamiert oder einen Gesetzentwurf erarbeitet. Ein Gesetzentwurf muss auch das Instrumentarium enthalten, zumal wenn es um einen Eingriff geht, der die kommunale Selbstverwaltung erheblich tangiert. Man kann nicht einfach sagen: Wir wollen das Ziel, bei den Instrumenten ist uns aber nichts eingefallen.
Herr Stümpfig, ich werfe es Ihnen noch nicht einmal persönlich vor. Sie sind weder Jurist noch Erfahrungsjurist – im Gegensatz zu mir.
Sie haben eine Geschäftsstelle, die von Steuermitteln finanziert wird. Man dürfte zumindest erwarten, dass ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, der den Mindestanforderungen eines Gesetzes entspricht – völlige Fehlanzeige.