Erwin Huber

Sitzungen

17/9 17/11 17/13 17/19 17/29 17/33 17/35 17/36 17/37 17/42 17/50 17/56 17/59 17/65 17/66 17/68 17/69 17/87 17/89 17/91 17/94 17/95 17/102 17/104 17/106 17/107 17/111 17/115 17/119 17/121 17/128 17/131 17/134 17/139 17/140

Letzte Beiträge

Das Thema Flächenfraß, Herr Präsident, hat mich elektrisiert.
Nicht nur das Volksbegehren, sondern auch der Gesetzentwurf, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Landtag eingereicht hat, hat jedes Instrument vermissen lassen. Sie machen nur Sprüche und wollen die praktische Umsetzung den Kommunen oder dem Staat überlassen. Das ist typisch GRÜNE: Sprüche machen, aber keine Realisierung dazusetzen.
Das Instrument war die Begrenzung auf fünf Hektar pro Tag. Wie das in den 2.056 Gemeinden in Bayern umgesetzt werden soll, war gar nicht enthalten. Sie sagen, darum soll sich die Regierung kümmern. Ein Gesetz, das dermaßen in die kommunale Planungshoheit eingreift, muss auch die Instrumente benennen.
Das Zweite, was ich in besonderer Weise als Widerspruch in diesem Zusammenhang sehe: Etwa 60 % der Flächen, die heute durch kommunale Planungen in Anspruch genommen werden, beziehen sich auf den Bereich Wohnungsbau. Die GRÜNEN und auch andere fordern ständig, wir müssen mehr Wohnungen bauen, es muss preiswerter Wohnraum geschaffen werden, es muss auch Eigenheime geben. Zur gleichen Zeit würden Sie den gleichen Kommunen die Grundlage entziehen, Bauland zur Verfügung zu stellen. Das ist der schlimmste Widerspruch in der Politik der GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gestehe, dass ich mit gemischten Gefühlen hierher ans Rednerpult gegangen bin; denn es ist – der Kollege
Glauber hat es ja gesagt – mutmaßlich die letzte Rede, die ich nach 40 Jahren im Hohen Haus hier halte. 1979 bin ich mit eher wackligen Knien hierher gegangen, um über die Chancen der jungen Generation zu reden. Jetzt kann ich feststellen, dass die Realität in Bayern 2018 all das übertroffen hat, was wir uns 1979 vorgestellt haben. Ich muss dazu sagen: dank der CSU.
Wo wären Sie ohne CSU? Da wären Sie vielleicht gar nicht da. Ich müsste Ihnen eigentlich dankbar sein, dass Sie mir die Gelegenheit geben, noch einmal zu reden. Aber damit ist es mit der Freundlichkeit auch schon vorbei; denn jetzt kommen wir zum politischen Bereich.
Herr Kollege Glauber, wir kennen uns ja jetzt vom Wirtschaftsausschuss her sehr lange. Ich würde sagen, Sie haben schon bessere Reden als heute gehalten. Ich habe mich nämlich gefragt, ob jemand, der nicht tief im Fachbereich steckt, Ihre Rede überhaupt versteht, weil Sie heute so viel Fachchinesisch hereingebracht haben. Aber ich habe Sie verstanden. Ich sage das, damit es keine Schwierigkeiten gibt.
Ich danke. Herr Kollege. Wenn Sie an meine Adresse "heller Kopf" hereinrufen, sage ich: Dass ich so etwas aus den Reihen der SPD noch erleben darf.
Jetzt kommen wir zur Sache. Es geht eigentlich um die Telefonie, um die Versorgung der Bürger mit Telefondienstleistungen heute und in der Zukunft. Wenn ich aber jetzt zurückschaue, stelle ich fest, dass es zunächst einmal, bedingt durch den Wettbewerb, für die ländlichen Räume den großen Vorteil gab, dass die Bürger die hohen Fernmeldegebühren, die sie vorher hatten, nicht mehr bezahlen mussten. Wenn Sie heute aus Forchheim nach München telefonieren, ist das bei einer Pauschale kostenlos. Heute finden Sie es gut, dass der Staat das macht. Früher hat jedes Telefonat von Forchheim nach München 20 DM gekostet. Das ist der Fortschritt. Ich sehe, dass der technische Fortschritt dem ländlichen Raum ungeheuer viel gebracht hat, nämlich eine deutliche Kostenreduzierung im Bereich der Telefonie.
Das europäische Roaming, ganz neu in Kraft getreten, hat dazu geführt, dass die Urlauber heuer und im letzten Jahr ihre Lieben zu Hause im Grunde mit Inlandstarifen anrufen konnten und nicht zu den hohen
Kosten telefonieren mussten, die man früher gehabt hat. Auch das ist ein Fortschritt. Es gab also zweimal einen großen Fortschritt, den man auch anerkennen sollte. Ich glaube durchaus, dass manche Bürger, die heute so oft angesprochen wurden, vielleicht auch deshalb verwirrt sind und eher Ängste haben, weil wir die echten Fortschritte zu wenig darstellen und die kleinen Mängel, die es noch gibt, übertreiben.
Ich will aber nicht verschweigen, dass es im Bereich Mobilfunk Löcher gibt, was uns auf Dauer natürlich nicht zufriedenstellen kann. Wenn ich heute aus meinem geliebten Niederbayern auf der Autobahn nach München unterwegs bin, erlebe ich, dass ich drei-, viermal in Funklöchern unterbrochen werde, zum Beispiel wenn ich Herrn Rinderspacher anrufen würde. Das fällt mir zwar nicht ein; aber es müsste technisch möglich sein.
So kann es nicht bleiben, um das einmal klar zu sagen. Das muss geändert werden.
Die Versteigerung der Frequenzen fand Anfang der 90er-Jahre statt. Das war noch unter dem Postminister Bötsch,
der sich damals selber bzw. sein Amt abgeschafft hat.
Seinerzeit hat man die Bedingungen festgelegt, nämlich: 97 % der Haushalte müssen bedient werden. Man hat im Grunde nur auf Haushalte abgestellt. Im Nachhinein zeigt sich aus meiner Sicht der Fehler, dass man nicht die Fläche gesehen hat. Die mobile Telekommunikation ist erst später dazugekommen. 1993 hat es auch noch kein internetfähiges Handy gegeben. Das heißt, man konnte die Dynamik der Entwicklung gar nicht vorhersehen.
Ich glaube aber nicht, dass die Auktion über die Frequenzen von 1990 noch geändert werden kann; denn da gibt es Eigentumsrechte. Wenn der Kollege Aiwanger da wäre, würde ich ihm sagen: Wenn man einen Bauern verpflichten würde, dem Nachbarn seinen Schlepper zur Verfügung zu stellen, würden Sie wahrscheinlich ein Volksbegehren beantragen.
Das hat er schon oder er plant es noch, wenn er in der Opposition bleibt. – Für die Frequenzen bestehen Eigentumsrechte, die man im Nachhinein nicht einfach verändern kann. Man hat jetzt in Bayern – deshalb bedanke ich mich bei Frau Aigner und bei Franz
Josef Pschierer – in Verhandlungen mit den drei Anbietern massiv darauf gedrängt, dass der Ausbau forciert wird, auch über die seinerzeitige Verpflichtung hinaus. Minister Pschierer hat bekanntlich auch einen Mobilfunkpakt geschlossen, übrigens zusammen mit den Kommunen, um hier weiterzukommen.
Mit dem Programm für die Kommunen stellen wir 80 Millionen Euro zur Verfügung. Da hätten Sie sagen können, dass das eine tolle Leistung ist. Deutschland hat 16 Länder; aber kein einziges Land investiert in diesem Bereich – kein einziges. Sie sagen nur: Berlin oder Bonn, was die Netzagentur angeht, soll das machen. Wir nehmen selber Geld in die Hand. Mit den 80 Millionen Euro sollen gerade die Löcher "gestopft" werden. Sie sprechen von nationalem Roaming.
Ja, wenn es funktionieren würde. Was heißt denn überhaupt nationales Roaming? Nationales Roaming heißt, dass die anderen Anbieter auf Frequenzen mitfahren dürfen. Das heißt, zwei nutzen die eine Frequenz, die meinetwegen Telekom hat. Nur gibt es bei den meisten Funklöchern überhaupt kein Angebot. Sie können dort tausendmal nationales Roaming machen, aber wenn es kein Angebot gibt, kann auch keiner "mitfahren". Wo kein Bus fährt, kann auch keiner mitfahren. Das heißt, das nationale Roaming, dem Sie so viele Chancen einräumen, löst die Existenz der Löcher oder weißen Flecken, wo kein Anbieter da ist, gerade eben nicht, und deshalb sind Sie auf dem Holzweg.
Das heißt, was der Minister macht – –
Nein. – Jetzt kommen wir zu diesem Programm. Wir sagen: 80 Millionen. Die Kommunen zahlen dabei nicht drauf.
Nein, da zahlen die Kommunen nicht drauf. Sie erhalten 80 % Zuschuss vom Staat, und wenn sie dann Antennen bauen, würde ich wünschen, dass die GRÜNEN einmal ihre Technikfeindlichkeit zurückstellen; denn der Antennenbau scheitert ja in erster Linie auch am Widerstand von GRÜNEN vor Ort, manchmal sind auch FREIE WÄHLER dabei. Alle Leute wollen telefonieren, aber keiner will eine Antenne in seiner Nähe haben. Das geht natürlich nicht auf, meine Damen und Herren.
Wenn eine Gemeinde eine Antenne baut, schließt sie einen Vertrag mit den Anbietern, und sie erhält dafür eine Pacht. 80 % Zuschuss plus die Pacht ergibt 100 % – die Gemeinde zahlt somit nicht drauf.
Die Schwierigkeiten des Antennenbaus verkenne ich aber nicht; deshalb kommen wir jetzt dazu: Wenn im November über die 5G, über die fünfte Generation, entschieden wird, die im Frühjahr 2019 ausgeschrieben wird, müssten die Bedingungen anders sein. Nicht mehr nur 97 % der Haushalte sollten versorgt werden müssen, sondern aus unserer Sicht müssen 99 % der Haushalte plus die Autobahnen plus die Bundesstraßen plus die wichtigen Eisenbahnverbindungen umfasst werden, weil die Flächenbedienung sehr wichtig ist. Das heißt, wenn in der neuen Ausschreibung die Verpflichtung aller drei Anbieter enthalten ist, im Grunde keine weißen Löcher mehr zu hinterlassen, dann kommen wir dazu, dass wir wohl 2021, 2022 die letzten Löcher in Bayern weghaben und eine flächendeckende Telefonie möglich ist.
Ich denke, meine Damen und Herren, dass dieser technische Weg jetzt auch bei der Auflage für die Auktion sehr viel weiterführt. Die Zeit bis 2021, 2022 müssen wir aber überbrücken, und deshalb sage ich: Dafür machen wir das bayerische Programm. – Übrigens lassen wir auch zu, dass die Mobilfunkbetreiber die BOS-Antennen nutzen – also den Digitalfunk von Polizei und Rettungsdiensten –, um auch hier ein weiteres Angebot zu machen. Selbstverständlich wollen wir, wie auf vielen anderen Gebieten auch, im Bereich der Telekommunikation mit moderner Dienstleistung an der Spitze stehen.
In diesem Sinne bedanke ich mich herzlich. Ich werde meine 40 Jahre im Bayerischen Landtag in immerwährender guter Erinnerung halten, und die meisten von Ihnen werde ich tatsächlich vermissen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit den Punkten beginnen, in denen wir uns einig sind. Erstens. Wir alle wollen eine bessere und sauberere Luft in den Städten. Zweitens. Wir wollen, jedenfalls die Mehrheit in diesem Hause hier, keine Fahrverbote. Das Beispiel Hamburg hat gezeigt, dass Fahrverbote eigentlich wenig bringen. Wenn man dort über 500 Meter einer Schnellstraße ein Fahrverbot verhängt, dann fahren die Autofahrer zwei Kilometer durch Wohngebiete. Angesichts des
sen möchte ich doch wissen, wo hier der Zugewinn an Gesundheit ist. Das ist doch eher schädlich als vorteilhaft.
Deshalb sage ich, wir wollen keine Urteilsschelte betreiben, vor allem nicht als Politiker, aber ich wundere mich schon, dass die Verwaltungsgerichte in Deutschland so auf Fahrverbote fixiert sind und diese durch die Gerichte vollziehen wollen. Ich glaube, es gibt bessere Lösungen als Fahrverbote.
Drittens. Ich glaube, dass wir uns einig sind: Wir wollen auch in Zukunft eine gute Automobilwirtschaft in Bayern. Die Automobile aus Bayern sind auch im Hinblick auf die Umweltwirkungen Vorbild in der ganzen Welt. Das gilt übrigens auch für die Dieseltechnologie. Der Diesel hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir gerade beim Klimaschutz besser geworden sind. Beim CO2 ist der Diesel nämlich wesentlich besser als der Benziner. Wenn ich einen heutigen Diesel der Euronorm 6 nehme, dann habe ich doch im Grunde eine Emission für den einzelnen Fahrgast, die auf der Höhe des ÖPNV liegt. Das gilt vor allem, wenn man die Busse sieht, die unterwegs sind. Deshalb sage ich auch ein Ja zu dieser Technologie in der Zukunft.
Viertens. Ich glaube, wir sind uns völlig einig darin, dass wir die Manipulation an den Dieselfahrzeugen uneingeschränkt verurteilen. Da müssen selbstverständlich auch die entsprechenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Das ist auch alles im Gange. Wir unterstützen die Justiz bei der Klärung. Herr Kollege Glauber, der Hinweis auf Amerika bedeutet nicht, dass nicht auch bei uns in gleicher Weise etwas erfolgt. Das Rechtssystem in Deutschland ist aber ein anderes als das in Amerika. Selbstverständlich sollen die Käufer, die in dieser Weise getäuscht worden sind, auch in Deutschland entsprechende Entschädigungen bekommen. Das sind also die vier Punkte, bei denen wir uns einig sind.
Gelegentlich wird, heute zwar nicht so sehr, aber bei der Diskussion draußen, der Eindruck erweckt, es wäre überhaupt nichts passiert, überhaupt nichts geschehen. Gemessen an den Emissionswerten, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden, ist der zulässige Emissionswert von 1992 bis heute pro Kilometer Dieselfahrzeug um 98 % zurückgegangen. Um 98 %! – Das heißt, ein Fahrzeug, das heute in Verkehr gebracht wird, reduziert den NOX-Ausstoß gegenüber dem von 1992 um 98 %.
Ja, okay. Auf den Einwand von Ihnen, Herr Hartmann, habe ich schon gewartet.
Ja, Herr Magerl, Sie können mich nicht austricksen, ich weiß alles.
Ich sage einmal: fast. Gut, das ist in der Tat der Prüfwert auf dem Prüfstand. Aber genau deshalb wird das im Jahr 2020/2021 umgestellt. Dann zählt eben nicht mehr der Wert auf dem Prüfstand, sondern das, was tatsächlich im Verkehr gefahren wird. Das bedeutet eine deutliche Reduzierung. Allein die Euronorm 6 ist um etwa 80 % besser als die Euronorm 5. Man sieht also, der Weg der Emissionsreduzierung ist richtig, der Wert sinkt, und eigentlich geht man mit riesigen Schritten voran.
Nun ergibt sich die Frage: Was tun wir in der jetzigen Situation? – Die Anträge der GRÜNEN und die nachgezogenen Dringlichkeitsanträge konzentrieren die Frage auf die Hardware-Nachrüstung.
Doch, schauen Sie sich doch den Antrag der GRÜNEN an. Da steht drin, die einzige Möglichkeit heute sei die Hardware-Nachrüstung. Ich helfe Ihnen gerne beim Lesen, Herr Kollege.
Das bezweifle ich aber, meine Damen und Herren. 8,6 Millionen Dieselfahrzeuge sind in Deutschland angemeldet. Davon sind gut drei Millionen Euronorm 4, die überhaupt nicht nachgerüstet werden können. Das ist übrigens bei Fachleuten völlig unbestritten. Bei Euronorm 5 haben wir etwa fünf Millionen Fahrzeuge. Man geht heute davon aus, dass davon etwa zwei Millionen mit Hardware-Nachrüstungen versehen werden können – zwei Millionen von acht Millionen Dieselfahrzeugen.
Darin allein die Rettung zu sehen, verehrte Kollegen von den GRÜNEN, ist – das sage ich Ihnen – zu kurz gesprungen. Wir brauchen deutlich mehr: ein breiteres Angebot, besseren ÖPNV.
Die Landeshauptstadt München ist leider an der Spitze der Städte mit Belastungen durch NOx. Was hat denn die Stadt München getan? – Die Omnibusse, die in München verkehren, sind fast ausnahmslos sehr belastende Dieselfahrzeuge.
Nun kann man sagen: Es ist halt schwierig. Aber wenn sich nicht einmal die reichste Stadt Deutschlands eine Umrüstung leisten kann, dann frage ich mich, warum dann andere Städte dies können. Ich nenne Ihnen ein Gegenbeispiel: Augsburg hat im ÖPNV nur erdgasbetriebene Omnibusse. Herr Kollege Hintersberger, stimmt doch! Jetzt lobe ich einmal Augsburg. Da müssten Sie eigentlich in die Höhe springen und jubeln!
Das heißt, es gibt eine ganze Fülle von Möglichkeiten.
Ich sage: Die Reduzierung auf die Hardware-Nachrüstung löst das Problem nicht. Sie wäre ein Beitrag. Wir schließen das auch nicht aus. Dazu werden die Verhandlungen geführt. Der Bundesverkehrsminister verhandelt mit der Automobilwirtschaft. Ich persönlich glaube, dass eine Prämie zum Umstieg von einem alten Dieselfahrzeug auf ein neues Dieselfahrzeug am allermeisten bringt. Diese Prämien müssten attraktiv und besser sein, obwohl immerhin schon 200.000 Autofahrer umgestiegen sind
und bei 3,2 Millionen Autos die Software nachgerüstet worden ist. So wenig ist nicht passiert.
Dennoch bin ich der Meinung, wir müssen das Thema in der gesamten Breite angehen. Mein Vorwurf an die Oppositionsparteien lautet, dass sie eine Blickverengung auf die Hardware-Nachrüstung vornehmen. Ich meine, wir müssten das Thema in der Breite angehen. Ich schließe auch Hardware-Nachrüstungen nicht aus.
Wir haben aber rechtlich möglicherweise keine Handhabe, dies der Automobilwirtschaft zu oktroyieren. Es muss verhandelt werden. Ich meine, es sollte in die Richtung verhandelt werden, dass die bestmögliche
Lösung für die Menschen in den Städten herauskommt. Das muss unser Ziel sein, meine Damen und Herren.
Ich kann zum Abschluss nicht auf die folgende Aussage verzichten: Was die GRÜNEN in Sachen Verkehrspolitik machen, ist mehr als ein Schlingerkurs. Wer in München die zweite Stammstrecke ablehnt, ein wesentliches und das größte Nahverkehrsprojekt in ganz Deutschland, hat aus meiner Sicht die Glaubwürdigkeit in der Verkehrspolitik verloren.
Vermerken Sie bitte schön: Beifall aus der SPD für den Huber; denn das ist ein ganz seltenes Ereignis. Das würde ich gern festhalten.
CSU und SPD verbindet in dieser Beziehung sicherlich weiterhin, dass wir die autofeindliche Haltung der GRÜNEN mit Tempolimit und Fahrverboten nicht für zukunftsfähig halten.
Wenn die GRÜNEN jetzt sagen, im Jahr 2030 soll auf den Verbrennungsmotor völlig verzichtet werden, dann muss ich sagen, ist das Wolkenkuckucksheim, das sind Illusionen.
Wir wollen eine realistische Verbesserung und nicht Illusionen. Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal war es sehr schön anzusehen, wie sich FREIE WÄHLER und SPD streiten. Das ist die Einigkeit der Opposition in Bayern.
Herr Kollege Piazolo hat im Grunde auch weniger – –
Also gut, jetzt würde ich einmal sagen – –
Wissen Sie, wenn zwei sich streiten, will ich dabei sein; völlig klar.
Herr Kollege Piazolo hat auch weniger vom Flughafen gesprochen, sondern mehr von der Entwicklung der Landeshauptstadt München, und da gibt es in der Tat viele Themen: den öffentlichen Nahverkehr, den Wohnungsbau und dergleichen. Mit dem Flughafen hat das eigentlich wenig zu tun. Aktuell ist das Thema, das Sie mit dem Flughafen genannt haben, auch nicht wirklich. Seit zwölf Jahren wird darüber gesprochen, und nach zwölf Jahren beantragen die FREIEN WÄHLER eine Aktuelle Stunde.
Guten Morgen, kann ich sagen! Der Erfindungsreichtum der FREIEN WÄHLER ist beeindruckend, meine Damen und Herren.
Jetzt kommen wir aber zum eigentlichen Thema.
Der Flughafen München ist von landesweiter Bedeutung – nicht nur für München.
Er erhöht die Attraktivität des gesamten Freistaats. Dass Bayern seit vielen Jahren an der Spitze der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und vielleicht sogar in Europa steht und wir Vollbeschäftigung haben, hängt mit vielen Faktoren zusammen, mit Sicherheit auch mit einer guten Luftverkehrsanbindung durch den Flughafen München, meine Damen und Herren.
Ja, die haben wir von der CSU gegen den erbitterten Widerstand der Opposition durchgesetzt; deshalb haben wir das.
Man darf aber nicht stehen bleiben;
denn die globale wirtschaftliche Entwicklung ist unaufhaltsam. Die Frage ist: Fallen wir zurück, oder sind wir an der Spitze mit dabei?
Wenn die FREIEN WÄHLER und vielleicht auch die GRÜNEN sagen, wir sind mit Ersterem zufrieden, ist das ihre Angelegenheit. Wir sind es nicht. Wir wollen zugunsten der Menschen und vor allem der jungen Generation an der Spitze der Entwicklung sein,
weil sich nur dann Chancen eröffnen, meine Damen und Herren.
Der Flughafen ist jetzt aber an der Kapazitätsgrenze,
und wenn wir die weitere Entwicklung wollen,
brauchen wir die dritte Startbahn. Ich kann für die CSU-Fraktion erklären, dass wir den Bau der dritten Startbahn uneingeschränkt befürworten, begrüßen und unterstützen, weil er von landesweiter Bedeutung ist, meine Damen und Herren.
Jetzt kann man sagen – –
Ich sage, dass wir das uneingeschränkt unterstützen, und ich sage Ihnen präzise –wenn Sie das wollen –, dass 95 % das unterstützen. Das ist aber immer noch die klare Mehrheit im Landtag, und ob die FREIEN WÄHLER nach der Landtagswahl überhaupt noch da sind, wird man erst noch sehen, meine Damen und Herren.
Wir sind mit Sicherheit da, und wir werden diese Position halten.
Ich nenne jetzt konkrete Dinge zur dritten Startbahn. Erstens. Es gibt hier rechtskräftiges Baurecht. Es gibt einen Planfeststellungsbeschluss, der übrigens 2.800 Seiten hat. – Wer in der ganzen Welt macht vor einem solchen Genehmigungsbescheid eine derart gründliche Untersuchung? – Es gibt ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und ein Endurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015. Es gibt also gerichtlich bestätigtes und rechtskräftiges Baurecht. Ich möchte gerade die Oppositionsparteien bitten, diese höchstrichterliche Rechtsprechung anzuerkennen, meine Damen und Herren.
Zweitens. Für die dritte Startbahn werden keine Steuergelder benötigt. Es geht hier nicht darum, irgendwelche Gelder des Freistaates Bayern einzusetzen.
Nein, darum geht es nicht, sondern es geht darum, dass die Flughafen München GmbH in der Lage ist, die Arbeiten am Terminal 2 und am Satelliten, die Modernisierung des Terminals 1 und natürlich auch die dritte Startbahn voll aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Wichtig ist, auch für die Bürger im Lande: Steuergelder werden dafür nicht benötigt, meine Damen und Herren.
Jetzt kann man fragen: Warum baut man einen Flughafen oder erweitert ihn? – Es kommt auf die Zahl der Passagiere an. Als der Flughafen München "Franz Josef Strauß" 1993 eröffnet wurde
1993, ja –, verkehrten dort zwölf Millionen Passagiere pro Jahr, und er war auf 20 Millionen Passagiere ausgelegt. Was war aber die Entwicklung? – Im Jahr 2006, als die Grundsatzentscheidung für die dritte Startbahn gefallen ist, gab es 28 Millionen Passagiere, 2017 waren es annähernd 44 Millionen Passagiere. Im Unterschied zur Eröffnung vor gut 25 Jahren ist das fast das Vierfache des Passagieraufkommens – das ist die dynamische Entwicklung.
Außerdem ist der Flughafen München in dieser Zeit zum zweiten internationalen Drehkreuz in Deutschland geworden – vorher war nur Frankfurt ein Drehkreuz, jetzt ist es auch München –, und das eröffnet ungeheuer viele Möglichkeiten, in die ganze Welt zu
fliegen. Wer nur eine blasse Ahnung vom Flugverkehr hat, weiß, dass ein internationales Drehkreuz nicht einfach nach Memmingen oder Nürnberg verlagert werden kann, sondern dass dort eine Menge Zulieferung stattfindet; nur so ergeben sich 250 Fernverbindungen in die ganze Welt. Diese Funktion des Flughafens München stärkt natürlich den Wirtschaftsstandort Bayern und verleiht ihm großen Glanz. Wir wollen das sichern und weiter ausbauen. Viele Menschen fliegen, und ihre Zahl erhöht sich.
Jetzt sage ich etwas zu München, Herr Kollege Piazolo: Erstens. Der Flughafen liegt nicht auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München. Zweitens. Warum soll sich der Bayerische Landtag oder der Bundestag – weil auch der Bund beteiligt ist – nach dem Votum von einer Million Münchnern richten?
Nein, wir sind – –
Nein, nein.
Nein, wir sind 13 Millionen Bürger in Bayern, Deutschland hat 80 Millionen Bürger.
Eine Million Münchner können nicht entscheiden, was für das Land wichtig ist.
Ich sage Ihnen klar: Wir werden nicht nach der Pfeife der Münchner tanzen.
Es ist – –
Ja,
ich verstehe, dass einzelne Bürger in München sagen: Ich habe hier einen Arbeitsplatz, eine Woh
nung und will kein Wachstum. Für den Einzelnen ist das durchaus eine annehmbare Einstellung.
Der Bürger darf bei einer solchen Entscheidung an sich denken und Egoist sein. Der Politiker, der aber für das Land und für die Zukunft verantwortlich ist, darf sich eine solche egoistische Entscheidung eines Münchners nicht zu eigen machen, sondern muss an die Zukunft denken, meine Damen und Herren.
Der Bürgerentscheid von München ist deshalb in der Tat nicht relevant für eine Entscheidung.
Nein, er ist nicht relevant für eine Entscheidung, die für das gesamte Land von großer Bedeutung ist. – Nun muss ich Ihnen eines sagen: Es wird immer wieder gesagt, dass die Zahl der Flugbewegungen noch nicht an der Kapazitätsgrenze angelangt ist.
Ich gebe Ihnen folgendes Beispiel: Die Autobahnen in München werden drei- und vierspurig ausgebaut, weil es zu den Hauptverkehrszeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr morgens oder ab 16.00 Uhr nachmittags unendlich lange Staus gibt. Einer Person, die in einem Stau steht und darauf angewiesen ist, pünktlich zu einem Termin zu erscheinen, kann ich nicht sagen: Du kannst ja um 23.00 Uhr oder 03.00 Uhr nachmittags fahren. Sie wird antworten: Du hast sie wohl nicht mehr alle.
Bei der Verkehrsinfrastruktur kommt es nicht auf die theoretische Gesamtzahl der Verkehrsteilnehmer an einem Tag an, sondern darauf, wann Bedarf besteht. Wir müssen bedarfsgerecht ausbauen. Ich kann nicht sagen: Du kannst ja ein paar Stunden später fahren! Das ist der Irrtum. Eine dritte Start- und Landebahn ist wirtschaftlich von großer Bedeutung, wenn auch nicht für die Arbeitsplätze in München.
Der Kollege Aiwanger vertritt Landshut. Wir, die CSUFraktion, vertreten auch den niederbayerischen Raum. Ich bin davon überzeugt, dass die Entwicklung des niederbayerischen oder südostbayerischen
Raums – das ist in der Tat das Chemie-Dreieck – wesentlich stärker vom Flughafen abhängig ist als die der Stadt München selbst.
Herr Kollege Aiwanger, wenn Sie dem Raum Landshut tatsächlich verpflichtet wären, wären Sie für die dritte Startbahn. Würden Sie eine Bürgerabstimmung im Stadt- und Landkreis Landshut durchführen, würde sicherlich ein Ja zur dritten Startbahn das Ergebnis sein.
Das ist die Realität in Bayern.
Ich erwarte nicht, dass Sie Ihre Meinung hier ändern. Sie hat sich in zwölf Jahren so festgelegt. Wir, die CSU-Fraktion, sind in der Lage, Verantwortung für das Land und die Zukunft zu übernehmen. Deshalb sagen wir Ja zur dritten Startbahn.
Herr Kollege Arnold, ich möchte zunächst Ihnen und der Kollegin Guttenberger Anerkennung für eine glänzende juristische Argumentation aussprechen.
Die Intervention des Kollegen Hartmann und der Beifall der GRÜNEN dazu zeigen, dass es den GRÜNEN nur um Stimmungsmache und nicht um die Lösung des Problems geht. Wir müssen in Bayern 2.000 Gemeinden dafür gewinnen, flächensparend vorzugehen. Dafür haben wir gemeinsam eine Menge zu leis
ten. Das wird viele Schritte erforderlich machen, die auch ganz mühsam sind. Wer sich aber nicht auf diesen Weg begibt, stellt nur eine Zahl in den Raum und kümmert sich nicht um Lösungen. Das heißt, den GRÜNEN geht es vor der Landtagswahl nur um Stimmungsmache, aber nicht um Lösungen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss mit einer Formalität anfangen. Es ist ein Unterschied, ob man ein politisches Ziel proklamiert oder einen Gesetzentwurf erarbeitet. Ein Gesetzentwurf muss auch das Instrumentarium enthalten, zumal wenn es um einen Eingriff geht, der die kommunale Selbstverwaltung erheblich tangiert. Man kann nicht einfach sagen: Wir wollen das Ziel, bei den Instrumenten ist uns aber nichts eingefallen.
Herr Stümpfig, ich werfe es Ihnen noch nicht einmal persönlich vor. Sie sind weder Jurist noch Erfahrungsjurist – im Gegensatz zu mir.
Sie haben eine Geschäftsstelle, die von Steuermitteln finanziert wird. Man dürfte zumindest erwarten, dass ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, der den Mindestanforderungen eines Gesetzes entspricht – völlige Fehlanzeige.
Es genügt eben nicht, ein bisschen Stimmung zu machen. Es genügt nicht, etwas anzuklagen. Uns ist der Flächenverbrauch auch zu viel.
Wissen Sie, was der Unterschied ist? – Sie stellen sich hin und sagen: Das ist zu viel. Tut etwas, uns fällt selber nichts ein.
Ich meine gar nicht Sie persönlich. Sie können nichts dafür.
Eigentlich sollten Sie sagen: Leider ist uns nichts eingefallen. Wir ziehen den Gesetzentwurf zurück und vertrauen darauf, dass die CSU das besser macht.
Frau Kollegin Haderthauer hat Ihnen in den Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuss, übrigens auch unter Berufung auf das Gutachten von Prof. Kment, gesagt, dass Ihr Antrag verfassungswidrig ist. Er ist unverhältnismäßig und schränkt die kommunale Selbstverwaltung viel zu stark ein. Außerdem ist er unbestimmt. Ein Gesetz muss bestimmt sein, sonst kann es nicht in Kraft treten. Ich sage: Setzen und nachlernen.
Meine Damen und Herren, es ist interessant, zu sagen, die CSU habe etwas gegen die GRÜNEN. Das stimmt zwar, aber in diesem Moment ist das nicht unser Motiv.
Ich stelle fest, dass sich vier Ausschüsse des Bayerischen Landtags mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN befasst haben – vier Ausschüsse. In diesen vier Ausschüssen haben CSU, SPD und FREIE WÄHLER übereinstimmend gegen diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN gestimmt. Sie haben hier also eine Minderheit von weniger als 10 %. Das will ich hier einmal feststellen. Das ist deshalb wichtig, weil Anträge aus den Reihen der Opposition üblicherweise zu einem Konsens führen in der Art und Weise, dass die Opposition gemeinsam stimmt und erwartet, die CSU wird schon die richtige Arbeit machen und unsinnige Anträge ablehnen.
Doch. Das machen wir auch so, weil wir uns zur Verantwortung bekennen. Der Unterschied ist der, dass Sie nicht einmal SPD und FREIE WÄHLER überzeugen konnten. Ich glaube, das ist schon bemerkenswert. Warum konnten Sie sie nicht überzeugen? – Erstens, weil an dem Volksbegehren jedermann sieht, dass das eine Wahlkampfmaßnahme ist. Sie wollen diese Frage mehr oder weniger in ein Volksbegehren bringen, um Wahlkampf für die GRÜNEN zu machen. Da muss ich sagen: So klug sind wir
auch, das zu durchschauen. Deshalb haben SPD und FREIE WÄHLER dem auch nicht zugestimmt.
Also, Herr Hartmann, Sie haben das doch auch betrieben, damit Sie sich innerparteilich als Spitzenkandidat durchsetzen können. Das ist doch das Motiv gewesen, damit wir einmal klarsehen, worum es Ihnen geht: um die Umwelt oder um Wählerstimmen? – Das Zweite ist der Fall. Das machen wir nicht mit.
Es gibt noch einen anderen Grund, warum ich hier SPD und FREIE WÄHLER einmal loben darf. Sie bieten mir sowieso wenige Gelegenheiten dazu, Herr Rinderspacher.
Der Grund ist der, dass wir, CSU, SPD und FREIE WÄHLER, in der Kommunalpolitik verankert sind; wir kennen die Probleme vor Ort. Was Sie fordern, die Beschränkung auf fünf Hektar pro Tag, würde nicht einmal den Bund und auch nicht den Freistaat Bayern einschränken; wir sind nicht oder kaum betroffen. Betroffen sind die Gemeinden. Die Gemeinden weisen Baurecht aus. Sie weisen es aus, weil sie wollen, dass ihre Bürger, vor allem auch die jungen Familien, bauen können. Das ist auch richtig so. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, Herr Rinderspacher, dass wir in den nächsten vier Jahren 1,5 Millionen Wohnungen in Deutschland bauen, davon eine Menge in Bayern. Jetzt muss ich sagen: Zur gleichen Zeit beantragen die GRÜNEN, es darf im Grunde kaum mehr Baurecht ausgewiesen werden und, wenn doch, nur noch für Geschossbau, Hochhäuser in den Großstädten, und der ländliche Raum verdorrt. Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.
Es sind die Kommunen, die Baurecht ausweisen. Der Staat kann das nicht einmal; er darf das nicht einmal. Jetzt muss ich einmal sagen: Wir haben 40.000 Kommunalpolitiker in Bayern, von allen Gruppierungen.
Ich behaupte, dass 40.000 Kommunalpolitiker die Entwicklung ihrer Gemeinde wesentlich besser beurteilen
können als eine Splittergruppe der GRÜNEN hier im Bayerischen Landtag.
Wer sich zu kommunaler Selbstverwaltung bekennt, der darf nicht bei einem Thema, das ihm gerade nicht passt, sagen: Dann schränke ich eben die kommunale Selbstverwaltung ein, dann hebe ich sie auf, weil das 40.000 Trottel sind. – Nein. Wir vertrauen darauf, dass die Kommunalpolitiker entsprechend den Bedürfnissen ihrer Gemeinde richtige Entscheidungen treffen.
Jetzt kommen wir zu dem, was der Bayerische Landtag hier vor Kurzem breit erörtert hat: nämlich den Schlussbericht der Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern". Alle hier haben applaudiert. Kollege Rüth hat sich bleibende Verdienste erworben, und wir bedanken uns dafür. Was steht darin? – Es steht darin, dass gerade der ländliche Raum Baurecht braucht für das Wohnen, weil wir Zukunft auch für die Dörfer wollen, dass wir natürlich auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum wollen. Dem strukturschwächeren Raum kann man doch nicht sagen: Du darfst kein Gewerbegebiet mehr ausweisen, weil das alles in München verbraucht wird. – Wer gleichwertige Lebensbedingungen im ganzen Land will, der muss auch den ländlichen Gemeinden Entwicklung ermöglichen, meine Damen und Herren.
Jetzt bin ich gerade beim Thema Wohnen. Sie sagen, es wird zu viel gebaut. Aber wer beantragt denn Baugenehmigungen für Wohnen? – Das ist nicht der Staat, und das ist nicht die Kommune. Das sind die Menschen, das sind die Familien, die für sich und ihre Kinder Wohnraum haben wollen. Und denen, die sich da etwas zusammensparen und bei der Bank Geld aufnehmen, soll ich sagen: Du darfst nicht bauen, weil die GRÜNEN dagegen sind? – Meine Damen und Herren, das werden wir in den nächsten Monaten herausstellen: Was Sie betreiben, ist familienfeindlich.
Aber Sie sind nicht nur juristisch auf dem Holzweg, sondern auch volkswirtschaftlich. Eine Einschränkung auf fünf Hektar, so sie möglich wäre, würde dazu führen, dass Bauland deutlich verknappt würde, und zwar auf die Hälfte dessen, was jetzt ausgewiesen wird. Jeder, der in der Mittelschule in Wirtschaft aufgepasst hat, weiß: Ein knappes Gut wird teurer. Wenn Sie das Baulandangebot um die Hälfte reduzieren, dann steigen die Preise. Das bedeutet, die Familien,
für die wir Eigenheime wollen und die der Bund und wir im Freistaat unterstützen, würden durch höhere Grundstückspreise bestraft werden, weil die GRÜNEN aus ideologischer Verblendung ihr Ziel durchsetzen wollen. Meine Damen und Herren, das ist familienfeindlich.
Ich sage jetzt auch noch etwas aus gesellschaftspolitischer Sicht dazu: Diese Steigerung der Immobilienwerte kommt nicht den Armen zugute, sondern den Immobilienbesitzern, also eher den Reicheren. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wenn die GRÜNEN das durchsetzen würden, dann würden damit in Bayern die Reichen reicher und die Armen ärmer. Das ist Gesellschaftspolitik der GRÜNEN.
Sie haben die Wirkungen Ihres Gesetzentwurfs überhaupt nicht durchdacht; denn die Wirkung wäre: Bauland wird verknappt, Grundstückspreise werden ansteigen, die Mieten werden ansteigen. Der Verband der Wohnungswirtschaft in Bayern hat deutlich gesagt: Wenn sich das durchsetzt, dann werden durch Verknappung von Bauland und durch weniger Bauen die Mieten in Bayern steigen. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie sind mieterfeindlich, familienfeindlich und überhaupt zukunftsblind.
Jetzt muss ich meine Fraktion fragen, ob sie noch ein weiteres Argument braucht.
Eines muss ich noch sagen: Im Moment werden etwa 12 % der Fläche Bayerns durch Wohnen, Gewerbe, Industrie und Verkehrsflächen beansprucht.
14 % sind es in Baden-Württemberg, in anderen Bundesländern noch mehr. Wir sind eher am unteren Ende. Von dieser Fläche ist etwa die Hälfte versiegelt. Das sind 6 %. Und da malen Hartmann und andere GRÜNE den Weltuntergang an die Wand und sagen: Bayern wird zubetoniert und zugeteert. Das ist doch völlig absurde Stimmungsmache, was die GRÜNEN fabrizieren.
Frau Präsidentin, kann ich noch zehn Minuten länger reden?
Wir wollen das mit den Kommunen lösen und nicht gegen sie.
Hier zeigt sich wieder einmal ganz deutlich: Die GRÜNEN sind eine Regulierungs- und Verbotspartei und keine kommunalfreundliche Partei.
Meine Damen und Herren, deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Zunächst einmal trifft es zu, dass ich unseren Antrag nicht im Detail erklärt habe. Es hat sich weder in den Ausschüssen noch hier Widerspruch dagegen erhoben. Sie können sagen, das bringt uns zu wenig. Das akzeptiere ich sogar. Aber ich muss sagen: Warum muss ich einen zweiseitigen Antrag vorlesen, wenn sowieso alle der gleichen Meinung sind?
Das ist das Erste.
Zweitens. Die fünf Hektar muss man irgendwie ableiten. Das haben Sie unterlassen; aber das gebe ich Ihnen als Nachhilfe. Diese fünf Hektar kommen aus dem 30-Hektar-Ziel des Bundes und werden schematisch auf Bayern übertragen. Wissen Sie, was da der Fehler ist? – Wenn ich eine bundesweite Zahl einfach durch sechs teile und dann kommt in Bayern fünf heraus, dann geht das völlig über die ganz unterschiedliche Entwicklung der einzelnen Bundesländer hinweg. Bayern hat in den letzten 20 Jahren zwei Millionen Einwohner mehr bekommen. Andere Länder – ich
stelle das einfach mal fest – im Osten haben 30 oder 40 % der Einwohner verloren. Ich kann doch nicht sagen, ich behandle diese gleich und mache dort, wo die Dynamik stattfindet, wo die Menschen kommen, die Behausung wollen, wo Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, wo Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen werden müssen, alles schematisch. Wissen Sie, das ist alles nur mit heißer Nadel gestrickt, ohne sachgemäße Orientierung dahinter.
Das Dritte, was ich sagen möchte: Wir wollen die Gemeinden in der Tat mobilisieren. Ich glaube auch, dass in der Vergangenheit manches zu großzügig gehandhabt wurde. Das ist ja gar nicht der Streit, sondern der Streit liegt darin, dass ich sage, ich lege ein Ziel fest und sage, fünf Hektar pro Tag, und dann wird sich schon irgendjemand darum kümmern, dass das umgesetzt wird. Wir wollen die Gemeinden dafür gewinnen, dass sie bei ihren Entscheidungen auch flächensparend handeln. Das ist der einzige sinnvolle und Erfolg versprechende Weg, meine Damen und Herren.
Kollege von Brunn, ich möchte auf die letzte Bemerkung zum LEP eingehen. Dass sich die Opposition in der Polemik dagegen festgelegt hat, ist Ihnen möglicherweise entgangen. Hinsichtlich der Lockerung des Anbindegebots sind während der Beratungen im Hohen Haus erhebliche Veränderungen vorgenommen worden.
Es gibt nur dann eine Lockerung vom Anbindegebot, wenn es keinen angebundenen Standort gibt. Außerdem ist das Orts- und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Das ist die eine Sache.
Hören Sie also auf, falsche Dinge zu behaupten. Zweitens. Beim Flächenverbrauch wundert mich Ihr Argument noch sehr viel mehr. Wenn ich ein Gewerbe- oder Industriegebiet ausweise, dann ist es für den Flächenverbrauch unerheblich, ob sich dieses Gebiet am Ortsrand oder vielleicht an der Autobahn befindet. Die Fläche bleibt gleich. Dies bedeutet, wenn das Anbindegebot gelockert wird, wird der Flächenverbrauch damit nicht geringer.
Ich würde Ihnen nur sagen, helfend wie ich bin: Verwenden Sie die guten Argumente, die es gibt, gegenüber den GRÜNEN. Unterlassen Sie es aber, vielleicht aus Blindheit gegenüber der CSU die falschen Argumente einzubringen.
Aber ich bin einmalig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir greifen mit dieser Initiative ein Thema auf, das sehr viele Bürger im Lande bewegt, viele Bürger auch ärgert. Es ist sehr dringlich. An die Adresse der Opposition sage ich: Es ist typisch für die CSU-Fraktion: Wir handeln, wir entscheiden, und wir bringen etwas voran.
Meine Damen und Herren, es geht um den Mobilfunk. Er ist eine der ganz faszinierenden technischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Man muss sich vor Augen halten: Es hat etwa 50 Jahre gedauert, bis im Lande bei der Telefonie die Festnetzversorgung vorhanden war. Die Entwicklung von mobiler Kommunikation aber hat erst vor etwa 25 Jahren begonnen. Vor 20 Jahren gab es zehn Millionen Handyverträge in Deutschland. Ende des Jahres 2017 gab es in Deutschland 136 Millionen Mobilfunkverträge. Wenn man Kleinkinder und Säuglinge wegnimmt, dann folgt daraus: Auf jeden Einzelnen entfallen 1,5 Handys. Die Entwicklung wird aber noch weitergehen. So weit, so sehr gut.
Die Versorgung ist aber leider nicht flächendeckend gegeben. Es gibt vielmehr weiße Flecken, und diese sind ärgerlich, zumal dann, wenn man beispielsweise im Auto, im Zug oder auch im Bus unterwegs ist. Dann reißen die Verbindungen immer wieder ab. Der
Grund dafür ist, dass bei der Auktion dieser Funkfrequenzen seinerzeit die Auflage war, 98 % der Haushalte in Deutschland und 97 % der Haushalte in den Bundesländern zu erreichen. Vor ein paar Jahren kam noch dazu, dass die Autobahnen und die ICE-Strecken abgedeckt werden.
Wenn man davon ausgeht, dass in den meisten Städten eine flächendeckende Versorgung gegeben ist, dann bleiben weiße Flecken, und sie finden sich in besonderer Weise im ländlichen Raum. Das ist ein Nachteil für den ländlichen Raum, den wir beheben wollen. Die Staatsregierung und insbesondere Frau Staatsministerin Aigner sind mit diesem Ziel seit längerer Zeit tätig, beispielsweise bei entsprechenden Aktionen in Berlin. Sehr wirksam war, dass die drei Mobilfunkbetreiber in Deutschland gedrängt wurden, auf freiwilliger Basis über die Verpflichtung hinaus weitere Sendeanlagen einzurichten. Vor Kurzem hat die Deutsche Telekom verkündet, dass sie bis zum Jahr 2020 1.100 Antennen und Sendeanlagen allein in Bayern zusätzlich errichten wird. Das wird die Versorgung verbessern. Im Namen der CSU-Fraktion möchte ich der Wirtschaftsministerin für diesen Einsatz herzlich und aufrichtig danken.
Auch die anderen beiden Mobilfunkbetreiber haben, wenn auch nicht so exakt festgelegte, aber jedenfalls Planungen in der gleichen Richtung zugesagt. Außerdem hat der Freistaat Bayern die Bereitschaft erklärt, die Antennen im Bereich des digitalen Funks von Polizei und Katastrophenschutz – das sind in Bayern 460 – ebenfalls dafür zur Verfügung zu stellen. Das wird eine weitere Hilfe sein. Trotzdem bleiben weiße Flecken, die ein Nachteil sind. Die Staatsregierung hat deshalb vor Kurzem beschlossen, ein Mobilfunkprogramm auf den Weg zu bringen. Ich möchte für unsere Fraktion erklären, dass wir diese Initiative begrüßen. Wir unterstützen die finanzielle Planung der Staatsregierung, dafür aus dem Masterplan BAYERN DIGITAL II 80 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen dieses Vorhaben mit unserer Mehrheit im Bayerischen Landtag. Das ist einmalig in Europa. Es gibt keine andere Region, keinen anderen Staat, keinen anderen Teilbereich in Europa, der bereit ist, eigenes Geld in die Hand zu nehmen. Der Freistaat Bayern macht das. Wir werden das politisch tragen. Ich finde, das ist ein Zeichen aus Bayern für ganz Europa. Auch dafür möchte ich im Namen der CSU-Fraktion unsere Unterstützung bekunden.
Dann bleibt eigentlich die Frage, wer das angeht und wer das organisiert. Da besteht möglicherweise ein
Unterschied zwischen uns und den Oppositionsfraktionen. Wir haben gesagt: Wir wollen ein möglichst rasches und effizientes Vorgehen, und wir bieten den Kommunen Zusammenarbeit an, wie es in ähnlicher Form auch beim Breitbandprogramm erfolgt. Wir bieten also an, dass die Kommunen, wenn sie Masten errichten, dafür 80 % Zuschuss bekommen. Nun wird vonseiten der Opposition eingewandt, 80 % sind nicht 100 %. Diese grundsätzliche Rechnung stimmt zwar; dabei übersieht man aber, dass diese Masten, wenn sie errichtet werden, den Mobilfunkbetreibern zur Verfügung stehen und dass dafür Mieten und Pachten bezahlt werden. Der Rest, also diese 20 %, wird aus Mieten und Pachten finanziert werden können, sodass man präterpropter, wie der Niederbayer sagt, mehr oder weniger plus/minus null herauskommt. Wir wollen – das erkläre ich ausdrücklich, und die Staatsregierung bestätigt das – damit keine neue finanzielle Last für die Kommunen verursachen, sondern mit diesem Modell ist auch die Finanzierung gesichert.
Aber, meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, die Bedürfnisse vor Ort kennt die Kommune, kennt die Gemeinde besser als eine staatliche Behörde. Außerdem sehen wir durchaus – ohne Rechtsverpflichtung, wir werden den Kommunen weder gesetzlich noch in sonstiger Art eine Rechtsverpflichtung aufbürden – eine kommunale Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung. Wenn für die Unternehmen im jeweiligen Gemeindegebiet eine bessere Mobilfunkanbindung von Vorteil ist, dann ist das auch ein kommunalpolitisch positiv zu bewertendes Zeichen. So gesehen ist ein Engagement der Kommunen, der Bürgermeister, der Gemeinderäte in diesem Bereich sinnvoll und vorteilhaft für die jeweilige Gemeinde.
Nun wird gesagt, das könne der Staat mit seiner staatlichen Bauverwaltung machen. Ich möchte die zwei Wege kurz gegenüberstellen. Wenn es der Staat macht, entscheidet der Staat oder die staatliche Behörde auch über den Standort. Die Gemeinde hat nach dem Baurecht eigentlich keine Zustimmungsverpflichtung. Das ist eine privilegierte Baumaßnahme nach § 35 des Baugesetzbuches. Das heißt, wenn die Gemeinde auch entscheiden will, wo der Standort solcher Sendeeinrichtungen ist, dann ist es am besten, wenn sie das selber in die Hand nimmt. Dann ist sie Bauherr dieser Masten und entscheidet, wo diese Masten stehen. Das ist auch einem Bürgerentscheid zugänglich, meine Damen und Herren. Das heißt also: In der Tat kann man vor Ort entscheiden, wo solche Sendeeinrichtungen entstehen. Ich sage noch dazu: Wer das nicht will, der muss es nicht machen. Er muss dann aber weiter mit den Lücken im Mobilfunknetz leben.
Ich bedaure es sehr, dass der Bayerische Gemeindetag, wie ich meine, etwas voreilig und noch bevor das Programm vorgelegen hat, schon Ablehnung signalisiert hat, er wolle keine neue Aufgabe übernehmen. Ich sage ausdrücklich: Es ist eine freiwillige Aufgabe ohne finanzielle Belastung. Die Mobilfunkbetreiber werden die technischen Vorkehrungen, Planungen, Standortsuchen und dergleichen unterstützen. Wenn der Gemeindetag bei der Ablehnung bleibt, werden wir uns nicht aufhalten lassen, dieses Programm in Gang zu setzen. Ich bin der Meinung: Die Bürgermeister und die Gemeinden, die dann die Initiative ergreifen und freiwillig mitmachen, die sind dabei; wer das Angebot nicht annimmt, der ist nicht dabei.
Jetzt sage ich etwas vereinfacht in einem Bild: Wenn eine Dame in einem fremden Ort ist und eine frequentierte Straße überqueren will, dann frage ich auch nicht zuerst einmal beim VdK nach, ob ich der Dame helfen soll, sondern als niederbayerischer Kavalier nehme ich die Dame bei der Hand und führe sie über die Straße,
und zwar sicher und erfolgreich. Sie wird sich dafür bedanken und nicht erst sagen: Du musst zuerst irgendwo anrufen.
Zupacken, handeln, entscheiden und etwas voranbringen, das ist das Gebot der Stunde. Deshalb bitte ich alle Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen, weil er die Weichen richtig stellt, weil er die Kommunen bittet, in einer Partnerschaft mit dem Staat ohne finanzielle Belastung mit ins Boot zu gehen. Heute muss der parlamentarische Startschuss für dieses Programm gegeben werden.
Herr Kollege, ich wollte Sie nicht irritieren und Sie nicht dazu bringen, Ihre Rede gleich zu stoppen, wenn ich mich melde.
Wenn die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN heute nicht zustimmen, heißt das: Sie tun nichts.
Das Jammern über national Roaming und darüber, dass die Auktion vor vielen Jahren nur 97 % Abdeckung ergeben hat, ändert an der Tatsache nichts, dass es bei den Löchern bleibt, und zwar über viele Jahre hinweg. 5G wird vielleicht in wenigen Jahren ausgeschrieben und 2025 oder später kommen. Dabei muss es nicht zuletzt wegen des autonomen Fahrens eine flächendeckende Abdeckung geben.
Aber es geht doch darum, die Zeit von 2018 bis 2025 zu überbrücken. Die Staatsregierung hat dafür ein Programm vorgestellt. Wir unterstützen dieses Programm. Das muss man nicht tun, wenn man in der Opposition ist, aber wir werden überall im Lande sagen: Wer heute dagegen ist, dokumentiert, dass er die Löcher in den nächsten Jahren hinnimmt und nichts tut. Das ist typisch FREIE WÄHLER und GRÜNE.
Herr Kollege Muthmann, wir kommen aus der gleichen Region. Wir waren in einer noch viel schwierigeren Situation als das westliche Mittelfranken und haben uns aus eigener Kraft nach vorne gearbeitet. Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass Anträge wie der, der hier gestellt worden ist, ei
gentlich das Image einer Region beschädigen, herabsetzen und damit kontraproduktiv wirken,
abgesehen davon, dass der ganze Antrag von der Industrie- und Handelskammer abgeschrieben ist?
Jeder darf hier abschreiben. Aber man muss sagen:
Potenzielle Investoren außerhalb Bayerns, die einen Standort in Bayern suchen und diesen Antrag lesen, werden – ich jedenfalls würde so handeln – Westmittelfranken nicht mehr wählen; denn der Antrag hat nur eine negative Wirkung. Ich bin dafür, dass wir Bayern positiv darstellen, nicht negativ, und sein Ansehen nicht beschädigen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Üblicherweise wird das Landesentwicklungsprogramm einmal in der Legislaturperiode überdacht und fortgeschrieben. Im März dieses Jahres hat die Staatsregierung einen Entwurf vorgelegt. Im federführenden Wirtschaftsausschuss haben wir diesen Entwurf in mehreren Sitzungen intensiv beraten. Es hat auch eine Anhörung dazu stattgefunden, die sehr fruchtbar gewesen ist. Heute kommen wir zur Endberatung. Jedoch halte ich es für sinnvoll, zunächst eine kurze Bilanz über die Entwicklung Bayerns in den letzten 10 bis 20 Jahren zu ziehen. Die Bilanz soll nicht nur insgesamt gezogen werden; denn insgesamt stehen wir ja hervorragend da, sondern auch in den Teilräumen. Es hat keinen Sinn, wenn manche wachsen und andere zurückbleiben. Aber es ist schwierig, die Entwicklungen in den Teilräumen in Parametern zu erfassen. Dennoch möchte ich ein paar herausgreifen.
Wichtig sind sicherlich die Arbeitsplätze. Vor 20 Jahren war die Arbeitslosigkeit in Oberfranken um 50 % höher als in Oberbayern. Im Oktober 2017 war die Arbeitslosigkeit in Oberfranken gerade einmal um 10 % höher als in Oberbayern. Oberfranken hat also in dieser Zeit ungeheuer aufgeholt. Damit wurde ein wichtiger Beitrag für die Menschen in Oberfranken und für den gesamten Freistaat geleistet.
Ich möchte noch einen zweiten Bereich aus dem Arbeitsmarktsektor in Zahlen darstellen. Im Oktober 2017 sind die Oberpfalz mit 2,5 % und Niederbayern mit 2,6 % die beiden Regierungsbezirke mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit. Niederbayern ist eine Auf
steigerregion. Von daher sind die Zahlen keine Überraschung.
Für die Oberpfalz ist es natürlich eine Überraschung. Meine Damen und Herren, wer vor 20 Jahren nach Bayern geschaut hat, hat Wachstum lediglich in Oberbayern und in den Städten beobachten können. Nie und nimmer hätte jemand vorhergesagt, dass die zwei Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern in der Arbeitsmarktbilanz die besten Zahlen ganz Bayerns aufweisen würden.
Ein weiterer Bereich sind die Forschungseinrichtungen. Gott sei Dank gibt es in Bayern große Bereitschaft unter den Universitäten und Fachhochschulen, Außenstellen für Forschungseinheiten einzurichten. Über die letzten zehn Jahre ist bei der Anzahl von Forschungseinrichtungen im ländlichen Raum ein deutliches Wachstum zu verzeichnen. Früher war der ländliche Raum die verlängerte Werkbank. Heute befindet sich dort auch ein Wachstumskern für Innovationen. Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorne für die ländlichen Räume.
Auch die Versorgung von Familien mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist ein zusätzlicher Bereich. Auf die ländlichen Räume kann hier ein gewaltiges Loblied gesungen werden. Alle Familien, die ihre Kinder in Kindertagesstätten oder Kindergärten bringen wollen, finden im ländlichen Raum ein qualitativ sehr hochwertiges und quantitativ völlig ausreichendes Angebot vor. Ich wage zu behaupten, dass im ländlichen Raum keine Familie zurückgeschickt wird, weil kein Kitaplatz zur Verfügung steht.
Wissen Sie, wo die Familien zurückgeschickt werden? – In München, in Nürnberg, in den SPD-regierten Städten!
Sie reden zwar davon, Kita-Plätze zu schaffen, aber in den Kommunen, in denen die SPD die Verantwortung trägt, hat sie kläglich versagt.
Ich gestehe Ihnen zu, dass der Bedarf in den Großstädten ein anderer ist. Es ist auch keine Überraschung, dass der Bedarf in Großstädten höher ist. Wenn ich in die ländlichen Räume schaue, sehe ich
prächtige Kindertageseinrichtungen. Wenn ich nach München schaue, sehe ich, dass sich viele dieser Kindertageseinrichtungen in Hinterhöfen ohne Grün befinden. Dort fehlt es an Qualität und an Quantität.
Die Frage lautet: Entwickelt sich das Land in allen Facetten gleichmäßig? Ich sage Ihnen, der ländliche Raum hat in den letzten 10 bis 20 Jahren nicht nur enorm aufgeholt, sondern die Großstädte in vielen Bereichen, zum Beispiel bei der Bereitstellung von Wohnraum, überholt. Meine Damen und Herren, das ist eine gute Entwicklung für das Land.
Ich möchte den zuständigen Heimatminister sehr loben, nicht nur für den Entwurf des LEP, sondern auch für seine Initiative, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst aus den Ballungsgebieten in die ländlichen Räume zu verlagern. Die heutige Technologie gibt dazu auch die Möglichkeiten.
Herr Staatsminister Dr. Söder, eine so starke Initiative wie die heutige, die den Menschen im öffentlichen Dienst wohnortnahe Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, hat es bisher noch nicht gegeben. Deshalb möchte Sie die CSU-Fraktion ermuntern, auf diesem Weg konsequent weiterzugehen.
Meine Damen und Herren, wir sagen nicht, dass wir in Bayern das Paradies haben oder dem Paradies ähnlich sind.
Weil wir demütig und bescheiden sind. Ich bin dafür ein Musterbeispiel.
Aber eines ist doch klar: Bayern steht unter allen 16 Bundesländern am besten da. Was mich noch mehr freut, ist die Tatsache, dass wir keinen großen Unterschied mehr zwischen Stadt und Land haben.
Die ländlichen Räume haben sich unglaublich gut entwickelt. Sie haben Chancen. Heute können wir sagen: Die Kinder, die im ländlichen Raum aufwachsen, haben die gleichen Chancen wie die Kinder, die in der Großstadt aufwachsen. Ich meine, dass die Lebens
bedingungen von Kindern auf dem flachen Land und im ländlichen Raum, was die Qualität betrifft, oft besser als in den Ballungsräumen sind.
Wir nehmen heute bei einigen wichtigen Punkten, die ich nennen möchte, eine Teilfortschreibung des LEP vor: Wir erweitern die Gebietskulisse "Raum mit besonderem Handlungsbedarf". Ich halte es für erstaunlich, dass inzwischen auch Gebiete des östlichen und südlichen Oberbayerns in die Gebietskulisse mit besonderem Handlungsbedarf hineingekommen sind. Für Oberfranken und Teile Unterfrankens wird es im Rahmen dieser Gebietskulisse mehr Möglichkeiten der staatlichen Förderung geben. Ich nehme an, dass damit alle einverstanden sind.
Beim Thema "Zentrale Orte" werden wir Veränderungen bei den Kategorien vornehmen. Wir haben für die Metropolregionen München, Nürnberg und Augsburg eine besondere Kategorie im LEP geschaffen. Wir haben sogar eine neue Ebene eingeführt, die bei uns "Regionalzentrum" heißt. Eigentlich wird diese Ebene in der wissenschaftlichen Literatur als "Regiopol" bezeichnet. In Bayern zählen dazu die Städte Ingolstadt, Regensburg und Würzburg. Ich möchte diese drei Städte auffordern und ermuntern, die Möglichkeiten, die damit verbunden sind, ganz offensiv zu nutzen.
Durch unseren Ergänzungsantrag schaffen wir eine Reihe von neuen Oberzentren. Dazu gehört die Stadt Dingolfing mit BMW, dazu gehören auch die Städte Cham, Weilheim, Günzburg und Dillingen. Für diese Städte ist das eine gute Aufwertung. Für diese Städte ist damit aber auch eine Aufgabe verbunden.
In der öffentlichen Diskussion und in der Anhörung war das Thema Anbindegebot sehr strittig. Das Anbindegebot geistert als Schlagwort herum, das keiner versteht. Damit ist gemeint, dass neue Flächen für das Wohnen, für das Gewerbe und für den Handel an bestehende Siedlungen unmittelbar angebunden werden sollen. Das ist auch richtig. Schon jetzt gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, beispielsweise für große Logistikzentren. Große lärm- und schadstoffemittierende Betriebe können natürlich nicht in der Nähe eines Wohngebiets errichtet werden. Wir erweitern diese Ausnahmemöglichkeiten nur um einen ganz kleinen Punkt: Auch für Handwerksbetriebe und für den Mittelstand können künftig Abweichungen vom unmittelbaren und harten Anbindegebot vorgenommen werden.
Daraufhin gab es heftige Vorwürfe, dies würde zu einer Zersiedelung der Landschaft führen. Deshalb haben wir die Informationen aus der Anhörung genutzt und zusammen mit der Staatsregierung, dem Fi
nanzminister und auch mit dem Ministerpräsidenten überlegt, wie hier eine sinnvolle Begrenzung erreicht werden kann. Wir schlagen Ihnen heute vor, die Erleichterung des Anbindegebots einzugrenzen; dabei muss das Orts- und Landschaftsbild beachtet werden. Besser angebundene Alternativstandorte sollen den Vorrang bekommen.
Herr Kollege, im Gegensatz zu Ihnen sind wir ja lernfähig. – Meine Damen und Herren von der Opposition, ich könnte Ihnen sogar ein Lob aussprechen; denn die Opposition hat diese Anhörung beantragt. Wir haben die Informationen aufgenommen. Ich muss aber auch sagen: Wir brauchen diese Veränderung, weil sich viele Gemeinden heutzutage auf dem sehr engen Immobilienmarkt schwertun, Flächen zu bekommen. Wir müssen hier den Gemeinden ein bisschen mehr Spielraum geben.
Damit wird auch der Spekulation entgegengewirkt; denn wenn jemand Bauerwartungsland hat und weiß, dass die Gemeinde genau auf seine Fläche angewiesen ist, wird der Preis nahezu ins Unermessliche steigen. Deshalb sollten die Gemeinden die Möglichkeit haben, Alternativen zu suchen. Damit wird einer solchen Spekulation entgegengewirkt. Meine Damen und Herren, das Thema Flächenverbrauch ist am Anbindegebot eigentlich falsch aufgehängt; denn der Verbrauch der Fläche ist bei einem angebundenen Gewerbegebiet und einem Gewerbegebiet, das etwas weiter entfernt von einer Ortschaft entsteht, gleich.
"Schmarrn" ist kein Argument. Offenbar verfügen Sie über keine Argumente.
Ein Grundschulkind kann Ihnen erklären, dass der Flächenverbrauch eines Gewerbegebiets mit