Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

eine Erhöhung der Mittel ab, sondern sie kürzt die Mittel auch noch. Das ist doch der entscheidende Skandal, und den haben Sie zu verantworten, Herr Kollege Rotter.

(Zuruf des Abgeordneten Eberhard Rotter (CSU))

Herr Kollege Rotter, da können Sie so viel reden, wie Sie wollen. Das ist und bleibt ein Skandal. Das muss man kritisieren, das darf man kritisieren, das soll man kritisieren.

Im Übrigen hat Ihr Konzept ein entscheidendes Problem. Wohnungsbau ist nämlich ein Perspektivprogramm. Wenn Sie aber nur ein Vierjahresprogramm auflegen und diesen Bereich nicht permanent fördern wollen, dann darf ich noch einmal auf die – in Anführungszeichen – "wunderbare Entwicklung" verweisen. Wenn Sie hier nicht dauerhaft mehr Geld zur Verfügung stellen, dann kommt es zu dieser Entwicklung. Sie sind Ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden, und das muss man betonen, das kann man betonen, und das sollten Sie auch einsehen. Sie sollten endlich eine Kurskorrektur vornehmen, wie wir sie seit Langem fordern.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Hanisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat immer mehr Einwohner. Die Bevölkerungszahl Bayerns nimmt zu, die Zahl der Wohnungen aber nicht. Lesen Sie die Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate durch. Da steht: Zu wenige Wohnungen in Bayern; zu wenig bezahlbarer Wohnraum in Bayern; zu teure Wohnungen, zu wenig Bauplätze und zu teures Bauen. Herr Kollege Rotter, bei dem zu teuren Bauen sind wir nicht schuldlos. Die Vorschriften werden nämlich von uns und vom Bund gemacht. Wenn wir mit unseren Vorschriften das Bauen verteuern und dabei die Standards heben, dann brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, wenn die Leute nicht mehr mitmachen. Ich nenne ein Beispiel: Eine Kommune baut eine Berufsschule um. 35 % der Umbaukosten entfallen allein auf den Brandschutz. Meine Damen und Herren, da ist doch irgendetwas nicht mehr in Ordnung. Wir haben für Studenten zu wenige Wohnungen.

In diesem Gesetz haben wir längst überfällige Korrekturen. Insofern bin ich froh, dass die Fördersätze jetzt, nach zehn Jahren, in denen sie nicht geändert wurden, endlich erhöht werden. In zehn Jahren verändert sich vieles, da steigt das Einkommen der Bevölkerung gravierend. Hier zu reagieren, wäre längst fällig gewe

sen. Das ist seit 2006 Ländersache. Das ist höchste Zeit, hier eine Änderung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, die Änderungen und Anpassungen, die wir jetzt durchführen, erhöhen die Lebensqualität vieler tausend Menschen in Bayern. Nach den Zeitungsberichten verschlingen die Mieten bis zu 50 % des Monatseinkommens. Das sind Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten der Menschen in Bayern stehen. Es ist richtig, dass hier eine Anhebung vorgenommen wird, um kinderreichen Haushalten, Alleinerziehenden und behinderten Menschen zu helfen; denn in erster Linie sie sind von der Wohnungsnot betroffen, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht.

Als Staat müssen wir mithelfen, preiswerten und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir müssen den Menschen helfen, damit sie Wohneigentum bilden können. Wenn Sie die Situation hier mit der in den anderen europäischen Staaten vergleichen, dann werden Sie feststellen: Was das Wohneigentum anbelangt, ist Deutschland ganz weit hinten. Da haben wir wirklich Nachholbedarf. Frau Ministerin, Herr Staatssekretär, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Berufung, gleichzeitig bitte ich Sie aber: Legen Sie Ihr Augenmerk hierauf. Es ist ein unwahrscheinlich dankbares Thema, den Menschen zu Wohnraum zu verhelfen, und zwar mit bezahlbaren Mieten. Das ist ein Thema, das den Menschen tatsächlich auf den Nägeln brennt, ein Thema, für das zu kämpfen sich lohnt. Insofern ist die Erhöhung der Fördersätze jetzt dringend notwendig. Ich bitte Sie auch: Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, diese Sätze im Rahmen von Verordnungen zu erhöhen. Wir müssen nicht wieder zehn Jahre warten. Wenn wir das Ganze voranbringen wollen, dann müssen wir kontinuierlich reagieren. Dann müssen wir die Fördersätze wirklich zielgerichtet auch in den nächsten Jahren erhöhen, um das zu erreichen, was dieses Gesetz letzten Endes will.

Die Wohnraumförderung dient den Menschen Bayerns. Die Höchstgrenzen anzupassen, ist vielleicht innerhalb des Kabinetts manchmal schwierig; denn dann müssen Sie sich gegen die Vertreter des Finanzministeriums durchsetzen. Ich glaube aber, das Thema brennt den Leuten auf den Nägeln. Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen. Zwar enthält er Punkte, die wir kritisieren; vieles wurde nach unserer Auffassung auch nicht ganz ausgeschöpft. Nichtsdestoweniger ist das aber der richtige Weg. Wir stimmen deshalb zu. Auch den Änderungsanträgen werden wir zustimmen. Wir bitten, dass auf dieses Thema in Zukunft das Augenmerk noch deutlicher gerichtet wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Mistol.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Wohnungen, Wohnungen, Wohnungen!" Unter diesem Motto legt die Staatsregierung im Jubiläumsjahr Bayerns 2018 mit einer Wanderausstellung das Augenmerk auf 100 Jahre Wohnungsbau in Bayern. Wirft man einen Blick auf die Geschichte des sozialen Wohnungsbaus, dann werden auch Sie, Frau Staatsministerin Aigner und Herr Staatssekretär Zellmeier – ich darf Sie bei dieser Gelegenheit ganz herzlich im Reigen der Wohnungspolitiker hier im Landtag begrüßen –, feststellen: Früher gab es deutlich mehr sozialen Wohnungsbau.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Im Jahr 1929, einem Jahr der Wirtschaftskrise, wie wir alle wissen, wurden in Bayern knapp 16.000 neue Sozialwohnungen gebaut. Für 2018 werden von der Staatsregierung gerade einmal 7.000 neue Sozialwohnungen angestrebt. Das ist angesichts der wohnungspolitischen Versäumnisse im letzten Jahrzehnt durchaus ein ambitioniertes Ziel. Verglichen mit dem Jahr 1929 ist das Ziel aber überhaupt nicht ambitioniert, sondern sehr bescheiden.

(Eberhard Rotter (CSU): Damals waren aber die Standards anders!)

Herr Kollege Rotter, leider fällt auch die Halbzeitbilanz des Wohnungspaktes Bayern sehr mager aus. Von den jährlich geplanten 7.000 Wohnungen konnte 2016 mit 3.932 Wohnungen – da sind die Heimplätze eingerechnet – gerade einmal etwas mehr als die Hälfte der Zielmarke erreicht werden.

Frau Staatsministerin, Ihr Gesetzentwurf zur Ausweitung der Wohnraumförderung ist notwendig. Damit bekämpfen Sie aber wieder einmal nur die Symptome des Wohnraummangels in Bayern, aber nicht die Wurzel des Problems. Derzeit werden 47 % der bayerischen Haushalte durch die Förderinstrumente erreicht. Um wieder 60 % zu erreichen, die 2007 als Ziel ausgegeben wurden, werden die Einkommensgrenzen jetzt angehoben. Das ist gut so. Alles in allem ist die Zielsetzung unstrittig. Dennoch bedarf es aber weiterer Anstrengungen seitens der Staatsregierung, um die Wohnraumförderung auf eine breitere Basis zu stellen. Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt hätten Sie ein wirklich deutliches Signal geben sollen, nicht nur Brosamen, Herr Kollege Rotter: Sie hätten ein wirklich deutliches Signal zur Aufstockung der Landesmittel für die Wohnraumförde

rung geben können. Ich sage: Chance vertan. Sie haben gesagt, das sei ein absoluter Höchststand. Das ist aber schon ein bisschen Geschichtsklitterung, Herr Kollege Rotter: Nur weil die Bundesmittel so hoch sind, haben wir jetzt einen Höchststand.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Blicken wir zurück. Ich muss gar nicht bis 1929 zurückgehen, nehmen wir doch das Jahr 1993: Da haben wir über 600 Millionen Euro – der Betrag ist bereits in Euro umgerechnet – nur für die Wohnraumförderung gehabt. Sie haben in Ihr Rechenbeispiel noch andere Gelder eingerechnet. Wenn wir es 1993 geschafft haben, so viel Geld bereitzustellen, zu einem Zeitpunkt, als das Geld noch viel mehr wert war – damals sind nämlich viel mehr Wohnungen herausgekommen im Vergleich zu heute –, dann haben wir doch wirklich Nachholbedarf.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, ebenso vermisse ich ein klares Bekenntnis zur Verlängerung des Wohnungspakts über das Jahr 2019 hinaus. Darüber haben wir schon gesprochen. Dazu gehört auch die zweite Säule. Da bin ich ganz bei Ihnen. Sie läuft ganz gut. Sie ist für viele Kommunen eine gute Sache, die auch angenommen wird. Darüber hinaus brauchen wir aber endlich Maßnahmen, um mehr Mietwohnraum in die Sozialbindung zu bringen bzw. in der Sozialbindung zu halten. Aus Sicht des Mieterbundes Bayern brauchen wir jährlich 15.000 bis 20.000 neue Sozialwohnungen, um dem kontinuierlichen Abschmelzen des Wohnungsbestands etwas entgegenzusetzen. Immer mehr private Bauträger kommen in den Genuss staatlicher Fördergelder. Deshalb sind langfristig verlässliche Förderkonditionen festzulegen. Der Neubau allein kann den Bedarf nicht decken. Durch die Möglichkeit der Verlängerung bestehender Bindungen, mit dem Instrument der mittelbaren Belegung sowie der Förderung von Miet- und Belegungsbindungen bei bestehendem Wohnraum kann sehr viel für die Sozialbewirtschaftung getan werden.

Bei der einkommensorientierten Förderung muss dringend nachgebessert werden. Menschen mit niedrigem Einkommen sind nur unzureichend vor Mieterhöhungen geschützt. Bedauerlicherweise haben Sie unseren Antrag zur Deckelung der Mieterhöhungen nach dem Beispiel des Münchner Modells abgelehnt.

Kolleginnen und Kollegen, Frau Staatsministerin, räumen Sie dem sozialen Wohnungsbau endlich Vorfahrt ein. Die notwendigen Steuerungsinstrumente dafür halten Sie in den Händen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich sage: Klotzen statt kleckern. Das ist die

Devise. Bringen Sie endlich eine dauerhafte und verlässliche Förderung auf den Weg.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Aigner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch im Namen meines Staatssekretärs Josef Zellmeier erst mal ganz herzlich für die freundlichen Wünsche, die Sie uns auf den Weg gegeben haben, bedanken. Am Zuschnitt der neuen Ministerien können Sie bereits sehen, dass dies ein Schwerpunktthema sein wird. Das wird Sie vielleicht freuen. Mich freut das. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei Herrn Kollegen Joachim Herrmann bedanken, der mit dem Wohnungspakt gemeinsam mit der Mehrheitsfraktion viel auf den Weg gebracht hat – vielen Dank dafür.

(Beifall bei der CSU)

Heute geht es um eine ganz konkrete Aufgabe, die wir meines Erachtens vernünftig auf den Weg gebracht haben. Wir können dies jetzt mit der Zweiten Lesung abschließen. Die Wohnraumförderung sollte sich nicht nur auf wenige konzentrieren, sondern auf eine breitere Basis gestellt werden. Damit können wir die Wohnraumförderung einer breiten Bevölkerungsschicht anbieten. Bezahlbarer Wohnraum ist in der Tat ein Schlüssel für Lebensqualität. Wir wissen auch, dass es im Hinblick auf die Preisentwicklung in vielen Regionen des Freistaats Bayern deutliche Veränderungen gibt, und zwar nach oben. Das ist besorgniserregend. Ich will Ihnen ganz klar sagen: Wohnen ist für mich kein Luxus, sondern ein klares Grundbedürfnis der Menschen. Es ist essenziell, ein Dach über dem Kopf zu haben. Deshalb ist es wichtig, diese Gesetze heute zu überarbeiten.

Was im Jahr 2007 festgelegt worden ist, war bis heute gut. Es muss jedoch nachgesteuert werden. Rund 60 % der Haushalte sollte der Zugang zum geförderten Wohnraum ermöglicht werden. Das hat sich über die Jahre etwas nach unten verändert. Das ist nicht zufriedenstellend. Deshalb erhöhen wir jetzt die Einkommensgrenzen, damit mehr Menschen Zugang zur Förderung haben. Menschen mit mittleren Einkommen und insbesondere Familien sollten eine Chance auf diese Wohnraumförderung bekommen. Der Prozentsatz in Höhe von 60 % der bayerischen Haushalte war und ist der Maßstab. Wir wollen die Menschen beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum unterstützen. Die Bayerische Staatsregierung ist auf der Höhe der Zeit. Der Gesetzentwurf zeigt große soziale Verantwortung.

Um dies umzusetzen, bedarf es einiger technischer Details. Die neuen Einkommenshöchstgrenzen wollen wir unmittelbar mit dem Gesetz erhöhen. Damit wir künftig etwas näher an der Einkommensentwicklung sein können, brauchen wir die Ermächtigung für eine Verordnung. Darin wird festgelegt, dass der Gesetzgeber, das Hohe Haus, bei der Grundentscheidung immer noch federführend zuständig ist. Der Prozentsatz von 60 % der bayerischen Haushalte sollte auch in Zukunft gelten. Wir können jedoch gemeinsam im Auge behalten, wie die Wohnraumförderung den Menschen, die sie brauchen, schnell zur Verfügung gestellt werden kann.

Für den bereits gebundenen Wohnraum wollen wir künftig höhere Einkommensgrenzen festlegen. Deshalb gibt es auch eine zweite Verordnungsermächtigung. Ich will so schnell wie möglich aktiv werden; denn auch an dieser Stelle gilt: Mehr bayerische Haushalte sollen den Zugang zur Förderung bekommen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterschätzen Sie nicht – das ist mir ganz besonders wichtig – die Strukturen in den Wohnquartieren. Indem wir die Einkommensgrenzen anheben, sorgen wir für ein ausgewogenes und sozial stabiles Verhältnis. Allen Ehepaaren räumen wir in den ersten sieben Jahren nach der Eheschließung einen Freibetrag ein. Damit unterstützen wir die Ehepaare und die Familiengründung in dieser Zeit. Das ist ein wichtiges, starkes und ermutigendes Signal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von unserer Förderung profitieren nicht wenige. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir wissen, dass Wohnraum teuer ist. Das wurde in der Debatte angesprochen. Deshalb gehen wir mit der Förderung ganz bewusst in die Breite. Wir wollen auch nicht über Verbote und Bremsen sprechen. Wir wollen schlicht und ergreifend Gas geben. Wir wissen, dass es sich um ein wichtiges Thema handelt. Uns ist es wirklich sehr ernst. Kolleginnen und Kollegen, deshalb noch einmal: Bezahlbarer Wohnraum steht auf der Prioritätenliste der Staatsregierung und des Hohen Hauses ganz oben. Deshalb ist mit der Überarbeitung der Fördergrundlagen ein wirksames Instrument geschaffen worden.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die in den Ausschüssen hervorragend gearbeitet haben. Ich möchte mich noch einmal bei Joachim Herrmann und seinem Staatssekretär Gerhard Eck sowie beim ganzen Haus bedanken. Ich habe gehört, dass in der hochkarätigen Anhörung Einigkeit darüber geherrscht hat, die Anhebung vorzunehmen. Das ist zweifelsfrei eine gute Angelegenheit. Meine Damen und Herren, es

geht darum, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir werden das weiter unterstützen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/18702, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/20742, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/20851, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/19266 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/21028 zugrunde.

Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge der SPDFraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 17/20851 und 17/19266 abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das sind die CSU-Fraktion und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die CSU-Fraktion sowie Herr Kollege Muthmann (fraktionslos) und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 eine neue Nummer 6 und in § 2 Nummer 4 eine Gesetzesabkürzung eingefügt wird. Des Weiteren schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2018" einzufügen und in einem neuen Satz 2 als Datum des Inkrafttretens der neu eingefügten Nummer 6 den 25. Mai 2018 festzulegen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/21028. Aufgrund der

gestern beschlossenen neuen Bezeichnungen der Staatsministerien sind in Artikel 11 Absatz 2 Satz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes die Wörter "des Innern, für Bau und Verkehr" durch die Wörter "für Wohnen, Bau und Verkehr" zu ersetzen. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Kollegen Muthmann (fraktionslos), Felbinger (fraktionslos) und Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte! – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist dieses Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/20742 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (Drs. 17/18822) - Zweite Lesung