Vielen Dank. – Bevor ich Herrn Kollegen Mistol für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteile, darf ich bekannt geben, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung beantragt hat. – Bitte schön, Herr Kollege.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der demografische Wandel hat viele unterschiedliche Facetten, unabhängig davon, ob wir von einer Kleinstadt in Unterfranken oder vielleicht von einem Stadtquartier in München sprechen. Der demografische Wandel treibt und verstärkt kommunale Entwicklungen und Entwicklungen vor Ort. Für die Fraktion der GRÜNEN sage ich: Der Freistaat wäre gut beraten, alles zu unterstützen, was den sozialen Zusammenhalt stärkt. Die Mehrgenerationenhäuser stärken den sozialen Zusammenhalt. Daher sollten wir diese stärker unterstützen.
Kolleginnen und Kollegen, die Attraktivität einer Region oder einer Stadt wird oft an wirtschaftlicher Prosperität und technischer Infrastruktur gemessen. Egal, ob Stadtquartier oder Kommune im ländlichen Raum, es gibt nur dann eine gute Zukunft, wenn sie den Be
dürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner an sozialer Teilhabe Rechnung tragen, und zwar über alle Generationen hinweg. Für ehrenamtliches Engagement und das Miteinander von Jung und Alt braucht es solche Begegnungsräume. Durch das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das 2017 die bisherigen Aktionsprogramme abgelöst hat, werden solche Orte geschaffen. Das Programm ist bis 2020 angelegt. Auch der Koalitionsvertrag enthält ein Bekenntnis zum Ausbau der Mehrgenerationenhäuser. In der Vergangenheit war die Projektförderung immer nur auf ein Jahr angelegt. Daher hat es keine Planungssicherheit gegeben. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderung der Mehrgenerationenhäuser auf Bundesebene langfristig auf solide Beine gestellt wird.
Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft wird älter, sie wird auch bunter. Mehrgenerationenhäuser richten ihre Arbeit flexibel darauf aus, die individuellen Auswirkungen des demografischen Wandels vor Ort bestmöglich zu gestalten. Dabei erreichen sie mit ihren Angeboten gerade auch ansonsten nur schwer erreichbare Zielgruppen. Der Freistaat unterstützt vom demografischen Wandel betroffene und finanzschwache Kommunen im Bereich der Mehrgenerationenhäuser mit einer jährlichen Förderung von derzeit 5.000 Euro. Herr Kollege Vogel, Sie haben vom Mitnahmeeffekt gesprochen, wenn diese Förderung erhöht werden würde. Auch die 5.000 Euro sind natürlich ein gewisser Mitnahmeeffekt, da es eine Einrichtung ist, die man ansonsten auch betreiben würde. Eine Kommune kommt mit einer Förderung von jährlich 5.000 Euro nicht weit, wenn sie ein Mehrgenerationenhaus betreiben möchte.
Wir, die GRÜNEN, halten eine Anhebung der Förderung auf 10.000 Euro für angemessen. Deshalb schließen wir uns dem Antrag der FREIEN WÄHLER an. Gleichzeitig erachten wir es auch als sinnvoll, die Zuwendungsvoraussetzungen zu überprüfen und so anzupassen, dass mehr Kommunen in den Genuss der Förderung gelangen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir können die beantragte namentliche Abstimmung mit Blick auf die Frist noch nicht durchführen.
Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Harald Güller, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Einführung einer Unternehmens-Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren (Drs. 17/20324)
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Ich höre gerade, dass auch hier eine namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Ich kann diese jetzt auch noch nicht durchführen lassen.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat sich mit der Eingabe in seiner 85. Sitzung
es wäre mir recht, wenn wir ein bisschen ruhiger sein könnten – am 15. März 2018 befasst und beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Staatsregierung wurde darüber hinaus gebeten, dem Ausschuss zu den offen gebliebenen Punkten ergänzend zu berichten. Dem Petenten sind die Stellungnahme der Staatsregierung und ein Protokollauszug zu übersenden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Die Fraktion hat darüber hinaus beantragt, über die Beratungen im Ausschuss Bericht zu erstatten – § 103 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Kollegen Schindler das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhalt der Petition ist eine Beschwerde darüber, dass Strafanzeigen des Petenten gegen zwei Personen wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung, der Verleumdung und der üblen Nachrede keine Folge geleistet wurde bzw. dass Ermittlungsverfahren gegen diese zwei Personen gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt und Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen zurückgewiesen worden sind.
Zum Hintergrund, meine Damen und Herren. Haben Sie ein Glück, dass meine Redezeit begrenzt ist, sonst würde ich nämlich so wie im Rechtsausschuss eine gute halbe Stunde lang versuchen, den Hintergrund zu erläutern. Ich kann aber darauf verweisen, dass das Ganze wunderschön in der "ZEIT" vom 16. März 2017 beschrieben worden ist. Ich möchte das jetzt in dürren Worten zusammenfassen.
Im Sommer 2012 hat die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungsverfahren gegen zwei leitende Beamte des Landeskriminalamtes und den Petenten, einen Journalisten, der den allermeisten von uns als Polizeireporter gut bekannt ist, wegen des Verdachts der Bestechung bzw. der Bestechlichkeit eingeleitet, weil der Verdacht im Raum stand, der Petent habe von den beiden LKA-Beamten oder mit den beiden LKA-Beamten geheime und brisante Unterlagen im Zusammenhang mit dem damals aktuellen Skandal des Erwerbs der Hypo Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank beziehen und gegen Bezahlung an Presseorgane weiterleiten wollen.
Der Tipp kam von einem durchaus bekannten sogenannten Privatermittler. Der hat wiederum auf einen sogenannten Mitteiler verwiesen. Bis heute ist fraglich, ob sich der Privatermittler an den damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt München I gewandt hat oder umgekehrt und ob der Leitende Oberstaatsanwalt intensive Beziehungen zu dem Privatermittler unterhalten hat oder nicht. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet und mit richterlichem Beschluss Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gegen die LKA-Beamten erwirkt. Diese sind vom Bundeskriminalamt ausgeführt worden. Jedoch haben sie kein verwertbares Ergebnis erbracht, worauf die Ermittlungsverfahren eingestellt worden sind. Dann gab es eine sogenannte eidesstattliche Versicherung des Mitteilers, also nicht des Informanten, an die Staatsanwaltschaft, indem er die Vorwürfe des Informanten wiederholt und verstärkt und eine Vielzahl von Räuberpistolen hinzugepackt hat.
Daraufhin sind die Ermittlungen wieder aufgenommen worden, und der Mitteiler ist vernommen worden. Er hat gesagt, er sei falsch verstanden worden, so sei es eigentlich gar nicht gewesen, die Vorwürfe, die gegen den Polizeireporter und die Beamten im Raum stehen, stimmten ja gar nicht. Daraufhin sind die Ermittlungen wieder eingestellt worden. Meine Damen und Herren, das ist der Hintergrund.
Daraufhin erstattete der Petent Strafanzeigen, zunächst gegen den Mitteiler, später auch gegen den Informanten wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und übler Nachrede. Er hat aber leider
versäumt, Strafantrag zu stellen. Die Ermittlungen verliefen zunächst schleppend. Die Akten lagen monatelang herum. Dann wurden die Ermittlungen eingestellt, weil dem Mitteiler angeblich kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte und im Übrigen auch nicht geklärt sei, ob die Ausgangsbehauptung falsch war oder nicht.
Auf die Beschwerde des Petenten verfasste die Generalstaatsanwaltschaft einen Absichtsbericht an das Justizministerium, dass sie der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung keine Folge geben wolle. Dann lagen die Akten beim Ministerium herum. Irgendwann einmal hat das Ministerium entschieden, das sei so brisant, dass die Sache zur Generalstaatsanwaltschaft nach Bamberg müsse und nicht mehr in München erledigt werden könne; dann wurde nach Bamberg abgegeben, und dort wurde die Sache eingestellt. Die Beschwerden wurden zurückgewiesen.
Dann gab es noch einen offenen Brief des Petenten an den Minister und schließlich eine Petition. Meine Damen und Herren, Kern der Petition ist die Behauptung, diesem Mitteiler und dem Informanten seien zu Unrecht Vertraulichkeitszusagen gegeben worden, und zwar deshalb, weil die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie aus dem Jahr 1986 gar nicht vorlagen, und selbst dann, wenn sie vorgelegen haben sollten, jedenfalls jetzt nicht mehr wirken könnten, weil sich der Informant selbst im "SPIEGEL" und in der "ZEIT" geoutet hat. Ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis, das längst keines mehr ist. Bei dem Informanten handelt es sich um den bekannten Herrn Werner Mauss und beim Mitteiler um den in der Szene nicht weniger bekannten Herrn Wilhelm Dietl, der früher beim "FOCUS" und beim "SPIEGEL" war und immer Räuberpistolen in die Welt gesetzt hat. Er ist wegen übler Nachrede usw. verurteilt worden.
Mit diesen Herrschaften hat nun die Staatsanwaltschaft München I offensichtlich Verabredungen getroffen und ihnen Vertraulichkeitszusagen gemacht. Meine Damen und Herren, das Ziel dieser Petition ist es, dies aufzuklären. Das ist uns nicht ganz gelungen. Ich gehe davon aus, dass ich noch weitere fünf Minuten sprechen darf und schließe deshalb hiermit die Berichterstattung ab. Ich werde mich anschließend noch einmal melden, um diese Petition zu bewerten.
Vielen Dank. – Das war die Berichterstattung. Ich darf jetzt die Aussprache eröffnen. Dafür stehen 24 Minuten zur Verfügung. Herr Kollege Dr. Runge hat sich schon bereit gemacht. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache nahtlos weiter. Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung und die CSU sind bei der Behandlung dieser Petition nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" vorgegangen. Das war aber ein sehr schlechter Angriff und demzufolge eine sehr schlechte Verteidigung. Der Vorwurf an den Petenten, er hätte ja ein Klageerzwingungsverfahren bestreiten können, greift nicht. Genauso wenig greift die Argumentation: Leute, haltet euch an die Gewaltenteilung. – Eine unserer vornehmsten Aufgaben, zumal der Opposition, ist es, die Staatsregierung und die Staatsverwaltung zu kontrollieren. In dieser Petition stehen heftige Vorwürfe und gravierendes Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft im Raum.
Es sind noch jede Menge Fragen offen. Wir haben heute vom Justizministerium sechs Seiten bekommen, in denen der Versuch unternommen wird, die eine oder andere Frage zu beantworten. Das ist aber höchstens eine Verschlimmbesserung. Herr Justizminister, ich greife ein Beispiel heraus: Bezüglich der Dauer der Behandlung der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der ersten Anzeige wird uns dargelegt, man hätte sich mit der Staatsregierung rückkoppeln müssen. Kolleginnen und Kollegen, die Nervosität muss riesengroß gewesen sein, wenn ein solch einfacher Vorgang, die Beschwerde gegen die Einstellung einer Anzeige, einer genauen Rückkopplung mit der Staatsregierung bedarf.
Andere Fragen: Wusste man bei der Staatsanwaltschaft wirklich nicht, ob beim BKA der Name des Informanten bekannt war? Die Briefe des BKA sprechen eine andere Sprache. Oder: Weshalb kann Herr Nötzel nicht sagen, ob er mit dem Informanten M. – Mauss, der Name ist schon genannt worden – private Kontakte hatte oder privaten Umgang pflegte? Was sind überhaupt die Grundlagen der Vertraulichkeitszusage? Hier geht es nicht um die Frage der Bindung; auf diese komme ich auch noch zu sprechen, sofern das die Zeit erlaubt. Oder: Weshalb arbeitet die Staatsanwaltschaft mit so windigen Gestalten zusammen? Herr Ausschussvorsitzender, Sie haben sie als "zwielichtige Halbkriminelle" bezeichnet.
Herr Schindler, ich zitiere Sie noch einmal: Sie haben in der Sitzung am 15. März 2018 gesagt, die Staatsanwaltschaft habe über das Vorbringen der Petenten hinwegschwadroniert. – Das trifft zu. Das trifft aber noch viel eher auf das zu, was die Staatsanwaltschaft und die Staatsregierung drei Jahre vorher in einer Sitzung des Verfassungsausschusses veranstaltet haben. Zu der Erklärung, man könne nicht wissen, ob das, was die Informanten beim ersten Mal gesagt hätten, nicht doch zuträfe, ist Folgendes zu sagen:
Scheinbar glaubt man den Informanten, wenn sie jemanden anschwärzen. Wenn sie ihre Aussage widerrufen, glaubt man ihnen nicht.
Ich darf aus dem Protokoll über die Vernehmung von Herrn Dietl vom 31. Januar 2014 zitieren. Da heißt es: Dass die beiden Beamten die Anbieter sind, war zu diesem Zeitpunkt weder für mich noch für Bendixen erkennbar. Ich teilte ihm mit – also Dietl dem Bendixen –, dass ich die Sache transparent machen wollte. Ich wollte verhindern, dass "FOCUS" die Akten bekommt. – Kolleginnen und Kollegen, der Herr Bendixen ist doch nicht deppert. Der lässt sich doch nicht die Ansage machen: Mach bei einem Verbrechen mit, und ich lasse dich dann auffliegen. Das können Sie vielen Leuten zutrauen, aber keinem gestandenen Reporter beim Bayerischen Rundfunk.
Zum Stichwort Glaubwürdigkeit. Über den sogenannten Privatermittler Werner Mauss brauchen wir nicht zu reden. Gegen den ist Baron Münchhausen ein Tiefstapler, ein ganz kleines Licht. Es wurde gesagt, der Informant sei glaubwürdig; denn er kannte die private Handynummer des BR-Reporters. Also ich habe genau 30 Sekunden gebraucht, um diese Nummer in Erfahrung zu bringen.
Da bin ich beim zweiten Informanten, Herrn Wilhelm Dietl. Ich darf ich aus dessen eidesstattlicher Versicherung vom 21. Januar 2014 zitieren, in der er die Anwürfe gemacht hat. Zitat: Während meiner Tätigkeit als Vertragsautor für das Nachrichtenmagazin "FOCUS" von 1993 bis 2004 habe ich mit Wissen der Vorgesetzten Baur und Markwort schwerpunktmäßig dafür gearbeitet, Beamte in deutschen Sicherheitsbehörden im Interesse der illegalen Informationsbeschaffung im Auftrag der "FOCUS"-Chefredaktion zu korrumpieren. Die Auszahlung der Bestechungsgelder wurde in jedem einzelnen Fall von der Chefredaktion genehmigt. Der Zweck war immer bekannt und wurde aus schwarzen Kassen bezahlt. Die Chefredakteure Baur und Markwort standen voll hinter diesem für die Beteiligten gefährlichen, also riskanten und kriminellen System. – Dann sagt er noch, er sei zehn Jahre Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen.
Kolleginnen und Kollegen, entweder halten Sie alles für eine Räuberpistole; dann dürfen Sie aber auch nicht in dem Fall gegen die beiden LKA-Beamten und gegen den Polizeireporter ermitteln, oder sie glauben, da ist ein Kern Wahrheit dabei, dann müssen Sie aber auch in der anderen Causa die Ermittlungen aufnehmen.
Herr Justizminister, Sie haben uns heute etwas über die Bindungswirkung und die Vertraulichkeitszusage
geschrieben. Sie schreiben, wenn der Informant wissentlich oder fahrlässig die Unwahrheit gesagt haben sollte, entfalle diese Bindungswirkung. Dieser Informant hat sich innerhalb von zehn Tagen diametral widersprochen. Dann kann es keine Bindungswirkung mehr geben.
Frau Präsidentin, ein letzter Satz: Beim Durchlesen dieser Geschichte findet man Stories über Tod und Teufel, über den Papst und Florian Streibl. Über Florian Streibl wird berichtet, es seien vier Leute in dessen Büro im Landtag gewesen, nämlich zwei Polizeibeamte, ein bekannter LKA-Mitarbeiter und der ehemalige BND-Agent, den ich schon zitiert habe, nämlich Herr Dietl. Diese Herren hätten sich an dessen PC zu schaffen gemacht und seien mit einem Datenstick herausgegangen. Das sind sehr interessante Geschichten. Entweder sind es Räuberpistolen, oder man glaubt dem Ganzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Ganze klingt nach einer spannenden Agentengeschichte, was sie aber nicht ist. Hier kommt es allein darauf an, ob die vom Petenten angezeigten Personen eine Straftat begangen haben oder nicht. Sie haben dies nicht. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt. Herr Schindler und Herr Dr. Runge haben den Sachverhalt so ausgemalt, weil sie natürlich wissen, dass der essenzielle juristische Sachverhalt keine Anklage rechtfertigt.
Herr Dr. Runge, Sie haben eigentlich beiläufig Märchen erzählt, die mit dem Fall nichts zu tun haben.
Entscheidend sind im vorliegenden Fall allein drei Punkte: Erstens. Beim Ausgangssachverhalt der Petition handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um den Verdacht einer erheblichen Straftat, nämlich um Bestechlichkeit bzw. Beihilfe hierzu. Die Staatsanwaltschaft München I hatte – Sie haben das bereits ausgeführt – Informationen darüber erhalten,