Protokoll der Sitzung vom 10.04.2018

(Beifall bei der SPD)

Das geschah aus gutem Grund. Tatsächlich kommen wir bis heute nicht aus diesem Dilemma heraus; tatsächlich fallen soundso viele Stunden Unterricht aus. Darüber, ob das jetzt zehn Millionen sind oder, wie wir ausgerechnet haben, sechs Millionen, wollen wir uns heute nicht streiten. Fakt ist aber – und das haben die mindestens 20 Schulkonferenzen gezeigt, die wir in den letzten Wochen abgehalten haben –, dass sehr, sehr viel Unterricht ausfällt. Das ist jetzt erst einmal sozusagen die Ausgangslage, und deswegen kann ich auch das, was Sie sagen, Herr Kollege Piazolo, vollumfänglich unterstreichen. Die Beschreibung der Situation ist richtig. Fraglich ist nur, ob auch das Instrument richtig ist. Darüber müssen wir sicherlich reden. Ich glaube nicht unbedingt, dass es der klügste Weg ist, dazu das EUG zu ändern. Auch bei der Inklusion haben wir gelernt, dass das, was man nur ins EUG, aber nicht ins Haushaltsgesetz hineinschreibt, relativ wenig Wert hat. Also müssten wir es ins Haushaltsgesetz hineinschreiben, aber nicht ins EUG.

Herr Kollege Piazolo, das, was Sie sagen, stimmt nicht ganz. In dem neuen Absatz 3, den Sie dem Artikel 1 anfügen wollen, steht nur, dass Sie für den Pflichtunterricht eine Garantie abgeben wollen. Wir brauchen aber eine Garantie für den gesamten Unterricht, gerade auch für die Wahlfächer, für die sportlichen und die musischen Fächer. In diesen Fächern fallen doch hauptsächlich die Stunden aus. Wir können doch nicht nur den Pflichtunterricht sicherstellen wollen. Deshalb müssen wir den Gesetzentwurf nachbessern, und dafür haben wir im Ausschuss das eine

oder andere zu tun. Dann schauen wir einmal, ob der Gesetzentwurf das richtige Instrument ist.

Falsch ist auch der Hinweis, nur die staatlichen Schulen seien betroffen. Wir haben auch kommunale und private Schulen, die wir in den Blick nehmen müssen. Das haben Sie zwar mit den Kostenschätzungen, die mich nicht zufriedenstellen, getan, aber die stimmen auch nicht. Der Gesetzentwurf passt also hinten und vorne nicht. Das Thema ist aber richtig. Wir müssen uns der Sache annehmen.

Lieber Herr Kollege Professor Waschler, natürlich müssen wir überlegen, was wir mit Unterrichtsausfall und Unterrichtsversorgung meinen. Darin werden wir in den nächsten zehn Jahren nicht zusammenkommen. Ein Unterricht, der nicht von einer Vertretung gehalten wird oder bei dem die Schüler ihre Hausaufgaben machen, ist kein Unterricht. Deshalb können wir uns mit Ihrer Auffassung nicht zufrieden geben. Unser Gradmesser ist das, was wir tatsächlich schaffen. Wir sind auch Realisten und wissen, dass man nicht für jede Unterrichtsstunde eine Vertretung organisieren kann. Wenn eine Grippewelle kommt, ist es so. Das wissen wir doch alle, das weiß auch Professor Piazolo.

Wir müssen aber genau hinschauen. Der Bericht im Ausschuss hat, wie der Kollege Piazolo gesagt hat, schon gezeigt, dass die Staatsregierung offensichtlich von einer falschen Berechnungsgrundlage ausgeht. Darüber müssen wir uns unterhalten. Was ist eine ausreichende Lehrerversorgung? Ist es die am ersten Schultag, wenn der Pflichtunterricht und zumindest mäßig auch der Wahlunterricht stattfinden, bevor am dritten Schultag das Chaos losgeht? Das ist es natürlich nicht.

Deshalb sagen wir, die SPD-Fraktion, seit Jahren – darin stimmen wir auch mit den Vorstellungen anderer Fraktionen überein –, dass wir eine hundertzehnprozentige Lehrerversorgung an den Schulen brauchen. Nur dann können wir gewährleisten, dass der Unterricht auf der gesamten Stundentafel und nicht nur der Pflichtunterricht stattfindet. Nur dann können wir gewährleisten, dass wir auch die Spitzenbelastungen abfangen können, dass wir auch die Wahlangebote sicherstellen können usw. Dazu brauche ich eine Reserve – und die wird teuer, das ist mir schon klar –, die die langfristigen Ausfälle wie Schwangerschaften oder langfristige Erkrankungen auffangen kann. Das würde ein rundes Bild geben. Dazu sind Sie nicht bereit, und das nicht erst heuer, sondern schon in den letzten zehn, wenn nicht fünfzehn Jahren oder noch länger. Das müssen wir ändern, und dazu brauchen wir eine Unterrichtsgarantie. Dafür werden wir mit unseren Initiativen sorgen. Das wäre unser Ansatz, aber

nicht so, wie Sie es machen. Damit, was Kollege Piazolo und seine Fraktion in diesem Gesetzentwurf sagen, beschwichtigen Sie nur.

Nicht passieren darf das, was in den anderen Bundesländern passiert. In Hessen, Niedersachsen oder wo auch immer, sind Unterrichtsgarantien gegeben worden. Um diese Verpflichtung einzulösen, hat man irgendjemand vor die Klasse gestellt und gesagt, damit ist der Unterricht gehalten. Das geht natürlich nicht. Deswegen müssen wir uns sehr ernsthaft darüber unterhalten, wie man den Unterricht wirklich sicherstellen kann. Dass wir etwas zu tun haben, dass Nachholbedarf besteht und dass es tatsächlich auch teuer wird, ist unbestritten. Ich kann keine Stundentafel machen. Dafür sind Sie verantwortlich, weil Sie die Fraktion der Regierungspartei sind. Sie können aber auch nicht ins EUG hineinschreiben, dass der Unterricht nach der Stundentafel zu halten ist, wenn Sie nicht gleichzeitig Stellen für Lehrer bereitstellen. Das geht nicht. Da werden wir Sie nicht aus der Verantwortung lassen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Güll. – Nächster Redner ist der Kollege Gehring. Bitte schön, Herr Gehring.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Modell "Unterrichtsgarantie" ist nicht neu. Es ist schon angesprochen worden, dass wir die Diskussion darüber aus anderen Ländern kennen, aus Hessen, NordrheinWestfalen, Thüringen, Bremen und Schleswig-Holstein, wo momentan darüber diskutiert wird. Wir sind uns im Ziel einig, wir brauchen eine gute Unterrichtsversorgung. Dass diese nicht genügend ist, haben wir im letzten Jahr erfahren. Ich denke nur an die Unterrichtsausfälle wegen der Grippewelle. Gerade in Niederbayern mussten Kinder nach Hause geschickt werden. Dagegen müssen wir etwas tun. Wir brauchen eine andere und bessere Politik der Unterrichtsversorgung, als es bisher in Bayern der Fall ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe jedoch Zweifel daran, welche Wirkung Ihr Gesetz haben wird und ob es tatsächlich das richtige Instrument ist. Ich glaube, dass mit Ihrem Gesetz das passieren wird, was auch in anderen Bundesländern geschieht, was Sie selber von den bayerischen Verhältnissen geschildert haben. Es wird getrickst werden. Der Mathematiklehrer wird dann Englischunterricht erteilen. Filme werden gezeigt oder sogenanntes eigenverantwortliches Arbeiten wird durchgeführt werden. Ich sehe keine Chance, dass Sie mit Ihrem Ge

setzentwurf die Unterrichtsversorgung tatsächlich verbessern können.

Zum Geld sagen Sie überhaupt nichts. Für die Unterrichtsversorgung brauchen wir Personalmittel. Schule ist nun einmal personalintensiv. Auf dem Vorblatt unserer Gesetzentwürfe haben wir eine eigene Rubrik mit dem Titel "Kosten". Unter dieser Rubrik steht bei Ihnen lediglich: "Kosten entstehen …". Darüber müssen wir schon ein bisschen reden, und wir reden bei den Personalmitteln im Einzelplan 05 für das Kultusministerium über eine Dimension von 9,5 Millionen Euro. Über diese Größenordnung reden wir. Wenn wir über eine hundertzehnprozentige Lehrerversorgung reden, dann reden wir über eine knappe Milliarde Euro. Da können Sie nicht so tun, als könnten Sie das nicht berechnen. Darüber müssen wir uns Gedanken machen.

Wie kommen wir zu diesen 110 %? Haben wir dafür, wie wir das in den nächsten Haushalten aufbauen wollen, einen Stufenplan? Nachdem dieser Gesetzentwurf keine Aussagen zur Finanzierung enthält, halte ich ihn für nicht sehr tauglich. Der Gesetzentwurf ist nur ein gut gemeinter Versuch, der leider nicht weiterführt.

Wir haben viel zu tun, und ich habe dem neuen Kultusminister letzte Woche eine ganze Reihe von Hausaufgaben zu diesem Thema mitgegeben. Dabei geht es um Geld, aber auch um intelligente Maßnahmen. Wir müssen schauen, warum der Unterricht ausfällt und was dagegen getan werden kann. Sie haben die Mobilen Lehrerreserven angesprochen, die meistens schon ausgeschöpft sind, wenn das Schuljahr beginnt. Ein Grund dafür sind bei den Lehrerinnen Schwangerschaften. Schwangerschaft ist keine Krankheit, und deshalb freuen wir uns über jede Schwangerschaft. Es kann aber nicht sein, dass eine Mobile Reserve für eine schwangere Lehrkraft ein halbes oder ein ganzes Jahr eingesetzt wird, und dann, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer krank wird, niemand mehr für die Vertretung da ist.

An den Grundschulen passiert heute immer mehr das, was schon an den Kindergärten passiert ist: Schwangere Lehrerinnen werden vom Unterricht abgezogen, und dann muss sofort Ersatz vorhanden sein. Deswegen schlagen wir eine eigene Mobile Reserve für Schwangerschaften vor. Statistisch kann man berechnen, wie viele Schwangerschaftsvertretungen wir jedes Jahr in Bayern brauchen. Die Schwangerschaftsvertretungen dürfen nicht von der Mobilen Reserve für Krankenvertretungen abgezogen werden. Das wäre unser erster Vorschlag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben auch ein Problem damit, dass nicht nur Geld, sondern auch Personen fehlen. Gerade an den Grundschulen haben wir zu wenige Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Deshalb brauchen wir gute Maßnahmen. Zum Beispiel sollten wir Lehrerinnen oder Lehrer in Elternzeit fragen, ob sie stundenweise etwa als Lotsen an die Gymnasien oder die Realschulen zurückkommen wollen. Wir müssen überlegen, ob wir auch erfahrene Gymnasiallehrer, die in der Unterstufe unterrichtet haben, an den Grundschulen einsetzen, damit sie dort aushelfen. Wir müssen auch überlegen, wie wir für die Lehrerinnen und Lehrer die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Deren Fehlen ist ein Grund dafür, dass viele nicht mehr in die Vollzeit zurückkehren und in der Teilzeit bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, momentan sehen wir in der Lehrerversorgung auch das Problem, dass der schulartübergreifende Einsatz nicht möglich ist. Wir haben viele Gymnasiallehrer und Realschullehrer, die keine Stelle bekommen. An den Grundschulen haben wir aber einen riesigen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern. Deswegen brauchen wir eine Veränderung in der Lehrerausbildung. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den wir diskutieren werden. Beim Nachtragshaushalt haben wir schon darüber geredet. Falls ein neuer Nachtragshaushalt kommen sollte, werden wir darüber auch noch einmal reden. Wir werden im Zusammenhang mit den Anträgen der Fraktionen und dem Lehrerbildungsgesetz über eine ganze Reihe von Maßnahmen diskutieren, die konkreter sind als dieser Gesetzentwurf, der uns heute vorgelegt worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Gehring. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Mittagsverpflegung an Schulen: gut und kostenfrei (Drs. 17/21324) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Das bedeutet 10 Minuten Redezeit für die

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile das Wort der ersten Rednerin, der Kollegin Gisela Sengl. Bitte schön, Frau Sengl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Essen ist Genuss, Essen ist Kultur. Das wäre schön, aber in den meisten Schulen ist davon nur wenig zu spüren. Dabei wissen wir, dass Schule inzwischen nicht nur ein Lernort ist, sondern auch ein Lebensraum. Deshalb ist unser Ziel: gutes und gesundes Essen für alle Kinder und Jugendlichen in ganz Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Leider ist die Situation eine andere. Alle Studien zum Thema Gemeinschaftsverpflegung sagen das Gleiche: Die meisten Kinder bekommen ein mangelhaftes Mittagessen, zu fett, zu süß, zu salzig. Die Auswirkungen dieser schlechten Ernährung sind leider sehr groß. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Behandlung von Adipositas und anderen Überernährungen kostet in Deutschland jährlich 1,1 Milliarden Euro. Davon entfallen 72 Millionen auf die Behandlung von Kindern unter 15 Jahren. Das Essen ist also komplett ungesund und noch schlimmer: Es schmeckt nicht einmal.

Bei einer Umfrage zum Schulessen in Augsburg wurden folgende Ergebnisse festgestellt: Nur 5,6 % der Schülerinnen und Schüler sind sehr zufrieden, 30,4 % sind eher weniger zufrieden und 31,1 % sind gar nicht zufrieden. Befragt wurden eine Mittelschule, ein Gymnasium und eine Montessorischule. Ich glaube, das ist ein ganz guter Durchschnitt.

Hinzu kommt, dass das Wissen über Ernährung immer mehr schwindet. Wie wächst Rosenkohl, und warum ist er so gesund? Besteht ein Schwein noch aus mehr als aus Schnitzel? Und wie macht man Dampfnudeln? Das ist ein bayerisches Nationalgericht, das bald niemand mehr kochen kann. Damit sich das alles wieder zum Positiven wenden kann, schlagen wir einen Kurswechsel vor:

Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für die Mittagsverpflegung und hat dadurch die Möglichkeit, verbindliche Qualitätsstandards vorzuschreiben, die Qualitätsstandards für Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir machen das Schulessen kostenlos und besser, weil unsere Kinder es uns wert sind. Bayern ist in vie

len Bereichen vorne dran, beim Schulessen leider nicht. Da sind andere Länder viel weiter. Für Bayern könnte Japan ein Vorbild sein. In Japan gibt es in jeder Schule eine Küche. Es gibt Fachkräfte, die Ernährungslehre unterrichten und abwechslungsreiche Speisepläne entwerfen. Die Schüler lernen, wo das Essen herkommt. In Japan werden die Zahl und die Qualifikation des zuständigen Personals festgelegt. Auch die Weiterbildung ist geregelt. Die Kinder servieren sich gegenseitig und essen gemeinsam im Schulzimmer. Es geht darum, dass die Schüler mehr über die Nahrung, die Gesundheit und das Kochen lernen. Diese gemeinsame Erfahrung trägt zur Sozialkompetenz bei und erklärt letztendlich auch die Liebe der Japaner zum Essen. – Wir als Staat sind also in der Verantwortung. Als reiches Land sollten wir diese Verantwortung auch übernehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist finanzpolitisch sinnvoll. Ernährungsverhalten wird in der Kinder- und Jugendzeit geprägt. Durch sinnvolle Präventionsmaßnahmen wie gutes und gesundes Mittagessen spart sich der Staat die hohen Folgekosten ernährungsbedingter Krankheiten. Zu den oben genannten Kosten für die Behandlung von Adipositas und anderen Überernährungen kommen auch noch die Kosten für Diabetes. Diese liegen für Kinder unter 15 Jahren bei 82 Millionen Euro jährlich.

Unser Vorschlag ist auch kulturpolitisch sinnvoll. Essen und Herstellung von Essen prägen unsere Kultur ganz entscheidend. Essen ist eine kulturelle Handlung. Dabei werden soziale Kompetenzen vermittelt, Werte und Traditionen. Billiges Industriefood, das man schnell in sich hineinstopft, schafft das nicht. Qualitätsvolles Essen ist nur möglich mit einer qualitätsorientierten Landwirtschaft. Da können wir in Bayern aus dem Vollen schöpfen. – Das ist auch sozial gerecht. Gutes Essen an der Schule ist für alle da und nicht nur für die Besserverdienenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kostenloses und gesundes Mittagessen sorgt tatsächlich für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern, was seit 2013 unser Verfassungsauftrag ist. Kostenloses Mittagessen entlastet sozial schwächer gestellte Familien ganz erheblich. Bei einem durchschnittlichen Essenspreis von 3,50 Euro können das immerhin bis zu 532 Euro pro Jahr und pro Kind sein. Wir brauchen klare Qualitätsstandards und eine geregelte Finanzierung. Auf noch mehr Hochglanzbroschüren können wir verzichten.

Für die gute Zukunft unserer Kinder: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu und unterstützen Sie ihn.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Sengl. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Eiling-Hütig. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zum Thema "Mittagsverpflegung an Schulen: gut und kostenfrei" stellen die GRÜNEN fest, ich zitiere:

Gutes Essen in der Schule trägt nicht nur dazu bei, dass Kinder und Jugendliche fit durch den Schultag gehen, es prägt die Esskultur, die Wertschätzung für Lebensmittel und das Ernährungsverhalten.

Dem kann ich voll und ganz zustimmen. Besonders deshalb, weil sich dieser Satz eins zu eins, inklusive Punkt- und Kommasetzung, auf der Internetseite der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern befindet. Leider haben es die GRÜNEN aber unterlassen, die dort folgenden Sätze abzuschreiben. Sie lauten, ich zitiere wieder:

Eine Schulmensa, in der es allen schmeckt, ist eine große Herausforderung. Schüler, Eltern Schulleitung, Speisenanbieter und Sachaufwandsträger haben dabei das gleiche Ziel: Sie alle wollen ein qualitativ hochwertiges Essen, das gesund ist, gut schmeckt und gleichzeitig wirtschaftlich ist.

Leider haben Sie auf der Internetseite der zum Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehörenden Vernetzungsstelle auch nicht weitergelesen. Sonst hätten Sie festgestellt, dass die bayerischen Leitlinien für Schulverpflegung auf der Grundlage von DGE-Qualitätsstandards zahlreiche Empfehlungen für eine hochwertige, regional geprägte, nachhaltige und wirtschaftliche, wohlschmeckende und auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmte Verpflegung geben. Gleichzeitig dienen diese als Richtschnur für individuelle Lösungen vor Ort. Sie kennen uns: Wir von der CSU halten das für viel besser als die von den GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf geforderte staatliche Überwachung der Schulmensen. Übrigens haben der Freistaat und die kommunalen Spitzenverbände beim Ganztagsgipfel 2015 vereinbart, dass die Organisation der Mittagsverpflegung weiterhin einvernehmlich im Zusammenwirken von Kommune, Schulleitung und gegebenenfalls dem externen Kooperationspartner des Ganztagsangebots erfolgen soll.