Protokoll der Sitzung vom 10.04.2018

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Lederer.

Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schulze, wie gute Sicherheitspolitik gemacht wird, sieht man an den Daten in Bayern. Bayern ist nach wie vor das sicherste Bundesland in Deutschland. Wir verzeichnen die niedrigste Kriminalitätsrate und die höchste Aufklärungsquote. Die Daten, die uns unser Innenminister erst vor Kurzem für das Jahr 2017 übermittelt hat, zeigen klar, dass die bereinigte Häufigkeitszahl um über 5 % gesunken ist und wir somit die niedrigste Kriminalitätsrate seit 30 Jahren erreicht haben.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Dann brauchen wir doch kein neues Polizeiaufgabengesetz!)

Gleichzeitig haben wir eine sehr hohe Aufklärungsquote; diese ist um 0,7 Prozentpunkte gestiegen.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Also!)

Das Ganze zeigt, dass der bayerische Weg – Sicherheit durch Stärke – der richtige ist; denn mit über 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten und sonstigen Mitarbeitern bei der Polizei haben wir den höchsten Personalstand, den wir je hatten. Wir werden ihn weiter erhöhen, Jahr für Jahr um 500 Stellen.

(Beifall bei der CSU)

Aber um unseren Bürgern auch in Zukunft diesen hohen Sicherheitsstandard bieten zu können, müssen wir unserer Polizei die Möglichkeit geben, auf die sich stets verändernde Sicherheitslage zu reagieren.

Liebe Kollegin Schulze, ich möchte Ihre Anregung sehr ernst nehmen: Wir sollten in der Tat auf die Mahnungen von Experten hören. Ich erinnere an die Ex

pertenanhörung vom 21. März 2018 im Bayerischen Landtag. In der Anhörung hat Prof. Dr. Schwarz gesagt: Wenn die aktuellen Regelungen im PAG-Neuordnungsgesetz nicht erlassen werden würden, bestünde eine Gefahr für die Voraussetzungen dieses Verfassungsstaates. Das heißt, Grundgesetz und Bayerische Verfassung messen dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zentrale Bedeutung zu. Der Staat ist zur Risikovorsorge und zur Risikominimierung verpflichtet. Das heißt, der Schutz der Bevölkerung im Vorfeld der Begehung schwerster Straftaten ist ein wesentlicher Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens. Liebe Kollegin Schulze, in dieser Situation die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, ist vollkommen verfehlt und kontraproduktiv.

(Katharina Schulze (GRÜNE): Die CSU stellt Menschen unter Generalverdacht!)

Im Gegenteil: Zur Gewährleistung der Sicherheit benötigt die Polizei Befugnisse, die auf der Höhe der Zeit sind; denn die Polizei muss bei den modernen Kommunikationstechniken mit den Tätern Schritt halten. Die neuen Befugnisse stellen eine technische Parität her. Und das ist das Ziel der Neufassung des PAG. Indem die Opposition dem Staat präventive Mittel verweigern möchte, macht sie den Staat und die Gemeinschaft wehrlos.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorwurf einer Totalüberwachung des Bürgers ist in keinster Weise gerechtfertigt; denn die gesetzlichen Neuregelungen beachten die rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es gibt keine Vorschrift im bayerischen Polizeirecht, die sich nicht auch in unterschiedlicher Form in anderen Polizeigesetzen der Länder und des Bundes wiederfindet. Noch nie gab es ein Polizeiaufgabengesetz mit so umfassenden Datenschutzvorschriften und so umfassenden rechtsstaatlichen Garantien, wie das hier der Fall ist. Das heißt, mit dem Gesetzentwurf werden die Bürgerrechte an zahlreichen Stellen gestärkt. Durch die zügige Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind wir bundesweit Vorreiter bei der Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Dies wird zum einen durch strengere Datenschutzvorschriften erreicht, zum anderen aber auch durch andere Regelungen. Zum Beispiel wird der Schutz der Bürgerrechte dadurch verstärkt, dass verdeckte Ermittler erst eingesetzt werden können, wenn vorher ein unabhängiger Richter zugestimmt hat. Auch eine längerfristige Observation steht künftig unter Richtervorbehalt. Daten aus besonders sensiblen Maßnahmen werden künftig vorab durch eine unabhängige Stelle auf Betroffenheit des Kernbereichs privater Lebensgestaltung geprüft. Hierfür wird extra

eine unabhängige Zentralstelle für Datenprüfung beim Polizeiverwaltungsamt geschaffen. Es trifft also nicht zu, dass Daten, die irgendwo gespeichert werden, dann auch ausgewertet werden. Nein, hierfür gibt es zentrale Stellen, die darüber wachen. Deswegen erhöht das neue PAG nicht nur den Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern es erhöht auch den Schutz unserer Bevölkerung vor schweren Straftaten. Ich denke, das ist der Sinn und Zweck eines Polizeiaufgabengesetzes.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Franz Schindler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Schulze, ich hoffe, dass Ihre kraftvollen Ausdrücke auch in Baden-Württemberg gehört werden,

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

wo man auch dabei ist, eine Änderung des PAG ins Auge zu fassen. Ich hoffe es zumindest. – Meine Damen und Herren, für jemanden, der die hundert Seiten dieses Gesetzentwurfs aufmerksam durchliest – und das beanspruche ich jetzt mal für mich –, ist die Bewertung ambivalent – das gestehe ich zu –, weil dieser Gesetzentwurf und im Übrigen auch der Gesetzentwurf zur erneuten Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Regelungen enthalten, die gut sind und die richtig sind. Wenn es darum geht, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen, und wenn es darum geht, infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz den Schutz der Berufsgeheimnisträger zu verbessern und den Kernbereichsschutz zu verbessern, dann ist das gut und richtig und muss gemacht werden. Da haben wir und hat wohl niemand etwas dagegen.

(Beifall bei der SPD)

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz dieser guten, wichtigen und richtigen Neuregelungen darf der Blick darauf nicht getrübt werden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und mit den bereits beschlossenen genannten Gesetzen die Sicherheitsarchitektur in Bayern, also die Frage, welche Behörde wofür zuständig ist und welche Behörde in Abgrenzung zu anderen was darf, um Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern und gegebenenfalls in welcher Weise, doch in erheblicher Weise verändert wird und dass mit diesem Gesetzentwurf Abschied vom Polizeirecht des liberalen Rechtsstaats genommen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine damit insbesondere die neuen Befugnisse, die in das PAG aufgenommen werden sollen, und das sind nicht wenige. Es geht um die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse im Gefahrenvorfeld, es geht um die neue Möglichkeit der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters als Mittel der erkennungsdienstlichen Behandlung. Das gibt es bislang nicht. Das darf im Übrigen in dieser Schärfe auch kein Staatsanwalt dann, wenn schon eine Straftat begangen worden ist. Es geht um die neue Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung des Erscheinens einer Person bei der Polizei, um Angaben entgegenzunehmen, die für die Abwehr einer drohenden Gefahr erforderlich sind. Es geht um die neu geschaffene Meldeanordnung. Es geht um die Absenkung der Eingriffsschwelle für die Sicherstellung insbesondere auch von Vermögensrechten. Es geht um die Zulässigkeit von Bildaufnahmen wegen Größe oder Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit, und es geht um die Ermöglichung der Verwendung automatischer Erkennungs- und Auswertungssysteme und die Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten, also eine elektronische Aufenthaltsüberwachung. Es geht um die Schaffung einer Befugnis zur Postbeschlagnahme in Fällen drohender Gefahr. Es geht um die heimliche Überwachung des gesprochenen Worts außerhalb von Wohnräumen und um die Datenerhebung bei Kontakt- und Begleitpersonen. Es geht um die automatisierte Kennzeichenerfassung, die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, die Erweiterung der Voraussetzungen für Wohnraumüberwachung und Telekommunikationsüberwachung und, und, und, meine Damen und Herren. Es geht letztlich auch um den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern; das wird jetzt als rechtspolitische Großtat hingestellt, weil man nicht einräumen will, dass jahrzehntelang V-Leute im Bereich der Gefahrenabwehr ohne Rechtsgrundlage eingesetzt worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Es wird allerhöchste Zeit, dass dafür mal eine Rechtsgrundlage geschaffen wird.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, all das, worüber ich geredet habe, betrifft den präventiven Bereich. Es geht gerade nicht darum, diese Befugnisse zu nutzen, um Mörder zu fassen oder irgendwelche Straftaten aufzuklären, sondern im präventiven Bereich geht es um die Kernaufgabe der Polizei, nämlich Gefahren abzuwehren lange, bevor eine Straftat vollendet worden ist, und nicht nur um die Abwehr einer konkreten, unmittelbar bevorstehenden Gefahr, für die, wie ich vor mittlerweile fast 40 Jahren an der Universität Regens

burg noch gelernt habe, die Polizei zuständig ist. Es geht vielmehr auch um die Abwehr sogenannter drohender Gefahren für jetzt sogenannte bedeutende Rechtsgüter.

Dann fragt man sich: Was sind denn drohende Gefahren, meine Damen und Herren? – Man blättert und blättert und findet dann die Definition, wonach die Polizei berechtigt sein soll, notwendige Maßnahmen treffen zu können, um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern, wenn – jetzt kommt die drohende Gefahr – im Einzelfall das individuelle Verhalten einer Person – ja, was denn sonst? Eine Person kann sich nur individuell verhalten – die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet oder Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes Geschehen zulassen, wonach in absehbarer Zeit Gewalttaten von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind, Klammer auf: Ist gleich drohende Gefahr. Allen Praktikern vor Ort wünsche ich viel Glück dabei, diese Situationen ausfindig zu machen, in denen sie eingreifen dürfen, wie es hier beschrieben wird.

(Beifall bei der SPD)

Und, meine Damen und Herren: Die Eingriffsmöglichkeiten bestehen nicht nur dann, wenn es um die Bekämpfung terroristischer Bedrohungslagen geht. Nein, es geht um sogenannte bedeutende Rechtsgüter, und das sind letztlich auch Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.

Die Eingriffsschwelle wird nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus abgesenkt, sondern immer, wenn es um sogenannte bedeutende Rechtsgüter geht, und sie wird weit in das Gefahrenvorfeld hinein dorthin ausgedehnt, wo die Polizei nach klassischem Polizeirecht, meine Damen und Herren, eigentlich nichts zu suchen hat, wo allenfalls der Verfassungsschutz beobachten darf. Eingriffe in Grundrechtspositionen, meine Damen und Herren, nicht nur von Gefährdern oder vermuteten Terroristen sollen bereits dann möglich werden, wenn Gefahren oder kriminelle Absichten noch nicht vorhanden sind, sondern erst keimen. Und ist schon für das Erkennen einer Gefahr eine Prognose erforderlich, dann zwingt das Erkennen einer drohenden Gefahr nicht nur zur Prognose, sondern zur Spekulation, und das Risiko falscher Prognosen und Spekulationen ist hoch.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, man kann natürlich argumentieren – das habe ich auch von Professoren in der Anhörung oft gehört –, dass die Abwehr von Gefahren

viel wichtiger sei als die Verfolgung begangener Straftaten. Das ist auch logisch; denn man darf nicht zuschauen, bis eine Straftat begangen wird, und dann den Täter suchen. Viel wichtiger ist es, rechtzeitig zu verhindern, dass eine Straftat begangen wird. Das ist völlig unstrittig.

Meine Damen und Herren, das kann man für richtig halten, man muss es dann aber zu Ende denken. Wenn man es zu Ende denkt, kann man nur zu dem Ergebnis kommen: Eine 100-prozentige Gefahrenabwehr ist nur in einem totalitären Staat denkbar und selbst dort nicht möglich.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CSU)

Das unterstelle ich hier nicht, aber das ist denknotwendig so. Gefahrenabwehr kann nie 100-prozentig sein, es sei denn, in einem totalitären Staat. Den haben wir nicht, den wollen wir nicht – den wollen auch Sie nicht, das unterstelle ich auch nicht.

Meine Damen und Herren, wie bereits gesagt, kann der vorliegende Gesetzentwurf nicht für sich allein beurteilt werden, sondern man muss schon einen Blick zurück auf das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen vom Sommer 2017 und das ebenfalls beschlossene neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz vom Frühjahr 2016 werfen. Auch mit diesen Gesetzen sind Befugnisse ausgeweitet und Eingriffsschwellen abgesenkt worden, sodass sich die Frage geradezu aufdrängt, die auch bei der Anhörung von einigen Professoren gestellt worden ist, ob die Überwachungsgesamtrechnung insgesamt noch stimmt, wenn man alles zusammen betrachtet.

Meine Damen und Herren, zum Verhältnis zwischen Landesamt für Verfassungsschutz und Polizei: Wir haben die Situation, dass die Polizei immer öfter und immer mehr geheim operieren darf und es bestimmte Teilbereiche gibt, in denen sich die Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz überschneiden.

Die Verfasser des Gesetzentwurfs argumentieren, es sei nicht schlimm, wenn der Verfassungsschutz Telefone abhört, den Wohnraum überwacht etc., weil er keine Eingriffsbefugnisse hat. Das kann man so sehen. Wenn die Polizei aber das Gleiche macht, dann hat sie Eingriffsbefugnisse, und dann ist es schon schlimm, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Logik Ihrer eigenen Argumentation.

(Beifall bei der SPD)

Es trifft zu, was behauptet wird, dass wir es mit einer Verpolizeilichung des Verfassungsschutzes und einer Vernachrichtendienstlichung der Polizei zu tun haben.

Zur Klarstellung, weil ich die Unterstellungen natürlich kenne: Wir Sozialdemokraten sind seit 150 Jahren – länger als jede andere Partei in diesem Haus – für einen starken Rechtsstaat. Wir sind seit 150 Jahren für das Gewaltmonopol des Staates und dafür, dass sich unsere Demokratie verteidigen und auch wehren kann. Wir wissen, dass die Sicherheitsbehörden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten brauchen, um Gefahren abzuwehren, Kriminalität zu unterbinden, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erkennen und Straftaten verfolgen zu können. Das muss uns niemand sagen.

(Beifall bei der SPD)

Wir wissen auch, meine Damen und Herren, dass der Staat schon aufgrund von Artikel 99 der Bayerischen Verfassung verpflichtet ist, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir sind froh, dass das in Bayern meistens besser gelungen ist als in anderen Bundesländern und dass die Kriminalitätshäufigkeit so gering ist wie seit 30 Jahren nicht mehr. Wir sind auch froh, dass die Aufklärungsquote in den meisten Deliktbereichen außerordentlich hoch ist, obwohl die Polizei noch nicht über die Befugnisse verfügt, die jetzt als zwingend erforderlich bezeichnet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Polizei und der Verfassungsschutz in einem freiheitlichen Rechtsstaat neue Befugnisse bekommen sollen, dann kann man erwarten, dass die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme begründet wird. Daran fehlt es. Es gibt überhaupt keinen rechtstatsächlichen Nachweis, dass die vielen neuen Befugnisse erforderlich sind und unsere Polizei ansonsten hilflos wäre. Das ist sie nicht – Gott sei Dank.

Alles, was Sie zur Begründung vorbringen, ist der Verweis auf den Verfasser des Kommentars zum Polizeiaufgabengesetz, Herrn Prof. Schmidbauer. Er verweist in der Begründung zum Gesetzentwurf im Regelfall auf sich selbst und sagt: Weil Schmidbauer das in seinem Kommentar schreibt, ist das richtig. – Meine Damen und Herren, das reicht nicht aus, um Eingriffe zu rechtfertigen.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Clau- dia Stamm (fraktionslos))

Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren. Ein Innenminister hat nicht nur die Aufgabe, die Sicherheit, so gut es geht, zu gewährleisten. Selbstverständlich hat er diese Aufgabe. Da muss er gelegentlich auch den Schwarzen Sheriff machen. Dagegen habe ich nichts. Ein Innenminister hat aber auch die Aufgabe, die Verfassung und die Freiheit zu verteidigen. Er ist auch Verfassungsminister, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Wir hätten von Ihnen schon erwartet, dass Sie nicht bei jedem dieser Polizeigesetze