Ich möchte auch noch auf das eingehen, was Herr Kollege Piazolo gesagt hat. Man hätte auch die 73 Cent nehmen können. Auch damit wäre noch Spielraum gewesen. Aber es ist aus meiner Sicht gerade vor dem Hintergrund der Anknüpfungen, die die Ministerpräsidentenkonferenz hier vorgenommen hat, richtig, in einem ersten Schritt 48 Cent Entlastung zu beschließen und gleichzeitig deutlich zu machen, dass man genügend Raum schaffen wollte, um eine grundsätzliche strukturelle Prüfung des Beitragsmodells vorzunehmen. Man wollte keinen Jojo-Effekt auslösen. Ich denke, dass die Ministerpräsidentenkonferenz insgesamt ein gutes Ergebnis erbracht hat, indem sie jetzt 48 Cent Entlastung beschließt und alles Weitere bis zum Ende der Evaluation verschiebt, wenn man die Daten hat. Insofern erinnere ich noch einmal daran – es ist schon gesagt worden –, dass vereinbart war - und das ist auch richtig so -, die Evaluation nach der völligen Umstellung des Rundfunkbeitrags auf das System der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auch damit zu verbinden, das, was möglicherweise zu viel ist, nicht in den Rundfunkanstalten zu belassen. Das ist durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Intendanten gewährleistet. Ich sage das vor dem Hintergrund, dass von einem der Vorredner Zweifel angemeldet wurden, ob das tatsächlich so ist. Ich denke, das ist richtig so; denn es ist immer noch die Hausaufgabe der Sendeanstalten, dass sie ihre Aufwände bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der KEF, anmelden. Dieses System halte ich für richtig und gut.
Es ist unseriös, jetzt eine höhere Senkung als 48 bzw. 73 Cent zu fordern, nämlich diesen einen Euro, wie das die FREIEN WÄHLER tun. Das heißt auch, dass man letztlich den Einschätzungen der KEF nicht folgen will. Genauso ist es unseriös, jetzt zu sagen, wir müssen dies oder das für weitere Fragen einbehalten. Frau Kollegin Gote, es ist die Hausaufgabe der Sender, ihren Bedarf anzumelden. Dazu gehört natürlich auch – ich nehme nur ein Beispiel aus dem, was Sie genannt haben - die angemessene Entlohnung der Kreativen. Das ist Aufgabe der Sender, sich hier ordentlich aufzustellen und diesen Finanzbedarf bei der KEF anzumelden.
Ich möchte noch einmal auf das Petitum eingehen, die Beträge auch vor allem im Hinblick auf die Wirtschaft zu überprüfen. Das ist die Grundlage des CSUAntrags. Ich denke, da wird es um zwei Fragen gehen, zum einen um eine grundsätzliche Klärung, ob sich der Anteil der Privaten und Nicht-Privaten durch die neue Abgabe deutlich verschoben hat. Bisher haben wir keine Anhaltspunkte dafür. Die zweite Frage ist: Wie verhält es sich innerhalb der Nicht-Privaten? Gibt es dort Verschiebungen? Nicht-Private
sage ich deshalb, weil das ja nicht nur die Wirtschaft ist, sondern auch alle anderen, Verbände, bestimmte Gemeinschaften, die gemeinnützigen Einrichtungen, Vereine usw. Wir müssen uns zusätzlich auch um die kümmern, die keine so starke Lobby wie die Wirtschaft haben, also um soziale Härtefälle, obwohl Hartz-IV-Bezieher schon jetzt vom Beitrag befreit sind. Es gibt dennoch Fälle, die man sich vorstellen kann und die man genauer anschauen muss. Deswegen ist es gut, dass die Ministerpräsidentenkonferenz dafür Spielraum gelassen hat.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns bei der Diskussion nicht alleine um die Frage "Haben wir Luft bei der Rundfunkgebühr?" kümmern müssen. Dahinter steckt die Frage, welchen Finanzierungsbedarf die Öffentlich-Rechtlichen haben. Auf der einen Seite ist sicher richtig, dass sie gut aufgestellt sein müssen, um ihrem Auftrag nachzukommen. Auf der anderen Seite meine ich, dass es unser Auftrag als Politiker auch im Interesse der Beitragszahler ist, immer wieder zu fordern, dass eine zeitgemäße strukturelle Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen erfolgt. Ich glaube, der BR geht hier mit seinen aktuellen Strukturreformen, die der Konvergenz der Medien, also der Ausrichtung hin zur Trimedialität geschuldet sind, sehr gut voran. Das ist kein einfacher Prozess, aber er wird vom BR sehr mutig und sehr konsequent betrieben. Daran können sich andere durchaus ein Beispiel nehmen. Eines ist klar: es ist wichtig, die Aufgaben zu erfüllen. Die Tatsache, dass wir eine allgemeine Haushaltsabgabe haben, heißt aber auch, dass wir darauf achten müssen, auch sonst richtig damit umzugehen. Das heißt, dass wir auch die nötigen Strukturreformen, die durch die Konvergenz und das zeitgemäße Aufstellen angezeigt sind, einfordern. Das muss immer damit einhergehen; denn es kann nicht ein reines Bestellsystem seitens der Sender sein, sondern der Prozess in der KEF – und dafür haben wir die KEF mit ihren Sachverständigen – ist ein zweiseitiger.
Ich glaube aber, auch diesbezüglich haben wir im Haus eine große Übereinstimmung. Insofern stellt der CSU-Antrag richtig heraus, worum wir uns jetzt kümmern werden. Dazu besteht genügend Luft, weil jetzt nur um 48 Cent ermäßigt wurde, und es ist auch noch etwas Zeit, weil die Meldedaten abgeglichen werden müssen. Deswegen ist es wichtig, dass man diesen Spielraum hat bestehen lassen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/1096 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU und SPD. Gegenstimmen? – FREIE WÄHLER und GRÜNE. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/1111 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – FREIE WÄHLER und SPD. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CSU. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/1112 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD hat sich ganz stramm und schnell gemeldet, nicht wahr, Frau Zacharias? Außerdem die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. So weit zu diesem Tagesordnungspunkt.
Ich gebe die Ergebnisse der durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt. Zur Abstimmung stand zunächst der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) betreffend "Bergrecht ändern – Fracking verbieten", Drucksache 17/1095. Mit Ja haben 63, mit Nein haben 77 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich komme zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Handeln nicht reden – Bayerns Trinkwasser vor Fracking schützen", Drucksache 17/1110. Mit Ja haben 63, mit Nein haben 76 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ruth Waldmann, Angelika Weikert u. a. und Fraktion (SPD) UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen Förderung der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung (Drs. 17/1097)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Kerstin Schreyer-Stäblein, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU) Bayerischen Aktionsplan zur UNBehindertenrechtskonvention zügig umsetzen! (Drs. 17/1113)
Vorweg weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung zu ihrem Antrag auf Drucksache 17/1097 beantragt hat. - Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Waldmann. Bitte schön.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die UN-Behindertenrechtskonvention ist genau vor fünf Jahren am 26. März in Deutschland in Kraft getreten und damit geltendes Recht. Sie alle wissen, dass es darin um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geht. Wir alle wissen auch, dass das wichtigste Element die Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt ist. Ich meine einen festen Arbeitsplatz, um es deutlich zu sagen.
Aus Studien und Untersuchungen wissen wir auch, dass es zwischen Arbeitslosigkeit und Behinderung einen direkten Zusammenhang gibt. Laut den verfügbaren veröffentlichten absoluten Zahlen, die wir von der Bundesagentur und aus dem bayerischen Sozialministerium bekommen haben, hat die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Bayern zwischen 2008 und 2013 von 19.157 auf 23.005 Personen zugenommen. Das entspricht einem Anstieg von rund 20 %. In ganz Deutschland hat die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten im selben Zeitraum um 7 % zugenommen. Der Anstieg liegt also in Bayern ganz erheblich über dem Durchschnitt in Deutschland. Die Arbeitslosigkeit liegt in Bayern bei Behinderten dreimal höher als bei Menschen ohne Behinderung.
Wir begrüßen, dass es den Aktionsplan gibt und wir ihn irgendwann einmal beschlossen haben. Das geht nicht gerade sehr weit; denn wenn Sie einen Blick auf diesen Aktionsplan werfen, sehen Sie, dass er eine reine Beschreibung des Ist-Zustands und bereits ergriffener Maßnahmen darstellt. Es reicht nicht aus, zu sagen: Wir begrüßen, dass wir irgendwann beschlos
sen haben, dass jemand einen Plan ausarbeiten soll. Das wissen Sie im Grunde selbst. Wir müssten längst einen Schritt weiter gehen; die Zeit drängt.
Ich möchte ausdrücklich davor warnen, eine Art geistigen Anrufbeantworter einzurichten und zu sagen: Wir warten einfach auf das Bundesleistungs- und -teilhabegesetz und weiter geschieht bis dahin erst einmal nichts. Die Zeit ist schon weit fortgeschritten. Bei uns gilt die UN-Behindertenrechtskonvention jetzt schon fünf Jahre, und in diesem Bereich hapert es ganz erheblich. Deswegen schlagen wir ein kleines Bündel an Sofortmaßnahmen vor, die man jetzt gleich ergreifen könnte. Wir schlagen vor, die Ausgleichsabgabe für mittlere und größere Unternehmen zu erhöhen, die selber keine Menschen mit Behinderung oder weniger als die vorgeschriebene Mindestquote beschäftigen. Wir wollen diese Wirkung verstärken, weil noch zu viele lieber bezahlen, als das aus ihrer Sicht vorhandene Risiko einzugehen, jemanden mit Handicap einzustellen. Wir fordern außerdem die Förderung von Arbeitgebern, die diese Chance tatsächlich bieten. Sie sollen einen dauerhaften finanziellen Ausgleich bekommen können, wenn die Leistung nicht so produktiv ausfällt, wie es sonst der Fall wäre.
Wir brauchen außerdem geschultes, speziell qualifiziertes Personal in den Jobcentern, und zwar gerade für Hartz-IV-Bezieher unter den Menschen mit schweren Behinderungen; denn sie können bei der Vermittlung wirklich zuverlässig helfen. Das ist ein ganz spezielles Klientel. Das ist bislang bei den Hartz-IVBeziehern so nicht vorgesehen.
Wir brauchen außerdem die Förderung des Übergangs von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt und die Förderung der beruflichen Ausbildung und Qualifizierung in den anerkannten Ausbildungsberufen. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Sie sollen ihre Arbeit in einem offenen und integrativen Arbeitsmarkt frei wählen können. Das ist bislang noch nicht der Fall.
Die Arbeitslosigkeit liegt in Bayern bei Behinderten, wie soeben erwähnt, dreimal höher als bei Nichtbehinderten. Das ist wirklich ein sehr trauriges und deutliches Signal dafür, dass die Behindertenrechtskonvention bei Weitem nicht ausreichend umgesetzt wird. Dazu können wir nicht einfach sagen: Weiter so, dieser Fall wird schon irgendwann eintreten.
Die Ausgleichsabgabe ist wichtig; wir fordern sie auch. Sie mag ein wichtiger Anreiz sein, sich darauf einzulassen, Menschen mit Handicap eine Chance zu
geben. Doch mindestens genauso wichtig ist es für viele Betriebe, dass sie dauerhaft unterstützt werden, wenn ein Mitarbeiter Assistenz benötigt, etwa wenn er gehörlos ist oder psychische Probleme hat. Für viele Arbeitgeber ist es umständlich und auch abschreckend, sich auf den Papierkram und den organisatorischen Aufwand einzulassen. Auch dabei könnte man helfen. Auch könnten ihnen Sorgen genommen werden, wenn sie nach der Einstellung weiterhin einen festen Ansprechpartner, zum Beispiel bei den Integrationsfachdiensten, haben könnten.
Wir brauchen also nicht mehr nur ein Umdenken, sondern auch ganz konkrete Maßnahmen; denn die Behinderten haben wie alle anderen ein Recht darauf, ihr Geld selbst zu verdienen. Das ist kein Gnadenakt, sondern eine gesellschaftliche Verpflichtung und Selbstverständlichkeit.
Wenn Sie begrüßen, dass es den Aktionsplan gibt, dann begrüßen Sie eine Beschreibung des Ist-Zustands. Der Ist-Zustand aber bedeutet, dass wir dringend handeln müssen. Die Zahlen sind klar und auch Ihnen bekannt; wir brauchen hier nicht auf die x-te Kommission zu warten, sondern wir müssen anfangen, uns an die Umsetzung zu machen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. Die nächste Rednerin ist Frau Schreyer-Stäblein von der CSU. Bitte schön.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in diesem Hause alle darin einig, dass wir die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung verbessern müssen. Wir müssen auch nicht lange drum herumreden, dass die Teilhabe am Arbeitsmarkt dafür ganz entscheidend ist. Liebe Frau Waldmann, aus diesem Grund hat der Landtag in der letzten Legislaturperiode beschlossen, den bayerischen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention fraktionsübergreifend zu erarbeiten. Darin steht alles. Sie sind also ein bisschen zu spät dran.
Die Idee war, dieses Thema nicht in eine politische Debatte hineinzuziehen und dass sich die Fraktionen gemeinsam auf den Weg begeben sollten. Der Maßnahmenkatalog, den Sie fordern, ist in diesem Aktionsplan enthalten. Er ist relativ dick. Ich habe es mir gestern noch einmal angesehen: Darin steht nahezu alles, was Sie fordern. Insofern ist Ihr Dringlichkeitsantrag merkwürdig, weil er suggeriert, dass nichts geschehen wäre. Das ist nicht die Wahrheit. Ich gebe Ihnen aber recht, dass hier Dynamik hineingehört.
Deswegen fordern wir, wie Sie unserem Dringlichkeitsantrag entnehmen können, dass die Staatsregierung diesen Maßnahmenkatalog sehr zügig umsetzt. Das ist der richtige Weg.
Sie sprechen zu Recht an, dass mit diesem Aktionsplan Weichen gestellt werden müssen, um die Situation zu verbessern. Zum einen muss es darum gehen, dass Menschen, die eine Behinderung haben, leichter in den ersten Arbeitsmarkt hineinkommen können. Zum andern haben Sie die Ausgleichsabgabe angesprochen, die bereits im Jahr 2012 erhöht wurde. Die Grundannahme, dass Betriebe mit einer solchen Abgabe eher bereit sind, Menschen mit Behinderung einzustellen, hat sich nach den Zahlen bewahrheitet. Sie wissen, dass die allgemeine Arbeitslosenquote von 2012 bis 2013 um 6 % gestiegen ist, die Quote bei Menschen mit Behinderungen nur um 1,3 %. Gott sei Dank ist das so. Jeder Arbeitslose ist natürlich einer zu viel. Das ist in beiden Bereichen so. Wir können aber sagen, dass die Maßnahmen greifen.
Für mich persönlich greifen die Maßnahmen immer zu wenig, weil ich möchte, dass jeder Mensch, der eine Behinderung hat, in den Arbeitsmarkt integriert wird. Reell muss man aber sehen: Die Maßnahmen greifen. Wir sind auf dem richtigen Weg.
Mindestens genauso wichtig ist mir, dass Menschen mit Behinderung eine angemessene Beratung bekommen. Man muss sehen, was der Einzelne braucht und wie sein Weg aussehen kann. Sie wissen, dass wir an den Arbeitsagenturen Integrationsfachdienste haben, die versuchen, Menschen mit Behinderung auf behindertengerechte Arbeitsplätze, aber auch in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dort findet eine Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, mit Betriebsräten und mit den Schwerbehindertenvertretern statt. Dies ist auch der richtige Weg. Aus meiner Sicht müssen wir an zwei Stellen pushen: Wir müssen einen leichteren Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Außerdem müssen wir für Menschen, die in dem Prozess nicht zurechtkommen und wieder zurückfallen, ein gesetzliches Rückkehrrecht, zum Beispiel in eine Werkstatt, schaffen.
Des Weiteren muss ein zweites, neues Modell gestartet werden, um den Übergang zu erleichtern. Ich bitte Sie allerdings, zu berücksichtigen, was bereits alles geschieht. Zum Beispiel werden über die "Initiative Inklusion", die Ihnen sicher bekannt ist, 8,25 Millionen Euro speziell für Ausbildungsplätze für Jugendliche und ältere behinderte Menschen eingesetzt. Sie kennen sicher auch das Sonderprogramm "Chancen schaffen II", das in die gleiche Richtung zielt.
In dem Aktionsprogramm sind alle Punkte enthalten, die Sie fordern. Jetzt geht es darum, diese Punkte zügig umzusetzen. Dazu dient unser Dringlichkeitsantrag. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Schreyer-Stäblein. Die nächste Rednerin ist Frau Gabi Schmidt von den FREIEN WÄHLERN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie fordern mit Ihrem Dringlichkeitsantrag Maßnahmenpakete zur Senkung der Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung. Ich glaube nicht, dass es ernst zu nehmen ist, wenn über Nacht ein Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema eingebracht wird. Ich glaube auch nicht, dass das zielführend ist. Wir müssen an diesem Thema zielführend und im Detail arbeiten. Die Erhöhung von Ausgleichsabgaben hat in den letzten Jahren nicht mehr Arbeitsplätze gebracht.
Leider finde ich in Ihrem Dringlichkeitsantrag keine Differenzierung zwischen den einzelnen Behinderungen. Meinen Sie körperliche Behinderungen, geistige Behinderungen und psychische Behinderungen oder Behinderungen durch Verunfallung? In diesen Fällen greifen die Berufsgenossenschaften den Betroffenen unter die Arme. Ich weiß, dass der erste Arbeitsmarkt zu vielen Menschen verschlossen ist. Ich möchte mich aber vehement dagegen wehren, dass eine Werkstatt kein erster Arbeitsplatz sein darf. Für Menschen mit Mehrfachbehinderungen ist das die berufliche Erfüllung und der erste Arbeitsmarkt.
Wir waren kürzlich auf der Werkstätten-Messe. Alle haben gesagt, dass dort tolle Produkte für die Zulieferung an die Wirtschaft produziert werden. Das ist für Menschen mit Behinderungen der erste Arbeitsmarkt. Niemand hat das Recht, ihnen dies abzusprechen.
Ich nehme das der SPD aber nicht übel. Sie haben jetzt in Berlin die Chance, die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit wieder zu ändern. Unter Frau von der Leyen wurden die Vorgaben heruntergefahren. Sie stehen jetzt in der Verantwortung, diese Vorgaben wieder hochzuschrauben. Ich traue Ihnen auch zu, dass Sie das schaffen.