Ich nehme das der SPD aber nicht übel. Sie haben jetzt in Berlin die Chance, die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit wieder zu ändern. Unter Frau von der Leyen wurden die Vorgaben heruntergefahren. Sie stehen jetzt in der Verantwortung, diese Vorgaben wieder hochzuschrauben. Ich traue Ihnen auch zu, dass Sie das schaffen.
In der letzten Legislaturperiode war Bayern Vorreiter bei integrativen Projekten für Menschen mit Sinnes
Behinderungen. Sehen Sie sich einmal das Berufsbildungswerk - BBW - in Johanneskirchen an. Dort konnten Sprach- und Hörbehinderte aus der Ausbildung heraus auf den ersten Arbeitsmarkt geholt werden. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe – BAB - in Nürnberg werden seit 30 Jahren lernbehinderte und seelisch behinderte Jugendliche in Betrieben ausgebildet. Sie konnten auf ihrer Stelle bleiben und waren damit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Solche Projekte wurden in der letzten Legislaturperiode im Bundestag wieder infrage gestellt und zu Pilotprojekten. Wo war denn da der Schutz der bayerischen CSU? Sie hätte sagen müssen: Hier sind wir gut, wir wollen das schützen und weiter ausbauen. Dies wäre der erste Schritt gewesen, behinderte Menschen auf den Arbeitsmarkt zu bringen und zu unterstützen.
In Johanneskirchen hat es kaum Jugendliche gegeben, die keine Arbeit gefunden haben. Um Menschen auf den Arbeitsmarkt zu bekommen, wird das A und O die Ausbildung sein. Da ist es nicht hilfreich, dass die Reha-Scheine in den letzten Jahren immer seltener ausgegeben wurden. Diese Reha-Berechtigung ist eine weitere Förderung. Leicht behinderte Menschen kommen jetzt in die Jungarbeiterklassen, wo sie rauf und runterpendeln. Damit kommen wir nicht weiter.
Eines stört mich am Dringlichkeitsantrag der CSU: Darin steht, die Umsetzung sollte "zügig" erfolgen. Das Wort "zügig" ist in diesem Zusammenhang zynisch, weil Sie die Umsetzung bereits im Jahr 2012 eingefordert haben. Bis jetzt ist nichts passiert. Auch wenn wir ausbilden, weiterentwickeln und in Ihrem Antrag die Differenzierung fehlt, werde ich nicht vergessen, dass mir Herr Kollege Herold als Vorsitzender einer Lebenshilfe im Jahr 2010 einen Button in die Hand gedrückt hat, auf dem stand: An dieser Stelle kommt der nächste behindertengerechte Bus im Jahr 2010. Herr Herold hat mir diesen Button im Jahr 2000 gegeben. Ich habe diesen Button erst kürzlich wieder in der Hand gehabt. Außerdem stand auf dem Button, dass behindertengerechte Verkehrsmittel und Barrierefreiheit gefordert würden.
Herr Seehofer hat die Barrierefreiheit in seiner Regierungserklärung für das Jahr 2023 angekündigt. Bitte nehmen Sie die Forderung auf; denn wie sollen die Leute zur Arbeit kommen? Wir bilden in Nürnberg blinde Jugendliche aus, die danach nicht mehr zur Arbeit kommen können, weil Blindenleitsysteme fehlen.
Wir werden den Dringlichkeitsantrag der CSU auf jeden Fall ablehnen, weil Sie sich nicht schützend vor das bestehende System gestellt haben. Sie hätten Ihre Hausaufgaben machen müssen. Wir geben der SPD die Chance, ihre Forderungen im Bund zu verfolgen. Zu Ihrem Antrag werden wir uns der Stimme ent
halten. Dieses Thema hat einen Über-Nacht-Antrag nicht verdient. Sie haben am Runden Tisch alle Forderungen unterschrieben. Bis jetzt wurde jedoch nichts umgesetzt. Ich hoffe, dass die Ministerin dies schnell macht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vor wenigen Wochen habe ich einen Betriebsbesuch gemacht. Im Forum des Unternehmens hingen viele auffällig schöne und ungewöhnlich gemalte Bilder. Auf meine Frage, woher denn die Bilder stammen, wurde mir gesagt, sie seien von einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Der Pressesprecher der Firma war sehr stolz darauf, dass er mir diese Antwort geben konnte. Ich war nachhaltig beeindruckt davon.
Im Rahmen des Betriebsbesuchs kamen wir dann auch auf die Personalstruktur zu sprechen. Da ich in meinem beruflichen Leben vor dem Landtagsmandat selbst Personal akquiriert habe, interessierte es mich natürlich, wie dieses große Unternehmen Personalpolitik machte. Natürlich interessierte mich auch, inwieweit Menschen mit Behinderung, mit deren Bildern man sich offensichtlich gerne schmückte, in dieser Firma arbeiten. Diese Frage kam aber nicht so gut an. Die gesetzlich vorgeschriebene Behindertenquote werde weit verfehlt, obwohl eine große Anzahl an Arbeitsplätzen in der Verwaltung und in der Lagerhaltung es leicht gemacht hätte, Menschen mit Behinderung einzugliedern. Vielleicht findet diese Firma einfach keine geeigneten Bewerber, dachte ich. Auf mein intensives Nachbohren kam aber heraus, dass die Firma gar nicht aktiv nach potenziell geeigneten Bewerbern mit Handicaps sucht. Man kennt zwar den Geschäftsführer der Einrichtung für Behinderte. Man geht – ich sage es einmal so salopp – gemeinsam zu Wohltätigkeitsveranstaltungen. Dann reicht es aber schon mit dem Engagement.
Trotz verfehlter Quote und trotz vieler potenziell geeigneter Arbeitsplätze werden Bewerber mit Behinderung nicht nur gar nicht gesucht, sondern in den Einstellungen unterliegen meistens diejenigen Behinderten, die sich auf eigene Initiative bewerben, weil sie mit der gleichen Messlatte gemessen werden wie die anderen Bewerber. Dabei verlieren sie natürlich. Genau die Einstellung macht es den Menschen mit Behinderung so schwer, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Sie werden darauf reduziert, dass sie vieles nicht im gleichen Maße können wie Menschen ohne Behinderung. Sie werden auf ihre Behinderung redu
Man könnte jetzt glauben, dass sich das Problem für Menschen mit Behinderung wegen des Fachkräftemangels allein lösen wird. Genau das passiert eben nicht, wie die schon aufgeführten und in dem Antrag dargelegten Zahlen beweisen. Warum sollte sich das Problem auch lösen? Schließlich ist es faktisch nur für Menschen mit Behinderung ein Problem. Die Firmen werden ihren Arbeitskräftebedarf auch anderweitig decken können, zum Beispiel durch die Motivierung der stillen Reserve auf dem Arbeitsmarkt oder durch das Anwerben von Arbeitskräften aus dem Ausland.
Wenn Sie die Lösung des Problems als Aufgabe einer gestaltenden Politik begreifen, als Aufgabe, der wir uns stellen müssen, weil von allein nicht genug passiert, wenn Sie die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, dann müssen Sie auch handeln. Sie müssen handeln mit staatlichen Rahmenvorgaben, mit staatlichem Druck, mit staatlicher Förderung, und natürlich ist auch das nicht kostenlos zu haben. In einem Jahr, in dem Bayern Steuereinnahmen in Rekordhöhe verbucht, wäre durchaus Gestaltungsspielraum vorhanden. In einem Jahr, in dem immer wieder vollmundig verkündet wird, Bayern barrierefrei zu machen, bestünde durchaus Handlungsdruck. Was nützt es, wenn Menschen mit Behinderung bis zum Jahr 2023 ermöglicht wird, sich im öffentlichen Raum bis zu ihrer potenziellen Arbeitsstelle barrierefrei zu bewegen, wenn sie dort aber nach wie vor keine Arbeit bekommen? Wir GRÜNE sehen hier die Pflicht, zu handeln, und stimmen deshalb dem Antrag der SPD zu.
Wir stimmen diesem Antrag zu, damit die Arbeitslosenquote bei den behinderten Menschen in Bayern in Zukunft nicht mehr dreimal so hoch ist wie bei nichtbehinderten Menschen, sondern vielleicht nur mehr doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Wir stimmen dem Antrag zu, damit Bayern vielleicht Vorreiter wird. Der Wunsch, Vorreiter zu werden, wird von der Staatsregierung immer wieder bekundet. Hier hinken wir faktisch hinterher.
Jetzt zum Antrag der CSU. Liebe Damen und Herren der CSU, ich verstehe Sie nicht. Im Antrag der SPD wird gefordert, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, nicht mehr. Beispiele werden genannt, was darin enthalten sein könnte. Die von der SPD zum Beispiel geforderte Förderung des Übergangs von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt steht genau so als klarer Handlungsbedarf im
zweiten Tätigkeitsbericht der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderungen, Irmgard Badura. Ebenso werden in diesem Tätigkeitsbericht Maßnahmen zur Berufsorientierung als wichtig erachtet. Ähnliches fordert die SPD in ihrem Antrag. Warum fällt es Ihnen denn so schwer, diesem Antrag zuzustimmen? Den Aktionsplan können, sollen und müssen Sie sogar dringend in die Tat umsetzen. So, wie Sie Ihren nachgezogenen Antrag formuliert haben, wirkt es auf mich, als hätten Sie ihn nur gestellt, weil Ihnen das, was die SPD fordert, zu konkret ist und Sie sich lieber mit unkonkreten Forderungen zufrieden geben.
Frau Celina, einen Moment bitte. – Frau Schreyer-Stäblein, stellen Sie Ihre Zwischenfrage auch als Zwischenbemerkung, weil Frau Celina mit ihren Ausführungen fertig ist?
Frau Celina, Sie hatten gefragt, warum wir uns mit dem Antrag der SPD schwertun. Sie werden es gelesen haben, und dann wissen Sie auch, warum wir uns schwertun. Darin wird gefordert, dass ein neuer Maßnahmenkatalog geschaffen werden soll. Wir sagen, dass wir den Aktionsplan umsetzen wollen. Der Unterschied müsste Ihnen klar sein. Wenn wir einen Aktionsplan aufgestellt haben, müssen wir ihn zügig umsetzen. Deshalb kann ich auch nicht verstehen, weswegen Sie unseren Antrag nicht mittragen wollen. Sie müssten doch alle ein Interesse an einer schnellen Umsetzung haben.
Ich bin der Meinung, wir warten schon seit fünf Jahren darauf, dass der Aktionsplan umgesetzt wird. Ich glaube schlicht und einfach nicht, dass das nach dem, wie Ihr Antrag lautet, in absehbarer Zeit geschieht. Dazu würde ich mir einen konkreteren Antrag wünschen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Politik für Menschen mit Behinderung ist für uns in Bayern ein zentrales Thema der Sozialpolitik. Die Aufwendungen Bayerns für behinderte Menschen betragen rund 3,7 Milliarden Euro pro Jahr. Fast alle Ressorts sind daran beteiligt, nicht nur das Sozialministerium. Bayern bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention ist ein Quantensprung für die Behindertenpolitik. Wir wollen, dass Menschen in Bayern, insbesondere auch Menschen mit Behinderung, ihr Leben unabhängig und selbstbestimmt führen können. Dazu haben wir im intensiven Dialog mit den Verbänden und dem Landtag den bayerischen Aktionsplan erarbeitet. Er hält die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention fest. Er ist der zentrale Wegweiser Bayerns zu einer inklusiven Gesellschaft auch in der Arbeitswelt. Wir wollen damit die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Das hat die Kollegin Schreyer-Stäblein vorhin auch gesagt. Wir wollen diese Chancen- und Teilhabemöglichkeit verbessern, damit die Menschen mit Behinderung ein selbstständiges, unabhängiges Leben führen können. Gerade die Integration in das Berufs- und Erwerbsleben wollen wir besonders fördern.
Mir ist das wichtig; denn Arbeit ist immer mehr als nur das Verdienen des Lebensunterhalts. Arbeit ist die Grundlage für Selbstbestimmung. Vor allem für behinderte Menschen ist sie die Grundlage für mehr Selbstwertgefühl, für Zutrauen, für Zuversicht, für Lebensqualität, aber auch für Wohlstand. Die Arbeit ist damit auch eine Quelle für den Sinn des Lebens. Deshalb unterstützen wir Menschen mit Behinderung gezielt und umfassend auf ihrem Weg in die Arbeitswelt.
Auch Unternehmen tragen dafür eine große Verantwortung. Unser primäres Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit finden. Das ist für uns alle eine Daueraufgabe. Das ist nicht so ohne Weiteres möglich. Man kann nicht einfach sagen, man könne die Menschen aus der Werkstatt heraus auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln. Dazu sind enorme Anstrengungen notwendig. Wir wollen die Menschen dabei unterstützen. Mit der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt sind wir derzeit noch nicht zufrieden. Um dabei mehr Fortschritte zu erzielen, ist ein Mix aus Regelleistungen, Sonderprogrammen und dem differenzierten System aus Integrationsprojekten, Werkstätten für behinderte Menschen und Förderstätten notwendig. Ganz besonders wichtig ist ebenfalls das von Bayern vorbildlich auf- und ausgebaute flächendeckende Netz der Integrationsfachdienste. Meine Damen und Herren, unser Aktionsplan stellt für den
Bereich Arbeit bereits eine Fülle von Maßnahmen zur Verfügung, die in der Kürze der Zeit gar nicht alle vorgestellt werden können.
Ich möchte noch einige Schwerpunkte nennen, die vorher noch nicht erwähnt worden sind. Mit dem Programm "Berufsorientierung Individuell" helfen wir jungen Menschen mit Behinderung, den Sprung von der Schule in das Arbeitsleben zu schaffen. Seit Programmstart konnten rund 1.200 Schülerinnen und Schüler begleitet werden. Mit der "Initiative Inklusion" fördern wir unter anderem Arbeitgeber, die neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen, mit Prämien bis zu 10.000 Euro. Das bayerische Sonderprogramm "Chancen schaffen III" knüpft an die "Initiative Inklusion" an und unterstützt Arbeitgeber zusätzlich, insbesondere durch verstärkte Begleitung durch den Integrationsfachdienst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, somit gibt es schon ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung. Vorhin wurde gesagt, dass die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Menschen in Bayern exorbitant hoch sei. In Bayern haben wir weniger Arbeitslose, als das im Bund der Fall ist. Deswegen ist die Quote bei den behinderten Menschen höher. Das kann man nicht direkt in Relation setzen. Ich bitte darum, dies seriös zu betrachten.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Forderungen nach dauerhaftem finanziellen Leistungsausgleich bzw. Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, qualifiziertem Personal in Jobcentern, Förderung des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt und Förderung der beruflichen Ausbildung sind aus meiner Sicht bereits erfüllt. Klar ist aber auch, dass die Umsetzung des Inklusionsgedankens der UN-Behindertenrechtskonvention ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag ist. Für die Teilhabe am Erwerbsleben stehen insbesondere auch die Arbeitgeber in der Pflicht. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Abbau von Vorurteilen effektiver ist als eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe.
Der bayerische Aktionsplan ist kein statisches Gebilde. Wir werden ihn deshalb im gemeinsamen Dialog mit den Behindertenverbänden weiterentwickeln. Alle sind herzlich eingeladen mitzuwirken. Die Forderungen seitens der Opposition sind aus meiner Sicht nicht notwendig, sondern eher überflüssig. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir den Antrag der CSU unterstützen sollten. Den Antrag der SPD sollten wir ablehnen.
Eben haben Sie die deutlich höhere Arbeitslosenquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung in Bayern im Vergleich zum deutschen Durchschnitt mit der allgemeinen Entwicklung der Arbeitslosenzahlen erklärt. Ich habe die Zahlen vorgetragen. In Bayern hatten wir bei den Schwerbehinderten einen Anstieg von circa 20 %. In Deutschland ist die Quote um ungefähr 7 % gestiegen. Im selben Zeitraum hat die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen insgesamt in Deutschland um rund 10 % abgenommen. In Bayern betrug der Rückgang an Arbeitslosen im selben Zeitraum insgesamt rund 4 %. Das heißt, dass die Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in ganz Deutschland zugenommen hat, während die Arbeitslosigkeit insgesamt deutlich abgenommen hat. Für Bayern gilt dieser Trend leider in besonderem Maße. Mir ist es egal, ob man es am Ende Maßnahmenpaket oder Aktionsplan nennt. Ich möchte, dass wir in die Puschen kommen.
Ich darf ganz kurz und knapp antworten. Wir haben ein Maßnahmenpaket. Dieses Maßnahmenpaket müssen wir weiter umsetzen. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Umsetzung, sondern um eine Daueraufgabe. Daran müssen wir jeden Tag arbeiten. Das können wir nur gemeinsam machen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Zunächst lasse ich in einfacher Form über den Antrag der CSU-Fraktion abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/1113 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/1097. Die Urnen stehen bereit. Für den Abstimmungsvorgang sind fünf Minuten vorgesehen. Die Abstimmung ist eröffnet.