Protokoll der Sitzung vom 15.05.2018

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder und des Präsidenten und seiner Vertreter mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederzahl des Landtags (Drs. 17/22064) - Erste Lesung

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen deshalb gleich zur Zuweisung. Ich schlage vor, die beiden Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 6)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 6)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste ein

verstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Wahl von Anstaltsbeiräten

Aufgrund der jüngsten Kabinettsumbildung sind bei den Anstaltsbeiräten Neuwahlen der Vorsitzenden notwendig geworden. Die CSU-Fraktion schlägt für die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode die nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen zur Neuwahl als Vorsitzende des jeweiligen Anstaltsbeirats, ehemals Gefängnisbeirat, vor:

Herr Peter Tomaschko soll anstelle von Frau Staatssekretärin Trautner Vorsitzender bei der Justizvollzugsanstalt Aichach und Herr Johannes Hintersberger anstelle von Herrn Tomaschko Vorsitzender bei der Justizvollzugsanstalt Augsburg werden.

Frau Ingrid Heckner soll bei der Justizvollzugsanstalt Laufen anstelle von Frau Staatsministerin Kaniber neue Vorsitzende werden.

Neuer Vorsitzender bei der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld soll anstelle von Herrn Staatssekretär Dr. Reichhart Herr Wolfgang Fackler werden.

Herr Kollege Hans Ritt soll in der Justizvollzugsanstalt Straubing den Vorsitz anstelle von Herrn Staatssekretär Zellmeier übernehmen.

Ich schlage Ihnen vor, von geheimer Wahl Abstand zu nehmen und über die Wahlvorschläge offen abzustimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann erfolgt die Wahl in einfacher Form durch Handzeichen.

Wer dem Vorschlag der CSU-Fraktion zur Wahl von Herrn Peter Tomaschko zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Aichach seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen.

Damit ist Herr Peter Tomaschko zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Aichach gewählt.

Wer dem Vorschlag, Herrn Johannes Hintersberger zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Augsburg zu wählen, seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenhaltungen. Damit ist Herr Johannes Hintersberger zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Augsburg gewählt.

Wer dem Vorschlag, Frau Ingrid Heckner zur Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Laufen zu wählen, seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist Frau Ingrid Heckner zur Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Laufen gewählt.

Wer dem Vorschlag, Herrn Wolfgang Fackler zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld zu wählen, seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Wolfgang Fackler zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld gewählt.

Wer dem Vorschlag, Herrn Hans Ritt zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Straubing zu wählen, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Hans Ritt zum Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Straubing gewählt.

Ich wünsche der Kollegin und den Kollegen viel Erfolg in ihrem schwierigen Tätigkeitsfeld. – Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit abgeschlossen. Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 17/20763) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Schindler, Dr. Paul Wengert, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. (SPD) (Drs. 17/21807)

Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Dr. Merk.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes führen wir den Prozess zur Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der politischen Wirklichkeit und der technischen Neuerungen konsequent weiter. Wir kommen damit unserer politischen Aufgabe nach, die Funktionsfähigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz dauerhaft zu sichern. Dazu gewähren wir dem Verfassungsschutz die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Erfüllung seiner Aufgaben.

Für mich ist dabei selbstverständlich, dass wir die rechtlich gebotenen und zulässigen Möglichkeiten umfassend nutzen. Die Tatsache, dass 2016 während der Beratungen der grundlegenden Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum BKAG verkündet hat, das es als Leitentscheidung für verdeckte Informationserlangung sieht, hat es notwendig gemacht, intensiv zu prüfen, inwieweit die verfassungsgerichtlichen Vorgaben auf den Verfassungsschutz zu übertragen sind. Inzwischen haben uns verschiedenste Fachleute in einer Expertenanhörung beraten. Es heißt für mich, selbstverständlich alles Mögliche dafür zu tun, damit die Freiheitsrechte unbeteiligter, unschuldiger Bürger geschützt bleiben. Meine tiefste Überzeugung ist und bleibt aber – ich möchte das auch angesichts des jüngsten Terroranschlags in Paris deutlich sagen –, dass das unendliche Leid und die Notwendigkeit, wichtige Rechtsgüter wie Leben, Leib und Fortbestand des Staates zu schützen, für uns bedeuten, dass es keinen anderen Weg als eine konsequente, zeitgemäße Anpassung der Gesetze gibt. Ich meine damit sehr deutlich, dass wir gerade nicht zurückschrauben, wie das heute schon einmal angesprochen worden ist, weil solche Versuche zulasten potenzieller Opfer gehen.

Wie oft stand nach Attentaten die Frage im Raum, ob eine Zusammenarbeit der Geheimdienste erfolgte, ausreichend und richtig war?

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zielen wir neben einer Harmonisierung der Regelungen auf eine optimale Vernetzung in Deutschland und eine passgenaue Zusammenarbeit auch über die Grenzen hinaus. Wir sind dafür verantwortlich, alles zu tun, um Anschläge, kriminelle Angriffe und Straftaten zu verhindern, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit unserer Mitmenschen zum Ziel haben. Angesichts der neuen Bedrohungslage – der Besonderheiten des islamistischen Terrorismus mit Terroristen, die das eigene Leben bereitwillig einsetzen – und angesichts der modernen Technologien, die helfen, Verbrechen leichter zu planen, zu verabreden oder durchzuführen, ist es erforderlich, die Befugnisse für Nachrichtendienste, die Informationen für Sicherheitsbehörden erarbeiten, weitreichend oder besser ausreichend zu regeln.

Es geht bei diesen Gesetzen darum, wichtigste Rechtsgüter zu schützen – das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger, den Fortbestand unseres Staates. Wir arbeiten deshalb daran, diese Gesetze an die neuen Entwicklungen und Technologien demokratisch und rechtsstaatlich anzupassen.

Karlsruhe hat uns im Urteil zum BKAG sehr detaillierte Vorgaben gemacht, die unseren Gestaltungsraum einschränken, was den Schutz der persönlichen Daten und was die Möglichkeit angeht, zu observieren, ohne in den Schutz des persönlichen Kernbereichs privater Lebensgestaltung einzugreifen, und im Hinblick auf den international verflochtenen Terrorismus natürlich auch der Regelungen, wo Daten genutzt und international weitergegeben werden dürfen. Im heute zugrunde liegenden Entwurf haben wir diese Regelungen vorgesehen, im Bewusstsein, dass wir dieses schwierige Spannungsverhältnis sorgsam behandeln, um Regeln zu finden, die die Freiheitsrechte achten und schützen und gleichzeitig so umfassend wie möglich die Sicherheit gewährleisten. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält im Wesentlichen Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz der Berufsgeheimnisträger. Er enthält den Grundsatz der Zweckbindung erhobener personenbezogener Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung bei Zweckänderung und das Verbot der Weiterverarbeitung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen. Er enthält die Anpassung der Norm der Wohnraumüberwachung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Er differenziert zwischen akustischer und optischer Wohnraumüberwachung. Er enthält ein Betretungsrecht zur Vorbereitung und

Durchführung der Maßnahmen und erfasst den Adressatenkreis spezifisch.

Im Gesetz ist ein Gleichlauf angelegt, das heißt, die Eingriffsvoraussetzungen für die Wohnraumüberwachung gelten auch für die Onlinedatenerhebung. Darüber hinaus wird die bislang geltende höhere Schwelle für Auskunftsersuchen bei Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, gestrichen, da dies verfassungsrechtlich nicht geboten ist.

Es gibt eine Konkretisierung der Übermittlungsvorschriften mit Blick auf den Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung, und für die in der Übermittlung liegende Zweckänderung müssen tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne eines konkreten Spurenansatzes vorliegen. Zudem wird bei Übermittlungen ins Ausland ein hinreichender rechtsstaatlicher Umgang mit den Daten im Empfängerland gefordert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Änderungsantrag der SPD sollen die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger ausgeweitet werden. Wir halten diese Änderungen für nicht notwendig und auch für nicht sachgerecht, weil sie weniger Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit auch weniger Sicherheit bedeuten. Im Übrigen sind die Vorschläge zu allgemein formuliert, weil Sie damit den unterschiedlichen Erfordernissen der einzelnen nachrichtendienstlichen Mittel nicht Rechnung tragen. So ist zum Beispiel ein unbeabsichtigtes Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung a priori ausschließbar. So etwas wäre wirklichkeitsfremd; denn es entspricht der Aufgabe des Verfassungsschutzes, gerade im Vorfeld von Gefährdungslagen Aufklärung im weitesten Sinne zu betreiben. Dem Änderungsantrag fehlen differenzierte Regelungen für die Praxis, wie es der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht, zum Beispiel, wenn es darum geht, dass man eine Maßnahme zu unterbrechen hat, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen sein könnte, oder aber, wenn es um die Möglichkeit geht, in Zweifelsfällen eine automatische Aufzeichnung zu machen, um diese anschließend erst einmal bewerten zu lassen.

Das Entscheidungsrecht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, das im Änderungsantrag der SPD ebenfalls vorgesehen ist, passt unseres Erachtens nicht ins System. Der Landesbeauftragte ist bislang gerade nicht in operative Vorgänge eingebunden. Vielmehr ist es seine Aufgabe, nachträglich die Kontrolle von Vorgängen dahin gehend zu gewährleisten, dass Datenschutzrichtlinien und ihre Bestimmungen

eingehalten sind. Es gibt auch keinen Grund, diese Systematik zu ändern.

Die vorgeschlagene Einbeziehung weiterer Mitglieder der Exekutive und des Vorstands registrierter Parteien in den zu schützenden Personenkreis lehnen wir ab. Hier bestehen gewichtige Unterschiede zur Tätigkeit der Abgeordneten, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes umfassend geschützt sind und ein freies Mandat ausüben. Das gilt für Regierungsmitglieder nicht. Der Vorstand einer Partei ist ebenfalls nicht in gleichem Maße wie ein Abgeordneter zu schützen. Bereits das Grundgesetz zeigt in Artikel 21 Absätze 2 und 3, dass Parteien von Verfassungs wegen keinen umfassenden Schutz genießen.

Auch die vorgeschlagene Formulierung zur Ausweitung in Bezug auf Berufsgeheimnisträger ist meines Erachtens zu weit gefasst, weil sie jeden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zu einem Berufsgeheimnisträger grundsätzlich für unzulässig erklärt. Ich halte hier die im Gesetzentwurf der Staatsregierung enthaltene Regelung für den rechtssystematisch und praktisch richtigen Weg. Danach werden Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände den Strafverteidigern beim Schutz der Berufsgeheimnisträger gleichgestellt.

Wir werden den Änderungsantrag der SPD deshalb ablehnen. Ich bitte Sie, die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes zu stärken. Helfen wir mit, seine Funktions- und Arbeitsfähigkeit zu sichern, und geben wir ihm die Möglichkeit, seine Aufgaben, Informationen in weitem Umfang zu erheben, tatsächlich durchzuführen und in Fällen extremistischer Bestrebungen rechtzeitig warnen zu können, damit wir höchstrangige Rechtsgüter bestmöglich schützen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Schindler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über diesen Gesetzentwurf ist sowohl bei der Anhörung, die wir am 21. März durchgeführt haben, als auch bei der Diskussion in den Ausschüssen sowohl im federführenden Ausschuss als auch bei der Endberatung im Rechtsausschuss deutlich zu kurz gekommen. Deswegen herzlichen Dank an Sie, Frau Dr. Merk, dass Sie sich jetzt mit unserem Änderungsantrag auseinandergesetzt haben. Das war nämlich bislang noch nicht der Fall. Ich bin zwar ganz anderer Meinung als Sie; aber dass man sich damit auseinandersetzt, erlebt man nicht immer. Also herzlichen Dank dafür, auch wenn ich ganz anderer Meinung bin.

Mit dem Gesetzentwurf versucht die Staatsregierung mehr zähneknirschend als aus innerster Überzeugung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom Frühjahr 2016 nachzuvollziehen. Das betrifft die bereits angesprochenen Materien, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und den Schutz von Berufsgeheimnisträgern, aber auch die Problematik der Zweckänderung der Nutzung einmal zu einem anderen Zweck erhobener Daten. Außerdem wird eine Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen und die längerfristige Observation außerhalb von Wohnungen explizit gesetzlich geregelt.

Ich darf daran erinnern, dass wir die allermeisten dieser jetzt im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehenen Neuerungen bereits im Frühjahr 2016, nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt geworden ist, in Form eines Änderungsantrags eingebracht haben und dass damals keine Bereitschaft bestanden hat, über diese Vorschläge auch nur ein bisschen zu diskutieren oder sie gar zu übernehmen. Insofern sind wir froh, dass es jetzt nach zwei Jahren so weit ist, dass die Staatsregierung im Prinzip das vorschlägt, was wir damals zum Kernbereichsschutz, aber auch zum Schutz der Berufsgeheimnisträger und zu längerfristigen Observationen vorgeschlagen haben. Es hat zwar zwei Jahre gedauert, aber immerhin ist es jetzt gekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Schutz der Berufsgeheimnisträger stimme ich Frau Merk nicht zu. Ich meine, dass unser Änderungsantrag durchaus wohlüberlegt ist und den Anregungen des Bayerischen Journalisten-Verbandes, die Sie im Übrigen auch bekommen haben, gerecht wird. Dieser hat in einem durchaus beachtlichen mehrseitigen Papier dargelegt, warum es nicht nur um den Schutz der Journalisten als Berufsgruppe, sondern auch um den Schutz ihrer Quellen geht, den sie brauchen, um investigativ tätig werden zu können. Das war der Hintergrund unseres Änderungsantrags. Dass Sie den jetzt nicht akzeptieren, bedauern wir.

Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Zeit und aus den in der Ersten Lesung und insbesondere bei der Beratung über die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes im Jahr 2016 genannten Gründen will ich es jetzt kürzer machen. Diejenigen, die dabei waren, werden sich daran erinnern, wie ich die Mitglieder des Innenausschusses mit einer Rede, die fast eine Stunde gedauert hat, genervt habe. Darauf verweise ich jetzt wieder. Weil eine Gesamtschau mit dem soeben verabschiedeten PAGNeuordnungsgesetz und mit dem Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen

erforderlich ist und weil Sie aus dem Landesamt für Verfassungsschutz eine Gefahrenabwehrbehörde machen möchten, welche das Recht zum Zugriff auf Vorratsdaten hat, anstatt es dabei zu belassen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz wie über Jahrzehnte hinweg eine Behörde zur Sammlung und Auswertung von Informationen, ein, wie es neuerdings heißt, analytischer Informationsdienstleister ist und keine Gefahrenabwehrbehörde, aus diesen Gründen und um in der Konsequenz der bisherigen Argumentation zu bleiben, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.