Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Art. 37a - Vollzug der Jugendstrafe in freier Form (Drs. 17/21590)
Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Helmut Brunner u. a. (CSU) (Drs. 17/21850)
Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Helmut Brunner u. a. (CSU) (Drs. 17/22314)
Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Helmut Brunner u. a. (CSU) (Drs. 17/22320)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erste Rednerin ist die Kollegin Guttenberger. Bitte schön, Frau Guttenberger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz wird eine Rechtsgrundlage in Form eines eigenen Gesetzes für den Jugendarrest geschaffen. Der Jugendarrest darf maximal einen Zeitraum von vier Wochen einnehmen. Ich betone besonders diese vier Wochen, damit dann bei der Stellungnahme zu den Änderungsanträgen klar wird, um welche Zeitspanne es geht.
Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf deshalb ganz besonders, weil beim Jugendarrest die erzieherische Komponente in den Vordergrund gerückt wird. Ziel des Jugendarrestes ist es, dass der Jugendliche zukunftsgerichtet die Verantwortung für sein eigenes Leben übernimmt. Im Rahmen des Jugendarrests soll er sich den Defiziten, die er aufweist, stellen. Im Rahmen von Gesprächen sollen ihm der Förderbedarf klar
dargelegt und die Möglichkeiten, die sich für ihn ergeben, gezeigt werden. Im Rahmen des Jugendarrests sollen Werte und Haltungen vermittelt werden. Deshalb halten wir es für unbedingt erforderlich, dass im Gesetz eine Mitwirkungspflicht der Jugendlichen postuliert wird. Die GRÜNEN wollen mit ihrem Änderungsantrag auf diese Mitwirkungspflicht verzichten. Das halten wir für den völlig falschen Weg.
Uns ist es wichtig, dass – da möchte ich auf den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER eingehen – mit Personen, die für die Maßnahmen im Jugendarrest geeignet sind, zusammengewirkt wird. Dazu wird im Gesetz auch eine Pflicht normiert. Dies kann aber nicht dazu führen, dass wir zwingend eine Einbeziehung der Personensorgeberechtigten fordern, wie es im Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER vorgesehen ist, weil diese Einbeziehung innerhalb der Frist von vier Wochen häufig gar nicht möglich ist. Wir werden auch den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, mit dem eine besondere Fortbildung gefordert wird, ablehnen, weil diese besondere Fortbildung bereits existiert. Wir müssen etwas, das bereits existent ist, nicht noch einmal beschließen.
Wir werden auch dem Antrag der GRÜNEN, Raucherzonen einzurichten, nicht zustimmen. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass ein Jugendlicher im Jugendarrest ganz klar erkennen muss: Dies ist ein Einschnitt. Das ist keine Unterbrechung vom Spielen zu Hause mit der Playstation, sondern das ist ein wirklicher Einschnitt. Dabei soll ihm eben auch klar werden, welchen Weg er einschlägt, wenn er auf diesem Weg, den er betreten hat, weiter bleibt. Dazu gehört für uns auch, dass es in einem solchen Jugendarrest keine Möglichkeit gibt, weiterhin zu rauchen. Ich formuliere es einmal so: Wie sollte das denn auch gehen? – Wie jeder andere muss auch ein Jugendlicher in einer Haftanlage, auch in einem Arrest, seine persönlichen Gegenstände abgeben. Es funktioniert nicht, dass der Freistaat Menschen, die möglicherweise noch gar keine Zigaretten kaufen dürften, Zigaretten gibt. Das versteht sich wohl von selbst.
genau –, dass die Bediensteten der Jugendarrestanstalten keine Schusswaffen und Ähnliches tragen dürfen. Auch das ist der besonderen Situation in keiner Weise angemessen.
Immer wieder kommt der Vorwurf, die Vorlage des Gesetzes erfolge relativ spät. Ich muss ehrlich sagen, das ist auch korrekt. Ein gutes Gesetz braucht aber manchmal längere Zeit. Wir sind der festen Überzeugung, das ist ein gutes Gesetz. Ich formuliere es ein
mal so: Es gibt Länder in Deutschland, die sich noch nicht einmal auf den Weg gemacht haben, so ein Gesetz zu schaffen, wie beispielsweise Berlin und Bremen.
In den Änderungsanträgen, die wir, die CSU-Fraktion, eingereicht haben, geht es einmal um redaktionelle Änderungen und das andere Mal um eine Folgeänderung, die sich aus den weiteren Rechtsvorschriften ergibt, die dort mit geregelt werden.
Wir werden dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form zustimmen. Wir halten es für eine gute Möglichkeit, den Jugendlichen, bevor sie eine Jugendstrafe und Ähnliches bekommen, im maximal vier Wochen dauernden Jugendarrest drei Punkte aufzuzeigen: a, es gibt andere Wege; b, welche Defizite sind da; c, der Weg, den er oder sie eingeschlagen hat, ist sicher nicht der Weg, das eigene Leben erfolgreich zu gestalten. Diese Einsicht zu vermitteln, ist Ziel und Zweck des Jugendarrests. Dieses Jugendarrestgesetz dient diesem Ziel in ganz hervorragender Weise.
Vielen Dank, Frau Kollegin Guttenberger. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schindler. Bitte schön, Herr Schindler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe Frau Kollegin Guttenberger! Es freut mich, dass Sie einräumen, dass der Gesetzentwurf sehr spät kommt. Aber mit Verlaub, der Verweis auf andere Bundesländer war doch noch nie Maßstab für uns. Das können Sie nun wirklich nicht zur Begründung anführen.
So diffizil und kompliziert ist die Materie schließlich nicht, dass man zwölf Jahre braucht, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, den wir jetzt beraten. Die Föderalismusreform ist immerhin 2006 in Kraft getreten. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Vollzug des Jugendarrestes einer gesetzlichen Grundlage bedarf, erging auch schon 2006. Es war also allerhöchste Zeit, dass anstelle der wenigen Vorschriften im Jugendgerichtsgesetz und in der Jugendarrestvollzugsordnung sowie der Jugendarrestgeschäftsordnung nun endlich eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes geschaffen wird.
Ich darf daran erinnern, dass meine Fraktion schon vor Jahren darauf gedrängt hat, dass die Materie endlich geregelt wird. Wir haben Eckpunkte für ein Jugendarrestvollzugsgesetz vorgelegt. Nun ist es endlich so weit. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, in dem die von uns damals formulierten Eckpunkte enthalten sind. Zum Beispiel wird die individuelle Ermittlung des Hilfebedarfs in Artikel 7 beschrieben. Die getrennte Unterbringung wird in Artikel 27 explizit genannt, ebenso die Notwendigkeit der Nachbetreuung. Allerdings werden in diesem Gesetzentwurf beiläufig auch ganz andere Fragen des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung geregelt. Das reicht von der Überwachung des Schriftverkehrs über die opferbezogene Vollzugsgestaltung bis hin zur Fesselung von Gefangenen und zu Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge.
Meine Damen und Herren, worum geht es denn beim Jugendarrestvollzug? – Es geht ausdrücklich nicht um den Vollzug einer Jugendstrafe. Es geht vielmehr um den Vollzug des in § 13 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes als sogenanntes Zuchtmittel bezeichneten Jugendarrests in Form von Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest bis zu vier Wochen, was bereits angesprochen worden ist. Der Begriff Zuchtmittel, darauf habe ich bereits in der Ersten Lesung hingewiesen, stammt aus einem dunklen Kapitel unserer Geschichte und sollte unseres Erachtens auf Bundesebene allmählich durch eine etwas dem eigentlichen Zweck gerechter werdende Formulierung ersetzt werden.
Meine Damen und Herren, Jugendarrest ist kein Massenphänomen. Es ist allerdings so, dass bezogen auf alle in den Bundesländern nach Jugendstrafrecht Verurteilten in Bayern am häufigsten Jugendarrest verhängt wird. Diese Tendenz hat sich nach der Einführung des sogenannten Warnschussarrestes in § 16a des Jugendgerichtsgesetzes auch noch verstärkt. Derzeit haben wir in Bayern 195 Arrestplätze. Das zeigt bereits, dass es kein Massenphänomen ist. Diese Plätze werden allerdings meistens auch gebraucht. Die Plätze sind in sechs Jugendarrestanstalten, und zwar in Hof, Landau, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg.
Die mit der Verhängung von Jugendarrest verbundenen Erwartungen, dass die Jugendlichen durch eine kurze Freiheitsentziehung dazu veranlasst werden, sich mit ihren Verfehlungen auseinanderzusetzen, und dass Hilfen zur Bewältigung deliktfördernder Umstände geleistet werden, werden nicht so richtig erfüllt. So ehrlich muss man sein. 75 % der Jugendlichen, die einen Arrest hinter sich gebracht haben, werden nämlich schon kurze Zeit später wieder rückfällig. Dafür gibt es viele Ursachen. Darüber habe ich schon in der Ersten Lesung geredet und auch in der
federführenden und in der Endberatung im Rechtsausschuss. Das hat insbesondere etwas mit der kurzen Verweildauer zu tun, während der es gar nicht möglich ist, Weichen so völlig neu zu stellen, dass die Jugendlichen befähigt werden, anschließend ein ganz anderes Leben zu führen, zumal sie regelmäßig in die Verhältnisse zurückkehren, aus denen sie gekommen sind; und die haben schließlich dazu geführt, dass sie Verfehlungen begangen haben. Gerade deshalb ist es wichtig und richtig, den Vollzug erzieherisch zu gestalten und zu versuchen, die Jugendlichen zu befähigen, künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu leben. Wir sollten aber ehrlich sein, zu sagen, dass es in der kurzen Zeit eigentlich nur darum gehen kann, Impulse zu setzen. Mehr kann wegen der Kürze der Zeit nicht erreicht werden. Deshalb ist es wichtig und auch richtig, dass es in dem Gesetzentwurf heißt, dass die Bediensteten in den Jugendarrestanstalten für diese erzieherische Gestaltung des Vollzugs geeignet und qualifiziert sein müssen und nicht mehr nur, wie es bisher in der Jugendarrestvollzugsordnung heißt, erzieherisch befähigt sein sollen. Nein, Sie müssen dafür geeignet sein.
Genauso wichtig wie die erzieherische Gestaltung ist es aber, dass nach Beendigung des Arrests für eine weitere Betreuung der Jugendlichen gesorgt wird, weil sie, wie bereits gesagt, in die gleichen Verhältnisse zurückkehren, aus denen sie kommen. Der Tag der Entlassung muss im Prinzip bereits am Tag des Beginns des Arrests geplant werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Änderungsanträge der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER sind nach unserer Überzeugung – ich habe das auch im Ausschuss mehrfach gesagt – zwar nicht zwingend, würden aber auch nicht schaden, weswegen wir sie mittragen, ebenso die Änderungsanträge der CSU, mit denen Vorgaben der EU bezüglich Datenschutz nachvollzogen und ansonsten redaktionelle Änderungen vorgeschlagen werden. Trotz einzelner Kritikpunkte, die wir natürlich haben und die ich auch für berechtigt halte, zum Beispiel die vielen Verweise auf das Strafvollzugsgesetz, die enthalten sind, obwohl es gerade nicht um den Vollzug einer Strafe geht, aber auch, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund überhaupt nicht in diesem Gesetz erwähnt werden, kann dem Gesetzentwurf zugestimmt werden. Das werden wir auch tun.
Meine Damen und Herren, die Aufgabe des Landtags bleibt es, dafür zu sorgen, dass in den Jugendarrestanstalten ausreichend qualifizierte Mitarbeiter als Voraussetzung für die Erreichung des Vollzugsziels zur Verfügung stehen. Da hat der Landtag noch eine große Aufgabe, dieses Ziel zu erreichen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich jetzt Herrn Kollegen Streibl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen das Jugendarrestvollzugsgesetz, das nach langer Zeit jetzt endlich kommt. Wir haben das Ganze natürlich auch mit ein paar Änderungsanträgen flankiert, wo wir sagen, da könnte man vielleicht noch Verbesserungen einbringen.
Es ist schon gesagt worden: Der Jugendarrest soll eine erzieherische Maßnahme sein, die den Jugendlichen aus einem kriminellen Leben hinüberführt in ein anständiges Leben, das er selbstverantwortet ohne Straftaten führen kann. Also soll der Jugendarrest eine Brücke darstellen, über die der Jugendliche in das bürgerliche Leben hinübergeführt werden kann. Ob es dann gelingt? – Wir haben die Zahlen vorher gehört: 75 % werden rückfällig. Da muss man noch viel mehr nachsteuern.
Es handelt sich um Jugendliche, die in einem eigenen Milieu sozialisiert sind, das in eine andere Richtung weist. Hier muss man in Richtung einer normalen Lebensform Impulse setzen. Deswegen sollte man die Erziehungsberechtigten einbeziehen, auch wenn es nur eine kurze Zeit ist, und genau in dem Milieu ansetzen, aus dem der Jugendliche kommt, sodass man die Eltern mitnimmt über diese Brücke in das andere Leben, sodass man hier Anknüpfungspunkte hat. Es soll nicht so sein, dass man sagt: Der Jugendarrest ist jetzt vorbei, jetzt gehst du heim und machst weiter. Das ist der falsche Weg.
Daher ist es wichtig, die Eltern mitzunehmen, damit man vielleicht auch auf die Familien ein bisschen Einfluss nehmen kann. Um das tun zu können, brauchen wir in den Arrestvollzugsanstalten Bedienstete, die dafür ausgebildet sind und adäquat für diese Erziehungsaufgabe weitergebildet werden. Der Anspruch auf diese Weiter- und Fortbildung sollte im Gesetz niedergelegt werden.
Vor Jahren haben wir ein Vollzugsgesetz für Jugendstraffällige für einen Strafvollzug in freier Form, was wiederum etwas anderes ist als der Arrest, eingebracht. Gerade die Jugendlichen, die man für ein Leben ohne Straftaten in unserer Gesellschaft sozialisieren möchte, sind oft überhaupt noch nie irgendwie sozialisiert worden; sie brauchen erst einmal eine Grundsozialisierung in einer ganz normalen Familie.
Deswegen sollte man diese Möglichkeiten eröffnen und Wege gehen, dass man aufzeigen kann, wie ein normales Leben in einer normalen Familie sein kann und dass das auch ein Wert ist. Das muss man erst einmal vermitteln. Wenn man jemanden nur im Arrest oder in der JVA sozialisiert, dann sozialisiert man ihn genau in die andere Richtung. Man muss zeigen, was der Wert ist, auf den der Betroffene zugehen soll, und verdeutlichen, was für uns wertvoll ist. Das muss man vermitteln und nicht die Stäbe vor den Fenstern. Man muss zeigen, was erreicht werden kann und was erreicht werden soll, nicht das, was die Endstation ist.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf trotz der Mängel, die noch enthalten sind, unterstützen. Wir sind auf jeden Fall froh, dass das Gesetz kommt. Wir sind auch froh, dass der Opferbezug in das Gesetz aufgenommen ist, dass den Jugendlichen eine Empathie vermittelt wird, um sich in das Opfer hineinversetzen zu können und für sich zu entscheiden, so etwas nicht mehr zu tun, weil einem selbst so etwas auch nicht passieren soll. Das Gesetz gibt wichtige Impulse, die wir mittragen und unterstützen. – Den Antrag der GRÜNEN werden wir auch mittragen. Ich freue mich auf die Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, spät kam es, nachdem schon seit Jahren die Landeskompetenz gegeben war, so ein Gesetz zu erlassen; aber dennoch muss man fragen: Hat es eigentlich Sinn, so ein Gesetz zu haben? Vielmehr: Hat das Mittel Jugendarrest wirklich Sinn?
Wir haben schon gehört: Die Rückfallzahlen derer, die in Jugendarrest waren, sind sehr, sehr hoch. Von daher scheint es mir nicht unbedingt das Mittel der Wahl zu sein, um unser Ziel zu erreichen und junge Menschen, die in die Straffälligkeit oder in ein Leben mit Straffälligkeit abzudriften drohen, von diesem Weg abzubringen. Wir fragen, ob der Jugendarrest überhaupt sinnvoll ist, ob er dazu geeignet ist, unsere gemeinsamen Erziehungsziele auch zu erreichen. Wir sagen eher Nein. Deshalb stellen wir auch dieses Gesetz vom Prinzip her in Frage.
Hier fehlt – und das müssten wir viel deutlicher machen –, dass wir eine gute Sozial- und Bildungspolitik mit allen Maßnahmen, Initiativen, Institutionen und Hilfen vernetzen, sodass man frühzeitig eingreifen kann, wenn man sieht, dass ein junger Mensch auf die schiefe Bahn zu geraten droht. Das bedeutet
nicht, dass man irgendetwas verharmlosen oder verniedlichen soll; das können durchaus sehr restriktive und hart einschneidende Maßnahmen sein, die man zum Erreichen pädagogischer und erzieherischer Ziele einsetzen muss und kann. Wir halten aber gerade den Jugendarrest nicht unbedingt für ein geeignetes Mittel, gerade dann nicht, wenn er so ausgestaltet wird, dass er eben doch wie ein Strafvollzug ausschaut. Es wurde schon gesagt: Die vielen Verweise auf den Strafvollzug sind nicht geeignet, um deutlich zu machen, dass es hier wirklich um etwas anderes geht.