Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nichtsdestoweniger haben wir natürlich konstruktiv in diesem Gesetzgebungsverfahren mitgearbeitet, haben unsere Änderungsanträge eingereicht; sie wurden hier teilweise schon thematisiert und erwähnt. Leider wurden sie alle abgelehnt. Bei den Anträgen ging es uns darum, deutlich herauszustellen, dass Jugendarrest nicht Strafvollzug ist. Deshalb brauchen wir, anders als es hier jetzt geregelt wird, eine noch deutlichere räumliche Trennung. Man kann zwar sagen, das ist eine eigene Anstalt; wenn der Vollzug aber auf demselben Gelände stattfindet, dann ist das nach außen und für den jungen Menschen kein deutliches Signal, dass es eben nicht Strafvollzug, sondern eine andere Maßnahme ist. Diese Trennung ist leider nicht verwirklicht.

Dann geht es um die Mitwirkungspflicht der Jugendlichen. Wir meinen, gerade in diesem Alter ist es nicht sehr sinnvoll und zielführend, auf Zwang und Verpflichtung zu setzen. Da müsste man sehr viel stärker mit pädagogischen Anreizen arbeiten. Da kommt mir die Pädagogik zu kurz.

Dann komme ich noch zu der kleinen Geschichte mit den Raucherecken. Ihre Kritik an unserer Forderung zeigt einfach, dass Sie nicht erkennen, dass es hier darum geht, wirklich den ganzen Jugendlichen, den ganzen Menschen in den Blick zu nehmen und seine problematischen Verhaltensweisen zu beeinflussen. Das geht eben nicht immer mit restriktiven Mitteln oder Verboten.

Ich bin ja schon dankbar, dass Sie wenigstens unserem Berichtsantrag zugestimmt haben. Wenn wir den schriftlichen Bericht zum Jugendarrest haben, werden wir darin sicher viele wertvolle Fakten, Daten, Grundlagen und vielleicht auch schon Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vor uns liegen haben. Ich hoffe, dass wir dann in diesem Haus noch nach besseren oder verbesserten Wegen bei dieser Problematik suchen und vielleicht auch noch ein bisschen etwas an dem Jugendarrestvollzugsgesetz drehen können, damit es

tatsächlich im besten Sinne ein Hilfegesetz für die jungen Menschen, aber auch für die Gesellschaft wird; denn natürlich ist auch ganz klar: Es geht nicht nur darum, dem einen Menschen gerecht zu werden, sondern es geht auch darum, den Anspruch der Gesellschaft, in der wir zusammenleben, einzulösen, dass junge Menschen lernen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten müssen und wie sie sich in sozialverträglicher Weise in diese Gesellschaft einbringen können.

Wir werden also das Thema weiter begleiten. Das Gesetz werden wir, nachdem unsere Anträge abgelehnt wurden und auch keine Verbesserungen der anderen Fraktionen aufgenommen wurden, leider ablehnen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Bausback ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Den Schlussstein der bayerischen Vollzugsgesetzgebung haben Sie heute in den Händen. Nach der Schaffung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes im Jahr 2007, des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes im Jahr 2011 und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes im Jahre 2013 komplettiert der vorliegende Gesetzentwurf für ein Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz die bayerische Gesetzgebung im Bereich des Justizvollzuges. Der Gesetzentwurf modernisiert den Jugendarrestvollzug in Bayern und stellt ihn auf eine umfassende gesetzliche Grundlage. Er stellt damit sicher, dass Jugendarreste in Bayern weiterhin rechtssicher und konsequent vollzogen werden können. Dabei haben wir die erzieherische Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs in den Mittelpunkt gestellt und machen sie zur gesetzlichen Verpflichtung.

Kolleginnen und Kollegen, von Ihnen, Kollege Schindler, von Ihnen, Kollege Streibl, und auch von Frau Gote wurde die Rückfallproblematik angesprochen. Mit den Rückfallquoten früherer Arrestanten – ich denke, darauf beziehen Sie sich – wird auf eine bundesweite Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bezug genommen. In der Tat wird darin ein hoher Wert – wenn ich richtig informiert bin, 64 % – für die Rückfallquote nach einem Jugendarrest ausgewiesen, mit dem niemand zufrieden sein kann. Er bedeutet nämlich, dass es in unserem Rechtsstaat eine Klientel an jungen Leuten gibt, die wiederholt straffällig werden und durch staat

liche Erziehungsmittel schwer erreichbar sind. Allerdings, Kolleginnen und Kollegen, müssen wir den statistischen Wert richtig verstehen; wir dürfen ihn auch nicht unreflektiert in der politischen Diskussion verwenden.

Erstens ist festzustellen, dass es angesichts der kriminologischen Erkenntnisse zu Normalität, Ubiquität und Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität angezeigt ist, lediglich die stationären Folgeentscheidungen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung und nicht jede Form von Folgesanktionierung in den Blick zu nehmen. Hierzu gibt die Studie ein Rückfallrisiko von unter 30 % an. Mit anderen Worten: Bei den aus dem Jugendarrestvollzug entlassenen jungen Menschen erwächst in 70 % der Fälle keine Notwendigkeit für schwere Folgesanktionierungen.

Zweitens dürfen wir nicht vergessen, dass die Jugendarrestanten bereits eine Negativauslese bilden; denn für diejenigen jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter, die bei der Beurteilung eine bessere Sozialprognose aufweisen, hätte das Gericht eine andere, weniger einschneidende Rechtsfolgeerziehungsmaßregel oder anderes gewählt. Ich sage ganz ausdrücklich: Auch die 30 % der Fälle, in denen folgeschwere Sanktionierungen notwendig sind, sind mir noch zu hoch. Aber aus diesen Zahlen, so wie ich sie sehe, ergibt sich ganz klar, dass wir den Jugendarrest als einen der vielen Bausteine brauchen, die wir in diesem Bereich haben.

Noch eines möchte ich auch sagen, weil von Ihnen, Frau Gote, so unreflektiert gesagt wurde, wir würden uns nur auf den Arrest und andere restriktive Strafen und Erziehungsmittel beziehen. Meine Damen und Herren, wir haben in Bayern eine ganze Reihe von Initiativen, Projekten und Maßnahmen, die die Jugendlichen als Persönlichkeit insgesamt in den Blick nehmen. Bayern war das erste Land der Bundesrepublik Deutschland mit Teen-Court-Projekten. Wir haben an einigen Standorten – ich kann jetzt die genaue Zahl aus dem Stegreif nicht sagen – TeenCourt-Projekte, in denen sich Jugendliche nach einer entsprechenden Schulung auf freiwilliger Basis mit Jugendkriminalität auseinandersetzen und so einen besonderen Zugang zu den Altersgenossen finden. Wir haben zwei Projekte mit virtuellen Häusern des Jugendrechtes. Wir haben eine ganze Reihe von Projekten auch der Polizeien, die ebenfalls versuchen, präventive Ansätze zu wählen. – Unser Ansatz sieht nicht nur die Restriktion vor, sondern es ist ein Gesamtprojekt. Dazu aber gehört, meine Damen und Herren, eben auch der Jugendarrest als ein wichtiger Baustein. Und ja, wir nutzen diesen Baustein in Bayern

konsequenter, als es in vielen anderen Ländern der Fall ist.

Zurück zum Entwurf. Der Entwurf sieht in Artikel 37a auch punktuelle Änderungen der eingangs erwähnten, bereits bestehenden Vollzugsgesetze vor. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle einen Punkt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt: Durch die Einführung eines neuen Artikels 5a in das Bayerische Strafvollzugsgesetz stärken wir den Opferschutz und machen eine opferbezogene Vollzugsgestaltung ausdrücklich zur Pflicht.

Meine Damen und Herren, in der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich um eine konstruktive Beratung gebeten, und es freut mich, dass die zurückliegende Beratung in den Ausschüssen durchaus konstruktiv war. Natürlich gibt es bei einem umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben stets einzelne Aspekte, die man je nach politischem Standpunkt anders vertreten und auch anders regeln könnte. Entsprechend haben die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN verschiedene Änderungsanträge eingebracht und zur Diskussion gestellt. Das ist natürlich ihr gutes parlamentarisches Recht. Wir haben diese Anträge geprüft und sind zu einem klaren Ergebnis gekommen: Der Gesetzentwurf wäre durch die Umsetzung der Änderungsanträge der Opposition keineswegs besser, sondern an einigen Stellen vielmehr schlechter geworden. Zu Recht wurde in den Ausschüssen daher die Ablehnung der Änderungsanträge der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN empfohlen. Zugleich wurde mit den Stimmen nicht allein der CSU, sondern auch von SPD und FREIEN WÄHLERN die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung empfohlen.

Bevor ich zum Schluss komme, darf ich noch auf die Änderungsanträge der CSU eingehen. Die Anträge auf den Drucksachen 17/22314 und 17/22320 dienen dazu, Verweise im Bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetz und im Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes quasi glattzuziehen. Der Antrag auf Drucksache 17/21850 dient der datenschutzrechtlichen Anpassung an europäische Vorgaben und steht im engen Zusammenhang mit der entsprechenden Gesetzesinitiative der CSU zur datenschutzrechtlichen Anpassung der Bayerischen Vollzugsgesetze. Diese Änderungen sind durchwegs der Rechtstechnik geschuldet, aber natürlich nicht weniger sinnvoll. Erfreulicherweise haben diese Änderungsanträge in der Endberatung des Rechtsausschusses zuletzt eine einheitliche Zustimmung erfahren. Diese Zustimmung, Kolleginnen und Kollegen, möchte ich von Ihnen auch heute erbitten.

Meine Damen und Herren, die von mir vorhin angesprochene konstruktive Ausschussberatung hat zu dem aus meiner Sicht erfreulichen Ergebnis geführt, dass bis auf die GRÜNEN, die ein weiteres Mal Totalopposition betrieben haben, auch die SPD und die FREIEN WÄHLER den Entwurf der Staatsregierung unterstützt haben. Das freut mich besonders, weil eine breite Unterstützung in diesem Hohen Haus den bayerischen Justizvollzug, der einen enorm wichtigen Beitrag für die Sicherheit unseres Rechtsstaates leistet, insgesamt stärkt. Ich bitte Sie daher alle, auch die Kollegen der Oppositionsfraktionen, um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/21101, der Änderungsantrag von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/21570, die Änderungsanträge von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 17/21588 mit 17/21590 und die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/21850, 17/22314 und 17/22320 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/22680.

Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Die Fraktionen sind übereingekommen, bei den Änderungsanträgen der Fraktion FREIE WÄHLER und beim Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Voten des endberatenden Ausschusses abzustimmen. Der endberatende Ausschuss empfiehlt die Änderungsanträge zur Ablehnung.

Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt unter Berück

sichtigung der Änderungsanträge der CSU-Fraktion Zustimmung mit Änderungen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/22680.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das die Fraktion der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. – Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.

Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes, Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz".

Mit Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/21850, 17/22314 und 17/22320 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 7 und 8 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes Ballungsraumzulage für alle Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter) sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger (Drs. 17/20811) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Verdoppelung der Ballungsraumzulage und Streichung des Anwärtergrenzbetrags (Drs. 17/20847) - Zweite Lesung

Wir haben auf die Mittagspause verzichtet. Das bedeutet aber nicht, dass es immer weniger werden, die hier anwesend sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch auf ihre Mittagspause verzichtet. Ich möchte das hier nur anmerken.

(Zurufe von der CSU: Aber wir sind ja hier! – Wei- tere Zurufe)

Ja, ich weiß. Man kann aber nicht auf eine Mittagspause verzichten und trotzdem gehen, während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier weiterarbeiten müssen. Einer Präsidentin muss es möglich sein, das hier einmal anzumerken. – Ich eröffne jetzt die Aussprache. Bitte schön, Herr Kollege Meyer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ist schon seit Jahren ein Dauerthema – ich bin seit knapp zehn Jahren dabei –, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiv machen können oder noch attraktiver gestalten können. Im Rahmen dieser Problematik ist die Ballungsraumzulage bei uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes natürlich ebenfalls ein Dauerthema.

Unser Gesetzentwurf hat zum Ziel, den Grenzbetrag für Anwärterinnen und Anwärter und für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger abzuschaffen. Der Gesetzentwurf der SPD verfolgt auch dieses Ziel und darüber hinaus die Verdoppelung der Ballungsraumzulage.

Meine Damen und Herren, der Grenzbetrag ist eine Erfindung. Ich habe in meinen fast zehn Jahren hier meine Erfahrungen zum Dienstrecht gesammelt und komme, wie Sie wissen, originär aus der öffentlichen Verwaltung. Mir sind viele Vorschriften nicht fremd. Viele Vorschriften, gerade im Dienst- und Besoldungsrecht, sind sicherlich kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich, aber man kann sie erklären. Diese Geschichte mit dem Grenzbetrag muss man aber nicht verstehen, meine Damen und Herren.

(Tobias Reiß (CSU): Man kann es aber verstehen!)

Nein, man muss es nicht verstehen, Herr Kollege Reiß. Worum geht es? – Es ist eine Systemfrage, und ich verstehe Ihren systemischen Ansatz nicht. Der Grenzbetrag legt fest, dass Anwärter im Hinblick auf

ihr möglicherweise künftiges Einkommen im Staatsdienst ab, sagen wir einmal, A 12 aufwärts – das umfasst beispielsweise schon die Lehramtsreferendare und -referendarinnen – keine Ballungsraumzulage erhalten, weil sie diese später auch nicht erhalten würden.

Meine Damen und Herren, hier wird es meines Erachtens schizophren. Diese Referendarinnen und Referendare verdienen zwischen 1.200 Euro und 1.400 Euro und erhalten wegen der Grenzbetragsregelung keine Ballungsraumzulage. Kolleginnen und Kollegen hingegen, die keine Anwärter mehr sind und unterhalb von A 12 eingruppiert sind, verdienen vielleicht 3.000 Euro oder 3.500 Euro brutto und erhalten eine Ballungsraumzulage. Von den absoluten Beträgen her gesehen, kann man das nicht verstehen.

Es geht nicht darum, was die Anwärterinnen und Anwärter künftig verdienen, sondern darum, dass sie jetzt ihre Wohnungssorgen und Ausgaben für Miete und Lebensunterhalt im Großraum München haben und darüber hinaus nicht immer wissen, ob sie später in den Staatsdienst übernommen werden. Viele der angehenden Lehrerinnen und Lehrer erhalten keine Anstellung im öffentlichen Dienst an den staatlichen Schulen. Es handelt sich also ausschließlich um eine soziale Aufgabe, die Ballungsraumzulage entsprechend den absoluten Verdiensten zu gewähren.

Natürlich ist die Ballungsraumzulage kein Allheilmittel, um die drängenden wohnungspolitischen und sozialen Probleme im Hinblick auf die Mieten zu klären. Das ist klar.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Verdoppelung der Ballungsraumzulage geht über unseren hinaus. Dem stimmen wir zu. Mit dem Maßnahmenpaket vom Herbst 2017 ist bereits einiges erreicht worden. Damals ist die Ballungsraumzulage schon erhöht worden. Auch wenn es sich nur um eine kleine Erhöhung handelt, bei derart hohen Mietpreisen im Großraum München zählt jeder Euro. Natürlich kann man damit nicht die Wohnungsprobleme lösen.