schön, Frau Kollegin Guttenberger. Herr Kollege Ritter, danke schön. – Als Nächster hat der Kollege Pohl von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz hat uns schon des Öfteren vor Herausforderungen gestellt. Das ist eine schwierige und nicht im letzten ausdiskutierte Materie, die nach meinem Gefühl manchmal sehr stark in den Bereich der Transparenz abgleitet und dann wieder den Datenschutz sehr hoch hält. Wie gesagt, da ist in vielen Bereichen vieles noch unausgegoren. In der Datenschutzgrundverordnung ist insgesamt sehr viel bürokratisches Beiwerk dabei, das Menschen schikaniert.
Wir haben hier eine Vorlage, die wir eigentlich sehr schnell abhandeln könnten. Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union vom 27. April 2016. Wenn Sie es bei dieser Umsetzung belassen hätten, wären wir sehr schnell fertig. Sie wollten aber noch das eine oder andere regeln, und da stimme ich schon dem Kollegen Ritter zu, dass das gesamte Vorhaben mit heißer Nadel gestrickt ist, wie im Übrigen auch andere Gesetzesvorhaben in letzter Zeit. Ich erinnere an das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und das Polizeiaufgabengesetz, das Sie jetzt, nachdem es beschlossen worden ist, evaluieren wollen. Das ist eine relativ neue und aus unserer Sicht nicht sehr gelungene Art, Gesetzesvorhaben zu geltendem Recht zu machen. Normalerweise müsste man es umgekehrt machen. Erst sollte man substanziell und gründlich diskutieren und am Ende ein gutes Gesetz beschließen.
Speziell beim Auslesen von Datenspeichern, die Gefangene ohne Erlaubnis in Gewahrsam haben, haben wir schon gewisse Bedenken, ob dabei die Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewahrt sind. Natürlich kann man sagen, wir schauen einmal, wie die Gerichte entscheiden. Wir sollten aber schon den Ehrgeiz haben, Sachverhalte so zu regeln, dass dann die Gerichte in unserem Sinn entscheiden und uns das Gesetz nicht zur Nachbesserung zurückgeben.
Aufgrund dieser Unschärfen, aufgrund dieser wenig geglückten Regelung werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Warum werden wir uns enthalten? – Weil die Zielrichtung stimmt und weil die Umsetzung dieser Richtlinie im Großen und Ganzen unstreitig ist, weil wir aber aus den genannten Gründen dem Gesetz keine Zustimmung geben können.
Danke schön, Herr Kollege.– Als Nächste hat Frau Kollegin Osgyan vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es schade, dass wir uns heute hier im Plenum mit diesem Thema überhaupt noch einmal auseinandersetzen müssen, denn die Richtlinie zum Datenschutz im Inneren und in der Justiz ist eine EU-Vorgabe, die umzusetzen ist. Die Beratung hätte eine Formalie sein können. Wir bedauern, dass die Richtlinie in den Trilog-Verhandlungen verwässert wurde. Man hätte eine wesentlich sensiblere und noch datenschutzfreundlichere Regelung finden können. Stattdessen wurde hier auch noch ein automatisierter Datenaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz eingeführt. Das sehen wir kritisch. Auch die Datenspeicher wurden gerade schon genannt. Das ist aber nicht der einzige Grund dafür, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden.
Wir erachten das ganze Gesetzgebungsverfahren eines Parlaments nicht würdig. Vor allem hat die Staatsregierung einfach geschlafen.
Noch nicht gesagt wurde, dass die Umsetzung der Richtlinie bereits im Mai hätte beschlossen werden müssen. Das war die Deadline. Seit zwei Jahren ist bekannt, welchen Zeitraum die EU für die Umsetzung vorgegeben hat. Jetzt haben wir Juli. Jetzt haben Sie, die CSU-Fraktion, die Staatsregierung in der Form unterstützt, was Sie natürlich ehrt, dass Sie den Gesetzentwurf noch eingebracht haben, sonst wäre nämlich nicht nur die Frist überschritten gewesen. Man hätte das Vorhaben in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr unter Dach und Fach bringen können, wenn eine Verbändeanhörung durchgeführt worden wäre, wie es eigentlich guter parlamentarischer Stil ist und wie es auch vorgeschrieben ist. Aus dem Grund stimmen wir nicht zu, weil wir davon ausgehen, dass bei solch einem Gesetzgebungsverfahren die Stimmen der Zivilgesellschaft und der Verbände gehört werden müssen.
Auch eine Stellungnahme von Dr. Petri, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, liegt nicht vor. Für uns ist es nicht von Belang, ob das Parlament hätte beschließen müssen, dass er eine Stellungnahme vorlegt, oder ob er sich selber hätte einbringen können. Die Stellungnahme liegt schlichtweg nicht vor. Auch aus diesem Grund können wir nicht zustimmen.
Dieses Gesetzgebungsverfahren ist kein Vorbild für verantwortliches Handeln im Bereich des Datenschutzes. Es zeigt den geringen Stellenwert, den die Staatsregierung dem Datenschutz insgesamt beimisst. Das finde ich unglaublich, wenn man bedenkt, wie lange wir über die EU-Datenschutz-Grundverordnung diskutiert haben, wie wichtig uns da dieses Thema ist und welche berechtigten Anliegen auch die Bevölkerung zum Datenschutz hat. Wir sollen aber jetzt eine Richtlinie, die vielleicht nicht so im Licht der Öffentlichkeit steht, nach Ablauf der Umsetzungsfrist einfach mal so schnell durchwinken.
Wir hoffen, dass sich die Staatsregierung in der bis zur Landtagswahl noch verbleibenden Zeit ihrer Aufgaben besinnt und ihre Arbeit macht, statt ständig Scheindebatten zu führen, wenn zum Beispiel Hilfesuchende abgewiesen werden sollen. Wir hoffen, dass sie endlich wieder die Arbeit macht, die sie machen sollte, nämlich Gesetze zur Umsetzung von Richtlinien, die sie umsetzen muss, auch fristgerecht einzubringen, damit sie ordentlich beraten werden können, und Stellungnahmen einzuholen usw.
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/21687 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/22997 zugrunde. Der Ausschuss empfiehlt Zustimmung. In den §§ 1 und 3 sind die Daten der letzten Änderungen und die entsprechenden Seiten des Gesetz- und Verordnungsblattes zu aktualisieren. Ergänzend schlägt der Ausschuss vor, in § 5 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/22997.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sowie die Abgeordnete Claudia Stamm (fraktionslos) und der Abgeordnete Muthmann (frakti- onslos). Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in
einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordnete Claudia Stamm (fraktionslos) und der Abgeordnete Muthmann (faktionslos). Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Dann ist so beschlossen; das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur datenschutzrechtlichen Anpassung der Bayerischen Vollzugsgesetze".
Damit wäre dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 14, aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass zum Tagesordnungspunkt 15 namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Damit läuft die 15-Minuten-Frist.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei (Drs. 17/21859) - Zweite Lesung
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. – Erster Redner ist der Kollege Ländner von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Heute wird ein Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei vorgelegt. Es ist das Ergebnis der Umsetzung einer Initiative, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung im April dieses Jahres angekündigt hat. Das ist eine Initiative in Form einer Gesetzesvorlage, die Antworten gibt. Sie gibt Antworten auf sicherheitsrelevante Vorgänge und Herausforderungen an der bayerischen Grenze. Diese Antworten müssen wir geben. Ich finde es schade, dass ich bei solchen Themen immer der erste Redner bin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, aufgrund der Vorberatungen im Ausschuss und im Plenum weiß ich, dass ein Sammelsurium an Äußerungen kommen wird. Dies ist sicherlich geeignet, um Stimmung zu machen. Vieles geht jedoch am Kern vorbei.
Erlauben Sie mir einen Fußballvergleich, obwohl die Deutschen nicht mehr bei der Weltmeisterschaft dabei sind. Beim Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei wird unheimlich viel gespielt. Es wird rückwärts und vorwärts gelaufen. Es werden Rück- und Vorpässe gespielt. Leider wird das Tor nicht getroffen. Wir legen ein Gesetz vor, das zielorientiert ist. Ich glaube, meine Ausführungen treffen das Tor. Um anschließenden Bemerkungen zu entgehen, darf ich feststellen: Es ist kein Eigentor. Unser Ball, das Gesetz, geht in die richtige Richtung. Es trifft genau dort, wo es notwendig und richtig ist. Es trifft an der Stelle, an der die Menschen von der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion in diesem Hohen Haus erwarten, dass Antworten gegeben werden.
Um was geht es? – Ich will es auf den eigentlichen Kern zurückführen. Es geht um die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes. Neben formalen Anpassungen wird die organisatorische Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei als Teil der Landespolizei in diesem Gesetz verankert. Durch dieses Gesetz soll eine zentrale fachliche Leitung errichtet werden. Diese fachliche Leitung wird sich Direktion der Bayerischen Grenzpolizei nennen. Sie wird organisatorisch an das Polizeipräsidium Niederbayern angebunden werden. Die Vorbereitungen für die Direktion sind abgeschlossen. Die Einweihung des Gebäudes – das werden Sie sicherlich noch anmerken – hat am 2. Juli stattgefunden. Wenn wir das Gesetz heute hoffentlich beschließen, wird es Dienststelle der Bayerischen Grenzpolizei.
Neben dieser fachlichen Aufsicht über die Bayerische Grenzpolizei werden von der Direktion in Passau die Schleierfahndungsmaßnahmen der bayerischen Polizei sowie Schwerpunkteinsätze der Fahndungsdienststellen koordiniert. Sie wird eine Zentralstelle sein, die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Grenzbezug koordiniert und intensiviert. Insbesondere wird die Zusammenarbeit mit den bereits bestehenden Zentren in Tschechien und Österreich und mit benachbarten deutschen Behörden gepflegt. Ich nenne die Bundespolizei und den Zoll.
Fachlich nachgeordnet sind Polizeiinspektionen und Polizeistationen Fahndung. Diese werden durch das Gesetz in Grenzpolizeiinspektion und Grenzpolizeistation umbenannt werden. Organisatorisch bleiben diese Grenzpolizeiinspektionen und Grenzpolizeistationen bei den jeweiligen Präsidien. Das sind die Präsidien Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern Süd und Schwaben Süd/West. Das ist eine breit aufgestellte organisatorische Verstärkung der polizeilichen Einsatzkraft im Grenzbereich.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen die meisten Aufgaben, welche die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei wahrnehmen wird. Das ist eine ganze Liste. Aus diesem Grund nenne ich nur einige der Aufgaben: Eine zentrale Kontakt- und Führungsstelle der bayerischen Polizei in grenzpolizeilichen Angelegenheiten, Sammeln und Bewerten grenzpolizeilicher Erkenntnisse, Erstellung und Steuerung fachspezifischer Lagebilder, Koordinierung der Schleierfahndungsmaßnahmen der grenzpolizeilichen Organisationseinheiten usw. Das ist eine DIN-A-4-Seite mit Informationen, die Sie nachlesen können bzw. Ihnen bekannt sind.
Der Direktion sind fachlich die Dienststellen der Bayerischen Grenzpolizei nachgeordnet. Sie werden sich somit als strategisch taktische Weiterentwicklung zu den bisherigen Fahndungsdienststellen konzeptionell neu aufstellen. Ich nenne auch hier die Schwerpunkte der konzeptionellen Aufstellung. Die Schleierfahndung wird seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt. Zusätzlich bekommen wir eine uniformierte Komponente, die es in der Schleierfahndung bisher noch nicht gegeben hat.
Liebe Frau Kollegin, in Teilen und sehr rudimentär. Die Schleierfahndung hat bisher überwiegend verdeckt operiert und gearbeitet.
Mit der uniformierten Komponente, die jetzt eingeführt wird, wird die polizeiliche Präsenz in der Bevölkerung stärker als zuvor wahrgenommen werden. Stationäre Kontrollen an taktisch günstigen Örtlichkeiten können in Uniform und mit Dienstfahrzeug sicherlich leichter durchgeführt werden. Neben vielen anderen Maßnahmen wird auch die grüne Grenze überwacht.
Ein wesentlicher Faktor ist eine technisch unterstützte Fahndung. Die modernen Einsatzmittel für die Grenzpolizei werden ausgeweitet und optimiert. Als dritte Säule haben wir die Grenzkontrollkoordination. Außerdem gibt es Kontrollkonzepte mit benachbarten Kräften. Schnittstellen werden reduziert, Ressourcen geschont und Doppelmaßnahmen vermieden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung erfolgt mit dem 2. Nachtragshaushalt, den wir heute Vormittag mit den Stimmen der CSU beschlossen haben. Im 2. Nachtragshaushalt werden 44 zusätzliche Stellen geschaffen. Für die Direktion in Passau sind 11 Planstellen vorgesehen. Zusätzlich wird es drei Planstellen für Arbeitnehmer geben. Neben den 14 zusätzlichen Stellen in Passau werden für die
7 Grenzpolizeiinspektionen und 3 Grenzpolizeistationen je 3 Arbeitnehmerstellen geschaffen. Das ist eine unmittelbare Entlastung der Vollzugsbeamten vor Ort. Jetzt gibt es 11 Beamtenplanstellen – mehr nicht. Eine aktuelle Schwächung des sonstigen Vollzugsdienstes sehe ich nicht, zumal wie schon erwähnt die Koordinierung und die zielgerichtete Aufgabenstellung im Vordergrund stehen.
Ab dem Jahr 2019 werden jährlich 100 Vollzugsstellen bis zum Jahr 2023 zusätzlich an den Dienststellen der Grenzpolizei geschaffen. Dies erfolgt aus dem jeweiligen Pool, der bayernweit zur Verfügung steht. Der Pool steht deshalb zur Verfügung, weil wir in den vergangenen Jahren richtigerweise die Einstellungszahlen erhöht haben. Ab dem Jahr 2019 stehen uns mehr fertig ausgebildete Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Diese werden an die Dienststellen in Bayern abgegeben. In den genannten fünf Präsidien und Dienststellen werden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 je 100 Stellen zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen in Bayern werden nicht geschwächt. In den Jahren ab 2019 erfolgt eine Konzentration der Personalzuteilung auf Dienststellen mit besonderen Aufgaben und besonderer Belastung. Ich glaube, das ist richtig. Man sieht die Aufgaben an der Grenze. Man hört die Klagen über die hohe Belastung. Wir wollen diese besondere Aufgabe mit zusätzlichen Kräften untermauern. Wir wollen die Polizeistärke in Bayern insgesamt verträglich gestalten.
Es wird investiert. Im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts, der von dieser Seite beschlossen und von dieser Seite abgelehnt worden ist, werden zusätzliche Mittel in Höhe von 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Behauptung ist falsch, wonach Geld genommen wird, das dann an anderer Stelle beispielsweise für die Sachausstattung der Polizei im Übrigen fehlt. Nein, es geht um zusätzliche 14 Millionen Euro, die heute Vormittag beschlossen wurden. Das sind Mittel, welche zur Verstärkung der Sachausstattung der Grenzpolizei für spezielle, geländegängige Fahrzeuge und eine besondere digitale Ausrüstung verwendet werden.
Als letzten Punkt möchte ich Folgendes sagen: Es wird ein Verbandsabzeichen geben. Das scheint der Opposition besondere Freude zu bereiten. Man nennt das Neudeutsch Corporate Identity. Die Verbände der bayerischen Polizei tragen Verbandsabzeichen. Auf dem unterfränkischen Verbandsabzeichen ist der Frankenrechen abgebildet. Das Verbandsabzeichen der bayerischen Bereitschaftspolizei zeigt einen Panther. Die Münchner tragen das Münchner Kindl. Verbandsabzeichen sind also nicht unüblich. Die Ver
bandsabzeichen dienen der Stärkung der Corporate Identity der Direktion und der Dienststellen an der Grenze. Für insgesamt fünf Präsidien wird ein Verbandsabzeichen geschaffen. Was wird nicht geschehen? – Die alte Grenzpolizei werden und wollen wir nicht wieder einführen. Es geht uns nicht um Nostalgie und auch nicht um die Erinnerung an vermeintlich schöne Zeiten.
Es geht um den kontinuierlichen Aufbau einer Spezialtruppe unter dem Dach der bayerischen Landespolizei. Diese Truppe soll fachlich von einer Direktion geführt werden. Sie soll für die Erfüllung ihrer Aufgabe mit spezieller Technik ausgestattet werden. Zudem soll sie über speziell ausgebildetes Personal verfügen.