Protokoll der Sitzung vom 11.07.2018

liegt. Wir wollen das – auch zum Wohle der Asylsuchenden – schnell regeln. Im Landesamt werden die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und die operative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge landesweit gebündelt und die Rückkehrprogramme koordiniert und verstärkt.

Liebe Damen und Herren, ein letztes Wort zu Ausreisegewahrsam, Haftplätzen und Ähnlichem. Hier wurde – verzeihen Sie, wenn ich es so deutlich anspreche – fälschlicherweise behauptet, dass das die Einrichtung vollkommen selbstständig regeln könnte. Kein Ausreisegewahrsam ohne richterliche Anordnung und kein Haftplatz ohne richterliche Anordnung. Ich denke, das sind Grundvoraussetzungen, die einfach bekannt sein müssen. Das ist ein rechtlich einwandfreier Weg, der auch vom Koalitionsvertrag abgedeckt ist. Abschiebungen sind Ländersache. Da sind wir gefordert, die Organisation so aufzubauen, dass das rund, einwandfrei, würdig und mit Niveau abläuft. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Arnold. Bitte.

Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar für die letzte Bemerkung, dass Sie keine Abschiebung und keinen Gewahrsam ohne richterliche Anordnung vornehmen. Da haben Sie offensichtlich etwas dazugelernt. Am 31. Mai 2017 haben Sie in Nürnberg den Schüler einer Berufsschule ohne richterliche Anordnung abschieben wollen. Ich habe das bemängelt, und der jetzige Leiter des BAMF, Herr Dr. Sommer, hat es als rechtsirrige Ansicht bezeichnet, dass man da eine richterliche Anordnung braucht. Geben Sie es ihm weiter! Er ist jetzt woanders in Amt und Würden. Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis durchsetzt.

Ein Nächstes. Wenn Sie sagen "keine richterliche Anordnung", dann ist doch die Frage, wie sich eigentlich die Antragsbefugnis bei Abschiebeanträgen bei Gericht konzentriert. Ist das jetzt zentral in Ingolstadt? Ist Ingolstadt zuständig für das Amtsgericht Fürth? Ist Ingolstadt je nachdem, wo der Fall aufkommt, zuständig für das Amtsgericht Miesbach? Wie wollen Sie das regeln? Oder sagen Sie – das ist die nächste Erklärung –, es ändert sich nichts an den Zuständigkeiten der Zentralen Ausländerbehörden, weil die ja bisher die Anträge gestellt haben? Dann ist auch dies letztendlich keine zentrale Aufgabe dieses neuen BayernBAMF, sondern es ist nur eine Konnotation, eine Er

schwerung von Aktenumläufen bzw. eine Erschwerung von insoweit aufgebauten Bürokratiehemmnissen. Wenn man alles auf die Zentralen Ausländerbehörden, deren Stellen bislang nach ihrer eigenen Auskunft nur zu 70 % besetzt sind – 30 % fehlen noch –, zurückführen würde, wäre doch die Sache viel besser, effizient, effektiv, regional und insoweit auch zentral vor Ort zu lösen, als so einen Humbug zu veranstalten, Dinge zu konzentrieren, die nicht zu konzentrieren sind.

Herr Staatssekretär, bitte.

Lieber Herr Kollege, das war jetzt die Sicht durch Ihre Brille. Ich lasse das so stehen. Wir sind der Meinung, dass wir mit der Bündelung eine Optimierung erreichen, dass das Ziel schneller und gezielter erreicht wird. In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass für die Schlussabstimmung namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir können sie gleich durchführen, weil die erforderlichen Zeiten erreicht sind.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21999, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/23045 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/23198 zugrunde. Der Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen aufgrund des Antrags der CSU-Fraktion. Danach soll durch einen neuen Artikel 2a der Vollzug von aufenthaltsrechtlichen Freiheitsentziehungen in das Gesetz mit aufgenommen werden. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/23198. – Ich bitte die Plätze einzunehmen, weil wir abstimmen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. –

(Christine Kamm (GRÜNE): Schämt euch!)

Bitte, das nehmen Sie zurück, Frau Kollegin.

(Unruhe – Zurufe)

Bitte nehmen Sie es zurück. Bitte, Frau Kollegin.

(Alexander König (CSU): Das ist Demokratie!)

Ich bitte um Beruhigung. Die Frau Kollegin Kamm sieht es ein, dass Sie diesen Vorwurf bitte zurücknehmen soll. Es sind hier frei gewählte Abgeordnete, und sie stimmen so ab, wie sie es letztlich auch für sich verantworten können.

(Unruhe – Lachen bei den GRÜNEN)

Bitte. Frau Kollegin, wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass wir noch ein großes Arbeitspensum zu leisten haben.

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Wenn dieses Kasperltheater nicht aufhört! Herrschaftszeiten! Kasperltheater!)

Das nehmen Sie bitte auch zurück.

(Zuruf: Was soll denn das? – Unruhe)

Herr Kollege Dürr, ich habe darauf gewartet. Danke schön.

Ich fange noch einmal mit der Abstimmung an, weil ich nicht zulasse, wenn Abgeordnete hier abstimmen, dass hier solche Bemerkungen fallen.

(Beifall bei der CSU – Zurufe der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) und Jürgen Mistol (GRÜNE))

Wenn Sie sich beruhigen, dann beginne ich noch einmal mit der Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU.

(Unruhe)

Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Kollege Muthmann (fraktionslos), Kollege Felbinger (fraktionslos), Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) sind auch dagegen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese soll, wie in § 127 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung wird der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/23198 zu

grunde gelegt. Für die Stimmabgabe sind die Urnen bereit gestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 19.33 bis 19.38 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden wie immer draußen ausgezählt und das Ergebnis wird dann bekannt gegeben.

Ich bitte darum, für die nächste Abstimmung wieder die Plätze einzunehmen. – Danke schön. Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 14 zurück. Die namentliche Schlussabstimmung steht dazu noch aus, weil das vorhin von der Zeit her nicht geklappt hat.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21859 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/23151 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 das Gesetzeszitat und die Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes an die letzte Änderung angepasst werden. Der endberatende Ausschuss stimmt dem ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2018" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU. Gegenstimmen, bitte ich anzuzeigen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Kollege Muthmann (fraktionslos), Kollege Felbinger (fraktionslos) und Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) sind auch dagegen. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen.

(Zuruf: Namentlich!)

Namentlich. Es wurde auch hier namentliche Abstimmung beantragt. Deswegen stehen die Urnen bereit. Ich bitte also, die Stimmkarten einzuwerfen. Jetzt gebe ich, nachdem wir noch alle beieinander sind, nur drei Minuten für diese Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 19.41 bis 19.44 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten außerhalb des Plenarsaals auszuzählen. Wir geben dann das Ergebnis später bekannt.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Ich möchte in der Tagesordnung fortfahren. Wir führen nun, wie bereits bekannt gegeben, die weiteren Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 24, 25, 26, 27, 32, 34 und 35 durch. Auch zum Tagesordnungspunkt 31 wurde auf die Aussprache verzichtet, aber namentliche Abstimmung beantragt.

Wir stimmen über Gesetzentwürfe ab, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler, Ingrid Heckner, Norbert Dünkel u. a. (CSU), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen (Drs. 17/21584) - Zweite Lesung

Wie bereits bekannt gegeben, wird einvernehmlich auf eine Aussprache verzichtet, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/21584 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 17/23190 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus und der endberatende Ausschuss empfehlen Zustimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSUFraktion und Fraktion der FREIEN WÄHLER sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSUFraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER und Herr

Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos).