Protokoll der Sitzung vom 11.07.2018

Diesen Eindruck hatte ich gerade nicht. – Zweitens. Es soll ein Personenregister geben, in dem nur ganz wenige Stammdaten enthalten sind. Das sind Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Anstalt und Tag der Aufnahme und der Entlassung. Mit diesen Daten soll sichergestellt werden, dass eine Person nicht einfach in der Psychiatrie verschwindet. Deswegen müssen die Daten auch anonymisiert gespeichert werden. Daher verstehe ich Ihren Einwand jetzt nicht.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das glaube ich, dass Sie den nicht verstehen!)

Vielen Dank. – Damit darf ich das Wort an die Staatsregierung übergeben. Zunächst hat Frau Staatsministerin Schreyer das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedaure es sehr, dass manche ein Gesetz, das wirklich Hilfe für psychisch schwer beeinträchtigte Menschen bringen soll, so schlechtreden. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass nur manche dieses Gesetz derart schlechtreden. Das ist insofern schade, weil sowohl Emilia Müller als auch Melanie Huml über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren versucht haben, mithilfe von Runden Tischen alle Themen zu behandeln und alle Beteiligten anzuhören, um etwas zu erarbeiten. Es ist völlig in Ordnung, dass man am Ende vielleicht nicht mit allem einverstanden ist. Aber es sind immerhin ganz schön viel Zeit und Herzblut investiert worden, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Neben den genannten Damen möchte ich noch den Kollegen Bernhard Seidenath, Hermann Imhof, Joachim Unterländer und vielen anderen für ihre Arbeit danken. Sie haben ihre ganze Kraft eingebracht, damit wir heute tatsächlich bei einem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz angelangt sind.

Frau Sonnenholzner hat die Fragen der Kollegin Stamm bereits beantwortet. Jedoch würde ich einen Punkt noch gerne ansprechen. Es geht um die Patientenakte. Natürlich ist das eine vertrauliche Geschichte zwischen Arzt und Patient. Ich persönlich aber habe nichts dagegen, wenn die Antifolterkommission der UN Zugriff darauf hat, um sicherzustellen, dass alles

sauber und ordentlich abläuft. Genau das ist der Fall. Frau Kollegin Claudia Stamm, deswegen bin ich sehr froh, dass wir auch weiterhin diese Möglichkeiten haben.

Frau Sonnenholzner, ich hätte noch eine Anmerkung. Sie haben ein Zitat von mir gebracht, das ich nicht kenne. Es wäre ganz nett, wenn Sie mir zurufen könnten, woher das Zitat stammt. Sie können mir die Information auch gerne nachreichen. Ich kenne das Zitat nämlich nicht. Ich schaffe es jeden Tag selber, schlechte Zitate zu produzieren. Es wäre mir daran gelegen, wenn Sie in Zukunft diese Zitate verwenden könnten. Das erwähnte Zitat kenne ich aber nicht.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Okay!)

Sei es drum. Das geben Sie mir einfach, und dann haben wir das noch einmal. Es wäre mir nur wichtig, dass Sie es mir geben.

Aus meiner Sicht hat sich die Kollegin Celina ein paar Mal sehr deutlich in der Wortwahl vergriffen. Deswegen möchte ich auf ihre Äußerungen eingehen. Zu behaupten, dass der Ministerpräsident gelogen hätte, wenn er sagt, dass wir auf die Unterbringungsdatei verzichten möchten, ist falsch. Das ist im Gegenteil eines der Kernelemente, welches er maßgeblich abgeräumt hat. Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Wortwahl noch einmal stark überdenken werden. Genau das ist nämlich der Punkt. Er hat es mit anderen geschafft, diesen für die betroffenen Menschen zentralen Punkt auszuräumen.

Die Situation ist folgendermaßen: Wir müssen zwischen dem überwiegenden Teil der Hilfe und einem ganz kleinen Teil, um den es bei einer Fremdgefährdung geht, abwägen. Nur bei diesem ganz kleinen Teil von Personen wird die Polizei natürlich über die Entlassung informiert. Das war im Übrigen in der Praxis schon immer der Fall. Es wird aber nichts gespeichert. Es gibt keine Unterbringungsdatei. All das, was den Menschen wirklich Sorge macht, ist weg. Trotzdem ist klar, dass man den kleinen Teil an Sicherheit einfach abdecken muss. Die gesamte Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass es letztendlich so ist, wie es nun ist.

Ich möchte an der Stelle nochmals hervorheben: Die Fraktion hat megafleißig zwölf Änderungsanträge eingebracht. Vieles war über die Fraktionsgrenzen hinweg möglich zu entwickeln, sodass jetzt ein Gesetz vorliegt, das wirklich den Hilfeteil in den Vordergrund stellt, wobei der Maßregelvollzug und das PsychKHG – Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – getrennte Gesetze sind. Die Besuchskommissionen bleiben, Unterbringungsbeiräte werden nicht eingeführt. Alle Anträge liegen vor. Wir können sehr stolz darauf sein, dass

dieses Gesetz in der vorliegenden Form kommen darf.

Ich möchte mich bei der CSU, der SPD und den FREIEN WÄHLERN für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Es ist nie jeder glücklich. Aber dieses Gesetz gibt wirklich den Startschuss für Hilfeformen. Jedem muss klar sein: Wer heute gegen dieses Gesetz stimmt, stimmt gegen all die schönen Hilfeformen, die von Melanie Huml und ihrem Haus erarbeitet und von den Fraktionen ergänzt wurden. Ich wüsste nicht, warum man heute diesem Gesetz nicht zustimmen können sollte.

(Beifall bei der CSU)

Frau Staatsministerin, bitte verbleiben Sie noch am Rednerpult, denn es liegt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Celina vor. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Staatsministerin, ich versichere, ich wollte mich nicht im Ton vergreifen. Ich möchte aber genau zu dem Punkt, den Sie genannt haben, nachfragen. Ich habe damals die Presse so verstanden, dass gesagt wurde, Daten würden nach Beendigung einer Unterbringung nicht weitergegeben. Jetzt steht aber in diesem Gesetzentwurf, dass Daten von bestimmten Personengruppen – das ist keine kleine Personengruppe – weitergegeben würden. Sie sagen, die Unterbringungsdatei sei weg. Was genau passiert mit diesen Daten? Wo speichert die Polizei diese Daten? Wo speichern die Kreisverwaltungsbehörden diese Daten? Wie lange speichern sie diese und wozu werden die Daten weitergegeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Unterbringung eines Betroffenen erst dann beendet wird, wenn von ihm keine Fremdgefährdung mehr ausgeht?

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Celina, zum Ersten: Ich mag es nicht, wenn man behauptet, dass ein Mensch lügt. Das ist etwas, da wird es ganz, ganz eng. Sie dürfen sagen, es ist nicht die Wahrheit. Aber die Behauptung einer Lüge, das finde ich schwierig.

(Beifall bei der CSU)

Ich wehre mich deswegen so deutlich, weil der Herr Ministerpräsident nichts anderes gesagt hat als das, was auch ich gerade ausgeführt habe, nämlich dass auf die Unterbringungsdatei verzichtet wird. Es wird nichts gespeichert, denn es wird darauf verzichtet. Das Einzige, was übrigbleibt, ist der Punkt, an dem wir alle miteinander ein Interesse haben, nämlich

dass dann, wenn jemand latent fremdgefährdend ist, die Polizei die Chance hat zu wissen, dass derjenige jetzt entlassen wird. Da wird nichts gespeichert, sondern nur informiert. Ich sage Ihnen ehrlich: Wir gehen davon aus, dass es in Bayern nur einen kleinen dreistelligen Personenkreis gibt. Wir haben alle miteinander ein Interesse daran, dass die Polizei es erfährt, sobald die Person entlassen wird; um mehr geht es nicht. Im Übrigen kennen Sie die Telefonnummer. Rufen Sie doch einfach an und fragen Sie, bevor Sie behaupten, es hätte jemand gelogen. Einfach anrufen!

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE))

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Jetzt darf ich Frau Staatsministerin Huml das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir uns heute so lange mit psychisch Kranken und damit beschäftigen, wie wir ihnen helfen können, finde ich großartig. Aber der Hilfeteil ist mir bei der Diskussion und vielen Wortbeiträgen viel zu kurz gekommen. Es ist auch zu kurz gekommen, dass das Gesetz sehr vieles enthält, um psychisch kranken Menschen auch präventiv zu helfen. Das war uns, als wir dieses Gesetz in Angriff genommen haben, enorm wichtig. Ich denke an die bayernweiten Krisendienste zusammen mit den Bezirken, wobei es darum geht, an sieben Tagen der Woche für 24 Stunden für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen Hilfen und Ansprechpartner vorzusehen. Das ist für die psychisch Kranken und ihre Angehörigen in Bayern ein toller Erfolg.

(Beifall bei der CSU)

Auch die von den Bezirken zu bildenden mobilen Krisenteams sind etwas sehr Bedeutendes. Es ist wichtig, dass bei Notfällen jemand vor Ort kommen kann. Auch haben wir gemeinsam eine Psychiatrie-Berichterstattung ins Leben gerufen, um regelmäßig darüber zu berichten, wie sich die psychiatrischen Hilfen und all das entwickeln. Auch das ist enorm wichtig. Denken Sie auch an den Trialog auf Augenhöhe zwischen denjenigen, die professionell helfen, den Betroffenen und Angehörigen. Diese Errungenschaft durch das Gesetz sollten wir uns nicht kleinreden lassen. Darüber ist heute kaum gesprochen worden.

(Beifall bei der CSU)

Es wurde auch darüber geredet, dass wir das vorliegende Gesetz etwas anders angegangen sind als

manch anderes Gesetz. Es gab fraktionsübergreifend einen Beschluss des Landtags, Unterarbeitsgruppen zu bilden und zu einem Runden Tisch einzuladen.

Wir haben das Gesetz zusammen mit dem Sozialministerium, dem Gesundheits- und Pflegeministerium, dem Innenministerium und dem Justizministerium erarbeitet und uns in Runden Tischen in vielen Arbeitsstunden auf Eckpunkte geeinigt.

Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, in dem der Hilfeteil in seiner Art und Weise bis heute erhalten werden konnte. Aber manches war sprachlich und von den Hinweisen her gesehen für die Menschen nicht so verständlich formuliert, wie es gedacht war. Man muss auch sagen, dass manche Themenfelder – etwa die Speicherung von Daten – nicht so formuliert waren, wie es die Fachleute angeregt hatten. Bei diesen Themenfeldern haben wir bewusst Änderungen vorgenommen. Ist es denn schlecht, wenn man auf die Fachleute hört und, wie Joachim Unterländer gesagt hat, erkennt, dass der gewählte Weg vielleicht nicht der glücklichste war und man deshalb den einen oder anderen Punkt ändert, statt zu sagen, wir ziehen das knallhart durch? Es ist richtig und eine Sternstunde, wenn man das sagen kann. Wir gehen auf Aussagen der Fachleute ein und sind froh, wenn entsprechende Änderungsanträge eingebracht werden. Ich freue mich, dass diese von vielen Fraktionen unterstützt werden.

Natürlich gibt es in der Psychiatrie auch selbst- oder fremdgefährdende Menschen. Natürlich muss man hier auf den Schutz achten. Es ist nicht immer leicht, mit diesen Menschen richtig umzugehen. Auch das gehört in der Psychiatrie zur Wahrheit. Aber es gilt, möglichst frühzeitig Hilfe anzubieten, damit es nicht zu solchen Situationen kommt. Darauf zielt das Gesetz ab. Deswegen ist in diesem Gesetz der Hilfeteil enorm wichtig. Aber auch das andere muss geregelt werden, und zwar im Sinne der Betroffenen, aber auch der Allgemeinheit. Diesen Spagat hat man manchmal zu machen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass sich die vorher beteiligten Kollegen, aber auch Frau Kollegin Kerstin Schreyer, massiv eingebracht haben, dass wir mit dem Herrn Ministerpräsidenten Markus Söder das eine oder andere verändern und auf den Weg bringen konnten.

Ich möchte nochmals klar sagen – das ist mir heute sehr wichtig –: Uns war immer daran gelegen, dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode einzubringen, damit ab 01.08.2018 in Bayern die psychisch erkrankten Menschen noch mehr Hilfe als bisher erhalten. Deswegen danke ich allen, die mitgeholfen haben.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung der Kollegin Celina vorliegen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, vielleicht wird zu wenig über den Hilfeteil geredet, weil er mit den vier Artikeln so unglaublich kurz ist. Einen Punkt möchte ich aber herausgreifen, der deutlich zeigt, worin der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Auffassung liegt. In Artikel 3 des Hilfeteils steht: Die Vertreter der maßgeblichen psychiatrischen Selbsthilfeorganisationen sind in angemessenem Umfang zu beteiligen. Das ist eine massive Beschränkung der Beteiligung, weil es zum einen "maßgeblich", zum anderen "in angemessenem Umfang" heißt. Was wir in dem Änderungsantrag klar gefordert haben, ist Folgendes: Ehrenamtliche Hilfen, einschließlich der Angehörigenarbeit sowie Projekte der Selbsthilfe, sind in die Versorgung einzubeziehen und zu fördern. Soweit dies den Wünschen der Betroffenen entspricht, haben diese Hilfen Vorrang vor öffentlichen Hilfen. Es wäre nicht schwer gewesen, diesem Punkt zuzustimmen, denn dann hätte die Selbsthilfe einen wesentlich höheren Stellenwert gehabt. Aber genau das haben Sie verhindert. Diese Förderung der Selbsthilfeorganisationen bedeutet zum Beispiel natürlich auch, dass Fahrtkosten übernommen werden. Wir wissen alle, dass die Selbsthilfeorganisationen aus eigenen Mitteln nicht viel leisten können.

(Joachim Unterländer (CSU): Das steht doch in unserem Antrag!)

Es gab Nachbesserungen. Aber genau zu diesem Punkt gab es einen Änderungsantrag, dem Sie gut hätten zustimmen können. Aber das haben Sie leider nicht gemacht.

(Zurufe von der CSU)

Zum einen merken Sie an der Reaktion der Kollegen, dass die Änderungsanträge vieles enthalten, was vielleicht noch nicht ganz durchgedrungen ist.

Zum anderen kann ich Ihnen sagen, dass wir für unseren nächsten Doppelhaushalt etwas für diesen Bereich angemeldet haben, um gerade die Selbsthilfe auch finanziell stärken zu können. Von daher ist auch das quasi aufgenommen.

Zum Dritten wird die Selbsthilfe sehr prominent aufgenommen, damit deren Fachleute ihr Wissen einbringen können und am Trialog teilnehmen. Wir wollen sie einbeziehen, wenn es um den Ausbau der Psychiatrie in Bayern und der einschlägigen Hilfen geht. Das ist schon mal ein ganz großer Erfolg. Klar kann man

immer noch mehr wollen; aber lassen Sie uns doch damit erst mal anfangen. Ich freue mich, dass das schon in dieser Art und Weise möglich gewesen ist.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Zuerst folgt die Abstimmung über den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21573, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/22398, die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/22584 mit 17/22595, die Änderungsanträge der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) auf den Drucksachen 17/23076 mit 17/23078 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/23196 zugrunde.

Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/22398 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER und der Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Abgeordneten Claudia Stamm auf Drucksache 17/23076 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Abgeordneten Claudia Stamm auf Drucksache 17/23077 zustimmen möchte, bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen? – Das sind die CSU