Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

ten, die Ursache. Dieses Massenaussterben findet auch in Bayern statt. Noch einmal: Bisher haben Sie kein effektives Mittel aufgeboten, um es zu stoppen. Im Gegenteil, nach Ihren eigenen Daten sind 44 % der in Bayern heimischen Vögel entweder schon ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Das Gleiche gilt für die Insekten. Fast die Hälfte der bayerischen Insektenarten ist bereits ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Die bayerischen Schmetterlingsbestände sind in den letzten 50 Jahren sogar um bis zu 90 % zurückgegangen. Das sagen die Forscher der zoologischen Staatssammlung. Die Daten belegen: Es ist fünf nach zwölf in Bayern. – Vor allem das Insektensterben hat nämlich enorme Auswirkungen auf die ganze heimische Natur und das gesamte Ökosystem, aber auch auf die Landwirtschaft. Es gefährdet nämlich unsere Landwirtschaft, wenn die bestäubenden Insekten wie Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge auszusterben drohen. Das gefährdet auch die Wildpflanzen, und es gefährdet Tierarten wie Vögel, die auf Insekten als Nahrung angewiesen sind. Wenn man das in ein Bild übersetzen will, dann stehen wir auf einem steilen Hang, den wir selbst immer weiter untergraben. Irgendwann kommt alles ins Rutschen und wenn das soweit ist, dann werden wir alle mitgerissen.

Die Fraktion der GRÜNEN legt heute einen Gesetzentwurf vor, der dem zumindest teilweise entgegenwirken soll. Dieser Gesetzentwurf basiert vor allem auf Anträgen, die wesentlich von Herrn Kollegen Dr. Christian Magerl stammen, der heute seine letzte Plenarsitzung im Bayerischen Landtag – kann ich "genießt" sagen? –

(Nicken des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

genießt. Christian, ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Dir im Namen unserer Fraktion herzlichen Dank für Deine großartige Arbeit und Deinen großen Einsatz für die bayerische Natur und die Erhaltung unserer bayerischen Heimat auszusprechen. Danke.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf, ich sage jetzt einfach Dein Entwurf, enthält viele Forderungen, die auch wir unterstützen wie beispielsweise der Schutz von Dauergrünland und das Verbot seines Umbruchs, die

Verbesserung des Biotopschutzes und eine stärkere Berücksichtigung in der Landesplanung, das Verbot von Pestiziden im öffentlichen Bereich und in Schutzgebieten, die Einführung von Gewässerrandstreifen. Das andere hast du selbst schon gesagt.

Ich gieße aber etwas Wasser in den Wein; denn der Gesetzentwurf kann und darf sicherlich noch erweitert

werden, um den Artenschutz in Bayern wirklich umfassend sicherzustellen. Er ist also noch kein vollständig ausgestatteter Instrumentenkasten gegen das Insekten- und Artensterben. Aus unserer Sicht das Wichtigste ist, dass wir die Landwirte in Bayern viel stärker und besser dabei unterstützen, damit die Landwirtschaft wirklich umweltfreundlich wird. Die CSU-Staatsregierung hat in ihrem letzten Bericht zum Insekten- und Vogelsterben im Umweltausschuss ein weiteres Mal, nach der Antwort auf unsere große Interpellation zum Zustand der Natur in Bayern, offen eingeräumt, dass eine der wesentlichen Ursachen für das Artensterben der Nutzungswandel und die Veränderungen in der modernen Landwirtschaft sind, die Entwicklung hin zu einer immer intensiveren Bewirtschaftung, die Bildung immer größerer Betriebe und der Rückgang der kleinen Landwirtschafts- und Nebenerwerbsbetriebe. Das Aussterben von Tieren und Pflanzen steht, so sagen Sie selbst, in engem Zusammenhang mit der Flurbereinigung, dem Vormarsch von Chemie, Mechanisierung und Großbetrieben, mit dem Verlust an Vielfalt in der Bewirtschaftung. Das ist eine Entwicklung, die viel zu lange unter der Überschrift "Wachsen oder Weichen" vorangetrieben wurde. Die Landwirtschaftspolitik in Europa und in Bayern muss sich ändern. Wir müssen den landwirtschaftlichen Betrieben viel stärker als bisher helfen, eine naturschonende Bewirtschaftung zu ermöglichen. Wir müssen den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft drastisch reduzieren, wir müssen die Überdüngung zurückfahren und extensiver, nicht immer intensiver wirtschaften.

(Martin Schöffel (CSU): Machen Sie das mal in den Bundesländern, wo Sie das Sagen haben!)

Es ist klar, dass Ihnen das nicht gefällt; denn das steht Ihrer Lobbypolitik entgegen. In einem Artenschutzgesetz sollte das aber nicht fehlen, genauso wenig wie eine entschiedene Bekämpfung der Umweltkriminalität. Ein umfassendes Artenschutzgesetz müsste auch endlich die Ziele der Bayerischen Biodiversitätsstrategie gesetzlich, verbindlich und messbar festschreiben. Vielleicht kann man das in der nächsten Legislaturperiode nachholen. Ob das aber mit der CSU geht, da melde ich ernsthafte Zweifel an. Sie wollen statt einer umweltfreundlichen Landwirtschaft eine – wie nennen das die Herren Söder und Huber? – landwirtschaftsverträgliche Umweltpolitik. Sie wollen also lobbyverträgliche Umweltpolitik. Das ist es, was Sie meinen. Dann sagen Sie das doch auch so. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was heute notwendig ist. Ihre Naturoffensive ist doch vor allem eine Tourismusoffensive, im Übrigen inklusive Straßenbau und vielleicht mit ein bisschen mehr Naturschutz. Oder wenn ich Ihren Blühpakt anschaue, dann gewinne ich den Eindruck, nicht zuletzt weil das Ganze ver

bunden ist mit Ihrem ständigen Beharren auf der Freiwilligkeit, dass Sie den Natur- und Artenschutz entweder nicht durchsetzen wollen oder können. Ich glaube eher, Sie wollen es nicht. So bekommt man die großen Probleme wie das rasante Artensterben aber sicher nicht in den Griff. Sie machen vor allem CSU-Wahlkampf und Ablenkungsmanöver. Das brauchen wir nicht. Wir brauchen echten Natur- und Artenschutz. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank. Jetzt für die FREIEN WÄHLER: Herr Kollege Zierer. Bitte.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christian, vielen Dank für die Zusammenarbeit von deiner Seite mit der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Du warst nie so blauäugig, du hast immer gewusst, dass deine Arbeit das Bohren dicker Bretter sein wird. Deine Anträge, deine Intention und deine Arbeit hier hat uns aber alle auf einen Weg gebracht, von dem wir wissen, dass er der richtige ist. Vielleicht sind wir ab und zu bei der Geschwindigkeit nicht immer einig. Die Ansätze, die Anträge haben aber in die richtige Richtung gezielt. Den Weg in dieser Richtung werden wir oder andere versuchen müssen, weiterzugehen und die Bevölkerung und alle davon Betroffenen mitzunehmen. Das ist der Wunsch, ich denke auch von deiner Seite, und dem möchte ich mich anschließen. Vielen Dank für deine gute, überparteiliche Zusammenarbeit mit dem Ausschuss. Danke schön.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

In den vergangenen fünf Jahren haben wir an dieser Stelle, aber auch im Umweltausschuss, viele Debatten zum Thema Artenschutz geführt. Experten haben uns bestätigt, dass der Handlungsbedarf groß ist, vor allem, aber nicht nur, um den Artenverlust bei den Insekten aufzuhalten und die Situation zu verbessern. Ende Juli ist dann die Staatsregierung, wie man in Bayern so schön sagt, "gangig" worden. Natürlich ist auch viel Marketing dabei, gerade in Wahlkampfzeiten. Ich denke an das Donauaquarium und das Waldinformationszentrum. Das kann man schon machen, einen wirklichen Nutzen für den Erhalt der Biodiversität hat das aber nicht. Es sind aber auch Punkte dabei, die wirklich etwas bringen, und die uns FREIEN WÄHLERN immer wichtig waren. Der kooperative Naturschutz wird gestärkt, Naturparks und Landschaftspflegeverbände werden besser ausgestattet. Das sind Einrichtungen, die vor Ort Maßnahmen durchführen und dadurch auch Akzeptanz schaffen.

Das ist der richtige Weg. Statt einem "Blühpakt Bayern", was sich sicherlich gut anhört, wäre uns viel lieber gewesen, den Kommunen das Konzept der "Ehda-Flächen" schmackhaft zu machen. Leider war dafür die Zeit noch nicht reif. Auf freiwilliger Basis und mit wissenschaftlicher Begleitung werden die einzelnen Kommunen unterstützt, werden maßgeschneiderte Konzepte erarbeitet, wie ungenutzte Flächen ökologisch aufgewertet werden können. Wir begrüßen zusätzliche Artenhilfsprogramme; wir begrüßen, dass etwas vorangeht.

Wir glauben nicht, dass es ein Artenschutzgesetz in dieser Form braucht, wie es die GRÜNEN vorgelegt haben. Es ist positiv, dass die Bedeutung von Kleinstrukturen in der Landwirtschaft betont wird. Die Förderung unserer Landwirte soll und muss verbessert werden; denn sie erbringen auch Umweltleistungen. Wir brauchen wieder mehr Säume, Hecken und Gehölze in der Landwirtschaft und in der Landschaft. Das ist sehr wichtig, wenn wir Lebensräume für möglichst viele Arten schaffen und sie auch erhalten möchten.

Im Gegenzug aber das Ziel einer flächendeckenden Landwirtschaft aufzugeben, ist sicherlich nicht zielführend; gerade sie ist der Garant für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Das funktioniert nur, wenn wir Akzeptanz schaffen mit Anreizen für freiwillige Maßnahmen, zum Beispiel über den Vertragsnaturschutz. Aber wie immer im Leben gilt: Zu viel Regulierung, zu viele Vorgaben hemmen auch. Das ist kontraproduktiv. Aus diesem Grund werden auch die FREIEN WÄHLER den Gesetzesvorschlag der GRÜNEN – in der Gesamtschau hat er positive Aspekte – ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Zierer. – Jetzt hat für die Staatsregierung Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber ums Wort gebeten. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Thema hat Frau Kollegin Schorer-Dremel alle Argumente und die Fakten, wie ich glaube, vorbildlich vorgetragen; deshalb von mir nur noch ein paar Bemerkungen.

Wir haben deutliche Parallelen zum vorherigen Thema. Wir sind uns einig in der Analyse, dass etwas passieren muss, dass hier noch zu wenig geschieht. Wir haben hier ein brisantes Geschehen vor uns. Dass wir allerdings unterschiedliche Wege gehen wollen, ist ebenfalls eine Parallelität: Sie mit Ordnungs

recht und wir mit einem Weg, auf den wir alle mitnehmen wollen.

Das über Ordnungsrecht zu machen, ist bei diesem Thema schlecht; denn hier sind alle gefragt, mitzumachen. Im Übrigen hat der Weg, den Sie vorgeschlagen haben, auch viele Nachteile; einige Dinge werden doppelt geregelt. Wir werden uns heute zu dieser Stunde sicherlich nicht mehr einig werden. Darüber werden wir keinen Konsens mehr bekommen. Sie alle wollen um 17.00 Uhr fertig sein, deshalb will ich an dieser Stelle die Debatte darüber schließen.

Zwei Gedanken möchte ich Ihnen aber noch mitgeben, werte Kolleginnen und Kollegen: Erstens. Wenn Themen wie diese beiden Gesetzentwürfe vorliegen, bei denen wir uns einig sind, dass wir in Bayern etwas beitragen müssen, um ein deutsches, ein europäisches, ein globales Problem zu lösen, wenn wir uns einig sind, dass es brisant ist und wir uns bloß über das Wie uneinig sind, dann sollten wir vermeiden, uns gegenseitig mit Polarisierung und Polemik zu überschütten.

(Beifall der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU))

Der Aufbau von Gegensätzen, zum Beispiel der natürlichen Gegner konventionelle Landwirtschaft und Umweltschutz, bringt uns ebenfalls nicht weiter. Ich sage das ausdrücklich als letzter Redner in dieser Legislaturperiode. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass hier im Landtag ganz andere Kolleginnen und Kollegen sitzen werden. Die Kräfte, die sich über Ziele und in der Analyse einig sind, sollten sich nicht über den Weg der Polarisierung unterhalten. Die Kräfte der Mitte sollten hier stärker zusammenwirken und nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

Zweitens. Wir haben heute nicht nur einen Vorsitzenden des Umweltausschusses zu verabschieden, sondern auch noch dessen Stellvertreter, der heute ebenfalls seinen letzten Arbeitstag hat. Ich darf Dr. Magerl und Dr. Hünnerkopf herzlich für ihre Arbeit danken.

(Allgemeiner Beifall)

Bei aller Kontroverse der Themen darf ich beiden attestieren, wesentlich dazu beigetragen zu haben, dass in diesem Ausschuss immer fair gearbeitet worden ist. Möget ihr es euch in der neuen Freiheit gutgehen lassen! Ich wünsche euch alles Gute bei der Auswilderung.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aussprache geschlos

sen, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wir kommen zur Abstimmung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/23106 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER sowie der Kollege Muthmann (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Mit Blick auf die Uhr schlage ich vor, jetzt den Tagesordnungspunkt 10 aufzurufen, weil wir das auf jeden Fall noch vor 17.00 Uhr beschließen müssen:

Einsetzung eines Zwischenausschusses (s. a. Anlage 3)

und

Schluss der Tagung

Bevor wir über die Einsetzung eines Zwischenausschusses Beschluss fassen, muss gemäß § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung abgeklärt werden, ob auch diesmal wie in den früheren Wahlperioden vor dem Ende der Legislaturperiode die Tagung geschlossen werden soll. Ich frage deshalb, ob Einverständnis damit besteht, dass wir am Ende der Sitzung die Tagung schließen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Einsetzung des Zwischenausschusses. Nach Artikel 26 der Verfassung des Freistaates Bayern muss zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Staatsregierung und zur Behandlung dringlicher Staatsangelegenheiten für die Zeit außerhalb der Tagung vom Landtag ein Zwischenausschuss bestellt und dabei gemäß § 21 Absatz 1 der Geschäftsordnung auch dessen Stärke bestimmt werden. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, dass der Zwischenausschuss aus 45 Abgeordneten, also wie in den vorhergehenden Legislaturperioden aus einem Viertel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, bestehen sollte. Außerdem ist für jedes Mitglied des Zwischenausschusses ein Stellvertreter zu bestellen. Besteht Einverständnis darüber, dass ein Zwischenausschuss mit 45 Mitgliedern eingesetzt wird? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Nach § 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung richtet sich die Zusammensetzung des Zwischenausschusses

nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, also nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Danach entfallen auf die Fraktion der CSU 25 Mitglieder, auf die SPD-Fraktion 11 Mitglieder, auf die Fraktion FREIE WÄHLER 5 Mitglieder und auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4 Mitglieder. Außerdem haben die Fraktionen das Recht, für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter vorzuschlagen. Die Vorschläge der Fraktionen wurden in Form einer Liste für Sie aufgelegt.

(Siehe Anlage 3)

Wer damit einverstanden ist, dass die benannten Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Zwischenausschusses bestellt werden, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Herr Kollege Muthmann (fraktionslos), Sie haben sich auch angeschlossen? – Ja. Vielen Dank. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Die von den Fraktionen benannten Kolleginnen und Kollegen sind damit zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Zwischenausschusses bestellt worden. Vielen Dank, dann hätten wir das auch.

Dann darf ich noch das Ergebnis einer namentlichen Abstimmung bekanntgeben, und zwar handelt es sich um den Gesetzentwurf der Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar "Gesetzentwurf zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern – Bayerisches Klimagesetz" auf der Drucksache 17/21585. Mit Ja haben 47 gestimmt, mit Nein haben 74 gestimmt. 14 Kolleginnen und Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Jetzt darf ich mit Blick auf die Uhr zum

Tagesordnungspunkt 8 zurückkommen:

Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Klaus Adelt, Inge Aures u. a. (SPD) Kommunalen Resolutionen Rechnung tragen - Sondergebiet erweitern (Drs. 17/20809)