Protokoll der Sitzung vom 08.04.2014

Die Regelung des Gesamtkomplexes ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung psychisch erkrankter, seelisch behinderter und suchtkranker Menschen in Bayern bedarf der ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Für die Fraktion der GRÜNEN im Bayerischen Landtag muss das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege federführend sein und bleiben, Frau Ministerin.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Psychiatrische Notfälle sind der dritthäufigste Grund für Notarzteinsätze. Bayern braucht eine verbindliche Ausstattung der Krisendienste. Es darf nicht sein, dass dieser wichtige Versorgungsbaustein vom Engagement Einzelner abhängt. Dass dies nicht völlig kostenfrei zu haben ist, ist klar; wenn dadurch aber überflüssige Zwangseinweisungen – in diesem Zusammenhang fallen für den Staatshaushalt erhebliche Kosten an – vermieden werden können, ist gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern in Krisensituationen geholfen, und die Ausgabenverschwendung wegen überflüssiger Unterbringungen kann begrenzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Um diesen Zusammenhang sichtbar zu machen, müsste die Staatsregierung aber beginnen, ressortübergreifende Kosteneinschätzungen anzustellen, und das Prinzip Verschiebebahnhof verlassen. Die Staatsregierung erweckt in ihrer Antwort den Eindruck, als ob mit einem Expertenkreis – auch Sie haben ihn angesprochen, Herr Seidenath – die Sicherstellung der Versorgung psychisch Kranker gewährleistet wäre, und als ob es mit der statistischen Auswertung von Strukturdaten getan wäre. Beides ist nicht der Fall. Auf den Expertenkreis wird vor allem

bei Fragen nach den Versorgungsstrukturdaten verwiesen. Er soll die Staatsregierung bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen beraten. Er hat eine beratende Funktion. Handeln jedoch muss die Bayerische Staatsregierung. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Regelung des gesamten Psychiatriebereichs, im Besonderen auch des Unterbringungsrechts und des Maßregelvollzuges innerhalb eines psychiatrischen Krankenhilfegesetzes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Celina das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Am Sonntag habe ich im Rahmen einer Kulturveranstaltung einen Film über die Malerin Séraphine Louis, die von 1864 bis 1942 gelebt hat, gesehen. Diese Malerin hat geniale Werke geschaffen und prägte, ohne eine Ausbildung genossen zu haben, einen neuen Stil. Leider wurde sie erst am Ende ihres Lebens bzw. nach ihrem Tod bekannt. Aber wo und wie hat sie die letzten Jahre ihres Lebens verbracht? – Sie verbrachte sie in einer psychiatrischen Einrichtung.

Sie, die in ihren Bildern einen Geist und eine Kraft offenbarte, die ihresgleichen suchen, war dem Leben nicht gewachsen. Sie war über viele Jahre hinweg sonderbar, sprach mit Bäumen und hatte Eigenheiten, die nicht normal waren. Irgendwann hatten sich diese Eigenheiten zu Obsessionen entwickelt, die zu ihrer Einweisung in eine psychiatrische Anstalt führten. Sie hatte keine Chance, eine beginnende Krankheit behandeln zu lassen. Sie hatte keine Chance, wieder aus der psychiatrischen Anstalt entlassen zu werden. Heute, 75 Jahre später, lösen die Bilder aus diesem Film bei den Zuschauern immer noch Beklemmungen und Angst aus – Angst davor, selbst einmal betroffen zu sein und nicht zu wissen, ob und in welcher Form man Hilfe bekommt. Das war deutlich zu spüren.

Wenn man mich nach dem Film gefragt hätte - wie sieht es denn aus, was ist heute anders als damals und an wen könnte sich Séraphine Louis heute wenden, an wen könnten sich ihre Nachbarn heute wenden, wie sieht die Situation in der Psychiatrie aus, und ist das, was angeboten wird, ausreichend, welche Zahlen liegen vor und welche Strategie gibt es, um den zukünftigen Bedarf angemessen abzudecken –, dann würde mir eine klare Antwort schwerfallen. Ich würde ein 467 Seiten starkes Buch vorzeigen und sagen: Da, in dieser Interpellation, sollte es drinstehen. Aber mit Verlaub, da steht es nicht drin. Herr Sei

denath, es ist kein Nachschlagewerk und kein komplettes Bild der Lage.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da stehen viele Tabellen; aber da, wo der eigentliche Text anfängt, wo es um das Interpretieren der Zahlen geht, lese ich zwei Worte immer wieder, nämlich die Worte "keine Erkenntnisse". Es liegen der Staatsregierung zum Beispiel keine Erkenntnisse vor über die in ambulanten Pflegediensten beschäftigten psychiatrischen Fachkräfte oder über die derzeitige Versorgungssituation in Bayern in Bezug auf ambulante gerontopsychiatrische Pflege und vieles mehr. Insgesamt 36-mal liegen keine Erkenntnisse vor. 54mal wird auf andere Antworten verwiesen, statt dass eine Frage beantwortet wird.

Aber, liebe Leute, wie will man Politik machen, wie will man eine Gesellschaft gestalten, wenn man keine Fragen stellt, keine Erkenntnisse sammelt, keine Schlüsse zieht und keine breite gesellschaftliche Diskussion mit denen führt, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigen? Das ist schlicht und einfach Politikverweigerung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Beispiel dafür möchte ich Ihnen vorlesen. Auf die Fragen "Wie beurteilt die Staatsregierung das derzeitige Versorgungssystem für Patienten mit organischen, einschließlich symptomatischen psychischen Störungen in Bayern?", "In welchen Bereichen der psychiatrischen Versorgung besteht diesbezüglich … Veränderungs- und Verbesserungsbedarf?" und "Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um diesem Veränderungs- bzw. Verbesserungsbedarf zu begegnen?", lautet die Antwort:

Aufgrund der zu erwartenden demographischen Entwicklung geht die Staatsregierung von einer Zunahme der Demenzerkrankungen aus....Diesem Veränderungsbedarf begegnet die Staatsregierung z. B. mit der Entwicklung einer umfassenden Demenzstrategie. Im Übrigen liegen der Staatsregierung keine Daten zur künftigen Entwicklung psychischer Erkrankungen bzw. ambulanter und stationären Diagnosen vor. Die Staatsregierung wird die epidemiologische Entwicklung weiter beobachten und wie bisher auf eine bedarfsgerechte Versorgung hinwirken. Zur Bewertung der Sachlage in einzelnen Versorgungssektoren hat das StMUG bereits 2011 einen EP eingerichtet. Er unterstützt die Leistungserbringer und Leistungsträger sowie die sonstigen Akteure der psychiatrischen Versorgung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Was ist denn das für eine Beurteilung? Gefragt war nach einer Beurteilung durch die Staatsregierung. Es gibt in Zukunft mehr Demenzkranke aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung, sonst nichts. Ist das die gesamte Beurteilung des Versorgungssystems, die die Staatsregierung treffen kann? Zum Verweis auf die umfassende Demenzstrategie merke ich an: Die Deutsche Alzheimergesellschaft hat die Demenzstrategie treffend mit den Worten charakterisiert: "Es reicht nicht, immer wieder zu beschreiben, was alles schon gemacht wurde, und unverbindlich aufzuzählen, was noch alles gemacht werden soll."

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme noch einmal zu der dürren Antwort der Staatsregierung auf die Frage nach dem Veränderungsbedarf und nach den bereits getroffenen Maßnahmen. Da lautet die Antwort: Erstens liegen keine Daten vor, zweitens will die Staatsregierung weiter beobachten, und drittens hat man einen Expertenkreis gegründet. Ist das die Strategie der Staatsregierung? Ich sage nur: armes, reiches Bayern! Reich an Steuereinnahmen, aber arm an Strategie für die, die arm dran sind und Unterstützung brauchen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Welche konkreten Schlüsse lassen sich zum Beispiel aus der Antwort auf die Frage ziehen: "Geht die Staatsregierung von einem steigenden, sinkenden oder gleichbleibenden Bedarf an allgemeinpsychiatrischen Wohnheimen … aus?" Die Antwort lautet: Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich der Bedarf an Wohnheimplätzen unter anderem an der demografischen Entwicklung sowie an veränderten Lebensgewohnheiten und Suchtentwicklungen orientieren wird. Ja und? Sinkt er nun, steigt er, oder bleibt er gleich? Wie will man mit einer solchen Antwort Fragen beantworten, die sich aufdrängen, antworten auf Fragen nach der Finanzierung der sozialpsychiatrischen Dienste, die immer noch nicht sichergestellt ist, antworten auf Fragen nach einer ambulanten psychiatrischen Versorgung, die in den ländlichen Regionen wackelt, und antworten auf die Fragen nach einer kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, für die es nach diesem Bericht noch nicht einmal einen Bedarfsplan gibt, außerdem antworten auf die Fragen nach der Bereitstellung präventiver und deeskalierender Krisenintervention, die es in Bayern fast ausschließlich in den Ballungsräumen gibt und die auch dort nicht rund um die Uhr sichergestellt werden kann?

Wenn es dazu schon keine Antworten gibt, wie will man dann weitere Antworten finden, zum Beispiel auf Fragen des Unterbringungsrechts, für die das Oberste

Bundesgericht eine Novellierung angemahnt hat mit dem Hinweis darauf, dass Zwangsmaßnahmen einen schweren Eingriff in die Menschenrechte darstellen und nur noch in einem ganz engen Korridor angewandt werden können? Wie will man denn Antworten auf Vorfälle wie in Taufkirchen finden, wo ein Patient über 70 Tage fixiert worden war, und wie will man eine ressort-, leistungs- und kostenträgerübergreifende Strategie für die psychiatrische Krisenversorgung an der Schnittstelle zwischen der medizinischen Versorgung aus dem SGB V und der Eingliederung aus dem SGB VIII finden? Wenn bei der Staatsregierung nicht mehr Erkenntnisse vorliegen, als in diesem Papier aufgeschrieben wurden, sehe ich schwarz für eine zukunftsweisende Reform,

(Beifall bei den GRÜNEN)

eine Reform, die sowohl den aktuellen Stand der Wissenschaft in der Forensik als auch in der geschlossenen Allgemeinpsychiatrie widerspiegelt. Dann sehe ich auch in Zukunft schwarz für Menschen wie Séraphine Louis. Solche Menschen leben auch bei uns in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Als nächste Rednerin bitte ich Frau Staatsministerin Huml ans Rednerpult.

Liebe Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fakt ist nun einmal: Die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung in Bayern lag noch nie auf einem derart hohen Niveau wie heute. Das haben die Vorredner durchaus anerkannt; denn die Verwahrungspsychiatrie der Vergangenheit ist überwunden. Darüber sind wir alle sehr froh. Das haben wir auch dadurch erreichen können, dass wir uns an den folgenden Leitlinien orientiert haben: Wir modernisieren kontinuierlich die traditionellen Standorte, wir errichten dezentrale stationäre Strukturen und bauen sie aus, der sogenannte komplementäre Versorgungssektor wird stetig ausgebaut, und bedarfsgerechte und wohnortnahe Angebote werden geschaffen. Wir sind und bleiben ambulant und stationär in der Fläche präsent.

Das zeigt auch die Antwort auf die Interpellation. Dazu gehörten 288 Fragen mit meist vier bis fünf Unterfragen, also circa 1.000 Fragen. Sie wurden auf über 450 Seiten beantwortet. Wenn wir zu allen Fragen nur geschrieben hätten, dass wir nichts wissen, hätten wir nicht so viele Seiten gebraucht. Daran erkennt man, dass unsere Antworten viele Fakten und Informationen enthalten.

(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das bemisst sich nicht an den Seiten!)

In der Antwort zeigt sich, dass es in Bayern ein komplexes, hoch differenziertes und gut ausgebautes System der psychiatrischen, psychotherapeutischen und auch psychosomatischen Versorgung gibt. Übrigens danke ich auch den Kollegen aus den anderen Ministerien, die dazu beigetragen haben, dass wir die Fragen beantworten konnten.

Eine Interpellation ist auch eine Faktensammlung und nicht unbedingt eine Regierungserklärung, in der man alles darlegt, was in den nächsten Jahren geplant ist; vielmehr geht es hier auch darum, Zahlen und Fakten zu sammeln und weiterzugeben. Sie bietet in dieser Form einen einmaligen Überblick über die Häufigkeit und das Vorkommen vielfältiger Störungsbilder und über deren bedarfsgerechte und hochwertige Versorgung in Bayern.

Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen der Opposition es nicht wahrhaben wollen, ist festzustellen, dass in Bayern in vielerlei Hinsicht einiges in den letzten Jahren gut vorangekommen ist. Dafür darf ich einige Belege anführen. In den Landkreisen und größeren Städten gibt es insgesamt 93 sozialpsychiatrische Dienste mit 13 Außenstellen. Die Möglichkeit des betreuten Wohnens besteht in ganz Bayern nahezu selbstverständlich. Niederschwellige Angebote für spezielle Erfordernisse wie Notschlafstellen für besondere Patientengruppen sind dort ausgebaut, wo sie gebraucht werden. Niemals zuvor gab es in Bayern mehr einschlägige Fachärzte und psychologische Psychotherapeuten wie heute, nämliche 497 Nervenärzte und circa 3.730 psychologische Psychotherapeuten. Sie verteilen sich über ganz Bayern. Bayernweit gibt es stationäre psychiatrische Einrichtungen, die durch 52 Psychiatrische Institutsambulanzen für Erwachsene und 31 Psychiatrische Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche ergänzt werden. Übrigens ist diese Zahl seit der Vorlage der Interpellation um drei gestiegen, weil hier eine gewisse Dynamik herrscht, die wir selbstverständlich brauchen, und ich freue mich, dass sich in diesem Bereich etwas tut. Die Entwicklung schreitet hier also voran.

Lieber Kollege Vetter, ich freue mich, dass die Stigmatisierung etwas abgenommen hat. Sie haben angesprochen, dass sie in manchen Bereichen leider noch stattfindet. Gott sei Dank verlieren psychiatrische und psychische Behinderungen und seelische Krankheiten langsam ihr Stigma. Das begrüßen wir, und wir im Hohen Hause sollten uns weiter gemeinsam dafür einsetzen, dass die Entstigmatisierung vorankommt, die mir persönlich sehr wichtig ist. Die Menschen sollen dazu stehen, dass sie erkrankt sind und sich hel

fen lassen wollen. Die Hilfsangebote vor Ort sollen genutzt werden können.

Übrigens hat das auch dazu geführt, dass wir den Dialog, der bislang zwischen Patienten und Therapeuten bestand, zu einem Trialog weiterentwickelt haben. Das bedeutet, dass auch Selbsthilfegruppen in die Patientenbetreuung eingebunden werden und Psychiatrieerfahrene sich einbringen können. Mir erscheint es sehr wichtig, dass dies ein selbstverständlicher Teil des Versorgungssystems geworden ist. Wichtig ist auch, dass wir psychisch und somatisch Kranke unter einem Dach im selben Krankenhaus behandeln. Auch das trägt zur Entstigmatisierung bei und soll weiter so geschehen.

(Beifall bei der CSU)

Selbstverständlich darf dieser Prozess niemals als abgeschlossen angesehen werden; denn der medizinische Fortschritt und die gesellschaftlichen Erfordernisse bedingen auch hier einen ständigen Fortschritt und Wandel. Die Staatsregierung ist sich des kontinuierlichen Handlungsbedarfs bewusst. Uns ist das, liebe Kollegin Sonnenholzner, keineswegs egal, sondern wir wollen uns aktiv engagieren. Die Verbesserung und der Ausbau der psychiatrischen Krisenversorgung haben für mich höchste Priorität. Wir stehen dazu in einem intensiven Dialog mit dem Expertenkreis Psychiatrie. Unser Ziel besteht darin, eine ständig verfügbare Telefonhotline einzurichten. Mit ihrer Hilfe sollen Ärztinnen und Ärzte bei psychiatrischen Notfällen mit einem Kollegen konferieren können, wenn sie Fragen haben, um dann die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das ist für die Krisenintervention in diesem Fall sehr wichtig, damit flächendeckend ein gutes Angebot besteht.

Zusätzlich können wir uns eine spezielle Notfallsprechstunde vorstellen, die dazu beitragen soll, die Wartezeiten in akuten Notfällen zu verkürzen und ein Angebot zu schaffen für den Fall, dass Krisen bestehen. Mit ihr soll versucht werden, dafür zu sorgen, dass Krisen gar nicht erst entstehen.

Auch die weitere Verkürzung der Wartezeiten ist für mich sehr wichtig. Das gilt vor allem für den Bereich der Psychotherapie. Deswegen haben wir in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene unseren folgenden Standpunkt eingebracht, den ich wörtlich aus dem Koalitionsvertrag zitiere: "Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen." So haben wir es vereinbart, und ich werde mich sehr dafür einsetzen, dass diese Vereinbarung umgesetzt wird. Ich nehme

an, Frau Kollegin Sonnenholzner, dass Sie hierbei an meiner Seite sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir planen nicht nur, was wir tun wollen, sondern wir haben auch schon sehr konkret gehandelt. Betrachten wir den ambulanten Bereich. Bei der ambulanten Versorgung haben wir uns dafür eingesetzt, dass Kinder- und Jugendpsychiater überhaupt erstmals beplant werden können. Vorher waren sie gar nicht einzeln aufgeführt. Jetzt ist sichtbar, wo welche Versorgungslage besteht. Dadurch können wir uns dafür einsetzen, Kinder- und Jugendpsychiater zu motivieren, sich dort niederzulassen, wo Bedarf besteht. Wir haben uns außerdem auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass sich mehr Psychotherapeuten niederlassen können. Das ist auch geschehen. Allein seit dem 1. Juli 2013 haben sich über 240 Psychotherapeuten für die Versorgung der Menschen in Bayern niedergelassen. Darauf kommt es doch an: dass wir erreichen konnten, dass sich mehr Psychotherapeuten niederlassen konnten.

Wir setzen uns sehr konkret für eine weitere Verbesserung der Situation ein. Die Kollegen haben die Zahlen der Interpellation herangezogen. Jedoch gibt es seit der Interpellationszeit nur noch in einem Bereich eine Versorgung von unter 50 %: für Kinder- und Jugendpsychiater in der Nordoberpfalz. Das ist sicher ein Bereich zu viel; darüber bin ich mir im Klaren. Jedoch hat sich für die Versorgung psychiatrisch kranker Menschen durchaus einiges im positiven Sinne getan, und so soll es auch weitergehen.

Lieber Kollege Leiner, Sie haben die Substitution angesprochen. Was die Substitution angeht, haben wir uns engagiert, und wir versuchen, die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene zu verändern. In dieser Hinsicht sind wir mit unseren Initiativen Vorreiter auf Bundesebene gewesen, und wir werden auf Bundesebene weiterhin aktiv sein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auf Landesebene gerne Ärzte in der Substitution tätig sind und nicht das Gefühl haben, dass sie sich rechtlich in einem Bereich bewegen, in dem sie Unsicherheiten zu befürchten haben.

Auch meine Kollegen engagieren sich sehr konkret. So erarbeitet die Sozialministerin zurzeit einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz. Also, auch auf dieser Ebene tut sich etwas, genauso wie der Justizminister die Reform der strafrechtlichen Unterbringung forcieren wird. Auch hier sind wir von Bayern aus konkret tätig.

(Zuruf von der SPD)

Das werden wir gerne ergebnisoffen diskutieren. Auch da läuft die politische Diskussion. Daher wird sich auch auf diesem Gebiet in den nächsten Jahren sicherlich einiges zeigen.

Wo sind wir noch konkret tätig? – Im Moment laufen im stationären Bereich 14 Projekte zum Ausbau der psychiatrischen Versorgung in Höhe von 163 Millionen Euro. Auch in der neuen Planungsrunde werden wir sicherlich weitere Projekte auf den Weg bringen können, wenn wir im Sommer im Ministerrat darüber sprechen.

Es ist richtig: Wir stellen fest, dass immer mehr psychiatrische Leistungen nachgefragt werden. Die Menschen fordern zunehmend mehr Hilfe an. Darauf haben wir zu achten. Wir müssen alles tun, um den Menschen diese Hilfe zukommen zu lassen. Das sehen Sie in beeindruckender Weise auch in unserer Antwort auf die Interpellation; denn die hohe Qualität der psychiatrischen Versorgung in Bayern darf im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht zerredet werden. Es geht um die bestmögliche Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger in Bayern.