Herr Staatsminister, wenn wir schon darüber reden, wie wir das Leben in der Stadt besser und interessanter machen können, fragen Sie doch einmal Ihren Fraktionskollegen Herrmann, was wir in der Stadt Freising für Anstrengungen unternehmen, um dort Leben hineinzubringen. Jeder, der in die Stadt zieht, weiß, dass sich dort etwas rührt. Wer es ruhig haben will, zieht in ein Wohngebiet draußen. Die Leute haben nur ein paar schöne Tage, um draußen zu sitzen. Um 22.00 Uhr soll Schluss sein. Ich denke, das geht am Trend der heutigen Zeit vorbei. Die Lebensgewohnheiten haben sich verändert. Es geht nicht um Spaßbremsen. Das sollten wir nicht lächerlich machen. Es geht um veränderte Lebensziele. Dazu gehört, bis 23.00 Uhr draußen zu sitzen und miteinander Konversation zu pflegen. Wie viele Bürgermeister strengen sich an, um Leben in die Städte zu bringen? Das sollten wir unterstützen. Darum ist es bedauerlich, wenn es für diesen Vorschlag keine Mehrheit gibt.
Das sind jetzt keine wirklich neuen Aspekte. Sie sollten zwischen 6.00 Uhr in der Früh und 22.00 Uhr Leben in die Stadt bringen, nicht zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr.
Zu der Balance zwischen den Interessen derer, die dort wohnen und ein Schlafbedürfnis haben, und derer, die ein öffentliches Leben führen wollen, haben Sie keine neuen Argumente eingebracht. Meine Argumente habe ich vorgetragen. Man kann das immer so oder so machen. Der Schutz der Menschen spielt eine besondere Rolle.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie brauchen mir nicht erklären, was ein bayerischer Biergarten nach der Biergartenverordnung ist.
Bitte erklären Sie mir und den Menschen draußen, wie das Mitbringen einer Brotzeit geräuschmindernd, imissionsmindernd, wirkt.
Die Lärm-Immissionen, die man den Anwohnern von Biergärten zumutet, dürfen 65 dB(A) betragen. Bitte erklären Sie mir den Unterschied zwischen den maximalen Lärmwerten, die man bei Verkehrsimmissionen akzeptieren muss, und den Immissionswerten nach TA Lärm, die im Bereich der Gustavstraße gelten würden, wenn man keine Rechtsverordnung wählt. Nach TA Lärm sind dort nach 22.00 Uhr 45 dB(A) erlaubt. Darauf bezog sich der Zwischenruf vorhin. Dieser Grenzwert wird problemlos von lautem Vogelzwitschern überschritten. Bei Verkehrslärm müssen Sie einen vielfach höheren Lärmpegel ertragen.
Sie alle wollen nach Hause, weil Sie in den Biergarten wollen. Das sind keine neuen Argumente. Im Grunde genommen ist das das Gleiche, was Herr Scheuenstuhl bereits gesagt hat.
(Volkmar Halbleib (SPD): Der Bezug zwischen mitgebrachten Speisen und dem Lärmpegel würde uns schon interessieren!)
Es ist noch jemand da, der nicht verstanden hat, was ein Biergarten ist. Lassen wir es an der Stelle gut sein.
Meine Argumente habe ich vorgebracht. Sie können jetzt abstimmen, wie wir es machen. Darauf wird es hinauslaufen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich habe eine namentliche Abstimmung angekündigt. Zu diesem Zeitpunkt möchte ich ankündigen, dass sich Frau Kollegin Guttenberger zu einer Erklärung zur Abstimmung nach § 133 der Geschäftsordnung gemeldet hat.
Diese Erklärung wird unmittelbar nach der Abstimmung erfolgen. Ich bitte Sie daher, auch wenn das der letzte Tagesordnungspunkt ist, nicht wegzulaufen und Frau Guttenberger zuzuhören, wenn sie nach unserer namentlichen Abstimmung diese Erklärung abgibt.
Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Ich bitte nochmals um etwas Ruhe und Aufmerksamkeit und erteile Frau Kollegin Guttenberger das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung nach § 133 der Geschäftsordnung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss leider dieses Mittel wählen, da mir unsere Geschäftsordnung keine Möglichkeit für eine Zwischenbemerkung gibt.
Dieses Antragsverfahren war ein guter Weg, ein Thema zu besetzen; aber Sie haben es so verwirrend besetzt, dass ein Teil meint, es sei ein Fürther Problem,
und ein anderer Teil meint, man wolle über 23.00 Uhr hinausgehen. Das kann ich offen gesagt aufgrund der Diskussionen nachvollziehen. Andere Bundesländer gehen den Weg, dass sie das jeweilige Immissionsschutzgesetz ändern und das festlegen, was ich für das Richtige halte, nämlich dass am Schluss die Gemeinde entscheidet. Nichtsdestoweniger halte ich den Weg, die Frage über eine Verordnung analog zur
Frau Kollegin, das ist kein Redebeitrag in der Sache. Darf ich darum bitten, nur eine Erklärung zur Abstimmung abzugeben und keinen neuen Redebeitrag in der Debatte vorzutragen.
(Beifall bei der CSU und der SPD – Volkmar Halbleib (SPD): Bravo! Das wollten wir nur hören, Frau Kollegin.)
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER anstelle der Kollegin Tanja Schweiger Herrn Kollegen Joachim Hanisch als neues Mitglied in den Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport benannt hat.