Fonds zu überführen. Die Möglichkeit, die Rückstellungen durch einen öffentlich-rechtlichen Fonds sozusagen auf staatlicher Seite zu sichern, muss gewiss sorgfältig geprüft werden. Wie die GRÜNEN fordern, muss das insbesondere in der Hinsicht geschehen, dass dabei die Haftung für die Entsorgung des radioaktiven Mülls voll umfänglich erhalten und gesichert bleibt. Letztere Forderung unterstützen wir; darüber besteht ein Konsens.
Wir reden hier über bundesrechtliche Regelungen, die in der heterogenen Landschaft aller Kernkraftwerke in Deutschland und deren Betreibern das Beste für unser Land bewirken sollen, besonders im Hinblick auf die Haftung für die Endlagerung des radioaktiven Mülls.
Da die Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN eine Vorfestlegung bedeuten würde und wir bislang nicht davon überzeugt sind, dass sie das Beste für unser Land wäre, lehnen wir auch diesen Antrag ab. Eine so wichtige Sache muss man auf Landes- und auf Bundesebene weiter sorgfältig prüfen. Man kann hier nicht mit Schnellschüssen agieren.
In wesentlichen Punkten herrscht Klarheit. Allerdings ist auch die Rechtslage so klar, dass wir sie hier nicht erneut bestätigen müssen, indem wir Ihren Anträgen zustimmen. Wir lehnen sie ab.
Danke, Herr Kollege. Herr Kollege Aiwanger hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Herr Kollege Aiwanger, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Kollege, Sie führen aus, die Rechtslage sei ohnehin klar. Meine Frage an Sie lautet: Gehen Sie davon aus, dass die Sicherstellung dieser Rückstellungen so in Ordnung ist und dass wir keine weitere Rechtssicherheit brauchen, um diese Gelder wirklich zu sichern? Sie sagen, die 35 Milliarden Euro sind sicher, da brennt nichts an.
(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ich möchte wissen, ob die Gelder sicher sind, nicht, ob die Konzerne aufkommen müssen! Sind die Gelder sicher, so, wie sie jetzt geparkt sind?)
- In manchen Situationen glaube ich gerne an den Weihnachtsmann. Hier geht es nicht um den Weihnachtsmann, sondern um ernste Dinge.
Danke schön, Herr Kollege. Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung beantragt worden ist. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Natascha Kohnen von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Hünnerkopf! Ich würde mit Herrn Aiwanger etwas gelassener umgehen. Seine Rede ist manchmal ein wenig engagierter als nötig.
Lassen Sie uns zu den tatsächlichen Inhalten der Anträge zurückkehren. Herr Hünnerkopf, dazu bemerke ich zuerst, dass ich Unsicherheit empfinde. Auch Sie stellen durchaus oft Anträge, die man eigentlich nicht bräuchte, aber zur Unterstreichung eines Anliegens eingebracht werden. Dieser Antrag von den FREIEN WÄHLERN aber enthält einige Forderungen, die man durchaus festhalten kann. Abgesehen davon teile ich die parteiübergreifend und auch auf Bundesebene von allen klipp und klar vertretene Auffassung, dass die Betreiber von Atomkraftwerken in der Haftung bleiben müssen. Ich glaube, darüber sind wir alle uns einig, darüber besteht Konsens.
Allerdings stimmt Ihre Behauptung zu den Rückstellungen, alles sei im Grundstock und verfügbar, tatsächlich nicht ganz. Nein, ich behaupte vielmehr, dass die Betreiber von Atomkraftwerken durch die Debatte, die Sie jetzt losgetreten haben, unter Umständen eine Antwort bekommen, die sie gar nicht haben wollen. Diese Rückstellungen sind in Wirklichkeit nicht verfügbar, und wir wissen nicht, welche Rückstellun
Dieser Antrag der FREIEN WÄHLER tut also definitiv nicht weh, sondern er tut tatsächlich gut. Wir sollten ihn unbedingt unterstützen, und das sollten Sie in dieser namentlichen Abstimmung jetzt auch tun. Eine Grundlage soll geschaffen werden, durch die offengelegt wird, welche Rückstellungen wofür da sind. Das hat übrigens auch der Bundesrechnungshof moniert.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER kommt im Gegensatz zum Antrag der GRÜNEN nicht zu der Kernfrage, wie wir es schaffen, dass das Geld aus den Rückstellungen tatsächlich bereitsteht. Die Idee eines öffentlich-rechtlichen Fonds kann hierbei absolut richtig sein. Herr Stümpfig, das Folgende formulieren Sie leider nicht aus, aber wir haben es kurz vorher noch besprochen. Nicht ganz klar ist, wie es rechtlich geht, dass man privatrechtlich in die Rücklagen eingreift. Wie kann man in die existierenden rund 36 Milliarden eingreifen und sie in einen Fonds überführen? Ist das rückwirkend möglich? Ist das erst in die Zukunft hin möglich? Deswegen lautet meine Bitte an die GRÜNEN, dass sie hier ihre Formulierung verändern und fordern, dass man im Bundesrat eine Überprüfung der rechtlichen Schritte hin zu einem Fonds anstößt. Wenn Sie das einfügen würden, würden wir auch Ziffer 1 des Antrags der GRÜNEN zustimmen.
Unsere Bitte an die GRÜNEN lautet – das haben Sie mir schon zugestanden, Herr Stümpfig -, dass wir zum Antrag der GRÜNEN über die Ziffern 1 bis 3 getrennt abstimmen. Eine Antwort bräuchte ich nur auf die Frage, ob Sie eventuell einer Überprüfung der rechtlichen Überführung zustimmen würden, weil ich das für wesentlich sinnvoller halte, als direkt schon das Endergebnis zu fordern. Lassen Sie sich mit uns auf die Prüfung ein! Herr Kreuzer, vielleicht kann die CSU einer Überprüfung im Hinblick auf einen Fonds zustimmen. Dann hätten wir es geschafft, uns im Konsens über die Sache zu verständigen. - Herr Stümpfig, jetzt könnten Sie sich noch zu einer Zwischenbemerkung melden und mir sagen, was Sie tun werden.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat nun Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, auch ich wollte damit beginnen, dass wir uns eigentlich über die Grundzüge ganz einig sind. Einig sind wir uns darüber, dass die Kernkraft in Bayern zu Recht zurückgebaut wird, dass wir diesen Rückbau sicher und finanziell gesichert gestalten müssen und dass wir für eine sichere und finanziell gesicherte Endlagerung des Atommülls sorgen müssen. Das Folgende betone ich, und die GRÜNEN mögen dabei vielleicht zuhören, aber es muss nicht sein: Wir halten die Lösung, die aktuell in einer Zeitschrift angedeutet worden ist, für völlig daneben. Eine Bad Bank ist blanker Unfug. Der Betreiber, der jahrzehntelang Gewinne daraus bezogen hat, muss auch für die Finanzierung der Folgelasten geradestehen. Bis dahin herrscht absolute Einigkeit.
Worin wir uns jetzt nicht ganz so einig sind, ist die Art und Weise, wie man das macht. Ich sage Ihnen abweichend von dem, was Sie hier vorgebracht haben: Ich glaube nicht, dass wir das heute entscheiden müssen. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es da um Milliardenbeträge geht. Das sind zig Milliarden, die hier aufzuwenden sind. Wir haben eine Rechtslage, in der das bereits postuliert ist. Zu prüfen, ob das denn sicher genug ist, ob wir uns wirklich darauf verlassen können, dass die Gelder zur Verfügung stehen, ob wir uns darauf verlassen können, dass die Richtigen diese Dinge zu bezahlen haben, ist sicherlich sinnvoll. Ich darf daran erinnern: Das ist Teil unserer Koalitionsvereinbarung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Das steht in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag im Bund. Wir erwarten, dass die Kosten für den Atommüll und den Rückbau der kerntechnischen Anlagen von den Verursachern getragen werden.
Über die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Energieversorgungsunternehmen wird die Bundesregierung Gespräche mit diesen führen. Das passiert gerade. Heute hier im Bayerischen Landtag eine Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung zu treffen, halte ich für verfrüht. Wir müssen uns diese Dinge mit einer angemessenen Zeit anschauen; denn sie sind beileibe nicht trivial. Solche Summen in solchen rechtlichen Verquickungen kann man nicht einfach so im Landtag beschließen. Der richtige Weg ist, sich das im Bund in einer ministeriellen Arbeitsgruppe anzu
schauen. Das geschieht gerade; denn die Klärung der Frage, wie wir die Finanzierung durch die Betreiber sicherstellen, haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Das steht im Koalitionsvertrag.
Kollege Hünnerkopf hat schon darauf hingewiesen: Bezüglich der Transparenz haben wir bereits eine Entscheidung der Umweltministerkonferenz gehabt. Notfalls geht das noch über den Bundesrat. Nach dem geltenden Recht hat ein Betreiber die Dinge zu bezahlen. Auch für die Verpflichtungen der Tochtergesellschaften gibt es in Bayern entsprechende Auflagen, die wir schriftlich festgelegt haben. Im vorauseilenden Verdacht, dass etwas nicht stimme, können wir hier jetzt keinen Beschluss fassen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, die Dinge sauber prüfen und dann handeln. Das ist der bessere Weg. –
Herr Staatsminister, darf ich Sie unterbrechen? Frau Kollegin Kohnen hat eine Zwischenfrage angemeldet. Lassen Sie diese zu?
Vielen Dank. – Herr Minister, ich bin bei allem dabei, was Sie ausführen. Wenn die GRÜNEN eine Umformulierung betreffend eine Prüfung eines Fonds hineinbringen würden – dagegen würde nichts sprechen –, dann wäre das doch auch für Sie, glaube ich, ein gangbarer Weg. Im Bundesrat geht es um eine rechtliche Prüfung eines Fonds. Ich glaube, Herr Bouffier hat das so formuliert. Das ist eine ganz interessante Idee. Würden Sie darauf eingehen? Ich fände es schön, wenn Bayern im Bundesrat den Anstoß zur Überprüfung einer Fondslösung geben könnte, beziehungsweise den Anstoß zusammen mit den anderen Bundesländern geben könnte. Ich glaube, Bayern würde das ganz gut anstehen, nachdem wir bundesweit über einen Großteil der AKWs verfügen. Das wäre meine Frage an Sie. Gespräche sind Gespräche. Von Frau Merkel wird übrigens bestritten, dass im Moment Gespräche stattfinden. Ich glaube, die kommen erst noch.