Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Ein weiterer Grund für die Ablehnung seitens Ihrer Fraktion war, dass die Bayerische Staatsregierung – es steht im Protokoll – bereits tätig ist. Dann, lieber Herr Seidenath, wäre auch Ihr Antrag heute überflüssig. Er ist es aber nicht, wie es unser damaliger Antrag auch nicht war.

Bei der genauen Betrachtung Ihres Antrags mussten wir feststellen, dass, wie so oft, unser Original deutlich besser ist als Ihre Kopie. Ihr Antrag ist zu unpräzise, und es fehlen wichtige Kriterien. Deshalb haben wir heute den eigenen Antrag nachgezogen und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, zu diesem Thema ein umfassendes Konzept für die Entbürokratisierung der Pflege vorzulegen. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben – und das ist der rechtliche Teil, der bisher schon deutlich bewertet wurde – im Pflegeund Wohnqualitätsgesetz und bei den Ausführungsbestimmungen im Sinne der Entbürokratisierung überprüft werden.

Für die Fraktion der GRÜNEN muss ein neues Prüfsystem folgende Mindestkriterien erfüllen – das ist nun deutlich konkreter als in Ihrem Antrag –: Es muss sich am aktuellen Stand der Pflegewissenschaft ausrichten; es muss die tatsächliche Qualität der Pflege in den geprüften Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten adäquat abbilden; es muss durch eine Reduzierung des Dokumentationsaufwandes zu einer Entbürokratisierung der Pflege beitragen – das sagt auch Ihr Antrag –; es muss sich konsequent an der tatsächlich erzielten Ergebnisqualität der Pflege – und darum geht es uns – und weniger an der minutiös dokumentierten Struktur- und Prozessqualität ausrichten; es muss zu einer Harmonisierung der Prüfkriterien der verschiedenen Aufsichtsbehörden beitragen und die Notwendigkeit von zwei verschiedenen Prüf

instanzen grundsätzlich zur Disposition stellen. Wir müssen überlegen, ob wir hier eine Zusammenführung erreichen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der letzte Punkt ist sehr wichtig: Es muss für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine wirklich aussagekräftige Entscheidungshilfe darstellen, was wir mit dem Pflege-TÜV momentan nicht haben. Er stellt in seiner heutigen Form bei einem derzeitigen Notendurchschnitt von 1,5 keine Entscheidungshilfe mehr für die Menschen dar. Deshalb fordern wir auf der Bundesebene eine grundlegende Reform der sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarung. Nicht die Qualität der Dokumentation, sondern die tatsächliche Situation in den Einrichtungen muss ordentlich bewertet werden. Ich war letzten Montag ebenfalls in einem Heim unterwegs. Als Stiftungsrat – ich muss das so sagen – weiß ich, dass manchmal dokumentiert wird, was dokumentiert werden muss.

Da Ihr Antrag aber endlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, werden wir ihm trotz aller Kritik zustimmen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Situation der Pflege endlich in den Fokus der bayerischen Politik rückt. Ein Zitat vom letzten Montag: "Seit September 2013 ist die neue Pflegeministerin im Amt, und passiert ist bisher nichts." – Das beklagt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe am vergangenen Montag in Nürnberg anlässlich des Tages der Pflege. Dem können wir uns nur von ganzem Herzen anschließen. In Nürnberg demonstrierten am Montag über 1.500 Pflegekräfte gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne in der Pflege. Frau Ministerin Huml, Sie müssen jetzt endlich den Kopf aus dem Sand nehmen und dringend notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Pflege ergreifen. Sie sind lange überfällig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Notfalls müssen Sie auch gegen Widerstände von verschiedenen Seiten agieren. Sie sehen heute: Sie haben hier eine breite Unterstützung. Wir alle wollen sicher sein, dass wir angemessene Hilfe erfahren, wenn wir sie brauchen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag in der mit Herrn Seidenath vereinbarten geänderten Fassung zuzustimmen. Ich bin aufgefordert worden, diese Änderungen vorzulesen. Demnach soll der Einleitungssatz folgende Fassung erhalten:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag ihr Konzept für eine umfassende Entbürokratisierung der Pflege zu erläutern.

Im zweiten Absatz erhält der letzte Satz folgende Fassung:

Die Prüfung ist konsequent an der Ergebnisqualität der Pflege auszurichten.

- Das habe ich gerade ausgeführt. Der dritte Absatz erhält folgende Fassung:

Die Staatsregierung wird des Weiteren aufgefordert, im Ausschuss für Gesundheit und Pflege zu berichten, wie sie sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) und für eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Prüfinstanzen zu einer einheitlichen Aufsichtsstelle einsetzen will.

Der vierte Absatz mit den Kriterien wird gestrichen; der ist in der Begründung. Ich bitte Sie, dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN in dieser Fassung zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. Ich bitte nun Herrn Kollegen Professor Dr. Bauer ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute über dieses wichtige Thema sprechen. Ich möchte aber noch einige grundsätzliche Dinge und Mitteilungen aus meiner Fraktion weitergeben, nämlich: Wir stehen ganz klar zu der Entscheidung des Ministerpräsidenten, ein eigenes Ministerium für Gesundheit und Pflege zu schaffen. Das war längst überfällig. Es ist richtig, dass dieses Ministerium von einer kompetenten, sozial engagierten Person geführt wird, die die notwendige Empathie mitbringt. Dafür bin ich sehr dankbar.

(Beifall bei der CSU)

Das möchte ich einmal ganz deutlich zum Ausdruck bringen.

Ich möchte mich auch an Herrn Imhof wenden. Auch das war eine richtige Entscheidung der Staatsregierung; denn das zeigt die Bedeutung dieses gemeinsamen Projekts. Hier bin ich schon beim "Aber". Ich verstehe angesichts einer so großen Einigkeit zur Problematik der Pflege nicht, dass man nicht über seinen Schatten springt und das in diesem Parlament parteiübergreifend nach vorne trägt. Man verfällt wieder in diese parteipolitische Schiene. Man sollte es nicht so durchziehen, wie es jetzt durchgezogen wird. Ich appelliere an Sie, das zu überdenken. Nehmen Sie alle mit ins Boot! Im Namen meiner Fraktion biete ich Ihnen an, dieses für alle Menschen mit Behinderung, für die Menschen in der Pflege, für die Men

schen in der letzten Lebensphase wichtige Thema aufzugreifen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir von der Opposition sind nicht nur hier, um Dinge aus anderer Sicht zu betrachten, sondern wir sind auch hier, um Verantwortung zu übernehmen. An dieser Stelle möchte ich die Staatsregierung bitten, auch uns in die Verantwortung zu nehmen. Ich biete das für die FREIEN WÄHLER jedenfalls an.

Es ist schon mehrfach gesagt worden, und ich möchte das wiederholen: Die Pflege ist das Megathema in den nächsten Jahren! Wir wissen aus unserer Verwandtschaft und Bekanntschaft, wie viele plötzlich verstorben sind und wie viele in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden. Es ist wichtig, dass die Angehörigen unterstützt werden. Die Problematik wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verstärken. Wir werden mehr pflegebedürftige Menschen haben bei gleichzeitigem Rückgang der Personen, welche die Pflege übernehmen können. Ich erinnere an eine ganz wichtige Veranstaltung in der letzten Legislaturperiode. Sehr geehrter Herr Imhof, Sie erinnern sich daran: die Anhörung zum grauen Pflegemarkt in Deutschland. Können wir da noch zuschauen? Ich meine: Nein. Wir müssen gemeinsam handeln. Wir FREIE WÄHLER wollen eine qualitativ hochwertige und gute Pflege. Das wollen Sie natürlich auch. Das soll nicht heißen, dass ich Ihnen das abspreche. Wir alle in diesem Hause wollen das. Es ist notwendig. Es geht um die ureigenen menschlichen Bedürfnisse. Wir wollen auch eine gut ausgebildete und kompetente Pflegerschaft.

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Fachkräften in der Pflege ganz herzlich bedanken und ihnen weiter Mut zusprechen, diesen wunderbaren, tollen Sozialberuf weiter mit allem Engagement und aller Empathie auszufüllen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich möchte auch ganz klar feststellen, dass es in Bayern sehr viele gute Pflegeeinrichtungen gibt. Es gibt schwarze Schafe, wie überall und auch hier im Hause. Ich denke, ich sage nicht zu viel; denn auch hier gibt es einiges, wo es nicht so klappt. Deswegen ist es unsere Aufgabe, das richtige Maß zu wahren, die Augen nicht zu verschließen und dorthin zu schauen, wo es brisant ist, aber die anderen in Ruhe pflegen zu lassen und nicht Zeit mit unnötiger Bürokratie zu verplempern. An der Durchführung einer Pflegedokumentation führt natürlich kein Weg vorbei; denn die Einrichtungen sind im Fall eines Haftungsprozesses darauf angewiesen, eine ordnungsgemäße Pflege nachweisen zu können. Aber diese Dokumentation muss schlank sein und muss von Bürokratie befreit werden und sich auf das Notwendige beschrän

ken. Auf keinen Fall dürfen Routinehandgriffe jedes Mal abgehakt werden müssen. Ein solches Vorgehen kostet nur Zeit und bringt den Menschen nichts. Bei den Pflegekräften sorgt dieses Vorgehen zudem für Frustration.

Es soll aber auch erwähnt werden, dass die bürokratischen Probleme in der Pflegedokumentation überhaupt erst aufgrund von vielen Reformschritten so richtig ins Rollen gekommen sind. Das ist eine Krux der Bürokratie insgesamt. Die Forderung nach Bürokratieabbau ist natürlich keinesfalls neu. Wir reden seit Jahren über diese Themen. Vor allem die Ombudsfrau, Frau Elisabeth Beikirch, hat das immer wieder deutlich gemacht.

Wir müssen gar nicht so weit gehen. Auch in der Landeshauptstadt München wurde Anfang des Jahres diese Studie – Frau Kollegin, Sie haben es erwähnt – vorgelegt. Auch von Frau Staatsministerin Huml wurde eine Studie über die juristischen Erfordernisse vorgelegt. Deshalb komme ich auf Ziffer 1 zurück. Die juristische Sicherheit muss gewährleistet sein. Ich kann Ihnen aus meiner jahrzehntelangen Praxis als Arzt, der verantwortlich gegenüber den Patienten ist, berichten, dass es nicht so einfach ist, mehr Freiheit zu geben. Letztendlich urteilt ein Richter über deine Zukunft und deine Approbation. Deswegen brauchen wir klare Regelungen zum Schutz der Pflegekräfte. Wir können gerne anschließend im Zwiegespräch noch einige Erfahrungen aus meiner Praxis bringen. Deswegen bestehe ich auf dieser Ziffer und auf der Abstimmung darüber. Sie müssen sich dann entscheiden.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich anmerken: Es ist überraschend, dass dieser Antrag kommt. Wenn ich Oppositionsanträge normalerweise sehe, heißt es immer, sie sind zu spät, weil schon etwas in Arbeit ist, oder man muss es noch ein bisschen laufen lassen, oder es ist falsch. Es gibt die verschiedensten Formulierungen. Hier passiert nun Folgendes: Eine Studie ist in Auftrag gegeben worden. Die Studie ist dem zuständigen Gesundheits- und Pflegeausschuss vom Ministerium zugesagt worden. Es ist zugesagt worden, dass dieses Ergebnis im Sommer vorgestellt wird. Jetzt kommt plötzlich ein Dringlichkeitsantrag von der CSU. Das ist schon ein bisschen seltsam. Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiges Thema, das wir auch unterstützen. Für uns FREIE WÄHLER wäre es zielführender gewesen, wenn Ihr Antrag nicht so locker und leicht gewesen wäre, sondern wenn konkrete Forderungen darin enthalten gewesen wären.

Ich möchte auf die konkreten Forderungen der FREIEN WÄHLER vor dem Hintergrund der rechtlich verbindlichen Regelungen eingehen. Das ist uns wichtig,

und deswegen haben wir in unserem Antrag ganz klar konkretes Handeln vorgeschlagen. Ich möchte das kurz erläutern: Fragen Sie einmal die Ärzte in der Praxis, was geschieht, wenn irgendetwas passiert. Es ist nicht immer so, dass der Arzt recht hat, und es ist nicht immer so, dass der Patient oder dessen Angehöriger recht hat, wenn irgendetwas passiert. Wir sind im Gesundheitswesen. Da gibt es keine Mathematik: zwei plus zwei ist vier, sondern jeder Mensch ist anders, und jeder Mensch reagiert anders. Es gibt viele Wechselwirkungen, von denen wir gar nichts wissen. Es gibt viele Einflüsse, die wir nicht kennen, aber Arzt und Pflegekraft müssen eine Momententscheidung treffen. Dafür braucht man klare rechtliche Grundlagen und rechtliche Sicherheit, sonst kommen wir in Teufels Küche.

Eine rechtlich verbindliche Regelung, dass das Abzeichnen von Maßnahmen in der Grundpflege, die zur täglichen Routine gehört, nicht erforderlich ist, ist ausreichend, ein Abweichen – genau der umgekehrte Weg – dieser Grundpflege vom Pflegeplan muss dokumentiert werden, aber nicht, wenn gemacht wird, was in der Grundpflege täglich gemacht werden muss.

Der CSU-Antrag propagiert so schön die Gründe des kooperativ beratenden Charakters der Prüfung, die auch schriftlich gefasst werden müssen. Frau Ministerin, ich bitte Sie darum, dies in die Prüfungen auch aufzunehmen. Dann haben wir es ganz klar dokumentiert. Die Doppel- und Mehrfachprüfung von MDK und FQA müssen aufeinander abgestimmt werden. Was im Moment läuft, ist ein Bürokratiewahnsinn. Vor allen Dingen wichtig ist Ziffer 4: Der MDK muss unabhängiger ausgestaltet werden; ich weiß, dass das ein dickes Brett ist, aber ich scheue mich nicht, das an dieser Stelle zu sagen. Das ist ein langfristiges und wichtiges Ziel.

Herr Dr. Bauer, bitte kommen Sie zum Ende.

Ich bin gleich fertig. Es kann nicht sein, dass die gleiche Stelle für Finanzierung und Kontrollen zuständig ist. Das ist der entscheidende Widerspruch, und den müssen wir aufheben. Dieses dicke Brett müssen wir bohren! Meine Fraktion und ich sind bereit, in diesem Punkt mit allen Fraktionen zusammenzuarbeiten, um das zu schaffen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich darf jetzt Frau Ministerin Huml an das Rednerpult bitten.

Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gute Pflege braucht Zeit, gute Pflege kostet Geld. Ich glaube, dass die Anträge heute sehr deutlich zeigen: Wenn wir zur Pflege sprechen, soll das ein Grundsatz sein, den wir immer wieder formulieren, auch wenn wir mit den Bürgern im Gespräch sind. Auch mir als bayerischer Pflegeministerin ist es wichtig, dass wir immer wieder darauf Wert legen: Gute Pflege braucht Zeit, und gute Pflege kostet Geld. Das gilt auch am Tag der Pflege. Selbstverständlich bin auch ich in Erlangen, Nürnberg und bei anderen Veranstaltungen dabei gewesen, genauso wie der bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte Hermann Imhof und viele Kolleginnen und Kollegen, weil wir mit den Pflegekräften, den Pflegenden und den pflegenden Angehörigen solidarisch sind und weil es ein Thema ist, das uns nicht kalt lässt. Deswegen begrüße ich es auch, dass heute die verschiedenen Fraktionen mit ihren Anträgen so aufeinander zugehen und ein Zeichen setzen, dass alle im Landtag ein Stück weit für die Reduktion der Dokumentationspflichten in der Pflege gemeinsam arbeiten, genauso wie für die Entbürokratisierung in der Pflege. Ich halte das für ein gutes Signal des Bayerischen Landtags in die Landschaft der Pflege.

Es wurde vorhin gefragt, was sich tut und was sich getan hat. Wir haben in Bayern ein Gesundheits- und Pflegeministerium. Wir haben einen bayerischen Patienten- und Pflegebeauftragten. Wir haben auf Bundesebene im Koalitionsvertrag eingebracht, dass es eine Pflegereform gibt und die Pflegereform in der Großen Koalition auf den Weg gebracht wird. Der erste Schritt der Eckpunkte ist getan, und ich werde im Bemühen nicht nachlassen, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff bereits in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene umgesetzt wird.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben auch auf bayerischer Ebene schon einiges vorzuweisen. Die Tariflöhne sind bei der Pflegesatzverhandlung als Grundlage zu sehen. Das ist in der Landespflegesatzkommission so vereinbart worden. Der Personalschlüssel wurde erhöht, sodass ein durchschnittliches Heim zwei Personen mehr anstellen kann. Wir sind dabei, im Bereich der Ausbildungsumlage für diejenigen, die ausbilden, ein Zeichen zu setzen. Das sind nur einige wenige Beispiele dafür, was gerade in den letzten Monaten getan und angestoßen wurde.

Kommen wir aber zurück zu den Anträgen von heute: Leistungen in der Altenpflege sind in Bayern nach anerkanntem Stand der Wissenschaft zu erbringen. Selbstverständlich gehört dazu auch eine gewisse

Dokumentation. Aber es geht immer darum zu fragen, was wirklich an Dokumentation notwendig ist. Dazu gehört zum Beispiel die Feststellung, ob eine Bewohnerin in der Nacht Fieber hatte, ja oder nein. Diese Dokumentation dient dem Schutz der Bewohner und dem Schutz der Pflegenden. Die Dokumentation sollte aber nicht dazu dienen, irgendwelche Haken zu setzen.

Mir ist dabei wichtig, dass es um die Planung von Pflegeprozessen geht, nicht um die Dokumentation einzelner Leistungen. Es geht um die Frage, was Pflegekräfte für ihre Dokumentation und für ihre Pflege benötigen. Wir brauchen eine Dokumentation der Pflege für die Pflege. Deswegen wollen wir möglichst wenig gesetzlich regeln und möglichst viel Freiheit lassen, damit keine zusätzliche Bürokratie entsteht. Die Pflegekräfte sollen selbst entscheiden können, was für sie an Pflegedokumentation notwendig ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 1. Juli 2013 gilt das neue Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Darin sind die Qualitätsanforderungen zur Pflegedokumentation neu formuliert. Dort steht, dass es keine starre Pflegeplanung geben soll, sondern dass der Pflegeprozess im Vordergrund steht. Wie geht es dem Menschen? Wie geht es dem Bewohner? Das sind die wichtigen und richtigen Fragen, an denen wir uns orientieren sollten, und nicht die Frage: Wo ist der Haken richtig gesetzt?

(Beifall bei der CSU)

Die Einrichtungen können die klassische Pflegeplanung ein Stück weit selbst entbürokratisieren und sich selbst die praktische Handhabung der Dokumentation erleichtern. Die Bayerische Staatsregierung und ich möchten keine überbordende Pflegedokumentation. Das wollten wir noch nie. Schon im Jahr 2003 wurde ein entbürokratisiertes Dokumentationssystem vom Sozialministerium veröffentlicht, um Mindestanforderungen an inhaltlichen Ausgestaltungen der Pflegedokumentation zu definieren. Schon damals standen die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner im Vordergrund. Bernhard Seidenath hat vorhin bereits die Methode ReduDok vorgestellt. Dabei geht es um eine reduzierte Dokumentation. Die Einrichtungen können dabei mit einem leeren Blatt Papier beginnen und sich dann überlegen, welche Dokumentation sie in ihrer Einrichtung für ihre Kräfte benötigen. Das ist der richtige Weg.

Wir sollten die Einrichtungen ermutigen, diesen Weg zu gehen und in die Praxis umzusetzen. ReduDok ist eine Methode, um individuelle Lösungen zu finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fachstellen sind darauf ausgerichtet, die Ergebnis

qualität zu prüfen. Die Frage lautet: Wie geht es dem Menschen? Sie lautet nicht: Was ist überall genau dokumentiert? Ich hinterfrage bei jedem Besuch in einem Seniorenheim, ob diese Methode umgesetzt wird. Für mich ist wichtig, dass bei den Prüfungen der Fachstellen auf das Ergebnis geschaut wird, wie es dem Menschen geht, und nicht darauf, wo wie was dokumentiert ist.