qualität zu prüfen. Die Frage lautet: Wie geht es dem Menschen? Sie lautet nicht: Was ist überall genau dokumentiert? Ich hinterfrage bei jedem Besuch in einem Seniorenheim, ob diese Methode umgesetzt wird. Für mich ist wichtig, dass bei den Prüfungen der Fachstellen auf das Ergebnis geschaut wird, wie es dem Menschen geht, und nicht darauf, wo wie was dokumentiert ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zum SPD-Antrag einige Sätze sagen. Wir dürfen nicht die Veröffentlichung von Prüfberichten der Fachstellen mit der Dokumentation verwechseln. Beides hat nichts miteinander zu tun. Einerseits geht es um Schaffung von Transparenz dem Bürger gegenüber, andererseits geht es um die interne Qualitätssicherung. Wir werden gern im Ausschuss einen Bericht über das geben, was wir auf den Weg gebracht haben, wie dies im SPD-Antrag gefordert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, richtig ist auch, dass wir die Angst vieler Pflegekräfte vor irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen ernst nehmen müssen. Daher habe ich eine Studie in Auftrag gegeben, die den Dokumentationsbedarf aus juristischer, pflegewissenschaftlicher und pflegepraktischer Sicht ermitteln soll. Diese Studie wird für mich neben ReduDok eine Diskussionsgrundlage sein, um mit den Pflegekräften, den politisch Verantwortlichen und den Pflegekassen einen Weg zu weniger Bürokratie in der Pflege in Bayern zu finden. Wir wollen die Pflegenden entlasten. Die Pflegekräfte brauchen Zeit für die Arbeit mit den Menschen. Wir wollen die Dokumentation auf das notwendige Maß reduzieren. Dies ist mir ein großes Anliegen.
Ich freue mich, dass heute vom Landtag dieses Signal ausgeht; denn wir brauchen in der Zukunft Pflegekräfte. Wir müssen den Pflegekräften die Möglichkeit geben, mit den Menschen zu arbeiten und nicht nur Bürokratie und Dokumentation zu machen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/1918 -, das ist der Antrag der CSU-Fraktion-, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch
Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/1950. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Ich bitte jetzt um Ihre Aufmerksamkeit. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1951. Hier wurden in der Aussprache verschiedene Umformulierungen beantragt. Herr Kollege Leiner hat diese vorgetragen. Danach soll der Einleitungssatz folgende Fassung erhalten: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag ihr Konzept für eine umfassende Entbürokratisierung der Pflege zu erläutern."
Im zweiten Absatz erhält der letzte Satz folgende Fassung: "Die Prüfung ist konsequent an der Ergebnisqualität der Pflege auszurichten."
Der dritte Absatz erhält folgende Fassung: "Die Staatsregierung wird des Weiteren aufgefordert, im Ausschuss für Gesundheit und Pflege zu berichten, wie sie sich auf Bundesebene für eine grundlegende Form der Pflegetransparenzvereinbarung (PTV) und für eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Prüfinstanzen zu einer einheitlichen Aufsichtsstelle einsetzen will."
Wer dem Dringlichkeitsantrag mit diesen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir kommen nur zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/1952. Hier lasse ich ebenfalls über die einzelnen Ziffern gesondert abstimmen.
Ich lasse zuerst über den Einleitungssatz und die Ziffer 1 abstimmen. Der Einleitungssatz lautet jetzt nur noch: "Die Staatsregierung wird aufgefordert …" Der
Wer der Einleitung und der Ziffer 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ohne Stimmenthaltung ist diese Passage abgelehnt.
Nun lasse ich über die Ziffern 2 und 3 abstimmen. Bei der Ziffer 3 sollen die Worte "eng aufeinander abzustimmen" durch die Worte "noch enger aufeinander abzustimmen" ersetzt werden.
- Wenn Sie sich wieder beruhigt haben, können wir weitermachen. – Wer den Ziffern 2 und 3 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist diese Passage angenommen. Ich komme nun zu Ziffer 4. Sie soll folgende Fassung erhalten: "dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege über die Möglichkeit zu berichten, wie der MDK von den Krankenkassen finanziell und organisatorisch völlig unabhängig ausgestattet werden kann." Wer der Ziffer 4 in dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die SPD. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch Ziffer 4 des Dringlichkeitsantrags angenommen worden.
Ich mache nur darauf aufmerksam, dass rein redaktionell die Worte "Die Staatsregierung wird aufgefordert" zu Beginn des Antrags benötigt werden.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachennummern 17/1919 bis 17/1924 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen. Damit sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt durch.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, möchte ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Weikert, Rauscher und Fraktion betreffend "Flüchtlinge aus Syrien sofort und unbürokratisch aufnehmen", Drucksache 17/1948, bekannt geben. Mit Ja haben 61 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 75. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neustart bei der Anmeldung von Bundesstraßen und Autobahnen des Freistaats für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (Drs. 17/885)
(Vom Redner nicht au- torisiert): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der grundlegenden Feststellung sind wir uns einig. Beim Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur herrscht ein enormes Finanzierungsdefizit. Auch bei der daraus notwendigen Ableitung, nämlich der Schlussfolgerung, der Erhalt müsse Vorrang vor dem Neubau erhalten, sind wir uns einig. Dieses Postulat muss aber auch umgesetzt werden. Das ist leider Gottes nicht der Fall. Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesrechnungshof kritisiert, dass in den letzten Jahren 13 % der für den Erhalt vorgesehenen Gelder für Neu- und Ausbaumaßnahmen missbraucht worden sind. Auch Bayern hat bei diesem Missbrauch und dieser Zweckentfremdung der Unterhaltsmittel kräftig mitgewirkt. In der gleichen Zeit ist der Erhaltungszustand der Bundesstraßen und Bundesautobahnen in Bayern deutlich schlechter geworden.
Vor diesem Hintergrund diskutieren wir jetzt die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans. Die Bayerische Staatsregierung hat dafür insgesamt rund 400 Einzelprojekte angemeldet. Bei gleichbleibender Mittelausstattung und gleichbleibender Aufteilung der Länder bräuchten Sie weit über 100 Jahre, um diese Liste abzuarbeiten. Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann, das ist nicht nur, wie Sie letzte Woche bei der "Münchner Runde" festgestellt haben, eine etwas überzogene Liste, sondern fern jedweder Realität.
Die Große Koalition hat jetzt insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Angesichts der maroden Brücken und kaputten Straßen ist es aber ein Gebot der Vernunft, dieses Geld in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur zu stecken. Für zusätzliche Neubaumaßnahmen gibt es da wenig Spielraum.
Mit dem jetzt vorgelegten Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, die Liste der angemeldeten Projekte zum Bundesverkehrswegeplan zu überarbeiten und nach objektiven Kriterien zu reihen. Natürlich ist eine Stärkung der transeuropäischen Netze notwendig. Natürlich müssen Engstellen beseitigt werden.
Natürlich gilt es, die Verkehrssicherheit zu beachten. Aber das Verteilen der Gelder nach dem Gießkannenprinzip führt dazu, dass man bei den wichtigsten Projekten und an den wirklichen Engstellen ebenfalls ewig lange nicht weiterkommt. Gleichzeitig muss die Alternative zu Neubaumaßnahmen unter Berücksichtigung der intermodalen Betrachtung geprüft werden. Ebenso müssen der umwelt- und naturschutzfachliche Aspekt sowie die Bau- und Betriebskosten berücksichtigt werden.
Bei der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten wurde von Ihrem Parteikollegen Herrn Seehofer die Koalition mit dem Volk ausgerufen. Aufgrund der zahlreichen fragwürdigen, meist überzogenen und in der Summe überhaupt nicht finanzierbaren Projekte kriselt es in dieser Koalition gewaltig. Ich nenne beispielhaft nur die Proteste entlang der geplanten B 15 neu oder die Auseinandersetzung um die nicht notwendige Nordanbindung am Flughafen Nürnberg. Wenn Sie unseren Argumenten zur mangelnden Finanzierung schon nicht folgen, dann stimmen Sie unserem Antrag wenigstens um des Koalitionsfriedens willen zu.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gerade gehört: Die GRÜNEN wollen das Verfahren ändern, wie der Bedarfsplan im Straßenbau, um den es hier geht, aufgestellt und gestaltet wird. Dies soll einmal dadurch geschehen, dass man angesichts des begrenzten Finanzrahmens die Projekte reduziert, zum anderen dadurch, dass man die bayerischen Anmeldungen priorisiert, das heißt, dem Bund vorgibt, was wir in Bayern dazu denken. Wir glauben, dass beides nicht sinnvoll und zweckmäßig ist. Es passt auch nicht zu dem bundesstaatlichen Verfahren, das hier läuft.
Sie wissen im Übrigen, dass die Projektunterlagen schon abgegeben sind und Sie die Sache vielleicht auf Wiedervorlage legen können, weil das für das jetzige Verfahren ohnehin keinen Sinn mehr hat. Was hier läuft, hat sich bewährt. Es kommt am Ende nicht darauf an, wie lang die Liste ist, sondern der Bund legt Prioritäten fest, und das unter bundesweiter Betrachtung. Das ist auch seine Aufgabe, und das ist auch richtig. Die Kriterien, die der Bund letztlich anwendet – Sie haben in Ihrem Antrag eine ganze Reihe von solchen Kriterien angeführt -, beruhen auf seiner Betrachtung der Dinge, und zwar nach dem Prinzip
"Was hat denn Priorität?" usw. Insofern gibt es eigentlich keinen Grund, das zu verändern. Wir haben keine schlechten Erfahrungen damit gemacht. Es wird informell ohnehin zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund diskutiert, welches Projekt man am besten prioritär verwirklicht. Außerdem ist es, falls wir das machen sollten, so: Der Bund legt immer eine sogenannte Grundkonzeption, wie er in dem konkreten Aufstellungsverfahren vorgehen will, sowie eine Verkehrsprognose vor - in diesem Fall bis zum Jahr 2030 -, die ebenfalls nicht vorliegt. Es würde gar keinen Sinn machen, wenn wir jetzt versuchen würden oder versucht hätten, hier in Bayern ein anderes Verfahren anzuwenden.
Richtig ist, dass der Finanzrahmen zu eng ist; das ist eine allgemeine Erkenntnis. Die Bundesregierung hat versucht, mehr Geld in diese Infrastruktur zu stecken, aber die Mittel sind begrenzt. Dennoch – ich sage es noch einmal – schadet es überhaupt nicht, wenn man eine Auflistung darüber hat, welche Straßen wir in Bayern bauen wollen, auch in dem Wissen, dass man das erst auf der Zeitschiene hat.
- Das ändert aber nichts daran. Was hätte es geändert, wenn wir gesagt hätten – jetzt nehme ich es einmal so pauschal -, wir möchten nur die Hälfte haben? Was hätte das geändert? – Gar nichts. Ich glaube also, dass das, was Sie verlangen, keinen Sinn macht. Und noch einmal: Es ist auch viel zu spät, weil die bayerische Meldung längst abgegeben ist.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bernhard, das war eine müde Replik auf den Antrag der GRÜNEN. Diese Mutlosigkeit, diese Farblosigkeit und diese Entscheidungsschwäche passen eigentlich überhaupt nicht zu Bayern und zum "Mia san mia". Vielleicht vertraut man darauf, dass der Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt sowieso allein entscheiden und sich in der Parteistruktur der CSU rückversichern wird. Aber ich glaube, da springen Sie viel zu kurz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um einen Neustart und nicht darum, noch mehr anzumelden oder komplett zu streichen, sondern darum, zumindest eine Priorisierung vorzunehmen. Sie haben von ihr gesprochen. In der Obersten Baubehörde, lieber Herr Innen- und vor allem Verkehrsminister Herrmann, wird sicher durchaus die Klarheit bestehen, dass man nicht nur bei der Bahn und beim Wasser, sondern auch beim Bundesverkehrswegeplan bezüg
Der Kriterienkatalog, den die GRÜNEN vorgelegt haben, ist äußerst vernünftig. Keiner wird wohl verneinen wollen, dass wir primär die TEN-Strecken ausbauen und ertüchtigen müssen, dass es um die Beseitigung von Engpässen geht und dass Nadelöhre ausgeweitet werden sollen. All das ist absolut richtig, ebenso dass wir die Verkehrsträger nicht nur monostrukturell, sondern intermodal sehen müssen. All das kann man nur unterstreichen. Deswegen haben auch im Wirtschaftsausschuss alle außer den CSU-Abgeordneten schon zugestimmt.
Was die Mittelausstattung angeht, kann man als Teil der Großen Koalition, der wir ja sind, sagen, dass die zusätzlichen 5 Milliarden Euro für die Legislaturperiode, also für vier Jahre, absolut nicht das sind, was wir bräuchten. Das sagen Sie, Herr Innenminister, selbst auch immer, und da erwarte ich mir aus Sicht des Freistaats Bayern mit seinen relativ vollen Kassen, dass man dem Bund Beine macht und fordert, dass nicht nur die Ausgabenseite gesehen werden soll, sondern die Einnahmenseite stärker berücksichtigt wird. Das heißt, dass die Mittel, die wir zweckgebunden aus der Kfz-Steuer und aus der Mineralölsteuer bekommen, besser gewichtet werden sollten, mehr zugunsten der Verkehrsträger und weniger zugunsten des allgemeinen Haushalts des Bundes.
Natürlich müssen wir die Lkw-Maut ausdehnen. Das ist eine Forderung der SPD und insbesondere auch der Kommunen. Der Bayerische Städtetag steht eindeutig zu der Forderung, dass die Lkw-Maut auf alle Trassen ausgeweitet wird. Damit kann man per annum 4 Milliarden Euro zusätzlich generieren. Dieser Betrag fließt direkt in eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Ich kann mich da meinem Kollegen Uli Maly nur zur Seite stellen.