Protokoll der Sitzung vom 15.07.2014

Jetzt komme ich zu der Frage, warum wir diesem interfraktionellen Antrag so nicht zugestimmt haben. In der Expertenanhörung habe ich damals schon gesagt, dass inzwischen klar ist, welche Punkte in einem Gesetz stehen müssten. Über die Eckpunkte selbst müssen wir uns gar nicht mehr lange unterhalten, sondern es geht darum, Zuständigkeiten und Aufgaben zusammenzufassen und das Geld, das von allen Ebenen in dieses System fließt, zu bündeln und neu umzuverteilen, um die Aufgaben nach den Kriterien, die wir in der Zwischenzeit haben, schlicht und einfach besser zu erfüllen, weil sich die Forschung weiterentwickelt hat.

Ich habe in der Expertenanhörung schon gesagt: Ja, wir sind dafür, dass Eckpunkte besprochen werden, aber wir brauchen ein klares Konzept, wie wir jetzt weiterkommen. Wir haben dazu einen Dringlichkeitsantrag gestellt mit der Bitte, ein Konzept zu entwickeln. Dieser wurde allerdings leider abgelehnt. Wäre dieser angenommen worden, hätten wir gleichzeitig auf ministerieller Ebene ein Konzept entwickeln können, wäre es wahrscheinlich anders gewesen. Aber wir stemmen uns nicht gegen diese Eckpunkte. Wir möchten nur verhindern, dass es wieder eine langwierige Arbeitsgruppe mit Eckpunkten und irgendwann einen Referentenentwurf gibt, der das Ganze wieder verwässert und schlicht und einfach nicht umgesetzt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denken Sie bitte an die Zeit, Frau Kollegin!

Wie gesagt, ich bin froh, dass wir uns auf einem guten Weg befinden, und ich freue mich, dass wir uns im Landtag zumindest prinzipiell in der Frage einig sind. Ich bin gespannt, wie es dann in den kommenden Wochen und Monaten bei den nächsten Lesungen aussehen wird. Ich hoffe, dass wir uns dann auch auf die inhaltlichen Punkte einigen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Markus Blume, Oliver Jörg u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München (Drs. 17/2627) - Erste Lesung

Auf die Begründung des Gesetzentwurfs wurde im Einvernehmen mit allen Fraktionen verzichtet. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Blume für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr hätte ich nicht erwartet, dass wir uns in dieser Legislaturperiode erneut mit der Hochschule für Politik beschäftigen müssen. Sie ist zweifellos eine ganz besondere Einrichtung. Sie gilt auch – so hat es die Präsidentin gesagt – als Hochschule des Landtags. Aber vielleicht ist sie nicht so bedeutend, dass man sich in jeder Legislaturperiode mehrfach mit ihr beschäftigen muss. Trotzdem gibt es manchmal Entwicklungen, die dazu führen, dass eben dies geschieht und, ein Stück weit vielleicht sogar aus der Not heraus, am Ende etwas Besseres geboren wird.

Wir erinnern uns: Im letzten Jahr wurde die Hochschule für Politik auf neue Füße gestellt. Sie wurde mit eigenen Professuren ausgestattet. Wir haben einen umfangreichen Reformprozess eingeleitet und das Ganze vom Landtag aus intensiv begleitet. Wir haben aber dann feststellen müssen, dass das, was wir gut angelegt hatten, nämlich die Berufungsverfahren mit der Ludwig-Maximilians-Universität in bewährter Weise durchzuführen, sich schwieriger gestaltete als wir annehmen mussten. Als wir, die Kolleginnen und Kollegen im Landtag, uns das Verfahren noch einmal gemeinsam angeschaut haben, haben wir festgestellt, dass man vielleicht doch noch einmal alle Optionen in Betracht ziehen muss.

Um eine lange Geschichte kurz zu machen und viele Gespräche auf den Punkt zu bringen: Wir haben am Ende festgestellt, dass wir die bisherige Konstellation mit der Ludwig-Maximilians-Universität als Trägerhochschule lösen wollen, sind deshalb an die Technische Universität herangetreten und haben sie als neue Trägeruniversität für die Hochschule für Politik

auserkoren. Dort soll die Hochschule für Politik mit den damit verbundenen Professuren den Kernbereich einer möglicherweise neuen Fakultät für Geisteswissenschaften, einer TUM School of Governance, bilden. Selbstverständlich bleibt die Hochschule für Politik wie bisher eigenständig, soweit ihre anderen Aufgaben betroffen sind. Sie ist ja auch Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir sind der Meinung, dass dies ein Gewinn ist, erstens für die Hochschule für Politik, weil wir jetzt die Möglichkeit haben, hier ein politikwissenschaftliches Angebot zu formulieren, ein Angebot, das sehr in die Zukunft weist. Es kann sich nämlich auf all die neuen Methoden der Politikwissenschaft beziehen, die auch die Anknüpfung an Technik und Digitalisierung betreffen. Darüber haben wir gerade eben in der Aktuellen Stunde diskutiert. Wir glauben, dass die Hochschule für Politik ein sehr zukunftsgewandtes Angebot haben wird, wenn wir diese Verbindung mit einer technischen Universität umsetzen.

Das gilt auch für die TU München. Sie wird Leuchtturmfunktion haben, was andere Technische Universitäten angeht. Es gibt keine andere Technische Universität in Deutschland und wahrscheinlich auch nicht in Europa, die mit einer solchen Profilerweiterung an den Start gehen kann. Beides zusammengenommen heißt natürlich auch, dass wir uns als Freistaat Bayern glücklich schätzen können, hier am Standort nicht nur eine sehr moderne School of Governance neu errichten zu können, sondern damit auch etwas Neues und Einzigartiges in Deutschland und ein Stück weit sogar in Europa schaffen zu können. Wir müssen dazu – und das ist die Kehrseite – das Gesetz noch einmal anpassen. Deswegen legen wir einen Gesetzentwurf vor, der nach unserem Dafürhalten die Unabhängigkeit der Hochschule für Politik sichert, der aber auch mehr noch als bisher die Zusammenarbeit mit der Trägeruniversität fördert und auch institutionelle Klarheit an den Stellen schafft, wo das bisher vielleicht nicht gegeben war.

Die wesentlichen Änderungen sind in diesem Gesetzentwurf enthalten. Er sieht lang aus, aber im Grunde reduziert er sich auf drei oder vier Punkte: Wir müssen "LMU" durch "Technische Universität München" ersetzen. Wir müssen das Promotionsrecht und andere Formulierungen an die Gegebenheiten der neuen Trägerhochschule anpassen. Wir müssen der Besonderheit der Organisationsstruktur der Trägeruniversität Rechnung tragen, und wir wollen die Möglichkeit nutzen, die Stellung der Gremien der Hochschule für Politik, insbesondere des Rektors der Hochschule für Politik, zu stärken, beispielsweise im Berufungsverfahren, was sich als notwendig herausgestellt hat. Wir glauben, dass damit eine sinnvolle Kooperation zwischen diesen beiden Hochschulen in einer Weise ge

lebt werden kann, wie das an der bisherigen Trägerhochschule wahrscheinlich nie hätte zum Tragen kommen können.

Bei der weiteren Gesetzesberatung müssen wir uns den Artikel 2 Absatz 1 Satz 4 genau anschauen – das ist der einzige Artikel, den ich herausgreifen möchte. Dort formulieren wir als Gesetzgeber, dass die Hochschule für Politik an einer Fakultät der TU München angedockt wird, die es heute noch gar nicht gibt. Wir möchten das explizit nicht so verstanden wissen, dass wir damit in die Hochschulautonomie eingreifen. Es war der Hinweis der TU, dass dies dort angedacht wird. Wir möchten den Gremien der TU selbstverständlich nicht vorgreifen. Wenn diese Formulierung noch überarbeitungsbedürftig ist, dann haben wir auf dem Wege der Gesetzesberatung genügend Möglichkeiten, genau dies zu tun.

Ich komme zum Ende: Was wir hier in der gesetzgeberischen Umsetzung vorlegen, ist kein Plan B, sondern ein Plan A mit Stern. Es war ein schwieriger Prozess, aber manchmal kann etwas noch Besseres aus einem sehr schwierigen Prozess hervorgehen. Deshalb darf ich abschließend Danke an die LMU sagen, die ihre Aufgabe in der Vergangenheit über viele Jahrzehnte sehr gut erfüllt hat und hoffentlich auch den weiteren Weg begleiten wird; an die TU, die sich hier in besonderer Weise ihrer Verantwortung stellt und die sich nie darum bemüht hat, genau dies zu tun, aber einfach die Notwendigkeit gesehen hat. Herzlichen Dank an alle Kollegen hier im Bayerischen Landtag, die an dem Prozess mitgewirkt haben: Oliver Jörg, Isabell Zacharias, Michael Piazolo und Katharina Schulze. Es war ein großes Gemeinschaftswerk, bei dem wir zu keiner Sekunde unterschiedlicher Auffassung waren. Insoweit, auch wenn das vielleicht sogar ein Stück weit Normalität hier im Hohen Haus sein sollte, war es tatsächlich eine Sternstunde des Parlaments, auch deshalb, weil dieser Gesetzentwurf und auch die Idee zu dieser Neuaufstellung aus der Mitte dieses Hauses hervorgegangen sind. Deshalb glaube ich, dass wir hier gemeinschaftlich etwas sehr Gutes ins Werk setzen können.

(Beifall bei der CSU und den GRÜNEN)

Danke sehr. – Für die SPD-Fraktion steht schon Frau Kollegin Zacharias bereit. Bitte sehr.

Herzlichen Dank. - Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern vor 64 Jahren ist die Hochschule für Politik gegründet worden. Vor 64 Jahren hat die Besatzungsmacht erkannt, dass wir eine Hochschule brauchen, die die Demokratisierung voranbringen will.

Nach der Nazizeit galt es, dass Gemeinderäte, Stadträte, Leute aus den Verwaltungen und Frauen und Männer wieder lernen müssen, was Demokratie ist. Dafür ist die Hochschule für Politik gestern vor 64 Jahren gegründet worden.

Dass wir heute hier gemeinschaftlich in der Ersten Lesung den Gesetzentwurf zur Rettung der Hochschule für Politik besprechen, finde ich großartig. Das ist ein schönes Zeichen. 1970 hat der Bayerische Landtag hier ein Gesetz verabschiedet. 1970 war mein Kollege Jürgen Böddrich dabei. Ich möchte ihn an dieser Stelle nennen, weil ich weiß, dass er sich diesen Prozess sehr zu Herzen genommen hat. Er war lange Kuratoriumsvorsitzender. Wenn er heute unter uns wäre – ich hoffe, er hört es –, wäre er glücklich, zu wissen, dass sich der Bayerische Landtag der Hochschule des Bayerischen Landtags wiederholt angenommen hat.

(Dr. Thomas Goppel (CSU): Das hat er ausdrücklich gesagt!)

- Herr Goppel, ich danke Ihnen, dass Sie mir das mitteilen. Ich habe es nur geahnt und gespürt. Sie wissen das. Das ist die gute Kooperation zwischen SPD und CSU in manchen Angelegenheiten.

(Margarete Bause (GRÜNE): Jetzt ist genug!)

- Jetzt ist genug. Herr Goppel braucht jedoch in diesen Tagen Zuspruch. Ich weiß, dass sein Herz gerade musikalisch brennt. Insofern leiste ich Zuspruch von dieser Seite.

Kolleginnen und Kollegen, 1981 haben wir die Hochschule für Politik in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt. Damals hieß das, dass man als Studierender einen vollakademischen Abschluss absolvieren kann. Das war nicht selbstverständlich. Im Jahr 2007 hat die Hochschule für Politik das Promotionsrecht erhalten. Dann folgten ein paar Jahre, die etwas bunter waren. Wir haben im Bayerischen Landtag einen Unterausschuss eingerichtet. Erst fünf Fraktionen und zuletzt vier Fraktionen haben hart gerungen, wie es weitergehen kann. Zwar hört sich das sehr pathetisch an; das war jedoch eine Sternstunde des Parlamentarismus. Ich würde mir wünschen, dass viele Politikwissenschaftler draußen verstehen, dass Politikwissenschaft etwas anderes als Politik ist. Wir vier Abgeordnete haben gelernt – live und in Farbe –, dass mehr Anwendung und praktisches Lernen hinzukommen müssen. Ich glaube, das haben viele Herren und Damen Politikwissenschaftler gelernt.

Wir schicken die Hochschule für Politik mit 64 Jahren und einem Tag nicht in Pension. Wir sagen den Studierenden, dem Mittelbau und den zukünftigen Professorinnen und Professoren dieser in Deutschland

einzigartigen Hochschule für Politik: Es geht weiter. Es geht rasant weiter. Die TU München ist ein Riesentanker. Die Hochschule für Politik wird als Flitzer rechts wie links ihre Eigenständigkeit behalten. Sie wird durch zusätzliche Professorinnen und Professoren und eine noch zu berufende Rektorin oder einen Rektor ihren Markenkern und ihre Einzigartigkeit ausbauen können. Ich wünsche mir fast eine neue Rektorin, damit es in dem kleinen Flitzer richtig dampft. Ich freue mich darüber. Ich bin begeistert. Ich hoffe, dass uns die Hochschule für Politik im Landtag nicht mehr bewegen wird. Sie wird ein Leuchtturm für Bayern und für Deutschland sein. Das ist eine gute Nachricht.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat jetzt Professor Piazolo das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Neulich waren wir gemeinsam an der Hochschule für Politik, um die gute Nachricht zu verkünden. Immer, wenn ich in der Hochschule für Politik bin, weht mich ein bisschen Wehmut an. Ich habe dort in den Neunzigerjahren studiert. Wehmut empfinde ich auch deshalb, weil sich seitdem kaum etwas verändert hat. Das Mobiliar, aber auch mancher, der dort unterrichtet, atmet den Geist der Neunzigerjahre. Man erinnert sich daran, dass dort Mitte der Neunzigerjahre noch über die DDR gesprochen worden ist. Man erinnert sich an viele gute Professoren, aber alles ist ein wenig aus der Zeit gefallen. Manchmal geht es einem so, als streife man durch die Straßen Montevideos oder Havannas. Man kann dort alte Daimler besichtigen. Vieles ist dort stehen geblieben. Liegt es daran, dass manch einer der Südamerikaner recht traurig aussieht? In den letzten Tagen haben wir erlebt, dass kaum jemand so traurig schauen kann wie ein Südamerikaner.

Obwohl die Hochschule für Politik aus der Zeit gefallen zu sein scheint, was sie in der Hochschullandschaft zwar liebenswert, aber überholt erscheinen lässt, ist sie es wert, gerettet zu werden. Deshalb haben wir das gemeinsam getan. Es gibt eine Verbindung zwischen der Tradition der Hochschule für Politik und der sicherlich sehr modernen Technischen Universität München. Ich glaube, dass diese Verbindung dynamisch und erfolgreich sein kann. Das ist möglicherweise eine Verbindung wie zwischen Queen Elisabeth und David Beckham. Dort könnte etwas herauskommen. Um der CSU ein Bild zu liefern: Eine Verbindung wie zwischen Jennifer Lopez und Peter Gauweiler.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wer weiß, was da entstehen könnte: Etwas Dynamisches, etwas Modernes – zumindest etwas Neues. Deshalb haben wir diese große Lösung gewählt. Wir wollen der Hochschule ein neues Profil geben, ein Profil, das sich zwischen Gesellschaftspolitik, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Technik bewegt. Das sind Dinge, die uns bewegen. Wir haben vorhin in der Aktuellen Stunde über den Breitbandausbau und die Digitalisierung geredet. Das sind Dinge, die das Land voranbringen werden, aber auch sehr viel mit Politik und Gesellschaft zu tun haben. Genau diese Themen wird man an der Hochschule für Politik aufnehmen können.

Die Technische Universität München – das hat Präsident Herrmann erkannt – möchte sich in Richtung Sozialwissenschaften und Gesellschaft öffnen. Sie möchte, dass Ingenieure, Naturwissenschaftler, Architekten und Lehrer enger an die Politik herangeführt werden. Das ist in unser aller Interesse. Bei dieser Hochschule, welche die Präsidentin als Hochschule des Landtags bezeichnet hat, handelt es sich um eine Hochschule für Politik, eine Hochschule, die enge Verbindungen – in Zukunft wird sie noch engere Verbindungen aufzeigen – zwischen uns, den Abgeordneten, und der Wissenschaft unterhält. Insofern möchte ich von einem neuen Stern am Hochschulhimmel reden. Ich rede bewusst von einem Stern und nicht von einer Sternschnuppe. Die Hochschule ist nicht etwas, das vorbeizieht und abstürzt, sondern aufzieht, leuchtet und uns erhellt.

Wir wollen ganz bewusst Doppelungen vermeiden, aber wir wollen gesunde Konkurrenz. Auf der einen Seite steht die LMU mit dem Geschwister-Scholl-Institut, auf der anderen Seite die Hochschule für Politik und die TUM. Dazwischen kann sich etwas entwickeln in München, in Bayern und darüber hinaus. Ich verhehle nicht – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich –, dass für uns immer die Studierenden im Mittelpunkt gestanden haben. Im Mittelpunkt standen weder die Strukturen noch einzelne Personen. Aber genau darum wurde gestritten: Um Strukturen, um Personen und um Persönliches. Entscheidend sind jedoch die Studierenden, die jetzt an der Hochschule für Politik sind. Sie haben gute Chancen, mit einem Diplom abzuschließen. Diejenigen Studierenden, die neu an die Hochschule kommen, finden an der TU München einen attraktiven und grundständigen Bachelor sowie spannende Master-Studiengänge vor. Dafür haben wir uns an vielen Vormittagen, Nachmittagen und Abenden zusammengesetzt. Zwar gab es manchmal Ärger, jedoch hatten wir den gemeinsamen Willen, diese Hochschule nach vorne zu bringen. Deshalb gilt mein Dank allen Kollegen. Ich danke der

CSU, die das Privileg hat, das Geld im Haushaltsausschuss dem zuständigen Minister aus den Rippen zu schneiden. Das scheint gelungen zu sein. Ich danke jedoch auch den Kolleginnen Zacharias und Schulze für dieses gemeinsame Werk, das hoffentlich – das werden wir in der nächsten Zeit erleben – gelingen wird. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass wir eine erstarkte Hochschule für Politik bekommen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Jetzt hat Frau Kollegin Schulze von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Plenarsitzungen vor der Sommerpause gibt es sehr oft hitzige Debatten zwischen den Fraktionen. Damit kann ich gerade leider oder zum Glück nicht dienen. Das ist wahrscheinlich ein sehr ungewohntes Bild. Ich finde es jedoch sehr schön, dass der Bayerische Landtag sich gemeinsam auf den Weg gemacht hat, die Hochschule für Politik als Hochschule des Landtages auf einen guten Weg zu führen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits angesprochen, dass wir in den letzten Wochen und Monaten intensiv um die beste Lösung gerungen haben. Ich möchte mich noch einmal herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken, beim Vorsitzenden des Reformbeirats, Markus Blume, bei Oliver Jörg, Isabell Zacharias und Michael Piazolo.

Mit diesem veränderten Gesetzentwurf haben wir eine gute Lösung erarbeitet, damit die Hochschule für Politik in eine goldene Zukunft segelt – um bei den Schiffsmetaphern zu bleiben, damit ich keine Fußballmetapher verwenden muss. Wir haben geschafft, dass die Hochschule für Politik eigenständig bleibt und das politikwissenschaftliche Studium eine hohe wissenschaftliche Qualität aufweist. Wir werden als Reformbeirat den Prozess weiterhin begleiten. Ich freue mich darauf und bin mir sicher, dass wir gemeinsam etwas Gutes daraus machen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Schulze. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Paul Wengert, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) zur Sicherung der Ausübung des ehrenamtlichen Mandats eines Gemeinderatsmitglieds, Kreisrats, Bezirksrats (Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung) (Drs. 17/2630) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dazu erteile ich Kollegen Scheuenstuhl das Wort. – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute den Gemeinderäten, Kreisräten und Bezirksräten ihre Würde wiedergeben. Über 40.000 Menschen wurden im März 2014 in den Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag oder in den Bezirkstag gewählt. Sie sind zu Recht Stolz darauf, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die Gewählten erwarten nun, dass sie, ohne betteln zu müssen, an den Sitzungen der Gremien teilnehmen können. Aus der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung ergibt sich die Pflicht der Gemeindebürger zur Übernahme gemeindlicher Ehrenämter. Ich betone noch einmal: die Pflicht. Im Folgenden gehe ich nun nur noch auf die Gemeinden ein; die entsprechenden Regeln für den Kreistag und den Bezirkstag erwähne ich nicht gesondert, sie sind aber Gegenstand des Gesetzentwurfes.

Die Pflichten aus Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung zur Mitwirkung der Bürger in der Gemeinde stellen das Grundgerüst für die kommunale Selbstverwaltung in Bayern dar. Das umfasst die Verpflichtung, an Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Entzieht sich das Gemeinderatsmitglied diesen Pflichten ohne genügende Gründe, kann dies im Extremfall zum Verlust des Mandats führen. Im Hinblick auf diese bezeichneten Pflichten sollte man eigentlich meinen, dass das ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied, das in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub oder Freizeit für die Zeit hat, in der es seinen Pflichten aus dem kommunalen Ehrenamt nachkommt. Tatsächlich gibt es aber solch einen gesetzlichen Anspruch nicht. Jedenfalls sind private Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Ausübung des kommunalen Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied erforderliche Freizeit oder Urlaub zu gewähren. Es handelt sich also um einen Gnadenakt des Arbeitgebers, wenn ein Gemeinderat eine Freistellung bekommt.