Protokoll der Sitzung vom 15.07.2014

Die Pflichten aus Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung zur Mitwirkung der Bürger in der Gemeinde stellen das Grundgerüst für die kommunale Selbstverwaltung in Bayern dar. Das umfasst die Verpflichtung, an Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Entzieht sich das Gemeinderatsmitglied diesen Pflichten ohne genügende Gründe, kann dies im Extremfall zum Verlust des Mandats führen. Im Hinblick auf diese bezeichneten Pflichten sollte man eigentlich meinen, dass das ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied, das in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub oder Freizeit für die Zeit hat, in der es seinen Pflichten aus dem kommunalen Ehrenamt nachkommt. Tatsächlich gibt es aber solch einen gesetzlichen Anspruch nicht. Jedenfalls sind private Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Ausübung des kommunalen Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied erforderliche Freizeit oder Urlaub zu gewähren. Es handelt sich also um einen Gnadenakt des Arbeitgebers, wenn ein Gemeinderat eine Freistellung bekommt.

Der öffentliche Dienst ist hier vorbildlich; sowohl Beamte als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, auch während der Dienstzeit an notwendigen Sitzungen teilzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit unserem Gesetzentwurf einen Anspruch auf Freistellung verankern und schlagen daher vor, in die Gemeindeordnung eine neue Vorschrift aufzunehmen, die lautet, dass dem Gemeinderatsmitglied die zur Ausübung des Ehrenamts erforderliche Freistellung von der Arbeit zu gewähren ist. Den Demokraten dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir meinen, dass solche Vorschriften durchaus Sinn haben; denn es ist nicht so, wie das Staatsministerium des Innern auf meine Anfrage mitgeteilt hat, dass man davon ausgehen kann, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon einigen werden. Das öffentliche Interesse kann nicht immer mit dem wirtschaftlichen Interesse in Einklang gebracht werden. Auch die Nutzung der Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, um die Fehlzeiten auf das erforderliche Maß zu beschränken, führt oft nicht weiter. Beispiele aus der Praxis zeigen immer wieder, dass Urlaubs- oder Freizeitanträge von Arbeitgebern abgelehnt werden.

Meiner Meinung nach ist es für die Demokratie besonders beschämend, dass der nicht vorhandene Rechtsanspruch auf Freistellung so manchen Interessenten oder manche Interessentin für das kommunale Ehrenamt hindert, sich von einer Partei oder Wählergruppe vorschlagen zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nach unserer Meinung besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal hilft auch ein Blick in die Gesetze anderer Bundesländer, um zu erkennen, dass sich in bayerischen Landesgesetzen gewisse Lücken auftun. Baden-Württemberg und Hessen haben entsprechende Regelungen bereits in ihren Gemeindeordnungen verankert. Die für die Ausübung eines Ehrenamts erforderliche Freistellung ist zu gewähren. Dieser Passus umschreibt den Umfang der Freistellung. Dem ehrenamtlich Tätigen ist für die Ausübung seines Gemeinderatsmandats die erforderliche Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Maßgeblich ist also das Kriterium der Erforderlichkeit. Eine Freistellung ist daher nicht erforderlich, wenn die Pflichten aus dem Mandat außerhalb der Arbeitszeit erfüllt werden können.

Leider zeigt sich jetzt, vor allem nach der Kommunalwahl, dass viele Gemeinden und Städte die Sitzungszeiten auf den Tag verlegen. Somit wird es für Arbeitnehmer immer schwieriger, an den Sitzungen teilzunehmen. Für Arbeitnehmer mit Gleitzeitregelungen kommt eine Arbeitsbefreiung nur infrage, wenn die Ausübung des Mandats in die Kernarbeitszeit fällt. Eine Arbeitsbefreiung während der Gleitzeit scheidet somit aus.

Der ehrenamtlich Tätige hat gegenüber dem Arbeitgeber übrigens keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die versäumten Arbeitszeiten. Hierfür steht die Gemeinde in der Verpflichtung und, nachdem ich es vorhin bereits erwähnt habe, natürlich auch der Kreis bzw. der Bezirk.

Werte Kolleginnen und Kollegen, dies alles sind die Gründe für unsere Gesetzesinitiative. Wir bitten daher um wohlwollende Prüfung unseres Gesetzentwurfes.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Damit eröffne ich die Aussprache. Erster Redner für die CSU-Fraktion ist Kollege Lorenz. – Bitte sehr.

Sehr geehrte Damen, werte Kollegen! Es gab vor der letzten Wahl einen sehr interessanten Artikel in der "Süddeutschen Zeitung", in dem drei junge Stadträte aus drei verschiedenen Fraktionen erklärt haben, warum sie sich nach einer Wahlperiode nicht mehr zur Wahl stellen. Es waren persönliche Gründe, hauptsächlich lagen sie auch in der beruflichen Belastung. Es ist in der Tat ein erschreckendes Beispiel für die Demokratie, wenn sich junge engagierte Leute nach einer Legislaturperiode nicht mehr zur Wahl stellen, weil sie das Mandat nicht mehr mit ihrem Beruf vereinbaren können. Ich sage nicht, dass das der einzige Grund war.

Ich habe gewisse Sympathie dafür, dass wir hier etwas tun müssen, dass wir eine Grundsatzdiskussion führen, wie wir Ehrenamt und Beruf miteinander vereinbaren. Dass in den genannten Fällen – der eine war, glaube ich, Kleinunternehmer, der andere war Arzt – der Freistellungsanspruch geholfen hätte, glaube ich zwar nicht. Aber insbesondere Angestellte haben gerade dann, wenn die Sitzungen tagsüber oder am frühen Nachmittag stattfinden, ein Problem. Ich kenne das aus meiner früheren Tätigkeit als Stadtrat der Landeshauptstadt München, aber auch von vielen Kollegen: Insbesondere Angestellte werden, je größer die Belastung wird, kritisch beäugt. Bei vielen Stadträten ist es vorgekommen, dass man sich inoffiziell geeinigt hat, dass man quasi ein Abfindungsangebot bekommen hat. Das ist keine gute Entwicklung. Insofern sage ich Ihnen, dass ich persönlich eine ge

wisse Sympathie für diesen Vorschlag habe. Im Übrigen kamen wir in der letzten Legislaturperiode auch selbst schon auf diese Idee.

Wir müssen einmal schauen: Da gibt es in der Tat noch gewisse Widerstände. Sie haben auch Meinungen aus dem Innenministerium angeführt. Ich bin wirklich gespannt, wie insbesondere die kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema stehen. Es kann nicht sein, dass junge oder auch ältere engagierte Leute, die sich einbringen wollen, an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Wir müssen Mittel und Wege finden, wie wir etwas erreichen. Dieser Vorschlag könnte ein Beitrag dazu sein; vielleicht gibt es aber auch ganz andere Vorschläge.

Vielleicht müssten wir uns aber auch grundsätzlich einmal über die Art, die Arbeitsweise und den Umfang kommunaler Gremien Gedanken machen. Beispielsweise beginnen in München die Sitzungen um 9.00 Uhr bzw. um 14.00 Uhr. Wenn man engagierter Stadtrat ist, gehen die Abrechnungszeiten in Sitzungswochen oft schon in Richtung 50 % der Arbeitszeit. Da kann man sich natürlich schon die Frage stellen: Was ist jetzt Hauptamt und was ist eher Nebenamt? Ist die Stadtratstätigkeit die Haupttätigkeit oder ist es der Beruf? Dann muss man auch die Frage stellen, ob man nicht vielleicht den Umfang der Tätigkeit etwas reduzieren sollte.

Man kann auch das Gegenargument sehen: Ein Unternehmer stellt jemanden ein, der dann zu 50 % ausfällt. Er bekommt den Ausfall zwar erstattet, muss aber eine völlig willkürliche Abwesenheit seines Angestellten im Umfang von 50 % innerhalb der Arbeitswoche hinnehmen. Das ist für den Unternehmer auch nicht gut. Er stellt nicht jemanden ein, um den Ausfall erstattet zu bekommen, sondern weil er die Arbeitsleistung, das Know-how, die Tätigkeit braucht. Da müssen wir auch auf Leute schauen, die mitten im Berufsleben stehen und die nicht das Glück haben, das in einem Familienunternehmen regeln zu können, Freiberufler zu sein, etwa als Rechtsanwalt, wo das vielleicht mit dem Partner geregelt werden kann, oder im Idealfall Beamter. Wir müssen auch für Leute, die in der Mitte des Lebens stehen, Mittel und Wege finden, damit sie sich verstärkt kommunalpolitisch einbringen können.

Ich bin da absolut offen. Ich würde aber darum bitten, dass wir es nicht bei diesem einen Ansatz belassen, sondern vielleicht wirklich einmal eine tiefgreifende Grundsatzdiskussion führen: Was ist die Aufgabe eines Stadtrats? Ist es wirklich seine Aufgabe, alles und jedes zu kontrollieren, was die Stadtverwaltung oder der Bürgermeister tut?

(Zuruf von der SPD)

Es ist klar: Es gibt diesen Anspruch. Daraus kann man natürlich auch eine Vollzeitbeschäftigung machen. All diese Fragen müssen wir einmal wohlwollend abwägen und diskutieren. Sie haben eine vorurteilsfreie Beurteilung gefordert; die verspreche ich Ihnen. Auch mir ist das ein großes Anliegen. Ich habe ein Beispiel genannt und hoffe, dass wir für die kommunalen Mandatsträger insgesamt etwas erreichen – möglicherweise mit diesem Vorschlag, möglicherweise mit anderen.

(Beifall bei der CSU und der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Lorenz. - Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Gottstein für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunalwahl liegt erst kurze Zeit hinter uns. Der Antragsteller hat die Zahl genannt: Über 40.000 Frauen und Männer sind in die Kommunalparlamente gewählt worden. Wir alle können uns noch gut an die Schwierigkeiten erinnern, die, wie ich denke, durch die Bank alle Parteien und Wählergruppen hatten, nämlich geeignete und vor allem dazu bereite Kandidatinnen und Kandidaten für diese Ämter zu finden. Ein Grund dafür ist sicher auch jener, der in dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion thematisiert wird, über den wir heute in Erster Lesung beraten.

Demokratie lebt davon, dass es diese 40.000 Ehrenamtlichen gibt, die sich für unsere Kommunen engagieren. Gewählt zu werden, ist eine große Ehre. Das gilt – Gott sei Dank – immer noch, auch wenn man manchmal hört: "Habt ihr nichts Besseres zu tun?" Ich denke, grundsätzlich hat es immer noch Ansehen und ist in unserer Gesellschaft eine Ehre.

Aber Kommunalpolitik bedeutet, wenn man sie ernst nimmt, auch sehr viel Arbeit. Wer den Wählerauftrag gut erfüllen möchte, der muss sich engagieren und wird es auch tun. Er wird die Sitzungstermine wahrnehmen und auch andere Termine. Dies kollidiert trotz Gleitzeit und flexibler Arbeitszeitmodelle eben in vielen Unternehmen mit den Arbeitszeiten berufstätiger Menschen.

Die Vorredner haben es schon gesagt: In der öffentlichen Verwaltung ist eine Freistellung für dieses Amt relativ unproblematisch. Das ist lobenswert; das muss man so feststellen. In der freien Wirtschaft ist man – und das will dieser Gesetzentwurf eben ändern – doch noch sehr auf das Wohlwollen des Arbeitgebers

angewiesen. Ich würde es nicht ganz so formulieren, dass es eine "Gnade" ist; "Wohlwollen" ist vielleicht nicht ganz so streng. Aber da beißt die Maus keinen Faden ab, es ist so: Ich muss bitten – vielleicht nicht immer betteln, aber bitten –, und schon das ist manchem vielleicht unangenehm. Es ist diesem Mandat im Prinzip auch nicht angemessen, das man nicht für sich selbst ausübt, sondern für alle, letztendlich also auch für diesen Arbeitgeber.

Deswegen enthält dieser Gesetzentwurf eine gute Idee, der wir viel Sympathie entgegenbringen. Wir legen uns jetzt in der Ersten Lesung noch nicht fest, was unsere Zustimmung oder Ablehnung angeht. Es sind in den weiteren Sitzungen noch Fragen zu behandeln.

Zum einen interessiert uns, wie groß das Problem in der Praxis wirklich ist. Die SPD-Fraktion sagt in ihrem Gesetzentwurf, es sei ein weit verbreitetes Problem. Die Staatsregierung und die CSU sagen: Nein, das ist in der Praxis überhaupt kein Thema.

Welche Auswirkungen hätte das Gesetz auf die Arbeitgeber? Auch sie müssen natürlich ihren Betrieb aufrechterhalten. Kann es dringende betriebliche Gründe geben, auf deren Basis man eine Freistellung vielleicht ablehnen könnte? Welche Auswirkungen hat das Gesetz letztendlich auf die Kommunen? Wenn sich dadurch mehr in die Arbeitszeit verlagert, ist natürlich mehr Entschädigung zu zahlen, und das trifft auch den kommunalen Geldbeutel. Das wollen wir mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Betroffenen diskutieren und danach unsere Zustimmung oder Ablehnung kundtun.

Grundsätzlich ist es gut und wichtig, dass das thematisiert wird. Im Übrigen habe ich für die Sommerpause noch einen kleinen Gedanken zum Nachdenken, auch für manche Herren; denn für die ist das noch mal ein ganz anderes Thema: Wie schaut es denn mit der Sicherung einer Ausübung dieses ehrenamtlichen Mandats für Mütter mit kleinen Kindern aus, für Alleinerziehende mit kleinen Kindern? - Das ist überhaupt noch nicht geregelt.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Auch das ist ein Gesichtspunkt, wenn wir wollen, dass in unseren kommunalen Gremien ein Spiegelbild unserer Gesellschaft entsteht. Dann wäre das die nächste Aufgabe, die wir zu lösen haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke sehr, Frau Kollegin Gottstein. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Kollegen Mistol das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gottstein, es wäre vielleicht einmal interessant, dann nicht nur die Mütter mit Kindern zu betrachten, sondern auch die Väter. Das kann nicht schaden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der CSU – Zuruf von der CSU: Sehr gut!)

Kolleginnen und Kollegen, die Sommerpause steht vor der Tür. Die Behandlung einiger parlamentarischer Initiativen wird aufgrund der sitzungsfreien Zeit unweigerlich erst im Herbst stattfinden. Da freut es mich umso mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass unser GRÜNEN-Antrag zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts, der es vor der Sommerpause nicht mehr rechtzeitig auf die Tagesordnung des federführenden Ausschusses geschafft hat, gleich von einem Gesetzentwurf flankiert wird, um die Diskussion über dieses durchaus wichtige Thema zeitnah auf die Agenda zu bringen.

Das ist übrigens ein Thema, von dem ich mir erwartet hätte, dass Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, aber auch von SPD und FW, sich längst damit beschäftigen. Schließlich waren Sie es, die die im Zuge der Landtagswahl zur Abstimmung gestellten Änderungsbegehren zur Bayerischen Verfassung mitgetragen haben, die unter anderem auch eine Stärkung des Ehrenamtes vorsehen. In Artikel 121 Satz 2 der Bayerischen Verfassung steht: "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." Schön und gut - diesen hehren Worten muss man aber auch Taten folgen lassen. Zur Stärkung des Ehrenamts – das war auch immer unsere Position – hätte es diese Verfassungsänderungen nicht gebraucht.

Die jetzt in der Verfassung stehende Bestimmung ist kein unverbindlicher Programmsatz, sondern sie stellt ein verbindliches Staatsziel dar, aus dem sich ein subjektives Recht auf Tätigwerden des Staates und der Gemeinden ergibt. Deshalb sind wir nun gefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, diesen verfassungsrechtlichen Handlungsauftrag verantwortungsvoll und verbindlich wahrzunehmen.

Die Stärkung des kommunalen Ehrenamts ist dabei ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt; denn unsere Kommunen brauchen Menschen, die sich durch Übernahme eines Mandats für die Gestaltung des Gemeinwesens engagieren. Für Parteien und Wählergruppen wird es aber immer schwieriger, Menschen für ehrenamtliches Engagement in den politischen Gremien zu

gewinnen, zumal sich Familie, Beruf und Ehrenamt oftmals nur schwer vereinbaren lassen.

Zudem – das muss man auch sagen – sind die Anforderungen an ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den kommunalen Gremien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die zeitliche Inanspruchnahme zur Ausübung des Mandats ist durch die Vielzahl der Vorlagen und die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien sehr hoch.

Erschwert wird die Situation zusätzlich dadurch, dass nach geltender Rechtslage Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen und Bezirksordnungen bislang neben dem Verdienstausfallersatz keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch – Sie haben darauf hingewiesen – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Ratsmitglied vorsehen, sondern diese allein auf individualarbeitsrechtliche Vereinbarungen oder eine kollektivrechtliche Verankerung in einem Tarifvertrag angewiesen sind. Deshalb ist die Aufnahme eines gesetzlichen Freistellungsanspruchs in den Kommunalordnungen längst überfällig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Intention des Gesetzentwurfs der SPD tragen wir daher vollumfänglich mit. Allerdings halten wir den Gesetzentwurf für etwas zu kurz gesprungen bzw. in seiner Ausgestaltung für etwas zu unkonkret. Zwar soll auf allen kommunalen Ebenen ein Freistellungsanspruch bestehen, jedoch ist noch nicht so ganz klar, wie dieser im Einzelfall ausgestaltet werden soll. Hierüber werden wir uns im Ausschuss sicher noch unterhalten. Da geht es dann vielleicht noch um Themen wie den Bildungsurlaub. Dieses Thema gehört aus unserer Sicht auch dazu.

Alles in allem begrüßen wir den Vorschlag der SPD und freuen uns, nach der Sommerpause den Gesetzentwurf zusammen mit unserem Antrag ausführlich zu diskutieren. Herr Kollege Lorenz, ich bin auf die Diskussion ebenfalls schon sehr gespannt; das kann gerne auch eine tiefgreifende Grundsatzdiskussion sein. - Vielen Dank.