Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Wir erkennen das Leid und das furchtbare Drama der über 15 Millionen Heimatvertriebenen an. Wir wissen, dass mehr als 450.000 Menschen hierbei zu Tode kamen. Wir wissen, dass furchtbare Gräueltaten geschehen sind. Wir stellen uns aber gegen die angedachte Relativierung des Leids der anderen in dieser Charta, die im Übrigen auch unter Mitwirkung von SAund SS-Angehörigen und von Beteiligten des ungarischen Holocaust entstanden ist. Diese Charta ist kein Versöhnungsdokument. Auf einem solchen Dokument können wir keine Völkerverständigung gründen.

Wir wollen nicht zulassen, dass Schicksal und Leid der Heimatvertriebenen politisch instrumentalisiert werden, so wie es in der Vergangenheit oft geschehen ist, was beispielsweise auch meine Mutter stets sehr geärgert hat. Wir meinen, wir müssen auch die Einschätzung der Historiker ernst nehmen, die sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dieser Charta der Heimatvertriebenen auseinandergesetzt und festgestellt haben, dass diese Charta den Wünschen aller Menschen widerspricht, die sich in Deutschland wie im Ausland um ein würdiges europäisches Gedenken an Vertreibung bemühen. Wir wollen ein aufrichtiges Gedenken und auch ein Gedenken, das der Völkerverständigung dient. Wir wollen auch ein Gedenken, das nach vorne gerichtet ist und das dazu beiträgt, dass wir auch die Schicksale und Nöte der Flüchtlinge von heute ernst nehmen und wir wissen, was wir ihnen schuldig sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung spricht Frau Staatsministerin Müller. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zum nationalen Gedenktag wird von uns selbstverständlich gegeben, so wie das auch Kollege Hopp gesagt hat. Bayern wird den bayernweiten Gedenktag am 14. September begehen. Der Festakt dazu wird in der Staatskanzlei organisiert. Herr Dr. Fahn, Herr Minis

terpräsident steht zu seinem Wort. Die Fraktionen werden informiert und eingebunden, wie dies auch der Kollege vorhin schon gesagt hat.

(Beifall bei der CSU)

Frau Staatsministerin, ich nehme an, das waren Ihre Ausführungen. Jetzt noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Fahn. Bitte schön.

Danke für Ihre Erläuterung, Frau Ministerin, und dafür, dass die Einbindung jetzt möglich ist. Ich will nachfragen, wie dies konkret in den Schulen aussehen soll. Die Einbindung der Schulen ist schwierig, da jetzt Ferien sind und dann, nach dem 14.09., schon der erste Schultag ist.

Insgesamt wollte ich mich dafür bedanken, dass die CSU und vor allem der Ministerpräsident gesagt haben: Okay, die Fraktionen werden eingebunden. Wir finden das auch wichtig. Es ist ein Zeichen für ein lebendiges Parlament, dass durch eine Diskussion im Landtag eine Veränderung von vorliegenden Anträgen noch möglich ist. Das macht Mut für die Zukunft.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich möchte noch ergänzen: Die Fraktionen werden daran natürlich beteiligt. Es ist wichtig, die Schulen zu informieren und sie auf diesen Tag hinzuweisen, auf Flucht, Vertreibung und Deportation, darauf hinzuweisen, welches Unrecht den Menschen in dieser Zeit und in diesem geschichtlichen Vorgang passiert ist. Wir wollen auch, dass junge Leute bei diesem Bayerischen Gedenktag ganz eng eingebunden werden, da es auch wichtig ist, Geschichte weiterzugeben und junge Leute mit dabeizuhaben.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt – ursprünglich natürlich – die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Vonseiten der Antragsteller wurde mittlerweile eine Änderung beantragt. Danach soll der letzte Halbsatz des Antrags folgendermaßen formuliert werden: "und dafür Sorge zu tragen, dass alle Fraktionen des Landtags bei der Gestaltung des Bayerischen Gedenktages am 14. September 2014 eingebunden werden."

Besteht mit dieser Änderung Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich so abstim

men. Wer dem Dringlichkeitsantrag in dieser geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe die Listennummer 12 der nicht einzeln zu beratenden Anträge auf:

Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Horst Arnold, Annette Karl u. a. (SPD) Ausweitung des Schulfruchtprogramms auf Kindertagesstätten (Drs. 17/1633)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Beginn der bayerischen Sommerferien beraten wir heute darüber, ob wir den Weg endlich dafür freimachen, unseren Kindern im nächsten Schuljahr gesundes Obst und Gemüse schon von klein auf anzubieten. Dass gut Ding Weile haben muss, ist uns allen bekannt; dass es aber so lange dauert, bis die richtigen Einsichten ankommen, verwundert mich schon sehr. Erlauben Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick auf die Chronologie zur Ausweitung des Schulfruchtprogramms auf Kindertagesstätten.

Unsere Anträge aus der letzten Legislaturperiode vom April 2011 und vom Juni 2012 zur Ausweitung des Schulfruchtprogramms auf Kindertagesstätten wurden immer nur von der CSU abgelehnt. Die Kinder aus diesen Jahrgängen haben die Kita mittlerweile wohl schon verlassen und gehören denjenigen an, die, wie Minister Brunner in seiner Rede am 1. Juli bedauert hat, zu wenig Obst und Gemüse essen. Nun wird im Rahmen der GAP-Reform der Kofinanzierungsanteil der EU von 50 % auf 75 % erhöht. Deshalb haben wir als SPD-Landtagsfraktion im April erneut einen Antrag eingereicht, um endlich der nächsten Generation der Kinder die Teilnahme am Schulfruchtprogramm zu ermöglichen. Obwohl die EU mit einer größeren Förderung winkt, also die finanzielle Belastung für Bayern sinkt, wurde unser Antrag wieder einmal von der CSU abgelehnt. Das war am 14. Mai im Landwirtschaftsausschuss. Am 3. Juni wurde der Antrag im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen von der CSU abgelehnt, und am 24. Juni wurde er im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen aus haushaltstechnischen Gründen abgelehnt.

Umso überraschter war ich, als am 1. Juli, also genau eine Woche nach der letzten Ablehnung durch die CSU, bei der Regierungserklärung von Staatsminister Brunner zu hören war, dass das Schulfruchtprogramm

ab Herbst 2014 flächendeckend auf Kindergärten und Kinderhäuser ausgeweitet werden soll; man wolle auch den Kleinkindern zu einem gesunden Lebensstil verhelfen und die gesunde Ernährung bei ihnen verankern. Als Mutter eines Sohnes weiß ich sehr wohl, wie wichtig es ist, Kinder frühestmöglich an die Vielfalt unserer Lebensmittel heranzuführen, und kann das nur bestätigen.

Für mich stellt sich allerdings jetzt die Frage: Was ist in dieser Woche, von der Öffentlichkeit unbemerkt, passiert? Welche Haushaltstöpfe wurden gefunden? Wodurch wurde dieser Sinneswandel eingeläutet? Am 3. Juli informierte mein niederbayerischer CSU-Landtagskollege aus dem Landwirtschaftsausschuss, Walter Taubeneder, in der "Passauer Neuen Presse" die Öffentlichkeit bereits über die Einführung des Schulfruchtprogramms im Herbst mit den Worten, dass er sich schon vor über einem Jahr für die Ausweitung des Programms auf Kindergärten und Kindertagesstätten starkgemacht habe, da das Programm so erfolgreich sei.

(Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Das stimmt!)

Warum Herr Taubeneder am 14. Mai im Landwirtschaftsausschuss unseren Antrag mit genau – zwar mit sichtlichem Widerstand - abgelehnt hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Eigentlich dachte ich, dass die Abgeordneten der CSU und Landwirtschaftsminister Brunner derselben Partei angehören und ihre Ziele miteinander abstimmen. In Zeiten von Internet, Twitter und WhatsApp sollte es doch möglich sein, dass die Landtagsabgeordneten der Mehrheitsfraktion rechtzeitig von ihren Ministern darüber informiert werden, welchen Anträgen der Opposition sie zustimmen dürfen. Trotz dieses kindischen Verhaltens der CSU-Abgeordneten in den Ausschüssen kann diese Fraktion offensichtlich doch auf eine Kofinanzierung der kostenlosen Obstversorgung hoffen. Ich finde es nur noch peinlich, wenn nur eine Woche nach der Ablehnung durch die CSU-Mehrheit in den Ausschüssen der Minister dasselbe will wie die Opposition. Immer wieder wird der bayerische Weg gepriesen und gesagt, dass Bayern die Vorstufe zum Paradies sei. Obst hat im Paradies eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Dante Alighieri sagte: Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben, die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, folgen Sie dem Weg, den die bayerische SPD-Fraktion mit diesem Antrag eingeschlagen hat! Stimmen Sie heute zu, und bringen Sie die Augen der Kinder nach den Sommerferien zum Leuchten, wenn es auch bei unseren Kleinsten heißt: Heute ist Obsttag.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Schorer-Dremel. Jetzt kommen auch leuchtende Augen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Bayern setzt das Schulfruchtprogramm als eines der ersten Länder bereits seit 2010 mit großem Erfolg um. Über 80 % der bayerischen Grundschulen mit rund 345.000 Schülern nehmen daran teil. Damit werden seit 2010 Kinder in einem prägenden Alter flächendeckend und unabhängig von ihrem familiären und sozialen Umfeld direkt in der Schule erreicht. Nachweislich konnte so deren Ernährungsverhalten positiv beeinflusst werden.

Es freut mich ganz besonders, dass ich bei meiner ersten Rede hier im Hohen Haus über etwas berichten darf, was ich als Schulleiterin von Anfang an begleiten durfte. Wir haben an meiner Schule dieses Schulfruchtprogramm von Anfang an mit 15 Lieferungen pro Quartal umgesetzt. Dafür haben der Freistaat und die EU je Obst und Kind 32 Cent zur Verfügung gestellt. Von Anfang an war es das Ziel, das Programm im Erfolgsfall und bei ausreichender Mittelausstattung zu einem späteren Zeitpunkt auf Kindergartenkinder auszuweiten. Ich sehe diese Gelegenheit jetzt auch als gegeben.

Im Dezember 2013 hat die EU die Finanzierung des Schulfruchtprogramms neu gestaltet. Statt bisher 50 % übernimmt die EU zum Schuljahr 2014/2015 75 % der Nettokosten. Das Gesamtvolumen wurde von 90 auf 150 Millionen Euro EU-Mittel erhöht. Das hat das Landwirtschaftsministerium sofort zum Anlass genommen, die Finanzierbarkeit einer Ausweitung des Programms auf Kindertagesstätten neu zu prüfen. Dabei geht es um ein Potenzial von fast 7.000 bayerischen Einrichtungen mit über 400.000 Kindergartenkindern. Der für mich doch gewaltige Schritt erschien nun realisierbar.

Voraussetzung ist aber, dass die beantragten Mittel tatsächlich fließen. Sehr geehrte Frau Müller, wir haben es im Ausschuss besprochen. Im Schuljahr 2009/2010 hat der Freistaat Bayern noch 123.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im laufenden Schuljahr sind es bereits 3,1 Millionen. Man sieht auch, mit wieviel Geld von unserer Seite eingestiegen worden ist.

(Beifall bei der CSU)

Dass die beantragten Mittel tatsächlich auch fließen werden, war zum Zeitpunkt unserer Beratungen nicht

klar. Ich darf jetzt aus dem Protokoll der damaligen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses zitieren – ich war dort auch Berichterstatterin. Ich erklärte, über den Nutzen des Programms bestehe Einigkeit. Ziel sei es, alle Kinder zu erreichen, und daher habe man in der Vergangenheit die Grundschulen eingeschlossen. Auf diese Weise seien 80 % aller Grundschüler erreicht worden. Der finanzielle Aufwand für Bayern betrage 3 Millionen Euro. Insgesamt handle es sich um ein laufendes Verfahren, welches vom zuständigen Ministerium geprüft werde. Deshalb schlug ich vor, den Antrag zurückzustellen, bis die Fakten offenliegen.

Ich glaube, wir haben von unserer Seite, der Kollege Taubeneder wie auch ich, durchaus Sympathie und Unterstützung für diesen Antrag signalisiert. Wir wollten allerdings die Fakten auf dem Tisch haben. Ich gehe immer davon aus, dass ich nur Geld ausgebe, das ich auch habe.

(Beifall bei der CSU)

Am 26. Juni, vor wenigen Tagen, hat der Bund den Ländern nun die endgültige Mittelzusage der EU übermittelt. Damit kann Bayern für das Schuljahr 2014/2015 die beantragten EU-Mittel in voller Höhe – mittlerweile sind das 5,6 Millionen – beanspruchen. Das Finanzministerium hat auf Amtschefebene ebenfalls signalisiert, die notwendigen bayerischen Kofinanzierungsmittel bereitzustellen. Sobald über den Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen ist, stehen diese auch bereit. Deswegen hat Staatsminister Brunner in seiner Regierungserklärung am 1. Juli angekündigt, die jetzt erhöhten EU-Mittel dafür zu nutzen, das Schulfruchtprogramm ab Herbst 2014 auf Kindergartenkinder auszuweiten. Darüber sind wir uns alle einig. Deswegen können wir auch alle zustimmen. Damit verhalten wir uns aber nicht kindisch oder peinlich. Wir haben gemeinsam etwas auf den Weg gebracht, was allen guttun wird. Es betrifft nämlich die Kinder. In diesem Sinne herzlichen Dank!

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Felbinger.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute zum Abschluss eine so kinderfreundliche Entscheidung fällen, brauchen wir darüber gar nicht viel zu sagen. Wir unterstützen natürlich auch die Ausdehnung des Programms auf Kindertagesstätten. Bei den Vorrednern ist schon angeklungen, welche positiven Effekte sich hier ergeben. Deshalb will ich die Debatte gar nicht unnötig verlängern und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Jetzt hat noch Frau Kollegin Sengl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ein kleines Abschlusswort zum Schulfruchtprogramm. Manche haben gefragt, warum wir uns hier mit so einem Antrag beschäftigen müssen, warum wir darüber so lange reden; der Antrag sei doch nicht so wichtig. Wir alle waren einmal Kinder, und ich glaube, viele Kindheitserinnerungen haben mit dem Essen zu tun; hoffentlich sind es positive Erinnerungen. Genau dieses Programm ist ein Baustein dafür, um solche Erinnerungen wieder zu befördern. Die Essenskultur, das, was man beim Essen als gut und wichtig empfindet, ist geprägt durch unsere Kindheitserinnerungen. Deswegen ist ein Programm, mit dessen Hilfe in den Schulen und jetzt auch in den Kindertagesstätten Obst und Gemüse serviert wird, sehr zu begrüßen. Wir selber haben einmal dieses Programm mitgemacht als Schulfruchtlieferant, und ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass es einfacher umgesetzt wird. Ich hatte das Gefühl, dass es verwaltungstechnisch ein bisschen schwierig war, das Programm umzusetzen.

Außerdem wollte ich noch sagen, dass wir mit diesem Programm ein gutes Beispiel dafür haben, dass die EU doch nicht alles so schlecht macht. Immerhin ist dieses Programm, das hier aufgelegt wird, ein EUProgramm. Die EU kümmert sich quasi um die Gesundheit unserer Kinder. Mit diesem positiven Ergebnis möchte ich mich von euch in die Sommerpause verabschieden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich komme zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – das steht hier noch so - empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Mir ist aber gesagt worden, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diesem Antrag zuzustimmen. Dann darf ich die Frage so stellen: Wer entgegen dem Ausschussvotum auf Drucksache 17/2388 dem Antrag auf Drucksache 17/1633 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das einstimmig beschlossen im Interesse der Gesundheit unserer Kinder.

Wenn wir zurückdenken, dann gibt es viele Erinnerungen. Ich habe zum Beispiel immer gemeint, ich brauche Gelbe-Rüben-Kinder und habe versucht, meinen

Kindern viele Gelbe Rüben zum Essen zu geben. Dies geschah nicht unbedingt zu deren Begeisterung.

(Allgemeine Heiterkeit)