Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die mit Ihren Vorschlägen in Gänze nicht einverstanden sind. Ich darf auf die Vorschläge im Einzelnen eingehen: So schlagen die FREIEN WÄHLER vor, sowohl das Abstimmungsquorum zu senken als auch die Bindungswirkung zu verlängern. Für sich allein genommen könnte man möglicherweise eines von beiden machen. Auf keinen Fall geht es aber, beides in Kombination zu machen. Ich darf daran erinnern, dass die Regelungen, wie sie derzeit gelten, nicht auf Initiative des Parlaments festgelegt worden sind, sondern Ausfluss eines verfassungsgerichtlichen Urteils sind, wobei das Verfassungsgericht unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung gewisse Grenzen gesetzt hat. So ist es nicht möglich, die Abstimmungsquoren unbegrenzt zu senken und die Bindungswirkung zu verlängern. Die Entscheidung – insofern haben Sie recht – bezog sich auf die Bindungswirkung von drei Jahren. Nachdem der Zeitraum von drei Jahren abgelehnt worden ist, versuchen Sie es jetzt mit zwei Jahren, und das in einer Kombination mit der Senkung der Abstimmungsquoren. Das ist verfassungsrechtlich zumindest äußerst bedenklich.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Aus Ihrer Sicht!)

Ob es möglich ist oder nicht, weiß ich nicht, aber aus meiner Sicht ist es auch nicht sinnvoll, und zwar deshalb nicht, weil wir bereits relativ niedrige Grenzen haben, was die Einreichung eines Bürgerentscheids angeht. Wir haben die Möglichkeit des freien Sammelns ohne zeitliche Limitierung. Jeder kann quasi unbegrenzt lange Unterschriften sammeln. Insofern ist es aus meiner Sicht auch keineswegs notwendig, bereits bei der Hälfte der geforderten Unterschriften eine Schutzwirkung zuzubilligen, um die Möglichkeit einzuräumen, Unterschriften nachzureichen. Man hat unbegrenzt Zeit, die Unterschriften zu sammeln, weil es kein Limit gibt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die notwendige Zahl an Unterschriften vorliegt, findet ein Bürgerentscheid statt.

Ich glaube auch – das wurde schon erwähnt –, dass diese Bindungswirkung völlig unabhängig von der Jahresfrist darüber hinausgeht. Ich erinnere zum Beispiel an die großen Bürgerentscheide in München. Fast ein Jahrzehnt nach einem Bürgerentscheid zum Thema Hochhausbau gibt es immer noch keine Hoch

häuser, die höher sind als 100 Meter. Das bedeutet, über die rechtliche Bindungswirkung von einem Jahr wird weit hinausgegangen. Ich glaube, wenn man das Wesen des Bürgerentscheids ernst nimmt, sollte man das Ganze nicht in einen Rechtsstreit ausarten lassen.

Hier wird ferner gefordert, den Vertretern eines Bürgerentscheids einen besonderen rechtlichen Status zuzubilligen, um ihnen die Umsetzung des Volksentscheids mehr oder weniger in die Hände zu legen. Das ist ein krasser Systembruch mit der Gemeindeordnung. Wir haben zunächst einmal die Initiatoren eines Bürgerentscheids. Diese finden sich zusammen, initiieren einen Bürgerentscheid. Dann wird geprüft, ob dieser rechtlich zulässig ist. Dann wird dieser durchgeführt, und damit ist die Aufgabe der Initiatoren beendet. Den Initiatoren im Nachgang eines Bürgerentscheids ein Klage- und Umsetzungsrecht zu geben, würde diesen Rechte zubilligen, die nicht einmal ein Gemeinderatsmitglied hat. Kein Gemeinderatsmitglied hätte die Rechte, die Sie den Initiatoren eines Bürgerentscheids zubilligen wollen. Das wäre ein wirklich krasser Systembruch mit der Gemeindeordnung, den die kommunalen Spitzenverbände deutlich ablehnen.

Ich denke, ich muss auf die einzelnen Punkte nicht näher eingehen, und fasse die Punkte zusammen: Wir haben in Bayern ein bewährtes Instrument. Die einzelnen Zahlen belegen das. Das gilt vor allem für die Zahl von 41 % deutschlandweit. Wenn man die Summe dessen, was Sie vorschlagen – Nachreichung von Unterschriften, Klagebefugnisse, Senkung der Hürden etc. –, sieht, dann stellen Sie die Akzeptanz des ganzen Instruments insgesamt infrage. Sie überdrehen das Rad. Ich glaube, es ist gut und richtig – die Zahlen sprechen für sich -, dass wir in Bayern mit 41 % bundesweit führend sind; es soll aber immer noch eine ausgewogene Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie vorhanden sein. Wir wollen nicht, dass Prozessen Tür und Tor geöffnet wird. Damit wäre im Übrigen auch den Initiatoren eines politischen Projekts gar nicht gedient. Man möchte etwas schnell umsetzen und sucht eine politische Lösung. Ich glaube, wenn man den Rechtsweg offen hält, würde man politische Entscheidungen und Prozesse eher verlangsamen als beschleunigen.

Ich komme zum letzten Punkt, zum Thema Bürgerantrag bzw. Änderung eines Bürgerantrags in einen Einwohnerantrag: Das würde bedeuten, dass quasi jeder, somit auch Kinder mit wenigen Lebensjahren, einen Antrag stellen könnten. Wir halten das nicht für sinnvoll. Ich glaube, das hat in der Praxis auch keine so überragende Bedeutung. Wenn Sie so etwas machen wollen, dann hätten Sie zumindest eine Altersgrenze

oder eine Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde festlegen müssen. In der jetzigen Form halten wir das nicht für sinnvoll. Deshalb werden wir auch diesen Antrag ablehnen und am bewährten Instrumentarium der direkten Demokratie in Bayern festhalten.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Lorenz. Als Nächste hat sich Frau Katharina Schulze zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger haben es schon lange erkannt: Sie müssen und wollen sich einmischen, damit Politik im Dienste der Wählerinnen und Wähler steht. Transparenz, Demokratie und Bürgerbeteiligung sind unabdingbare Pfeiler unserer Demokratie. Wir GRÜNEN möchten, dass die Demokratie von unten wächst und dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger aktiv einmischen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nur so kann es aus unserer Sicht gelingen, der zunehmenden Staats-, Politik- und Parteienverdrossenheit in unserem Land effektiv entgegenzuwirken. Außerdem finden wir, dass sich politische Teilhabe nicht nur auf das Wahlrecht beschränken darf. Wir sind froh, dass es die Bürgerinnen und Bürger in Bayern 1995 in einem Volksentscheid durchgesetzt haben, dass es auch Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Lorenz, ich muss Ihnen wirklich sagen, dass ich über Ihre Äußerungen etwas entsetzt bin. Sie meinen: Das ist ein bewährtes Instrument, und dann lassen wir es einfach so. - Ich finde es ja auch gut, dass wir dieses Instrument haben, aber das bedeutet doch nicht, dass man nicht nach 19 Jahren einmal genauer hinschauen kann. Und wenn man dann sieht, dass ein paar Dinge noch angepasst und verändert werden müssen, dann muss man auch entsprechend tätig werden. Veränderungen gehören zum Leben, und Weiterentwicklungen tun allen gut - auch einem Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Deshalb begrüßen wir die beiden zu debattierenden Gesetzentwürfe sowie den Antrag und werden alle drei unterstützen. Ich werde jetzt noch kurz auf ein paar Punkte eingehen, möglichst ohne das zu wiederholen, was meine Vorredner aus der Opposition schon gut ausgeführt haben.

(Zuruf von der CSU: Das ist aber schön!)

Ich komme zum ersten Gesetzentwurf - Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bayern - von den FREIEN WÄHLERN. Es ist absolut zielführend, die Bindungswirkung von einem Jahr auf zwei Jahre zu verlängern. Herr Lorenz, hier muss ich darauf hinweisen, dass Ihre Argumentation, ehrlich gesagt, nicht ganz durchdacht ist: Sie sagen, dass es sowieso schon eine politische Bindungswirkung gibt, die über ein Jahr hinaus gilt, wie es zum Beispiel in München der Fall ist. Wo besteht dann für Sie das Problem, wenn man insgesamt von einem auf zwei Jahre geht, nur weil vielleicht in dem einen oder anderen Ort oder in irgendeiner Kommune die politische Bindungswirkung einmal nicht so gehandhabt wird wie in München? Man kann sie doch einfach von einem auf zwei Jahre erhöhen; dann haben die Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit, dass ihre Entscheidung auch über das eine Jahr hinweg gültig sein wird.

Für genauso sinnvoll halten wir es auch, die Quoren zu senken. Das ist ja nicht nur eine Idee, die sich die drei Oppositionsfraktionen hier ausgedacht haben, sondern es gibt viele Verbände und Vereine, zum Beispiel "Mehr Demokratie e. V.", die sich dafür stark machen. Die Leute denken sich dabei etwas. Gerade angesichts der Änderung unserer gesellschaftlichen Struktur - immer mehr Menschen wollen mitmachen und mitbestimmen - kann man dem durchaus Rechnung tragen.

Die verfahrensmäßigen Änderungen, die in dem zweiten Gesetzentwurf zum Thema "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" aufgeführt sind, unterstützen wir GRÜNE absolut. Ganz ehrlich, liebe CSU-Kolleginnen und liebe CSU-Kollegen: Ich verstehe nicht, was Sie dagegen haben können. Es ist mir absolut schleierhaft, warum es nicht möglich sein soll, ab der Einreichung bis hin zur Zulässigkeitsentscheidung eine Unterschrift nachzureichen.

Ebenfalls schleierhaft ist mir, warum der Bürgerentscheid nicht am selben Tag stattfinden kann wie eine Wahl oder ein Volksentscheid. Ich muss Ihnen auch ganz ehrlich sagen: Als wir das Ganze im Ausschuss diskutiert haben, habe ich von Ihnen keine schlüssigen Argumente gehört, wieso Sie gegen diese sinnvollen Vorschläge und Verbesserungen sind. - Sie können mich jetzt natürlich gerne überraschen, indem Sie Ihre Meinung ändern und diesem Antrag zustimmen. Das würde mich persönlich sehr freuen, und ich könnte dann eine Weiterentwicklung in der Debatte erkennen.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Damit kommen wir zu Ihrem Antrag zur Unterschriftsberechtigung beim Bürgerantrag. Herr Streibl, da muss ich mich jetzt an Sie wenden: Ich finde es gerade sehr charmant von der SPD, dass Sie keine Altersgrenze eingeführt haben. Da muss ich die SPD ausdrücklich loben.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Es ist absolut sinnvoll und zielführend, wenn Sie fordern, dass alle Mitglieder einer Gemeinschaft,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

egal ob sie den deutschen oder einen ausländischen Pass haben, ob es Jugendliche oder Kinder sind, die Gelegenheit haben sich einzubringen und bei einem Bürgerantrag unterschreiben dürfen. Liebes Plenum – "Liebe Leute", wollte ich schon sagen, aber hier muss man ein bisschen die Form wahren –, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie kann man denn gegen solch eine Forderung sein? Wir möchten doch, dass sich die Gemeinschaft, dass sich die Gesellschaft in den Kommunen beteiligt, dass die Leute mitgestalten. Da ist es doch albern, willkürliche Grenzen zu setzen, ob sie jetzt die Nationalität, den Pass oder das Alter betreffen. Darum: Vielen Dank für den Antrag, SPD!

Zusammengefasst kann ich mich nur wiederholen: Wir unterstützen alle drei Vorhaben. Ich appelliere jetzt an die CSU-Fraktion, dass sie nicht immer nur die Meisterin der blumigen Worte für mehr Mitbestimmung ist, sondern diesen Worten auch einmal Taten folgen lässt und hier ebenfalls zustimmt.

(Zuruf von der CSU: Wir ermöglichen viel! – Bei- fall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schulze. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 3 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/1363 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auf Drucksache 17/3215 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD auf Drucksache 17/1460 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auf Drucksache 17/3216 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Nun lasse ich noch über den Antrag der Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/1968, Tagesordnungspunkt 5, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auf Drucksache 17/2920, den Antrag abzulehnen. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt. Diese drei Tagesordnungspunkte sind erledigt.

Ich komme nun zurück zu Tagesordnungspunkt 2, dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol und anderer und Fraktion (GRÜNE) auf Drucksache 17/1031. Hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auf Drucksache 17/3212 Ablehnung. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 15.27 bis 15.32 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um – fast um.

(Staatsministerin Aigner findet ihre Stimmkarte nicht.)

Das tut mir jetzt leid, wenn die Stimmkarte nicht auftaucht. – Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Sparkassengesetzes

(Einführung der Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen) (Drs. 17/1929) - Zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. (Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Erster Redner ist Kollege Dr. Wengert. Bitte schön, Herr Wengert. Ich bitte um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit für die Redner und Rednerinnen. – Danke schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion unternimmt mit diesem Gesetzentwurf den fünften Anlauf nach vergeblichen Initiativen in der 8., 9., 12. und 16. Legislaturperiode, endlich auch bei den bayerischen Sparkassen die Unternehmensmitbestimmung einzuführen, wie es in fast allen anderen Bundesländern in Deutschland der Fall ist. In Unternehmen von erheblich wirtschaftlicher Bedeutung mit Milliarden Euro Bilanzsummen müsste die Unternehmensmitbestimmung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was unterscheidet eigentlich ein Stadtwerk, das sich um Energieversorgung, Verkehr und Wasserversorgung kümmert, in der Trägerschaft einer Kommune steht und in dessen Verwaltungsrat die Mitarbeiterschaft im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung selbstverständlich vertreten ist, von einer Sparkasse, die ebenfalls in der Trägerschaft der Kommune steht und die sich um die Finanzen der Mitbürgerinnen und Mitbürger kümmert? Warum dürfen die einen über wichtige Ziele und Geschäfte des Unternehmens mitbestimmen, die anderen, die bei der Sparkasse, sollen davon aber ausgeschlossen bleiben? – Das erschließt sich uns nicht.

Ich habe weder bei der Durchsicht der Protokolle früherer Beratungen noch bei der Ersten Lesung unseres aktuellen Gesetzentwurfs und der Beratung im Ausschuss auch nur ein einziges stichhaltiges Argument gelesen beziehungsweise gehört, das ernsthaft gegen die Unternehmensmitbestimmung bei Sparkassen sprechen würde. Gibt es am Ende vielleicht kein solches Argument? Ist das vielleicht auch der Grund für die, vornehm ausgedrückt, sparsamen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände? Die Beschäftigten der Sparkassen sollen nach unserem Gesetzentwurf künftig im Verwaltungsrat der Sparkasse mit genau der gleichen Anzahl von Mitgliedern vertreten sein, wie gemäß Artikel 8 des Sparkassengesetzes von der Aufsichtsbehörde weitere Mitglieder in

den Verwaltungsrat zu berufen sind. Die Zahl kann aufgrund der Spezialregelung im Hinblick auf die Fusionierungen unterschiedlich sein. In der Regel werden es wohl zwei Beschäftigtenvertreter sein. Damit werden die Verwaltungsräte in keiner Weise aufgebläht.

Die Beschäftigtenvertreter sollen von den Beschäftigten der Sparkasse gewählt werden. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht; denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 14. Februar 2011 anlässlich einer Popularklage klar festgestellt, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, eine Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer bei Sparkassen einzuführen. Damit hat der Verfassungsgerichtshof den weiten normativen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ausdrücklich anerkannt.

Die Fachkompetenz in den Verwaltungsräten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte durch die Unternehmensmitbestimmung eher gestärkt werden. Ferner darf ich darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Neufassung des Landesbankgesetzes auch eine Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat der Landesbank beschlossen haben.

Lassen Sie mich noch kurz auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingehen. Der Landkreistag verweist im Wesentlichen darauf, dass bereits am 29. Februar 2010 ein gemeinsames Schreiben an das Innenministerium mit der ablehnenden Stellungnahme zu einem früheren Gesetzentwurf gerichtet worden sei. Ich meine, unser Gesetzentwurf hätte nach vier Jahren eine fundiertere Stellungnahme verdient. – Der Gemeindetag wiederum lehnt die Einführung der Unternehmensmitbestimmung mit einem einzigen Satz ab und weist darauf hin, dass der Städtetag früher schon einmal die Einführung einer freiwilligen Regelung vorgeschlagen habe, was aber vom Gemeindetag ebenfalls abgelehnt werde. - Auf diesen seinen Vorschlag verweist auch der Städtetag selbst, wonach die Sparkassen die Möglichkeit erhalten könnten, Arbeitnehmervertreter durch örtliche Satzung, allerdings ohne Stimmrecht, im Verwaltungsrat zuzulassen. Die kommunalen Spitzenverbände haben damit nicht ein einziges inhaltliches Argument für ihre ablehnende Haltung vorgetragen. Das halte ich durchaus für bemerkenswert; denn damit entwerten sie ihre Voten selbst.