Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Lassen Sie mich noch kurz auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingehen. Der Landkreistag verweist im Wesentlichen darauf, dass bereits am 29. Februar 2010 ein gemeinsames Schreiben an das Innenministerium mit der ablehnenden Stellungnahme zu einem früheren Gesetzentwurf gerichtet worden sei. Ich meine, unser Gesetzentwurf hätte nach vier Jahren eine fundiertere Stellungnahme verdient. – Der Gemeindetag wiederum lehnt die Einführung der Unternehmensmitbestimmung mit einem einzigen Satz ab und weist darauf hin, dass der Städtetag früher schon einmal die Einführung einer freiwilligen Regelung vorgeschlagen habe, was aber vom Gemeindetag ebenfalls abgelehnt werde. - Auf diesen seinen Vorschlag verweist auch der Städtetag selbst, wonach die Sparkassen die Möglichkeit erhalten könnten, Arbeitnehmervertreter durch örtliche Satzung, allerdings ohne Stimmrecht, im Verwaltungsrat zuzulassen. Die kommunalen Spitzenverbände haben damit nicht ein einziges inhaltliches Argument für ihre ablehnende Haltung vorgetragen. Das halte ich durchaus für bemerkenswert; denn damit entwerten sie ihre Voten selbst.

Die SPD-Fraktion bittet um Zustimmung zu ihrem Gesetzentwurf; denn es gibt keinen zwingenden oder überzeugenden Grund, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sparkassen die Mitwirkung im Verwaltungsrat ihres Unternehmens zu verwehren. Ich sage dies ausdrücklich vor dem Hintergrund meiner langjährigen Tätigkeit als stellvertretender Verwaltungs

ratsvorsitzender und als Verwaltungsratsvorsitzender einer mittleren und einer großen bayerischen Sparkasse.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Wengert. – Der nächste Redner ist Kollege Norbert Dünkel. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen für den Antrag der SPD eine ganze Kette von Ablehnungsgründen.

(Zuruf von der SPD: Ui!)

Erstens. Durch den Gesetzentwurf wird der Einfluss der Kommunen, die Träger und somit Eigentümer der Sparkassen sind, und damit auch die kommunale Bindung geschwächt, da nach dem Gesetzentwurf die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats nicht mehr mehrheitlich, nämlich zu zwei Dritteln, kommunale Vertreter des Trägers wären, sondern lediglich die Hälfte an weiteren Mitgliedern stellen würden. Das auch für Anstalten des öffentlichen Rechts geltende Demokratiegebot nach Artikel 20 des Grundgesetzes erfordert grundsätzlich eine durchgehende demokratische Legitimation der Mitglieder durch die repräsentative Öffentlichkeit.

Zweitens. Durch den Gesetzentwurf käme es zu einer Vergrößerung des Verwaltungsratsgremiums um nahezu ein Drittel. Damit steigt auch das Risiko, dass sich die zunehmende Gremiumsgröße kontraproduktiv auf Effizienz und Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsratsorgans auswirkt.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Haben Sie den Vorstandsvorsitzenden schon abgezogen?)

Drittens. Problematisch erscheint die Erhöhung der Zahl der weiteren Verwaltungsratsmitglieder vor allem bei den ohnehin großen und von der Regelgröße nach oben abweichenden Verwaltungsratsgremien von Fusionssparkassen, die durch den Gesetzentwurf weiter vergrößert würden, da dieser eine abweichende Zusammensetzung bei Fusionssparkassen zum Nachteil der Beschäftigtenvertreter verbietet und nicht davon auszugehen ist, dass die kommunalen Träger zur Wahrung handlungsfähiger Gremiengrößen bereit wären, zugunsten von Beschäftigtenvertretern auf ihre Sitze im Verwaltungsrat zu verzichten.

Unabhängig davon habe ich mir die Mühe gemacht, lieber Kollege Dr. Wengert, die befassten Verbandsgremien anzufragen; dazu habe ich beim letzten Mal bereits ausgeführt. Ich darf aus den Antwortschreiben zitieren.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Die kennen wir alle!)

Der Bayerische Städtetag hat in einem Brief vom 3. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Sparkassengesetzes Stellung genommen:

Der verpflichtenden Einführung von Beschäftigtenvertretern in den Verwaltungsräten der Sparkassen können wir leider nicht zustimmen. Wir rufen die vom Bayerischen Städtetag in der Vergangenheit ins Gespräch gebrachte Einführung einer freiwilligen Regelung, wonach die Sparkasse die Möglichkeit erhalten könnte, durch örtliche Satzung die Zulassung von Arbeitnehmervertretern ohne Stimmrecht im Verwaltungsrat zuzulassen, in Erinnerung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Buckenhofer

(Dr. Paul Wengert (SPD): Das habe ich bereits erwähnt, Herr Kollege!)

Der Bayerische Gemeindetag äußerte sich in einer Stellungnahme vom 16. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wie folgt:

der Bayerische Gemeindetag lehnt die verpflichtende Einführung von Beschäftigtenvertretern in den Verwaltungsräten der Sparkassen unverändert ab. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der Gemeindetag den vom Bayerischen Städtetag... wiederholt ins Gespräch gebrachten Vorschlag der Einführung einer freiwilligen Regelung … nicht mitträgt.

In einem Schreiben des Bayerischen Landkreistages vom 30. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf der SPDFraktion lesen wir:

Der Bayerische Landkreistag hat sich als Vertreter der Eigentümerinteressen -

(Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU) – Dr. Paul Wengert (SPD): Dahinter steckt doch inhaltlich keinerlei Aussage!)

- Ich glaube nicht, dass Sie das Wort haben, Herr Dr. Wengert.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Wir haben es doch alle gelesen!)

- Frau Präsidentin?

Der Bayerische Landkreistag hat sich als Vertreter der Eigentümerinteressen der kommunalen Sparkassenträger in seinen Gremien... mehrfach mit der Frage befasst, ob bei den bayerischen Sparkassen eine Mitbestimmung für Arbeitnehmer eingeführt werden soll. Dabei wurde auch die Frage einer Vertretung ohne Stimmrecht diskutiert. Das Ergebnis der Beratungen ist bereits im gemeinsamen Schreiben der... Verbände... vom 29.02.2010

seit vier Jahren geht es nämlich bereits darum –

an das Staatsministerium des Innern festgehalten. Die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.02.2011 als rechtmäßig anerkannt. Aus diesen Gründen können wir

der Bayerische Landkreistag –

der verpflichtenden Einführung von Beschäftigungsvertretern in den Verwaltungsräten der Sparkassen nicht zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus vorgenannten Gründen wird die CSU-Fraktion dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion weiterhin nicht zustimmen können. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

(Beifall bei der CSU – Lachen des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD) – Dr. Paul Wengert (SPD): Welche Gründe? Ich habe immer noch keine gehört! Ein bisschen mehr Engagement!)

Danke schön, Herr Dünkel. – Nächster Redner ist Herr Kollege Glauber. Bitte schön, Herr Glauber.

Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, verehrtes Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Dr. Wengert!

(Dr. Paul Wengert (SPD): Das lässt nichts Gutes ahnen!)

Lieber Dr. Wengert, nachdem Sie es viermal probiert haben, probieren Sie es heute zum fünften Mal. Aber auch heute werden Sie eine Ablehnung kassieren. Wenn man es schon viermal probiert hat, sollte man beim fünften Mal nicht wieder mit dem gleichen Antrag kommen.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Das ist nicht der gleiche Antrag!)

Gut, okay. Aber er wird nicht besser, wenn wir ihn zum fünften Mal behandeln. – Es ist nun einmal so:

Wir haben auf der anderen Seite des Hauses die politische Mehrheit sitzen.

(Zuruf von der SPD: Deswegen lehnen Sie es ab?)

Nein, nein, Ihr Petitum in Ehren. Aber Sie müssen doch schauen, dass Sie Ihr Ziel erreichen. Viermal ist Ihnen aufgezeigt worden, dass Sie auf dem bisherigen Weg nicht dorthin kommen.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat in der vergangenen Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag gestellt, den Herr Kollege Dünkel soeben wunderbar erklärt hat: Wir wollen die Entsendung in das Ermessen des Trägers der jeweiligen Stadt- oder Kreissparkasse stellen.

In den Beratungen der CSU- und der FDP-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode sind insoweit erste Fortschritte erzielt worden. Vor dem Hintergrund der heutigen Aussagen von Herrn Dünkel kann ich die CSU nur ermutigen, unserem damaligen Antrag jetzt zu folgen. In Gesprächen mit den Spitzenverbänden ist unser Vorschlag bestätigt worden: Arbeitnehmervertreter können in den Sparkassenverwaltungsrat berufen werden, aber die Entscheidung liegt beim Träger des jeweiligen Gremiums.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Dr. Paul Wengert (SPD): Sie haben es aber nicht durchgesetzt!)

Aber wir haben mit unserem Antrag einen Vorstoß gemacht und sind so weit gekommen, dass die andere Seite des Hauses zumindest darüber diskutiert.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Die CSU hat es abgelehnt!)

Ja, aber Sie haben doch gehört, dass die CSU darüber nachdenkt. – Wir sind der Meinung, dass dies der erste Schritt sein muss.

Kollege Dünkel, Sie haben gesagt, nach der Entsendung von Arbeitnehmervertretern würden die Verhältnisse im Verwaltungsrat nicht mehr gewahrt. Bei allem Respekt: Wer Mitglied eines Verwaltungsrates ist, weiß, dass nicht immer nach Sachverstand, sondern nach politischem Proporz berufen wurde. Das ist ein Argument dafür, Arbeitnehmer zu entsenden. Zu behaupten, diese hätten keinen Sachverstand, wäre sehr vermessen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, machen Sie sich weiter auf den Weg. Wir werden unseren Antrag erneut einbringen. Schaffen Sie die Voraussetzung dafür, dass die regionalen Träger Arbeitnehmer in den Verwaltungsrat entsen

den können. Dann hätten wir den ersten Schritt geschafft.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)