Norbert Dünkel

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, dass wir heute einen weiteren, sehr entscheidenden Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Inklusion für alle Schulen in Bayern auf den Weg bringen und damit einen bundesweit bisher einmaligen Weg einschlagen, nämlich die Öffnung unserer Förderschulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf für alle Kinder.
Ich möchte zunächst daran erinnern, dass wir in den letzten Jahren eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Inklusion gegründet haben, der auch Kollegin Margit Wild und der Vorsitzende des Bildungsausschusses Martin Güll von der SPD, Thomas Gehring von den GRÜNEN und Dr. Fahn von den FREIEN WÄHLERN angehören. Ich bewerte das als etwas ganz Besonderes, weil diese Arbeitsgruppe, die sich im Jahr zehn- bis zwölfmal trifft, auch außerhalb der Sitzungszeiten in einer sehr guten Kooperation zusammenarbeitet, um dieses wichtige Thema der Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf, aber auch Inklusion und damit Zusammenarbeit mit allen Schülerinnen und Schülern auf den Weg zu bringen.
So haben wir in den letzten Jahren Profilschulen Inklusion insbesondere im Bereich unserer Grundschulen gegründet. Die sehr erfolgreiche Arbeit soll jetzt ihre Fortsetzung an den Förderschulen finden. Was mir besonders imponiert hat, war, dass sich insbesondere die Trägerverbände von Schulen, also von Förderschulen und Förderzentren, an den Landtag gewandt und gesagt haben: Wir würden das als eine ganz entscheidende Verbesserung der Situation ansehen.
Im Mai letzten Jahres hat sich eine Projektgruppe mit den Verbänden unter Beteiligung der Beauftragten für Behinderte bei der Bayerischen Staatsregierung, Frau Badura, gefunden und ein, wie ich meine, eindrucksvolles, schlüssiges und ausführliches Konzept vorgelegt, das jetzt in Kooperation mit dem wissenschaftlichen Beirat, in dem Professoren der LudwigMaximilians-Universität in München und der Universität in Regensburg sowie Vertreter des bayerischen Kultusministeriums vertreten sind, zu einem gemeinsamen Konzept geführt hat.
Mit der fraktionsübergreifend erarbeiteten und am 13. Juli 2011 vom Bayerischen Landtag einstimmig beschlossenen Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen haben wir die UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern grundsätzlich rechtlich umgesetzt. "Die inklusive
Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen"; so heißt es in Artikel 30b Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Des Weiteren stellen Förderschulen Schulen, schulische Lernorte und Kompetenzzentren zur Unterstützung der allgemeinen Schulen dar.
Ganz, ganz wichtig ist uns, dass die Erziehungsberechtigten ein Wahlrecht haben, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das heißt, Inklusion ist für uns ein Angebot, eine Öffnung, die man für sich wählen kann. Aber sie ist keine Pflicht. Wenn Eltern der Überzeugung sind, dass ihr Kind eine Regelschule besuchen soll, dann müssen wir alle Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die es braucht, auch im Sinne der Förderung. Und wenn Eltern der Überzeugung sind, dass ein Förderzentrum mit seiner personellen, fachlichen und räumlichen Ausstattung der richtige Lernort für das Kind ist, so hat es die Möglichkeit, eine Förderschule zu besuchen. Förderschulen als Lernorte zeichnen sich durch eine spezialisierte Förderung und Ausstattung aus, die den jungen Menschen mit Behinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst umfassend bilden und zur selbstbestimmten Teilhabe in der Gesellschaft und im Arbeitsleben befähigen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist an der allgemeinen Schule rechtlich verankert und längst eingeführt. In der Förderschule ist gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf derzeit nur im Rahmen eines sogenannten Partnerklassenmodells und der offenen Klasse der Förderschule möglich. Das ist in Artikel 30a Absatz 7 Nummer 2 geregelt, und genau hier setzt unser neuer Gesetzentwurf an.
Bei der offenen Klasse ist die personelle Unterstützung nach bisheriger Regelung auf offene Klassen der Förderzentren, das heißt, in der Grund- und Mittelschulstufe mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, auf 20 % der vom Staatsministerium festgelegten Schülerhöchstzahl je Klasse beschränkt. Förderzentren Geistige Entwicklung können nach derzeitigem Recht keine Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen. Das ist jetzt der Kern unseres Anliegens. Die Regelung zur offenen Klasse war 2011 ein erster Schritt, der sich in der Praxis bewährt hat. Daran wollen wir jetzt anknüpfen, um Möglichkeiten zur Öffnung der Förderschule im Sinn des gemeinsamen Unterrichts an den Förderschulen maßvoll zu erweitern und im Hinblick auf passgenaue Lösungen zu den verschiedenen Förderschwerpunkten flexibler zu regeln.
Wir stellen heute einen Entwurf vor, der ausweislich der Überschrift als gemeinsamer Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER erscheint. Ich kann sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen in der SPD und bei den GRÜNEN, dass wir eine sehr weitgehende Übereinstimmung haben. Sie hätten nur gerne die Öffnung noch stärker ausgebaut. Wir hatten in den letzten vier Monaten intensive Gespräche mit den Schulträgerverbänden. Das, was jetzt Gegenstand des Gesetzentwurfes ist, ist das, was mit den Verbänden, die letztlich mit der Ausführung befasst sind, abgestimmt worden ist. In Vorgesprächen wurde eine Öffnung von bis zu 30 % in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören sowie von bis zu 40 % im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in den offenen Klassen als sachgerecht angesehen. Die Öffnung des Förderzentrums Geistige Entwicklung mit dem Profil Inklusion für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Form von Klassen mit festem Lehrertandem soll im Hinblick auf die fachlichen und sonstigen Erfordernisse im Rahmen eines Schulversuchs erprobt werden. Auch da freue ich mich über die breite Übereinstimmung mit den Verbänden. Ich habe hier auch noch die Stellungnahme des Landesverbands Bayern der Lebenshilfe dabei, wo dies, glaube ich, in einem sehr schönen Miteinander auf den Weg gebracht wird.
Letztlich möchte ich es natürlich nicht versäumen, auch auf unsere beruflichen Schulen hinzuweisen. Die Öffnung der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung soll weiterhin – ich meine, das läuft bereits sehr erfolgreich – in Form von Kooperationen von Berufsschulen und Förderberufsschulen erfolgen.
In diesem Sinne meine ich, dass wir heute einen entscheidenden Schritt vorankommen werden. Ich möchte mich noch einmal bei allen sehr herzlich bedanken, die diesen Weg gemeinsam gegangen sind. Ich habe vorhin darauf hingewiesen und möchte noch einmal betonen, dass wir im Rahmen der Fortentwicklung der Inklusion in einer guten, parteiübergreifenden Weise vorangehen und auch engagiert dabei sind, die Rahmenbedingungen Stück für Stück zu verbessern. Ich freue mich – vielleicht ist dieser Hinweis an dieser Stelle erlaubt –, dass wir an unseren Schulen einen ganz besonderen Förderbedarf sehen, der sich auch ausweitet. Es geht nicht alleine um Kinder mit Handicap, es geht auch um Flüchtlingskinder und -jugendliche, und es geht auch um Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten, die unsere Regelschullehrer vor große Herausforderungen stellen.
Deshalb wollen wir auch in Bezug auf die Fachlichkeit im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung Hilfen anbieten. Dafür brauchen wir Personal, und da
geht es nicht um Stellen, sondern es geht um Köpfe. Ich bedanke mich beim Landtag dafür, dass wir jetzt noch einmal fünf Lehrstühle in Bayern aufbauen können, ganz neu in Regensburg. Wir werden die Vorbereitungen heuer treffen und nächstes Jahr in Regensburg mit drei Lehrstühlen mit einem völlig neuen Fachbereich Sonderpädagogik starten und die vorhandenen Kapazitäten in Würzburg und an der LMU in München jeweils mit einem auf dann fünf Lehrstühle verstärken, sodass wir in Bälde neu ausgebildete Lehrkräfte im Bereich Sonderpädagogik für unsere Regelschulen, aber auch für die Förderschulen zur Verfügung haben.
Selbstverständlich läuft das von der Staatsregierung angestoßene Programm weiter, jedes Jahr 100 neue Stellen für Inklusion an den Schulen zu schaffen. Vom Landtag wurde jetzt angestoßen, noch einmal jedes Jahr 100 Stellen für die Förderschulen ohne zeitliche Begrenzung zu schaffen. 100 und 100 sind bekanntlich 200. Ich meine, dies ist ein starker Aufschlag. Das zeigt, dass wir unsere Schulen nicht alleinlassen. Das zeigt, dass wir die Eltern unterstützen. Das zeigt, dass wir Kinder mit und ohne Förderbedarf zusammenführen und unterstützen wollen. Wir stellen dieses Thema breit auf und senden damit von Bayern aus auch ein starkes Signal in die Bundesrepublik Deutschland. Wir zeigen, dass Wahlrecht auch für Kinder mit und ohne Handicap möglich ist, indem wir zwei Formen anbieten. Dies wird auch eine weitere gute Entwicklung unseres gegliederten Schulsystems auf den Weg bringen.
In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. Danke für die Unterstützung. Ich bitte um Zustimmung.
Liebe Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute noch einmal die Änderung des Bayerischen Katastrophenschutz
gesetzes auf der Tagesordnung. Wir waren bereits im April 2017 mit diesem Thema befasst. Damals ging es noch um einige Nachbesserungen, die wir mit den Verbänden abgestimmt haben, denen wir aber in Aussicht stellen mussten, dass wir erst noch den Nachtragshaushalt auf den Weg bringen müssen. Das ist zwischenzeitlich geschehen. Insoweit kann nun auch diese Änderung noch kommen.
Wir haben eine grundsätzliche Bewertung vorzunehmen: Katastrophenschutzgesetz, unsere Rettungsverbände
in breitem Einsatz draußen für die Menschen. Wir wollen das natürlich unterstützen im Sinne des Ehrenamtes als einer fundamentalen Stütze unserer Gesellschaftsordnung, deren Bedeutung aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft noch zunehmen wird. Gerade die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Bayern basiert im Wesentlichen auf der Hilfsbereitschaft und der Selbstlosigkeit von Frauen und Männern. Dieses einzigartige ehrenamtliche Potenzial in Bayern, von dem wir immer wieder hören und sehen und wissen, dass es schon gar nicht in anderen Staaten, aber auch nicht in vergleichbarem Umfang in anderen Bundesländern gegeben ist, wollen wir natürlich nach Kräften erhalten und weiter ausbauen. Dafür wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
In der bayerischen Sicherheitsarchitektur ist es natürlich von großer Bedeutung, dass in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingesetzte Helfer ihre Leistung auch zukünftig auf einem qualitativ sehr hohen Stand halten können. Dazu gehören die Ausbildung und die Fortbildung. Damit sind wir ganz schnell bei den Rahmenbedingungen, bei der Bereitschaft der Arbeitgeber zur Freistellung von Dienstleistenden, aber auch der Bereitschaft der Dienstleistenden im Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Wir sind hier immer im Kontext mit der Situation in den Gemeinden, sprich: mit der Situation unserer Feuerwehren.
Wir werden mit der Neuregelung in Artikel 17 Absatz 3 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes erstens die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es im Fall einer freiwillig bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung einer Entgeltfortzahlung gibt. Vorausgesetzt ist, dass ein privater Arbeitgeber eine im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz ehrenamtlich tätige Person tatsächlich unter Gewährung des Arbeitsentgelts freistellt, damit diese an einer vom Ministerium anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen kann, die aus
besonderen Gründen nur während der üblichen Arbeitszeit abzuleisten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Blick auf die Qualität dieser Veranstaltungen, die manchmal drei bis fünf Tage dauern, merken wir, dass das nicht abends oder am Wochenende absolviert werden kann, sondern auch während der Arbeitszeit erfolgen muss. Dafür brauchen wir selbstverständlich auch eine Entschädigungsleistung.
Zweitens. Beruflich selbstständige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer erhalten bei der Teilnahme an solchen Veranstaltungen eine Verdienstausfallentschädigung bis zur Höhe der Stundenvergütung der Stufe 4 der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Das halte ich für sehr bemerkenswert.
Drittens. Allen ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer werden Sachschäden ersetzt, die bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entstanden sind.
Was wollen wir erreichen? – Wir wollen es ermöglichen, wie bereits im April 2017 dargestellt, dass private Arbeitgeber einen im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz eingesetzten Mitarbeiter für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freistellen. Dafür wurden im Haushalt die entsprechenden Mittel bereitgestellt.
Zu den Positionen der Opposition und der Verbände: In der Verbändeanhörung gab es eine Stellungnahme des Bayerischen Städtetages, der aus unserer Sicht unbegründete Sorgen vortrug. Nach Artikel 17 Absatz 3 des neuen Gesetzes erstattet der Staat den Organisationen die notwendigen Aufwendungen. Das entspricht dem bereits jetzt geltenden Artikel 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes. Die Neuregelung wird weiterhin von den Bezirksregierungen vollzogen. Bisher haben wir einen einheitlichen Vollzug durch die Regierung der Oberpfalz zentral für ganz Bayern. Die Einwände des Bayerischen Städtetags können wir also ausräumen, da es hier nicht zu Veränderungen kommt.
Die Opposition hat zwei Kritikpunkte am Verfahren aufgeworfen: Zum einen ging es um die Höhe der Kostenschätzung des Innenministeriums. Wir gehen davon aus, dass wir im Durchschnitt mit fünf vollen Arbeitstagen rechnen müssen. Wenn wir die Zahlen des Technischen Hilfswerks zugrunde legen, können wir davon ausgehen, dass 47 % der Entgeltfortzahlungen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet bei Gesamtkosten von 366.000 Euro beim Technischen Hilfswerk 734 Euro pro abgerechnetem Teilnehmer. Hochgerechnet auf die prognostizierten Zah
len haben wir damit einen Gesamtbedarf von 1,5 Millionen Euro.
Zum anderen ging es um die volle Gleichstellung durch einen bedingungslosen Freistellungsanspruch. Wir haben natürlich die Belange der bayerischen Wirtschaft berücksichtigt, die sich in der Verbändeanhörung sehr deutlich geäußert hat. Wir haben zwischenzeitlich, lieber Harry Scheuenstuhl, immer wieder Hinweise, dass es bei den Feuerwehren zunehmende Schwierigkeiten mit Freistellungen gibt. Wir wollen hier natürlich praxisorientiert handeln. Deshalb sind wir in dieser Art und Weise vorgegangen.
Ich schließe: Kolleginnen und Kollegen, für die bayerische Sicherheitsarchitektur ist es von großer Bedeutung, dass die Helfer ihre Leistungen auch künftig auf einem hohen qualitativen Niveau erbringen können. Dafür brauchen wir Fortbildung. Mit dem jetzigen Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen. Die CSUFraktion wird daher zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die psychosoziale Notfallversorgung sowohl für Rettungskräfte wie auch Verunglückte, ihre Angehörigen und sonstige Betroffene ist der CSULandtagsfraktion ein sehr wichtiges Anliegen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die sich in diesem Bereich engagieren, an dieser Stelle sehr herzlich für ihre weitgehend ehrenamtliche Arbeit zu bedanken.
Die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften und betroffenen Bürgern hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und ist aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig. Sie hilft den Menschen, die in extreme Belastungssituationen geraten sind, das Erlebte besser zu verarbeiten. Weitere psychische Erkrankungen, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen, können frühzeitig erkannt und in eine professionelle therapeutische Hilfe übergeleitet werden. Die PSNV gliedert sich in zwei Bereiche, zum einen PSNV-E für die Einsatzkräfte. In diesem Bereich bereiten besonders geschulte Kameradinnen und Kameraden die Einsatzkräfte im Vorfeld auf die belastenden Einsätze vor. Sie begleiten während der Einsätze und führen Nachbesprechungen durch, in denen das Erlebte behandelt wird und möglichst verarbeitet werden soll. Die PSNV-E zielt auf die Nähe von Betreuungskraft und Einsatzkraft ab, das heißt, man kennt sich gegenseitig. Es besteht eine ganz enge Bindung, ein Vertrauensverhältnis. Die Betreuungskräfte sollen merken, wenn Einsatzdienstleistende sich in ihrem persönlichen Verhalten verändern, was auf eine Belastung hindeuten wird.
Wie organisieren wir es in Bayern? – Wir haben drei Feuerwehrschulen. Dort gibt es im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung besondere Lehrgänge für Feuerwehrangehörige: einen Grundlehrgang, einen Aufbaulehrgang und einen Lehrgang für angehende Fachberater.
Im Unterschied dazu gibt es noch die PSNV-B, die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene. Sie wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger angeboten. Wir merken, wie sich die Lage dem Bedarf entsprechend entwickelt hat: Alle Landkreise sind eigentlich ein bisschen unterschiedlich aufgestellt. Angebotsträger sind die großen Landeskirchen, Hilfsorganisationen bis hin zu privaten Vereinen und Initiativen. Die PSNV-B richtet sich an alle unmittelbar Betroffenen eines extremen, belastenden Ereignisses. Sie werden vor Ort, möglicherweise auch danach intensiv psychologisch und psychosozial betreut.
In der Sache sind wir also in der gleichen Richtung unterwegs, aber wir und ich ganz besonders sind natürlich schon verwundert über den Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Dieser Gesetzentwurf will Strukturen festschreiben, die der Freistaat Bayern bereits 2008 etabliert hat: eine Kontinuierliche Zentralstelle, eine Koordinierungsstelle im Akutfall und einen Zentralstellenrat. All das gibt es schon, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser aller Ziel ist es – darüber dürfte Konsens bestehen –,
Überregulierung und Bürokratie zu vermeiden. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode gesagt: Wir wollen Gesetze eher abschaffen, anstatt dort neue zu beschließen, wo wir keine brauchen. Deshalb verweise ich auf das, was schon praktiziert wird. Die Staatsregierung hat die in den Artikeln 10 bis 12 des SPDGesetzentwurfs vorgesehenen Institutionen bereits 2008 ins Leben gerufen und sich auf dieser Grundlage mit allen Verbänden eng abgestimmt. Das ist mir sehr wichtig, weil wir seit vielen Jahren in ganz intensivem Kontakt stehen. Es geht natürlich auch um die Frage: Funktioniert das Netzwerk oder brauchen wir etwas anderes? – Nein, auch von den Verbänden wird explizit gewünscht, dass wir es so belassen, wie es ist, weil wir in den unterschiedlichen Landkreisen entsprechend den jeweils vorhandenen Bedarfen eine bisher sehr erfolgreiche Praxis haben. Das Netzwerk, das wir installiert haben, ist für große Schadenslagen geeignet. Es bietet die Möglichkeit, lageangepasst auf den vor Ort erkannten Bedarf an PSNV-Kräften zu reagieren.
Mit dem Zentralstellenrat – auch dieser ist ein wichtiges Steuerungsinstrument – wurde ein Experten- und Vertretergremium aufgebaut, das ein abgestimmtes und einheitliches Entwickeln von Konzepten über alle Angebotsträger hinweg ermöglicht. Wir sind aktuell wieder dabei, zusammen mit dem Innenministerium, lieber Herr Staatssekretär, ein neues Innenministerielles Rundschreiben auszuarbeiten, das voraussichtlich im April auf dem Tisch liegen wird. Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport ist darüber bereits berichtet worden. Der Landtag ist also informiert, und wir wissen das. Insofern können wir ganz beruhigt sein. Mir ist wichtig, dass auf dieser Ebene weitere Strukturen benannt werden können, wenn ein Bedarf artikuliert wird, ohne dass hierfür ein neues Gesetz benötigt wird.
Im Innenausschuss – ich will das heute nicht weiter aufwärmen – haben wir bereits auf eine ganze Reihe handwerklicher Fehler im Gesetzentwurf der SPD hingewiesen, lieber Herr Kollege Pfaffmann. Da habe ich bereits Artikel 1 Absatz 2 genannt: Hier nimmt man die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes, während Artikel 2 Absatz 1 dennoch wieder auf Einsatzkräfte abstellt. Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzentwurfs der SPD bestimmt die Kreisverwaltungsbehörde als untere zuständige Behörde; der Gesetzentwurf enthält aber keine Aufgaben und Befugnisse für die Tätigkeit als solche.
Unseres Erachtens stellt auch die Finanzierung ein ganz großes Problem dar. Mit den Vorschlägen des Gesetzentwurfs sehen wir natürlich erhebliche Lasten auf die Kommunen zukommen.
Ich fasse zusammen: Wir bemühen uns, gesetzlich zu regeln, was einer Regelung bedarf. Der Gesetzentwurf der SPD würde den Einsatzkräften in keiner Weise helfen, im Gegenteil, er wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. In diesem Sinne werden wir ihn ablehnen. In der Sache sind wir uns hinsichtlich der Notwendigkeit einer funktionierenden psychosozialen Notfallversorgung einig.
Lieber Kollege Dr. Wengert, ich komme zurück zum Beginn Ihrer Frage, in der Sie zweimal betont haben, dass wir hier ein sehr gut funktionierendes System haben. Wir sind der Überzeugung, dass man sehr gut funktionierende Systeme nicht ändern muss. Wir haben Signale der Mitglieder des Zentralstellenrats, dass das, was hier an Struktur gegeben ist, sehr praxisorientiert ist und vor allen Dingen auf die unterschiedlichen Eigenheiten der Landkreise besonders gut eingeht, und dass man eine Änderung nicht wünscht. Deshalb machen wir das auch nicht.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst in Bayern ruhen in großen Teilen auf den Schultern von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen. In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst. Hiervon sind über 310.000 ehrenamtlich tätig.
Mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes haben wir 2017 die Nachwuchsarbeit der Gemeinden durch Kinderfeuerwehren gestärkt. Künftig können Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr gebildet werden. Zudem wurde die gesetzliche Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 65 Jahre angehoben, sodass feuerwehrdiensttaugliche Personen in unseren Feuerwehren noch länger einen wichtigen Beitrag leisten können. Dies ist ent
sprechend zu würdigen. Die wertvolle und wichtige Bereitschaft, jahrzehntelang – nun auch über fünf Jahrzehnte – dem Gemeinwohl zu dienen, wollen wir durch ein neues Ehrenzeichen würdigen und besonders hervorheben.
Das Gesetz schließt auch den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz mit ein. Für die hohen Sicherheitsstandards in Bayern sorgen nicht nur unsere Polizeibeamtinnen und -beamten. Es sind vor allem auch die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen und – das möchte ich bewusst mit einbinden – unser Technisches Hilfswerk, die mit ihren rund 470.000 Einsatzkräften, Männern und Frauen, Mitmenschen in der Not helfen. Hiervon engagieren sich rund 450.000 ehrenamtlich. Eine aktive Bürgergesellschaft, ein sehr starker freiwilliger Einsatz für die Gemeinschaft ist nicht selbstverständlich und findet sich kaum in einem anderen Land der Bundesrepublik. Wir können uns glücklich schätzen, in Bayern ein solch gut aufgestelltes Gefahrenabwehr- und Hilfeleistungssystem zu haben.
Unsere Welt ist komplexer geworden. Die Herausforderungen, die es zu meistern gilt, sind enorm. Auch im Laufe des letzten Jahres standen die Einsatzkräfte immer wieder vor Großschadensereignissen, die es in dieser Art und in dieser Intensität in der Vergangenheit nicht gegeben hat. Daher ist es beruhigend zu wissen, dass es in Bayern ein solch starkes Netzwerk aus Freiwilligen Feuerwehren, dem THW und der Polizei gibt, die mit den Katastrophenschutzbehörden eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Durch das Gesetz vom 27. Juni 2017 wurde Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geändert. In der Folge ergibt sich, dass nun mit einem Dienst in der Jugendfeuerwehr, der seit 1998 ab dem 12. Lebensjahr möglich ist, eine Dienstzeit von über 50 Jahren erreicht werden kann. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass wir bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Werksfeuerwehren und den freiwilligen Hilfsorganisationen sowie beim THW Ehrenzeichen für 25jährige Dienstzeit, das sogenannte Ehrenzeichen zweiter Klasse in Silber, und für 40-jährige Dienstzeit, das Ehrenzeichen erster Klasse in Gold, übergeben können.
Eine 50-jährige Dienstzeit wird bisher nicht geehrt. Der Bayerische Katastrophenschutz, das Feuerwehrwesen und der Rettungsdienst profitieren vom Engagement der ehrenamtlichen Helfer erheblich. Gleichzeitig leisten die Feuerwehren und Hilfsorganisationen einen bedeutenden Dienst für die Gesellschaft. Eine 50-jährige aktive Dienstzeit bedeutet, dass das ehrenamtliche Engagement während der Belastung eines gesamten Berufslebens aufrechterhalten wurde. Die
Verleihung eines Ehrenzeichens wird von den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zu Recht als große Ehre empfunden. Wir sind nun dabei, solche Leistungen in besonderer Weise zu würdigen. Dem wird der Bayerische Landtag, wie sich abzeichnet, unisono Rechnung tragen.
Das neue Feuerwehr-Ehrenzeichen erhält zusätzlich das bisher in der jeweiligen Metallfarbe ausgeführte kleine bayerische Staatswappen, jedoch farbig ergänzt. Es wird dann als "Großes Ehrenzeichen" getragen.
In diesem Sinne wird die CSU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich sehr über diese Entwicklung. Die Kameradinnen und Kameraden draußen bei unseren Hilfsorganisationen und Feuerwehren werden damit ein weiteres Mal zu Recht und verdient in den Mittelpunkt gestellt. Wir sind hier auch nach der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ein weiteres Mal auf einem sehr guten Weg. Dieses Anliegen werden wir würdigend einbringen.
Vorhin habe ich zu Stefan Schuster gesagt: Heute ist ein richtiger Feuerwehrtag. Ich glaube auch, dass wir uns alle einig sind. Problematischer als das Ob ist das Wie. Mir ist vorhin ein ganz anderes Beispiel eingefallen. Wer einen Kindergarten neu baut, stellt die Erzieher erst ein, wenn der Bau fertig ist und der Kindergarten in Betrieb gehen kann, aber nicht vorher.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern und die CSU-Landtagsfraktion sind verlässliche Partner unserer Feuerwehren. In den letzten zehn Jahren hat der Freistaat allein 500 Millionen Euro in die Feuerwehren investiert. Gleich werden wir die Zahlen für den Bereich der Feuerwehrschulen hören. Für den anspruchsvollen Feuerwehrdienst – das ist selbstverständlich – ist neben einer geeigneten Ausrüstung auch eine solide Ausbildung erforderlich. Deshalb unterstützt der Freistaat Bayern die Feuerwehren und die Gemeinden nachhaltig mit seinen drei staatlichen Feuerwehrschulen in Geretsried, in Lappersdorf und in Würzburg.
Vielleicht ganz am Rande, lieber Stefan Schuster, weil es gerade eingemündet ist: Wir haben heute schon Ausbildungen vor Ort, bei der auch Personal aus den Feuerwehrschulen insbesondere in die StützpunktFeuerwehrstandorte kommt – dort kommen Kameradinnen und Kameraden aus den umliegenden Wehren zusammen –, um zum Ersten Lehrstätten in den Feuerwehrschulen sparen zu können, zum Zweiten aber auch, um einfach Anfahrwege zu ersparen. Wir können heute auch bereits sagen, dass die Online-Ausbildung da, wo sie geeignet ist, einen immer höheren Stellenwert erhält und durch die Feuerwehrschulen maßgeblich forciert wird.
Ein paar Zahlen zu dem Thema: Im letzten Jahrzehnt, von 2008 bis 2018, wurden über 228 Millionen Euro
für die Ausbildung ehrenamtlicher Feuerwehrleute an unseren drei staatlichen Feuerwehrschulen ausgegeben. Außerdem ist es uns – das haben wir heute schon gehört, aber das, liebe Kollegin Gottstein, vielleicht noch mit Zahlen unterlegt – ein wichtiges Anliegen, das Angebot der Schulen weiter auszubauen. Es gibt dafür das Projekt "Zukunft der Feuerwehrschulen", das zusammen mit dem bayerischen Landesfeuerwehrverband erarbeitet worden ist. Dabei gibt es einen Masterplan für die beabsichtigten baulichen Verbesserungen in einem Zeitraum bis 2028. Das ist gemeinsam festgelegt. Hier geht es um ein Gesamtengagement von über 190 Millionen Euro. Auch dieses Geld ist festgelegt. Von diesen 190 Millionen Euro – dies nur nachrichtlich – sind bisher 65 Millionen Euro abgeflossen. Ein besonderes Highlight war sicherlich die Übungshalle an der Feuerwehrschule in Würzburg, die wir im November 2016 eingeweiht haben. Übrigens wurden 20 Millionen Euro nur für diese Maßnahme ausgegeben.
Der nächste Schwerpunkt – darum geht es ja in der Sache, und dahinter steckt auch die ganze Vorgehensweise – liegt bei der Erweiterung der Bettenkapazitäten in Würzburg. Schulung macht nur dann Sinn, wenn eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann. In Würzburg werden 52 und in Geretsried 80 neue Plätze geschaffen. Dadurch wird die Gesamtbettenkapazität an den drei Schulen von 330 auf 460 Betten ausgeweitet. Insgesamt fallen allein für den Bereich Ausbau in der Unterkunft und die Schulungsmaßnahmen 60 Millionen Euro an. Auch hier sind wir mit dem bayerischen Landesfeuerwehrverband in der Abstimmung. Das ist ein abgestimmtes Konzept, das auf einem Masterplan basiert. Ich war im Dezember 2017, also vor gut einem Monat, mit dem Vorsitzenden Alfons Weinzierl im Gespräch. Da gibt es überhaupt keinerlei Dissonanzen.
Heute ist schon darüber gesprochen worden, dass sich die Stellenzahl bereits erhöht hat. Aber auch dazu ein paar Zahlen für die letzten zehn Jahre; Doppelhaushalt 2007/08: neun neue Stellen; ein Jahr später: fünf neue Stellen; 2011: fünf neue Stellen; 2012 im Nachtragshaushalt: 25 neue Stellen; 2013: vier; 2015: elf und 2017: neun neue Stellen. In den letzten zehn Jahren sind 78 neue Stellen geschaffen worden. Das entspricht allein in diesem Bereich einer Steigerung um 63 % gegenüber dem Bestand 2006. Die Zahl der Lehrgangsteilnehmertage ist von 46.000 im Jahr 2011 auf heute 64.000 gestiegen.
Wir sind auf einem guten Weg. Wir sind nicht da, wo wir hinwollen. Das ist definiert und ist auch bereits öffentlich kundgetan, nämlich durch den bayerischen Innenminister anlässlich des Bayerischen Landesfeuer
wehrtages im letzten Jahr. Ich zitiere den Innenminister:
Die bauliche Erweiterung der Schulen kann aber nur zu einer Kapazitätssteigerung führen, wenn wir für genügend Personal an den Schulen sorgen. Wir haben gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband einen Bedarf von knapp 40
das ist vorhin auch angesprochen worden –
Die Entscheidung ist gut. Die Folgeentscheidung wird kommen und ist auch belastbar.
Liebe Kollegin Gottstein, es stimmt: Das Doppelte von 0 ist 0, und das Doppelte von 1 ist 2. Aber wenn Sie mir sorgfältig zugehört haben – und davon gehe ich aus –, haben Sie gehört, dass ich von 123 Stellen gesprochen habe, und das ist im Ergebnis mehr als 0 und mehr als 2.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie arm wäre doch Deutschland ohne das Ehrenamt in Bayern! Gäbe jeder Dritte von uns – so viele sind es nämlich – sein Engagement auf, würden sich die hochgeschätzte Hilfe, die Zuverlässigkeit, das Zwischenmenschliche, die sozia
le Wärme und unzählige Freizeitangebote in unserem Land auf ein Minimum reduzieren.
Ursprünglich war das Ehrenamt ein Zugeständnis des Staates an die Bevölkerung. Das finde ich sehr interessant. In Preußen wurde damals befürchtet, dass die Revolution in Frankreich auch nach Deutschland überschwappen könnte. Um dem vorzubeugen, gab die Regierung im Jahre 1808 einige kommunale Gestaltungskompetenzen an das Volk ab. Zeitgleich entstanden die ersten Vereinsstrukturen, in denen sich die Bevölkerung im Privaten engagieren konnte. Viele unserer Rettungsorganisationen sind in dieser Zeit entstanden. Die Freiwilligen Feuerwehren waren als Erste dabei, andere Vereine folgten diesem Beispiel bald.
Rund 1,7 Millionen Menschen engagieren sich heute in Deutschland ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat unseres Hilfeleistungs- und Notfallversorgungssystems in Deutschland. Den Freiwilligen gilt daher heute wiederum unser großer Dank und gilt unsere hohe Anerkennung.
Mit der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte setzt der Freistaat gemeinsam mit den Landkreisen und Städten auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für einen jahrzehntelangen Einsatz im Ehrenamt. Allein bei den Feuerwehren leisten derzeit in Bayern 320.000 Frauen und Männer aktiven Dienst.
Mit der Stärkung der Nachwuchsarbeit der Gemeinden durch Kinderfeuerwehren ermöglicht der Landtag seit diesem Jahr auch die Bildung von Kindergruppen. Das ist ein ganz besonderes Signal; denn hier geht es darum, dass Kinder nicht sogleich aktiven Dienst leisten, sondern in pädagogischer Weise an das Thema Feuerwehr herangeführt werden und am aktiven Dienst, den sie vielleicht später in der Jugendfeuerwehr ausüben, Freude empfinden.
Außerdem haben wir mit einer Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Es war ein dringender Wunsch vieler Kameradinnen und Kameraden im Alter von 63 Jahren und gesundheitlich aktiv, der Feuerwehr zur Verfügung zu stehen. Das ist eine gute Anpassung, die der nötigen Entwicklung standhält.
Liebe Margit Wild, sehr gut gefällt mir, dass wir im Bayerischen Feuerwehrgesetz auch das Thema Inklusion explizit verankert und somit Menschen mit Handicap – wenn auch nicht unter Vorliegen aller Voraussetzungen – die Möglichkeit eröffnet haben, am
aktiven Dienst mitzuwirken. All dem wurde Rechnung getragen.
Um den ehrenamtlichen Einsatz zu unterstützen, hat der Landtag im März 2017 eine umfassende Erweiterung der Helferfreistellung beschlossen. Somit haben wir nach monatelangen intensiven Gesprächen mit den Landesverbänden der Rettungsdienste das Bayerische Katastrophenschutzgesetz mit der Maßgabe geändert, die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer umfassend auszudehnen. Dabei wurden die Anregungen aus den Verbänden intensiv berücksichtigt. Explizit möchte ich das Rote Kreuz erwähnen, weil es lange und federführend damit befasst war.
Die jetzt gesetzlich fundierte Lösung sichert die bestehende Leistungsfähigkeit der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern sowie die wichtige und unverzichtbare Mitwirkung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auch während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit durch Lohnfortzahlungen bzw. durch Ersatz ihrer Verdienstausfälle und einsatzbedingten Sachschäden.
Wir können also sagen, dass auch das Jahr 2017 unter dem besonderen Vorzeichen stand, in Bayern das Ehrenamt zu stärken, zu unterstützen und es auch gesetzlich zu begleiten. Es wird also nicht nur davon geredet und gelobt. Das ist auch aus diesem Hause ein wichtiges Signal. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Mitberichterstatter Stefan Schuster, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute zur Verabschiedung der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kommen. Viele Kameradinnen und Kameraden draußen in unseren Wehren warten bereits seit einigen Wochen darauf. Wir haben mit Fug und Recht an erster Stelle denen zu danken, die in unseren Freiwilligen Feuerwehren über das ganze Jahr hinweg ihren ehrenamtlichen Dienst für die Menschen und deren Eigentum leisten, aber auch für die Tier- und Sachrettung und den Umweltschutz da sind.
In Bayern ruhen der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst zu großen Teilen auf den Schultern von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen. Derzeit leisten in Bayern 320.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon 310.000 ehrenamtlich.
Hauptanliegen der Gesetzesänderung ist die Eröffnung zusätzlicher Möglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung des ehrenamtlichen Einsatzkräftepotenzials für die Feuerwehren vor Ort. Die Feuerwehren hatten zwar bislang noch keine nennenswerten Einbußen im Bereich ihrer personellen Ausstattung. Aber wir sehen natürlich die heraufziehenden demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen, die dazu führen, dass sich junge Menschen nicht mehr so stark in eine Organisation, in Verantwortung einbinden lassen wollen. Letztlich betrachten wir die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auch als Beitrag zur Zukunftssicherung. Für die Zukunft der Feuerwehren sollen jetzt die Weichen gestellt werden.
Wir wollen die Nachwuchsarbeit stärken, indem wir für die gemeindliche Arbeit Kinderfeuerwehren ermögli
chen. Künftig können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden. – Wesentlicher Aspekt, auf den ich bei der Ausschussberatung in meiner Eingangsbemerkung zu sprechen gekommen bin, ist die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 65 Jahre. Ferner wird die Möglichkeit kommunaler Zusammenarbeit erweitert. Damit können künftig auch gemeindeübergreifend Feuerwehren gegründet werden.
Zu den Punkten im Einzelnen:
Erstens. Kinderfeuerwehren stehen in Konkurrenz zu vielen Freizeitaktivitäten. Alle Vereine versuchen natürlich, Jugendliche zu erreichen. Der jetzt mögliche Beitritt von Kindern zu Kinderfeuerwehren wird ein wesentliches Instrument der Nachwuchsgewinnung sein. Damit wird es möglich, Kinder frühzeitig an die Feuerwehr zu binden. Die Einrichtung von Kinderabteilungen ist bei den Feuerwehrvereinen zwar schon jetzt möglich. Doch durch die Verankerung von Kinderfeuerwehren im Gesetz und damit in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr freiwillig selbst erheblich zu stärken. In dem Zusammenhang muss aber auch gesagt werden, dass es ein Angebot auf freiwilliger Basis ist. Es besteht für keine Gemeinde die Pflicht, eine Kinderfeuerwehr einzurichten.
Zweitens. Die gesetzliche Altersgrenze soll angehoben werden. Der aktive Feuerwehrdienst endet momentan mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Älteren Kameradinnen und Kameraden ist es damit grundsätzlich verwehrt, Feuerwehrdienst zu leisten, obwohl gesundheitlich noch viele für den Feuerwehrdienst geeignet sind und den Verbleib im aktiven Dienst wünschen. Durch die Anhebung der Altersgrenze auf das vollendete 65. Lebensjahr können feuerwehrdiensttaugliche Personen in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr noch länger einen wichtigen Beitrag leisten.
Drittens. Die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit werden erweitert. Vielfach besteht ein Bedürfnis nach weitergehenden Formen der kommunalen Zusammenarbeit, um Synergieeffekte besser nutzen und damit den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst angemessen gewährleisten zu können. Das hat auch der Bayerische Gemeindetag immer wieder kommuniziert. Bisher war es ausgeschlossen, diese Aufgabe auf Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen. Dies wird nunmehr ermöglicht: Abweichend von der bisherigen Rechtslage können künftig auch gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden. Wichtig er
scheint mir, dass das natürlich nur gilt, sofern die Mitglieder der betroffenen Wehren solch einem Zusammenschluss mehrheitlich zustimmen. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten kommunaler Zusammenarbeit bleiben daneben bestehen.
Viertens. In der Praxis besteht aus Effizienzgründen und zur Entlastung der gemeindlichen Wehren und ihrer Kommandanten vielfach ein Bedarf an zentraler, organisierter, überörtlicher Aus- und Fortbildung unter Mitwirkung oder Leitung der Landkreise. Den Landkreisen wird daher jetzt die Möglichkeit eröffnet, Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende freiwillig durchzuführen. Die Aus- und Fortbildung bleibt aber originäre Aufgabe der Gemeinden.
Fünftens. Sehr nennenswert erscheint mir auch der Bereich Inklusion. Ich bin Vorsitzender der Arbeitsgruppe Inklusion meiner Fraktion und freue mich sehr, dass Kommandanten mit dem neuen Artikel 6 Absatz 3 Satz 4 die Möglichkeit haben, ausnahmsweise auch dann einen Bewerber in die Freiwillige Feuerwehr aufzunehmen, wenn diesem eigentlich die Eignung für den Einsatzdienst fehlt. Dann ist der Dienst auf eine bestimmte, seiner Eignung entsprechende Aufgabe der Feuerwehr beschränkt. Auch Personen, die zum Beispiel aufgrund körperlicher Begrenzungen nicht für den Einsatzdienst geeignet sind, können bei der Erfüllung sonstiger Aufgaben der Feuerwehren wertvolle Beiträge leisten, etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer.
Schließlich möchte ich auf unsere Kreisbrandinspektoren eingehen. Durch die Möglichkeit der Unterstützung durch Fach-Kreisbrandinspektoren entlasten wir künftig die ehrenamtlichen Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben.
Die Änderung des Bayerischen Feuergesetzes wurde in ganz enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesfeuerwehrverband getroffen. Im Namen meiner Fraktion sage ich auch Florian Herrmann als Vorsitzendem des Ausschusses für Innere Sicherheit herzlichen Dank. Hier wird kein Gesetz auf den Weg gebracht, das an der Praxis vorbeigeht. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in der Aktuellen Stunde über das Thema innere Sicherheit. Die innere Sicherheit hat nicht nur etwas mit der bayerischen Polizei zu tun, auch wenn nach den letzten Redebeiträgen dieser Eindruck entstanden sein mag, sondern mit allen Kräften, die für die Sicherheit in unserem Land arbeiten und die an der Rettungskette beteiligt sind. Deshalb gehört es sich, auch jene in den Mittelpunkt zu stellen, die in unseren Feuerwehren, den Rettungsorganisationen, den Hilfsdiensten und im Katastrophenschutz einzigartige Dienste leisten und elementare Glieder unserer Rettungskette sind.
Die CSU-Landtagsfraktion dankt deshalb im Rahmen dieser Aktuellen Stunde auch allen Frauen und Männern, die im Dienst am Menschen immer zur Stelle sind, wenn es bei uns brenzlig wird. Sie sind Helfer in der Not bei Bränden, bei Attentaten, im Objektschutz und bei Katastrophen. Das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehren, des Roten Kreuzes, des ASB, der Sanitätsdienste, des Technischen Hilfswerks und deren professionelles Zusammenwirken mit unserer Polizei sind beispiellos.
Daher freut es mich sehr, dass wir gestern im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sowie den Änderungsantrag der CSU-Landtagsfraktion zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen einstimmig beschlossen haben. Der Bayerische Landtag reagiert damit auf die Herausforderungen der Zeit und kommt vielen Anliegen der Feuerwehren und Gemeinden entgegen. Überdies stärkt er damit das Ehrenamt.
Mit der Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre und der Möglichkeit, Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr als Teil der Feuerwehr einzurichten, erweitern wir den rechtlichen Rahmen, um nur zwei der Punkte eines ganzes Straußes von Regelungen zu nennen, die gestern vom Ausschuss einstimmig gebilligt worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Unterstützung unserer Rettungsdienste wurde im März 2017 die Freistellung der Helfer im Rettungsdienst auf den Weg gebracht. Diese Maßnahme wurde von der CSU-Fraktion gemeinsam mit der Staatsregierung initiiert. Die jetzt gefundenen Lösungen sichern die bestehende Leistungsfähigkeit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern und gewährleisten die unerlässliche Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte auch während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit. Das ist ein Erfolgsmodell aus Hauptamt und Ehrenamt, mit dem die Menschen in Bayern sicher und ruhig leben können, bei Tag und bei Nacht.
Lieber Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Pfaffmann, ich kann zwar nicht für alle Kolleginnen und Kollegen sprechen, aber für mich: Ich neige nicht zu Reflexen.
Ich darf zunächst betonen, dass auch ich das Thema für sehr wichtig halte. Da wir in Bayern eine etablierte und gut funktionierende Psychosoziale Notfallversorgung haben, kann ich an den Beginn meiner Ausführungen durchaus ein Wort des Dankes setzen. Mein Dank gilt allen Verbänden, die in die Notfallversorgung eingebunden sind. Ich danke den Helferinnen und Helfern aus dem kirchlichen Bereich, aus den diakonischen und karitativen Diensten und allen Verbänden, die bei schweren Einsatz- und Schadenslagen immer für die Unfallopfer, die Verletzten und deren Angehörige da sind.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Initiative – sie wurde im Jahr 2003 gestartet – hatten wir Großschadenslagen im Blick. Ich erinnere an das damalige Zugunglück in Eschede. Vor einiger Zeit gab es weitere schwere Unglücksfälle, etwa das Zugunglück in Bad Aibling und die Amokläufe in München, in der Nähe von Würzburg und in Ansbach. Aber es sind nicht nur die großen Schadens- und Einsatzlagen, in denen Retter sehr traumatisierende Erlebnisse verkraften müssen. Es sind auch die vielen vermeintlich kleinen Einsätze mit schrecklichen Bildern. Ich bin seit 28 Jahren Mitglied der Stützpunktfeuerwehr, ausgestattet unter anderem mit drei Rettungsscheren und zwei Spreizern. Unsere 13 Fahrzeuge sind mit den entsprechenden Werkzeugen ausgerüstet. Kolleginnen und Kollegen, die Kameradinnen und Kameraden sind den Helfern der Psychosozialen Notfallversorgung, die ihnen und ihren Angehörigen zur Seite stehen können, sehr dankbar.
Lassen Sie uns vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion betrachten, welche Vorkehrungen der Freistaat bereits getroffen hat, ob darüber hinaus ein neues Gesetz geschaffen werden muss, und wenn ja, mit welchem Inhalt.
Ich habe es schon angedeutet: Bereits im Jahr 2003 wandte sich der Freistaat Bayern mit einer Initiative an das Bundesinnenministerium, einen Forschungsauftrag zur Prävention im Einsatzwesen an die LMU zu vergeben. Mit dem Forschungsvorhaben sollten "bestehende und fortentwickelte Konzepte der primären und sekundären Prävention von posttraumatischen Belastungsstörungen bei freiwilligen Einsatzkräften", wie es dort heißt, evaluiert werden. In das Forschungsvorhaben war eine Erhebung über Belastungsstörungen bei den Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und der freiwilligen Helfer anderer im Katastrophenschutz in Bayern mitwirkender Organisationen integriert; sie war sogar wesentlicher Bestandteil.
Die Forschungsarbeiten sind abgeschlossen. Seit 15 Jahren kann das Ergebnis im Internet eingesehen werden. Es hat sich vieles getan. Ein Ergebnis ist das, was wir heute als Struktur erkennen. Sie ist auf der Basis des Gutachtens in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Rettungsdienste und dem Landesfeuerwehrverband Bayern entstanden.
In Anlehnung an die Empfehlungen im Schlussbericht wurden in Bayern folgende Institutionen geschaffen: eine Kontinuierliche Zentralstelle für Fragen der Psychosozialen Notfallversorgung, eine Koordinierungsgruppe im Akutfall zur Unterstützung der Kontinuierlichen Zentralstelle sowie ein Zentralstellenrat als Beirat, in dem alle nennenswerten beteiligten Organisationen vertreten sind.
Bereits im Jahr 2008 hat die Staatsregierung die in den Artikeln 10 bis 12 des vorliegenden Entwurfs der SPD-Fraktion vorgesehenen Institutionen ins Leben gerufen. Die Feststellung, dass alle Verbände einbezogen wurden, ist mir sehr wichtig, weil viele Elemente der Psychosozialen Notfallversorgung, die wir heute vorfinden, mit den Praktikern, mit denen, die jeden Tag und jede Nacht draußen sind, entwickelt wurden. Wir haben mit allen gemeinsam ein funktionierendes und solides Netzwerk aufgebaut, das im operativen Bereich insbesondere für die großen Schadenslagen die Möglichkeit bietet, lageangepasst auf den vor Ort erkannten Bedarf an PSNV-Kräften zu reagieren – vernetzt, organisiert, funktional.
Mit dem Zentralstellenrat ist ein Experten- und Vertretergremium aufgebaut worden, das ein abgestimmtes, einheitliches Vorgehen und die gemeinsame Entwick
lung von Konzepten über alle Angebotsträger hinweg ermöglicht hat und das sehr funktional ist.
Lieber Kollege Pfaffmann, auch mit Blick auf die heute unterbreiteten Vorschläge sage ich: Auch weitere Strukturen können, sollte hierfür Bedarf bestehen, auf dieser Ebene entstehen. Sie ist installiert, sie funktioniert und hat keinerlei Schwachpunkte.
Wir meinen, wenn wir uns mit der Sache heute, nach 15 Jahren, beschäftigen, dann müsste zunächst bestenfalls evaluiert werden – "bestenfalls" sage ich deshalb, weil uns von Verbändeseite keinerlei Bedarf signalisiert worden ist –, was wir in diesem Bereich bereits erreicht haben und ob es aus der Sicht der beteiligten Verbände Handlungsbedarf gibt.
Über das Ganze ist vor einigen Wochen bereits im Innenausschuss beraten worden. Wir haben dort auf der Grundlage des Antrags mit der Drucksachennummer 17/12182 genau diese Überlegungen auf den Weg gebracht. In dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, die Psychosoziale Notfallversorgung in Bayern zu evaluieren und uns darüber zu berichten. Deshalb sagen wir: Warten wir jetzt einmal den Bericht ab. Wir sehen im SPD-Antrag auch eine größere Zahl von handwerklichen Mängeln, auf die ich jetzt aus Zeitgründen nicht mehr eingehen kann. Ich habe nur noch 30 Sekunden.
Deshalb gleich zu meinem Fazit: Jeder Landkreis ist anders. Jeder Landkreis hat eigene Gegebenheiten und Strukturen. Die Stärken der Psychosozialen Notfallversorgung in Bayern sind ihre Vielfalt und ihre Individualität. Sie basiert auf der langjährigen positiven Zusammenarbeit und auf vielen Initiativen der Rettungsverbände. Deshalb werden wir einem Konzept, das sich aus unserer Sicht bewährt hat, keine starre, neue und überflüssige Struktur aufzwingen.
Lassen Sie uns über die einzelnen Punkte im Ausschuss beraten. Der Entwurf enthält viele Unstimmigkeiten, die teilweise auch in sich unschlüssig sind. Darüber sollten wir gemeinsam beraten.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sturzflut, die in den letzten Tagen unsere bayerischen Regierungsbezirke heimgesucht hat, traf die Menschen ohne Vorwarnung. Unser Gedenken gilt den Todesopfern. Den Angehörigen gelten unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme. Wir sind in Gedanken und im Herzen bei ihnen. Das Hochwasser hat auch zahlreiche Verletzte gefordert, Existenzen vernichtet, Trauer, Entsetzen, Ängste und Sorgen hinterlassen. Bereits die Aktuelle Stunde heute früh hat gezeigt: Wir lassen die Hochwasseropfer nicht allein. Bayern steht an der Seite der Betroffenen.
Der Dringlichkeitsantrag der CSU trägt die Überschrift: "Schnelle Hilfe nach den Hochwasserkatastrophen in Bayern". Lassen Sie mich jedoch zunächst den Helferinnen und Helfern in unseren Landkreisen danken: Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau und Weilheim-Schongau. Unzählige Frauen und Männer haben sich in tage- und nächtelangem Einsatz unter Zurückstellung aller privaten, beruflichen oder familiären Belange, mancherorts bis zum Rande ihrer Belastungsgrenze, zur Verfügung gestellt, um anderen in der Not zu helfen – Frauen und Männer, die nicht Mitglieder von Rettungsorganisationen sind, aber bereit waren und sich aufgerufen fühlten, Menschen in ihrer Nachbarschaft oder ihrem Nachbarort zur Seite zu stehen, anzupacken, mitzuhelfen, Gerätschaften zur Verfügung zu stellen und Trost zu spenden.
Unser Dank gilt natürlich auch unseren unermüdlichen Rettungsorganisationen, den Freiwilligen Feuerwehren, den Sanitätsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk, den Verwaltungsstäben der Kreisverwaltungen, der deutschen Bundeswehr und unserer bayerischen Polizei. Ihnen allen sprechen wir namens der CSU-Landtagsfraktion unsere große Anerkennung und unseren besonderen Dank für ihre hervorragende Arbeit aus. Die Leistungen, die alle Helferinnen und Helfer, alle Retter und Rettungsorganisationen erbracht haben, sind wieder einmal ein eindrucksvolles Beispiel der Helferkultur in unserem Land, der professionellen Vernetzung und der ausgezeichneten Kooperation aller Verbände sowie des Zusammenhalts und Zusammenspiels aller Beteiligten.
Die CSU-Landtagsfraktion und die Staatsregierung werden noch heuer in Abstimmung mit den Rettungsverbänden ein Helferfreistellungsgesetz auf den Weg bringen, das den Anforderungen solcher Schadenslagen in bester Weise entspricht. Mit dem Sonderinvestitionsprogramm Hochwasser des Innenministeriums mit einem Volumen in Höhe von 24 Millionen Euro statten wir unsere Feuerwehren mit neuen Verstärkerpumpen, Wasserfördersystemen, Flutsystemen und Sandabfüllanlagen aus. Der Freistaat Bayern steht in der Not an der Seite der Menschen und flankiert die Hilfe mit einem schnellen, einfachen und direkten Hilfskonzept für alle Hochwassergeschädigten.
Das bayerische Hochwasserhilfsprogramm wird gestaffelt nach Intensität der Schadensereignisse, in den betroffenen Gebieten aufgelegt und schnell und unbürokratisch umgesetzt. Das wird uns täglich bestätigt. Wir lassen bei diesem Jahrhunderthochwasser mit verheerenden Schäden keinen Betroffenen allein. Meine Damen und Herren, das ist Bayern. Wir sind die ersten und bisher auch die einzigen, die ihrer Bevölkerung und ihren Gemeinden diese Hilfen zur Verfügung stellen. Bis zum heutigen Tag sind bereits über 9 Millionen Euro Soforthilfe an die betroffene Bevölkerung ausbezahlt worden. Das Investitionsvolumen für den Hochwasserschutz in Bayern beträgt 3,4 Milliarden Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir handeln nicht nach dem Motto der grünen Landesregierung in Baden-Württemberg, wie der Ministerpräsident Kretschmann gesagt hat: Ich bin kein Kaiser, ich kann nicht mit dem Geldsack kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bayern handelt und hilft den Menschen in der Not. Aber auch im Hochwasserschutz ist Bayern Vorreiter. Dort, wo Rot-Grün regiert, ist dies nicht der Fall. In welchen rot-grün regierten Ländern werden die Konzepte umgesetzt und Maßnahmen ergriffen, die heute in der Aktuellen Stunde eingefordert wurden? – Alles heiße Luft. Sie reden,
fordern und wollen den Eindruck erwecken, dass derartige Unwetter und Schäden mit landespolitischen Entscheidungen abzuwenden oder zu verhindern wären. Man braucht nur die Überschriften der Dringlichkeitsanträge zu lesen.
Das ist ein Problem der Politik, dass in derartigen Situationen so getan wird, als ob. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, der Unterschied zwischen Schein und Sein, der Unterschied zwischen Politik und Realität. Handeln ist gefragt – das tut Bayern. Das tut die CSU. Diesem Vorhaben dient auch unser Dringlichkeitsantrag. Die besten Hilfsprogramme nützen nichts, wenn sie nicht mit dem notwendigen Geld hinterlegt sind. Jetzt ist der Landtag als Haushaltsgesetzgeber gefragt.
Mit unserem Dringlichkeitsantrag machen wir den Weg frei für die notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsvollzug 2016 und für die Berücksichtigung des Mehrbedarfs in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018. Wir bitten die Staatsregierung, die Gelder aus den Hilfsprogrammen so rasch und so unbürokratisch wie möglich an die Empfänger auszuzahlen und bei künftigen Hochwasserschutzmaßnahmen besonderes Augenmerk darauf zu legen, wie derartige Schadensentwicklungen künftig vermieden werden können. Wir begrüßen ausdrücklich das Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen, das Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Landund Forstwirtschaft, den Schadensausgleich im Außenbereich unserer Gemeinden, das Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen, das Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden sowie das Soforthilfeprogramm des Finanzministeriums, auf das ich vorhin eingegangen bin und das umgehend Hilfen für Privathaushalte auszahlt.
Hilfe – jetzt, schnell, unbürokratisch und sofort. Meine Damen und Herren, das ist Bayern. Hierin unterscheiden wir uns von allen anderen Ländern in Deutschland. Wir werden auch auf diesem Weg erfolgreich weitergehen. Die Anträge von SPD und GRÜNEN werden wir heute ablehnen. Gleichwohl erkläre ich bereits an dieser Stelle, dass wir uns mit vielen Punkten sehr intensiv und nachhaltig auseinandersetzen werden. Es sind auch gute Vorschläge dabei. Diese wollen wir in aller Ruhe in den Fachausschüssen diskutieren und anschließend im Plenum wieder vorlegen. Heute werden wir, wie bisher, im Rahmen der Dringlichkeitsanträge nicht über die langfristigen Konsequenzen, die aus dem Unwettergeschehen zu ziehen sind, oder über die internationale Klimapolitik diskutieren. Dies schmälert aber nicht die laufende,
ernsthafte und fachliche Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik durch die CSU-Fraktion und die Staatsregierung.
Die Umsetzung des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus mit seinen höheren Sicherheiten und einer besseren Absicherung gegen Überlastungen war und ist der richtige Weg. Das Programm wird um die Komponente Sturzfluten erweitert werden. Damit wird der Hochwasserschutz insbesondere an kleinen Gewässern noch mehr gestärkt, Flüsse werden renaturiert, Auen wiederhergestellt und Deiche rückverlegt. Alle diese Forderungen sind längst auf den Weg gebracht.
Das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus werden wir nicht nur konzeptionell, sondern auch finanziell weiter fortsetzen. Mit dem Klimaschutzprogramm Bayern 2050 ist bereits vor zwei Jahren beschlossen worden, die Trilogie aus Forschung, Klimaschutz und Klimaanpassung mit einem Volumen von 170 Millionen Euro auszustatten. Angriffe, die heute früh gegen unsere bäuerliche Landwirtschaft geäußert wurden, sind großer Unsinn und deshalb nachdrücklich zurückzuweisen. Aktuelles Ziel unserer heutigen Initiative ist es, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird und dass wir uns noch besser auf die durch den Klimawandel bedingten Extremwetterlagen vorbereiten können. Der Antrag ist näher am Menschen, zuverlässig und bedarfsgerecht. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Lieber Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Schulbegleitungen sind im Schulalltag eine sehr wichtige Unterstützung unserer Kinder mit Handicap. Sie helfen bei sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf genauso wie bei körperlichen oder pädagogischen Erfordernissen.
Der Bayerische Landtag hat bereits im Januar 2013 eine Anhörung zum Thema "Schulbegleitung in Bayern" durchgeführt. Bereits damals – und das ist heute noch verstärkt der Fall – ging man an allen Schulen und natürlich auch an den Förderschulen von einer Veränderung bei unseren Kindern aus.
Warum sage ich das? Mittlerweile gibt es sehr viel mehr schwerstmehrfachbehinderte Kinder, aber auch sehr viele stark verhaltensauffällige Kinder. Der Einfluss der neuen Medien, von Smartphones, Computern und Fernsehen sowie ein verändertes Freizeitverhalten – das macht auch vor den Kindern mit Handicap nicht halt und stellt Pädagogen und Schulbegleiter vor neue Herausforderungen. Die Kinder mit Pflegebedarf bringen für die Schulbegleitungen ganz andere Aufgaben mit sich.
Eine enge Verzahnung und Vernetzung zwischen schulischem Personal und Schulbegleitern gewinnt eine immer höhere Bedeutung, ebenso aber auch die passgenau ausgewählte Qualifikation des Schulbegleiters. Wir regen daher ein Modellprojekt zur Optimierung des Einsatzes von Schulbegleitern an. Dieses Anliegen haben wir in der interfraktionellen Arbeits
gruppe bereits vorgetragen, und es ist auch auf dem Weg, zumindest in dem Sinne, dass wir schon Kontakt zu den Bezirken aufgenommen haben.
Ich habe mich auch schon mit dem Bezirkstagspräsidenten von Mittelfranken unterhalten, den wir noch ansprechen wollten. Er ist gerne dazu bereit, ein solches Modellprojekt zur Optimierung des Einsatzes von Schulbegleitern mit den Bezirken zu diskutieren und zu entwickeln.
Im Zusammenhang mit dem Gesetzesantrag der SPD ist der Blick ins Inland, ins Ausland und ins Gesetz zu richten. Zunächst haben wir mit der UN-Behindertenrechtskonvention national wie international eine gemeinsame Aufgabe aller in Verantwortung stehenden Stellen und zuständigen Ebenen zu bewältigen. Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einer alleine nicht schultern kann und das auch nicht sollte. Im Gegensatz zu Artikel 24, der die inklusive Schule als Ziel formuliert, nennt Artikel 26 ausdrücklich die Rehabilitationsträger sowie Dienste, die die Menschen mit Behinderung unterstützen sollen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention geht explizit davon aus, dass es auch Unterstützungskräfte gibt, die – anders, als es der Antrag der SPD formuliert – eben nicht zwangsläufig pädagogisch unterrichtlich tätig werden. Der Einsatz des Schulbegleiters hängt immer vom Einzelfall und vom Betreuungsbedarf des jeweiligen Kindes ab.
Ich kann aus meiner bisherigen beruflichen Erfahrung sagen: Gerade auch die Dienste, die Schulbegleitungen zur Verfügung stellen und ein breites Angebot vorweisen, das ganz individuell auf das eingeht, was das einzelne Kind benötigt – ich habe vorhin schon darauf hingewiesen: vom pädagogischen über den körperlichen bis zum pflegerischen Begleitungsbedarf –, bieten eine passgenaue Begleitung.
Die Frage nach der Qualifikation wird – und das ist ganz wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen – in den Handlungsempfehlungen beleuchtet, die vom Kultusministerium und dem Verband der bayerischen Bezirke bereits ausgearbeitet worden sind. In ihnen sind die unterschiedlichen Aufgabenstellungen – auch die von der Kollegin Margit Wild vorhin formulierten – bereits dargelegt. Sie lauten ganz klar: Die Lehrtätigkeit, die Wissensvermittlung, aber auch die Erziehung – das sind die Aufgaben der Lehrkräfte. Die Schulbegleiter haben lediglich eine unterstützende, eine begleitende Funktion.
Alles, was in unseren Schulen und auch in den Förderschulen passiert, hat natürlich immer auch einen pädagogischen Aspekt. Das macht den Schulbegleiter
aber nicht zum Lehrer und auch nicht zum Pädagogen. Schon gar nicht passt das zu dem im Antrag formulierten Ziel, die Begleitung des Lernprozesses als primäre Aufgabe zu verstehen.
Die Vermittlung des Lernstoffes im Unterricht unterliegt auf Grundlage des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Bayern einer hohen Fachlichkeit auf Basis eines umfassenden Studiums der Didaktik und der Methodik. Allerdings hat die Unterstützung durch die Schulbegleiter eine pädagogische Wirkung, die, wie bereits ausgeführt, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auch aus Sicht der CSU mit den Trägern der Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Konvention entwickelt werden muss. Eine Änderung der Zuständigkeiten, wie sie von der SPD gefordert wird – das ist im Ausschuss auch schon geschehen –, sehen wir allerdings nicht.
Mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion waren wir vor wenigen Wochen in Helsinki. Auch in Finnland konnten wir feststellen: Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten; das Lehrpersonal kommt vom Staat; die Schulbegleitung ist eine kommunale Aufgabe. Genauso ist es in vielen Ländern Europas und auf der ganzen Welt. Wir waren kürzlich mit dem Bildungsausschuss in Kanada und in den USA, und auch dort findet sich das gleiche Modell: Die Schulbegleitung ist ein kommunaler Ansatz.
Wenn wir den Blick in der Bundesrepublik schweifen lassen, dann stellen wir fest: Auch die Kultusministerkonferenz hat sich schon mit genau dieser Thematik befasst. Es gibt viele SPD-geführte Kultusministerien, und sie alle haben unisono am 6. Januar 2015 eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Ich verweise auf Seite 3 dieser Handlungsempfehlung, wo es in der Überschrift – auf die Inhalte will ich gar nicht weiter eingehen; dort geht es mit dem gleichen Tenor weiter – heißt:
Gemeinsamer Auftrag – verschiedene Verantwortungsträger
Bund, Länder und Kommunen erfüllen mit jeweils eigener Verantwortung den gemeinsamen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Entwicklung junger Menschen …
Das stammt, wie gesagt, von der Kultusministerkonferenz.
Ich fasse zusammen: Wir werden mit den Bezirken als Träger der Eingliederungshilfe in Verhandlungen eintreten. Dabei werden wir die geforderten Qualitätsstandards ansprechen; wir werden es jedoch beim Zuständigkeitsmodell in der derzeitigen Form belassen. Insoweit müssen wir den Antrag ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, heute mit einem Ergebnis hier stehen zu können, mit dem sich alle Fraktionen
im Hohen Haus, aber auch die Sozialverbände in Bayern, die Träger von Förderzentren und Förderschulen sind, identifizieren können.
Erinnern wir uns zurück: Früher war es ja so, dass bei einem notwendigen Schulgeld für Förderschulen und Förderzentren die bayerischen Bezirke dieses Schulgeld übernommen haben. Dagegen ist geklagt worden. Am Ende gab es dann auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 2012 und schließlich auch eine Gesetzesvorlage, die rückwirkend zum 1. August 2014 gelten sollte, mit der sich allerdings die Trägerorganisationen privater Förderschulen nicht identifizieren konnten, weil befürchtet worden ist, dass das, was vereinbart war, nicht auskömmlich ist.
Ich glaube, wir können heute alle miteinander sehr stolz auf das weit über eine normale Anhörung hinausgehende Beteiligungsverfahren zurückblicken, das in den letzten 15 Monaten durchgeführt worden ist und in dem alle wesentlichen Punkte, die vorgetragen worden sind, mit großer Anstrengung auch des Kultusministeriums und des Finanzministeriums auf einen Weg gebracht werden konnten, der meines Erachtens heute zu dem Ergebnis führt, dass wir dem in Gänze zustimmen können. Was ist erreicht worden? Wir bekommen auf der einen Seite für diese Schulen eine völlige Neuregelung des Personalkostenersatzes. Darin ist die Erhöhung der Versorgungszuschläge von 25 auf 30 % enthalten. Tariferhöhungen müssen nicht mehr jedes Jahr einzeln verhandelt werden, sondern werden automatisch berücksichtigt. Das Fortschreiten in Erfahrungsstufen wird berücksichtigt
und das pauschalierte Eintrittsalter für Lehrkräfte von 29 auf 28 und für das sonstige Personal von 27 auf 22 Jahre abgesenkt. Das ist eine spürbare Verbesserung mit einem Volumen nur für diesen Teil von 18,1 Millionen Euro.
Es gibt eine deutliche Verbesserung des Schulaufwandersatzes, eine Angleichung auf 100 % für alle Förderschulen und Schulen für Kranke und eine einheitliche Regelung für alle Förderschulen in Bayern. Es gibt keine 100- oder 80-Prozent-Fälle mehr. Alle bekommen das Gleiche.
Als weiteren Punkt halte ich für elementar, dass wir nach einem jahrzehntelangen Streit über die Schulaufwandsabrechnung mit Abrechnungsrückständen von im Durchschnitt zehn Jahren zu einer Ablösung der aufwendigen Spitzabrechnung durch Einführung schulbezogener Budgets kommen. Das heißt, jeder Träger weiß ab sofort, welches Geld ihm für die Erstattung von Sach- und Personalkosten zur Verfügung steht. Er braucht keine langen Nachweise mehr, und vor allen Dingen ist geregelt, dass sofort und nicht erst nach Jahren oder Jahrzehnten bezahlt wird. Hier ergibt sich eine Verbesserung um 2 Millionen Euro.
Das neue Gesetz übernimmt bei der Ganztagsbetreuung die gleichen Beträge wie die für die Regelschulen, nämlich 5.500 Euro pro Gruppe oder Klasse. Das bedeutet eine Verbesserung um 600.000 Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz enthält eine neue Härtefallregelung, die andere Kostengruppen mit einbezieht. Bisher waren es nur Personalkosten. Die Verbände haben vorgetragen, dass sie auch Verwaltungen haben und deswegen einen Verwaltungskostenersatz brauchen. Da ist lange verhandelt worden. Am Ende konnte auch dies untergebracht werden. Dies sehe ich ebenfalls als einen enormen Schritt nach vorne an.
Das Gesetz beinhaltet eine Revisionsklausel. Im Einzelfall gibt es bei Trägerverbänden immer noch Sorgen. Die Revisionsklausel sieht vor, dass dann, wenn der Ersatz nicht auskömmlich sein sollte, nach zwei Jahren noch einmal verhandelt werden kann und das Paket noch einmal aufgeschnürt wird.
Ich fasse die Finanzierung zusammen, lieber Staatssekretär Eisenreich: Erhöhung der Personalkosten um 18,1 Millionen Euro, Erhöhung der Erstattung für Schulaufwand 2 Millionen Euro, neuer Härteausgleich 10 Millionen Euro, insgesamt noch einmal eine Verbesserung um 30,1 Millionen Euro. Ich glaube, das ist
eine erfreuliche Mitteilung vor Weihnachten. Ich freue mich, dass alle Fraktionen dem Gesetzentwurf im Schulausschuss einstimmig zugestimmt haben. In der von mir geführten Arbeitsgruppe für Förderschulen haben dies im Vorfeld auch bereits die Verbände getan. Ich meine, das Gesetz ist ein schöner Schritt und ein großer Erfolg. Ein herzlicher Dank an alle, die hier mitgewirkt haben! Das ist ein großer Schritt nach vorne.
Lieber Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir nach den Reden von Thomas Gehring und Margit Wild zunächst eine Be merkung mit Blick auf die Zeitschiene: Ich bin seit 1989 Geschäftsführer der "Lebenshilfe Nürnberger Land"; in mittlerweile 24 Einrichtungen erreichen Men schen mit Handicap Förderung, Betreuung und Be gleitung. Aus meiner Erfahrung weiß ich: Übereiltes Vorgehen ist im Bereich der Förderung und Unterstüt zung von Menschen – Kindern, Jugendlichen, Er wachsenen – mit Handicap nicht angezeigt. Nichts ist schlechter, als insoweit auf Eile zu setzen.
Klar ist: Die Arten und die Grade der Behinderung mögen sich unterscheiden. Aber jede und jeder ein zelne Betroffene ist ein Mensch mit eigener Persön lichkeit. Über die Frage, was der gute, der richtige Weg ist, muss immer im Einzelfall unter Berücksichti gung verschiedener Aspekte entschieden werden. Die Entscheidung, ob eine Fördereinrichtung oder die Re gelschule geeignet ist, muss gemeinsam mit den El tern und den Einrichtungen getroffen werden.
Seit 2009 ist die Behindertenrechtskonvention in Kraft; ich meine, darauf sollte noch einmal hingewie sen werden. Seit 2013 arbeiten alle Parteien in die sem Landtag in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zusammen, um schrittweise den bestmöglichen Weg – ich betone die Wörter "schrittweise" und "bestmög lich" – zur Umsetzung dieser Konvention zu finden. Mit der Änderung des Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen im Jahr 2011 sind wir in Bayern einen ganz wesentlichen Schritt gegangen, indem wir
den Grundsatz des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit Handicap und Kindern ohne Handicap festgeschrieben haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat Bayern ermöglicht durch eine zunehmend bessere personelle und finanzielle Ausstattung eine Vielfalt schulischer Angebote der Inklusion. Liebe Kolleginnen und Kolle gen der GRÜNEN, unser Motto lautet nicht: "Eine Schule für alle!" – auch die GRÜNEN auf Bundesebe ne fordern das immer wieder –, sondern unser Motto lautet: "Schulen für alle!" Wir ermöglichen damit El tern, Kindern und Jugendlichen Wahlfreiheit. Inklusion ist keine Pflicht. Inklusion ist eine Möglichkeit, die wir eröffnen wollen. Die Eltern sollen sich für das schuli sche Angebot entscheiden können, das sie mit Blick auf Art und Grad der Behinderung des Kindes als be darfsgerecht bevorzugen. Die Wahlfreiheit ist ein we sentliches Element der Umsetzung der Inklusion in Bayern. Sie ist auch Ergebnis einer intensiven und, wie ich meine, an qualitativen Kriterien orientierten Diskussion mit Elternverbänden, Sozialverbänden und Kirchen in Bayern – und mit der Politik. Die Wahlfrei heit eröffnet die Möglichkeit, sich gleichberechtigt für eine Förderschule oder für eine Regelschule zu ent scheiden.
Parallel zu dem Profil "Inklusive Schule" für Regel schulen hat der Landtag 2015 auch ein entsprechen des Modellprojekt für Förderschulen auf den Weg ge bracht. Dieses Vorhaben ist personell und finanziell ehrgeizig. Wir befinden uns aufgrund der bekannten politischen Rahmenbedingungen in einer Zeit beson derer finanzieller Herausforderungen auch im Bil dungssystem.
Sowohl in der Arbeitsgruppe "Inklusion" als auch im Wissenschaftlichen Beirat waren wir uns von Anfang an darüber im Klaren, dass die Umsetzung nicht in kurzer Zeit gestemmt werden kann. Vielmehr muss ein Weg beschritten werden, der von hoher Verant wortung gegenüber den Betroffenen – den Kindern an Förderschulen und den Kindern an Regelschulen –, aber auch von unserer haushälterischen Gesamtver antwortung getragen ist.
Wir können heute feststellen: Das, was geschaffen worden ist, kann sich sehen lassen. Auch für diese Legislaturperiode sind wesentliche Beschlüsse ge fasst worden. So wird es in jedem Jahr 100 neue Stel len für Inklusion geben, in fünf Jahren also insgesamt 500 Stellen. Darüber hinaus stellen wir im Doppel haushalt 2015/2016 für den barrierefreien Ausbau nur
der Schulen insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung neben den Mitteln, die die Kommunen als Sachauf wandsträger auf der Grundlage des Finanzausg leichsgesetzes zur Verfügung gestellt bekommen. Deshalb meine ich, dass wir einen im positiven Sinne beispiellosen Weg beschreiten.
Der Integrationsanteil im Sinne der Konvention ist deutlich angestiegen. Er lag im Schuljahr 2013/2014 mit 19.300 Schülern statistisch bei 27 %; vor vier Jah ren betrug er 16 %. Man sieht also, dass wir das Ganze konsequent und sukzessive weiterentwickeln.
Mit Blick auf die Anträge, die uns von der SPD zum Thema inklusive Schullaufbahn ohne Ortswechsel vorgelegt werden, kann man nur feststellen: Unab hängig davon, ob am betreffenden Schulstandort eine Schule das Profil "Inklusive Schule" führt oder nicht, ist bereits jetzt für jeden Schüler laut Gesetz die Wahl der angemessenen Schullaufbahn vor Ort möglich. Im Hinblick auf das Schulprofil liegt allerdings auch die Entscheidung zur Antragstellung und zur Einleitung der erforderlichen Schritte in der freien Entscheidung jeder Schule. Das halte ich für richtig und sinnvoll. Die Schule soll und muss vor Ort bedarfsorientiert ent scheiden können, ob, wann und wie sie das Ganze auf den Weg bringen will und ob und welche Kinder zur Aufnahme anstehen.
Margit Wild ist vorhin auf das Thema Eltern eingegan gen. Dabei ist natürlich auch zu beurteilen, ob die be troffenen Kinder, die für eine Aufnahme anstehen, auch im Klassenkontext die entsprechenden Vorberei tungen erfahren können und ob an der Schule die El tern in diese Entwicklung einbezogen werden, und zwar nicht nur die Eltern von Kindern mit einem Han dicap, sondern auch die Eltern von Kindern an Regel schulen. All dies ist, wenn wir es in Verantwortung ge tragen sehen wollen, im jeweiligen Fall zu beurteilen. Eine staatliche Anordnung, wie sie heute beantragt worden ist, ist deshalb abzulehnen. Der Antrag der GRÜNEN ist ebenfalls abzulehnen, weil wir bereits heute in vielen Fällen die nötigen Rahmenbedingun gen haben, um zu einer Doppelbesetzung zu kom men.
Ich fasse zusammen: Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, sind also auf einem guten Weg. Wir wer den unsere Kapazitäten weiter ausbauen. Jedes Jahr werden 100 Lehrerstellen geschaffen, also viele Leh rer neu eingestellt. Auch hierfür wird mehr Geld zur Verfügung gestellt. In diesem Sinne darf ich Sie herz lich ermutigen, diesen Weg auch weiter fraktionsüber greifend mit uns gemeinsam zu beschreiten.
Lieber Thomas Gehring, zu nächst einmal herzlichen Dank für die Einschätzung, es hätte sich um eine staatsmännische Rede gehan delt. Das freut mich sehr. Es würde sicherlich noch besser, wenn ich einmal eine staatsmännische Rede hielte.
Zum Inhalt kann ich sagen, dass wir zu einem sehr in tensiven und sehr konstruktiven Austausch mit den Verbänden zusammengekommen sind, und zwar zu letzt vor acht Wochen. Dabei hat sich gezeigt – das muss man der Ehrlichkeit und der Fairness halber ein bringen –, dass wir im Augenblick die Förderlehrer nicht zur Verfügung haben, die wir künftig benötigen, um Ihrem Antrag zu entsprechen. Deshalb hat der Landtag vor sechs Wochen den Beschluss gefasst, die Anzahl an Studienplätzen für das Lehramt ent sprechend auszubauen. Aber auch die Aus und die Fortbildung in Dillingen für Lehrerinnen und Lehrer an Regelschulen sind in Bezug auf die Inklusion noch mehr verankert. All dies ist beschlossen und auf den Weg gebracht worden.
Die bayerischen Profilschulen – die Grund und Mittel schulen – erhalten aktuell bereits zusätzliche Res sourcen, die sie bedarfsorientiert einsetzen und für diesen Zweck nutzen können. Bereits heute gibt es an den Schulen mit dem Ziel Inklusion viele, viele Klas sen mit einem festen LehrerTandem. Auch das muss, wenn wir ehrlich sind, einmal ausgesprochen werden. Dieser Weg wird – ich wiederhole mich – weiter aus gebaut. Hier ist das ZweiLehrerSystem ein wesentli ches Element. An Grund, Mittel und Berufsschulen werden Kooperationsklassen zeitweise durch den Sonderpädagogischen Dienst unterstützt. Diesen Weg wird die CSULandtagsfraktion konsequent, glaubwür dig und in der Umsetzung nachvollziehbar weiter be schreiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon viel über die kommunalen Bereiche gesprochen. Ein Punkt ist jetzt gerade vom Kollegen Hanisch in den Fokus gerückt worden. Die Änderung des Sparkassengesetzes ist auch mit dabei.
Nach geltendem Recht gehören den Verwaltungsräten unserer Sparkassen im Regelfall neben den Vorsitzenden und Vertretungen auch weitere Mitglieder an. Diese werden zu zwei Dritteln vom Träger und zu einem Drittel von der Aufsichtsbehörde, in der Regel den Kommunen, berufen. Die vom Träger zu bestellenden weiteren Mitglieder sind dabei vom Vertretungskörper aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit zu wählen.
Der Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung haben, sieht vor, dass bei Bestellung dieser weiteren Verwaltungsratsmitglieder das Stärkeverhältnis der Fraktionen des jeweiligen Gewährträgers zu berücksichtigen ist. Nach dem Willen der GRÜNEN soll dadurch verhindert werden, dass Minderheitsfraktionen des Gewährträgers von der Vertretung ausgeschlossen werden. Das heißt, sie sollen allesamt dabei sein können.
Heute ist gesagt worden, es würden immer wieder die gleichen Argumente vorgetragen. – Lieber Kollege Hanisch, natürlich werden immer die gleichen Argumente vorgetragen, wenn sie erstens gut sind, wenn sie zweitens stimmen, wenn es drittens so ist wie hier, dass wir sogar noch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen haben, und wenn viertens immer die gleichen Anträge gestellt werden.
Im Jurastudium ist eine der tragenden Aussagen: Der Blick in das Gesetz fördert die Rechtskenntnis. Insoweit möchte ich ein bisschen aus dem Gesetz über das Kreditwesen, kurz Kreditwesengesetz, zitieren – nur auszugsweise:
Finanzholding usw. schenke ich mir –
müssen zuverlässig sein,
das wollen sicherlich alle –
die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktionen sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und
das setzen wir voraus –
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. …
Der Gesetzentwurf hat dieselbe Begründung wie jener im Jahr 2001, lieber Herr Kollege Dr. Wengert. Das Ganze ist jetzt 13 Jahre her. Er ist in dieser Form nicht haltbar. Als Berichterstatter der CSU-Fraktion für unsere bayerischen Sparkassen schlage ich daher vor, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Nutzen Sie die Zweite Lesung und nehmen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück.
Der Gesetzentwurf ist letztmals 2009 behandelt worden. Inzwischen hat sich einiges getan. Nicht nur aus der Perspektive des Landtags und des Budgetrechts, sondern auch aus Sicht der Kunden und der Steuerzahler muss unbedingt vermieden werden, dass ein Verwaltungsrat zum Schauplatz politischer Auseinandersetzungen wird. Dafür ist er auch nicht da. Die politische Auseinandersetzung gehört in die Gremien, auch hierher, aber nicht in die Verwaltungsräte. Unsere Bevölkerung hat zu Recht das Verhalten in den Aufsichtsgremien unserer Banken und Sparkassen in den letzten Jahren höchst sensibel betrachtet. Sie legt ganz besonders viel Wert auf Fachlichkeit und eben nicht auf parteiliche Beteiligung.
Das zeigt sich umso mehr, als auch der Bundesgesetzgeber diese Zuverlässigkeit und Sachkunde nun explizit in den Vordergrund gestellt hat. Eine Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen bei der Besetzung des Verwaltungsrats würde deshalb, wie dargestellt, die Anforderungen sowohl des Kreditwesengesetzes als auch des Artikels 10 des Bayerischen Sparkassengesetzes nicht erfüllen, sondern im Gegenteil damit kollidieren. Deshalb ist auch eine verbindliche Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen, wie beantragt, keine Gewähr dafür, die erforderliche Sachkunde und wirtschaftliche Erfahrung einzubringen.
Meine Damen und Herren, der Hinweis muss erlaubt sein: Der Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN kollidiert nach dem, was ich in Gesprächen mit Kollegen in den kommunalen Gremien in den letzten Wochen seit der Ersten Lesung gehört habe, grundlegend mit der Auffassung Ihrer Landräte und Bürgermeister, die derartige Anträge nur mit Kopfschütteln kommentieren. Wollen Sie wirklich die Republikaner, die Linke, die Bunten, die Piratenpartei und unzählige mehr, die heute in Fraktionszusammenschlüssen in den Kommunalparlamenten sind, in den Verwaltungsräten der Sparkassen vertreten sehen? Ich meine, das kann
nicht unsere Intention sein. Wegen der hohen Verantwortung, die dem Verwaltungsrat einer Sparkasse zukommt, ist die Fachkompetenz der bestellten Mitglieder ganz besonders zu berücksichtigen. Der Verwaltungsrat braucht keine politischen Proporze, sondern Fachkompetenz und eine sorgfältige Auswahl. Deshalb müssen wir Sie heute bitten, Ihre Gesetzentwürfe – das wäre am besten – zurückzunehmen. Ansonsten müssen wir für Ablehnung plädieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen für den Antrag der SPD eine ganze Kette von Ablehnungsgründen.
Erstens. Durch den Gesetzentwurf wird der Einfluss der Kommunen, die Träger und somit Eigentümer der Sparkassen sind, und damit auch die kommunale Bindung geschwächt, da nach dem Gesetzentwurf die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats nicht mehr mehrheitlich, nämlich zu zwei Dritteln, kommunale Vertreter des Trägers wären, sondern lediglich die Hälfte an weiteren Mitgliedern stellen würden. Das auch für Anstalten des öffentlichen Rechts geltende Demokratiegebot nach Artikel 20 des Grundgesetzes erfordert grundsätzlich eine durchgehende demokratische Legitimation der Mitglieder durch die repräsentative Öffentlichkeit.
Zweitens. Durch den Gesetzentwurf käme es zu einer Vergrößerung des Verwaltungsratsgremiums um nahezu ein Drittel. Damit steigt auch das Risiko, dass sich die zunehmende Gremiumsgröße kontraproduktiv auf Effizienz und Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsratsorgans auswirkt.
Drittens. Problematisch erscheint die Erhöhung der Zahl der weiteren Verwaltungsratsmitglieder vor allem bei den ohnehin großen und von der Regelgröße nach oben abweichenden Verwaltungsratsgremien von Fusionssparkassen, die durch den Gesetzentwurf weiter vergrößert würden, da dieser eine abweichende Zusammensetzung bei Fusionssparkassen zum Nachteil der Beschäftigtenvertreter verbietet und nicht davon auszugehen ist, dass die kommunalen Träger zur Wahrung handlungsfähiger Gremiengrößen bereit wären, zugunsten von Beschäftigtenvertretern auf ihre Sitze im Verwaltungsrat zu verzichten.
Unabhängig davon habe ich mir die Mühe gemacht, lieber Kollege Dr. Wengert, die befassten Verbandsgremien anzufragen; dazu habe ich beim letzten Mal bereits ausgeführt. Ich darf aus den Antwortschreiben zitieren.
Der Bayerische Städtetag hat in einem Brief vom 3. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Sparkassengesetzes Stellung genommen:
Der verpflichtenden Einführung von Beschäftigtenvertretern in den Verwaltungsräten der Sparkassen können wir leider nicht zustimmen. Wir rufen die vom Bayerischen Städtetag in der Vergangenheit ins Gespräch gebrachte Einführung einer freiwilligen Regelung, wonach die Sparkasse die Möglichkeit erhalten könnte, durch örtliche Satzung die Zulassung von Arbeitnehmervertretern ohne Stimmrecht im Verwaltungsrat zuzulassen, in Erinnerung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Buckenhofer
Der Bayerische Gemeindetag äußerte sich in einer Stellungnahme vom 16. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wie folgt:
der Bayerische Gemeindetag lehnt die verpflichtende Einführung von Beschäftigtenvertretern in den Verwaltungsräten der Sparkassen unverändert ab. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der Gemeindetag den vom Bayerischen Städtetag... wiederholt ins Gespräch gebrachten Vorschlag der Einführung einer freiwilligen Regelung … nicht mitträgt.
In einem Schreiben des Bayerischen Landkreistages vom 30. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf der SPDFraktion lesen wir:
Der Bayerische Landkreistag hat sich als Vertreter der Eigentümerinteressen -