Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

(Beifall bei der CSU)

Wir wollen aber die Sozialverbände. Deshalb gibt es den Mix von einer 80-prozentigen oder 90-prozentigen Förderung, aber keine 100-prozentige Förderung. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen ist der Schlüssel 1 : 100 der richtige Weg, weil es dort besondere Herausforderungen gibt. Auch der Schlüssel von 1 : 150 bei den Gemeinschaftsunterkünften ist richtig gewählt. Wir wollen etwas für die Menschen tun. Wir wissen ganz genau, dass die Kommunen gefordert sind. Deshalb wollen wir die Kommunen entsprechend ausstatten. Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Konflikte müssen die Kommunen derzeit große Herausforderungen bewältigen. Wir sollten aber auch nicht jammern. Das hat der Präsident des Deutschen Städtetags gesagt, nämlich Herr Maly. Wir sollten seriös mit diesem Problem umgehen.

Ich sage noch etwas: Wir in Deutschland haben Glück, dass unsere Wirtschaft gut läuft. Wir haben das Glück, dass auch in Bayern die Wirtschaft gut läuft. Ohne diese wirtschaftliche Entwicklung könnten wir uns manches, was gefordert wird, ohnehin nicht leisten. Wir sind hier sehr weit vorne.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Liebe Margarete, schade, dass du nicht beim Treffen der Integrationsbeauftragten in Hamburg dabei warst. Ich saß zwischen den Integrationsbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen. Diese haben gesagt: Wenn wir es nur so gut hätten wie die Bayern.

(Beifall bei der CSU)

Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Müller ums Wort gebeten. – Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Situation in der Asylpolitik stellt uns in der Tat vor gigantische Herausforderungen, nicht nur in Bayern, sondern in der ganzen Bundesrepublik, in allen Ländern. Die Bevölkerung erwartet von uns zu Recht, dass wir diese Aufgabe tatkräftig angehen. Es geht um Menschen, die einen schwierigen Weg hinter sich haben, die oft ein schlimmes Schicksal erlebt haben und die bei uns Schutz und Unterkunft suchen. Wir erfahren sehr viel Solidarität in der Bevölkerung, Solidarität bei den Kommunen, Solidarität bei den Hilfsorganisationen und Solidarität bei vielen Ehrenamtlichen, die sich hier engagieren.

Dabei ist es immer wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu behalten. Deshalb brauchen wir einen klaren Dreiklang, der da lautet: humanitäre Unterbringung, konsequente Rückführung all derer, die hier

kein Bleiberecht haben, und mehr Entwicklungshilfe zur Lösung der Probleme in den jeweiligen Herkunftsländern.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur wenn es gelingt, diesen Dreiklang umzusetzen, wird die Akzeptanz und die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten bleiben. Die Humanität bei der Aufnahme steht für mich und die Staatsregierung dabei an erster Stelle. Diese Aufgabe packen wir in Bayern auch entschlossen an. Mit dem Krisenstab, der eingerichtet wurde, haben wir vieles anschieben können. Wir sind vom Verwaltungsmodus in den Krisenmodus gegangen. Alle haben begriffen, dass es notwendig ist, dass alle an einem Strang ziehen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der Krisenmodus war notwendig, weil der Verwaltungsmodus nicht gegriffen hat!)

Wir haben viel anschieben können, weil alle Entscheidungsträger hervorragend zusammengearbeitet haben. Die Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen wird ebenfalls beim Krisenstab koordiniert.

Wir haben die Aufnahme und die Unterbringung in Bayern mit acht Eckpfeilern trotz der hohen Zugangszahlen winterfest und stabil gemacht:

Erstens. Wir bauen die Kapazitäten bei der Erstaufnahme aus. Die angestrebten 6.600 Plätze haben wir schon jetzt erreicht. Damit entlasten wir die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München. Die Maßnahmen wirken. Die Situation in der Bayernkaserne hat sich mittlerweile entschärft und entspannt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Dank an die Stadt München!)

Die Belegung der Bayernkaserne wurde signifikant reduziert. Derzeit befinden sich 1.700 Personen in der Bayernkaserne. In der letzten Woche waren es noch 2.400. Die Schaffung der weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen in den anderen Regierungsbezirken kommt planmäßig voran; die Einrichtung in Deggendorf wird Anfang 2015 in Betrieb gehen. Die anderen folgen im Laufe des nächsten Jahres.

Wir haben auch den Verfahrensablauf optimiert. So können die Asylbewerber schneller die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen. Wichtige Bausteine waren hier mehr Ärzte für die Gesundheitsuntersuchung und mehr Personal für die Regierung von Oberbayern für die Erstregistrierung. Auf Bundesebene wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz erreicht, dass die soge

nannte EASY-Registrierung auch am Wochenende online ist und Asylbewerber auf andere Bundesländer verteilt werden können.

Zweitens. Die Anschlussunterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften wird zügig weiter ausgebaut. Die Landräte und Oberbürgermeister akquirieren mit großem Nachdruck überall geeignete Unterkünfte.

Drittens. Wir wollen auch für Notfälle gewappnet sein, etwa wenn bei klirrender Kälte Hunderte von Asylbewerbern auf einmal eintreffen, per Zug, per Schleuser oder organisiert durch irgendwelche Unternehmen oder die Flüchtlinge selbst. Daher erstellen wir einen Winternotfallplan mit drei Stufen:

Die erste Stufe sieht vor, dass alle 96 Landkreise und kreisfreien Städte bis zur nächsten Woche winterfeste Einrichtungen zur Unterbringung von 200 bis 300 Personen für eine Verweildauer von wenigen Wochen identifizieren und melden. Damit schaffen wir einen Puffer von etwa 20.000 Plätzen für alle Regierungsbezirke im gesamten Land Bayern.

In der zweiten Stufe werden überall von den Kommunen Grundstücke benannt, die kurzfristig mit Containern bebaut werden können.

In der dritten Stufe beschleunigen wir den Aufbau von Fest- und Modulbauten, die auch eine längere Unterbringung ermöglichen.

Der vierte unserer Eckpunkte sieht vor, dass wir die medizinische Versorgung der Asylbewerber vom ersten Tag an durch ein Screening sicherstellen. Dies dient zugleich dem Schutz unserer Bevölkerung. Dabei wird es zum einen die notwendigen Grunduntersuchungen durch die Gesundheitsämter geben, zum anderen richten wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen Sanitätszentren mit medizinischem Fachpersonal für die medizinische Grund- und Notfallversorgung der Asylbewerber ein.

Laut dem fünften Punkt bauen wir die Asylsozialberatung, die vorhin von vielen angesprochen worden ist, so aus, wie es auf dem Asylgipfel besprochen und mit der Wohlfahrtspflege vereinbart wurde. Das bedeutet, es wird einen Betreuungsschlüssel von 1 : 100 in den Erstaufnahmeeinrichtungen geben. Ich baue darauf, dass die Wohlfahrtsverbände dieses Anliegen verwirklichen; das dafür nötige Geld stellen wir zur Verfügung.

Zum sechsten Punkt ist zu bemerken, dass die Helferorganisationen für die Unterbringung der Asylbewerber Großartiges leisten. Deshalb gebührt ihnen unser Dank. Wir haben diese Woche im Kabinett beschlos

sen, dass ihre Ehrenamtlichen eine Verdienstausfallentschädigung erhalten.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der siebte Punkt berührt mich und auch Sie ganz besonders. Dabei geht es um die unbegleiteten Minderjährigen. Sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Sie alle werden daher seit Beginn des Jahres in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht. Frau Weikert, Sie haben das vorhin angesprochen. Um das zu erreichen, wurde seit 2014 die Zahl der Jugendhilfeplätze massiv ausgebaut. Die Kommunen haben hierzu gemeinsam mit den freien Trägern in ganz Bayern bereits über 500 neue Plätze sowie über 200 Plätze in zentralen Inobhutnahmeeinrichtungen geschaffen.

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Gote?

Ich würde gerne nachher darauf eingehen. – Die Planungen für weitere 1.000 Plätze stehen kurz vor dem Abschluss. Wir müssen mit einem weiter steigenden Zugang rechnen. Im letzten Jahr kamen circa 550 bis 560 junge Leute hier unbegleitet an. In diesem Jahr haben wir eine Versechsfachung festgestellt. Der Zustrom ist also gewaltig. Um auch künftig eine kindeswohlgerechte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und eine angemessene Betreuung sicherzustellen, müssen wir vor allem die besonders betroffenen Kommunen entlang der Hauptfluchtrouten entlasten. Dazu werden die unbegleiteten Minderjährigen landesweit gerecht verteilt. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine bundesweite Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel ein, aber wir behalten immer das Kindeswohl im Auge.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜNE))

Es ist uns ein besonderes Anliegen, den unbegleiteten Minderjährigen eine gute schulische und berufliche Bildung mit auf den Weg zu geben. Überall dort, wo sich die jungen Leute jetzt in Jugendhilfeeinrichtungen bzw. in Inobhutnahmeeinrichtungen befinden, registrieren wir selbstverständlich, dass sie hochmotiviert, engagiert und interessiert sind, dass sie also ganz einfach etwas lernen wollen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir wollen den jungen Leuten eine berufliche und eine schulische Ausbildung ermöglichen. Das ist wichtig für die jungen Menschen, und es bedeutet auch eine Chance für unsere Wirtschaft. Vorhin ist die Win

win-Situation angesprochen worden. Unsere Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte. Das Kultusministerium stellt mit über 324 Übergangsklassen einen guten Einstieg in den schulischen Bereich für die unbegleiteten Minderjährigen und für die Schüler, die aus den Flüchtlingseinrichtungen kommen, sicher. Alle vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen konnten aufgenommen werden. Den Lehrerinnen und Lehrern steht zu ihrer pädagogischen Unterstützung ein umfangreiches Fortbildungsangebot zur Verfügung. Der Freistaat wird die Kommunen beim weiteren Ausbau von zentralen Inobhutnahmeeinrichtungsstellen, bei den Vormundschaftskosten und bei den weiteren Verwaltungskosten in den Jahren 2015 und 2016 mit jährlich 8,5 Millionen Euro unterstützen. Das ist wichtig, damit Inobhutnahmeeinrichtungen, in denen die jungen Leute ein Clearing erfahren, ausgebaut werden können; die Nationalität wird festgestellt, eine medizinische Untersuchung wird durchgeführt, und das Alter und die Hilfsbedürftigkeit werden festgestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Wort sage ich noch zur von Ihnen geforderten finanziellen Unterstützung für die Kommunen. Anders als andere Bundesländer übernimmt der Freistaat die Sachkosten für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber vollständig. Wir rechnen in Bayern spitz ab. Fragen Sie doch einmal in Baden-Württemberg oder NordrheinWestfalen, ob den Kommunen die Pauschalen, die ihnen die dortigen Regierungen gewähren, ausreichen! Bevor Sie uns kritisieren, fragen Sie dort einmal nach. Sie sollten hier einen Vergleich mit den anderen Bundesländern anstellen.

(Beifall bei der CSU)

Der achte Punkt unserer Eckpfeiler betrifft wiederum das Thema Asylbewerber und Flüchtlinge insgesamt. Nach meiner Auffassung ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir nehmen daher den Bund finanziell und organisatorisch in die Verantwortung. Wir bringen unsere Themen auch beim aktuellen Asylgipfel auf Bundesebene ein. Angesichts des Zustroms von Asylbewerbern brauchen wir einen nationalen Kraftakt. Der Bund muss die Asylverfahren beschleunigen und innerhalb von drei Monaten zum Abschluss bringen, also den Bescheid nach spätestens drei Monaten erlassen. Deswegen brauchen wir nach wie vor mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Bund muss Kasernen zur Verfügung stellen und sich finanziell an den Kosten der Unterbringung beteiligen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wenn Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, bei Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundestag dafür einsetzten, wäre ich Ihnen sehr dankbar, und auch die Asylbewerber wären Ihnen dankbar. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Steinberger, Sie haben sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Betreuungsschlüssel, den Sie angesprochen haben. Sie haben für die Erstaufnahmeeinrichtungen aktuell einen Betreuungsschlüssel von 1 : 100 festgelegt und dies als Fortschritt bezeichnet. 100 Asylbewerber auf eine Betreuungskraft bedeuten natürlich immer noch eine katastrophale Situation. Meine Frage dazu lautet: Wie geht es weiter? – Die Flüchtlinge kommen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen und werden dezentral oder zentral in den Bezirken untergebracht. Dort ist die Betreuung durch Sozialbetreuer eminent wichtig. Welchen Schlüssel stellen Sie sich hier vor? Man spricht von 1 : 150. In der Realität wird dies aber nicht durchgehalten. Dabei sind die Betreuer, darunter auch diejenigen, die aus der Bevölkerung kommen, überlastet. Ich kenne die Situation aus meinem eigenen Umfeld. Wir bräuchten dringend auch nachgelagert wesentlich mehr Asylbetreuung. Welchen Schlüssel stellen Sie sich hier vor, und haben Sie eine Zielvorstellung, damit wir endlich das Verhältnis senken? Ein Verhältnis von 1 : 150 ist nämlich eigentlich nicht machbar. Ich möchte Sie darum bitten, dass Sie auch hier nachbessern. Welche Zielvorstellungen haben Sie hier?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben recht; der Betreuungsschlüssel liegt da bei 1 : 150. Wir wissen aber, dass wir einen enormen Anstieg zu verzeichnen haben und dass die Hilfsorganisationen, beispielsweise die Wohlfahrtspflege, interessiert sind, mehr Personal zu rekrutieren, damit sie den Schlüssel von 1 : 150 beibehalten können. Für mich ist auch wichtig, dass die Wohlfahrtsverbände, sei es die Caritas oder die Diakonie, die zu 90 % die Asylsozialberatung leisten, ein Netzwerk mit Ehrenamtlichen bilden. Deswegen unterstützen wir zusätzlich Deutschkurse für die Ehrenamtlichen und wollen die gesamtgesellschaftliche Aufgabe insgesamt betrachten. Wir bleiben beim Betreuungsschlüssel in der Fläche von 1 : 150.

Danke schön. Jetzt liegt mir eine weitere Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dr. Fahn vor.

Frau Ministerin, ich verstehe nicht, warum noch nicht in allen Einrichtungen ein Betreuungsschlüssel von 1 : 100 gilt. Was spricht dagegen? Sagen Sie es! Hat das finanzielle Gründe? Ich wiederhole: Bei der letzten Abstimmung haben sechs Abgeordnete der CSU-Fraktion für einen Betreuungsschlüssel von 1 : 100 in allen Einrichtungen gestimmt. Das ist ein Thema, das alle betrifft. Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Frau Ministerin, für die Unterbringung von Asylbewerbern gibt es Richtlinien. Diese Richtlinien sind aus dem Jahr 2010 und gelten nur für die staatlichen Einrichtungen, nicht für die dezentralen Einrichtungen, die von den Landkreisen eingerichtet werden. Im Moment werden immer mehr dezentrale Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Denkt die Staatsregierung darüber nach, Richtlinien, die es bereits für die zentralen Einrichtungen gibt, auch für die dezentralen Einrichtungen einzuführen? Das wäre meine Frage.