Die zweite Frage: Frau Ministerin, für die Unterbringung von Asylbewerbern gibt es Richtlinien. Diese Richtlinien sind aus dem Jahr 2010 und gelten nur für die staatlichen Einrichtungen, nicht für die dezentralen Einrichtungen, die von den Landkreisen eingerichtet werden. Im Moment werden immer mehr dezentrale Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Denkt die Staatsregierung darüber nach, Richtlinien, die es bereits für die zentralen Einrichtungen gibt, auch für die dezentralen Einrichtungen einzuführen? Das wäre meine Frage.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte haben wir klare Leitlinien festgeschrieben. Nach diesen Leitlinien richten sich auch die Regierungen, die die Gemeinschaftsunterkünfte derzeit installieren, entwickeln und bauen. Die Landkreise in Form der Kreisverwaltungsbehörden orientieren sich an diesen Leitlinien in Absprache mit den Regierungen. Das halte ich für den richtigen Ansatz. Wir wollen, dass Asylbewerber, die sich länger in den Unterkünften aufhalten, für diese Zeit gut untergebracht werden und dort ein Zuhause haben können, bis sie Bescheid wissen, ob ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt ist.
Zur Asylsozialberatung kennen Sie meine Auffassung: In den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den sogenannten Dependancen muss eine Betreuung von 1 : 100 gewährleistet sein, damit sich die Menschen, die bei uns ankommen, orientieren können. Sie sollten wissen, wie sie zu den Behörden kommen, wie sie ihre Anträge ausfüllen müssen und wie sie die gesundheitliche Untersuchung bekommen können. Das ist wichtig, bevor sie in der Fläche weiterverteilt werden.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert): Frau Staatsministerin, Sie sind dem Parlament eine Antwort schuldig geblieben. Ich verweise auf den Einwand von Kollegin Steinberger: Wie stel
len Sie sich den Betreuungsschlüssel in den dezentralen Gemeinschaftsunterkünften vor? Wöchentlich kommen neue Gemeinschaftsunterkünfte hinzu. Das wissen Sie, oder? Die Wohlfahrtsverbände müssen sich das Stellenkontingent und das Personal suchen, um sich entsprechend einzurichten. – Sie sind dem Parlament eine klare Auskunft schuldig geblieben. Ich bitte Sie noch einmal, zu sagen, welchen Betreuungsschlüssel Sie sich bei den dezentralen Gemeinschaftsunterkünften im Allgemeinen vorstellen.
Frau Weikert, ich wiederhole es gerne; ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Der Betreuungsschlüssel bleibt auch in der Fläche bei 1 : 150. Das gilt für die Gemeinschaftsunterkünfte und dezentralen Einrichtungen. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen soll ein Betreuungsschlüssel von 1 : 100 gelten.
(Angelika Weikert (SPD): Das ist die erste klare Aussage! – Widerspruch bei der CSU – Thomas Kreuzer (CSU): Das ist ja unerhört!)
Frau Staatsministerin, vielen Dank. – Jetzt hat Frau Kollegin Kamm noch einmal um das Wort gebeten. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Ich glaube, mit den Worten "nationaler Kraftakt" und "Winternotfallplan" usw. werden wir der Sache nicht gerecht. Damit können wir die Probleme nicht lösen. Sie haben kurzfristige Notmaßnahmen in den Kommunen für circa 200 Plätze für wenige Wochen angekündigt. Auf diese Weise werden wir das Problem nicht lösen. Sie machen wieder den Fehler, auf kurzfristige Notmaßnahmen zu setzen, anstatt anständige und dauerhafte Lösungen zu suchen und das bayerische Aufnahmegesetz zu ändern.
Ich möchte Folgendes zur Asylsozialberatung sagen: Die Wohlfahrtsverbände tun sich reichlich schwer, den Betreuungsschlüssel von 1 : 150 mit eigenen Zuschüssen in der Fläche sicherzustellen. Wenn man die Zahlen anschaut, weiß man, was los ist. In verschiedenen Landkreisen besteht ein Betreuungsschlüssel von 1 : 300. Es gibt dort einfach keinen freien Träger, der 30 % kofinanziert. Die Problematik verschärft sich, wenn Sie weiterhin darauf beharren, dass die Asylsozialberatung bei der Erstaufnahme von den Wohlfahrtsverbänden zu tragen ist. Es wäre eine Erleichterung, wenn die Bayerische Staatsregie
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte Sie alle, die Plätze einzunehmen, weil wir jetzt zur Abstimmung kommen. Dafür werden die Anträge wieder getrennt.
Zunächst lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/3588 abstimmen. Vonseiten der Fraktion wurde in der Nummer 7 eine Änderung beantragt. Die Nummer 7 lautet nun: "dafür zu sorgen, dass eine bundesweite Strategie zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtigen unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit erarbeitet wird, um eine gute Betreuung sicherzustellen und". Das wäre die Änderung. Wer dem Dringlichkeitsantrag in dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/3593. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/3596. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat darum gebeten, den ersten Absatz des Antrages zu streichen. Der erste Absatz soll wie folgt formuliert werden: "Die Zustände bei der Unterbringung haben bedenkliche Ausmaße angenommen!" Das wäre der erste Absatz dieses Antrags.
Die Urnen stehen bereit. Die Abstimmung ist eröffnet. Ich bitte Sie, die Stimmkarten einzuwerfen. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben. Ich bitte, die
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Einheimischenmodelle weiterhin kommunalfreundlich gestalten (Drs. 17/3589)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Endlich Einsatz für Einheimischenmodelle zeigen! (Drs. 17/3607)
(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Wir auch! – Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze ein – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Geht doch!)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Tomaschko das Wort. - Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht heute um die Sicherung der bewährten Einheimischenmodelle, die wir in unseren Gemeinden sehr gut kennen. Aber es geht auch um die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die verbilligte Abgabe von Baugrundstücken an Gemeindebewohner ist gerade in Zeiten regionalen Wohnungsmangels ein unverzichtbares Instrument. Die Einheimischenmodelle, die über viele Jahre bewährt sind und gewachsene Gemeindestrukturen erhalten können und erhalten sollen, sind sehr wichtig für uns. Nur eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur schafft die Grundlage für eine soziale Infrastruktur mit Kinderbetreuung, Schulen und Altenpflege in den Gemeinden.
Daher ist es aus unserer Sicht außerordentlich wichtig, jungen Familien die Möglichkeit zu geben, mithilfe dieser Einheimischenmodelle vergünstigtes Bauland in den Gemeinden zu erwerben und einen Wegzug speziell junger Familien, die sich teures Bauland nicht leisten können, zu verhindern.
Hintergrund der aktuellen Diskussion sind die bereits vor einigen Jahren angestrengten Verfahren der Europäischen Kommission gegen vier bayerische Kommunen, die Einheimischen vergünstigtes Bauland zum Kauf angeboten haben. Die EU-Kommission sah darin eine Diskriminierung nicht ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger. Der Europäische Gerichtshof fällte im Mai 2013 ein Urteil zu einem ähnlichen Einheimischenmodell in Belgien, in Flandern. In diesem Urteil wurde das flämische Dekret zwar verworfen; der Europäische Gerichtshof stellte jedoch fest, dass Einheimischenmodelle unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei einer sozialen Ausgestaltung, zulässig sein können.
Nachdem es zunächst so aussah, als ob nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt werden könnte, stellte die Kommission die bisherigen Ergebnisse völlig überraschend wieder infrage. Für die bayerischen Kommunen würde diese neuerliche Kehrtwende der Europäischen Kommission bedeuten, dass die Einheimischenmodelle, wie wir sie kennen und wie sie derzeit von den Kommunen praktiziert und aufgelegt werden, so nicht mehr aufgelegt werden können.
Die kommunalen Spitzenverbände haben das natürlich zum Thema gemacht und sahen sich bereits gezwungen – ich denke, Sie kennen den Brief des Bayerischen Städtetages -, den Mitgliedern der kommunalen Spitzenverbände, den Gemeinden und den Städten, davon abzuraten, Einheimischenmodelle nach dem bisherigen Kriterienkatalog aufzulegen.
Die Europäische Kommission lässt darüber hinaus verlauten, dass ein Ende der Verhandlungen nicht absehbar sei. Das ist für uns als CSU ein untragbarer Schwebezustand und, wie ich denke, auch für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen unerträglich. Deshalb muss dieser Schwebezustand so schnell wie möglich beseitigt werden.
Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung haben ein gut praktizierbares und mit den europarechtlichen Grundfreiheiten vereinbares Konzept entworfen, in dessen Rahmen mit den Städten und Gemeinden die Berücksichtigung ortsspezifischer Besonderheiten abgesprochen wurde. Eine Änderung des Konzepts hin zu einer nur nachrangigen Berück
sichtigung der Ortsansässigkeit würde ein bewährtes politisches Instrument gefährden, mit dem die Kommunen gewachsene Gemeindestrukturen erhalten und dringend benötigten Wohnraum gerade für junge Familien schaffen können.
Meine Damen und Herren, sollte die Kommission dabei bleiben, dass die Dauer der Ortsansässigkeit im Kriterienkatalog keine Rolle mehr spielen darf, ist zu befürchten, dass Städte und Gemeinden das Modell ganz aufgeben und Grundstücke nur noch auf dem freien Markt anbieten bzw. anbieten können. Dies würde bedeuten, dass gerade junge Familien ihren angestammten Heimatort verlassen müssten, weil sie sich zu Marktpreisen wie insbesondere in Ballungszentren oder im südlichen Teil Bayerns kein Grundstück mehr leisten können.
Unsere Forderung lautet daher: Sowohl die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung müssen alles dafür tun, dass für den Fortbestand der Einheimischenmodelle rasch eine kommunalfreundliche Lösung gefunden wird. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt eine solche kommunalfreundliche Auslegung zu. Es kann nicht sein, dass gegen die Interessen unserer Kommunen verhandelt wird. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Unverständlich ist mir - ich schaue in Richtung der FREIEN WÄHLER – der nachgezogene Dringlichkeitsantrag von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER. Ich habe den Antrag mehrfach gelesen. Man kann sehr viel herauslesen. In der Sache – ich unterstelle Ihnen das positiv – möchten Sie das Gleiche wie wir. Die Frage ist aber, wie viel Polemik Sie hineinpacken. Wenn ein solcher Antrag bei der Bundesregierung oder in Europa aufläuft, ist die Frage, ob er überhaupt noch ein Gewicht hat. Ich frage mich schon: Setzen Sie von den FREIEN WÄHLERN wieder einmal die Polemik höher, als den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu helfen? Ich fordere Sie auf: Ziehen Sie diesen Antrag zurück, wenn es Ihnen um die Sache geht, und stimmen Sie unserem Antrag zu, der ganz neutral formuliert ist. Es geht darum, bayerische Interessen und die Interessen unserer Gemeinden und Kommunen nach Berlin und Brüssel zu tragen. Sie sind gefordert, zu zeigen, ob Sie wirklich eine kommunalfreundliche Partei oder eine Partei der Polemik sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind ein paar Fragen an die Fraktion der FREIEN WÄHLER gestellt worden. Wir werden diese gern beantworten.
Zuerst einmal zu diesem Antrag: Das ist nichts Neues für dieses Haus. Es ist auch nicht so dringend wie Sie getan haben, Herr Kollege; denn sonst wäre schon längst etwas getan worden. Ich kann mich erinnern, dass ich am 15.07.2010 dazu gesprochen habe. Auch damals wurde ein Antrag von der CSU eingereicht. Zwar nicht wörtlich, aber inhaltlich war es der gleiche Antrag. Die FREIEN WÄHLER haben einen Antrag dazu gestellt. Beiden Anträgen ist im Hohen Hause einstimmig zugestimmt worden.