Zuerst einmal zu diesem Antrag: Das ist nichts Neues für dieses Haus. Es ist auch nicht so dringend wie Sie getan haben, Herr Kollege; denn sonst wäre schon längst etwas getan worden. Ich kann mich erinnern, dass ich am 15.07.2010 dazu gesprochen habe. Auch damals wurde ein Antrag von der CSU eingereicht. Zwar nicht wörtlich, aber inhaltlich war es der gleiche Antrag. Die FREIEN WÄHLER haben einen Antrag dazu gestellt. Beiden Anträgen ist im Hohen Hause einstimmig zugestimmt worden.
Was hat sich seither verändert? In der Sitzung 2010 ist uns gesagt worden, es werde bereits seit 2008 verhandelt. Es ist gesagt worden, man sei in guten Gesprächen. Jetzt schreiben wir das Jahr 2014. Es sind sechs Jahre vergangen, und ich hätte zumindest erwartet, dass wir irgendwann, wenn keine Lösung kommt, einen Zwischenbericht erhalten. Fehlanzeige! Wir haben heute den gleichen Antrag, wie wir ihn bereits 2010 vorliegen hatten.
Wenn ich jetzt die Aktualität des Themas betrachte, ist anzumerken: Sowohl in der "Süddeutschen Zeitung" als auch im "Staatsanzeiger" vor 14 Tagen und vor einer Woche stand, dass der Bundesbaustaatssekretär Pronold erklärt hat, man sei mit dem Einheimischenmodell auf einem guten Weg. Die Arbeiten zwischen dem bayerischen Innenministerium, dem Bund und Europa seien auf einem guten Weg und stünden kurz vor einem Abschluss. Jetzt stellen Sie diesen Antrag. Ich frage mich: Glauben Sie denn nicht, was der Herr Staatssekretär sagt? Wollen Sie etwa schneller sein als der Staatssekretär, um dann behaupten zu können, in München habe man eine Lösung herbeigeführt? Diese Frage müssen Sie mir beantworten. Das passt nicht zusammen.
Weil wir gesehen haben, wie dieser Antrag zustande kam, haben wir beschlossen, ebenso den gleichen Antrag zu stellen, um mit dem gleichen Wortlaut zu provozieren. Keine Angst: Der Aufforderung, Ihrem Antrag zuzustimmen, werden wir nachkommen. Wir haben die gleiche Intention. Wir wollen dieses Einheimischenmodell weiterhin haben. Es ist nicht so, dass es alle Kommunen und Gemeinden in Bayern bisher anwenden konnten. Wir haben fünf, sechs Fälle, in denen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt worden ist, die gescheitert sind. Die Modelle konnten nicht so durchgeführt werden. Die Masse konnte allerdings weitergeführt werden; insofern gebe ich Ihnen recht.
Es handelt sich um ein aktuelles Problem, und ich kann allem, was bisher zur Sache gesagt worden ist, zustimmen. Der Zeitpunkt der Antragstellung kurz nachdem der Staatssekretär im Bundesbauministerium gesagt hat, wir seien auf einem guten Weg, ist bezeichnend. Es ist auch das bayerische Innenministerium gelobt worden. Insofern halte ich es für seltsam, das Innenministerium aufzufordern, etwas zu tun. Wie groß ist Ihr Glaube an Ihr Ministerium? - Deshalb haben wir einen eigenen Antrag gestellt und um einen Zwischenbericht gebeten, um zu erfahren, wie es aussieht. In der Sache sind wir uns einig. Insofern brauchen wir nicht zu diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, bewirbt sich ein ehemaliges Landtagsmitglied, die ehemalige Landrätin Gabriele Pauli auf Sylt um das Amt des Bürgermeisters. Sie hätte nur ein Problem, nämlich wenn sie gewählt würde: Sie würde keine Wohnung finden und müsste in einem Wohnmobil auf dem Campingplatz übernachten. Um diese Frage muss man sich kümmern.
Bayern hat vor Jahren vorgesorgt und hat die Einheimischenmodelle geschaffen. Es soll nicht sein, dass die Einheimischen wegziehen müssen, um dann mit dem öffentlichen Personennahverkehr wieder in ihren Heimatort zurückzukehren, um dort arbeiten zu können.
Es wurde bereits erwähnt, dass sich das Plenum schon am 15.07.2010 mit dieser Problematik befasst hat. Damals ging es um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Jetzt ist Feuer auf dem Dach; denn der Europäische Gerichtshof hat Belgien gerügt und das Modell der Flamen und Wallonen in Flandern abgelehnt.
Wir von der SPD wollen das Einheimischenmodell auf jeden Fall erhalten, auch mit dem Kriterium der Ortsansässigkeit.
Allerdings müssen die Kommunen in ihrer Entscheidungsfreiheit auch regeln, welche Rolle der Familienstatus spielt, welche Rolle das Einkommen spielt, wie es mit einem Bebauungszwang aussieht sowie die Frage zum Rückkaufsrecht, der Rückkaufsverpflichtung und vieles mehr. Besonders die Ortsansässigkeit ist bei der EU sauer aufgestoßen. Es ist notwendig, genau und filzfrei zu definieren, wer als ortsansässig gilt und wer wann als Einheimischer angerechnet
wird. Wie schaut es mit einem Franken-Bonus aus? Haben Franken, die zehn Jahre in einer oberbayerischen Gemeinde wohnen, ein besonderes Anrecht oder sind das immer noch keine Oberbayern? Solche Dinge müssen eindeutig geklärt werden.
Allerdings – ich betone es nochmal – handelt es sich um eine kommunale Angelegenheit, die europakonform geklärt werden muss.
Um auf den Antrag der FREIEN WÄHLER zurückzukommen: Ich darf eine dritte Zeitung zitieren, nämlich den "Münchner Merkur". Nach dieser Zeitung hat Florian Pronold gesagt, er sei davon überzeugt, dass das Bundesbauministerium und das bayerische Innenministerium gemeinsam mit der EU-Kommission zu einer guten Lösung kommen können. Doch die Antwort ist echt europäisch; denn sie lautet: Wann sich die Kommission äußern wird, ist leider nicht bekannt. Schauen wir also einmal, was daraus wird. Die SPDFraktion wird keinen eigenen Antrag stellen. Sie stimmt dem Dringlichkeitsantrag der CSU zu und kann dem Antrag der FREIEN WÄHLER, der allerdings von einer gewissen Hektik zeugt, auch zustimmen. – Herzlichen Dank!
das hab ich noch nicht so ganz verstanden. – Ich darf noch bekannt geben: Die CSU-Fraktion hat zu ihrem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt. - Herr Kollege Mistol ist schon bereit. Bitte schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den vorliegenden Dringlichkeitsantrag gestern gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob die politische Eiszeit im Landtag schon vorbei ist. Anders konnte ich mir nicht erklären, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mit Ihrem Dringlichkeitsantrag heute zumindest inhaltlich ganz auf Kuschelkurs mit der Opposition gehen und ein unverfängliches Thema als dringlich herausstellen. Zwar haben das offensichtlich nicht alle hier im Landtag so verstanden, aber ich zumindest.
Kolleginnen und Kollegen, Einheimischenmodelle dienen dazu, wichtige städtebauliche wie auch soziale Ziele zu erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass gerade Familien mit schmalem Geldbeutel, die
ein Eigenheim erwerben möchten, nicht durch zu hohe Grundstückspreise aus den Gemeinden verdrängt werden. Auch den Folgen des demografischen Wandels und der damit verbundenen Abwanderung junger Menschen aus ländlichen Regionen kann durch Einheimischenmodelle entgegengewirkt werden. Damit tragen Einheimischenmodelle zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur in den bayerischen Städten und Gemeinden bei.
Letztendlich geht es darum – das ist die Intention des Dringlichkeitsantrags der Kolleginnen und Kollegen der CSU, aber auch des Dringlichkeitsantrags der FREIEN WÄHLER -, das Instrument der Einheimischenmodelle künftig auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Seit 2008 – darauf ist schon hingewiesen worden – wird mit der EU-Kommission darüber verhandelt, und viele Kommunen sind in Sorge, ob die EU diese Einheimischenmodelle nicht doch noch komplett kippen könnte. Vielerorts legen die Kommunen die Veräußerung von Baugrund nach Kriterien des Einheimischenmodells auf Eis. Fest steht jedoch, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr schließlich bestätigt hat, dass das Ziel verfolgt werden kann, auch weniger vermögenden Familien einen Immobilienerwerb zu erleichtern. Es ist zumindest nicht grundsätzlich beanstandet worden; das Gericht hat stattdessen einen Weg aufgezeigt, wie solche Modelle europarechtskonform ausgestaltet werden können.
Aufgabe der Staatsregierung ist es deshalb, im Schulterschluss mit Bundesregierung und EU-Kommission dafür Sorge zu tragen, dass das Konzept der Einheimischenmodelle künftig auf soliden Beinen steht. Dazu reicht es nicht aus, nur das Auswahlkriterium der Ortsansässigkeit anzulegen. Das genügt nicht; es ist auch aus unserer Sicht nicht sinnvoll, wenn Gemeinden die Vergabe von Grundstücken ausschließlich davon abhängig machen, wie lange jemand in einer Gemeinde wohnt. Neben der zeitlichen Dimension ist es wichtig, soziale Kriterien als Bemessungsgrundlage der Vergünstigungen oder die Berücksichtigung ortsspezifischer Besonderheiten so zu formulieren, dass ein Verstoß gegen europarechtliche Grundfreiheiten ein für alle Mal ausgeschlossen werden kann. Dann wäre eben die Dauer der Ortsansässigkeit nur ein Merkmal unter anderen. Hinsichtlich dieser Punkte hätten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihren Dringlichkeitsantrag sicherlich noch etwas konkretisieren können. Alles in allem können wir aber beiden Anträgen zustimmen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über das Thema als solches, denke ich, brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Ich kann hier keinen Dissens feststellen. Wir sprechen in die gleiche Richtung und wollen letztendlich die gleichen Voraussetzungen schaffen. Uns allen geht es um eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur. Punkt! Das können wir festhalten.
Vom Kollegen Hanisch wurde die Zeit angesprochen, die zwischenzeitlich vergangen ist. Man muss wissen, dass es die erste Rüge der Kommission 2006 gegeben hat. Dabei hat es sich aber nicht um bayerische, sondern um eine westfälische Kommune gedreht. Die bayerischen Kommunen sind 2009 dazu gekommen. Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben dieses Thema diskutiert. Es gab einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Dann hat – auch das muss man der Vollständigkeit halber an dieser Stelle sagen – die Kommission drei Jahre auf die EuGH-Entscheidung gewartet. Während dieser Zeit war von unserer Seite aus letztendlich überhaupt keine Regelung möglich; das war von 2010 bis 2013. Last but not least, lieber Kollege Hanisch, wird über den Daumen gepeilt seit eineinviertel Jahren darüber diskutiert, wie wir mit der jetzigen Situation umgehen. Details brauchen wir nicht. Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte, zunächst die Ortsansässigkeit. Hier sind wir uns einig; da wurde über zehn oder fünfzehn Jahre diskutiert. Zurzeit sind fünf Jahre im Gespräch. Als Zweites sind die Einkommens- bzw. Vermögensgrenzen in der Diskussion. Auf europäischer Ebene ist beides massiv in der Kritik. Man will ein Punktesystem einführen, das beide Themenbereiche vermischt, dass man also für Vermögen und Einkommen einen, zwei oder drei Punkte bekommt; das Gleiche gilt für die Ortsansässigkeit. Dann kristallisiert sich ein Ergebnis heraus. Das hat aus unserer Sicht den Nachteil, dass das ausgewogene Modell zur Bevölkerungsstruktur einer Kommune gegebenenfalls durchkreuzt werden kann, weil sich letztlich auch Fremde in dieser Gemeinde womöglich im Übermaß ansiedeln können. Aber genau das wollen wir durch die Einheimischenmodelle verhindern; dabei geht es um die Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur.
Ich meine, wir sind auf einem ausgezeichneten Weg, und ich bin davon überzeugt, dass wir diesen Dringlichkeitsantrag unterstützen sollten. Wir können das Verfahren einfach nicht beschleunigen. Wir sind aber dran. Wir haben die Bundesministerin noch einmal eindringlichst gebeten, darauf hinzuwirken, dass das Ergebnis so schnell wie möglich ermittelt wird. In die
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die CSU-Fraktion hat auch für den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung beantragt.
Ich kann jetzt noch nicht darüber abstimmen lassen, weil die 15 Minuten noch nicht um sind. Wir müssen die Abstimmung also verschieben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Günther Knoblauch u. a. und Fraktion (SPD) Tarifeinheit stärken - Koalitionsfreiheit und Streikrecht nicht antasten - Tarifautonomie bewahren (Drs. 17/3590)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zum Grundsatz "ein Betrieb - ein Tarifvertrag" (Drs. 17/3608)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Herr Kollege Roos steht schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! "Tarifeinheit stärken – Koalitionsfreiheit und Streikreicht nicht antasten – Tarifautonomie bewahren", das ist die Überschrift unseres Dringlichkeitsantrags. Er wird in diesen Tagen nicht zufällig eingereicht. Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen bei der Bahn und im Flugverkehr sind für die Kundinnen und Kunden ausgesprochen lästig. Aber gleichwohl genießen Spartengewerkschaften wie GDL und Cockpit wie alle anderen den Schutz des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Er wird auch nicht konterkariert oder infrage gestellt durch Gesichtspunkte wie Sympathie oder Antipathie oder von der Frage, ob der eine oder der andere Gewerkschaftsvorsitzende hübsch oder weniger hübsch ist. All das ist kein Kriterium für die Rechtmäßigkeit von Streiks.
Dennoch hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts, der hier zuständig ist, den Grundsatz der Tarifeinheit für die künftige rechtliche Beurteilung infrage gestellt mit der Argumentation, es liege keine gesetzliche Regelung für die Verdrängungswirkung nachrangiger Tarifverträge vor. Tarifpluralität, Tarifzersplitterung und Tarifkonkurrenz sind die Folge. Vielleicht drohen uns englische Verhältnisse. Vielleicht könnte diese Überdehnung das Streikrecht überstrapazieren. Deswegen besteht in unseren Augen die absolute Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung durch den Bund. Im Koalitionsvertrag ist davon auch die Rede. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat diesen Auftrag mit Vehemenz, aber auch mit der notwendigen Sensibilität auf diesem schwierigen Feld angenommen. Der von ihr konzipierte Gesetzentwurf wird am 3. Dezember im Bundeskabinett beraten.
Bei diesem Gesetzentwurf geht es darum, Arbeitsbeziehungen zu befrieden. Es geht darum, Beschäftigte zu einen statt zu spalten. Das ist uns Sozialdemokraten ganz besonders wichtig. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen, wenn möglich, mit einer Stimme sprechen.
Und es geht darum, dass eine Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften zwar zugelassen wird, dass deren Arbeit aber doch kanalisiert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Repräsentanz klingt zwar schön, aber was heißt das? Heißt das, dass mit 51 zu 49 entschieden wird? Nein, ich meine, die Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit von Gewerkschaften wird zur Zeit sehr gut belegt und bewiesen. Die Friedenspflicht gehört ausgekleidet und interpretiert. Wenn sich das Bundesarbeitsgericht dazu außer Stande sieht, ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Ein Betrieb, ein Tarifvertrag – das ist anzustreben. Das ist sicher auch im Interesse vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hier oben auf der Tribüne sitzen.
Die Tarifautonomie ist ein unverzichtbares Element der sozialen Marktwirtschaft. DGB und Beamtenbund machen dies in jahrzehntelanger erfolgreicher Kooperation vor. Zwischen Ver.di und anderen Gewerkschaften funktioniert das. Dies, so der Kollege Bsirske von Ver.di, wäre ein Musterbeispiel, das auch für EVG und GDL als die zuständigen Gewerkschaften im Bahnbereich gelten könnte. Wir brauchen einen verlässlichen Geltungsbereich. Welche Gewerkschaft steht für welche Teile der Belegschaft? Die Reichweite und die Zielgruppe der Gewerkschaft muss festste
hen. Wenn eine Sparte nicht nur auf ein Tortenstück, sondern auf die ganze Torte Anspruch erhebt, wird es natürlich schwierig, und das wirkt sich zulasten der Kunden, aber auch zulasten der Beschäftigten aus.