Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Sie wollen ein zentrales elektronisches Informationsregister. Dabei negieren Sie die Vielzahl an Portalen, die diese Informationen online abrufbar machen. Weiterhin negieren Sie, dass Sie heute bereits vielfache Zugänge zu Informationen haben. Das halte ich nicht für die Nadel im Heuhaufen, wie Sie es nennen. Das ist ganz klar nach den sachlichen Bereichen geregelt. Sie haben sogar ein allgemeines Zugangsrecht und einen Anspruch auf fehlerfreies Ermessen, nicht nur bei rechtlichen, sondern selbst bei ideellen Interessen. Wenn Sie dies entsprechend geltend machen, muss die jeweilige Behörde im Rahmen ihres Ermessens entscheiden: Darf ich das nach außen geben, oder darf ich das nicht? - Das finden Sie sowohl im Verwaltungsverfahrensgesetz als auch im Lebensmittelrecht. Sie haben das OpenData-Portal. Diese Vielzahl an Möglichkeiten will ich jetzt gar nicht alle aufzählen, da sonst meine Redezeit zu Ende ist. Das möchte ich vermeiden.

Sie tun so, als wäre der voraussetzungslose Zugang voraussetzungslos. Andererseits wollen Sie den Zugang wieder einschränken. Die Einschränkungen, die Sie in diesem Gesetzentwurf vornehmen, genügen nicht den Anforderungen, die zum Beispiel im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes gestellt werden. Der Gesetzentwurf genügt ebenfalls nicht den Anforderungen, die im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen festgelegt worden sind. Dieses Gesetz, das Sie als das alleinseligmachende verkünden, ist keinesfalls der große Schritt zu mehr Zugang. Sie geben den Leuten Steine statt Brot, indem Sie erst suggerieren, sie dürften alles. Das ist so, als würden Sie einem Hund die Wurst vor die Nase halten. Schließlich sagen Sie: Das, das, und das dürfen sie nicht. Wir sagen allerdings: Sie bleiben hinter den Schutzfunktionen des Bundesdatenschutzgesetzes noch deutlich zurück. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es besser sein soll, zunächst alles freizugeben, um es dann brutal einzuschränken und damit gar nichts freizugeben. Man könnte es auch positiv formulieren und sagen: Für bestimmte Bereiche gibt es wirklich einen offenen und klaren Zugang. Das ist unser Umgang mit den Bürgern. Wir sagen dem Bürger, wo er einen positiven, offenen und freien Zugang hat. Wir tun nicht so, als hätte der Bürger überall Zugang, und schränken dieses Recht dann wieder ein.

Deshalb ist dieses Gesetz in seiner derzeitigen Form für uns kein großer Schritt, sondern gibt im wahrsten Sinne des Wortes Steine statt Brot.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt ist Herr Kollege Arnold wieder dran. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Guttenberger, angesichts der einführenden Worte von unserer Frau Präsidentin zum Mauerfall kommt mir Ihr Beitrag vor, als hätte niemand die Absicht, Informationen zurückzuhalten. Das haben wir in diesem Zusammenhang des Öfteren gehört, allerdings ist das auf eine ganz andere Art und Weise umgesetzt worden. Sie sagen, dass ein voraussetzungsloser Zugang mehr oder weniger ein Skandal wäre, weil einige Belange zurückstehen würden. Sie stellen dar, dass eine Abwägung zwischen den einzelnen Rechten, die Sie genannt haben – darauf komme ich wieder zurück -, notwendig sei. Ja, es ist notwendig, diese Abwägung vorzunehmen, aber nicht in 25 oder 26 Vorschriften, sondern in einer Vorschrift, die die Verwaltung bindet und Transparenz im totalen Sinne, wie es der Herr Ministerpräsident meint, schafft.

(Beifall bei der SPD)

Dort, wo ein voraussetzungsloser Zugang normiert ist, in Bundesgesetzen und im Umwelt-Informationsfreiheitsgesetz, funktioniert es doch. Nichts ist zusammengebrochen. Jeder, der möchte, kommt an die Informationen heran, die wichtig sind.

Ein weiterer Punkt: Wer arbeitet denn in der öffentlichen Verwaltung? – Das sind nicht Personen, die ihr eigenes Glück erwirtschaften, sondern Leute, die von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bezahlt werden. An dieser Stelle gilt: Wer zahlt, schafft an. Es ist die geringstmögliche Konvention zu sagen: Zahle ich Steuern, dann möchte ich wissen, wofür. Deswegen ist es notwendig, die Steuerzahlerin und den Steuerzahler hinsichtlich des Informationsbedarfs auf Augenhöhe zu stellen. In diesem Zusammenhang hat die öffentliche Verwaltung im Interesse des öffentlichen Wohls ihre Informationen preiszugeben. Das nennt man Kommunikation auf Augenhöhe statt Bittsteller auf Anfrage.

(Beifall bei der SPD)

Datenschutz – ja. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – ja, auf jeden Fall. Das gilt auch für den Kernbereich der Verwaltungsvorgänge. Niemand möchte in die Polizeiakten hineinschauen oder gar gerichtliche Verfahren sowie Protokolle offenlegen. Das ist im Ge

setz der FREIEN WÄHLER nicht vorgesehen. Wir werden ein noch besseres Gesetz nachliefern.

Wir fordern die Offenlegung von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Bereich der Versorgung, die Offenlegung von Gutachten bei groß angelegten Planungen, die Offenlegung von Beschlüssen des Gemeinderates und sonstiger Gremien und von Plänen, welche die Bürgerinnen und Bürger massiv vor Ort berühren. Das ist Gegenstand eines voraussetzungslosen Zugangs. Das ist auch eine Herausforderung für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn man vonseiten der Verwaltung diese Voraussetzungen proaktiv schafft, müssten sich die Bürgerinnen und Bürger auch darum kümmern.

Ich kann nicht Fragerunden und Runde Tische einrichten, die sich ein Frage- und Antwortspiel liefern und bei denen sich die jeweiligen Politiker auf die Schulter klopfen und sagen: Das war eine erfolgreiche Veranstaltung, weil wir Informationen herausgegeben haben. Runde Tische, Diskussionen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, zwischen Verantwortlichen in der Politik und den Wählerinnen und Wählern funktionieren letztendlich nur dann, wenn die Informationen bereits vor der Diskussion auf dem Tisch liegen. Erst dann kann man vernünftig im Sinne einer demokratischen Kultur miteinander verhandeln. Das ist genau der Sinn und Zweck eines Informationsfreiheitsgesetzes: nicht Frage- und Antwortspiel, sondern Diskussion auf Augenhöhe.

Die dadurch erzeugte kompetente Diskussion schadet nicht denjenigen, die entscheiden müssen, ob sie in dem Bereich Informationen herausgeben oder nicht. Oftmals stellt sich intern in den Behörden die Frage: Darf ich das preisgeben oder nicht? Diese Frage zeigt die Unsicherheit. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft auch auf der Basis der Beamtinnen und Beamten und der öffentlich-rechtlichen Bediensteten Rechtssicherheit für die Herausgabe von Informationen beziehungsweise für die verpflichtende Präsentation von Informationen. Auf diese Weise hat jeder etwas davon. Damit wird erstens viel Energie eingespart, die möglicherweise dafür verbraucht werden müsste, um die passende Vorlage für die Information oder Akteneinsicht sowie Auskunft bereitzulegen. Zweitens muss eine Begründung stattfinden. Drittens müsste andernfalls mit einem Frustrationspotenzial umgegangen werden. Das tut uns allen und unserem Rechtsstaat nicht gut. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zustimmen.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Schulze.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Guttenberger, ehrlich gesagt, lässt mich Ihr Redebeitrag etwas fassungslos zurück. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie die Quintessenz eines Informationsfreiheitsgesetzes, obwohl wir über das Thema oft gesprochen haben, nicht verstehen wollen. Entweder können Sie und damit die gesamte CSU-Fraktion das Thema nicht verstehen, oder das ist ein erneuter Beweis für die Diskrepanz zwischen dem, was Sie erzählen – "Wir wollen Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung" –, und der Tatsache, dass Sie am Ende doch nicht die Hand heben, wenn es zum Schwur kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

So langsam machen Sie sich diesbezüglich etwas lächerlich. Die Argumente, die Sie vorbringen, entbehren jeglicher Grundlage. Es ärgert mich, wenn Sie sagen, dass der Gesetzentwurf und damit die Opposition den Datenschutz opfern möchte. Ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben, aber es gibt mehrere Artikel, Artikel 8, Artikel 9 und Artikel 10, in denen klar geregelt wird, dass es einen Schutz von personenbezogenen Daten gibt, einen Schutz, der die öffentlichen Belange regelt und der regelt, dass vertrauliche Akten im Rahmen von behördlichen Entscheidungsprozessen nicht einfach herausgegeben werden dürfen. Das steht doch dort alles drin.

Aber ich komme auch bei dieser Zweiten Lesung wieder zu dem Schluss, dass es bei diesem Thema um eine Haltungsfrage geht. Sie haben als CSU-Fraktion einfach eine ganz andere Vorstellung davon, wie man das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern definiert. Ich empfinde es so, dass das für Sie immer noch so etwas wie ein Auf-den-Akten-Sitzen ist. Das bayerische Amtsgeheimnis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaats. Sie haben selber gesagt, Behörden entscheiden dann im Rahmen. Wieso sollen das denn die Behörden entscheiden?

(Unruhe)

Wenn es klare Regelungen gibt, sollte doch die Behörde

(Glocke der Präsidentin)

den Wunsch haben, den Bürgerinnen und Bürgern diese Informationen bei Fragen sofort und gerne zur Verfügung zu stellen; denn für uns GRÜNE ist es ganz klar, dass wir in einer lebendigen Demokratie aufgeweckte Bürgerinnen und Bürger brauchen. Wir möchten, dass sie mitmachen; wir möchten, dass sie mitbestimmen. Um mitmachen und mitbestimmen zu können, braucht man nun einmal Informationen. So schwer kann das doch eigentlich nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich glaube sogar, dass wir relativ nahe beieinander sind und dass Sie mir zustimmen werden, wenn ich sage, dass dem staatlichen Handeln ohne Transparenz und Mitbestimmung die Legitimationsgrundlage fehlt. Aber weil dem so ist, verstehe ich nicht, dass Sie weiterhin möchten, dass die Bürgerinnen und Bürger bitten und betteln, unzählige Anträge stellen und vielleicht noch einmal nachtelefonieren müssen. Ich verstehe nicht, dass es in Politik und in der Verwaltung keine Kultur und dahin gehende Haltung gibt, den Bürger oder die Bürgerin nicht als Störenfried zu sehen. Wir müssen ihnen aber künftig die Möglichkeit geben, Informationen leicht und einfach zu bekommen, wenn das der Datenschutz deckt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Wir wissen, dass es in der heutigen Zeit sehr leicht möglich ist, diese Informationen schnell zur Verfügung zu stellen. Wir wissen, dass elf Bundesländer diese Möglichkeit haben, sogar der Bund. In diesem Fall hinkt Bayern hinterher. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht verstehen. Ich habe in keiner dieser Debatten im Ausschuss und hier im Plenarsaal kein Argument von Ihnen mitbekommen, und ich bemühe mich wirklich sehr, Sie zu verstehen, und wäre sehr gern bereit, bei einem Argument etwas zuzugestehen, wenn Sie da einen Punkt machen würden. Aber ich habe kein solches Argument gehört. Jetzt lehnen Sie diesen Gesetzentwurf schon wieder ab. Aber ich kann Ihnen versichern: Wir als Opposition werden natürlich daran weiterarbeiten, weil sich das irgendwann auch einmal in Bayern ändern muss. Wir drängen hier weiter, weil ich mir sicher bin, dass es in den Reihen der CSUFraktion einige gibt, die dem vielleicht sogar zustimmen könnten. Wenn wir jetzt noch ein bisschen weiterbohren, schaffen wir das irgendwann einmal vielleicht auch. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 17/1602. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 17/4088 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Empfehlung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, GRÜNE. Danke. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimm

enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (Drs. 17/2137) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Erwin Huber, Karl Freller u. a. (CSU) hier: Gemeindefreie Gebiete (Drs. 17/3415)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Erwin Huber, Karl Freller u. a. (CSU) hier: Bestandsschutz für bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne (Drs. 17/3416)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Erwin Huber, Karl Freller u. a. (CSU) hier: Beteiligung Nachbargemeinde (Drs. 17/3417)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt nach unserer Geschäftsordnung 15 Minuten pro Fraktion. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Dr. Otmar Bernhard das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Erhöhung des Mindestabstands von Windkraftanlagen auf 10 H, also auf den zehnfachen Abstand bezogen auf die Höhe. Der Grund für den Gesetzentwurf ist, dass sich die Windanlagen im Laufe der Jahre stark verändert haben. Sie sind wesentlich höher geworden als früher. Früher waren sie circa 80 m hoch, inzwischen sind es 220 m. Höhere Anlagen haben bedrängendere Wirkung, bedeuten größere Beeinträchtigung. Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, dass wir den Schutz der Betroffenen verbessern. Die Staatsregierung und wir wollen nicht, wie dauernd behauptet wird, Windkraftanlagen verhindern, sondern es geht um einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen denen, die Windräder bauen wollen, und denen, die von Windrädern betroffen sind.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb haben wir in Berlin diese sogenannte Länderöffnungsklausel im Bundesbaugesetzbuch durch

gesetzt, die uns jetzt eine solche Regelung in der Bayerischen Bauordnung ermöglicht. Jede Gemeinde, die das will – das haben wir ja vorgesehen –, kann von dieser 10-H-Regelung abweichen, also sie unterschreiten, sodass auch das Selbstverwaltungsrecht und die Planungshoheit der Kommunen etc. gewahrt sind. Die Gemeinden pochen bekanntlich immer auf die Selbstverwaltung. Ich denke, zur Selbstverwaltung gehört auch, die Verantwortung für Entscheidungen vor Ort zu übernehmen. Wo Windkraft gewollt ist - 70 oder 80 % der Bevölkerung wollen, im Allgemeinen jedenfalls, die Windkraft -, ist das mit niedrigeren Abständen möglich, wenn die Zustimmung der lokalen Bevölkerung gegeben ist. Wenn die lokale Bevölkerung der Auffassung ist, wir wollen den höheren Schutz, wir wollen 10 H, dann gilt diese neue Regelung, die wir jetzt anstreben.

Wir haben auch vorgesehen, dass die Nachbargemeinden für den Fall, dass eine Gemeinde einen Bebauungsplan erlässt und 10 H reduziert, möglichst weitgehend beteiligt werden, nämlich durch eine Auslegungshilfe, die wir in die Bayerische Bauordnung aufnehmen, die besagt, dass bei der Abwägung der Entscheidung über den Bebauungsplan auf eine einvernehmliche Lösung mit der Nachbargemeinde hingewirkt werden soll.

Bei der Regelung ist auch ein weitgehender Vertrauensschutz vorgesehen. Das gilt einmal für Anträge, die bis zum 04.02.2014 – das ist das Datum des Ministerratsbeschlusses – eingereicht waren. Wir haben jetzt den Gesetzentwurf der Staatsregierung noch einmal in einigen wichtigen Punkten verändert und den Vertrauensschutz für Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen vorgesehen. Es gibt immerhin rund 160 solcher Flächen in Bayern. Dort kann also auch in Zukunft der Abstand von 10 H unterschritten werden. Ich denke, auch hier liegt ein ganz erhebliches Potenzial.

Grund für die Ausweitung des Vertrauensschutzes ist, dass die Gemeinde dort, wo es solche Konzentrationsflächen gibt, ohne Weiteres die Möglichkeit hätte, einen Bebauungsplan zu erlassen und damit das Gleiche zu erreichen, was sie vorher schon im Flächennutzungsplan festgelegt hat. Das wäre aus unserer Sicht nicht vernünftig. Wir haben ja in der letzten Zeit viele solche Schreiben bekommen. Das hat überhaupt nichts mit Lobbyismus zu tun. In Fällen, wo Konzentrationsflächen infrage stehen, gibt es einen ausgeprägteren Schutz der Nachbargemeinden, weil die rechtliche Prüfung ergeben hat, dass es in diesen Fällen von der Länderöffnungsklausel gedeckt ist und die Nachbargemeinde einem solchen Projekt auf einer Konzentrationsfläche innerhalb von sechs Monaten widersprechen kann. Die angrenzende Bevölkerung

wird also weitestgehend geschützt. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Bevölkerung der Nachbargemeinden den gleichen Schutzanspruch hat wie die Gemeinde, in der eine Windkraftanlage errichtet werden soll.

Wir haben jetzt - auch dieser Punkt ist im Laufe der Debatte aufgekommen - für gemeindefreie Gebiete etc. eine Regelung getroffen. Der Vorwurf lautet immer: Jetzt werden in Bayern keine Windräder mehr aufgestellt. Unserer Meinung nach ist aber der Ausbaukorridor nach wie vor voll gegeben. Wir werden die Zahl der vorgegebenen Windräder in Bayern erreichen. Derzeit liegen 464 genehmigte Anträge vor. Über 700 Anlagen sind gebaut. Wir haben jetzt das Thema Konzentrationsflächen geregelt. Unabhängig von 10 H ist der Bau von Anlagen im privilegierten Bereich möglich, auch wenn Gemeinden durch einen Bebauungsplan von der 10-H-Regelung abweichen wollen.

Wir wollen das Gesetz heute verabschieden, weil wir dringend Planungssicherheit brauchen. Diese Planungssicherheit wurde sowohl in der Anhörung als auch von Ihnen immer wieder gefordert.