Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Ministerin Ulrike Scharf, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Vorab eine Bemerkung: Herr Kollege Magerl hat erwähnt, dass unter den deutschen Buchenwäldern der Steigerwald von seiner ökologischen Wertigkeit und seiner Bedeutung an fünfter Stelle liegt. Ich finde, das ist ein Kompliment an die Menschen, die bisher dort gelebt und gewirtschaftet haben
und erreicht haben, dass es möglich ist, einen Wald zu nutzen und trotzdem der Natur, den Tier- und Pflanzenarten, Raum zu lassen.
Es hat in den zurückliegenden Jahrzehnten keinen offiziellen Schutzstatus gegeben, der das herbeigeführt hat, sondern es waren die Menschen, die verantwortungsvoll mit diesem Wald umgehen, die Nachhaltigkeit kennen und leben und die das auch in Zukunft tun wollen.
Dr. Sperber ist seit Anfang der 1970er-Jahre tätig gewesen. Er hat sicher einiges bewirkt, aber die Weichen wurden schon vorher gestellt.
Uns liegen drei Anträge vor. Die FREIEN WÄHLER wollen, dass die Verordnung "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" endlich aufgehoben wird, während SPD und GRÜNE eine Machbarkeitsstudie fordern und wollen, dass der Schutz des Landschaftsbestandteils, der auf sehr ominösem Wege zustande gekommen ist, erhalten bleibt.
Die Haltung der CSU, was den Steigerwald betrifft, ist unverändert klar: Wir wollen, dass die Wälder des Steigerwaldes weiter genutzt werden können. Wir wollen aber auch, dass die besonderen Tier- und Pflanzenarten der alten Buchenwälder geschützt werden. Die wertvollen Buchenwälder zu schützen und zu nützen, ist unser Credo. Dieser Begriff hat inzwischen im Bewusstsein der Bevölkerung Platz gegriffen. Wir haben bereits in der Plenarsitzung vom 4. Juni – wer nachlesen will: Drucksache 17/2198 – diesbezüglich
Beschlüsse gefasst. Wir wissen auch, dass bis heute diese Beschlüsse erkennbar noch nicht umgesetzt sind. Wir hielten es damals und halten es auch heute noch für den besseren Weg für den Steigerwald, das naturschutzintegrative Bewirtschaftskonzept der Bayerischen Staatsforsten, landläufig Trittsteinkonzept genann , als Grundlage für die künftige Nutzung des Steigerwaldes heranzuziehen. Wir finden, dass das der bessere Ansatz und die bessere Lösung ist. Die Umsetzung wird dazu führen, dass diese rechtswidrige Verordnung – so sehen wir es nach wie vor – endlich aufgehoben werden kann.
Kollege von Brunn, Sie sprechen von einem nennenswerten Naturschutzgebiet. Es ist ein Gebiet von 757 Hektar, das nach einer Landkreisgrenze abgegrenzt ist und nachweislich vielleicht 40 Hektar wertvollster Flächen enthält und ansonsten Wälder, wie wir sie allenthalben in Bayern haben. Ein schützenswerter Landschaftsbestandteil hat nach unserem Naturschutzgesetz die geringste Wertigkeit. Eine solche Wirkung auf eine solche Fläche zu erstrecken ist ein Willkürakt gewesen, und den gilt es zu korrigieren.
Im Steigerwald sind recht unterschiedliche Interessen zusammenzubringen. Insofern hilft keine Basta-Politik, sondern es geht um ein vernünftiges Vorgehen. Die CSU-Landtagsfraktion hat in den zurückliegenden Wochen zusammen mit der Staatsregierung permanent nach Lösungen gesucht. Schließlich haben die drei Landräte von Schweinfurt, Haßfurt und Bamberg mit ihrem gemeinsamen Ansinnen für ein Welterbe Steigerwald das Prozedere entscheidend unterstützt.
Insofern war aus unserer Sicht auch kein Antrag erforderlich. Sie kennen den aktuellen Stand; ich will es aus meiner Sicht bewusst machen: Bis Ende Januar wird eine Arbeitsgruppe um unsere Umweltministerin Ulrike Scharf und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner zusammen mit den Landräten von Bamberg, Haßfurt und Schweinfurt ein Konzept erarbeiten mit dem Ziel, die Anerkennung des Steigerwaldes als Welterbe zu erreichen. Die Beteiligten stimmen – auch das ist für mich entscheidend – darin überein, dass im Steigerwald keinesfalls ein Nationalpark ausgewiesen werden soll. Ein verbessertes landkreisübergreifendes Schutzkonzept, wie schon am 4. Juni beschlossen, soll dann die Grundlage sein und Gewähr dafür bieten, dass diese Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil im Februar 2015 durch die Staatsregierung aufgehoben wird.
Was auch vorangebracht werden soll – das ist ein ganz wesentlicher Teil, um die künftige Entwicklung deutlich zu machen -, ist ein Managementplan für die
Wälder des FFH-Gebiets "Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes". Das ist eine Fläche von rund 16.000 Hektar, nahezu identisch mit den Staatsforsten dort. Das wird meiner Meinung nach auch dazu beitragen, dass die Möglichkeiten, die hier weiterentwickelt werden sollen, offensichtlich werden.
Meine Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen werden dann auch die Forderungen im Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER erledigt sein. Wir sehen aber im Anliegen eine sehr starke Ähnlichkeit mit dem unseren. Insofern werden wir Ihrem Antrag heute natürlich zustimmen.
Wir werden allerdings den Anträgen von SPD und GRÜNEN keinesfalls Folge leisten können. Unser Credo lautet: Die Entwicklung des Steigerwaldes soll und muss ohne einen Nationalpark weitergehen. Aus diesem Grunde können wir ihnen keinesfalls zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hünnerkopf, es ist eine außerordentliche Großzügigkeit, dass Sie einem Antrag der FREIEN WÄHLER einmal zustimmen. Ich bin hoch erfreut und könnte mich durchaus daran gewöhnen. So etwas wäre öfter angebracht.
Aber jetzt zum Thema. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat eine sehr interessante, wegweisende und sehr wichtige Exkursion in die USA unternommen. Einige Kollegen, die daran teilgenommen haben, sind anwesend. Eines wird mir neben der Diskussion um TTIP nachhaltig – auf den Begriff "nachhaltig" werde ich später noch näher eingehen – in Erinnerung bleiben. Insofern muss ich jetzt die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN mehr oder weniger in die Pflicht nehmen: Überlegt euch, bitte schön, einmal, was wir hier anrichten! Die Bundesstaaten Florida und Georgia sind bis zu zwei Dritteln mit Wald bedeckt. Auf unsere Frage, was die Amerikaner mit ihren Waldprodukten anstellen, kam die Antwort: Das meiste geht zu Pellets gepresst nach Germany. Meine Damen und Herren, ich erkenne hierin keine Logik; denn wir wollen hier Wälder stilllegen.
Wir reden von Ökologie, und dann werden Holzpellets aus Amerika über 9.000 Kilometer per Schiff zu uns nach Deutschland verfrachtet. Wir aber sollen die schönsten Buchen im Steigerwald liegen lassen und zuschauen, wie sie verrotten.
(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Ulrike Gote (GRÜNE): Stehen lassen, nicht liegen lassen!)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir ernsthaft über Ökologie und Nachhaltigkeit reden wollen, dann muss jeder hier sagen: So können wir es nicht machen.
Ich will jetzt noch auf den Begriff "nachhaltig" zurückkommen. Wir haben gerade das Jubiläumsjahr "300 Jahre Nachhaltigkeit" hinter uns. Vielleicht hat sich der eine oder andere schon einmal ein bisschen damit befasst. Hans Carl von Carlowitz wurde in Freising-Weihenstephan sogar ein Platz gewidmet. Schon vor 300 Jahren wusste man, was Nachhaltigkeit ist.
Nachhaltig bewirtschaftet ist nämlich ein Wald, wenn dafür gesorgt wird, dass für jeden geernteten Baum mindestens einer nachwächst und hochkommt. Das ist Nachhaltigkeit. Nichts anderes wollen die Leute im Steigerwald praktizieren.
Sie sagen: mit dem Willen des Großteils der Bevölkerung. Ich habe sehr gute Kontakte zu vielen Bürgermeistern, zu öffentlich-kommunal tätigen Menschen, die eindeutig sagen: Im Grunde will kein Mensch im Steigerwald diese geplante Veränderung.
Eine berechtigte Frage hätte ich natürlich schon noch an die Kollegen der CSU; Kollege Hünnerkopf hat eben berichtet, dass ein Weltnaturerbe ausgewiesen werden soll. Es ist auch in der Diskussion, dass es ein Weltkulturerbe geben soll. Ich bitte, dies schnellstmöglich zu klären. Nach dieser jahrelangen Diskussion im und um den Steigerwald brauchen wir keine weitere Verunsicherung der Bevölkerung. Hier muss endlich Klarheit geschaffen werden, ob es nun ein Weltnaturerbe oder ein Weltkulturerbe werden soll. Auf jeden Fall sind wir froh, dass die Mehrheit dieses Hauses unserem Vorschlag des Trittsteinkonzepts zustimmen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als CSU begrüßen ausdrücklich, dass sich die FREIEN WÄHLER mit ihrem Antrag hinter die Linie der CSU-Fraktion und der Staatsregierung stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe an die Staatsregierung die Anfrage gestellt, wie viele geschützte Landschaftsbestandteile in den letzten fünf Jahren in Bayern ausgewiesen wurden. 16 Landschaftsbestandteile haben eine Gesamtfläche von 98 Hektar, ein geschützter Landschaftsbestandteil hat 775 Hektar und ist damit 130-mal größer als die übrigen geschützten Landschaftsbestandteile. Daran kann man erkennen, dass die Verordnung, die diesen 775 Hektar geschützter Landschaftsbestandteile zugrunde liegt, schon formell rechtswidrig ist, weil die Ermächtigungsgrundlage - § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht für die Ausweisung von Schutzgebieten gedacht ist, sondern für einzelne Baumgruppen usw. Wenn man, was aus fachlicher Sicht ohnehin höchst umstritten ist, dieses Gebiet überhaupt unter Schutz hätte stellen wollen, dann wäre § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, "Naturschutzgebiete", die richtige Grundlage gewesen.
Landrat Denzler hat das nicht gemacht. Warum? – Weil er gewusst hat, dass er dafür überhaupt nicht zu
Deshalb muss man resümieren: Die Ausweisung dieses Schutzgebietes war eine juristische und politische Lumperei, die aufgehoben werden muss.