Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

Den Ländern wird in der PID-Verordnung aufgegeben, die zuständige Behörde für die Zulassung von PIDZentren zu bestimmen und für diese Zentren unabhängige Ethik-Kommissionen einzurichten. Außerdem sollen die Länder das Nähere zur Zusammensetzung, zu internen Verfahrensregelungen, zur Berufungsdauer der Mitglieder sowie zur Finanzierung der EthikKommission bestimmen. Dies tut der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir in den letzten Wochen in den Ausschüssen intensiv beraten haben. Sowohl der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege als auch der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss haben sich mit diesem Entwurf beschäftigt. Dabei hat dieser Gesetzentwurf eine überwältigende Zustimmung erfahren. Nur die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat ihn jeweils abgelehnt. Ich will mich zunächst mit diesem Votum befassen.

Ausdrücklicher Grund für diese Ablehnung – einen anderen Grund habe ich nicht ausmachen können – war und ist, dass die Fraktion der GRÜNEN bei der Einrichtung der Ethik-Kommission den Zusammenschluss mit anderen Ländern für geboten hielte. Einen anderen Grund habe ich nicht ausmachen können. Als Gründe haben die GRÜNEN die Angst vor Einflussnahme sowie die Kosten angeführt, die für die betroffenen Paare dann geringer ausfallen könnten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Gesetzentwurf getroffene Regelung ist ein wunderbarer Kompromiss. Nicht jedes PID-Zentrum in Bayern be

kommt seine eigene Ethik-Kommission, sondern es wird eine Ethik-Kommission für ganz Bayern geben, die Bayerische Ethik-Kommission für Präimplantationsdiagnostik. Damit wird ein Kommissions- oder Zentren-Hopping vermieden nach dem Motto: Wenn wir hier abgelehnt werden, versuchen wir es halt im Nachbarzentrum. Nein, es wird für ganz Bayern einheitliche Entscheidungen geben. Bei der Entscheidung über die Zulassung einer PID werden bayernweit einheitliche Maßstäbe angelegt.

Die Kostenbelastung für Familien würde nach Auffassung der GRÜNEN für Familien moderater ausfallen, wenn es eine Ethik-Kommission mit einem größeren Geltungsbereich, zum Beispiel für Süddeutschland gebe. Die GRÜNEN lassen sogar offen, ob es für ganz Deutschland nur eine Ethik-Kommission geben soll. Dazu kann ich sagen: Höhere Kosten sind nirgendwo belegt. Außerdem darf durch die Gebühr nur der tatsächlich anfallende Verwaltungsaufwand gedeckt werden. Bei der Gebührenfestsetzung gilt also das Äquivalenzprinzip. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass die Mitarbeit in der Ethik-Kommission rein ehrenamtlich erfolgt. So steht es im Gesetz.

Vor allem verkennen die GRÜNEN in ihrer Argumentation eine Belastung für die betroffenen Paare, die keinesfalls gering geschätzt werden darf: Die Paare müssten nämlich zu einer Ethik-Kommission außerhalb Bayerns reisen. Dies wäre für die Betroffenen deutlich zeit- und kostenintensiver als ein Gang zur Bayerischen Ethik-Kommission für PID. Die mit diesem Gesetzentwurf getroffene Regelung ist daher auch und gerade familienfreundlich.

Nun zum Thema der möglichen Einflussnahme: Bereits in der PID-Verordnung des Bundes ist festgelegt, dass die Mitglieder der Ethik-Kommission unabhängig und weisungsfrei entscheiden. Mehr muss zu diesem verfehlten Vorwurf nicht gesagt werden. Mich wundert nur der Geist, in dem Sie einen solchen Vorwurf erheben.

Zum Inhalt: Es ist sinnvoll, das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als oberste Landesgesundheitsbehörde zur zuständigen Behörde für die Zulassung der PID-Zentren in Bayern zu machen. Auch die näheren Bestimmungen zur Zusammensetzung, zu internen Verfahrensregelungen, zur Berufungsdauer der Mitglieder sowie zur Finanzierung der Ethik-Kommission sind nachvollziehbar, vernünftig und gut, so etwa die Bestimmung, dass die Geschäftsstelle für die Ethik-Kommission für PID beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingerichtet wird, und dass der Rechtsträger der bayerischen Ethik-Kommission der Freistaat Bayern selbst ist. Hier geht es schließ

lich um höchstrangige Rechtsgüter. Dem tragen die getroffenen Entscheidungen Rechnung.

Gut ist auch, dass die Kirchen zu Vorschlägen zur Besetzung der Ethik-Kommission befragt worden sind und das Gesetz nun sehr rasch, am 1. Januar 2015, in Kraft treten soll.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regelungen zur PID in sehr verantwortlicher Weise in bayerisches Landesrecht um. Wir können diesem Gesetzentwurf ruhigen Gewissens zustimmen und werden dies im Anschluss auch tun. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Kathi Petersen von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung wurden unsererseits einige Punkte genannt, die anders und vielleicht besser hätten gelöst werden können. Gemäß der Auskunft seitens des Ministeriums können wir davon ausgehen, dass das im Gesetzentwurf postulierte Überprüfungsrecht des Staatsministeriums gegenüber der Ethik-Kommission die Unabhängigkeit und die Nichtweisungsgebundenheit dieser Kommission respektiert. Daher brauche ich diesen Aspekt hier nicht weiter auszuführen.

Uns allen ist sicher bewusst, dass uns auch nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs die Frage, welche Maßnahmen im Umfeld von Geburt und, siehe das Thema Sterbehilfe, Tod eines Menschen verboten oder erlaubt sein sollen, weiter beschäftigen wird. Wir können uns davor auch nicht drücken, etwa mit dem Hinweis, der Mensch dürfe nicht in die Natur eingreifen. Auch wenn wir Natur als Schöpfung verstehen, können wir kein Verbot des Schöpfers zitieren, in dem er Eingriffe des Menschen in sein Werk verbieten würde.

Vielmehr können wir in den beiden Schöpfungsberichten in der Bibel nachlesen, dass der Mensch durchaus eine Aufgabe innerhalb dieser Schöpfung hat. Im ersten Schöpfungsbericht heißt es: Macht euch die Erde untertan. Im zweiten Schöpfungsbericht, dem älteren, heißt es: Der Mensch soll die Schöpfung bebauen und bewahren. Inzwischen haben wir gelernt, dass wir mit dem Herrschen über die Erde nicht wei

terkommen, weil eine Herrschaft, die das von ihr Beherrschte zerstört, sich selbst ad absurdum führt.

Bezogen auf Geburt und Tod muss das Kriterium sein: Was dient den Menschen? Was fördert das Leben? Hilft es zum Beispiel den Mitarbeiterinnen von Facebook und Apple wirklich, wenn sie auf Kosten ihrer Arbeitgeber vorsorglich unbefruchtete Eizellen einfrieren lassen können, um ihren Kinderwunsch erst später zu realisieren? Eine familienfreundliche Arbeitswelt erreichen wir nicht mit Social Freezing, genauso wenig wie wir die Inklusion durch die PID fördern können.

(Beifall bei der SPD)

Hier sind wir als Gesellschaft und vor allem als Politiker gefordert. Auf dem Weg zu einer wirklich humanen Gesellschaft bei uns gibt es noch viel zu tun. Machen wir uns an die Arbeit!

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Karl Vetter von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das heutige Thema beleuchtet eine schwierige ethische Frage. Auf der einen Seite stehen die erbkranken Paare, die den verständlichen Wunsch haben, bei ihren Kindern Erbkrankheiten, vor allem schwerwiegende Krankheiten oder Krankheiten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen, zu vermeiden. Auf der anderen Seite stehen die Kritiker, die den Roman von Aldous Huxley "Schöne neue Welt" im Kopf haben und einen totalitären Staat fürchten. Mit dem Bundesgesetz und dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns im Bayerischen Landtag ein ganz guter Ausgleich gelungen. Eine Anmerkung noch: 90 % der betroffenen Paare sind für die PID, und ich glaube, das muss man bei der Beurteilung natürlich auch heranziehen.

Ich möchte es auch nochmals erwähnen: Es gibt behinderte Menschen, die nach wie vor im Hinterkopf haben, ob irgendwann noch einmal über nicht lebenswertes Leben bei uns in Deutschland diskutiert werden wird. Ich hoffe es nicht, ich glaube es nicht, aber das sind die Bedenken, die bei dieser Diskussion zu berücksichtigen waren.

Ich hatte gerade eben im Foyer eine Diskussion, und darum möchte ich das jetzt noch sagen: Das DownSyndrom, also die Trisomie 21, ist davon überhaupt nicht betroffen – hier gibt es scheinbar noch Vorstel

lungen, dass das so ist -, weil das Down-Syndrom nur zu 2 % vererbt wird. Dafür ist die PID also überhaupt nicht gedacht.

Eine andere Geschichte – gestern habe ich sie im Internet entdeckt – hat mich auch erschreckt; ich erzähle sie einfach, um die gesamte Spannbreite zu beleuchten: Es gibt in den USA offensichtlich schon mindestens einen Fall – wahrscheinlich gibt es noch mehr Fälle –, in dem ein Paar – beide sind aus erblichen Gründen taub -, die PID hat durchführen lassen, aber nicht, um gesunde Kinder zu bekommen, sondern weil sie taube Kinder haben wollten. Das, Kolleginnen und Kollegen, kann es nicht sein. Wenn man darüber einmal nachdenkt, sieht man, dass so das Ganze dann pervertiert wird, und das wollen wir alle nicht. Gott sei Dank gibt es das bei uns auch nicht.

Zum Gesetzentwurf bzw. zur Ausführungsverordnung: Wir FREIE WÄHLER halten es für richtig und sinnvoll, dass die Zulassungsbehörde für diese Zentren beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angedockt ist.

Ob nun – das wurde heute schon erwähnt – eine bayerische Ethik-Kommission für die PID sein muss, habe ich in der Ersten Lesung bereits infrage gestellt. Andere Bundesländer haben sich zusammengetan. Es gibt im Norden sechs Bundesländer und im Süden Bundesländer, die eine gemeinsame Ethik-Kommission haben. Mit Verlaub, Herr Seidenath, ich habe im Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 14.10. nachgelesen. Laut Protokoll sagten Sie, eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern scheide aus, weil eine eigene Ethik-Kommission dem bayerischen Selbstverständnis eher entgegenkomme. – Okay, mit dem kann ich leben, aber es war dann offensichtlich weniger eine fachliche, sachliche, sondern eine politische Begründung. Okay, einverstanden. Na gut.

Wir begrüßen, dass unter den acht Mitgliedern der Ethik-Kommission jetzt auch ein Patientenvertreter und ein Vertreter behinderter Menschen sind. Das finden wir gut, und deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf zur Ausführung der PID-Verordnung zu.

Zum Schluss noch: Ich persönlich habe bisher nie verstanden, dass bei einer schweren genetischen Erkrankung die pränatale Diagnostik, also die Diagnostik im Mutterleib, erlaubt war, auch mit der Konsequenz einer Abtreibung, die Diagnostik vor der Schwangerschaft in bestimmten Fällen aber verboten. Das ist jetzt, Gott sei Dank, durch dieses Bundesgesetz auch geändert worden.

Es gab letzte Woche, glaube ich, ein höchstrichterliches Urteil, ob die PID in Zukunft eine Kassenleistung sein soll. Das Bundessozialgericht hat das abgelehnt

mit der Begründung, die PID diene nicht der Behandlung eines vorhandenen Leidens. Ich stelle nur noch die Frage: Dient zum Beispiel die Abtreibung der Behandlung eines vorhandenen Leidens? Hier müssen wir noch nacharbeiten; hier ist der Gesetzgeber irgendwann noch einmal gefordert.

Insgesamt stimmen wir, wie gesagt, als FREIE WÄHLER dem Gesetzentwurf zur Ausführung der PID-Verordnung gerne zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kerstin Celina von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns geht es heute nicht darum, die Debatte über die PID neu aufzurollen. Wir beschäftigen uns eben nicht mit Grenzfragen des Lebens, Herr Seidenath, und genau dieser Geist ist es, der unser Misstrauen hier schürt. Es geht stattdessen nur darum, wie die Einführung einer Ethik-Kommission für Bayern gestaltet werden soll. Sie wollen, wie Sie dargelegt haben, eine eigene Kommission, und wir nicht. Wir wollen, dass Bayern, wie Sie richtig gesagt haben, sich an die bereits bestehende Ethik-Kommission der südlichen Bundesländer anschließt.

Die Gründe, die für eine eigene Kommission sprechen, sind, wie der Herr Kollege Dr. Vetter bereits richtig gesagt hat, politischer und nicht fachlicher Natur. Deswegen sind wir dagegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe jetzt übrigens auch einmal versucht, herauszufinden, ob und inwieweit Bayern politisch generell seinen eigenen Weg geht oder ob Bayern mehr für die Zusammenarbeit mit Nachbarbundesländern steht. Ich war erstaunt, auf wie vielen Gebieten Bayern offenbar sehr gut mit anderen Bundesländern zusammenarbeitet. Es gibt zum Beispiel die Zusammenarbeit von Bayern mit Baden-Württemberg zur Lehrergewinnung. Es gibt einen Kooperationsvertrag mit Baden-Württemberg zur IT-Zusammenarbeit. Es gibt einen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg bei der Landesentwicklung. Bayern und Baden-Württemberg fordern ein gemeinsam Steuerautonomie und vieles mehr. Zwischen Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich unter anderem Landessportbünde zur Kooperation entschlossen. Bayern und Sachsen führen einen Zukunftsdialog. Bayern und Sachsen haben sich vor zwei Jahren gemeinsam mit Partnern aus der Industrie für das Schaufenster Elektromobilität bewor

ben, und unser Ministerpräsident wurde damals in den Zeitungen mit den Worten zitiert, mit Bayern und Sachsen gingen zwei starke Bundesländer mit Spitzenunternehmen Hand in Hand.

Die Zusammenarbeit der südlichen Bundesländer funktioniert doch in vielen Bereichen so gut. Die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und unser schönes Bayern gehören zu den wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Hessen und Rheinland-Pfalz arbeiten bei der Wirtschaftsförderung zusammen, richten ihr Angebot an China, Indien und Südamerika aus. Auch hier gibt es viele Gemeinsamkeiten mit Bayern. Das alles zeigt doch, dass die anderen Bundesländer auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen,

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das heißt Brennsuppe! – Unruhe)

sondern in vieler Hinsicht ähnlich sind, und gemeinsam sind wir stark.

Die südlichen Bundesländer sind schon seit Längerem in der Lage, auch bei der Ethik-Kommission zur PID zusammenzuarbeiten und die bundespolitischen Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen. Dass Bayern hier unbedingt seinen eigenen Weg gehen will, macht mich, gelinde gesagt, sehr misstrauisch. Ich werde den Verdacht nicht los, dass Bayern eigene Standards zur PID setzen will, statt sich darauf zu konzentrieren, was Bayerns Aufgabe ist, nämlich bundespolitische Vorgaben bürgerfreundlich und kostengünstig zu erfüllen. Da wäre der Anschluss an die SüdländerPID-Kommission der richtige Weg.

In Süddeutschland haben sich sechs Bundesländer per Staatsvertrag auf die gemeinsame Ethik-Kommission verständigt: Hessen, Saarland, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Sie ist multiprofessionell besetzt und bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt. Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen sind in der Ethik-Kommission vertreten. Die Ethik-Kommission berichtet dem zuständigen Sozialministerium in Baden-Württemberg jährlich über ihre Tätigkeit. Die beteiligten Länder haben einen regelmäßigen Informationsaustausch über die Entwicklung der PID vereinbart. Gegen ablehnende Entscheidungen der Kommission können die betroffenen Eltern unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Dadurch bleibt ihnen ein zeitaufwendiges und kostenintensives Widerspruchsverfahren erspart.

Weitere Länder können diesem Staatsvertrag im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern jederzeit beitreten. Bayern nutzt diese Chance nicht. Das ist von uns nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine gemeinsame Kommission garantiert eine einheitliche Verwaltungspraxis in den Ländern und reduziert die Kosten für die Antragsberechtigten, welche die Ethik-Kommissionen über die Gebühren alleine finanzieren müssen. Die Ethik-Kommission soll ihre Entscheidungen unabhängig von politischer Einflussnahme allein aufgrund wissenschaftlicher, medizinischer Kriterien treffen. Auch deshalb ist es zu begrüßen, dass die Satzung für die Tätigkeit der gemeinsamen Ethikkommission von der Landesärztekammer BadenWürttemberg erlassen werden soll.

Die Bayerische Staatsregierung will im Gegensatz dazu nun ausdrücklich festschreiben, dass die Entscheidungen der Ethik-Kommissionen anderer Bundesländer in Bayern nicht anerkannt werden, und eine Beteiligung an der gemeinsamen Ethik-Kommission wird ausdrücklich abgelehnt. Anerkannt werden nur Entscheidungen der bayerischen Ethik-Kommission. Die Gründe für dieses Misstrauen gegenüber dieser Ethik-Kommission unter Federführung Baden-Württembergs sind von uns nicht nachvollziehbar,

(Beifall bei den GRÜNEN)