Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

(Beifall bei den GRÜNEN)

insbesondere weil in den anderen Bereichen die Kooperation ja wunderbar klappt.

Ein Hinweis noch: Die Zusammensetzung der bayerischen Ethik-Kommission entspricht genau derjenigen der gemeinsamen Ethik-Kommission der Südländer. Aber die bayerische Ethik-Kommission soll beim Freistaat Bayern als Rechtsträger angesiedelt werden, und die Geschäftsführung wird im Gesundheitsministerium angesiedelt. Die acht Mitglieder werden unmittelbar vom bayerischen Gesundheitsministerium bestellt. Das ganze Brimborium ist nicht durch die Anzahl der Anträge zu rechtfertigen. Bundesweit rechnet man mit 200 bis 300 Anträgen. Da kann es nicht sein, dass Bayern unbedingt eine eigene Ethik-Kommission braucht. Dieses Vorgehen deutet auf die Absicht einer politischen Einflussnahme hin. Da schießt Bayern eindeutig über das Ziel hinaus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Letzte hat Frau Staatsministerin Melanie Huml das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich arbeitet Bayern auch mit anderen Bundesländern zusammen. Es ist aber sinnvoll und wichtig, eine bayerische Ethik-Kommission zu

haben, um die Behandlungszentren in Bayern zu koordinieren und entsprechend zusammenzuarbeiten.

Lassen Sie mich zum Gesetzentwurf kommen: Der Gesetzentwurf zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung wird heute in Zweiter Lesung beraten. Nach § 3 a des Embryonenschutzgesetzes ist die Präimplantationsdiagnostik zwar grundsätzlich verboten und steht unter Strafe, sie ist aber unter ganz engen Voraussetzungen ausnahmsweise zugelassen. Es geht letztlich um diese Ausnahmen. Nur staatlich zugelassene Zentren mit besonders qualifizierten Ärzten dürfen diese PID durchführen. Da wir in Bayern sehr viele Reproduktionsmediziner haben, gehen wir davon aus, dass in Bayern viele Zentren zugelassen werden wollen. Deshalb können wir nicht, wie in manch anderen Bundesländern, von wenigen Fällen sprechen, sondern es kann sein, dass bei uns mehr Untersuchungen durchgeführt werden. Deshalb halten wir es für gut, wenn die Kommission dann auch direkt in Bayern angesiedelt ist.

Die Kommission ist selbstverständlich unabhängig und interdisziplinär besetzt. Sie kann jeden Einzelfall prüfen und bewerten. Die Aufgabe der Länder ist es, die Zulassung der PID-Zentren zu organisieren und die Ethik-Kommission einzurichten. Das ist der Auftrag, den wir von der Bayerischen Staatsregierung gerne erfüllen. Daher haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Es ist richtig, dass vorgesehen ist, das Ministerium für Gesundheit und Pflege als zuständige Behörde für die Zulassung der Zentren vorzusehen, weil wir auch auf vielen anderen Feldern die Zuständigkeit in Bezug auf Zulassungen haben. Wir wollen, wie bereits erwähnt – dies war der Stein des Anstoßes bei den Kollegen der GRÜNEN –, eine bayerische Ethik-Kommission für Präimplantationsdiagnostik einrichten. Die Geschäftsstelle soll bei uns im Ministerium sein.

Dass wir uns in einem ethisch-moralischen und rechtlichen Spannungsfeld befinden, haben meine Vorredner schon dargestellt. Ich kann Ihnen aber auch sagen: Lassen Sie uns vorankommen, weil die betroffenen Paare und Familien darauf warten. Es ist notwendig, dass wir zügig in die Arbeitsfähigkeit kommen.

Lassen Sie mich zwei Aspekte herausgreifen: Zum Ersten haben wir ganz bewusst eine föderal eigenständige Ethik-Kommission für Bayern eingerichtet. Gerade im Gesundheitswesen sind die Bestrebungen, vieles zentral zu organisieren und alles gleich zu machen, sehr groß. Ich finde es daher gut, dass dann, wenn wir schon in bayerischen PID-Zentren Diagnostik durchführen, die Möglichkeit besteht, sich auch an die bayerische Ethik-Kommission zu wenden. Wer

sich bei uns behandeln lassen will – gerne auch aus einem anderen Bundesland –, der muss dann auch seinen Fall bei der bayerischen Ethik-Kommission vorlegen. Dieses Vorgehen halte ich für richtig. Wir wollen keinen Tourismus in der Weise, dass jemand sich an einem Ort behandeln lassen und an einem anderen Ort zur Ethik-Kommission gehen kann, weil hier das eine und dort vielleicht das andere besser ist. Ich glaube, für die Familien ist ganz klar: Wenn sie sich bei uns behandeln lassen, wird der Fall bei der zuständigen Ethik-Kommission in Bayern behandelt. Das ist für die dann hoffentlich werdenden Eltern klar. Deswegen finde ich es richtig und gut. Wir wollen die einheitlichen Kriterien und Maßstäbe auch derart sichern, dass sich die Paare darauf verlassen können.

Zweitens. Wenn es darum geht, die Frage zu beantworten, ob die Ethik-Kommission unabhängig ist, kann ich Ihnen sagen: Wir haben sie interdisziplinär aufgestellt und bei der Besetzung die verschiedensten Gremien einbezogen. Es bestand auch der Wunsch, die Kirchen einzubeziehen. Auch die Landesbehindertenbeauftragte wurde einbezogen. Die Frage der Mitgliedschaft ist mit sehr vielen Organisationen besprochen worden. Wir haben keine Lösung vorgegeben, sondern viele Gruppierungen gebeten, uns einen Vorschlag zu unterbreiten. Gleichzeitig ist die Prüfung und Entscheidung unabhängig und weisungsungebunden. Wir werden uns nicht einmischen. Es geht nur darum, die Möglichkeit zu haben, die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen zu prüfen. Dies betrifft aber nicht die Entscheidungen selber. Die fachlich ethische Richtigkeit der Entscheidungen bleibt bei der Überprüfung außen vor. Es ist nicht so, dass wir in die Entscheidung der Ethik-Kommission hineinregieren wollen. Es geht nur darum draufzuschauen, ob alles rechtmäßig ist. Ich glaube, das können wir tun.

Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Uns geht es mitnichten darum, irgendjemandem etwas in den Weg zu legen. Wir wollen aber mit diesem Thema sehr sensibel umgehen, weil es doch ein Thema ist, das für viele Familien sehr belastend ist. Wir wollen aber nicht, dass alles, was medizinisch machbar ist, auch wirklich umgesetzt wird. Es geht darum, im Sinne der Familien zu entscheiden, und zwar innerhalb der Grenzen, die uns das Bundesgesetz vorgibt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2382 und die Beschlussempfehlung mit Be

richt des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf Drucksache 17/4290 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2015" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Abstimmung über eine Verordnung und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Nachdem Ihnen allen inzwischen die Beschlussempfehlung vorliegt, können wir diesen Tagesordnungspunkt noch vor der Mittagspause erledigen. Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 6 bis 10, die bereits zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt worden sind. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die namentliche Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 11 – "Behandlung von pechhalti

gem Straßenaufbruch in Bayern" – wurde bereits angekündigt. Diese Abstimmung wird nach den Dringlichkeitsanträgen aufgerufen und nicht mehr jetzt unmittelbar. Das möchte ich der Ordnung halber sagen, sodass sich jeder darauf einstellen kann.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass wir pünktlich um 13.30 Uhr Tagesordnungspunkt 3, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, aufrufen werden.

Bis dahin unterbreche ich die Sitzung zur Mittagspause.

(Unterbrechung von 13.01 bis 13.32 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Mittagspause eröffne ich die Sitzung erneut und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Alexandra Hiersemann u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der forensischen Psychiatrie und den damit verbundenen Therapien in der Arbeitstherapie Modellbau in Ansbach und Straubing seit dem Jahr 1986, der Staatsministerin a.D. Christine Haderthauer, MdL, in Zusammenhang mit der Frage der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit während ihrer Amtszeit als Staatsministerin seit dem Jahre 2008, der Staatsministerin a.D. Christine Haderthauer, MdL, im Zusammenhang mit möglichen Einflussnahmeversuchen auf Privatpersonen, Abgeordnete und die öffentliche mediale Berichterstattung zum Themenkomplex "Modellbau" (Drs. 17/4260)

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Dr. Florian Herrmann u. a. (CSU), Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Alexandra Hiersemann u. a. und Fraktion (SPD),

Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/4445)

und

Festlegung der Mitgliederzahl, Besetzung und Vorsitz des Untersuchungsausschusses

Im Ältestenrat haben wir hierfür eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich eröffne nun die Aussprache und bitte Herrn Kollegen Arnold ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, liebe so zahlreich anwesende Kolleginnen und Kollegen! Untersuchungsausschüsse dienen der Kontrolle der Verwaltung, sind das schärfste Kontrollrecht des Parlaments, und die Untersuchung muss im öffentlichen Interesse liegen. Die Modellbauaffäre oder auch Causa Haderthauer beschäftigt das Parlament, die Medien und die Öffentlichkeit schon mehr als 18 Monate. Das Geschäfts- oder Therapiemodell, psychisch kranke Straftäter in forensischen Kliniken hochwertige Luxusmodellautos in einzigartiger Präzisionsarbeit bei geringen Entgelten und möglicherweise fragwürdigen Arbeitsbedingungen herstellen zu lassen, die Produkte lukrativ zu vermarkten, die Gewinne, soweit erzielt, zu privatisieren und die Restkosten dem Steuerzahler zu überlassen, war bereits im Juni 2013 Thema und Gegenstand von Berichtsanträgen der Opposition, die seinerzeit allesamt von Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen der CSU, damals noch im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit der FDP, abgelehnt wurden.

Logischerweise konnten viele Fragen parlamentarisch nicht beantwortet werden. Aber auch die einzelnen Antworten der Staatsregierung auf parlamentarische Anfragen zu diesem Thema in der Folgezeit wurden teils unvollständig, widersprüchlich oder gar als unzutreffend empfunden, sodass auch hierdurch der Klärungsbedarf erhöht wurde.

Auch die Bewältigung des sogenannten Krisenmanagements warf zunehmend mehr Fragen auf. Die Fragen um die Vermengung privater Angelegenheiten mit Staatsamt und Ministeramt und die private Inanspruchnahme des Ministerial- und Verwaltungsapparats, die Art und Weise und der Umfang möglicher Einflussnahme unter diesem Gesichtspunkt auf Medien, Abgeordnete und Privatpersonen wurden – das muss man hier deutlich sagen – auch nicht durch den Rücktritt von Frau Haderthauer am 1. September hin

reichend beantwortet, allenfalls wurde die persönliche Brisanz in diesem Zusammenhang herausgezogen.

Folglich spiegelt der von allen Fraktionen einvernehmlich beschlossene Fragenkatalog, der Ihnen vorliegt, deutlich das Bedürfnis wider, die Vorgänge um den Modellbau oder die Causa Haderthauer parlamentarisch aufzuarbeiten, insbesondere auch deswegen, weil die konkreten Vorgänge in einem Lebens- und Rechtsbereich stattfanden, der von Anfang an und permanent der Fachaufsicht durch die Bayerische Staatsregierung unterliegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss soll festgestellte Missstände im Verwaltungsablauf aufgreifen und bewerten. Politisch wird die Hoffnung gehegt, dass daraus gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden. Das aufgrund der besonderen Sachlage anzutreffende besondere Spannungsverhältnis zwischen Privat- und Intimsphäre und öffentlicher Funktion als Ministerin und dem Aufklärungsinteresse sowie die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen erforderten bei der Erstellung des Fragenkatalogs besondere Sorgfalt und besonderes Einfühlungsvermögen. Ich halte hier fest und gehe davon aus, dass es Konsens ist: Der Untersuchungsausschuss ist kein Ermittlungsorgan; er ist weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Der Untersuchungsausschuss ist auch keine Gerechtigkeitsinstanz.

Vor diesem Hintergrund gelang es uns, einen genauen, sensiblen und fairen Fragenkatalog aufzulegen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der Kollegin Gote von den GRÜNEN und dem Kollegen Bauer von den FREIEN WÄHLERN sowie deren Mitarbeitern und insbesondere auch bei Herrn Dr. Herrmann von der CSU und dessen Mitarbeitern für die offene, faire und sachlich-zielgerichtete Diskussion und Arbeit. Dieser Umgang miteinander ist eine beispielhafte Exzellenz hinsichtlich der Wahrung der Würde des Hauses und des Respekts der Mitglieder voreinander.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Ich sage noch einmal: Der Untersuchungsausschuss ist keine Gerechtigkeitsinstanz. Er klärt auf, und die zutage geförderten Tatsachen werden bewertet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fairness, Effizienz und Professionalität, verbunden mit Transparenz der Arbeit auch in der Öffentlichkeit - das ist das Arbeitsprogramm des Untersuchungsausschusses "Modellbau" in den nächsten Monaten. Bitte lassen Sie uns vernünftig zusammenarbeiten.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlichen Dank. – Ich bitte nun den Kollegen Professor Dr. Bauer zum Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der wichtigsten und vornehmsten Aufgaben des gesamten Parlaments – dazu gehört diese Seite, und dazu gehört jene Seite – ist, die Regierung zu kontrollieren, Transparenz und Öffentlichkeit herzustellen und vor allen Dingen Fragen zu stellen. Dies sind die Grundpfeiler der Demokratie und die Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Ein Rücktritt von einem Regierungsamt alleine beantwortet keine einzige Frage.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Deshalb ist es so wichtig und notwendig, heute den Untersuchungsausschuss einzusetzen; denn es gibt sehr viele offene Fragen im Zusammenhang mit der sogenannten Modellbauaffäre, die eigentlich sofort beantwortet werden könnten, so wie es Frau Staatsministerin a. D. Haderthauer bereits im Frühsommer einmal angekündigt hatte. Sie hat in der Zwischenzeit auch davon gesprochen, dies sei nur Sommertheater, und die Vorwürfe würden wie eine Seifenblase zerplatzen.