Die Auseinandersetzung wird noch sehr ernst werden. Herr Güller, zunächst einmal geht es für die Landesbank um Probleme. Diese können sich dann auf uns auswirken, wenn es an Zahlungen mangelt. Ich sage Ihnen aber schon eines: Wir dürfen an dieser Stelle nicht einfach nachgeben und Angst haben. Auch der Bayerische Landtag muss – ich glaube, das macht er auch – die Entschlossenheit zeigen, dass wir den Freunden in Österreich nicht durchgehen lassen, dass sie quasi per Gesetz den Verpflichtungen, die sie zu leisten haben, einfach entgehen, meine Damen und Herren. Dagegen muss man vorgehen.
Der zweite Punkt betrifft die Kommunen und das FAG. Mit 8,3 Milliarden Euro handelt es sich wirklich um ein Rekord-FAG. Wir müssen vor allem in die Rechnung einbeziehen, was wir im Vergleich zu anderen Ländern zusätzlich machen. Ich nenne beispielsweise den Breitbandausbau. Von den derzeit im Investitionsplan zugesagten 2 Milliarden Euro für den nationalen Breitbandausbau zahlen wir 1,5 Milliarden Euro. Dies ist eine kommunale Zuschusssache, meine Damen und Herren. Das gibt es nirgendwo sonst in Deutschland. Ich darf sagen: Das ist exzellent.
Ich nenne auch die außerordentlich schwierige, an sich von den Kommunen zu leistende Gemeinschaftsaufgabe Asyl. Wer unterstützt in Deutschland? Der Präsident des Deutschen Städtetages und auch der Präsident des Bayerischen Städtetages sagen, wenn man Bayern mit den anderen Bundesländern vergleicht, ist es überhaupt keine Frage, dass der Freistaat Bayern hinsichtlich Asyl für seine Kommunen Bestmögliches leistet. Meine Damen und Herren, das sollten Sie auch einmal anerkennen. Wir nehmen uns immer selbst in die Pflicht, obwohl wir rechtlich nicht verpflichtet wären, wenn es darum geht, Schutzpatron für unsere bayerischen Kommunen zu sein. Da lassen wir uns von niemandem übertreffen.
Man muss ehrlicherweise sagen, dass wir einen Entschuldungsfonds haben, nämlich mit den Stabilisierungshilfen. Dieses von mir und von uns gemeinsam initiierte Projekt startete ursprünglich mit 20 Millionen Euro, stieg auf 100 Millionen Euro und dann auf 120 Millionen Euro, Tendenz steigend. Die Mittel dienen zwar besonders, aber nicht nur zur Entschuldung. Sie eröffnen sogar den kleinen, extrem strukturschwachen Gemeinden die Chance, nicht nur Schulden zu tilgen, sondern sogar Investitionen zu tätigen, um etwas aus der Krise herauszukommen. Wir haben 169 Gemeinden, Städte und Landkreise, die in der diesjährigen Runde davon profitiert haben. Meine Damen und Herren, nach Oberfranken gehen 50 %. Im Landkreis Wunsiedel gehen an die Stadt, die Gemeinden und den Landkreis insgesamt 20 Millionen Euro. Wenn jemand sagt, wir würden den Schwächsten nicht helfen, dann ist er, ehrlich gesagt, nicht fair, meine Damen und Herren. Kein Bundesland versucht so sehr wie wir, seinen strukturschwachen Gemeinden zu helfen.
Da Sie immer noch nicht klatschen, Herr Wengert, was ich nicht verstehe, will ich Ihnen noch eine Chan
ce geben, Ihre Weihnachtswünsche mit einem Weihnachtsklatschen zu verbinden. Ich möchte aus einem Brief zitieren. In dem Brief steht die ausdrückliche Erlaubnis, dass ich dies machen darf. Er stammt von jemandem, der nicht der parteipolitischen Familie der CSU angehört, ist also keiner, der loben müsste – das machen sie sowieso nicht.
Dieser Kommunalpolitiker schreibt über die Zuweisungen der Stabilisierungshilfen: Bemerkenswert ist die Großzügigkeit des Freistaats Bayern bei den Stabilisierungshilfen.
Zuhören. Er schreibt weiter: Für uns ist es Ansporn, diese Hilfen zur Schuldentilgung einzusetzen und weiterhin auf Sparkurs zu bleiben. Vielen Dank für so viel wohlwollende Unterstützung. Herzliche Grüße, Dr. Thomas Jung, Oberbürgermeister der Stadt Fürth. - Jetzt müssten Sie einmal klatschen.
Nachdem aber alle zum Abstimmen da sind, möchte ich einen letzten Dank für viele gute und kluge Bemerkungen loswerden, für die besonders klugen Bemerkungen des Kollegen Winter, des Kollegen Bachhuber und des Kollegen Herold. Ein herzliches Dankeschön!
Ich bedanke mich für die gute und kritische Zusammenarbeit. Normalerweise gibt es zum Schluss auch Weihnachtsgebete. Eines meiner Lieblingsgebete möchte ich zum Schluss vortragen – dies sollte auch für lange Debatten gelten. Es heißt: Lieber Gott, mach flott!
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, danke ich Ihnen ganz herzlich für die Zusammenarbeit. Ich glaube, wir leisten heute einen herausragenden Beitrag zur bayerischen Nachkriegsgeschichte. Dies ist wieder einmal ein historischer Moment in der europäischen Entwicklung.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Söder, vor allen Dingen auch für die Zeit, die Sie uns geschenkt haben. Wie flott ich die Abstimmung vornehmen kann, liegt an Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich darf zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Einzelplan 06 bekannt geben. Diese Bekanntgabe stand ja noch aus. Mit Ja haben 84 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 64 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Einzelplan 06 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, soweit über sie nicht einzeln abgestimmt worden ist, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:
Das Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.
FREIE WÄHLER, Entschuldigung. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/4430 verweise ich darauf, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/3382 und 3383 ihre Erledigung gefunden haben.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 22 bis 24. Hier werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2015 abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 22. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/2870, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/4258 und 17/4383 mit 17/4385 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/4667 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/4258 und 17/4383 bis 17/4385 abstimmen.
Besteht damit Einverständnis, dass wir zunächst, wie von der Fraktion der FREIEN WÄHLER beantragt, in einfacher Form über den Änderungsantrag auf der Drucksache 17/4383 abstimmen und dass anschließend über die weiteren Änderungsanträge unter Zugrundelegung des Votums des federführenden Ausschusses insgesamt abgestimmt werden kann? Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem FREIEN WÄHLER-Änderungsantrag auf der Drucksache 17/4383 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU. Stimmenthaltungen? – SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer hinsichtlich der übrigen Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/4258 und 17/4384 und 17/4385 mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten, das heißt, die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/4667. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte. – SPD, FREIE WÄHLER, Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanz- ausgleichsänderungsgesetz 2015)".
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt bitte ich weiter um Aufmerksamkeit, damit man nach Möglichkeit nur einmal abstimmt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 13. Das ist der Tagesordnungspunkt 23. Der Abstimmung zugrunde liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016, Einzelplan 13, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/4263 mit 17/4276, 17/4335 mit 17/4348 und 17/4369 mit 17/4377 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/4606.
Zunächst lasse ich, wie bereits zu Beginn der Beratung angekündigt, über den Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/4377 in namentlicher Form abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Besteht Einverständnis, dass ich drei Minuten sage? – Danke schön. Bitte, drei Minuten!
Meine Damen und Herren, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Ich bitte wieder Platz zu nehmen, damit wir im Abstimmungsverfahren weitermachen können. - Meine Damen und Herren, ich kann erst abstimmen lassen, wenn alle ihren Platz wieder eingenommen haben.
beantragten Einzelabstimmungen in einfacher Form über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/4338 und 17/4344 durch. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Änderungsanträge zur Ablehnung.