Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Jetzt komme ich zur Abstimmung über den FW-Änderungsantrag auf der Drucksache 17/4359. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Der Einzelplan 14 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 17/4608 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen. Abstimmungsgrundlage ist der Einzelplan 14 mit den vom Haushaltsausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Für die Stimmabgabe stehen die Urnen wieder bereit. Ich bitte Sie, noch ganz kurz zuzuhören. Die Abstimmung dauert fünf Minuten. Danach bitte ich Sie, sofort

wieder Platz zu nehmen. Im Anschluss werden wir gleich den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen und die Wahl durchführen. Ich eröffne nun die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 10.46 bis 10.51 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir zählen außerhalb des Plenarsaals aus. Ich darf Sie nun bitten, sich wieder hinzusetzen. Ich möchte nämlich gerne Tagesordnungspunkt 19 aufrufen. – Ich bitte doch, Platz zu nehmen, meine Damen und Herren!

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 19 auf:

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl des Präsidenten

Der bisherige Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Präsident des Oberlandesgerichts München Herr Dr. Karl Huber tritt mit Ablauf des Monats Februar 2015 in den Ruhestand und scheidet damit auch aus dem Amt als Präsident des Verfassungsgerichtshofs aus.

Die Staatsregierung hat beschlossen, zur Neuwahl als Präsident des Verfassungsgerichtshofs den derzeitigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg Herrn Peter Küspert vorzuschlagen.

Herr Küspert erfüllt die in Artikel 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof genannten besonderen Wahlvoraussetzungen. Dort heißt es insbesondere, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs aus den Präsidenten der Bayerischen Oberlandesgerichte zu wählen ist.

Die Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, der Vollversammlung die Wahl von Herrn Küspert zu empfehlen. Eine Gegenkandidatin oder ein Gegenkandidat wurde vonseiten der Fraktionen nicht vorgeschlagen.

Wir kommen nun damit zur Wahl. An Ihrem Platz finden Sie einen gelben Stimmzettel vor, auf dem der vorgeschlagene Kandidat aufgeführt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die Sie bitte für die Wahl verwenden.

Die Urnen stehen an den bekannten Stellen zur Verfügung. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts

auszuhändigen. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Für die Wahl stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt.

(Geheime Wahl von 10.53 bis 10.58 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Danke schön. Wir zählen außerhalb des Saales aus.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auf der Ehrentribüne darf ich eine Delegation aus der Mongolei unter der Leitung des Vizepräsidenten des mongolischen Parlaments, Herrn Tsog Logi, sehr herzlich begrüßen. Ich darf Sie im Bayerischen Landtag sehr herzlich willkommen heißen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren fort. Das Ergebnis der Abstimmung über Einzelplan 14 liegt vor. Mit Ja haben 86 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 73 gestimmt, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Einzelplan 14 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten gleichzeitig die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, soweit über sie nicht einzeln abgestimmt worden ist, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(Siehe Anlage 2)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplanes vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Was ist mit euch, der CSU? Wollt ihr nicht mitstimmen? – Das ist ganz unverfänglich; ihr könnt alle zustimmen. Ich darf zwar keine Beeinflussung ausüben, dies aber dennoch sagen. Bisher war es immer einstimmig. – Wer will also zustimmen? – CSU, SPD und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte

ich anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/4608 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/4327 bis 17/4334, 17/4416 und 17/4417 damit ihre Erledigung gefunden haben.

Die Beratung des Einzelplans 14 ist somit abgeschlossen.

Wir unterbrechen jetzt kurz die Sitzung, bis das Wahlergebnis vorliegt.

(Unterbrechung von 11.01 bis 11.07 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich darf das Wahlergebnis der vorher durchgeführten Wahl des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekannt geben.

An der Wahl haben 160 Abgeordnete teilgenommen. Davon waren alle 160 Stimmzettel gültig. Auf Herrn Küspert entfielen 127 Stimmen. Mit Nein stimmten 7 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 26 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Peter Küspert mit Wirkung vom 1. März 2015 zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat.

(Anhaltender allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Herr Küspert, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich sehr herzlich zur Wahl gratulieren. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihr hohes Amt, das die höchste Position der Judikative im Freistaat Bayern beinhaltet.

(Allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Huber, Ihnen danke ich im Namen des bayerischen Parlaments und persönlich für die hervorragende Arbeit, die Sie in vielen Jahren für den Freistaat geleistet haben. Alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf:

Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion (Drsn. 17/3934 mit 17/3940) Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion (Drsn. 17/3908 mit 17/3933, 17/3985 und 17/3986) Änderungsanträge von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/3828 mit 17/3847 und 17/4161) Änderungsanträge von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 17/4010 mit 17/4026, 17/4028 und 17/4029)

Im Ältestenrat wurde für die Aussprache eine Gesamtredezeit von zwei Stunden vereinbart. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 33,5 Minuten, auf die SPD-Fraktion 21 Minuten sowie auf die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jeweils 16 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Staatsregierung kann deshalb bis zu 33,5 Minuten sprechen, ohne dass sich dadurch die Redezeiten der Fraktionen verlängern.

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass zu den Änderungsanträgen auf den Drucksachen 17/3832, 17/3913, 17/3927, 17/4017 und 17/4029 jeweils namentliche Abstimmung beantragt worden ist.

Nun eröffne ich die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Wolfgang Fackler von der CSU. – Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit ihren schwachen Mitgliedern umgeht. Wir alle kennen den sozialen Aspekt dieser Aussage. Doch wie können die Qualität und das Niveau einer Gesellschaft gemessen und beurteilt werden bzw. wie kann diese Aussage präzisiert werden?

Dafür ist der Sozialetat aus meiner Sicht ein sehr guter Indikator. Er spiegelt die politischen Ansätze wider, die die Verantwortlichen unter den gegebenen Voraussetzungen sehen und angehen. Die bayerischen Sozialpolitiker wollen viele Impulse setzen. Die Details und Handlungsfelder dokumentiert der bayerische Sozialhaushalt 2015/2016, der 273 Seiten umfasst.

Doch nicht nur die Vielzahl der Ansatzpunkte und Einzelposten beweist, wie wichtig dem Freistaat Bayern der sozialstaatliche Anspruch ist, auch die puren Zahlen zeigen dies deutlich. So weist der vorliegende Sozialhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 eine Aufstockung um circa 400 Millionen Euro auf rund 4,4 Milliarden Euro in den Jahren 2015 und 2016 auf. Damit sind Steigerungsraten von fast 10 % gegenüber 2014 zu verzeichnen. Zur Erinnerung: 2013 lagen wir noch bei 3,6 Milliarden Euro, und im Nachtragshaushalt 2010 gar nur bei 2,6 Milliarden Euro. Wer also hätte sich diese Steigerung auch nur vorstellen können?

Der Sozialetat ist und bleibt damit der fünftgrößte Ausgabenposten des bayerischen Haushalts. Diese Entwicklung und die Gesamthöhe des Etats sind unter der Prämisse, nicht nur am Haushalt ohne Neuverschuldung, sondern sogar am Schuldenabbau festzuhalten, mehr als bemerkenswert. Das ist sogar großer Anerkennung wert, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)