Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

Ich möchte hier noch eine weitere Bemerkung machen. Die Opposition scheint einen 10-H-Komplex zu haben, den sie ausgiebig pflegt.

(Beifall bei der CSU)

Offenbar ist dieser Komplex unheilbar. Mich wundert das, weil es unter 10 H kein Verbot von Windkraftanlagen gibt, sondern mit der 10-H-Regelung beteiligen wir die Gemeinden, was bisher nicht der Fall war.

(Beifall bei der CSU – Unruhe bei der SPD)

Von dieser, der linken Seite des Parlaments, höre ich doch immer, die Kommunen sollten beteiligt und die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden. Wenn man das aber macht, dann ist das auch wieder falsch.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD) – Weitere Zurufe von der SPD)

- Sie wissen doch gar nicht, was Sie wollen!

(Lebhafter Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo, bravo!)

Frau Staatsministerin.

Ich stimme hier inhaltlich ganz und gar mit Ihnen überein.

Nun habe ich noch Frau Kollegin Kohnen. Bitte.

Erst einmal zu Herrn Huber. Er sollte den Beteiligten des Energiedialogs nicht nur für ihre Beteiligung dieses Mal danken; denn fast 90 % aller Beteiligten des Dialogs im Herbst saßen schon nach Fukushima im Jahr 2011 zusammen und haben damals ein Energie-innovativ-Konzept erstellt.

(Staatsministerin Ilse Aigner: Nein!)

Ich glaube nicht, dass die Opposition überhastet reagiert. Wir haben vielmehr 2011 dieses Konzept parteiübergreifend beschlossen. Dieses Konzept ist nicht das Schlechteste, und wir sind damit recht gut gefahren, bis das Durcheinander mit 10 H und so weiter kam.

(Unruhe bei der CSU)

Ich glaube, die Beteiligten des Energiedialogs sind schon seit vielen Jahren hier im Einsatz. Da hätten Sie auch für 2011 durchaus danken können. Damals haben die Beteiligten im Übrigen sehr wenig Zeit gehabt. Sie mussten innerhalb von zehn Tagen das Energiekonzept aufstellen. Dieses Mal haben sie immerhin zwei Monate Zeit gehabt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Frau Aigner, wir werden dem CSU-Antrag nicht zustimmen, weil wir in diesem Punkt nicht einverstanden sind.

(Zuruf von der CSU: Das ist aber schade!)

- Ich weiß nicht, ob dieses Thema für Zynismus geeignet ist. Ich versuche hier ganz ernsthaft zu erklären, warum wir nicht einverstanden sind. Sie wollen am Ende dem Landtag berichten, wir aber wollen beteiligt werden, und zwar hier in einer Debatte. Wir wollen das im Parlament beraten, bevor Sie nach Berlin gehen. Diesen Aspekt enthält Ihr Antrag nicht, das steht weder im Antragstext noch in der Begründung. Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin.

Frau Kohnen, ich habe kein Problem, auch den Mitgliedern der Kommission von 2011 zu danken. Allerdings war die Kommission nicht genauso zusammengesetzt. Insbesondere die Vertreter der Bürgerinitiativen waren damals nicht mit einbezogen. Das muss man klarstellen.

(Natascha Kohnen (SPD): Ich habe gesagt, zu 90 %!)

- Das ist richtig. Ich habe es nicht nachgezählt, aber das waren sicherlich weniger als 90 %. Wie auch immer: Das jetzige Format ist mit Sicherheit einmalig. Ich kann Herrn Kollegen Huber durchaus zustimmen: Hier haben Menschen miteinander gesprochen, die zuvor nur über die Presse kommuniziert haben. Das werde ich auch am Montag sagen, weil es in den nächsten Jahren noch viele Punkte geben wird, die

wir weiterverfolgen werden müssen. Das Format war Gold wert, und ich kann nur noch einmal sagen, dass die Rückmeldungen der Teilnehmer der Plattform mehr als positiv waren. Die Presse hatte manchmal die Schwierigkeit, negative Stimmen zu finden. Das tut mir für die Presse sehr leid; aber für den Dialog war es sehr schön. So soll es auch in Zukunft sein.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Antrag der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 17/5004 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD-Fraktion und CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion auf der Drucksache 17/5017 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und zwei Stimmen aus den Reihen der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD und wieder Stimmen aus den Reihen der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Stimmen aus den Reihen der FREIEN WÄHLER und einige Stimmen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Eine klare Linie bei den FREIEN WÄHLERN! – Weitere Zurufe)

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/5005 bis 17/5012 sowie 17/5018 bis 17/5020 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Hilfe und Unterbringung in psychischen Krisen und bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) (Drs. 17/2622) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und darf noch einmal darauf hinweisen, dass die Redezeit nach den neuen Regeln der Geschäftsordnung für die CSU-Fraktion 16 Minuten, für die SPD-Fraktion 12 Minuten, für die

Fraktion der FREIEN WÄHLER 10 Minuten, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch 10 Minuten und für die Staatsregierung 16 Minuten beträgt. Als Erste hat Frau Kollegin Celina das Wort.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um Ruhe. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Nachdem wir gerade über HGÜ und die Dringlichkeitsanträge abgestimmt haben, bin ich sicher, dass ich jetzt die volle Aufmerksamkeit für das Thema unseres Gesetzentwurfs habe, und ich bin gespannt, wie die Debatte laufen wird. Vorhin haben wir über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Maßregelvollzug beraten, und jetzt geht es um die zweite Seite der Medaille, nämlich um unseren Gesetzentwurf, der die Hilfe für Menschen mit psychischen Krankheiten und für Menschen, die sich in Krisensituationen befinden, zum Inhalt hat. Hier zeichnet sich nach vielen Jahren Reden und Nichtstun im Landtag ab, dass es ein entsprechendes Gesetz geben wird. Ein früherer Referentenentwurf, der schon einmal entwickelt worden war, ist leider wieder in der Schublade verschwunden, sodass wir in Bayern gesetzlich immer noch auf dem Stand von 1992, also sowohl gefühlt als auch praktisch im letzten Jahrtausend, sind.

In dieser Landtagsperiode zeigt sich endlich Licht am Horizont. Nach einer Anhörung am 24. Juni 2014, also vor sieben Monaten, haben wir Abgeordnete entschieden, endlich etwas zu tun. Wir GRÜNE haben noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorgelegt, und die anderen Parteien haben einen Runden Tisch vereinbart, um erst einmal Eckpunkte für ein Gesetz vorzulegen, wie es in 14 von 16 Bundesländern schon existiert.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Obwohl in unserer "paradiesischen Heimat Bayern" fast immer alles zum Besten steht, befinden wir uns bei diesem Thema leider auf dem vorletzten oder letzten Platz im Ranking der Bundesländer. Die eben angesprochenen Eckpunkte für ein Gesetz sind immer noch nicht abgestimmt. Der Runde Tisch hat noch nicht einmal getagt,

(Zuruf von der SPD: Das stimmt einfach nicht!)

und das Einzige, was vorliegt, ist nach wie vor unser Gesetzentwurf.

Liebe Kollegen, in meiner Rede zum Maßregelvollzug habe ich darum gebeten, Ideen und Konzepte ernsthaft miteinander zu diskutieren. Dazu gehört aber

auch die Bereitschaft von allen, in den Ausschüssen und den Plenarsitzungen über alle Themen inhaltlich ernsthaft zu diskutieren.

So viel zur Theorie, und jetzt zur Praxis bei diesem Gesetzentwurf. Was ist bisher passiert? – Wir Parlamentarier einigen uns auf eine Anhörung. Wir einigen uns auf Experten und auf Fragen und stellen fest, dass es Handlungsbedarf zum Wohle der Menschen gibt, die psychiatrische Hilfe benötigen, die in akuten Krisen sind und über mangelnde Vor- und Nachsorgetherapiemöglichkeiten klagen. Wir stellen fest, dass es Angehörige gibt, die sich mit ihren Problemen allein gelassen fühlen. Wir stellen fest, dass es einschlägige Gerichtsurteile und die Behindertenrechtskonvention gibt, die uns zum Handeln auffordern. Wir stellen schließlich fest, dass Experten diese Mängel seit Jahren anprangern und dass schon viel zu lange nichts passiert ist.

Dann stellen wir GRÜNE einen Gesetzentwurf vor. Ich habe die Ausführungen in der Ersten Lesung im Sitzungsprotokoll nachgelesen. Der Vertreter der CSU hat keinen einzigen inhaltlichen Kommentar zu unserem Gesetzentwurf abgegeben, sondern uns vorgeworfen, den Boden des Konsenses zu verlassen, einsam und allein vorzupreschen und politische Profilierung zu suchen. Er hat unseren Gesetzentwurf in keinem einzigen Punkt inhaltlich kommentiert.

(Zuruf: Das haben Sie bisher auch nicht!)

Sind die Bürger, die Betroffenen, die Angehörigen, die Fachverbände und die Experten daran interessiert, wann eine Partei und welche Partei einen Gesetzentwurf einbringt, oder sind sie an inhaltlichen Debatten und ihrem Ergebnis, an Argumenten, an allem, was die Verabschiedung eines Psychisch-Kranken-HilfeGesetzes voranbringt, interessiert? – Ich persönlich bin der Meinung, dass Letzteres der Fall ist. Denn nur so kommen wir voran.

Frau Sonnenholzner und Herr Vetter, Sie haben unseren Gesetzentwurf in der Ersten Lesung kommentiert. Wir waren uns einig, dass die bisher bestehenden Hilfen wahrscheinlich nicht ausreichen werden. Ich möchte noch einmal betonen, dass das richtig ist. Wir werden für eine bessere Versorgung der psychisch Kranken in Bayern wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen als bisher. Ich hoffe, dass das, was Herr Vetter in der Ersten Lesung gesagt hat, nämlich dass uns durch ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz langfristig Kosten erspart werden, zutreffen wird. Aber zunächst einmal müssen wir Geld in die Hand nehmen. Daran mangelt es aber bisher leider.