Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, die Frage der inhaltlichen Kommentierung hat Herr Seidenath völlig zu Recht dargelegt. Sie haben Ihren – in Teilen wirklich guten – Gesetzentwurf völlig unter Wert verkauft. Sie haben nämlich mit keinem einzigen Satz erklärt, was Sie im Bereich der Unterbringung wollen. Sie haben auch nicht gesagt, was Sie im Bereich der dringend regulierungsbedürftigen Krisenintervention und zu anderen Themen fordern.

Wir wollen die Versorgung psychisch Kranker in Bayern stärken. Wir haben eine enorme Diskrepanz zwischen den steigenden Zahlen an Erkrankten und einer in Teilen defizitären Versorgung, etwa bei der Krisenversorgung. Ich möchte an die aktuelle Berichterstattung der letzten Woche erinnern, in der es um die extrem hohe Suizidrate in Bayern ging. Bayern nimmt eine traurige Spitzenposition ein. Wir haben bei akut suizidgefährdeten Menschen eine Wartezeit von bis zu drei Monaten bis zum Erstkontakt, und das in so einer Situation. Wir sind uns wohl alle einig, dass das nicht hinnehmbar ist.

(Beifall bei der SPD)

Was die Diskussion über psychiatrische Erkrankungen angeht, waren wir schon einmal weiter. Nach der großen Psychiatrie-Enquete-Kommission auf Bundesebene hat Bayern zwei Psychiatriepläne auf den Weg gebracht.

Die SPD hat in den 2000er-Jahren versucht zu verhindern, dass die Verbindlichkeit von Grundsätzen des Plans, der unter Ministerin Stewens 2007 verabschiedet worden ist, herausgenommen wird. Damit wurden in der Psychiatrie Entwicklungen zumindest gebremst; denn die dortige Beschreibung der Notwendigkeiten für Hilfsangebote, die sich auch in den PsychiatrieGrundsätzen findet, hat leider an vielen Stellen keine Entsprechung in tatsächlichen Strukturen und Behandlungsangeboten.

Die Forderung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz, wie wir früher gesagt haben – jetzt heißt es zu Recht "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz", damit schon im Titel das Wort "Hilfe" vorkommt –, ist nicht nur von den Verbänden und Betroffenen seit Jahren erhoben worden, sondern hier im Landtag auch von der SPDFraktion. Deswegen haben wir am 24.06.2014 die Anhörung im Ausschuss durchgeführt.

Herr Kollege Seidenath, dass wir bei dieser Anhörung eine breite Einigkeit aller Expertinnen und Experten erzielten, war nicht das Novum. Das Novum war, dass sich die CSU-Fraktion dieser Position angeschlossen und gesagt hat: Ja, wir brauchen dieses PsychischKranken-Hilfe-Gesetz. Was lange währt, wird endlich gut. Das war tatsächlich nicht nur etwas Neues, sondern auch für die Versorgung psychisch Erkrankter ein Quantensprung in Bayern.

Nach dieser Anhörung im Ausschuss haben wir uns – die drei Fraktionen der SPD, der CSU und der FREIEN WÄHLER – auf genau dieses Verfahren verständigt. Wir haben einen gemeinsamen Antrag gestellt. Es hätte dem Parlament gut angestanden, wenn diesem Antrag alle vier Fraktionen zugestimmt hätten. Aber es waren immerhin drei Fraktionen, die sich dafür aussprachen, durch das Ministerium Eckpunkte entwickeln zu lassen, die dann den Expertinnen und Experten zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden. An einem Runden Tisch werden auch die Fraktionen beteiligt, um das Ganze weiterzuentwickeln und zu diskutieren. Auch das ist ein Novum.

Dass mich die Frau Celina erstaunt hat, nehme ich noch zur Kenntnis. Aber es hat mich auch erstaunt, dass Sie, Herr Seidenath, gesagt haben, wir bekämen die Eckpunkte; denn sie sind bereits seit 26.11. da. Diese Eckpunkte wurden in einer E-Mail an die Experten und an die gesundheitspolitischen Sprecher verschickt. Ich finde sie eigentlich gut und sehr offen formuliert. Aber es sind auch sehr viele Pflöcke drinnen, die ich dort gerne sehe. Die Experten und Verbände sind gebeten worden, bis Ende Januar Stellung zu nehmen. Das muss natürlich im Ministerium zusammengeführt werden. Ab März/April wird es einen Termin für den Runden Tisch geben. Bei aller Kritikbereitschaft auch gegenüber dem Ministerium finde ich, dass dies ein guter Zeitplan ist und das Ganze unserem Beschluss durchaus gerecht wird.

Da ich viele Stellungnahmen oder Fragen von Einzelpersonen zu diesem Thema bekomme, weil es tatsächlich auch die psychisch Kranken beschäftigt, zum Interesse an Mitgestaltung Folgendes: Baden-Württemberg hat den vorliegenden Gesetzentwurf im Internet zur Stellungnahme veröffentlicht. Es stünde auch uns gut an, diejenigen, die daran interessiert sind, ein

bisschen breiter mitdiskutieren zu lassen, wenn es schon mal den Entwurf eines Gesetzes gibt.

Frau Kollegin Celina, wir müssen und wollen Ihren Gesetzentwurf aus den genannten Gründen natürlich ablehnen, weil das Verfahren, das wir vereinbart haben, ein basisdemokratischeres Prozedere ist, als Sie es hier vorschlagen.

Nachdem ich die einzige Rednerin hierzu bin, kommt von meiner Seite natürlich auch noch eine inhaltliche Stellungnahme. Dieser Gesetzentwurf wird gerade in Bezug auf die Unterbringung eine wichtige Hilfe und Arbeitserleichterung für die beteiligten Ministerien sein, weil darin sehr viel Regelungsbedürftiges und richtige Schritte genannt sind.

Die Formulierungen in Bezug auf die niederschwelligen Hilfen für psychisch Kranke sind nicht so konkret, wie wir es uns wünschen. Es wundert mich ehrlich gesagt, dass Sie das "Sternstunden"-Projekt in dieser Form kritisieren, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch die Stärkung der Ehrenamtlichkeit und dieser Form von Engagement nennen. Das heißt natürlich nicht, dass wir keinen massiven Nachholbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie haben. Ich würde an dieser Stelle aber sagen, dass wir vielleicht ein paar Einrichtungen mehr und schnellere Hilfsangebote haben. Die Art, wie Sie dieses Projekt jetzt mit Defiziten in diesem Haus in Verbindung bringen, kann ich nicht nachvollziehen.

Noch einmal: Wir müssen im Gegensatz zu den anderen 14 Bundesländern, die bereits über ein PsychKHG verfügen, die speziellen Strukturen in Bayern einbeziehen. Dazu gehört, dass wir die Bezirke haben, denen die Hauptzuständigkeit in diesem Bereich obliegt. Wir können deshalb andere Gesetze auch nicht 1 : 1 abschreiben, sondern müssen uns ein neues Gesetz erarbeiten, das zu unseren Strukturen passt.

Herr Seidenath, es freut mich, dass Sie bei der Rolle der Sozialpsychiatrischen Dienste meine Anregung aus der Ersten Lesung und dem Ausschuss aufgenommen haben. Ich bin gespannt, wie an dem Runden Tisch und auch in den Stellungnahmen diskutiert wird. Meine persönliche Meinung ist, dass wir viel Zeit, Geld und Energie verbraten, wenn wir versuchen, die Sozialpsychiatrischen Dienste an einen personell bereits viel zu schwach besetzten öffentlichen Gesundheitsdienst anzudocken, weil es sich um eine funktionierende und hervorragende Struktur handelt, die man sicher stärken muss.

Ich glaube auch, dass der öffentliche Gesundheitsdienst sehr viel mehr Aufgaben erhalten muss. Ich glaube, dass richtig ist, was in den Eckpunkten steht,

und dass alle an dem Thema Beteiligten auch eine verpflichtende Fortbildung, was psychiatrische Krankheiten anbelangt, erhalten müssen. All das müssen wir tun, aber ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, diese Dienste dem öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterstellen. Ich würde mich aber, wenn alle Expertinnen und Experten das für sinnvoll halten und auch die Wege aufzeigen, wie man das schnell machen kann, gerne eines Besseren belehren lassen.

Die Enttabuisierung psychischer Erkrankungen ist nach wie vor ein großes gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb finde ich, dass dieser offene Weg, den wir eingeschlagen haben, richtig und wichtig ist. Den Zeitplan habe ich bereits genannt. Aufgabe wird es jetzt sein, die inhaltliche Präzisierung hinzubekommen, und dafür brauchen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, alle an dem Thema Psychiatrie beteiligten Gruppen.

Ich hoffe, was ja auch immer ein Problem ist, dass sich an der einen oder anderen Stelle die Einzelinteressen zum Beispiel des ambulanten und stationären medizinischen Bereichs nicht allzu sehr in den Weg stellen, sondern überwunden werden können. Ich hoffe, dass auch Sie sich als Antragsteller dieses vorliegenden Gesetzentwurfs konstruktiv an diesem Weg beteiligen, denn das wäre im Interesse der psychisch kranken Menschen in Bayern. Ich hoffe, dass wir auf diesem Weg in der gebotenen Gründlichkeit, aber auch so schnell wie möglich zu einem guten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für Bayern und die Menschen dort gelangen. - Danke für das Zuhören.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Sonnenholzner. - Jetzt darf ich Herrn Professor Dr. Bauer das Wort erteilen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten ist frischer Wind in die Versorgung psychisch kranker Menschen in Bayern gekommen. Dafür sind wir alle sehr dankbar. Vom Gesundheitsministerium wurden die ersten Eckpunkte – wir haben es gerade auch von Frau Sonnenholzner gehört – für ein bayerisches PsychKHG vorgelegt. Dafür sind wir sehr dankbar; wir haben sie auch gelesen.

Wir FREIEN WÄHLER begrüßen diese Entwicklung sehr. Auch die frühzeitige Einbindung von Verbänden und Fraktionen ist für eine effektive Reform unbedingt notwendig. Das ist hier geschehen. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, wenn diese Eckpunkte konkreter formuliert worden wären und sich nicht nur auf bloße Stichworte beziehen würden. In der Ausgestal

tung und Diskussion können wir darauf aber noch weiter eingehen.

Gerade im Bereich einer guten und flächendeckenden Versorgung psychisch Kranker hängt der Umfang und damit auch der Erfolg einer Reform von ihrer Finanzierung ab. Zumindest braucht es dringend einen Rahmen, um in die konkreten Planungen einsteigen zu können.

Der uns jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sicher einen Anstoß dafür gegeben, dass eine öffentliche Diskussion über ein bayerisches PsychKHG geführt wird. An erster Stelle steht bei dem Entwurf eines modernen Gesetzes für uns FREIE WÄHLER die Senkung der im Vergleich zu anderen Bundesländern hohen Unterbringungszahl. In Bayern waren zum Beispiel auf der zivilrechtlichen Grundlage des § 1906 Absatz 1 BGB im Jahr 2011 mehr als 16.000 Menschen davon betroffen. In Baden-Württemberg waren es im gleichen Jahr nur rund 5.000 Personen und in Thüringen sogar nur 368 Menschen. Das sollte uns zu denken geben. Diese Zahlen sind eindeutig.

Genauso deutlich und einhellig waren die Stellungnahmen der Experten im Rahmen der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 24. Juni 2014; dazu haben wir vorhin ja auch schon einiges gehört. Die Kernaussage war auch in diesem Ausschuss, Bayern benötige ein modernes PsychKHG. Damit eine Unterbringung erst gar nicht notwendig wird, ist es meines Erachtens auch dringend erforderlich, die ambulante psychiatrische Versorgung zu verbessern. Den FREIEN WÄHLERN ist dabei eine flächendeckende Versorgung für Bayern in den Städten und auf dem Land ein besonderes Anliegen, um gemäß dem Verfassungsauftrag gleichwertige Lebensverhältnisse für beide herzustellen.

Eine ausreichende Zahl von Psychiatern sowie Kinder- und Jugendpsychiatern muss sich niederlassen. Dafür müssen wir Anreizsysteme schaffen. Bei den Hausärzten sind wir auf einem guten Weg, und ich denke, dass sich auch hier anbieten würde, entsprechende Programme zu fördern.

In diesem Zusammenhang ist auch eine bessere Vernetzung der Versorgung während und nach der Unterbringung zu fordern; denn nur durch ein gut ausgebautes ambulantes Versorgungssystem kann es gelingen, stationäre Unterbringungen von vornherein zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem die Förderung der psychiatrischen Pflegedienste. In Anbetracht des demografischen Wandels dürfen aber auch ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren speziellen Bedürfnissen nicht außen vor gelassen

werden; Frauen sind davon ja auch in einem ganz bestimmten Maß betroffen.

Die FREIEN WÄHLER fordern weiter den flächendeckenden Ausbau der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Krisenintervention.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es reicht einfach nicht aus, wenn sie nur in den Ballungsräumen funktionieren. Es kann auch nicht sein, dass der psychisch Kranke in einer Krise zum Beispiel in München professionelle Hilfe innerhalb von 24 Stunden erfährt und auf dem Land – wir haben es vorhin auch schon gehört – dafür einige Wochen Zeit verstreicht. Der Kranke auf dem Land darf kein Kranker zweiter Klasse sein!

Neben der flächendeckenden Versorgung ist die Einschränkung und Kontrolle von Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen ein weiterer wichtiger Aspekt, der nach Auffassung der FREIEN WÄHLER mit einem bayerischen PsychKHG verwirklicht werden muss. Ein modernes PsychKHG muss verbindlich regeln, dass Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen die Ultima Ratio einer jeden psychischen Behandlung sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die aktuelle Rechtsprechung zur grundgesetzkonformen Ausgestaltung von Zwangsbehandlungen muss im PsychKHG klar und deutlich ihren Niederschlag finden. Hier müssen wir noch viele Aufgaben im Ausschuss diskutieren und Lösungsvorschläge vorstellen. Schließlich braucht ein effektives Gesetz auch klare und rechtsverbindliche Regelungen zur Kontrolle und zur Sicherung der Rechte der Betroffenen. Diesbezüglich können wir einige Punkte des Gesetzentwurfs der GRÜNEN übernehmen.

Ich halte die regelmäßige Gesundheitsberichterstattung – Artikel 25 – für ein begrüßenswertes Ziel, und die Einführung eines Melderegisters für Zwangsmaßnahmen ist nach unserer Auffassung schon längst überfällig. Auch dieses Problem müssen wir lösen.

Leider wurde der vorgelegte Gesetzentwurf aber nicht hinreichend an den Verwaltungsaufbau, an die Rolle der bayerischen Bezirke angepasst. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sollen an den Gesundheitsämtern eingerichtet werden, also in einem Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das halten wir für falsch; denn bei uns in Bayern werden die Sozialpsychiatrischen Dienste vorwiegend durch die Freien Wohlfahrtsverbände angeboten. Es stellt sich schon die Frage, ob diese öffentlich-rechtliche Ausgestaltung, wie sie nun vorgeschlagen wird, für Bayern sinnvoll

ist. Wir halten das nicht für sinnvoll. Die Bezirke spielen in der Versorgung der psychisch kranken Menschen in Bayern eine ganz entscheidende Rolle.

Im Rahmen der Expertenanhörung haben sich die Experten dankenswerterweise sehr offen und diskussionsbereit gezeigt. Auch befürworten die Experten eine verstärkte Einbeziehung der öffentlichen Gesundheitsdienste in die psychosoziale Versorgung. Aber in dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sie überhaupt nicht erwähnt. Das ist an dieser Stelle zu kritisieren. An der grundsätzlichen Zuständigkeit der Bezirke für die Sozialpsychiatrischen Dienste sollte aber meines Erachtens nichts verändert und nicht gerüttelt werden. Dies sind bestehende Strukturen, die sich im Grunde bewährt haben. Diese sollte man nicht aufgeben. Aus diesen Gründen werden die FREIEN WÄHLER dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen, sosehr wir ein modernes PsychKHG begrüßen.

In Baden-Württemberg hat dieser Vorgang einige Zeit gedauert. Ich denke, wir können das abkürzen. Wir sind mit voller Kraft dabei, ein modernes PsychKHG vorzulegen und zu beschließen. Unsere Hilfe und unsere Aktivitäten werden dem gesamten Ausschuss dienen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Imhof das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Kollegin Celina! Ich vermute, dass es Ihnen wie mir geht. Wenn ich den Austausch über die Fraktionsgrenzen hinweg pflege, geht es Ihnen in Ihren Stimmkreisen tatsächlich fast genauso wie mir. Sie werden fast täglich mit der kompetenten Fachwelt konfrontiert, aber vielmehr noch, meine Damen und Herren, werden wir, glaube ich, mit den Nöten und Schicksalen leidgeprüfter Menschen konfrontiert. Sie sind leidgeprüft, leidgestählt und kampferprobt, sage ich einfach mal, mit allen möglichen Behörden und Organisationen.

Alle sagen deckungsgleich, es bedarf einer echten, einer deutlichen Verbesserung in der psychiatrischen Versorgung. Das ist so. Das sehen wir auch so. Vor allem auch, Herr Kollege Bauer, in der Krisenintervention. So sind wir alle, Kolleginnen und Kollegen, in diesem Bereich deckungsgleich.

Die Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon benannt: Es wäre für Sie eine Riesenchance gewesen, Frau Celina. Ein Teil Ihrer wichtigen Anliegen ist oft sogar deckungsgleich mit den unseren. Ich denke

da an die Frage der Stärkung der Patientenrechte oder die Frage, wie wir mit den Selbsthilfegruppen umgehen. Das sind die Menschen, die Angehörigen, die Betroffenen, die leidvoll Geprüften. Dann wäre das, glaube ich, ein deutliches Zeichen gewesen. Jetzt ist es anders. Sie sind einen eigenen Weg gegangen. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir nehmen diese Anregungen als Impulse in unseren Beratungsprozess auf. Ich glaube übrigens, Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Betroffenen draußen ernst nehmen - und das ist an die Adresse beider Ministerien gerichtet -, muss der Dialogprozess nicht nur ein echter Dialogprozess sein - davon gehe ich aus -, sondern er braucht auch eine gewisse Zeit. Da ist es nicht mit einer Besprechung getan, auch nicht mit zweien oder mit dreien. Wenn wir tatsächlich am Ende dieses Dialogprozesses sagen wollen, jetzt haben wir die psychiatrische Versorgung, Krisenintervention, all die Bestandteile – ein modernes Gesetz haben Sie es genannt, Kollege Bauer -, wenn wir letztlich im Ergebnis sagen wollen, es ist uns gelungen, dann, glaube ich, bedarf es auch dieser Zeit. Eckpunkte sind da; darauf gehe ich jetzt nicht groß ein.

Frau Kollegin Celina, ich möchte aber schon noch auf ein paar Dinge eingehen, die Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, die Rolle der Bezirke bliebe in Ihrem Gesetzentwurf unverändert. Ich würde sagen, man braucht eine relative Deutungssicherheit, um das in der Realität so zu interpretieren. Zumindest ist es nur formelhaft so benannt; denn tatsächlich berührt Ihr Anliegen die Ebene der Landkreise und der Städte. Das mag für die allgemeine Krankenversorgung wichtig und richtig sein, aber im Bereich der psychiatrischen Versorgung brauchen Sie eine größere Planungseinheit, weil Sie auf die regionalen Spezifitäten ganz anders eingehen müssen. Da sind Nürnberg und München und Augsburg und Würzburg von einem ganz anderen Charakter als zum Beispiel Teile der Oberpfalz. Deswegen sagen wir wie übrigens auch die Vorredner, wenn ich sie richtig verstanden habe: Es ist wichtig und richtig, dass die Bezirke diese Oberhoheiten, so nenne ich das mal einfach, in jeder Weise behalten und dass sie sogar deutlich gestärkt werden.