Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Das Ergebnis der Abstimmung wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein, damit wir mit den Abstimmungen fortfahren können.
Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein. Ich würde gern mit den Abstimmungen fortfahren. Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein. Ist das schwierig zu verstehen? – Offensichtlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lasse nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/552, Tagesordnungspunkt 11, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt wiederum die Ablehnung des Antrags. Auch hierzu wurde namentliche Abstim
Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Auch dieses Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Ich darf Sie noch einmal bitten, wieder zur Ruhe zu kommen und sich hinzusetzen. Wir haben noch eine namentliche Abstimmung. Dazu wäre es gut, wenn Sie wüssten, um welche es geht.
Ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 9, dem Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Dr. Fahn und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Verfassungsauftrag ernstnehmen – Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagement umsetzen". Das ist die Drucksache 17/3718. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Es stehen drei Minuten zur Verfügung.
Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Ich gebe jetzt das Ergebnis der durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt. Zum Antrag der Abgeordneten Sonnenholzner, Rauscher, Müller und anderer (SPD) betreffend "Pflege besser machen – Maßnahmen ergreifen I: Ausbildungsumlage zügig einführen!", Drucksache 17/4059 – das war der Tagesordnungspunkt 10: Mit Ja haben 72 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 93. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Nun zum Tagesordnungspunkt 11, zum Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Leiner und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen II – Ausbildungsumlage zur solidarischen Finanzierung der betrieblichen Ausbildung einführen", Drucksache 17/552: Mit Ja haben 55 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 90. Es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich noch folgende vonseiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN mitgeteilte Umbesetzungen bekannt: Frau Kollegin Margarete Bause wird anstelle des Kollegen Dr. Dürr neues Mitglied der Richter-Wahl-Kommission. Neues Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen wird anstelle des Kollegen Dr. Dürr Frau Kollegin Katharina Schulze. Ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bestandsstreckenausbau statt S-BahnVerschwenk Fürth (Drs. 17/3198)
Auch zu diesem Antrag ist bereits namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Ganserer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren macht sich die Stadt Fürth für einen umweltverträglichen Ausbau der S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen stark. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir diese Forderung unterstützen. Nach den Plänen der Deutschen Bahn soll im Planfeststellungsabschnitt 16 das dritte Gleis für die S-Bahn von der bestehenden Trasse ausgeschwenkt werden und in einem hohen Bogen durch das Knoblauchsland über einen Acker geführt werden. Ursache für diese Planung war ein ursprünglich geplantes Gewerbegebiet in der Schmalau, das bis heute nur auf dem Papier existiert und bereits vor Jahrzehnten verworfen worden ist.
Obwohl die DB wichtige Planungsunterlagen nicht bereitstellen wollte und die Stadt Fürth die Vorlage erst einklagen musste, konnte die Stadt Fürth nachweisen, dass sowohl bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung als auch bei den weiteren Planungsgrundlagen erhebliche fachliche Mängel zu finden waren und dass bei einem Verzicht auf den Verschwenk der Fahrplantakt von 20 Minuten für die S-Bahn pünktlich eingeführt werden könnte. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Eilsacheverfahren so gesehen.
Im Februar letzten Jahres wurde dann der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dagegen hat sich in Fürth ein einmaliges Klägerbündnis aus der Stadt Fürth mit einem einstimmigen Stadtratsbeschluss,
Bei diesen Planungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, weil diese geplante Variante in hohem Maße das Grundeigentum von Privatpersonen in Anspruch nimmt. Wenn Sie sich schon immer als Schutzpatron der Landwirtschaft darstellen, stimmen Sie diesem Antrag zu und schützen Sie die betroffenen Landwirte vor der drohenden Enteignung.
Diese Planung greift zudem in Wasserschutzgebiete ein und richtet sich gegen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Darüber hinaus ist eine ganze Reihe von Mängeln in der Umweltverträglichkeitsprüfung so gravierend, dass der Planfeststellungsbeschluss schon formal rechtswidrig ist.
Der dritte Spiegelstrich unseres Antrags hat sich in der Zwischenzeit positiv erledigt, weil eben das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 im Eilsacheverfahren der Stadt Fürth recht gegeben hat.
Der zweite Spiegelstrich unseres Antrags ist im Prinzip eine Bekräftigung des einstimmig gefassten Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom Sommer 2013, als der Wirtschaftsausschuss die Petition "pro S-Bahn ohne Verschwenk" zur Würdigung an die Staatsregierung überwiesen hat. Auch wenn der heute zuständige Verkehrsminister Herrmann nichts dafür kann, dass sein Vorgänger dieses Problem jahrelang ausgesessen hat, so wird er trotzdem in den "Nürnberger Nachrichten" vom 4. Februar 2014 zitiert, dass er den Planfeststellungsbeschluss zwar bedauere, aber selbstverständlich die offenen Fragen bestmöglich beantworten wolle. Diese Äußerung bezieht sich eben auf die Petition. Doch eine neutrale und objektive Überprüfung der Nutzen-Kosten-Untersuchung seitens der Staatsregierung ist bis heute nicht erfolgt.
Zuletzt fordern wir mit dem ersten Spiegelstrich die Staatsregierung auf, auf Bundesebene und bei der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass die Pläne für den S-Bahn-Verschwenk in Fürth nicht mehr weiterverfolgt werden und dass dafür die Bestandsstrecke ausgebaut wird. Verstecken Sie sich heute nicht weiter hin dem Bundesverwaltungsgericht. Treffen Sie hier eine politische Entscheidung und machen Sie den Weg frei für einen umweltfreundlichen und umweltverträglichen Ausbau der S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen.
Danke schön, Herr Kollege Ganserer. Der nächste Redner ist der Kollege Rotter. Bitte schön, Herr Rotter.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abschnitt, über den wir heute erneut reden, ist Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 8.1, das einzige Projekt, das noch nicht realisiert ist, das aber hoffentlich in drei Jahren endlich fertiggestellt sein wird und das für Bayern eine überragende Bedeutung hat. Entsprechend dieser überragenden Bedeutung haben wir uns schon in der letzten Legislaturperiode mit diesem Projekt sehr intensiv auseinandergesetzt.
Es gab zwei Petitionen, eine an den Bayerischen Landtag und eine an den Deutschen Bundestag. Wegen der Petition an den Deutschen Bundestag fand sogar ein Ortstermin statt, was im Bundestag sehr selten ist. Er geht normalerweise relativ schnell über die Dinge hinweg. Das beweist, dass es durchaus um schwierige und strittige Fragen geht. In dem Berücksichtigungsbeschluss, den der Deutsche Bundestag an die Bundesregierung gerichtet hat, ist sehr genau erläutert worden, welchen Klärungsbedarf er im Einzelnen hat. Am Ende dieser Petition ist auch ausgeführt, dass die Stadt Fürth diese Argumente wohl in das seinerzeit laufende Planfeststellungsverfahren einbringen werde. Ich gehe davon aus, dass das geschehen ist.
Gleichwohl ist der Planfeststellungsbeschluss so ergangen, wie ihn die Deutsche Bahn AG beantragt hat, also mit diesem Verschwenk. Dagegen wurde Klage erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat, durchaus bemerkenswert, in einer Eilentscheidung die aufschiebende Wirkung dieser Klage wieder angeordnet. Herr Kollege Ganserer hat schon darauf hingewiesen, dass sich dadurch der dritte Spiegelstrich des Antrags bereits erledigt hat. Die DB AG hat schon im Vorfeld erklärt, sie werde bis zur endgültigen Entscheidung bei der Verschwenk-Strecke keine vollendeten Tatsachen schaffen.
Wir haben aber noch zwei weitere Spiegelstriche. Mit dem einen wird gefordert, dass zu den Aussagen der Stadt Fürth Stellung genommen werden solle, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei der bestehenden Trasse im Vergleich zum S-Bahn-Verschwenk günstiger sei. Wir haben bereits im Ausschuss festgestellt, dass diese Frage noch offen ist. Sie hat sich bis heute nicht klären lassen und muss im Hauptsacheverfahren beim Bundesverwaltungsgericht, zu dem bereits 500 Seiten Schriftsätze eingereicht wurden, geklärt werden. Insoweit hat sich auch der zweite Spiegelstrich erledigt.
Damit komme ich zum ersten Spiegelstrich, zum eigentlichen Wunsch dieses Antrags: Der Freistaat Bayern soll danach auf Bundesebene und bei der Deutschen Bahn AG darauf hinwirken, dass die DB AG die Pläne für den Verschwenk nicht mehr weiterverfolgt. Sie soll vielmehr alternativ sofort den Bestandsstreckenausbau realisieren. Lieber Herr Kollege Ganserer, hier geht es nicht darum, wessen Schutzpatron wir sind. Es geht darum, dass in diesem Gerichtsverfahren vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht geklärt werden muss, welche Strecke die wirtschaftlichere ist. Dabei werden mit Sicherheit die unterschiedlichen Berechnungen zur VerschwenkStrecke genau untersucht werden. Wenn dann festgestellt wird, dass der Nutzen-Kosten-Faktor deutlich besser ist, nämlich so, wie ihn die Stadt Fürth mit der Zahl 1,23 angesetzt hat, gegenüber dem Wert von 0,93, den die Bahngutachter bisher angesetzt haben, ist das wirtschaftlich.
Die Wirtschaftlichkeit ist entscheidend, weil wir nur dann, wenn sie gegeben ist, die Bundesförderung bekommen. Das sind immerhin 60 % der Baukosten. Sollte das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Verschwenks, der mehr als 4 km lang ist, für die Gesamtstrecke der Linie Nürnberg bis Bamberg unter einen Wert von 1,0 sinken, wäre sogar die Gesamtförderung gefährdet, nicht nur die Förderung für diesen kleinen Teilabschnitt. Aus diesem Grunde habe ich in der Ausschusssitzung argumentiert, dass wir diesem Antrag nicht stattgeben sollten. Wir müssen jetzt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.
Nachdem die Eilentscheidung für den Antragsteller positiv ausgegangen ist, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass auch das Hauptsacheverfahren so ausgehen wird. Wenn das Gericht dann all diese schwierigen Fragen geprüft und festgestellt hat, dass diese Lösung entgegen der Ansicht der Bahn doch wirtschaftlich ist, dann muss uns der Bund auch diese Förderung gewähren. Angesichts der Bedeutung dieses Projekts für Mittelfranken, für Oberfranken, ja für ganz Bayern und darüber hinaus, sollten wir jetzt nicht vorschnell auf die Bahn einwirken und ihr irgendetwas vorschreiben, was sich hinterher als nicht wirtschaftlich und nicht förderfähig herausstellen könnte. Nur aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab.
Wir haben uns bereits in der letzten Legislaturperiode mit Zweifeln an diesem Verschwenk beschäftigt. Herr Kollege Ganserer, Sie waren damals noch nicht dabei. Ihre Fraktionskollegen können Ihnen das aber sicher bestätigen. Die endgültige Klarheit wird dieses Gerichtsverfahren bringen. Das Ergebnis dieses Verfahrens sollte abgewartet werden, um Schaden bezüglich der Fördermöglichkeiten vom Freistaat Bayern abzuwenden und um das Gesamtprojekt nicht zu ge
fährden. Deshalb bitte ich Sie, ebenso zu entscheiden wie der Wirtschaftsausschuss, also den Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Rotter. Der nächste Redner ist Herr Kollege Roos. Er ist schon auf dem Weg. Bitte schön, Herr Roos.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der S-Bahn-Verschwenk Fürth ist seit etlichen Jahren ein Dauerbrenner. Seit ich im Bayerischen Landtag bin, beschäftigt mich dieses Thema, zunächst als Berichterstatter bei einer Petition und mittlerweile als verkehrspolitischer Sprecher in der Nachfolge meines Kollegen Dr. Thomas Beyer, eines Mittelfranken, der mir die notwendige Expertise gegeben hat.
Meine Vorredner, Herr Kollege Ganserer und Herr Kollege Rotter, haben die Situation bereits eingehend und im Detail geschildert. Deshalb möchte ich, wenn das erlaubt ist, auf die Metaebene gehen: Hier geht es um die Infrastruktur, um die Ertüchtigung des Verkehrsnetzes im gesamten Mittelfranken und um ein Projekt im Rahmen der Deutschen Einheit. Wie wir alle wissen, hat es die Bayerische Staatsregierung, bis dato CSU-geführt, unterlassen, eine Priorisierung von Verkehrskonzepten und –projekten vorzunehmen. Das ist eine Unterlassungssünde; denn der Freistaat Bayern muss schon sagen, wo der Wagen hingehen soll. Was ist der Kurs? – Werte Frau Ministerin, diese Frage muss sowohl bei der Energiewende als auch in der Verkehrspolitik beantwortet werden. Hier steht die Bayerische Staatsregierung in der Pflicht.
Herr Ministerpräsident, die berühmte Koalition mit dem Bürger ist in einer solchen Gemengelage nur sehr schwer herzustellen. Es wird immer Gegner und Befürworter geben. Diese gibt es querbeet in Mittelfranken und querbeet durch die Fraktionen. Herr Kollege Ritt nickt; er weiß das. Deshalb können wir heute nicht pro Fürth, pro Nürnberg oder für den weiteren Spieler, die DB AG, votieren, sondern müssen zur Kenntnis nehmen, dass dieses Thema auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Dieses Verfahren wird noch ein Jahr, wenn nicht länger dauern.
Die Bayerische Staatsregierung müsste mit den Experten der Obersten Baubehörde in der Lage sein, darzulegen, wo der Kosten-Nutzen-Mehrwert bei einer Verschwenk-Lösung oder bei der Bestandsstrecke liegt. Dies müsste zu bewerkstelligen sein, um der Politik vor Ort Handreichungen geben zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich spielt auch die Ökologie eine Rolle. Ich nenne nur das Stichwort Knoblauchsland. Es spielt auch eine Rolle, dass die besagten Grundstücke noch nicht im Besitz bzw. in der Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn sind. Nach Abwägung all dieser Punkte kommen wir von der SPD-Landtagsfraktion im Gegensatz zu meinem persönlichen Motto "Politik mit Haltung" zu dem Ergebnis, dass wir uns enthalten müssen, um weder der einen noch der anderen Position zuzustimmen.