Protokoll der Sitzung vom 11.03.2015

te Ausbildungsjahr ermöglicht. Da gibt es überhaupt keine Probleme. Mir sind keine Probleme bekannt geworden. Auch einige Handwerksmeister haben dieses Thema, weil es gerade in den letzten Wochen ein bisschen in Mode ist, aufgegriffen. Ich habe immer gefragt: Haben Sie irgendeinen Fall, wo jemand abgeschoben worden ist oder auch nur damit gedroht worden ist? – Nein.

(Hans Herold (CSU): Null!)

Ich wollte es gerne einmal wissen.

(Hans Herold (CSU): Wir auch!)

Wir werden das noch klarer regeln. Da ist schon Klärungsbedarf da, um das noch verlässlicher zum Ausdruck zu bringen. Ich sage klar: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis für die qualifizierten Geduldeten auch zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden, und zwar gleich für zwei Jahre. Wir können das vernünftig lösen. Darauf kann sich dann jeder Arbeitgeber verlassen.

Ich sage noch einmal: Wenn die Identität klar ist, wenn jemand, der die Ausbildung ordentlich absolviert und wenn es keine strafrechtlichen Probleme gibt, wird sich jeder Arbeitgeber darauf verlassen können, dass diese Person nicht nur ihre Ausbildung zu Ende machen kann, sondern anschließend auch beruflich in diesem Betrieb tätig sein kann. Das ist kein echtes Problem.

(Beifall bei der CSU)

Aber ich sage Ihnen genauso klar: Es wäre ein fatales Signal, wenn wir neue Rechtsansprüche schaffen würden. Wenn wir ein Gesetz in Deutschland schaffen würden, das jedem ausländischen Jugendlichen, der in unser Land kommt und sagt, er sei Flüchtling und möchte erst einmal eine Ausbildung machen, a priori garantiert, dass er auf jeden Fall eine Ausbildung machen kann und anschließend noch jahrelang dableiben kann, würde das nur dazu führen, dass wir innerhalb weniger Monate eine Verdoppelung, eine Verdreifachung, eine Vervierfachung der Zahl solcher Leute in unserem Land hätten. Das kann nicht das Ziel sein.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb sage ich Ihnen klar: Wir müssen den Einzelschicksalen der jungen Leute in unserem Land gerecht werden und gleichzeitig dem Arbeitskräfte- und Ausbildungsbedarf der Wirtschaft in unserem Land. Wir müssen aber auch die Kosten sehen, die allein der Jugendhilfe gegenwärtig durch unbegleitete Min

derjährige entstehen. Allein im vergangenen Jahr sind 3.000 solcher jungen Leute nach Bayern gekommen. Das bedeutet nur für diesen Kreis von 3.000 unbegleiteten Minderjährigen Jahreskosten von 150 Millionen Euro, wenn sie ein weiteres Jahr da sind.

Ich sage noch einmal: Wir wollen jedem Einzelnen helfen. Aber es ist auch klar, dass das kein Konzept sein kann, mit dem wir die Probleme des Balkans lösen können. Wir können nicht alle diese Leute in unser Land holen. Deshalb wird es mit uns kein Bleiberecht für alle geben. Deshalb brauchen wir keine derartigen Gesetze, wie Sie sie fordern. Wir wollen im geltenden Recht Lösungen für die Geduldeten schaffen, von denen wir den Allermeisten eine Berufsausbildung ermöglichen, und wir wollen den Arbeitgebern Planungssicherheit verschaffen. Die vorliegenden Anträge gehen in eine falsche Richtung. Deshalb bitte ich Sie, diese abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Bitte bleiben Sie noch. Wir haben noch zwei Zwischenbemerkungen. Der Kollege Pfaffmann hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herr Staatsminister, Sie haben mit Ihren Kollegen von der CSU versucht, zwei Anträge, die sich ausschließlich mit Berufsausbildung und Sicherung der Berufsausbildung für Flüchtlinge befassen, zu einer Generaldebatte über die Flüchtlingsthematik in Deutschland auszuweiten. Das machen Sie immer sehr geschickt. Aber alles, was Sie hier von Rettung des Balkan, von gefälschten Papieren und Identitätsverweigerung gesagt haben, ist kein Bestandteil dieser Anträge. Um es noch einmal zu sagen: Es gelingt Ihnen immer wieder, den Eindruck zu erwecken, es wäre anders.

In dem Antrag der SPD-Fraktion wird auf einen Beschluss des Bundesrates Bezug genommen. Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 der Regierung die Neuschaffung eines Aufenthaltstitels für junge Flüchtlinge zur Aufenthaltsgewährung für die Dauer der Berufsausbildung vorgeschlagen. Ich nehme an, dass der Freistaat Bayern dem so zugestimmt hat. Das bedeutet, Sie haben im Bundesrat an die Regierung die Forderung gerichtet, einen neuen Aufenthaltstitel zu schaffen, sodass Flüchtlinge für die Dauer der Berufsausbildung geduldet werden können. Das stellen Sie jetzt alles ein bisschen anders dar.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Er hat die Ver- mutung geäußert!)

Auch der Herr Ministerpräsident hat nicht zum ersten Mal gegenüber Vertretern der Wirtschaft und der Industrie versprochen, dass dieser Status geschaffen wird. Ich würde Ihnen empfehlen, den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zu lesen. Wenn Sie dies tun, stellen Sie fest, dass dort ausdrücklich steht, dass der Landtag der Forderung, einen Duldungsstatus zu schaffen – der Sie zugestimmt haben –, zustimmen soll.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Woher wissen Sie das? – Jürgen W. Heike (CSU): Das stimmt doch gar nicht!)

Wir haben nichts anderes getan, als Ihrer eigenen Forderung, die Sie im Bundesrat erhoben und gegenüber Vertretern der Industrie geäußert haben, Nachdruck zu verleihen.

Herr Kollege Pfaffmann, denken Sie bitte an die Zeit!

Ich bin gleich fertig. – Können Sie mir einmal erklären, was das für eine Politik sein soll? –

(Georg Winter (CSU): Zeit!)

Auf der einen Seite fordern Sie die Duldung, auf der anderen Seite wollen Sie sie ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Pfaffmann, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Danke schön. – Bitte, Herr Staatsminister.

Lieber Kollege Pfaffmann, ich möchte es nur auf einen Aspekt beschränken. Ich habe sehr deutlich ausgeführt, dass ich der Meinung bin, dass wir den Jugendlichen, die hier geduldet sind, in vielen Fällen eine Berufsausbildung ermöglichen können. Ich bin aber auch der Meinung, dass dies nicht für Leute gilt, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, auch wenn es junge Menschen sind.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das steht in dem Antrag nicht drin!)

- Eben. Das steht nicht drin, und wir wollen das so nicht. Wir wollen auch keine Regelung, wie sie im Bundesrat beantragt worden ist. Wir müssen hier differenziert herangehen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, einen Moment bitte. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung.

(Zurufe von der CSU: Oh mei!)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Kollegin und jeder Kollege hat das Recht, Zwischenbemerkungen zu machen. Es steht uns gut an, dieses Recht auch zu respektieren.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Bitte schön, Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. – Sie haben gesagt, der Schulbesuch sollte kein Problem sein. Das würden wir uns auch wünschen. Was passiert zum Beispiel, wenn ein jugendlicher Flüchtling zu uns kommt, eine Berufsschule besucht, sich dort engagiert und sich dann herausstellt, dass er vorher in Italien war? – Dann droht, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht, die Abschiebung nach Italien, mitten aus der Schule heraus. Solche Fälle sind sehr bedauerlich. Wir sollten für solche Fälle generell regeln, dass wir das Selbsteintrittsrecht wahrnehmen.

Wir haben auch bezüglich der Praktika einen Regelungsbedarf. In dem großen Land Bayern weiß nicht jede Ausländerbehörde über die Genehmigung von Praktika Bescheid. Bei der Aufnahme von Praktika muss nicht erst geprüft werden, ob ein junger Mann die Berechtigung hat, hier tätig zu werden. Auch für solche Fälle würden wir Sie bitten, klare Anweisungen an die Mitarbeiter in den Ausländerbehörden und den Landkreisen zu geben.

Außerdem wäre ein klarer Hinweis wichtig, dass auch Geduldeten eine Ausbildung ermöglicht werden kann. Wir haben Landkreise, in denen die Ausländerbehörden in solchen Fällen auf die eine Weise entscheiden, während die Ausländerbehörde im Nachbarlandkreis in einem gleichen Falle anders entscheidet. Wichtig wäre, dass alle Ausländerbehörden in der Richtung entscheiden, die wir gemeinsam verfolgen, nämlich dass Jugendliche eine Ausbildung bekommen, um später ihr Leben selbst gestalten zu können. Die Behörden sollten ihren Ermessensspielraum zugunsten der Jugendlichen auslegen. Dann wäre schon viel erreicht. Herr Innenminister, wenn Sie in diesem Sinne tätig werden könnten, hätten wir schon einen ersten Schritt getan.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Kamm. – Herr Staatsminister, bitte schön.

Frau Kollegin Kamm, ich habe die meisten der von Ihnen angesprochenen Themen meinerseits ebenfalls angesprochen. Ich stehe in einem engen Kontakt mit unserer Arbeits- und Sozialministerin und unserer Wirtschaftsministerin. Damit es künftig keine solchen Missverständnisse mehr geben kann, werden wir demnächst im Rahmen eines Runderlasses an die Ausländerbehörden deutlich machen, wie in solchen Fällen verfahren werden soll.

Zu dem konkreten Beispiel Italien sage ich: Wir werden im Einzelfall sehr vernünftig entscheiden. Ich möchte mir jedoch immer eine andere Entscheidung vorbehalten, wenn ein offenkundiger Missbrauch stattfindet. Sobald Sie die allgemeine Garantie geben, dass jeder, der unter die Dublin-Verordnung fällt, in Bayern eine Ausbildung machen kann, bedeutet das, dass all diese Menschen zu uns kommen und sagen können: Ich will eine Ausbildung in Deutschland.

Ich sage Ihnen klipp und klar: Genau diese Situation will ich vermeiden. Wir werden im Einzelfall und bezogen auf den einzelnen Menschen und den Betrieb entscheiden. Wir werden das auch unseren Behörden nahelegen, damit wir hier weiterkommen. Wir wollen aber keine Ansprüche schaffen. Auf diese Differenzierung lege ich Wert.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/5648 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Danke schön. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/5667 - das ist der Antrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Danke schön. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich komme nun zu unserem ersten Dringlichkeitsantragspaket zurück, bei dem noch die Abstimmungen ausstehen. Ich lasse zunächst über die Anträge abstimmen, über die nicht in namentlicher Form abgestimmt wird.

Zunächst zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER; das ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/5647. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Danke schön. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Als Nächstes lasse ich über den Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/5666 abstimmen. Diese Abstimmung wird ebenfalls in einfacher Form durchgeführt. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zu den namentlichen Abstimmungen über die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/5664 und 17/5665.