Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Kollege Joachim Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn man hier von Augenwischerei spricht, macht man es sich zu einfach. Es ist durchaus ein ernst zu nehmendes Thema. Ich weiß nicht, wie wir hier vor 20 Jahren über die Möglichkeit der Verbrennung diskutiert hätten. Damals gab es sicherlich auch jede Menge Vorurteile.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Wenn man sich die Situation heute ansieht, dann nimmt die Zahl der Verbrennungen immer stärker zu, während der Anteil normaler Friedhofsbestattungen immer mehr abnimmt. Das sind Fakten. Hier von Zeitgeist oder Augenwischerei zu reden, das ist nicht ernst genug, das wird dem Thema nicht gerecht.

Meine Damen und Herren, die Gesellschaft verändert sich. Auch die Einstellung der Menschen zum Tod unterliegt einem ständigen Wandel und verändert sich. Dem sollte man in irgendeiner Form Rechnung tragen. In unserer Gesellschaft spielt Selbstbestimmung eine immer größere Rolle. Professor Dr. Gantzer hat es ausgeführt, über ein Testament kann ich über den Tod hinaus meine Wünsche äußern. Was aber ist, wenn die rechtlichen Möglichkeiten diese Wünsche nicht erlauben? – Wir haben jetzt schon Fälle, wo die Leute dann ins Ausland fliegen, weil es dort erlaubt ist, den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen. Die Kosten für ein angemessenes Grab inklusive Grabstein, Grabeinfassung und was auch immer sind ebenfalls angesprochen worden. Während ich mich bei einer normalen Beerdigung entscheiden muss, an welchem Ort ich den Verstorbenen beerdige, hat die angesprochene Möglichkeit auch den Charme, dass ich zwei verschiedene Orte wählen kann. Beispielsweise dann, wenn je eines der beiden Kinder des Verstorbenen in Australien und in Amerika lebt. Jeder kann dann die Hälfte der Asche mitnehmen und sie dort, wo er lebt, bestatten. Es gibt also eine Menge Möglichkeiten, die man diskutieren sollte.

Für mich gliedert sich der Gesetzentwurf in zwei Teile. Im ersten geht es um die Verstreuung von Ascheresten auf einem bestimmten Teil des Friedhofs. Ich glaube, dem müssen wir auf jeden Fall zustimmen. In einzelnen Bundesländern in Deutschland haben wir das bereits, auch in unseren Nachbarstaaten, in Österreich, der Schweiz und in Teilen von Skandinavien. Ich weiß nicht, warum man sich dagegen wenden kann. Über den zweiten Teil kann man diskutieren, nämlich über die Verstreuung der Asche außerhalb des Friedhofs. Da muss man sich sicherlich mehr Gedanken machen. Das ist ein Punkt, über den wir im zuständigen Ausschuss diskutieren müssen. Ich muss sagen: Von dem Augenblick, als ich diese Idee erstmals gehört habe, bis heute hat sich meine Meinung gravierend verändert. Die Idee dieses Antrags hat durchaus einen gewissen Charme.

Meine Damen und Herren, ich würde nur um Folgendes bitten: Am 17.06.2015 haben wir im Innenausschuss eine Anhörung zu nichtchristlichen Bestattungen. Wir haben Experten dazu eingeladen und sollten Fragen, die sich im Hinblick auf das Verstreuen der Asche ergeben, an diese Experten richten. Die Probleme dieses Gesetzentwurfs sollten wir erst nach der

Behandlung der Fragen im Anhörungsverfahren im Ausschuss erörtern. Wir sind dann um ein paar zusätzliche Informationen reicher. Das ist eine Anregung von unserer Seite. Ich glaube, dass das kein großes zeitliches Problem bereitet und man dem Rechnung tragen könnte. Ansonsten signalisieren wir, zumindest für den ersten Teil, große Zustimmung. Für den zweiten Teil kündigen wir interessante Diskussionen an. Danke schön.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD))

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Kollegin Ulrike Gote vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig, unser Bestattungsrecht muss reformiert und angepasst werden an die Bedürfnisse der Menschen, die heute leben und in Zukunft sterben und selbstbestimmt darüber entscheiden wollen, wie sie begraben werden wollen oder was nach dem Tod mit ihrem Körper passieren soll. Das ist völlig richtig. Wir haben in den letzten Jahren beobachtet, dass viele Bundesländer diesen Weg schon gegangen sind. In vielen Bundesländern wurden die Bestattungsgesetze reformiert. Das ging in Teilen in diese Richtung, war aber auch mit vielen anderen Fragen verbunden.

Wir GRÜNE haben dieses Thema übrigens in der letzten Legislaturperiode immer wieder angesprochen; denn irgendwann einmal wurde die Reform angekündigt, dann kam lange nichts. Wir haben bei der Staatsregierung nachgefragt; dann hieß es: Sie kommt noch. Dann kam sie aber bis Ende der Legislaturperiode nicht. Entweder hat das Thema in der Staatsregierung nicht die hohe Priorität, die es eigentlich haben sollte, oder es gibt noch sehr viele Diskussionen über verschiedene Fragen rund um das Bestattungsrecht.

Jedenfalls haben wir auch in dieser Legislatur schon die Initiative ergriffen; ein umfassender Antrag von uns ist hier im Landtag im Verfahren. Der Antrag ist im Moment zurückgestellt, bis die Anhörung, von der hier schon mehrfach die Rede war, durchgeführt ist. Ich meine, dass wir es nicht bei diesem einen Anliegen, das Gegenstand des heutigen Gesetzentwurfs ist, belassen können. Das ist wirklich nur ein kleiner Teilaspekt. Ich nenne als Stichworte: die ewige Grabesruhe – ein großes Thema -, die Ermöglichung muslimischer Bestattungen – sie wird Teil der Anhörung sein; ich finde es übrigens schade, dass wir das nicht zu einer wirklich umfassenden Anhörung über

das Bestattungsrecht ausgeweitet haben -, den Sargzwang, Urnenzwang, die Frage, ob die Urne mit nach Hause genommen werden darf, bis hin zu der Frage, ob die Asche verstreut werden darf und wo. Das sind sehr viele Fragen, die wir klären müssen. Am besten klären wir sie einvernehmlich miteinander. Die Anhörung ist dazu sicherlich ein erster Schritt.

Wie der Vorredner schon sagte, würde ich mir aber auch wünschen, dass wir ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen und wirklich alle Fragen, die uns in dem Bereich zurzeit bedrängen, angehen. Mit dem Gesetzentwurf sehe ich das nicht erfüllt.

Insgesamt muss ich sagen: Das Anliegen wird bei uns genauso gesehen. Man muss da sicherlich zu liberaleren Möglichkeiten kommen. Ich sehe in dem Gesetzentwurf allerdings schon das Problem, dass mit der Genehmigung doch eine gewisse Bürokratie verbunden ist. Das scheint mir wirklich sehr kompliziert gedacht zu sein. Damit ist ein bürokratischer Aufwand für die Kommunen verbunden.

Ich weiß nicht, ob die Regelungen wirklich alle im Detail so zielführend sind. Das ist mein Eindruck nach einer ersten Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir uns mit diesen Fragen im Ausschuss intensiv beschäftigen. Wie gesagt, es geht sicherlich in die richtige Richtung. Vielleicht können wir es noch in ein Gesamtkonzept einbetten, das wir gemeinsam erarbeiten.

Vielleicht ist es sinnvoll, damit bis nach der Anhörung zu warten. Ich fand die Idee des Kollegen interessant, eine weitere Anhörung ins Spiel zu bringen. Wir müssen uns durchaus noch intensiver mit den Fragen beschäftigen. Das sehe ich auch so. Vielleicht brauchen wir eine weitere Anhörung.

Wir haben in der Fraktion übrigens ein umfassendes Fachgespräch zu der ganzen Thematik durchgeführt mit sehr interessanten Ergebnissen. Da können wir sicherlich viel einspeisen. - Ich freue mich auf die Beratungen und halte das für einen Schritt in die richtige Richtung. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Einführung von Karenzzeitregelungen) (Drs. 17/5767) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. – Erster Redner ist der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Kollege Rinderspacher. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen eineinhalb Jahren haben sich zahlreiche Minister der Bundesregierung nach dem Ausscheiden aus der Regierung lukrative Jobs in der bundesdeutschen Wirtschaft gesichert; der ehemalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, wechselte als Cheflobbyist zum Rüstungsunternehmen Rheinmetall.

(Hans Herold (CSU): Gerhard Schröder! Das beste Beispiel!)

Ich komme gleich darauf zurück. – Niebel war während seiner Amtszeit als Minister Mitglied im Bundessicherheitsrat und damit auch zuständig für Waffenexporte ins Ausland. Er wechselte zu einem Rüstungsunternehmen, für das er über diese Position mittelbar zuständig war.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr arbeitet seit November bei dem Versicherungskonzern Allianz. Als Gesundheitsminister war er auch zuständig für die Belange der privaten Krankenkassen. Er entwickelte sogar den "Pflege-Bahr", eine private Zusatzversicherung für die Pflege, die auch und im Besonderen von der Allianz angeboten und offensiv beworben wird.

Ronald Pofalla war als Chef des Bundeskanzleramts und Staatsminister für besondere Aufgaben federführend auch für die Deutsche Bahn zuständig und kündigte zum Jahreswechsel 2013/2014 an, ausgerechnet in jenes Unternehmen zu wechseln, für das er bis dahin politisch zuständig war.

Katherina Reiche – der jüngste Fall –, ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium und im Bundesverkehrsministerium, wechselt nun zum Verband kommunaler Unternehmen und wird dort ausgerechnet für die Umwelt zuständig sein, für die sie bereits im Amt als Parlamentarische Staatssekretärin zuständig war.

(Dr. Karl Vetter (FREIE WÄHLER): Schröder?)

Die Folge, meine Damen und Herren, waren öffentliche Kritik und der Verdacht, dass manipulative Amtsführung mit Blick auf spätere Karriereaussichten politisches Insiderwissen zur Folge hat.

Die Bundesregierung hat auf die anhaltende Kritik reagiert und die Vorschläge der SPD aus den vergangenen Jahren aufgegriffen; sie hat im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Seitenwechsel von der Politik in die Wirtschaft nur unter transparenten Voraussetzungen ermöglicht und wenn kein Interessenkonflikt vorliegt.

Wir meinen, auch in Bayern sollte beim Wechsel von der Regierungsbank in die Wirtschaft bei möglichen Interessenkonflikten künftig eine Sperrzeit von mindestens 12 und bis zu 18 Monaten gelten. Mit einem bayerischen Gesetz wollen wir verhindern, dass das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Regierung und damit in die Politik insgesamt beeinträchtigt wird; denn auch in Bayern gab es in den vergangenen zehn Jahren mindestens vier Fälle, die für öffentliches Aufsehen, Irritation oder gar Verärgerung gesorgt haben. – Es kamen schon einige Zwischenrufe: Ja, es gab auch Fälle bei der SPD; ich sage das, damit eine gewisse Beruhigung einkehrt. In Bayern waren es aber naturgemäß Kolleginnen und Kollegen aus der CSU.

Vier Fälle in den letzten zehn Jahren: Kurt Faltlhauser heuerte als ehemaliger bayerischer Finanzminister ausgerechnet bei der Investmentbank Rothschild an. Rothschild hatte 2007 den Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die BayernLB empfohlen und anschließend ein Erfolgshonorar von 8 Millionen Euro bekommen. Die Hypo Group Alpe Adria – wir erinnern uns – hat den Freistaat fast an den Rand des finanziellen Ruins geführt. Erst gestern wurde wieder eine Bilanz vorgelegt mit einem negativen Saldo von 1,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Der Nachgeschmack ausgerechnet dieses politischen Seitenwechsels ist also auch heute noch überaus bitter.

Werner Schnappauf war bis Oktober 2007 bayerischer Umweltminister und wechselte einen Monat später als Hauptgeschäftsführer zum Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI.

Otto Wiesheu war ab Januar 2006 Vorstandsmitglied bei der Deutschen Bahn. Noch in den Monaten zuvor war er Wirtschaftsminister in Bayern und bei den Koalitionsverhandlungen im Bund gerade auch für den Verkehrsbereich zuständig. Dort trieb er massiv die Privatisierung der Bahn voran. Die Berichterstattung war entsprechend, und der Verdacht lag nahe, dass Herr Wiesheu über Monate hinweg offensichtlich zweigleisig gefahren ist. Aber man muss gar nicht so

lange zurückblicken. Finanzminister Georg Fahrenschon wechselte als einer der Minister aus dem Kabinett von Horst Seehofer fliegend zum Sparkassenund Giroverband. Er war in den Monaten zuvor für das EU-Beihilfeverfahren zuständig gewesen und hatte sich intensiv für eine Schonung der bayerischen Sparkassen eingesetzt. Politisch war das richtig. Nichtsdestotrotz lag natürlich der Verdacht nahe – er wurde auch hier im Parlament geäußert –, dass er damals schon Aussichten auf den Chefposten beim Sparkassenverband hatte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Vorstoß folgen wir auch den Forderungen der Europäischen Kommission, die in ihrem ersten Antikorruptionsbericht für Deutschland angemahnt hatte, dass es bislang keine Regelungen für eine Karenzzeit von Politikern zwischen dem Ausscheiden aus dem Amt und der Aufnahme einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft gibt.

In der vorgesehenen Regelung zu Karenzzeiten wird zudem dem am 12. November 2014 von Deutschland ratifizierten Übereinkommen der Vereinten Nationen Rechnung getragen. Auch darin waren entsprechende Karenzzeiten gefordert worden.

Unser Gesetzentwurf sieht vor: Wer als Minister oder als Staatssekretär innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen will, muss dies frühzeitig anzeigen, sobald die Vorbereitungen dafür beginnen oder ihm ein solcher Job in Aussicht gestellt wird. Da die Gefahr einer Interessenkollision beim Wechsel in den öffentlichen Dienst eher nicht besteht – der öffentliche Sektor ist nun einmal dem Allgemeinwohl verpflichtet –, ist dieser von der Anzeigepflicht ausgenommen. Die Karenzzeit steht in zeitlichem Zusammenhang mit einem Anspruch auf Übergangsgeld, das Regierungsmitgliedern in Bayern für die Dauer von maximal 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zusteht.

Dem Prüfverfahren durch die Regierung selbst soll, wie das auch im Bund der Fall ist, ein unabhängiges Gremium vorgeschaltet sein, bestehend aus drei Honoratioren, die über politische Erfahrung verfügen. Ich könnte mir beispielsweise den ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Karl Huber als Mitglied eines solchen Gremiums, einer solchen Ethikkommission vorstellen. Sieht diese Ethikkommission problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben des Kabinettsmitglieds, kann es den Jobwechsel monieren. In jedem Fall muss das Regierungsmitglied einen möglichen Seitenwechsel schon zu einem frühen Zeitpunkt melden, also sobald die

Vorbereitungen dafür beginnen oder ihm ein solcher Job in Aussicht gestellt wird.

Wir sind uns dessen bewusst, dass eine solche Karenzzeit natürlich im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit verhältnismäßig sein muss. Entscheidend ist für uns die Frage, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Das ist die entscheidende Frage. Es gibt bei dem Thema der Karenzzeit natürlich widerstreitende Interessen. Wir brauchen in der Politik dringend Fachleute aus der Wirtschaft. Gleichermaßen dürfen wir Politiker nicht mit dem Verbot von Berufen in der freien Wirtschaft belegen.

In diesem Spannungsfeld stellen wir heute einen vernünftigen Kompromiss vor. Eine Anzeigepflicht mit einer Verbotsmöglichkeit bei tatsächlichen Interessenkollisionen ist für uns ein fairer, ein vernünftiger und auch ein verfassungskonformer Weg. Gerade angesichts der öffentlichen Diskussionen der letzten Monate erscheinen klare Regelungen für alle Beteiligten aus unserer Sicht in jedem Fall besser als eine öffentliche Debatte, die darüber entscheidet, ob und in welchem Fall ein Wechsel in die Wirtschaft politisch und gesellschaftlich opportun ist.

Grundsätzlich muss ein Wechsel in die Wirtschaft innerhalb einer überschaubaren Zeit möglich sein. Wir wollen nicht, dass in den Parlamenten und in der Regierung nur noch Berufspolitiker sitzen, die sich gegebenenfalls über Jahre an ihren Ämtern festklammern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Karenzzeitgesetz, das wir heute vorlegen, schützt aber auch ehemalige Kabinettsmitglieder vor Unsicherheiten und vor nicht gerechtfertigter Kritik. Das gilt gleichermaßen für jene Unternehmen, in die ein Politiker zu wechseln gedenkt. Wir setzen mit unserer Regelung ein politisches Zeichen. Sie ist ein Schritt zu mehr Transparenz und mehr Glaubwürdigkeit in der Politik.

Ich sage aber auch, dass die Regelung nicht jeden Streit um Personalien verhindern können wird. Im konkreten Fall ist natürlich immer politisches Fingerspitzengefühl vom Entscheidungsgremium selbst gefragt, von der Regierung, vom vorbereitenden Gremium, beim Unternehmen sowie beim Politiker und der Politikerin selbst, die gewillt sind, in die Wirtschaft zu wechseln. Ich bitte Sie deshalb um konstruktive Beratung unseres Vorschlags in den Ausschüssen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. - Ich eröffne die Aussprache über den Gesetzentwurf. Als erste Rednerin hat die

Frau Kollegin Guttenberger von der CSU das Wort. Bitte schön.