Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Danke schön, Herr Kollege, auch für das kollegiale Verhalten. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Otto Lederer von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Grundgesetzes im August 2006 ging die Gesetzgebung bezüglich des Melderechts auf den Bund über. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom Mai 2013 und mit der Änderung dieses Gesetzes vom November 2014 nimmt nun der Bund diese Gesetzgebungskompetenz erstmals umfassend wahr. Der Bund führt das bisherige Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahr 1980 in einem Bundesmeldegesetz fort. Damit wird Landesrecht ab November 2015 zu Bundesrecht. Das hat unweigerlich zur Folge, dass die Länder dazu verpflichtet sind, dieses Bundesrecht auszuführen. Dazu gehören die Regelungen zum Verwaltungsverfahren, die Bestimmung zuständiger Behörden sowie die Änderung zahlreicher Vorschriften. Da und dort wird von der Änderungsklausel sinnvoll Gebrauch gemacht werden. Wir von der CSU sind der Meinung, dass der vorliegende Gesetzentwurf dies tut, und zwar in angemessener Weise. Das zeigen die vielen positiven Rückmeldungen aus den Verbändeanhörungen. Dazu zählt auch die Anhörung des Bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf schafft ein modernes bayerisches Melderecht. Er bestimmt Zuständigkeiten und trifft Vorgaben für die Verwaltungsverfahren. Das Gesetz nutzt die Öff

nungsklausel dahin gehend sinnvoll, dass sich das neue Melderecht am gegenwärtigen Melderecht orientiert und somit unnötige Systembrüche vermeidet. Darüber hinaus wird die Staatsregierung ermächtigt, organisatorische oder technische Vorgaben zu regeln. Dieser Gesetzentwurf eröffnet den Behörden die Möglichkeit, Aufgaben auf andere Meldebehörden, Zweckverbände und Kommunalunternehmen zu übertragen. Eine Übertragung auf die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung ist ebenfalls möglich. Dadurch werden die gemeindlichen Meldebehörden entlastet. Das gilt für zentrale Abfragen, die nur in einem eng begrenzten und klar benannten Rahmen stattfinden können. Auf diese Weise muss man nicht rund 2.000 kommunale Meldebehörden einzeln abfragen. Die Befragung ist vielmehr mit einer zentralen Abfrage möglich.

Aus diesem Grund steht die CSU diesem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Joachim Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Melderecht betrifft jeden. Jeder muss sich irgendwo anmelden oder ummelden. Selbst wir Abgeordnete sind oft gezwungen, uns in München mit einem Zweitwohnsitz anzumelden. Das Gesetz hat durchaus eine Wirkung nach außen. Das Gesetz wurde in den letzten Jahren auch in diesem Haus einige Male diskutiert. Es ergibt sich aus der Föderalismusreform. Diesen Hintergrund hat Herr Staatssekretär Eck in Gänze behandelt. Insofern kann ich es heute kurz machen.

Wir FREIE WÄHLER haben damals mitdiskutiert und unsere Meinung gesagt. Wir haben die Bayerische Staatsregierung gebeten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass es zu einer Einwilligungslösung und nicht zu einer Widerspruchslösung kommt. Die Widerspruchslösung hat der Bundestag im Jahr 2012 während des Halbfinalfußballspiels Deutschland gegen Italien mit insgesamt 26 Abgeordneten beschlossen. Das hat der Bundestag wieder geändert, sodass wir heute die Einwilligungslösung haben. Das bedeutet, jeder Bürger muss gefragt werden, ob er mit der Weiterverwendung seiner Daten einverstanden ist. Das war für uns damals ein ganz wichtiger Punkt. Im Übrigen ist das Gesetz vom ganzen Haus angenommen worden. Insofern sehen wir den Beratungen mit Interesse entgegen, signalisieren jedoch bereits heute,

dass wir mit großer Wahrscheinlichkeit zustimmen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat das Wort Kollegin Osgyan von den GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir könnten jetzt sagen: Eigentlich ist das nur ein Ausführungsgesetz zu einem Bundesgesetz. Warum wollen wir darüber lange debattieren? - Die Entstehung dieses Bundesgesetzes war jedoch so verwickelt und so unredlich, dass man sich das Gesetz wirklich genauer anschauen sollte.

Blicken wir zurück: Als der Bundestag die Reform des Meldegesetzes im Juni 2012 erstmals beschlossen hatte, waren Zigtausende zu Recht empört; denn das Gesetz war schlichtweg eine Verbeugung vor der Adresshändler-Lobby. Es erlaubte die Weitergabe der Meldedaten an Werber und Adresshändler mit einer "Opt-out"-Lösung. Viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verbände haben sich zu Recht dagegengestellt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Bayerische Städtetag und der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern, Herr Dr. Petri, haben die Landesregierungen aufgefordert, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.

Besonders erstaunlich an der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes war das Fehlen der strittigen Regelung. Dieser Passus ist erst auf ausdrücklichen Wunsch der CSU in das Gesetz aufgenommen worden. Das ist verwunderlich, wenn man bedenkt, dass sich Staatsministerin Aigner – gerade ist sie nicht da – damals an die Spitze der Bewegung gestellt hat, um das wieder zu ändern, nachdem die Bevölkerung aufgestanden ist.

Wir müssen konstatieren: Zu einem vernünftigen Meldegesetz ist es erst durch den Kompromissvorschlag rot-grün regierter Bundesländer wie NRW und Rheinland-Pfalz im Bundesrat geworden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war eindeutig ein Erfolg des Rechtsstaats. Gleichwohl bleiben Adresshandel und Werbewirtschaft trotz der Verbesserungen immer noch inakzeptabel intransparent.

Erstaunlich war ebenfalls, dass das Gesetz noch vor dem Inkrafttreten erneut angepackt und modernisiert wurde. Das ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang. Dabei sollten Vorschriften zu Daten und deren Über

mittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften angepasst werden, damit öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer erheben können. Dieses Vorgehen war kritisch; denn die Übermittlung des Familienstands "Lebenspartnerschaft" an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften hätte im schlimmsten Fall dazu führen können, dass sich die Familienstandesdaten schwerwiegend auf das arbeitsrechtliche Verhältnis auswirken und bis hin zu einer Kündigung führen. Die Große Koalition im Bundestag ist erst aufgrund der Kritik der Opposition zur Besinnung gekommen und hat das wieder gestrichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass Daten, die wir in einem staatlichen Zwangsverhältnis von den Bürgerinnen und Bürgern erheben, nicht zu deren Nachteil an Dritte weitergegeben werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben schon genug mit dem überbordenden Handel mit Adressdaten und persönlichen Daten durch private Unternehmen zu kämpfen. Ständig wird die Schwelle zur Legalität ausgetestet und häufig auch überschritten. In Nürnberg, woher ich komme, haben wir erst letzte Woche unrühmliche Schlagzeilen über die Telekom gelesen, welche über Monate hinweg per Handy-Ortung Standort und soziodemografische Daten von Mobilfunk-Nutzerinnen und -Nutzern ohne deren Wissen an die örtlichen Verkehrsbetriebe übermittelt hat. Das Pilotprojekt ist jetzt glücklicherweise gestoppt, aber auch erst auf massiven Druck der Öffentlichkeit. Solche Fälle führen zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung. Auch hier müssen wir deshalb politisch handeln. Umso wichtiger ist es sicherzustellen, dass wenigstens der Staat eine Vorbildfunktion einnimmt und sorgsam und umsichtig mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger umgeht. Wenn hier die Vertrauensbasis nicht mehr stimmt, brauchen wir über mehr E-Government – das wollen wir GRÜNE im Übrigen auch – gar nicht mehr zu reden.

Angesichts der bewegten Geschichte der Novellierung des Bundesmeldegesetzes haben wir die Pflicht, bei den Ausführungsvorschlägen und Ausführungsregelungen der Staatsregierung, beispielsweise bei den Ausführungsbestimmungen für die AKDB, ganz genau hinzusehen. Deshalb freuen wir uns auf die Beratung in den Fachausschüssen. Insbesondere werden wir die Öffnungsklausel ganz genau betrachten. Am Schluss möchte ich Montesquieu zitieren, der schon 1750 festgestellt hat: "Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist." – Verbleiben wir in dem Sinne.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächste hat Frau Kollegin Petra Guttenberger von der CSU das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist man schon etwas ratlos. Frau Kollegin, Sie haben uns erzählt, was der Bundestag tun müsste. Wir sind der Bayerische Landtag, das nur als Nebenbemerkung. Bemerkungen wie die, "staatliche Zwangsverhältnisse grenzten an die Legalität", muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Sie haben mit dem, was auf den Weg gebracht wurde, gar nichts, aber wirklich gar nichts zu tun. Wir haben jetzt eine wesentliche Veränderung, wonach Auskünfte für Zwecke der Werbung von der Einwilligung abhängig gemacht werden. Das gilt in Bayern schon seit Juli 2013. Bei den gewerblichen Auskünften gilt die Zweckbindung, das heißt, ich muss die Daten zu dem Zweck, den ich angemeldet habe, verwenden. Ich habe dabei auch ein Wiederverwendungsverbot, wenn ich Daten zum Beispiel zum Zweck der Anschriftenermittlung für Dritte abgefragt habe.

Wir haben uns damit durchsetzen können, dass man nicht einwilligen, sondern widersprechen muss, wenn man nicht möchte, dass Parteien für Zwecke der Wahlwerbung, Mandatsträger, Rundfunk oder die Presse Daten über runde Geburtstage oder Ehejubiläen bekommen. Beibehalten worden ist auch die Hotelmeldepflicht, die wir schon allein aus Gründen der Sicherheit für angemessen halten. Beibehalten worden ist auch die Regelung, dass der Wohnungsvermieter bei An- und Abmeldung von Mietern mitwirkt. Nur auf die Art und Weise kann festgestellt werden, wer zum Beispiel in einer bestimmten Stadt wohnt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ich überhaupt Rechte verfolgen kann. Nur so kann ich verhindern, dass sich jemand der Rechtsverfolgung entzieht, wenn zum Beispiel ein Kind seinen Unterhaltsanspruch geltend macht. Wir sollten schon die positiven Aspekte des Melderechts im Vordergrund sehen und nicht von einem "staatlichen Zwang" reden.

Auch die Ermittlung von einfachen und erweiterten Auskünften, die nach Auffassung der GRÜNEN erschwert werden sollte, wurde beibehalten. Nach dem Willen der GRÜNEN sollte ich nicht mehr bei rechtlichen Interessen, sondern nur noch bei titulierten, also durch Urteil oder Gerichtsbeschluss festgestellten Interessen Daten bekommen. Dass das weltfremd ist, wissen wir alle. Wenn ich wissen will, wen ich überhaupt verklagen will, brauche ich erst einmal die Daten. Ich nenne noch einmal das Beispiel des Kindes, das von einem nicht zahlenden Vater Unterhalt begehrt. Eine Besonderheit besteht auch darin, dass

Private in Bayern anders als in anderen Bundesländern bei der Übermittlung von Daten nicht tätig sein dürfen. Wir setzen hier ganz bewusst auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt, nämlich die AKDB.

Wir halten das Bundesgesetz für rundum gelungen. Wir halten es für den richtigen Weg, um auf einer gerechten Basis zwischen Einwilligungs- und Widerspruchsverfahren abzuwägen. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass diese positiven Wirkungen durch die Melderechtsverordnung weiter vorangebracht werden können.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Ermöglichung individueller Bestattungsarten) (Drs. 17/5766) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Als erster Redner hat Professor Dr. Peter Paul Gantzer das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir hier vorstellen, geht jeden an. Jeder von uns wird einmal in die Situation kommen, bestimmen zu müssen, was mit seinen sterblichen Überresten passiert. Wir haben schon individuelle Bestattungsarten. Anders als früher sind inzwischen Einäscherungen erlaubt. Die Seebestattung ist erlaubt. Wir haben Friedwälder, es gibt die sogenannte Baumbestattung. Wir haben auch die Möglichkeit, unsere Asche ins Ausland bringen zu lassen, um eine Bestattung dort – ich bleibe jetzt in Europa, im christlichen Abendland – auf verschiedene Arten vornehmen zu lassen, die in Deutschland bis jetzt nicht möglich sind. Ich betone auch, dass dieser Gesetzentwurf genau das Gegenteil von dem bezweckt, was heute leider immer mehr passiert: Erben, die für die Bestattung zuständig sind, lassen den verstorbenen Onkel aus Kostengründen einfach verbrennen und sehen zu, dass die Asche möglichst kostengünstig entsorgt wird. Genau das

Gegenteil wollen wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen. Wir wollen dem Bürger die Möglichkeit geben, selbst zu bestimmen, was mit seiner Asche, wenn auch in einem eng begrenzten Umfang, geschehen kann.

Wir wollen die individuellen Bestattungsarten ein bisschen erweitern. Wir wollen, dass die Asche auch auf dem eigenen Grundstück verstreut werden kann, wenn die zuständige Gemeinde das genehmigt, wenn eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegt und wenn eine Person für die Totenfürsorge bestimmt worden ist. Diesen Wunsch haben viele Menschen; sie wollen nicht anonym auf einem Friedhof bestattet werden, sondern wollen, dass ihre Asche auf dem Grundstück verstreut wird, auf dem sie ihr Leben lang gewohnt haben. Ich weiß, dass es dagegen immer noch Aversionen gibt, dass viele darüber erschrocken sind. Ich sage es noch einmal: International ist das schon gang und gäbe. In anderen Ländern gibt es noch ganz andere Bestattungsarten, auf die ich jetzt gar nicht eingehen will.

Ich sage einfach: Solange ich lebe, kann ich selber über meinen Körper bestimmen. Wenn ich schwer krank bin und mit dem Arzt noch reden kann, kann ich ihm sagen, dass ich jegliche ärztliche Behandlung verweigere, dass es mir egal ist, wenn ich dann sterbe. Für den Fall, dass ich mit dem Arzt nicht mehr reden kann, kann ich eine Patientenverfügung machen und eine Art passive Sterbehilfe verfügen, sodass der Arzt, auch wenn er mit mir nicht mehr reden kann, trotzdem angewiesen ist, mich nicht mehr künstlich zu ernähren und künstlich zu beatmen. Die Steigerung dessen – überspitzt ausgedrückt – wäre, dass ich sogar Selbstmord begehen kann. Ich kann also über mein eigenes Leben entscheiden. Was aber mit meiner Asche passiert, soll ich nicht mehr bestimmen können.

Ich kann auch über meinen ganzen Nachlass bestimmen. Ich kann ein Testament errichten und genau festlegen, was mit allen meinen Gütern, die ich zu Lebzeiten besessen, gebraucht und benutzt habe, passieren soll. Ich kann darüber genaue Bestimmungen treffen, aber über meine eigene Asche kann ich nur in eingeschränktem Maße bestimmen. - Ich bin der Meinung, hier greift, was wir Juristen ein postmortales Persönlichkeitsrecht nennen: Meine Ehre beispielsweise ist auch geschützt, wenn ich bereits verstorben bin. Sie kann von meinen Erben geltend gemacht werden, wenn Ehrverletzungen vorliegen. Genauso, meine ich, gehört es zum postmortalen Persönlichkeitsrecht, dass ich in einem engen Rahmen so, wie ich es gerade genannt habe – bestimmen kann, was mit meiner Asche passiert. Jetzt kann ich mich schon verbrennen lassen, meine Asche kann in

einer Urne beerdigt werden. Nun wäre es ein weiterer Schritt, dass ich auch bestimmen kann, dass meine Asche verstreut wird, wie schon gesagt, in einem ganz eng begrenzten Kreis.

Ich bin gespannt, wie die Diskussion laufen wird. Ich habe eine Bitte an alle Fraktionsvorsitzenden: Sie sehen, was ich gerade vorgetragen habe, ist höchst persönlich. Das hat mit Politik, mit politischer Einstellung, vor allem aber mit parteipolitischer Einstellung, nichts zu tun. Ich bin deshalb der Meinung, in diesem Fall sollten die Fraktionen das Abstimmungsverhalten freigeben, damit jeder Abgeordnete frei entscheiden kann, wie er dazu steht. Ich glaube, das würde dem Thema am ehesten gerecht. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Freiherr von Lerchenfeld von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute behandeln wir in Erster Lesung den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Bestattungsgesetzes. Der Bayerische Landtag hat sich in dieser Legislaturperiode schon mehrfach mit dem Bestattungsgesetz befasst. So haben wir beispielsweise über das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit diskutiert und darüber, wie dieses gesetzlich verankert werden kann. Dazu bestehen bereits Arbeitsaufträge an die Staatsregierung. Heute beschäftigen wir uns mit einem weiteren Gesetzentwurf aus den Reihen der SPD zum Thema Bestattung.

Ihrer Meinung nach soll das Bestattungsgesetz insoweit geändert werden, dass es individuelle Bestattungsarten ermöglicht. Das klingt zunächst sehr modern und sehr fortschrittlich, Herr Professor Gantzer. Es ist aber wie so oft von Ihrer Seite, wie ich meine, nur Augenwischerei. Auch wenn die Bezeichnung des Gesetzentwurfs auf etwas anderes schließen lässt, dient dieser Entwurf nicht der Ermöglichung neuer Bestattungsformen. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine punktuelle Regelung, mit der die Verstreuung von Ascheresten als neue Bestattungsmethode eingeführt werden soll. Das erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun. Eine solche Einzelfallregelung zum jetzigen Zeitpunkt ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil anzunehmen ist, dass sich aus der Expertenanhörung, die am 17. Juni dieses Jahres vom Innenausschuss im Hinblick auf die Sarg- und Urnenpflicht durchgeführt werden wird,

weitere Änderungen ergeben können. Diese Expertenanhörung gilt es deshalb abzuwarten, um mögliche Änderungen in einem einheitlichen und in sich schlüssigem Änderungsgesetz zu verwirklichen. Außerdem wird die von dem Gesetzentwurf beabsichtigte isolierte Änderung zu einer erheblichen Bürokratiemehrung für die kommunalen und die kirchlichen Friedhofsträger führen. Das kann nun wirklich nicht das Ziel sein.

Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Diskussion über neue Bestattungsformen in Bayern sollten wir vielmehr in Ergänzung zu der geplanten Expertenanhörung betreffend nichtchristliche Bestattungsriten über eine weitere Expertenanhörung betreffend neue, nichtreligiös geprägte Bestattungsmethoden nachdenken. So könnte auf fundierter Grundlage beispielsweise ermittelt werden, ob und in welchem Umfang für neue Bestattungsformen in Bayern überhaupt Bedarf besteht und ob dieser mit dem mehrheitlichen Wertempfinden der Bevölkerung unseres Landes und mit der christlichen Tradition vereinbar ist. Nur dem vermeintlichen Zeitgeist nachzurennen, ist kein wirklicher Lösungsansatz. Wenn sich nach einer Emnid-Umfrage vom März 2013 – die kennen Sie auch, Herr Professor Gantzer – nur 15 % der Bürgerinnen und Bürger eine Beisetzungsform außerhalb eines Friedhofs wünschen und diese 15 % den Zeitgeist unserer Bevölkerung widerspiegeln, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, christliches Abendland!

(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Wir gehören auch dazu!)

Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken. So kann ihm meine Fraktion jedenfalls nicht zustimmen. Ich bin auch gespannt auf die Besprechungen in unserem Ausschuss und freue mich darauf.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Kollege Joachim Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.