Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das hat sie doch gar nicht gesagt!)

Der Bayerische Landtag wurde übrigens zu dieser Zeit umfassend von Herrn Staatsminister Erwin Huber informiert. Er war damals Finanzminister und hat am 2. Juli 1998 in einer öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses über die Zukunft des Flughafens München berichtet. Damals waren Vertreter der SPD dabei und haben gesagt: Wir bitten die Landeshauptstadt, keine Privatisierung durchzuführen. - Die SPD hat also ihre eigene Landeshauptstadt aufgefordert. Dazu gab es einen Beschluss, bei dem die CSU und die SPD einer Meinung waren. Die GRÜNEN – das muss man zugestehen – waren von Beginn an immer gegen alles, auch an dieser Stelle. Das war konsequent. Das wird ausdrücklich akzeptiert. Emma Kellner war damals die Rednerin. Damals gab es aber einen relativ eindeutigen Wunsch des Haushaltsausschusses des Landtags.

In München hat es eine nichtöffentliche Sitzung gegeben. Trotzdem hat die gesamte Landeshauptstadt Bescheid gewusst. Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassend feststellen, damit hier keine Nebelkerzen geworfen werden: Der Fahrplan steht. Natürlich beantworte ich jede einzelne Frage, was, wo und wann, die in den Anträgen gestellt wurde, gerne. Aber alle müssen sich jetzt an diesen Fahrplan halten. Das gilt übrigens auch für die Mitglieder der Staatsregierung. Jeder sollte mit diesem Thema in der öffentlichen Kommunikation sorgsam umgehen. Das haben wir so besprochen. Der Ministerpräsident hat dabei die volle Unterstützung der Mehrheit des Landtags.

Wir haben eine große Sympathie für die dritte Startbahn. Wir glauben an deren wirtschaftliche Notwendigkeit. Wir wollen aber ein geordnetes Verfahren. Am Ende brauchen wir eine Entscheidung, mit der wir politisch für die Startbahn werben und diese Frage nicht juristisch lösen. Ich sage Ihnen: Wir müssen die Sorgen ernst nehmen. Wir müssen aber auch die Chancen nutzen. Bei der dritten Startbahn geht es nicht um die Befindlichkeiten von heute. Es geht nicht um die

Sorgen, die im Moment bestehen. Es geht darum, ob Bayern eine echte Chance hat, in Zukunft weiterhin stark zu sein. Wer ständig nur darauf achtet, wie er im Moment dasteht, und sich nicht darum kümmert, wie die Zukunft aussieht, der hat seinen eigentlichen politischen Auftrag verfehlt. Wir nehmen diesen politischen Auftrag an.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Nachdem das Mitglied der Staatsregierung länger als zehn Minuten gesprochen hat, sind die Fraktionen berechtigt, noch einen Redner für jeweils fünf Minuten zu benennen. Die SPD-Fraktion hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das gilt ebenso für die Fraktion der GRÜNEN. Nach Herrn Kollegen von Brunn wird Herr Kollege Dr. Christian Magerl sprechen. Herr von Brunn, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wurden einige Ausführungen gemacht, zu denen ich noch einmal Stellung nehmen muss. Natürlich ist es richtig, dass auf Antrag der Landeshauptstadt München die Regelung, dass die Gesellschaft in eine AG umgewandelt werden kann, eingeführt wurde. Das haben wir gewusst, und wir bestreiten es auch gar nicht. Wir sind aber niemals davon ausgegangen, dass jemand diese Regelung für unseriöse Praktiken nutzt. Der Unterschied zu Ihnen ist, dass wir alle, auch die Münchner Abgeordneten hier im Bayerischen Landtag, zur Entscheidung der Münchner Bürger stehen. Das ist bei Ihnen nicht so.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Hans- Ulrich Pfaffmann (SPD): Nicht alle; nur die Abgeordneten der Opposition!)

Sehr geehrter Herr Staatsminister Söder, sehr geehrter Herr Aufsichtsratsvorsitzender, Sie haben viel gesagt, aber zwei wesentliche Fragen sind unbeantwortet geblieben. Die erste Frage lautet: Was ist mit der Meldung vom 19. Juni 2012? Welchen Weg haben die Juristen der Staatsregierung damals gefunden? Die zweite Frage lautet: Wer hat mit wem wann über die Möglichkeit gesprochen, die dritte Startbahn über den Weg der Umwandlung in eine AG doch möglich zu machen? Sie haben diese Fragen heute nicht beantwortet; das halte ich hier fest. Ich hoffe, dass diese Fragen vollumfänglich in dem Bericht, der im Ausschuss gegeben wird, beantwortet werden.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. - Jetzt hat noch Herr Kollege

Dr. Christian Magerl von den GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz: Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass Herr Seehofer genauso wie Herr Hintersberger vor ein paar Wochen seine Rede dazu benutzt hat, den Flughafen München in den schönsten und höchsten Tönen zu loben. Zur eigentlichen Problematik, um die es geht, und zu dem, was in den letzten Tagen und Wochen hier abgelaufen ist, hat er im Prinzip nichts gesagt, außer, dass wir jetzt einen Fahrplan haben. Uns geht es um die zentralen Fragen, die sowohl im Dobrindt-Ministerium in Berlin als auch in den Ministerien in München diskutiert worden sind.

Sagen Sie doch klar und deutlich: Stimmt es, was im "Münchner Merkur" gestanden hat, oder hat sich das der "Münchner Merkur" aus den Fingern gesaugt? Stimmt es, was in der "Süddeutschen" über das Bundesverkehrsministerium geschrieben wurde, oder hat sich das die "Süddeutsche" aus den Fingern gesaugt? Das ist der zentrale Punkt. Dazu hätten wir hier gern eine Auskunft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir können natürlich rauf und runter diskutieren, wie schön oder nicht schön der Flughafen ist. Ich könnte jetzt eine Gegenrede halten; dafür habe ich aber nicht die Zeit. Sie haben nichts zu den zentralen Punkten der Vorbereitung gesagt, die in den letzten Tagen und Wochen gelaufen ist. Sie haben gesagt: Wir haben einen Fahrplan. - Aber zu der Frage, ob die Vorbereitungen für eine Umwandlung in der Flughafen München GmbH und in den Ministerien eingestellt wurden, haben Sie nichts gesagt. Deshalb kann ich zu der Rede, die Sie, Herr Kollege und Staatsminister Dr. Söder, gehalten haben, nur sagen: Thema verfehlt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Jetzt hat sich noch die Fraktion der FREIEN WÄHLER gemeldet. Herr Professor Dr. Piazolo, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei bis drei Punkte ansprechen. Der erste Punkt betrifft die Fluggastzahlen und die Flugbewegungen. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass sich die Passagierzahlen im Moment nach oben entwickeln. Wir sind uns aber einig, dass sich die Zahl der Flugbewegungen nicht nach oben, sondern seit Jahren nach unten entwickelt, und

dies entgegen den Prognosen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies zeigt, wie viel Prognosen für den Flughafen, die zehn bis zwanzig Jahre in die Zukunft gerichtet sind, wert sind: nichts, sehr wenig.

Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich auf einer Start- und Landebahn nicht Personen bewegen, sondern Flugzeuge. Entscheidend ist deshalb, ob die Zahl der Flugbewegungen rauf- oder runtergeht, nicht die Zahl der Passagiere. Das sollten Sie einfach einmal anerkennen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN)

Es folgt ein zweiter Punkt. Ich will als einer der Sprecher, die das Bürgerbegehren in München mitangestoßen haben, deutlich machen: Sie sollten dieses Bürgerbegehren ernst nehmen. Diese Ernsthaftigkeit habe ich zumindest bei den Münchner Abgeordneten der CSU noch nicht erlebt. Sie sollten sich deutlich machen, was dieses Bürgerbegehren bedeutet, dazu klar Stellung nehmen und sagen, ob Sie es anerkennen oder nicht. Die kommunalen Vertreter der CSU erkennen es an. Die Vertreter des Landtags sollten sich ebenfalls klar und eindeutig dazu äußern.

Es folgt mein dritter und letzter Punkt. Wenn man über Flughäfen redet, gerade den Münchner Flughafen, stellt sich für mich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, für ganz Bayern ein Konzept zu entwickeln und zu überlegen, wie man mit der Flughafensituation umgeht. Wir haben den Flughafen München, der sich wirtschaftlich gut entwickelt. Wir haben in Nürnberg einen Flughafen, über den wir uns Gedanken machen. Wir haben einen Flughafen in Memmingen, wo es Probleme gibt. Ich persönlich und wir als FREIE WÄHLER halten es für notwendig, diese drei Flughäfen zusammen in den Blick zu nehmen und zu überlegen, wie man den Flugverkehr in Bayern gestalten möchte und für die Regionen, für den Flughafen Nürnberg, etwas tun kann. Gerade Sie als dort ansässiger Minister, dem sogar ein Heimatministerium unterstellt ist, sollten sich Gedanken machen, wie Sie den Nürnberger Flughafen voranbringen. Die schwäbischen Abgeordneten, aber nicht nur diese, sollten sich überlegen, wie man mit dem Memminger Flughafen umgeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde es für vernünftig halten, alle drei Flughäfen gemeinsam in die Diskussion darüber miteinzubeziehen, wie man den Flugverkehr in Bayern in Zukunft gestaltet. Wir als FREIE WÄHLER nehmen jedenfalls ganz Bayern in den Blick, nicht nur einen Ort.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Zur Erwiderung hat sich noch einmal Herr Staatsminister Dr. Söder gemeldet. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Ich freue mich, dass die FREIEN WÄHLER die Rednerempfehlung angenommen haben. Herr Piazolo, ich wollte nur eines dazu sagen, weil Sie Vergleiche anstellen und Flugbewegungen zu bestimmten Zeitpunkten nennen. Nehmen Sie die zweite Stammstrecke als Beispiel. Wir brauchen sie. Das liegt daran, dass nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich viele Leute fahren wollen. Es gibt nun einmal Spitzenzeiten, und für Spitzenzeiten muss ich Verkehr abbilden. Das gilt für eine Stammstrecke genauso wie für eine Startbahn. Es bringt uns nichts, wenn wir zum Beispiel bei der Stammstrecke sagen, diejenigen, die zur Arbeit fahren müssen, sollen am Nachmittag fahren, weil dann eine bessere Auslastung herrscht. Ich bitte darum, bei der Verkehrspolitik einheitliche Maßstäbe anzusetzen. Ich glaube, das ist notwendig.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Aber wir haben nur eine Stammstrecke und zwei Startbahnen!)

Ich komme ganz kurz zum zweiten Punkt. Herr von Brunn, Herr Magerl, ich finde, es wird eindeutig gesagt, was die Linie ist. Wir beabsichtigen keine solche Aktion. Natürlich wissen wir, wie die rechtliche Situation ist. Es wäre übrigens fatal, wenn wir nicht wüssten, wie die rechtliche Situation ist. Natürlich kennen wir die Verträge und kennen die Möglichkeiten eines Vertrages. Wir machen das so, wie Kollege Weidenbusch gesagt hat. Es gab immer wieder Leute, nicht aus der Politik, die das gerne fragen. Wir haben klar gesagt: Wir verwerfen diese Option. - Was das Bundesverkehrsministerium in seinen Tiefen denkt, weiß ich, ehrlich gesagt, auch nicht. Aber Sie haben ja Parteifreunde in Berlin, die diese Fragen einmal stellen können.

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie haben da einen Sonderparteifreund! – Florian von Brunn (SPD): Und die Frau Bär!)

Noch einmal: Unserer klaren Überzeugung nach muss man solche Fragen politisch lösen. Da steht übrigens auch die Landeshauptstadt politisch in der Verantwortung. Wir respektieren den Bürgerentscheid in München sehr, Herr Piazolo; aber es geht nicht nur um München. München ist sehr wichtig; aber Bayern ist größer als München. Wir müssen an dieser Stelle auch die Meinung der anderen Bayern einbringen, die es an dieser Stelle umgekehrt genauso zu akzeptieren und zu respektieren gilt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Drs. 17/5662) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Gerhard Eck hat das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Ersten Lesung zum Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes soll das am 1. November 2015 in Kraft tretende neue Bundesmelderecht in Bayern umgesetzt werden. Die Staatsregierung, so möchte ich zum Ausdruck bringen, legt ein schlankes, praxistaugliches Ausführungsgesetz vor.

Ich bitte zu beachten, dass der Bund mit dem Bundesmeldegesetz von seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz, die ihm im Rahmen der Föderalismusreform I übertragen wurde, Gebrauch gemacht hat und damit bereits die entscheidenden Weichenstellungen im Melderecht vorgenommen hat. So trifft der Bund die wesentlichen materiellen Regelungen selbst, zu denen unter anderem Vorgaben zur Melderegisterauskunft gehören. Viele in der Vergangenheit kontrovers diskutierte Punkte wie die Gesetz gewordene Einwilligungslösung bei Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels sind damit bereits auf Bundesebene abgehandelt worden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Letzteres wurde im Übrigen mit der Änderung des noch geltenden Bayerischen Meldegesetzes zum 1. Juli 2013 in großen Teilen bereits vorgezogen.

Die Spielräume für den Landesgesetzgeber – ich denke, das dürfen wir an dieser Stelle so sagen – sind somit äußerst begrenzt. Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich dennoch am gegenwärtigen, bewährten Landesmelderecht, soweit das Bundesmeldegesetz den Ländern überhaupt entsprechende Regelungsbefugnisse einräumt bzw. Öffnungsklauseln enthalten sind. Der Gesetzentwurf beinhaltet Zuständigkeitsregelungen, trifft Vorgaben zum Verwaltungsverfahren und beschreibt die Rolle der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung. Wie bisher wird

dort ein zentraler Meldedatenbestand geführt. Dieser Datenbestand ist für zahlreiche öffentliche Stellen von entscheidender Bedeutung, da er Grundlage für die unterschiedlichsten Verwaltungsverfahren ist. Aus ihm heraus werden die automatisierten Meldedatenaufrufe letztlich erst erzeugt. Besonders angesprochen werden muss die Neuerung, dass das Ministerium der AKDB im Einzelfall gestatten darf, unter eingeschränkten Voraussetzungen im öffentlichen Interesse für öffentliche Stellen Auswertungen des Datenbestands vorzunehmen und die Ergebnisse zu übermitteln, wenn eine zulässige Erhebung bei den einzelnen Meldebehörden zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde. Das kann beispielsweise von Bedeutung sein, wenn es um die Folgeabschätzungen von Gesetzgebungen geht.

Zudem enthält der Gesetzentwurf Ermächtigungen zugunsten des Staatsministeriums, durch Verordnung Einzelheiten insbesondere für den Bereich der Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und anderen öffentlichen Stellen auszuformen. Dies wird durch einen Neuerlass der Meldedatenverordnung erfolgen, die sich, soweit möglich, an der gegenwärtigen Meldedatenverordnung orientieren soll. Das neue Gesetz beschränkt sich auf eine sehr straffe Normierung, die dennoch alles rechtlich Nötige in, wie ich meine, kompakter Form enthält. Der Gesetzentwurf hat bisher breite Zustimmung erfahren. Ich denke, das ist auch bei dieser Parlamentsdebatte wichtig. Er ist in der Verbändeanhörung auf eine äußerst positive Resonanz gestoßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte aus den genannten Gründen um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Erster Redner ist der Kollege Klaus Adelt von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Ausführungen des Staatssekretärs kann man durchaus zustimmen und ihnen folgen, zumal ihr Inhalt schon vorher in Wikipedia nachzulesen war.

Zum 1. November 2015 soll das neue Bundesmeldegesetz in Kraft treten mit dem Ziel, endlich Rechtseinheit im Meldewesen herbeizuführen – das gleiche Melderecht soll von Schleswig-Holstein bis nach Berchtesgaden gelten. Wir haben das Gesetz sehr genau durchgeschaut und festgestellt, dass die wichtigsten Punkte erhalten bleiben. Die Daten werden nach wie vor bei der Anstalt für Kommunale Datenver

arbeitung in Bayern – AKDB – geführt. Das ist für die Gemeinden eine enorme Erleichterung.

Einige Punkte müssen besonders hervorgehoben werden. Die Daten dürfen nur dann zu Werbezwecken und zum Adresshandel weitergegeben werden, wenn dies der Bürger eindeutig genehmigt. Selbst für Auskunftsdateien ist eine Zweckbindung vorgesehen. Diese Daten dürfen nicht weitergehandelt werden. Das Wiederverwendungsverbot verhindert, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des sogenannten Adressenpoolings mit Werbung belästigt werden.

Im einführenden Text zum Gesetzentwurf steht im Abschnitt D "Kosten" unter Nummer 5 "Nutzen": "Die landesrechtliche Umsetzung des Bundesmeldegesetzes ist zwingend." Dies hat Vorteile. Die SPD wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich hoffe, dass die frei gewordene Redezeit nicht von anderen unnötig verbraucht wird. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD – Allgemeine Heiterkeit)

Danke schön, Herr Kollege, auch für das kollegiale Verhalten. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Otto Lederer von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.